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Verfahren : 2015/2274(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0286/2016

Eingereichte Texte :

A8-0286/2016

Aussprachen :

PV 24/10/2016 - 15
CRE 24/10/2016 - 15

Abstimmungen :

PV 25/10/2016 - 7.2
CRE 25/10/2016 - 7.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0402

Angenommene Texte
PDF 225kWORD 60k
Dienstag, 25. Oktober 2016 - Straßburg
Strategie der EU gegenüber dem Iran nach dem Abschluss des Nuklearabkommens
P8_TA(2016)0402A8-0286/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2016 zur Strategie der EU gegenüber dem Iran nach dem Abschluss des Nuklearabkommens (2015/2274(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission (HR/VP) Federica Mogherini und des iranischen Ministers für auswärtige Angelegenheiten Mohammed Dschavad Sarif vom 16. April 2016 in Teheran,

–  unter Hinweis auf die Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 20. Juli 2015,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der Tagung des Rates vom 20. Juli 2015 im Hinblick auf das Abkommen über das Nuklearprogramm des Iran,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran, insbesondere die Entschließungen vom 10. März 2011 zur Vorgehensweise der EU gegenüber dem Iran(1), vom 14. Juni 2012 zur Lage ethnischer Minderheiten im Iran(2), vom 17. November 2011 zu aktuellen Fällen von Menschenrechtsverletzungen im Iran(3) und vom 3. April 2014 zur Strategie der EU gegenüber dem Iran(4),

–  unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen und den Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie; unter Hinweis auf die EU-Jahresberichte zur Menschenrechtslage,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den EU-Jahresberichten zur Menschenrechtslage;

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2015 zur Todesstrafe(5),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen vom 10. März 2016 über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran, seine Erklärungen vom 20. Mai und 8. Juni 2016, in denen er Besorgnisse angesichts der Verhaftung von Menschenrechtsaktivisten und der neuen Welle der Aufstachlung zum Hass gegen die Gemeinschaft der Baha’i äußert, und den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 3. März 2016 über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran,

–  unter Hinweis auf die Resolution 70/173 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran (A/RES/70/173), die am 17. Dezember 2015 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der HR/VP Federica Mogherini vom 14. Oktober 2015 zur Hinrichtung einer jugendlichen Straffälligen im Iran und vom 20. Mai 2016 zur Verurteilung der iranischen Menschenrechtsaktivistin Narges Mohammadi,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0286/2016),

A.  in der Erwägung, dass sich infolge des Nuklearabkommens mit dem Iran und der innenpolitischen Entwicklungen in dem Land nun die Gelegenheit bietet, Reformen im Iran durchzuführen und die Beziehungen des Landes zur Europäischen Union zu verbessern;

Beziehungen zwischen der EU und dem Iran

Politischer Dialog

1.  vertritt die Ansicht, dass der gemeinsame umfassende Aktionsplan, auch bekannt als Atomabkommen mit dem Iran, für die multilaterale Diplomatie und insbesondere für die EU-Diplomatie eine bemerkenswerte Errungenschaft darstellt und nicht nur eine deutliche Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran, sondern auch die Förderung der Stabilität in der gesamten Region ermöglichen soll; vertritt die Ansicht, dass es nun an allen Seiten liegt, die strikte und vollständige Umsetzung des Aktionsplans sicherzustellen; begrüßt die Einrichtung der Gemeinsamen Kommission, die sich aus Vertretern des Iran und der E3/EU+3 (China, Frankreich, Deutschland, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, zusammen mit der HR/VP) zusammensetzt; sagt der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik in ihrer Rolle als Koordinatorin der im Rahmen des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans eingerichteten Gemeinsamen Kommission seine volle Unterstützung zu und ist der Ansicht, dass es nach wie vor von größter Bedeutung ist, den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan strikt und vollständig umzusetzen;

2.  begrüßt den Besuch, den die HR/VP Federica Mogherini und sieben Mitglieder der Europäischen Kommission dem Iran am 16. April 2016 abgestattet haben, als wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer ehrgeizigen Agenda für die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und dem Iran in Bereichen von gemeinsamem Interesse; stellt fest, dass die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen in mehreren Stellungnahmen der Kommission und bei mehreren in den Iran entsandten EU-Delegationen im Mittelpunkt standen, wobei an der letzten Delegation die Hohe Vertreterin der Union und Vizepräsidentin der Kommission sowie sieben Mitglieder der Kommission teilnahmen;

3.  weist nachdrücklich darauf hin, dass es durch den Beschluss des Rates, alle Nuklearsanktionen gegen die Islamische Republik Iran aufzuheben (da das Land seine Verpflichtungen im Rahmen des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans umgesetzt hat), ermöglicht wurde, die Beziehungen zum Iran wiederaufzunehmen, und dass dadurch Chancen und Vorteile für beide Seiten entstehen, da sich auf diese Weise die Möglichkeit bietet, europäischen Unternehmen wieder Zugang zum iranischen Markt zu verschaffen; weist darauf hin, dass der Iran ein bevölkerungsreiches Land ist, dessen Einwohner verhältnismäßig gut gebildet und im Durchschnitt jung sind, dessen BIP eines der am vielfältigsten zusammengesetzten der Region ist, das Investitionen benötigt und das einen möglichen Absatzmarkt für hochwertige europäische Waren darstellt;

4.  begrüßt die Offenheit in den Beziehungen mit dem Iran; betont, dass die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran mit der Umsetzung des Nuklearabkommens bzw. des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans einhergehen sollte; weist darauf hin, dass gemäß dem Abkommen Fehler bei seiner Umsetzung durch den Iran zur Wiedereinführung von Sanktionen führen können; spricht sich für eine Erneuerung der Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Iran andererseits aus, im Zuge derer beide Seiten bei bi- und multilateralen Themen eng zusammenarbeiten und für mehr Stabilität in der Region und eine wirksame Umsetzung des Nuklearabkommens sorgen; vertritt die Ansicht, dass die Beziehungen zwischen der EU und dem Iran mithilfe eines vielschichtigen Dialoges über politische, diplomatische, wirtschaftliche, akademische, technische und direkte persönliche Kontakte, unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure, nichtstaatlicher Organisationen und Menschenrechtsaktivisten, ausgebaut werden sollten; befürwortet die auf einer realistischen Bewertung gemeinsamer Interessen und Differenzen beruhende Öffnung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran zum beiderseitigen Vorteil im Hinblick auf die Unterstützung einer sukzessiven Ausweitung der Zusammenarbeit in einem Klima der Vertrauensbildung, von der in erster Linie sowohl die iranische Bevölkerung als auch die Bevölkerung der EU profitieren; unterstützt in dieser Hinsicht die Absicht der Europäischen Union, eine erneute Verbindung mit dem Iran einzugehen, die auf einem Dialog mit den folgenden Grundsätzen beruht: ein Dialog mit umfassendem Geltungsbereich, der in den Bereichen, in denen der Iran und die EU gemeinsame Interessen vertreten, auf Zusammenarbeit ausgelegt ist, der in den Bereichen, in denen sich der Iran und die EU zwar nicht einig sind, aber eine gemeinsame Grundlage suchen, kritisch, offen und ehrlich geführt wird und dessen Art und Weise insgesamt konstruktiv ist;

