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Verfahren : 2016/2931(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-1173/2016

Eingereichte Texte :

B8-1173/2016

Aussprachen :

PV 25/10/2016 - 12
CRE 25/10/2016 - 12

Abstimmungen :

PV 26/10/2016 - 6.3
CRE 26/10/2016 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0412

Angenommene Texte
PDF 274kWORD 46k
Mittwoch, 26. Oktober 2016 - Straßburg
Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)
P8_TA(2016)0412B8-1173/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2016 zur Halbzeitüberarbeitung des MFR 2014–2020 (2016/2931(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(1), insbesondere auf Artikel 2,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2015/623 des Rates vom 21. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(2),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014-2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags(4),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (COM(2016)0604) und auf dessen BegleitunterlagenSWD(2016)0299,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche HaushaltsführungCOM(2016)0606,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 25. Oktober 2016 über die Halbzeitüberarbeitung des MFR,

–  unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Haushaltsausschusses,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  betont, dass das Parlament ständig besorgt darüber ist, dass die im derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) verfügbaren Mittel unzureichend sind; weist auf die Zahl der neuen Krisen und Prioritäten hin, die in den letzten Jahren entstanden sind, insbesondere die Migrations- und Flüchtlingskrise, externe Notlagen, Probleme der inneren Sicherheit, die Krise in der Landwirtschaft, die Finanzierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit insbesondere unter Jugendlichen; weist ferner darauf hin, dass die EU vor Kurzem das Übereinkommen von Paris ratifiziert hat;

2.  betont – nachdem es eine Überprüfung der Funktionsweise des MFR in der ersten Hälfte des laufenden Planungszeitraums durchgeführt und in seiner Entschließung vom 6. Juli 2016 vorgelegt hat –, dass für eine angemessene Reaktion auf diese Herausforderungen beträchtliche zusätzliche Finanzmittel aus dem Haushaltsplan der EU erforderlich sind, die in den ersten Jahren der derzeitigen Vorausschau nicht in voller Höhe hätten bereitgestellt werden können, weil die im derzeitigen MFR verfügbaren Finanzmittel knapp sind; betont, dass der Haushaltsplan der EU mit den politischen Zusagen und strategischen Zielen der Europäischen Union schritthalten muss; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass sich die Union gemäß Artikel 311 AEUV mit den erforderlichen Mitteln ausstattet, um ihre Ziele erreichen und ihre Politik durchführen zu können;

3.  vertritt die Auffassung, dass die Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens eine einzigartige Gelegenheit ist, um auf die Haushaltsschwierigkeiten zu reagieren, die derzeit die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union gefährden; fordert den Rat daher auf, seiner Verantwortung nachzukommen, Worten Taten folgen zu lassen, und für die verbleibenden Jahre der derzeitigen Vorausschau einen realistischen, glaubwürdigen, kohärenten und tragfähigen EU-Haushalt sicherzustellen; vertritt die Ansicht, dass mit der Überarbeitung das Ziel verfolgt werden muss, für ein Gleichgewicht zwischen der Verwirklichung von langfristigen vorrangigen politischen Zielen der Union und der Reaktion auf neue Herausforderungen zu sorgen; bekräftigt seinen grundsätzlichen Standpunkt, dass neue politische Initiativen nicht zulasten bestehender Programme und Maßnahmen finanziert werden sollten; betont, dass der Haushaltsplan der EU transparenter und für die EU-Bürger zugänglicher werden muss, damit sie wieder Vertrauen in das europäische Projekt aufbauen können;

Rahmen für die sofortigen Verhandlungen über die Überarbeitung des MFR

4.  weist darauf hin, dass eine verpflichtende Überprüfung des MFR nach der Wahl eine der zentralen Forderungen des Parlaments in den Verhandlungen über die Festlegung des derzeitigen Finanzrahmens war; begrüßt daher den Beschluss der Kommission, eine Überarbeitung der MFR-Verordnung und der IIV vorzuschlagen, nachdem sie eine Überprüfung der Funktionsweise des MFR 2014–2020 gemäß Artikel 2 der MFR-Verordnung durchgeführt hat; vertritt die Auffassung, dass der Vorschlag ein guter Ausgangspunkt für Verhandlungen ist;

