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Verfahren : 2015/2226(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0285/2016

Eingereichte Texte :

A8-0285/2016

Aussprachen :

PV 27/10/2016 - 6
CRE 27/10/2016 - 6

Abstimmungen :

PV 27/10/2016 - 8.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0427

Angenommene Texte
PDF 246kWORD 67k
Donnerstag, 27. Oktober 2016 - Straßburg
Wie kann die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten durch die GAP verbessert werden?
P8_TA(2016)0427A8-0285/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2016 zu der Frage, wie mit der GAP die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten verbessert werden kann (2015/2226(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten: Schließen der Beschäftigungslücke“ (COM(2006)0857),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0285/2016),

A.  in der Erwägung, dass 77 % des Gebiets der Europäischen Union ländliche Gebiete sind und dass dort zahlreiche – meist nicht verlagerbare – Arbeitsplätze mit der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie zusammenhängen;

B.  in der Erwägung, dass auf Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie zusammen 6 % des BIP der EU entfallen und dass in diesen Bereichen 15 Millionen Unternehmen tätig sind und 46 Millionen Arbeitsplätze bestehen;

C.  in der Erwägung, dass die Zahl der Landwirte in ländlichen Gebieten im Laufe der letzten Jahrzehnte in vielen europäischen Ländern drastisch zurückgegangen ist sowie ein Rückgang der Einkommen der Landwirte und anderer Landarbeiter und ein Beschäftigungsrückgang in der Landwirtschaft zu verzeichnen sind; in der Erwägung, dass der landwirtschaftliche Arbeitseinsatz in der EU-28 zwischen den Jahren 2005 und 2014 um fast ein Viertel (-23,6 %) zurückgegangen ist;(1)

D.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft zwar immer noch die am weitesten verbreitete Bodennutzungsart in Europa ist, in dieser jedoch nur noch ein geringer Teil der in den ländlichen Gebieten lebenden aktiven Bevölkerung beschäftigt ist; in der Erwägung, dass die Diversifizierung der Nutzung des ländlichen Raums – von dessen Funktion als Standort für wirtschaftliche Aktivitäten (Produktion) über die Funktion als Lebensumfeld (Wohnen und Freizeit) bis hin zur Funktion der Erhaltung und Pflege von Naturräumen – eine große Herausforderung im Hinblick auf Entwicklung und Beschäftigung in den unterschiedlichen ländlichen Gebieten der Union darstellt; in der Erwägung, dass zwar in einigen Gebieten seit mehreren Jahren eine Kehrtwende bei der demografischen Entwicklung mit einer Zunahme der dort lebenden Bevölkerung zu beobachten ist, was von dem Wunsch vieler Menschen, auf dem Land zu leben, zeugt und meist mit einer Periurbanisierung einhergeht, es aber auch einen Abwärtstrend in vielen weniger prosperierenden Gebieten gibt, die unter Isolierung leiden und in denen die Förderung der Entwicklung und der Schaffung von Arbeitsplätzen schwerer zu bewerkstelligen ist;

E.  in der Erwägung, dass sich viele ländliche Gebiete einer Reihe von Herausforderungen stellen müssen, zu denen beispielsweise niedriges Einkommen, negatives Bevölkerungswachstum, fehlende Arbeitsplätze und eine hohe Arbeitslosenquote, langsame Entwicklung im tertiären Sektor, mangelnde Verarbeitungskapazität bei Lebensmitteln, geringe Qualifikationen und begrenztes Kapital gehören;

F.  in der Erwägung, dass neun von zehn Menschen in Europa der Ansicht sind, dass die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete von großer Bedeutung für ihre Zukunft sind;

G.  in der Erwägung, dass das Einkommen pro Arbeitseinheit bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten verhältnismäßig niedrig ist und dies Anlass zur Sorge gibt;

H.  in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise zwar ganz Europa, besonders stark jedoch die ländlichen Gebiete getroffen hat;

I.  in der Erwägung, dass die Europäische Union angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise die Beschäftigung – insbesondere durch den EFSI – zu einer ihrer wesentlichen Prioritäten gemacht hat und dass in diesem Zusammenhang die Wirksamkeit der GAP gesteigert und ihre Legitimierung als eines der wichtigsten Instrumente für europäische Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit in ländlichen Gebieten – vor allem in der Landwirtschaft – bekräftigt werden muss; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang bewertet werden muss, in welchem Ausmaß sich die GAP auf die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum auswirkt;