5.  begrüßt die im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) durchgeführten institutionellen Änderungen, mit denen den Ergebnissen des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans Rechnung getragen werden soll, allen voran die Einrichtung der Task-Force Iran, durch die die unterschiedlichen Handlungsfelder in sämtlichen mit dem Iran in Zusammenhang stehenden Bereichen koordiniert werden sollen; begrüßt die vom EAD getroffenen Maßnahmen für die Einrichtung einer EU-Delegation in Teheran, die bereits in früheren Entschließungen des Europäischen Parlaments gefordert wurde, da die EU dadurch mit den iranischen Behörden zusammenarbeiten kann, damit vor Ort das Wissen der Öffentlichkeit über die EU verbessert und so Missverständnissen vorgebeugt und eine wachsende Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Iran erreicht wird; betont in diesem Zusammenhang, dass Handel und Investitionen in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen und dass die EU und der Iran durch die Einrichtung einer EU-Delegation in Teheran in den Bereichen Handel, Bildung, Kultur, Menschenrechte und ökologische Nachhaltigkeit zusammenarbeiten könnten, was maßgeblich dazu beitragen würde, dass die Erwartungen beider Seiten erfüllt würden; betont, dass das Euronews-Programm in Farsi künftig auch als wichtige mediale Verbindung zwischen der EU und den persisch sprechenden Zuschauern dienen sollte;

6.  weist darauf hin, dass die EU und der Iran beschlossen haben, sich der Fragen von gemeinsamem Interesse auf konstruktive Weise anzunehmen; fordert, dass sich eine Strategie der EU zur neuerlichen Zusammenarbeit mit dem Iran zunächst auf vertrauensbildende Maßnahmen in technischen Bereichen stützt, aus denen vorbildliche Beispiele der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Iran hervorgehen würden und die den Weg für eine gehaltvollere langfristige Zusammenarbeit ebnen könnten;

7.  besteht darauf, dass die Entwicklung der parlamentarischen Dimension der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran als Teil der Strategie zur Wiederherstellung gegenseitigen Vertrauens wichtig ist; bekräftigt in dieser Hinsicht seine Unterstützung des zwischen dem Parlament und dem Madschlis diskutierten Vorschlags für einen interparlamentarischen Dialog über die Bekämpfung des Terrorismus, mit dem die gemeinsamen Herausforderungen gewürdigt werden, die sich im Iran, im Nahen und Mittleren Osten und in der EU selbst aus der Radikalisierung ergeben; begrüßt den wiederaufgenommenen politischen Dialog zwischen der EU und dem Iran, der sich auch auf den Bereich der Menschenrechte bezieht; fordert die künftige Entwicklung eines Menschenrechtsdialogs, in den auch Vertreter der Justiz, Sicherheitskräfte und Zivilgesellschaft einbezogen werden; stellt fest, dass es zwar auf beiden Seiten Argwohn und Misstrauen gibt, aber auch eine lange gemeinsame Geschichte zwischen vielen Mitgliedstaaten und dem Iran besteht, und dass der Iran die Absicht hat, ein gutes Verhältnis zur EU aufzubauen, wodurch eine auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt beruhende Beziehung möglich werden könnte; weist auf die Komplexität der Innenpolitik des Iran hin und erklärt erneut, dass die EU nicht bestrebt ist, sich in die innenpolitischen Entscheidungen dieses Staates oder eines anderen einzumischen, sondern eine auf beidseitiger Achtung der internationalen Normen und Grundsätze beruhende Zusammenarbeit anstrebt; vertritt die Ansicht, dass eine vollständige Normalisierung der Beziehungen nur parallel zur fortgesetzten Umsetzung des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans durch regelmäßigen und nachhaltigen Dialog gelingen kann und dass der Ausweitung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran in Bereichen, in denen eine gemeinsame Grundlage dafür vorhanden ist, unmittelbare Priorität zukommen sollte; vertritt jedoch die Ansicht, dass das endgültige Ziel der Aufbau einer Partnerschaft zwischen dem Iran und der EU sein muss;

8.  bekräftigt die entschiedene, grundsätzliche und seit langem bestehende generelle und ausnahmslose Ablehnung der Todesstrafe durch die Europäische Union und betont erneut, dass die Abschaffung der Todesstrafe eines der wichtigsten Ziele der Menschenrechts- und Außenpolitik der EU ist; steht der häufigen Vollstreckung der Todesstrafe im Iran nach wie vor äußerst kritisch gegenüber; erachtet es als eines der obersten Ziele des politischen Dialogs, die Anwendung der Todesstrafe einzudämmen; fordert ein umgehendes Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen im Iran; stellt fest, dass den meisten vollstreckten Todesurteilen Drogendelikte zugrunde liegen; zeigt Verständnis für die Herausforderung, mit der sich der Iran konfrontiert sieht, durch dessen Staatsgebiet eine der wichtigsten Drogenhandelsrouten weltweit führt und auf dessen Territorium 86 % der weltweiten Beschlagnahmungen von Opium stattfinden; vertritt dennoch die Ansicht, dass eine Zusammenarbeit in Belangen, die die Todesstrafe berühren, wie die Verhängung der Todesstrafe für Drogendelikte oder gegen Personen unter 18 Jahren, die nicht im Einklang mit den freiwillig eingegangenen internationalen Verpflichtungen des Iran im Rahmen der Menschenrechte und des humanitären Rechts steht, eine gemeinsame Agenda für die Auseinandersetzung mit diesen Fragen hervorbringen könnte; fordert die Mitglieder des iranischen Parlaments auf, als ersten Schritt Artikel 91 des Strafgesetzbuchs von 2013 zu ändern und so die Todesstrafe für Personen unter 18 Jahren abzuschaffen; weist darauf hin, dass dem iranischen Parlament ein Gesetzesentwurf vorgelegt wurde, mit dem – falls er verabschiedet werden sollte – das Strafmaß für gewaltfreie Drogendelikte von der Todesstrafe auf lebenslange Haft herabgesetzt würde; weist darauf hin, dass die Zahl der Hinrichtungen im Iran erheblich zurückgehen könnte, wenn der Gesetzesentwurf verabschiedet wird;