5.  bekräftigt, dass seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zum MFR sein Mandat für die anstehenden Verhandlungen über den MFR ist, einschließlich sämtlicher Aspekte der Halbzeitüberarbeitung des MFR und wichtiger Elemente im Zusammenhang mit dem MFR für den Zeitraum nach 2020;

6.  betont, dass sämtliche Änderungen, auf die man sich während dieser Überarbeitung verständigt, unverzüglich umgesetzt und bereits in den EU-Haushaltsplan 2017 aufgenommen werden müssen; fordert den Rat nachdrücklich auf, konstruktiv und zügig auf den Vorschlag der Kommission zu reagieren und seinem Vorsitz unverzüglich ein Verhandlungsmandat zu erteilen; ist bereit, im Rahmen des Konzertierungsverfahrens zum Haushaltsplan 2017 unverzüglich ernsthafte Verhandlungen mit dem Rat über die Halbzeitüberarbeitung des MFR aufzunehmen, und zwar auf der Grundlage eines gemeinsam vereinbarten Zeitplans und besonderer Verhandlungsmodalitäten; bedauert, dass der Rat noch nicht bereit ist, Verhandlungen über den MFR einzuleiten, obwohl die Haushaltskonzertierung in Kürze beginnt; bekräftigt seine Absicht, über beide Dossiers vor Ende 2016 eine Einigung zu erzielen;

Reaktion des Parlaments auf den Vorschlag der Kommission: Auf dem Weg zu einer ambitionierten Einigung über die Überarbeitung des MFR

7.  befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen des MFR-Pakets, insbesondere im Bereich der Flexibilität; bedauert jedoch, dass die Kommission keine Erhöhung der derzeitigen Obergrenzen des MFR vorgeschlagen hat, die eine eindeutige und tragfähige Lösung für die Finanzierung des geschätzten Bedarfs an Mitteln für die Strategien der EU bis zum Ende des laufenden Zeitraums bieten würde; betont den Standpunkt des Parlaments, dass die Obergrenzen der Rubriken 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung), 1b (Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt), 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und 4 (Europa in der Welt) unzureichend sind und erhöht werden sollten, wenn die Union in der Lage sein soll, den Herausforderungen zu begegnen und ihre politischen Ziele zu verwirklichen;

8.  verweist insbesondere auf die Forderungen des Parlaments nach einem vollständigen Ausgleich der Kürzungen beim EFSI, die sich auf das Programm Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ auswirken, einer Fortführung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, wobei jährlich dasselbe Niveau an Mitteln bereitgestellt wird wie in den Jahren 2014 und 2015, und einer erheblichen Aufstockung der für die Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise in den Rubriken 3 und 4 verfügbaren Mittel; begrüßt insgesamt das von der Kommission vorgeschlagene Paket an zusätzlichen gezielten Aufstockungen, die innerhalb der bis zum Ende des laufenden Zeitraums verfügbaren Spielräume finanziert werden können, betont jedoch, dass der Vorschlag hinter den Erwartungen des Parlaments in den betreffenden Bereichen zurückbleibt;