J.  in der Erwägung, dass die beiden Säulen der GAP unbedingt beibehalten werden müssen, da die erste Säule der Abwanderung von kleinen Betrieben und Familienbetrieben aus dem Sektor vorbeugt und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sichert, während die Mittel aus der zweiten Säule die Schaffung von Arbeitsplätzen in anderen Bereichen, wie dem Tourismus, der Lebensmittelverarbeitung und anderen verbundenen Branchen, sicherstellen;

K.  in der Erwägung, dass die europäische Landwirtschaft einer Reihe von Herausforderungen im Zusammenhang mit Lebensmittelerzeugung und -sicherheit, Umwelt, Biodiversität, Nachhaltigkeit, Energie und Klimawandel gegenübersteht und es von entscheidender Bedeutung ist, das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Landwirtschaft zu stärken, innovative Lösungen zu entwickeln, mit denen diese Herausforderungen bewältigt werden können, damit die Widerstands- und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu sichergestellt wird, und die Ziele einer wirklichen öffentlichen Politik im Interesse aller zu überdenken, was einen der wichtigsten Aspekte der europäischen Integration darstellt;

L.  in der Erwägung, dass die Reterritorialisierung der Landwirtschaft – also die notwendige Verankerung der Produktion und Beschäftigung in einem bestimmten Gebiet – zu lange vernachlässigt worden ist und dass unbedingt eine Landwirtschaft aufrechterhalten werden muss, die mit den Gebieten, in denen die landwirtschaftlich tätigen Männer und Frauen arbeiten, verbunden ist, und zwar als entscheidende Tätigkeit, wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass es auch in Zukunft dynamische ländliche Gebiete mit vielen Arbeitsplätzen gibt; in der Erwägung, dass mit einer solchen Reterritorialisierung auch eine gute Ausgewogenheit im Hinblick auf die Entwicklung des städtischen und des ländlichen Raums sichergestellt werden kann;

M.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft in städtischen und stadtnahen Gebieten an Bedeutung gewinnt und das Interesse daran zunimmt und dass wir einen Wandel des Verbrauchsmusters erleben, bei dem verschiedene Faktoren zusammenkommen, zu denen ein minimaler ökologischer Fußabdruck, eine hochwertige lokale Erzeugung und die Wertschätzung der Arbeit kleiner und regionaler Erzeuger gehören;

N.  in der Erwägung, dass die strukturierenden Elemente der letzten GAP-Reform eine Umschichtung und gerechtere Verteilung der Beihilfen zwischen den Mitgliedstaaten und den einzelnen Agrarsektoren ermöglicht und die wirtschaftliche Bedeutung der GAP und deren Rolle als sozialer Stabilisator für landwirtschaftliche Betriebe und ländliche Gebiete bekräftigt haben;

O.  in der Erwägung, dass Studien zwar gezeigt haben, dass Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule nicht unmittelbar Arbeitsplätze schaffen, dass Direktzahlungen jedoch wesentlich für die Sicherung von Arbeitsplätzen sind sowie dafür, dass die Abwanderung von Landwirten aus den ländlichen Gebieten verhindert wird; in der Erwägung, dass, sollte diese Unterstützungsmaßnahme wegfallen, 30 % der europäischen Landwirte gezwungen wären, ihre Tätigkeit einzustellen und sich aus dem Agrarsektor zurückzuziehen; in der Erwägung, dass diese Zahlungen das Überleben der Kleinbauern und den Erhalt der ländlichen Gebiete sichern;

P.  in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, Landwirte in Randgebieten, die schlechte Böden oder Grenzertragsböden bewirtschaften, durch Direktzahlungen zu unterstützen, damit nicht nur sichergestellt wird, dass diese Landwirte auf dem Land verbleiben und einen angemessenen Lebensunterhalt verdienen, sondern auch, dass das jeweilige Gebiet geschützt wird und dazu beiträgt, Touristen anzuziehen;

Q.  in der Erwägung, dass das vorrangige Ziel der ersten Säule der reformierten GAP die Lebensmittelversorgungssicherheit ist, die zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze in der Landwirtschaft beiträgt, und dass eine gerechtere Verteilung der Zahlungen aus der ersten Säule sichergestellt werden muss, damit die positiven Auswirkungen dieser Unterstützung maximiert werden können;