9.  hebt hervor, dass durch die Abschaffung der Todesstrafe für Drogendelikte die Anzahl der Hinrichtungen drastisch verringert würde (laut Schätzungen von iranischer Seite um bis zu 80 %); fordert die Zusammenarbeit der EU und des Iran bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels unter Einhaltung der Menschenrechtsnormen als eine Möglichkeit, die Frage der Hinrichtungen im Land anzugehen; fordert die Kommission auf, fachliche Unterstützung und den Aufbau administrativer Kapazitäten zu bieten, damit die Rechtsstaatlichkeit im Iran gestärkt wird, etwa indem eine Reform des Rechtssystems zwecks Verbesserung der Rechenschaftspflicht gefördert und Alternativen zu Freiheitsstrafen und zur Todesstrafe unterstützt werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass jegliche fachliche oder sonstige Unterstützung, die dem Iran geboten wird, nicht zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt;

Handel und wirtschaftliche Angelegenheiten

10.  nimmt das erklärte Ziel des Iran, eine jährliche Wachstumsrate von 8 % zu erreichen, zur Kenntnis; vertritt die Ansicht, dass europäische Investitionen für den Iran zur Erreichung dieses Ziels ausschlaggebend sind; hebt hervor, dass die Europäische Union sich weder gegen zulässige wirtschaftliche Tätigkeiten im Iran noch gegen internationale Konzerne oder Finanzinstitute stellt, die im Iran tätig werden wollen, solange sie sich dabei an alle geltenden Gesetze halten; betont, dass der Iran für die Nutzung seines wirtschaftlichen Potenzials Maßnahmen zur Schaffung transparenter, internationalen Investitionen förderlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und zur Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen umsetzen muss, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force – FATF), die sich mit Themen wie der Unterbindung von Kapitalströmen an Terrororganisationen befasst; fordert die EU auf, den Iran in seinen Bemühungen hinsichtlich dieses Prozesses vollständig zu unterstützen, indem sie insbesondere die Ausarbeitung eines bilateralen Investitionsabkommens zwischen der EU und dem Iran unterstützt;

11.  betont, dass die Isolation des Iran durch den Handel und den erneuten Zugang zum regelgestützten globalen Handelssystem beendet werden könnte und dass durch den Handel wesentlich dazu beigetragen werden könnte, den politischen Dialog zu fördern und die Länder in der Region zur Zusammenarbeit anzuregen, damit Regionalentwicklung, Beschäftigung und Stabilität in der gesamten Region einen Schub erhalten;

12.  stellt fest, dass der Iran mit einem geschätzten nominalen BIP von 397 Mrd. USD im Jahr 2015 die zweitgrößte Volkswirtschaft im Nahen und Mittleren Osten ist; stellt ferner fest, dass der Handel der EU mit dem Iran derzeit einen Umfang von 8 Mrd. USD hat und sich in den kommenden zwei Jahren vervierfachen dürfte; weist darauf hin, dass die EU einmal die wichtigste Handelspartnerin des Iran war, und ist der Ansicht, dass sie darauf hinarbeiten sollte, diese Stellung wiederzuerlangen; befürwortet den Ausbau der Handelsbeziehungen der EU mit dem Iran und fordert die EU auf, die geschäftliche, finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Iran zu fördern, da dies die Lebens- und Beschäftigungsbedingungen der iranischen Bevölkerung verbessern und die regionale Entwicklung vorantreiben würde; ist der Ansicht, dass die Ausweitung des Handels mit dem Iran und der dort getätigten Investitionen langfristig dazu beitragen kann, Frieden und Stabilität im gesamten Großraum zu fördern, wenn sich die EU regionale Investitionsprogramme zum Ziel nehmen kann, beispielsweise im Zusammenhang mit Energie und Verkehrsanbindung;

13.  vertritt die Auffassung, dass der Prozess der Öffnung des Iran in einem Teufelskreis steckt, da der Iran zwar zahlreiche Verträge mit europäischen Unternehmen abgeschlossen hat, seinen Verpflichtungen aufgrund mangelnder Liquidität jedoch nicht nachkommen kann;

14.  stellt fest, dass der Iran die weltweit größte Volkswirtschaft außerhalb der WTO ist; unterstützt den Antrag des Iran auf Beitritt zur WTO; stellt fest, dass das derzeitige Mandat der EU für Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Iran veraltet ist; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie die Handels- und Investitionsbeziehungen ausgebaut werden können, damit der Iran die WTO-Regeln genauer einhält und europäische Investitionen geschützt werden; betont, dass ein förmlicher Verhandlungsrahmen die EU in die Lage versetzen würde, ihre Stellung als größter integrierter Markt und Wirtschaftsraum in vollem Umfang zu nutzen und eine Plattform für Austausch und Dialog zu schaffen; fordert die EU auf, die Möglichkeit eines neuen Anlaufs für die Gespräche zur Aufnahme des Iran in die Welthandelsorganisation zu prüfen, da die Liberalisierung der iranischen Wirtschaft durch eine Mitgliedschaft in der WTO vorangetrieben würde, wodurch das Wachstum angekurbelt, das Land in das regelgestützte globale System eingebunden und ein Mechanismus geschaffen würde, durch den notwendige Wirtschaftsreformen im Iran unterstützt würden und der Iran für seine internationalen Verpflichtungen zur Rechenschaft gezogen werden könnte; fordert die Kommission auf, diese Verhandlungen dafür zu nutzen, auf wichtige Reformen der Arbeitnehmerrechte zu dringen, die auf den grundlegenden Übereinkommen der IAO aufbauen; ist beunruhigt darüber, dass sich die Ernennung eines Vorsitzenden für die Arbeitsgruppe der WTO zum Beitritt des Iran verzögert; fordert die Kommission auf, ihren Einfluss voll spielen zu lassen, damit diese Hürde umgehend überwunden und das Verfahren für den Beitritt des Iran zur WTO in die Wege geleitet wird; vertritt die Auffassung, dass zum Abschluss des Aufnahmevorgangs die FATF den Iran nicht mehr in ihren Erklärungen („Public Statements“) führen sollte;