9.  stellt fest, dass der Vorschlag der Kommission, in dem 12,8 Mrd. EUR veranschlagt werden, in Bezug auf die Zahlenangaben unterschiedliche Bestandteile enthält; betont insbesondere, dass Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“-Verkehr (um jeweils 0,4 Mrd. EUR), Erasmus+ und COSME (um jeweils 0,2 Mrd. EUR) und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (um 1 Mrd. EUR) aufgestockt werden und sich die zusätzlichen Mittel auf insgesamt 2,2 Mrd. EUR belaufen; stellt fest, dass sich eine Reihe von Legislativvorschlägen, die die Kommission mit der Halbzeitüberarbeitung vorgelegt hat (Verlängerung des EFSI, Investitionsoffensive für Drittländer, einschließlich des Rahmens für Migrationspartnerschaften, sowie die Initiative „Wifi4EU“) auf weitere 1,6 Mrd. EUR belaufen; weist darauf hin, dass die Kommission aufgrund von laufenden Legislativverfahren im Entwurf des Haushaltsplans 2017 die Mittel für Migration bereits um 1,8 Mrd. EUR aufgestockt und ihre Finanzplanung in Rubrik 3 um 2,55 Mrd. EUR angepasst hat; weist des Weiteren darauf hin, dass die vorgeschlagenen Aufstockungen in den Rubriken 1a und 4 teilweise bereits im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 Berücksichtigung finden; stellt fest, dass die technische Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik, die sich auf 4,6 Mrd. EUR beläuft, Ergebnis einer technischen Maßnahme der Kommission ist und bereits im Rahmen der technischen Anpassung des Finanzrahmens für 2017 gewährt wurde;

10.  ist der Auffassung, dass die Mobilität junger Menschen von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, das europäische Bewusstsein und die europäische Identität zu fördern, insbesondere vor dem Hintergrund der Bedrohungen des Populismus und der Verbreitung von Falschinformationen; hält es für politisch geboten, mit Mitteln aus dem Haushaltsplan der EU weiter in die Jugend Europas zu investieren; befürwortet die Durchführung von neuen Initiativen wie das vor Kurzem vorgeschlagene Programm „Ein Interrail-Ticket zum 18. Geburtstag für Europa“, in dessen Rahmen jeder europäische Bürger anlässlich seines 18. Geburtstags kostenlos ein Interrail-Ticket erhalten würde; fordert, dass im Rahmen der Halbzeitüberarbeitung des MFR ausreichend Mittel für diesen Vorschlag sichergestellt werden;

11.  ist entschlossen, die Frage der haushaltsmäßigen Erfassung der Zahlungen, die im Rahmen der Sonderinstrumente des MFR anfallen, endgültig und eindeutig zu klären; weist darauf hin, dass der Konflikt in Bezug auf die Auslegung zwischen der Kommission und dem Parlament einerseits und dem Rat andererseits noch nicht geklärt ist und beim derzeitigen MFR zu den wesentlichen Themen der jährlichen Haushaltsverhandlungen zählte; bekräftigt seine Überzeugung, dass auch die Mittel für Zahlungen, die für die Mobilisierung von Mitteln für Verpflichtungen im Rahmen der besonderen Instrumente notwendig sind, aus den jährlichen Obergrenzen des MFR für Zahlungen herausgerechnet werden sollten; vertritt die Ansicht, dass die derzeitigen Obergrenzen bei den Zahlungen des derzeitigen MFR bei der Analyse und Prognose der Kommission nur beibehalten werden können, wenn die Angelegenheit auf diese Weise bewältigt wird;

12.  bekundet seine ernsthafte Besorgnis über die derzeitigen Verzögerungen bei der Durchführung von EU-Programmen unter geteilter Mittelverwaltung, die sich insbesondere im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2016 zeigen, in dem das Niveau der Zahlungen im Haushaltsplan 2016 um 7,3 Mrd. EUR gekürzt wird; erwartet, dass derartige Verzögerungen gegen Ende des Zeitraums des derzeitigen MFR ein großes Auflaufen von Zahlungsaufforderungen zur Folge haben werden; weist darauf hin, dass im Haushaltsjahr 2015 die noch abzuwickelnden Verpflichtungen wieder ihren früheren hohen Stand erreichten und dass die aus künftigen Haushaltsplänen zu finanzierenden Beträge auf 339 Mrd. EUR gestiegen sind; ist der festen Überzeugung, dass alles dafür getan werden sollte, dass es nicht zu einem Rückstau nicht geleisteter Zahlungen und einer neuen Zahlungskrise kommt, wie sie während des letzten Zeitraums zu beobachten war; spricht sich daher nachdrücklich für einen neuen, verbindlichen Zahlungsplan für den Zeitraum 2016-2020 aus, der von den drei Organen auszuarbeiten und zu vereinbaren ist; vertritt des Weiteren die Ansicht, dass die uneingeschränkte Nutzung des Gesamtspielraums für Zahlungen, ohne eine jährliche Obergrenze, eine unabdingbare Voraussetzung für die Bewältigung dieser Herausforderung ist;