R.  in der Erwägung, dass die Erfahrungen vor Ort gezeigt haben, dass andere Wege der landwirtschaftlichen Entwicklung möglich sind, mit denen bessere Ergebnisse im Hinblick auf die Qualität der Lebensmittel und die agronomische, ökologische und sozioökonomische Leistung erzielt werden, dass es wichtig ist, die Vielfalt landwirtschaftlicher Systeme zu unterstützen und zu fördern und dass kleine und mittlere Betriebe, die im Allgemeinen diversifizierter, innovativ und hochflexibel sind, sich oft als gut organisiert (Bildung von Erzeugergemeinschaften und Produktionsgenossenschaften) erweisen und den Gemeinschaften, in denen sie liegen, förderlich sind, wodurch sie die Wirtschaft im ländlichen Raum unterstützen, die entscheidend für die Entwicklung der europäischen Landwirtschaft ist;

S.  in der Erwägung, dass die derzeitige Krise zeigt, dass im Rahmen einer auf den Markt ausgerichteten GAP unbedingt eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte aufrechterhalten werden muss und geeignete neue Regulierungsinstrumente geschaffen werden müssen, um Preisstabilität zu gewährleisten und Beschäftigung und Einkommen in der Landwirtschaft zu sichern;

T.  in der Erwägung, dass die europäischen Landwirte in einem immer stärker global geprägten Markt tätig sind und daher höheren Preisschwankungen ausgesetzt sind als andere Branchen;

U.  in der Erwägung, dass das derzeitige Abrechnungssystem in der Lebensmittelkette keine nachhaltige Verteilung des Mehrwerts garantiert und nicht selten bewirkt, dass die Einkommen der Primärerzeuger nicht einmal mehr die Kosten decken;

V.  in der Erwägung, dass ländliche Gebiete im Vergleich zu städtischen Gebieten statistisch gesehen meist durch eine höhere Arbeitslosigkeit und deutlich niedrigere Durchschnittseinkommen sowie eine deutlich unattraktivere Infrastruktur und einen schlechteren Zugang zu Dienstleistungen gekennzeichnet sind, wobei die Kosten für die Bereitstellung dieser Dienstleistungen aufgrund der geringeren Bevölkerungsdichte und der schlechteren Zugänglichkeit höher sind;

W.  in der Erwägung, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten im Rahmen einer nachhaltigen, an die jeweiligen Gebiete angepassten Politik erfolgen muss, zu der die Aufrechterhaltung und Entwicklung landwirtschaftlicher und indirekt mit der Land- und Forstwirtschaft zusammenhängender Tätigkeiten sowie von Tätigkeiten im ländlichen Raum gehört, durch welche die sozialen Bande und die Solidarität zwischen den einzelnen Interessenträgeren sowie die Verbesserung der Umwelt gefördert werden;

X.  in der Erwägung, dass die Zukunft der ländlichen Gebiete nicht ausschließlich von der Entwicklung des Agrarsektors abhängt, sondern auch von der Diversifizierung und Aufrechterhaltung anderer wirtschaftlicher Tätigkeitsbereiche wie der Forstwirtschaft und dem Handwerk, der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Kapazitäten der integrierten Erzeugung, des Agrotourismus, der Bereitstellung von Freizeit-, Bildungs- und Sportaktivitäten –z. B. Reiten – und der nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Ressourcen (einschließlich Abfällen) als erneuerbare Energiequellen oder für die Herstellung biobasierter Materialien und Produkte auf der Grundlage grüner Chemie; in der Erwägung, dass dezentralisierte und integrierte lokale Maßnahmen in Verbindung mit sozioökonomischen Aspekten und der Identität und Kultur ländlicher Gebiete sowie eine wirkliche Gesamtstrategie für die Raumentwicklung erforderlich sind, wobei Synergien gesucht und die ländlichen Ressourcen im Rahmen kollektiver und sektorübergreifender Ansätze gemeinsam in Wert gesetzt werden müssen, wozu auch der Einsatz weiterer EU-Mittel zur Ankurbelung der Entwicklung und Beschäftigung im ländlichen Raum und die Gewährleistung einer geeigneten Infrastruktur im ländlichen Raum gehören;

Y.  in der Erwägung, dass es daher dringend notwendig ist, sich darauf zu konzentrieren, dass viele Arbeitsplätze geografisch gebunden und bestimmte landwirtschaftliche Tätigkeiten – sowie die Forstwirtschaft – nicht verlagerbar sind und Dienstleistungen in den Bereichen Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel, wie beispielsweise Landschaftsschutz und Landschaftspflege oder Wasserschutz und Wasserbewirtschaftung, umfassen;