15.  ist der Ansicht, dass das fehlende Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet, die systematische Überwachung und Kontrolle des Internet-Datenverkehrs sowie die fehlenden digitalen Rechte nicht nur dem Handel mit dem Iran im Weg stehen, sondern auch die Rechte und Freiheiten der Menschen verletzen; betont, dass der digitalen Wirtschaft durch ein offenes und sicheres Internet im Iran Möglichkeiten eröffnet werden könnten; fordert erneut, dass eine wirksame europäische Ausfuhrkontrollregelung eingeführt wird, um zu verhindern, dass Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zur Verletzung der Menschenrechte missbraucht und gegen die EU eingesetzt werden;

16.  betont überdies, dass der Iran unter Beachtung der WTO-Regeln Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu Akteuren in der Region aufnehmen sollte, um mit diesen einen zusammenhängenden Wirtschafts- und Handelsblock zu bilden; weist darauf hin, dass die Europäische Union durch ihr Fachwissen und ihre Unterstützung zum Auf- und Ausbau dieses regionalen Dialogs beitragen kann;

17.  vertritt die Ansicht, dass die im gemeinsamen umfassenden Aktionsplan dargelegte Aufhebung der wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen im Nuklearbereich durch die EU und die internationale Gemeinschaft ein wichtiger Aspekt ist, durch den unter Beweis gestellt wird, dass die EU ihren Verpflichtungen nachgekommen ist und der Wille gegeben ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu stärken, was beiden Seiten wirtschaftlich zugutekommen kann; merkt jedoch an, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen zwar großenteils aufgehoben worden sind, einige aber nach wie vor bestehen und nicht vom Nuklearabkommen betroffen sind; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass in der EU ansässige Unternehmen bei ihren Tätigkeiten im Iran vollkommen transparent vorgehen; fordert, dass sowohl der Qualität als auch der Quantität der Investitionen Beachtung beigemessen wird, und fordert eine ähnliche Initiative, wie sie auch bei der Aufhebung der Sanktionen gegenüber Myanmar/Birma ergriffen wurde, um zu bewerten, ob die neuen Investitionen den VN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten entsprechen; stellt fest, dass die wirksame Umsetzung der Leitlinien für die soziale Verantwortung der Unternehmen wesentlich ist, damit die verstärkten Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Iran günstige Auswirkungen auf die gesamte iranische Gesellschaft haben;

18.  erinnert daran, dass Primärsanktionen der Vereinigten Staaten und die Tatsache, dass Transaktionen in Dollar durchgeführt werden, eine Rechtsunsicherheit für EU-Unternehmen schaffen, die im Iran investieren wollen, was der Verwirklichung der erwarteten wirtschaftlichen Vorteile des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans für die iranische Bevölkerung zuwiderläuft; drängt auf die Notwendigkeit, diesen und andere finanzielle Aspekte im Einklang mit den Empfehlungen der FATF anzusprechen, um die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit für EU-Unternehmen zu schaffen, damit sie im Iran ihren Geschäftstätigkeiten nachgehen können; fordert, dass der handelspolitische Ansatz gegenüber dem Iran geändert wird; betont, dass Transaktionen mit dem Iran in Euro abgewickelt werden sollten, damit die US-amerikanischen Behörden keine Sanktionen verhängen können, wie sie dies in der Vergangenheit im Falle bestimmter europäischer Banken praktiziert haben; spricht sich für einen engen Dialog mit den USA aus, um einen kontinuierlichen Handelsverkehr und die europäischen Investitionen im Iran sicherzustellen;

19.  betont zugleich, dass es entscheidend ist, dass mit größerem Einsatz für Bedingungen gesorgt wird, die internationalen Investitionen förderlich sind, damit der Iran sein wirtschaftliches Potenzial umsetzen kann; fordert den Iran unter diesem Aspekt auf, im Einklang mit den Empfehlungen der FATF für Transparenz im Finanzwesen zu sorgen und Korruption und Geldwäsche zu bekämpfen; begrüßt den Aktionsplan der iranischen Regierung zu den Empfehlungen der FATF sowie die Fachsitzungen, die am 12. Juli zwischen der EU und Vertretern des Iran stattgefunden haben, damit die notwendigen diesbezüglichen Reformen durchgeführt werden;

20.  ist erfreut über die positiven Ergebnisse, die der gemeinsame umfassende Aktionsplan bereits gezeitigt hat, da beispielsweise der Handel zwischen dem Iran und der EU in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2015 um 43 % zugenommen hat, sich 30 iranische Banken wieder der SWIFT angeschlossen haben und die Tendenz zu sinkenden Inflationsraten und Zinssätzen im Iran stärker geworden ist; begrüßt, dass inzwischen immer mehr kleine europäische Banken im Iran tätig sind und es KMU erleichtern, Kredite aufzunehmen; fordert, dass beim Ausbau der Handelsbeziehungen insbesondere auf die Rolle geachtet wird, die europäische und iranische KMU spielen;

21.  begrüßt, dass die iranische Regierung bemüht ist, ausländische Investoren anzuziehen, da die wichtigsten Wirtschaftszweige allesamt auf ausländische Direktinvestitionen angewiesen sind; stellt fest, dass in den kommenden zehn Jahren vermutlich über 1 Billion USD in die Infrastruktur investiert werden müssen und dass sich dadurch in der Energiewirtschaft, der Automobil- und der Luftfahrtindustrie und in anderen Wirtschaftszweigen Gelegenheiten für europäische Unternehmen auftun; begrüßt, dass 180 Handelsdelegationen seit der Unterzeichnung des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans u. a. aus 15 EU-Mitgliedstaaten nach Teheran gekommen sind, da sie Ausdruck des wachsenden Interesses an Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran sind; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz von Ausfuhrkreditbürgschaften zu prüfen, um den Handel, die Projektfinanzierung und die Investitionen im Iran zu stärken; befürwortet den erfolgreichen Abschluss der Verträge zwischen der iranischen Regierung und Airbus und Boeing als eine weitere vertrauensbildende Maßnahme im Ergebnis der Annahme des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans;

Sektorale Zusammenarbeit

22.  weist darauf hin, dass der Iran weltweit das zweitgrößte Vorkommen an Erdgas und das viertgrößte Ölvorkommen besitzt; vertritt die Ansicht, dass eine Zusammenarbeit im Energiebereich erheblich für die Diversifizierung der Energiequellen der EU und die Minderung der Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von einzelnen Lieferanten im Energiebereich sein kann und somit zur Energieversorgungssicherheit der EU beiträgt; ist der Ansicht, dass durch die Aufhebung der wirtschaftlichen Sanktionen erhebliche Mittel für den Erdöl- und Erdgassektor sowie für sonstige Wirtschaftszweige, die von Investitionen und vom Zugang zu neuen Technologien profitieren würden, freigesetzt werden können; fordert die europäischen Unternehmen auf, in die iranische Energiewirtschaft zu investieren; fordert insbesondere, dass die EU den Iran bei der Entwicklung von Flüssigerdgas-Technologien unterstützt; ist der Ansicht, dass die Investitionen im Iran vollständig mit den langfristigen Verpflichtungen der EU zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Einklang stehen müssen;