13.  weist erneut darauf hin, dass es seit Langem den Standpunkt vertritt, dass Überschüsse, die aus einer Nichtausschöpfung des Haushaltsplans der EU oder aus Geldbußen resultieren, als zusätzliche Einnahmen im Haushaltsplan der EU erfasst werden sollten, und zwar ohne entsprechende Anpassung der auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) berechneten Beiträge; bedauert, dass die Kommission diesen Aspekt nicht in ihren Vorschlag zur Halbzeitüberarbeitung des MFR aufgenommen hat;

14.  betont, dass sich in den ersten Jahren des derzeitigen MFR gezeigt hat, dass Flexibilitätsbestimmungen von wesentlicher Bedeutung sind, um die Reaktion auf die Migrations- und Flüchtlingskrise und die neuen politischen Initiativen über die Beträge hinaus zu finanzieren, die die starren Obergrenzen des MFR zulassen; begrüßt daher den Vorschlag der Kommission, diese Bestimmungen auszuweiten; befürwortet insbesondere die – auch vom Parlament geforderte – Aufhebung der Beschränkungen des Umfangs und des Anwendungsbereichs des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen; stellt fest, dass die vorgeschlagenen neuen jährlichen Beträge für das Flexibilitätsinstrument und die Reserve für Soforthilfe fast den tatsächlichen Beträgen, die 2016 aufgrund von Mittelübertragungen erreicht wurden, entsprechen, während sich die Forderung des Parlaments auf den doppelten Betrag belief (2 Mrd. EUR bzw. 1 Mrd. EUR);

15.  betont, dass das Parlament der wirksamen Ausführung des Haushaltsplans der EU höchste Priorität einräumt; begrüßt insbesondere den Vorschlag der Kommission, freigegebene Mittel aufgrund einer Nichtumsetzung der Maßnahmen, für die die Mittel ursprünglich bestimmt waren, im Haushaltsplan der EU wieder verfügbar zu machen, und betont, dass dies eine der zentralen Forderungen des Parlaments in seiner Entschließung vom 6. Juli 2016 zum MFR war; betont, dass es sich bei diesen freigegebenen Mitteln eigentlich um Mittel handelt, die von der Haushaltsbehörde bereits mit der Absicht genehmigt wurden, dass sie uneingeschränkt ausgeführt werden, und dass sie daher nicht als eine neue oder zusätzliche Belastung der Haushalte der Mitgliedstaaten erachtet werden können;

16.  unterstützt den Vorschlag der Kommission, eine Krisenreserve der Europäischen Union als ein Instrument einzurichten, mit dem rasch auf Krisen und Ereignisse mit gravierenden humanitären oder sicherheitspolitischen Folgen reagiert werden kann; ist der Auffassung, dass die Inanspruchnahme dieses besonderen Instruments im Fall einer Krise eine eindeutige und wirksame Lösung ist, um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf zu decken; stimmt mit dem Vorschlag der Kommission darin überein, dass freigegebene Mittel genutzt werden sollen, ist jedoch der Auffassung, dass sie nicht die einzige Quelle für die Finanzierung dieses Instrument sein dürfen;