Z.  in der Erwägung, dass vor allem kleine landwirtschaftliche Familienbetriebe unterstützt werden müssen, d. h. Landwirte, die alleine oder zusammen mit Teilhabern ihren Betrieb verantwortungsbewusst, unabhängig und effizient leiten und die in der Lage sind, etwaige Schwierigkeiten zu meistern, indem sie ihre Produktionsentscheidungen und/oder Erzeugungsmethoden anpassen und ihre Tätigkeiten diversifizieren, um dem fortwährenden Strukturwandel im Agrarsektor zu begegnen;

AA.  in der Erwägung, dass das Potenzial erwerbstätiger und/oder ein Unternehmen führender Frauen in landwirtschaftlichen und ländlichen Gebieten analysiert, erfasst und in allen EU-Politikfeldern gefördert werden sollte und etwaige Benachteiligungen unterbunden werden sollten, weil Frauen nur so Entwicklung und Innovation vorantreiben und dazu beitragen können, den gesamten Sektor aus seiner Krise zu führen; in der Erwägung, dass Frauen in die Entwicklungspläne für den Agrarsektor auf lokaler und regionaler Ebene einbezogen werden sollten, damit der Sektor deren Bedürfnisse, Erfahrungen und Visionen nutzen kann, und dass Frauen daher die notwendigen Kompetenzen erhalten müssen, um sich aktiv an der Gestaltung des Sektors zu beteiligen;

AB.  in der Erwägung, dass im Jahr 2010 nur 7,5 % der Landwirte unter 35 Jahre alt waren, dass heute mehr als 4,5 Millionen Landwirte über 65 Jahre alt sind und dass die Artikel 50 und 51 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf die GAP Bestimmungen zur Unterstützung eines neuen Generationenwechsels in der Landwirtschaft enthalten;

AC.  in der Erwägung, dass in zahlreichen Mitgliedstaaten der Zugang von Frauen ländlicher Regionen zur Beschäftigung – sei es innerhalb der Landwirtschaft oder in anderen Bereichen des Arbeitsmarkts – begrenzt und das Lohngefälle höher als in anderen Gegenden ist, obwohl Frauen eine äußerst wichtige Rolle bei der Entwicklung und im sozialen Leben ländlicher Regionen spielen, insbesondere in landwirtschaftlichen Betrieben, die eine Diversifizierung ihrer Tätigkeiten betreiben (Urlaub auf dem Bauernhof, Qualitätsprodukte, Freizeit-, Bildungs- und Sportaktivitäten und andere Dienstleistungen); in der Erwägung, dass weibliches Unternehmertum in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht eine tragende Säule der nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum darstellen kann; in der Erwägung, dass der ungleiche Zugang zu Land mit dafür verantwortlich ist, dass die Möglichkeiten für Frauen, im Agrarsektor unternehmerisch tätig zu werden, eingeschränkt sind; in der Erwägung, dass im europäischen Durchschnitt 29 % der landwirtschaftlichen Betriebe von Frauen geleitet werden;

AD.  in der Erwägung, dass es eine geringe Anzahl industriell angebauter Kulturen gibt ; in Erwägung der Bedeutung lokaler Rassen und Sorten für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Unterstützung der regionalen Existenzgrundlagen und lokalen Erzeugnisse;

AE.  in der Erwägung, dass die Attraktivität des ländlichen Umfelds für junge Menschen verbessert werden muss, indem eine Ausbildung gefördert wird, die auf Innovation und Modernisierung in Bezug auf Berufsleben und Technologien ausgerichtet ist;

AF.  in der Erwägung, dass der universelle Rahmen zur Beurteilung der Nachhaltigkeit von Lebensmittel- und Agrarsystemen (Sustainability Assessment of Food and Agriculture systems - SAFA) von der FAO entwickelt wurde;

AG.  in der Erwägung, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Maßnahmen zur Berufsausbildung und zum Erwerb von Kompetenzen in den unterschiedlichen Branchen im ländlichen Raum genutzt werden kann;