23.  stellt fest, dass der Energiebedarf von mehr als der Hälfte der iranischen Haushalte zurzeit durch Erdgas gedeckt wird; betont das große Potenzial im Bereich der Entwicklung erneuerbarer Energien im Iran, einem Land mit durchschnittlich 300 Sonnentagen pro Jahr und einer geschätzten Energieerzeugungskapazität, die dem 13-fachen Gesamtenergieverbrauch des Iran entspricht; fordert die Kommission auf, den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen im Iran zu fördern und so dazu beizutragen, dass der Energiemix des Landes diversifiziert wird;

24.  fordert den Iran auf, der Initiative für die Transparenz der Rohstoffindustrie (EITI) beizutreten, und fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Iran im Energiebereich durchgängig von dem Ziel getragen wird, die umweltspezifischen, sozialen und wirtschaftlichen Vorteile für die Bevölkerung des Iran und der EU zu verbessern;

25.  betont, dass es im Iran zahlreiche Umweltprobleme wie Wasserknappheit und Landverödung gibt und dass die EU zwar das gesamte Potenzial der geschäftlichen Zusammenarbeit ausschöpfen, überdies jedoch Gespräche mit dem Iran aufnehmen sollte, um den Umweltschutz und die Förderung einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung voranzutreiben; fordert eine umweltpolitische Zusammenarbeit in den Bereichen Wasserschutzmanagement (z. B. Unterstützung des Iran bei der Rettung des Urmiasees), Kampf gegen Wüstenbildung, Erdbebenüberwachung sowie in Fragen der Luftverschmutzung und Abfallwirtschaft; ist in dieser Hinsicht insbesondere darüber beunruhigt, dass das Kaspische Meer so stark verschmutzt ist, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Bemühungen der iranischen Regierung im Vorgehen gegen die schwerwiegende Schädigung des Meeres aktiv zu unterstützen; begrüßt, dass die nichtstaatlichen Umweltorganisationen im Iran Partnerschaften mit anderen nichtstaatlichen Organisationen in der Region eingegangen und der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen (IUCN) und dem Übereinkommen von Ramsar beigetreten sind; fordert die Kommission auf, die nichtstaatlichen Organisationen im Iran bei der Entwicklung von Projekten zur partizipatorischen Verwaltung zu unterstützen;

26.  ist der Überzeugung, dass der regionale Dialog und die regionale Zusammenarbeit zwischen dem Iran und seinen Nachbarstaaten in ökologischen Belangen unabdinglich sind, um Herausforderungen wie der Luftverschmutzung, der Wasserknappheit und der Wüstenbildung zu begegnen; betont, dass die EU eine derartige regionale Zusammenarbeit als eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme fördern und auf der Bereitschaft regionaler Akteure aufbauen sollte, europäisches Fachwissen in diesem Bereich zu nutzen;

27.  nimmt Studien zur Kenntnis, aus denen hervorgeht, dass die Kernenergie im Iran aufgrund geringer Uranvorräte und aufgrund der Kosten seiner Gewinnung möglicherweise nicht wettbewerbsfähig ist; fordert die Kommission dennoch auf, die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Iran im Bereich der zivilen Nutzung der Kernenergie zu prüfen, die der Verpflichtung durch den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan entspricht, und den Iran darin zu bestärken, das Übereinkommen über nukleare Sicherheit zu unterzeichnen; begrüßt den Vorschlag einiger iranischer Amtsträger, einen regionalen Dialog über die Sicherheit ziviler Nuklearprogramme aufzunehmen;

28.  betont die Möglichkeit einer Zusammenarbeit im Bereich der Flugsicherheit, indem für fachliche Unterstützung und Zugang zu den Elementen gesorgt wird, die notwendig sind, damit iranische Unternehmen von der europäischen schwarzen Liste gestrichen werden;

29.  nimmt zur Kenntnis, dass der Iran 3 Millionen Afghanen aufgenommen hat, von denen nur 950 000 im Iran formell als Flüchtlinge anerkannt sind, womit der Iran zu den wichtigsten Aufnahmeländern für Flüchtlinge zählt; begrüßt, dass die EU den Iran in den Bereichen Bildung und Gesundheitsversorgung der afghanischen Bevölkerung im Land mit Unionsmitteln in Höhe von weiteren 6,5 Mio. EUR unterstützt; betont, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Menschenrechte der afghanischen Migranten und Flüchtlinge im Iran zu wahren, wie das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und die Gleichheit vor dem Gesetz; vertritt die Ansicht, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Iran im Umgang mit Flüchtlingsangelegenheiten das gegenseitige Verständnis fördern, die Achtung des Völkerrechts und die Menschenrechte der Asylsuchenden und Flüchtlinge selbst verbessern sowie zu einer Konfliktlösung beitragen kann, durch die Ursachen gegenwärtiger und zukünftiger Flüchtlingsbewegungen verringert werden sollen; ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Iran im Umgang mit Flüchtlingsangelegenheiten das Wohl der Flüchtlinge im Iran verbessern und Menschenhandel vorbeugen würde; ist der Ansicht, dass im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Iran sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene ein umfassender Dialog über Migration geführt werden sollte, wobei der Schwerpunkt auf der Politik, den gesetzgeberischen Herangehensweisen und den Prioritäten bezüglich der regulären und der irregulären Migration und den Asylsuchenden und Flüchtlingen liegen sollte;