17.  weist erneut auf den zentralen Grundsatz der Einheit des EU-Haushaltsplans hin, der durch die enorme Zunahme multinationaler Fonds geschwächt wird; fordert daher, dass dieser Grundsatz zügig angewandt wird und dass es dem Europäischen Parlament in der Zwischenzeit ermöglicht wird, die erforderliche parlamentarische Kontrolle über diese Fonds auszuüben;

18.  vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Überarbeitung der IIV eine hervorragende Gelegenheit ist, um dafür zu sorgen, dass die Vorschriften für die Abstimmung über die Inanspruchnahme der im MFR enthaltenen besonderen Instrumente harmonisiert und an die Abstimmungsvorschriften angeglichen werden, die für die Annahme des Gesamthaushaltsplans der Union gelten; fordert, dass die einschlägigen Bestimmungen entsprechend geändert werden;

Gleichzeitig vorgelegte Legislativvorschläge

19.  teilt uneingeschränkt die Absicht der Kommission, die Haushaltsvorschriften zu vereinfachen, und ist der Auffassung, dass dieser Aspekt ein wichtiger Teil der Halbzeitüberarbeitung des MFR ist; nimmt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die Haushaltsordnung vollständig zu überarbeiten und die 15 politikbereichsspezifischen Verordnungen zu ändern; betont, dass die Vereinfachung darauf abzielen sollte, das Durchführungsumfeld für die Begünstigten zu verbessern und zu rationalisieren; verpflichtet sich, in diesem Sinne auf ein erfolgreiches Ergebnis hinzuarbeiten, und zwar innerhalb eines geeigneten Zeitrahmens;

20.  stellt fest, dass Parlament und Rat über die Legislativvorschläge zur Verlängerung des EFSI, zur Investitionsoffensive für Drittländer (einschließlich des Rahmens für Migrationspartnerschaften) und zur Initiative „Wifi4EU“, die die Kommission mit den Vorschlägen zur Halbzeitüberarbeitung des MFR vorgelegt hat, im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werden;

Auf dem Weg zum MFR für den Zeitraum nach 2020

21.  weist darauf hin, dass die Halbzeitüberarbeitung des MFR auch der Beginn einer Konsensfindung sein sollte, die zu dem MFR für den Zeitraum nach 2020 führt; betont, dass in diesem Zusammenhang feste Zusagen gemacht werden sollten, insbesondere was die Durchführung der Reform des Systems der Eigenmittel – zu der auch die Einführung neuer Eigenmittel, die den Anteil der BNE-Beiträge zum Haushalt der EU erheblich verringern können, und das Auslaufen sämtlicher Formen der Rabatte gehören – und die Angleichung des Zeitraums des MFR an die politischen Zyklen der Organe betrifft;

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22.  fordert die Kommission auf, der Haushaltsbehörde sämtliche einschlägigen Informationen über die haushaltspolitischen Auswirkungen des Referendums vom 23. Juni 2016 im Vereinigten Königreich und später des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – unbeschadet des Ergebnisses der anstehenden Verhandlungen zwischen beiden Parteien – auf den derzeitigen MFR zur Verfügung zu stellen;

23.  betont, dass Frieden und Stabilität grundlegende Werte darstellen, an denen die Union festhalten muss; ist der Auffassung, dass das Karfreitagsabkommen, das sich als unverzichtbar für Frieden und Versöhnung erwiesen hat, gewahrt werden muss; hebt hervor, dass es spezifischer Maßnahmen und Programme bedarf, um die Unterstützung der Regionen sicherzustellen, die besonders betroffen sein werden, falls das Vereinigte Königreich von Artikel 50 des Vertrags von Lissabon Gebrauch macht und es auf der Grundlage von Verhandlungen zu einem Austritt aus der EU kommt;

24.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(2) ABl. L 103 vom 22.4.2015, S. 1.
(3) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0309.

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