Im Rahmen der derzeitigen GAP

1.  fordert alle Mitgliedstaaten auf, langfristige Perspektiven für junge Landwirte zu schaffen, um der Landflucht zu begegnen, eine Gesamtstrategie für den Generationenwechsel umzusetzen und zu diesem Zweck alle von der neuen GAP gebotenen Möglichkeiten zur Unterstützung von jungen Landwirten und Neulandwirten – auch außerhalb des familiären Rahmens – auszuschöpfen, insbesondere in Form von Beihilfen für junge Landwirte aus der ersten und zweiten Säule, und ferner Neulandwirte, die älter als 40 Jahre sind, bei der Niederlassung und in unternehmerischen Fragen zu unterstützen; stellt ferner fest, dass solche Maßnahmen durch auf nationaler Ebene erlassene Vorschriften (z. B. in den Bereichen Raumordnungs-, Steuer- und Sozialpolitik) ergänzt werden und mit diesen kompatibel sein müssen, was auch für die Unterstützung nach den Artikeln 50 und 51 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gilt;

2.  weist darauf hin, dass die große Mehrheit der Direktzahlungen im Rahmen der GAP an die reichsten landwirtschaftlichen Betriebe geht und im Jahr 2014 13 % der Begünstigten 74 % der Direktzahlungen im Rahmen der GAP erhielten; ist der Auffassung, dass dies nicht zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft beiträgt, da landwirtschaftliche Kleinbetriebe arbeitsintensiver und 53 % der Arbeiter in der Landwirtschaft in Betrieben von geringer wirtschaftlicher Größe tätig sind; fordert eine bessere Aufteilung der Zahlungen im Rahmen der GAP an Kleinbauern;

3.  legt den Mitgliedstaaten nahe, kleine und mittlere Betriebe stärker zu unterstützen, insbesondere indem sie häufiger auf die Umverteilungsprämie zurückgreifen, und außerdem Anreize für die Betriebe vorzusehen, die wirksam organisiert sind bzw. die rechtlichen Instrumente für den Zusammenschluss von Betrieben nutzen;

4.  ist der Auffassung, dass die GAP die benachteiligten Gebiete (z. B. Berggebiete, überseeische Gebiete, Gebiete in äußerster Randlage, sensible Naturgebiete) stärker berücksichtigen sollte, da die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft dort entscheidend zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung mit Schwerpunkt auf der Beschäftigung beiträgt; vertritt ferner die Ansicht, dass die GAP jedoch auch die neue Dynamik der Periurbanisierung berücksichtigen und die periurbanen Gebiete bei den Herausforderungen, die sich diesen aufgrund ihrer Besonderheiten stellen, begleiten muss;

5.  erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten in großem Umfang die Möglichkeit genutzt haben, gekoppelte Zahlungen – mit denen die Entwicklung und Standortsicherung der Produktion ermöglicht und so Arbeitsplätze in benachteiligten Gebieten gesichert werden – zu gewähren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Anteil dieser Art von Unterstützung für aktive Landwirte zu erhöhen, sie flexibler zu gestalten und sie verstärkt für eine Steigerung der Erzeugung pflanzlicher Proteine in der EU – die bei diesem Rohstoff derzeit auf Einfuhren aus Drittstaaten angewiesen ist – zu nutzen; weist ferner darauf hin, dass die Höhe der freiwilligen gekoppelten Zahlungen angepasst werden könnte, und zwar in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad bei der angebauten Kultur, wodurch diejenigen Erzeugnisse stärker gefördert würden, für deren Herstellung mehr Arbeitskräfte erforderlich sind;

6.  weist darauf hin, dass im derzeitigen Programmplanungszeitraum und im Einklang mit dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Maßnahmen zur gezielten Unterstützung für die Züchtung lokaler Sorten und die Haltung lokaler Rassen vorgesehen sind, womit die regionale Beschäftigung gefördert und die biologische Vielfalt aufrechterhalten werden soll; fordert die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen vorzusehen, mit denen Gruppen und Organisationen von Erzeugern und Züchtern, die lokale Sorten anbauen bzw. lokale Rassen halten, gezielt unterstützt werden;

7.  weist darauf hin, dass die erforderliche Umsetzung der ökologischen Dimension der Direktbeihilfen im Rahmen der Ausrichtung der Betriebe auf Nachhaltigkeit und Lebensfähigkeit erfolgen und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen muss, unter anderem im Bereich des Erhalts der biologischen Vielfalt, im Agrotourismus und in der Landschaftspflege, beispielsweise durch Landgüter und historische Landsitze; fordert die EU nachdrücklich auf, für eine Vereinfachung zu sorgen sowie dafür, dass Umweltschutzvorschriften einfach, allgemein verständlich und problemlos umgesetzt werden können; weist darauf hin, dass die ökologische Dimension nicht zu einer Verringerung oder Aufgabe der landwirtschaftlichen Produktion führen darf, die in Berg- und Randgebieten besonders empfindlich ist;