30.  stellt fest, dass die junge, gebildete und technologisch fortschrittliche Bevölkerung des Iran (der Anteil der unter Dreißigjährigen wird auf 60 % geschätzt) und seine lebendige Gesellschaft besondere Chancen für zunehmende direkte persönliche Kontakte mit der EU bieten, die auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und des gegenseitigen Respekts aufbauen; ist der Ansicht, dass Austauschprogramme für Jugendliche einer der besten Wege sind, Gesellschaften und Kulturen einander näherzubringen; ist deshalb erfreut über die steigende Zahl iranischer Erasmus-Mundus-Studierender an den europäischen Universitäten, die zum Abbau von falschen Vorstellungen und Stereotypen beiträgt; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Bildung, Forschung und Innovation durch zunehmenden Austausch von Studierenden und Forschern, u. a. durch die Kooperation von Universitäten, in Bereichen wie Umwelt, erneuerbare Energieträger, Gerechtigkeit, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung; fordert die Kommission auf, die Mittel für Erasmus-Mundus-Studierende aus dem Iran aufzustocken; ist erfreut über die Workshops, die kürzlich an der Universität Teheran abgehalten wurden, um für die Vorteile zu sensibilisieren, die den iranischen Universitäten aus der Teilnahme an „Horizont 2020“ entstehen können; fordert die iranische Regierung auf, einen nationalen Koordinator für „Horizont 2020“ zu ernennen, der den iranischen Universitäten bei der Beantragung von Projekten im Rahmen des Programms technische Unterstützung leistet und beratend zur Seite steht; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, dass iranischen Akademikern und Forschern der Zugang zu europäischen Universitäten erleichtert wird, damit sie dort studieren und sich aus- und weiterbilden lassen können; fordert, dass ein EU-Programm ins Leben gerufen wird, das Forscher und Studierende aus dem Iran, den Ländern des Golf-Kooperationsrats und Europa zusammenbringt, damit sie die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der regionalen Integration in Europa erforschen;

31.  äußert erhebliche Bedenken über die Verhaftung von Unionsbürgern, die zusätzlich die iranische Staatsbürgerschaft haben, bei deren Einreise in den Iran und betont, dass diese Verhaftungen den Aufbau direkter persönlicher Kontakte hemmen; fordert die iranischen Behörden auf, den Angehörigen der iranischen Diaspora in Europa eine sichere Einreise in ihr Geburtsland zu ermöglichen;

Regionale Sicherheit

32.  hebt den prägenden Einfluss hervor, den die verschiedenen Völker und Kulturen des Iran über Jahrtausende u. a. auf Europa ausgeübt haben; stellt fest, dass der Iran aufgrund seiner geostrategischen Lage, seiner Bevölkerungszahl, des Umfangs seiner Wirtschaft, seiner Erdöl- und Erdgasvorkommen sowie seines Einflusses in der Region ein wichtiger Akteur im Nahen Osten und in der Golfregion ist; betont, dass den strategischen Interessen des Iran am besten Genüge getan wird, wenn die Stabilität in der Region wiederhergestellt wird, und dass die Verfolgung dieser Interessen nicht mit anderen wichtigen Akteuren in der Region konkurriert und konkurrieren sollte;

33.  vertritt die Ansicht, dass durch das Atomabkommen eine Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Sicherheitskrise der Region möglich wird; vertritt die Ansicht, dass der Iran eine stabilisierende Rolle in der Region spielen kann und sollte; vertritt die Ansicht, dass es der gesamten Region zugutekommen kann, wenn sich die Beziehungen zum Iran normalisieren; ist der Ansicht, dass die Anerkennung des Iran als wichtiger regionaler Akteur dazu führen sollte, dass er in der Region eine stabilisierende Rolle spielt; betont, dass die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), die am 18. November 2015 vorgestellt wurde, vorsieht, dass auch benachbarte Drittländer der Partnerländer aus der Nachbarschaft der EU in breiter angelegte Kooperationen einbezogen werden; befürwortet daher die Einrichtung thematischer Rahmen, damit bei regionalen Fragen wie etwa der Sicherheit, der Energie oder dem Umgang mit Flüchtlingen eine Kooperation zwischen der EU, den Partnerländern aus der südlichen Nachbarschaft und wichtigen regionalen Akteuren wie dem Iran angeboten werden kann;

34.  fordert alle Staaten in der Region und insbesondere Saudi-Arabien und den Iran auf, auf feindliche Reden und Maßnahmen, mit denen Konflikte weiter angeheizt werden, und die Unterstützung feindlicher bewaffneter Gruppen in der Region, u. a. des militärischen Flügels der Hisbollah und Al-Nusra, zu verzichten; äußert seine Besorgnis über die zunehmende Militarisierung in der gesamten Region und unterstützt Bemühungen um eine stärkere Rüstungskontrolle, die Nichtverbreitung von Waffen und die Bekämpfung des Terrorismus, wobei es in einem Kontext, in dem die vollständige Achtung der Souveränität aller Staaten in der Region gefördert werden soll, berechtigte Bedenken bezüglich der Verteidigung anerkennt; ist beunruhigt über die Entwicklung der vom Iran durchgeführten Tests ballistischer Raketen, die zwar keinen Verstoß gegen den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan darstellen, aber nicht im Sinne der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sind;

35.  vertritt die Ansicht, dass der Iran sowie andere wesentliche Akteure im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und dem Iran aufgefordert werden sollten, einen konstruktiven Beitrag zur Bewältigung der politischen Krisen im Irak, im Jemen, in Syrien, im Libanon und in Afghanistan zu leisten, der auf der Achtung des Völkerrechts und der Souveränität dieser Staaten beruht; fordert eine Vorgehensweise in der EU-Diplomatie, die auf politischen Prioritäten statt auf religiösen Identitäten und auf dem Grundsatz der Achtung und Sicherheit der Bevölkerung aller Länder im Nahen Osten – einschließlich der Israelis und der Palästinenser – beruht und darauf abzielt, mehr Stabilität und Frieden im Nahen Osten zu schaffen; hält die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Iran bei der Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus in der Region für einen wesentlichen Bestandteil des politischen Dialogs;

36.  vertritt die Ansicht, dass es keine Lösung der Konflikte im Nahen Osten, in Nordafrika und der Golfregion geben kann, ohne dass alle Akteure beteiligt sind; begrüßt daher die Mitwirkung des Iran an den Syrien-Friedensgesprächen durch seine Beteiligung an der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG); bedauert jedoch, dass die iranische Beteiligung bislang nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Lage geführt hat, und fordert den Iran auf, zumindest dazu beizutragen, die Leistung humanitärer Hilfe zum besseren Schutz der Zivilbevölkerung vor Angriffen weiter zu vereinfachen und sich fortwährend um eine langfristige Lösung des Konflikts zu bemühen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Fortbestehen des Assad-Regimes in Syrien zunehmend vom Iran abhängig ist, und fordert die iranischen Behörden daher auf, ihren Einfluss zu nutzen, um den Konflikt in Syrien zu einem friedlichen Ende zu bringen;

37.  begrüßt die Bereitschaft des Iran, die aktuellen Bemühungen um Stabilität im Irak zu unterstützen, fordert ihn nachdrücklich auf, eine bedeutende Rolle bei der Beendigung religiös motivierter Gewalt zu spielen, und fordert zusätzliche Maßnahmen, um alle im Land tätigen Milizen der irakischen Regierung zu unterstellen, damit allen Interessen Rechnung getragen wird; betont, dass sich die EU und der Iran mit gemeinsamen Feinden in Gestalt von IS/Da’esh, Al-Qaida, Al-Nusra und ähnlichen Organisationen konfrontiert sehen, die vom VN-Sicherheitsrat als terroristisch eingestuft werden und von einer extremistischen Pervertierung des Islams inspiriert sind; begrüßt den Beitrag des Iran zum Kampf gegen den IS/Da’esh, darunter auch die frühzeitige Unterstützung für die kurdische Regionalregierung in Erbil, und erkennt seinen entscheidenden Beitrag im Irak an, durch den der Vorstoß des IS/Da’esh gestoppt wurde und Gebiete zurückerobert wurden, die dem dschihadistischen Terrorismus anheimgefallen waren; ist jedoch besorgt darüber, dass immer wieder berichtet wird, dass Kader der Al-Qaida freigelassen werden; weist auf das Abkommen zwischen dem Iran und Australien über den Austausch von Informationen im Kampf gegen den IS/Da’esh hin;

38.  vertritt die Ansicht, dass in mehreren Staaten in der Region regionale Rivalitäten eine Ursache für die Konflikte sind; ist sehr besorgt angesichts der Zunahme konfessionell motivierter Gewalt in der Region und betont, dass ein nachhaltiges und umfassendes diplomatisches Engagement der EU erforderlich ist, um die dem Konflikt zugrundeliegende Dynamik durch die langfristige Förderung der Aussöhnung der ethnischen und konfessionellen Gruppen außer Kraft zu setzen; nimmt mit Besorgnis den zunehmenden Kampf zwischen dem Iran und Saudi-Arabien um politischen und religiösen Einfluss zur Kenntnis und warnt vor den Folgen für die Lösung von Konflikten und die Sicherheit nicht nur im Nahen Osten; ist der Ansicht, dass eine Politik der Annäherung zwischen dem Iran und Saudi-Arabien und ihre konstruktive Zusammenarbeit wesentlich für die Entschärfung regionaler Spannungen ist, nämlich als ein Weg zu Möglichkeiten für die Beendigung der bewaffneten Konflikte im Irak, in Syrien und im Jemen und der sich daraus ergebenden Migrationsströme sowie zur Bekämpfung der Ursachen von Terrorismus und Extremismus, die auch über die Region und die Europäische Union hinaus eine Bedrohung darstellen; fordert eine aktive EU-Diplomatie zur Entschärfung der Spannungen zwischen Teheran und Riad, die unter anderem Vertrauensbildung, Bürgerdiplomatie und Deeskalationsmaßnahmen umfasst, um darauf hinzuarbeiten, dass als erster Schritt zur Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten die diplomatischen Beziehungen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran wieder aufgenommen werden; fordert die EU auf, zu diesem Zweck und insbesondere bei der Unterstützung des Aufbaus einer neuen regionalen Sicherheitsinfrastruktur mit den USA und Russland zusammenzuarbeiten, in deren Rahmen die Bedrohungswahrnehmungen und berechtigten Sicherheitsbedenken des Iran und Saudi-Arabiens berücksichtigt und sowohl dem Iran als auch den Ländern des Golf-Kooperationsrats Sicherheitsgarantien geboten werden; betont, dass eine Zusammenarbeit im Bereich der maritimen Sicherheit im Persischen Golf, einschließlich der Unterzeichnung einer Charta über freie Schifffahrt, eine erste vertrauensbildende Maßnahme für den Aufbau regionalen Vertrauens und regionaler Zusammenarbeit sein könnte;

39.  verurteilt mit Nachdruck die wiederholten Aufrufe des iranischen Regimes zur Vernichtung Israels und die Politik des Regimes, den Holocaust zu leugnen;

Sozioökonomische Fragestellungen, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte

40.  vertritt die Ansicht, dass das revolutionäre Vermächtnis des Iran und seine Verfassung als Islamische Republik sowie die größeren Unterschiede zwischen dem Iran und der EU hinsichtlich der politischen und institutionellen Systeme kein Hindernis darstellen dürfen, das der Offenheit, einem freien und direkten Dialog und der Suche nach einer gemeinsamen Grundlage mit Blick auf Fragen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte im Weg steht; fordert die Islamische Republik auf, mehr Raum für politischen Pluralismus einzuräumen; betont gleichzeitig, dass das Madschlis reform- und europafreundlich eingestellt ist, und ist der Ansicht, dass die Ergebnisse der Wahlen zum Parlament und zum Expertenrat im Februar 2016 den Willen der iranischen Bevölkerung widerspiegeln und die Gelegenheit für eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, die zu konstruktiven Beziehungen führen sollte, sowie für interne wirtschaftliche, politische und soziale Reformen bieten; fordert den Iran auf, vollständig freie und gerechte Wahlen gemäß internationalen Standards zuzulassen;

41.  weist darauf hin, dass sich der Iran geöffnet hat, weil er Hilfe benötigt, um den Bedürfnissen seiner Bürger gerecht zu werden und die jungen, gut ausgebildeten Menschen im Land zu halten, was für seine Stabilität von wesentlicher Bedeutung ist;

42.  stellt mit Besorgnis fest, dass der Iran die anteilig meisten Vollstreckungen der Todesstrafe weltweit aufweist; betont, dass durch die Abschaffung der Todesstrafe für Drogendelikte die Anzahl der Hinrichtungen stark verringert würde; begrüßt in dieser Hinsicht die Möglichkeit, dass das neu gewählte Madschlis Rechtsvorschriften erwägt, durch die einige Drogendelikte von der Liste der mit der Todesstrafe geahndeten Verbrechen gestrichen würden;

43.  stellt fest, dass durch die Verabschiedung des islamischen Strafgesetzbuchs von 2013 Richtern ein größerer Ermessensspielraum eingeräumt wird und dass durch die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes durch den Iran die Hinrichtung von Kindern verboten wird und jugendlichen Straftätern, die vor 2013 zum Tode verurteilt wurden, die Möglichkeit geboten wird, eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens zu fordern; fordert den Iran auf, sicherzustellen, dass das genannte Verbot vollständig umgesetzt wird und alle betroffenen Straftäter über ihre Rechte aufgeklärt werden; fordert den Iran auf, ein Moratorium für die Todesstrafe zu verkünden;