8.  ist der Ansicht, dass die Union angesichts der in mehreren Mitgliedstaaten der EU festgestellten erhöhten Sterblichkeit von Honigbienen und der entscheidenden Rolle, die diese als Bestäuber für die Ernährungssicherheit und für das wirtschaftliche Wohlergehen vieler Anbausektoren spielen, gut daran tun würde, diesen Sektor stärker zu unterstützen, und zwar durch die Annahme einer wirklichen europäischen Strategie für die Wiederaufstockung der Bienenbestände; weist darauf hin, dass eine solche Maßnahme, für die keine umfangreichen Investitionen erforderlich sind, zahlreiche Arbeitsplätze schaffen würde, sei es durch die Diversifizierung der Tätigkeiten in bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben oder durch die Schaffung neuer, spezialisierter landwirtschaftlicher Betriebe, wobei Experten davon ausgehen, dass solche neuen Betriebe mit 200 Bienenstöcken lebensfähig wären, und die wichtigste Aufgabe dieser Betriebe zunächst in der Erzeugung von ausgewählten Königinnen und von Schwärmen und dann von Honig läge, von dem in der EU bei weitem nicht genug produziert wird; vertritt die Auffassung, dass dieser Ansatz, der auf unterschiedlichen europäischen Strategien – Innovation, soziale Inklusion, Schaffung von Arbeitsplätzen – beruht, in vollem Einklang mit dem Willen steht, die Gemeinsame Agrarpolitik und die Landwirtschaft auf mehr Nachhaltigkeit hin auszurichten;

9.  weist darauf hin, dass der Sektor zur Sicherung der Arbeitsplätze in landwirtschaftlichen Betrieben auf neue Risikomanagement-Instrumente zurückgreifen und die Nutzung von Instrumenten wie etwa Erzeugerorganisationen im Rahmen der einheitlichen GMO und in der zweiten Säule erhöhen muss, damit besser auf Volatilität und die Anforderungen des Weltmarktes reagiert werden kann; ist der Auffassung, dass die von der einheitlichen GMO und in der zweiten Säule vorgesehenen Marktmaßnahmen und Sondermaßnahmen zur Krisenbewältigung und zum Risikomanagement viel schneller und entschlossener umgesetzt werden müssen, und zwar mit Unterstützung durch EU-Mittel und gegebenenfalls angepasst an die spezifische Situation der Regionen in äußerster Randlage, Bergregionen und weiteren Regionen, die sich Herausforderungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit stellen müssen, um die negativen Auswirkungen fallender Preise auf die Einkommen zu begrenzen; weist darauf hin, dass bei der Umsetzung der Sondermaßnahmen zur Krisenbewältigung die Ziele nicht vollständig erreicht wurden und der vorhandenen Infrastruktur und den bestehenden Kapazitäten der Mitgliedstaaten verstärkt Rechnung getragen werden sollte; fordert die Kommission auf, in Anbetracht der jüngsten Krisen schnellere und wirksamere Interventionsregelungen zu konzipieren, mit denen die schlimmsten Auswirkungen abgewendet werden können;

10.  fordert die Kommission auf, das Potenzial der außergewöhnlichen Maßnahmen gemäß den Artikeln 219 bis 222 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 voll auszuschöpfen;

11.  ist der Auffassung, dass die Interventionspreise – damit sie ihre Funktion als Sicherheitsnetz erfüllen können – regelmäßig und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Produktionskosten angepasst werden müssen, wodurch ein direkter Einfluss auf die Einkommen und die Fortsetzung der Tätigkeit der Erzeuger sowie auf die Beschäftigung ausgeübt werden könnte; fordert die Union zur Schaffung von Präventionsinstrumenten – ähnlich der Beobachtungsstelle für den Milchmarkt – in allen großen Produktionssektoren auf, um eine Überwachung der Märkte zu gewährleisten, wodurch die Produktion gelenkt und bei Krisen mit flexiblen und reaktiven, im Bedarfsfall zu aktivierenden Marktverwaltungsinstrumenten eingegriffen werden könnte;

12.  stellt fest, dass kurze Versorgungsketten, die eine Verbindung zwischen Landwirten und lokalen Erzeugern herstellen, die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum fördern können, und betont, dass Qualitätsregelungen, geografische Angaben und die ökologische/biologische Landwirtschaft eine Möglichkeit darstellen, den Agrar- und Lebensmittelsektor weiterzuentwickeln, und möglicherweise Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen können und daher nicht nur geschützt, sondern gefördert werden sollten, um neue Arbeitsplätze zu schaffen und die regionale Kultur und Identität zu bewahren; betont, dass solche Erzeugnisse einen besseren Zugang zu großen Märkten benötigen und Maßnahmen für die Qualität, die Absatzförderung und den Schutz der Erzeugnisse ergriffen werden müssen, um deren Vermarktung und Aufnahme in das touristische Gesamtangebot einer bestimmten geografischen Region zu verbessern; weist mit Blick auf die derzeit erörterten Legislativvorschläge darauf hin, dass diese positiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf dem Vertrauen der Verbraucher beruhen, das nicht durch Änderungen, die als Verringerung der Qualität gedeutet werden könnten, untergraben werden sollte; betont ferner, dass der Prozess zur Erreichung dieser Qualitätsstandards aufwendig sein kann und vereinfacht werden sollte;

13.  empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die zu Priorität 6 der zweiten Säule gehörenden Bereiche betreffend die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, die Maßnahmen betreffend den Wissenstransfer und die berufliche Ausbildung und Weiterbildung (einschließlich der Lehrlingsausbildung und der Weiterbildung und Umschulung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte, damit diese auch für andere Tätigkeiten im ländlichen Raum eingesetzt werden können) sowie die Maßnahmen betreffend Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Betriebsführung zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der landwirtschaftlichen Betriebe stärker nutzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen zu gewähren, um Landwirten sowie landwirtschaftlichen und im ländlichen Raum tätigen Lohnarbeitskräften dabei zu helfen, vielseitiger zu werden, und sie in die Lage zu versetzen, ihre Tätigkeiten und Initiativen zu diversifizieren und innovativer zu werden;

14.  stellt fest, dass die derzeitigen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums weit weniger stark auf soziale Projekte zur Sicherung der Beschäftigung ausgerichtet sind als diejenigen des vorherigen Programmplanungszeitraums (2007–2013), und zwar aufgrund der von den Mitgliedstaaten im Rahmen von deren Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ausgewählten Maßnahmen und der Tatsache, dass für Maßnahmen, die direkt auf die Beschäftigung wirken, geringere Mittel bereitgestellt worden sind; fordert daher mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums;

15.  ist der Auffassung, dass die Umsetzung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums vereinfacht werden muss, kohärentere Ansätze nach dem Vorbild der Multifonds angenommen und die von den Mitgliedstaaten und der Kommission auferlegten übertrieben genauen administrativen und finanziellen Kontrollen beendet werden müssen;

16.  fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der zweiten Säule der GAP hinsichtlich der Diversifizierung der Tätigkeiten in ländlichen Gebieten (z. B. Agrotourismus, Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen) bekannter zu machen;

17.  weist darauf hin, dass die Tatsache, dass Innovation immer mit dem Eingehen eines Risikos verbunden ist, von der Politik auf nationaler und europäischer Ebene nicht ausreichend berücksichtigt wird und dass dies ein Hindernis für Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist, insbesondere für die zahlreichen Interessenträger, die nicht über die erforderliche finanzielle Stärke verfügen, um innovative Projekte zum Abschluss zu bringen;

18.  betont, dass die ländliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen Hand in Hand gehen, und fordert daher die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, das Potenzial der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die mit den Herausforderungen und Möglichkeiten ihrer jeweiligen Gebiete am besten vertraut ist, zu maximieren, um die Ziele der zweiten Säule zu erreichen und die Prioritäten der GAP, darunter die Förderung der sozialen Inklusion, der Verringerung der Armut und der wirtschaftlichen Entwicklung, einzuhalten; weist erneut auf die Möglichkeit hin, Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums und operationelle Programme auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Dienstleistungen im ländlichen Raum zu konzentrieren, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten und ihre Regionen bei der Verwirklichung dieses Ziels zu unterstützen; betont, dass die Modelle der Wirtschaft des Teilens („Sharing Economy“) in ländlichen Gebieten angepasst werden, um die Beschäftigung zu fördern, landwirtschaftliche Tätigkeiten effizienter zu gestalten und die Kosten zu senken;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Unternehmen und Genossenschaften in der Sozialwirtschaft zu unterstützen, darunter die soziale Landwirtschaft(2), um die soziale Integration und die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten zu fördern; nimmt die im Rahmen der Initiative für soziales Unternehmertum ergriffenen Maßnahmen zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, den Beitrag der Sozialwirtschaft zur ländlichen Entwicklung zu stärken, beispielsweise durch einen Aktionsplan für die Sozialwirtschaft;