44.  fordert den Iran außerdem auf, mit allen Menschenrechtseinrichtungen der Vereinten Nationen uneingeschränkt zusammenzuarbeiten und darauf hinzuwirken, dass die in diesem Zusammenhang – auch im Rahmen der Universellen Periodischen Überprüfung – ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt werden, indem internationalen Menschenrechtsorganisationen ermöglicht wird, ihre Missionen durchzuführen; ist der Auffassung, dass durch diese Entwicklung der Iran in der europäischen Öffentlichkeit zu mehr Ansehen gelangen wird; betont, dass die iranische Regierung ihre Mitwirkung an den Sonderverfahren der Vereinten Nationen durch Dialoge ausgebaut hat; fordert die Regierung des Iran auf, auf die erheblichen Bedenken, die in den Berichten des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen und des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Lage der Menschenrechte im Iran hervorgehoben wurden, ebenso einzugehen wie auf die besonderen Aufforderungen in den Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, Maßnahmen zu ergreifen;

45.  fordert den EAD und die Kommission auf, die Schaffung eines Umfelds zu unterstützen, in dem Organisationen der Zivilgesellschaft ordnungsgemäß und unabhängig arbeiten können; betont, dass im Rahmen der Beziehungen der EU zum Iran die Menschenrechtsleitlinien der EU, auch zu Menschenrechtsverteidigern, hochgehalten werden müssen;

46.  fordert den Iran auf, seine Verpflichtungen gemäß der Verfassung der Islamischen Republik Iran, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einzuhalten, zu schützen und ihnen nachzukommen, indem das Recht auf freie Meinungsäußerung sowohl im Internet als auch außerhalb davon, das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht, sich friedlich zu versammeln, sowie das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit gewahrt werden und sichergestellt wird, dass die iranische Bevölkerung in Rechtsvorschriften und in der Praxis ihre individuellen, sozialen und politischen Rechte ausüben kann, wie es in diesen Übereinkünften vorgesehen ist, ohne aufgrund des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder anderer Meinung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des sozialen Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder aus anderen Gründen diskriminiert oder verfolgt zu werden; weist darauf hin, dass hierzu auch das grundlegende Recht der Gleichheit vor dem Gesetz sowie das Recht auf gleichen Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Berufschancen zählen;

47.  begrüßt die Reformen im Rahmen der neuen Strafprozessordnung, ist jedoch ernsthaft besorgt darüber, dass die Strafprozessordnung nicht uneingeschränkt sicherstellt, dass die internationalen Normen für ordnungsgemäße Verfahren Anwendung finden; fordert den Iran auf, die Strafprozessordnung von 2014 zu überprüfen, damit dafür gesorgt wird, dass das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren aufgenommen wird; fordert den Iran auf, die Rechtsvorschriften zu überprüfen und dahingehend zu ändern, dass durch Folter, Misshandlungen oder sonstige Formen der Nötigung erlangte Aussagen in Gerichtsverfahren nicht als Beweise gelten und dass alle Anschuldigungen wegen Folter und sonstigen Misshandlungen, die den Behörden gemeldet werden, automatisch untersucht werden;

48.  fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen; fordert den Iran auf, inhaftierte EU-Bürger freizulassen, die aufgrund eines Rechtsverfahrens in Haft genommen oder verurteilt wurden, das nicht den internationalen Normen entsprach, und zu denen folgende Personen zählen: Nazak Afshar (58 Jahre, in Haft seit März 2016), Kamal Foroughi (76 Jahre, in Haft seit Mai 2011), Homa Hoodfar (65 Jahre, in Haft seit Juni 2016) und Nazanin Zaghari-Ratcliffe (37 Jahre, in Haft seit April 2016);

49.  erkennt an, dass es im Iran sehr viele verschiedene Weltanschauungen und Glaubensrichtungen gibt; weist darauf hin, dass einige religiöse Minderheiten und ihre grundlegende Religionsfreiheit unter dem förmlichen Schutz der Verfassung der Islamischen Republik Iran stehen; ist jedoch besorgt darüber, dass die Zahl der Einzelpersonen, die religiösen Minderheiten angehören oder aufgrund ihrer Glaubensrichtung inhaftiert wurden, gestiegen ist; fordert die iranischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten in Rechtsvorschriften uneingeschränkt geachtet und geschützt werden und dass die Religionsfreiheit ausgeweitet wird;

50.  weist auf die Fortschritte hin, die iranische Frauen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung erzielt haben und die daran ersichtlich werden, dass die Mehrheit der Studierenden an iranischen Hochschulen Frauen sind; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, das Thema Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit den iranischen Behörden weiterhin konsequent anzusprechen; fordert die uneingeschränkte Gleichstellung der Geschlechter durch Maßnahmen, mit denen die herrschende rechtliche und praktische Diskriminierung von Frauen beendet und die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt und an sämtlichen Ausprägungen des wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und politischen Lebens sichergestellt wird; begrüßt Versuche, ein Gesetz zum Schutz von Frauen gegen Gewalt auszuarbeiten, und äußert die Hoffnung, dass das neu gewählte Madschlis Rechtsvorschriften in Betracht zieht, mit denen Gewalt gegen Frauen – auch häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe – uneingeschränkt unter Strafe gestellt wird;

51.  begrüßt das Wahlversprechen von Präsident Rohani, eine Charta für Bürgerrechte zu verabschieden, und seine Aussagen bezüglich der Förderung der Rechte ethnischer Minderheiten; vertritt die Auffassung, dass die Charta auf den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Iran aufbauen und mit diesen uneingeschränkt im Einklang stehen sollte; betont, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Richterschaft zwar wichtig ist, um für die für ausländische Direktinvestitionen notwendige Rechtssicherheit zu sorgen, in erster Linie jedoch im Interesse der iranischen Bevölkerung selbst liegt; fordert die Justiz auf, das Recht auf ein faires und ordnungsgemäßes Verfahren zu achten und den Verdächtigen die Möglichkeit eines Rechtsbeistands einzuräumen; fordert den EAD und die Kommission auf, mit den iranischen Behörden in Bereichen wie der Justizreform und der Reform des Strafvollzugssystems, einschließlich der Haftbedingungen, der Rechenschaftspflicht der Regierung, der Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Meinungsfreiheit, der universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten der Bürger und der Korruptionsbekämpfung zusammenzuarbeiten;

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52.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Regierung und dem Parlament des Iran, dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission sowie dem EAD zu übermitteln.

(1) ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 163.
(2) ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 102.
(3) ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 157.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0339.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0348.

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