20.  betont, dass die Förderung der demografischen Entwicklung und der Familienfreundlichkeit ländlicher Gebiete noch entschiedener verfolgt werden sollte, um Familien zu fördern und eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu erreichen, und zwar auch im Zusammenhang mit Fragen in Bezug auf den Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten;

21.  betont, dass aktive Maßnahmen und Strategien, mit denen die positive Rolle der Migration für das Wirtschaftswachstum und die Förderung des sozialen Zusammenhalts in ländlichen Gebieten hervorgehoben werden, gefördert werden müssen;

22.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Aufwertung des ländlichen Raums zu ergreifen, indem sie den Tourismus ausbauen, der – wenn er angemessen strukturiert und gefördert wird – als Motor für das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Wachstum von Gebieten fungieren kann, die über bedeutende Ressourcen in den Bereichen Natur, Landschaft, Kultur, Landwirtschaft und Ernährung verfügen; betont, dass der Ausbau des Tourismus im ländlichen Raum und die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten (Einbeziehung von didaktischen, kulturellen und Freizeitaktivitäten) außerdem als Anreiz für junge Menschen dienen, damit diese sich mit Initiativ- und Unternehmergeist, der auf Innovation und die Aufwertung traditioneller Produkte ausgerichtet ist, den ländlichen Raum zu eigen machen;

23.  betont, dass mit Unterstützung durch den ELER und andere europäische Fonds unbedingt Synergien zwischen verschiedenen Politikbereichen geschaffen werden müssen, um der Herausforderung der Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten zu begegnen und sicherzustellen, dass die Landwirtschaft wieder als Schlüsselelement der territorialen Entwicklung anerkannt wird; weist darauf hin, dass Mittel der zweiten Säule als ein dynamisches Instrument eingesetzt werden könnten, um größere Synergien mit alternativen Finanzierungsquellen und -programmen herbeizuführen, wodurch diese für ländliche Gebiete zugänglich gemacht würden, um die Vernetzung, die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Diversifizierung zu stärken und den Unternehmergeist zu fördern, all dies unter Berücksichtigung dessen, dass Kultur und Identität des ländlichen Raums bewahrt werden müssen;

24.  betont, dass kleine, eigentümergeführte Betriebe durch den Ankauf landwirtschaftlicher Flächen durch Investoren zunehmend unter Druck geraten; betont, dass der Erhalt der bewirtschafteten Flächen und der Zugang zu Land von größter Wichtigkeit für die Gründung und Erweiterung landwirtschaftlicher Betriebe und unverzichtbar für die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum ist; weist darauf hin, dass der Bericht der Kommission vom November 2015 über die Bedürfnisse der Junglandwirte gezeigt hat, dass für junge Landwirte und erst seit Kurzem in der Landwirtschaft Tätige die Verfügbarkeit von Kauf- und Pachtland das größte Problem darstellt; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren auszutauschen und Instrumente zu entwickeln, um den Zugang zu Land in ländlichen Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit zu ermöglichen, beispielsweise in Form von partizipativer Nutzung und Verwaltung landwirtschaftlicher Flächen im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten oder der Schaffung von Systemen zur Verwaltung und Bereitstellung von Informationen über nicht genutztes Land oder Land, das landwirtschaftlich genutzt werden könnte, deren Dienste vorrangig junge Landwirte und Frauen in Anspruch nehmen könnten;

25.  hält es für wichtig, dass die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums die Beziehungen zwischen dem ländlichen und dem städtischen Raum stärker fördern, damit Anreize für Zusammenarbeit geschaffen und Chancen für Unternehmen aus ländlichen Gebieten geboten werden, die für die Entwicklung dieser Gebiete und die Schaffung von Arbeitsplätzen unerlässlich sind; ist der Auffassung, dass in den Beziehungen zwischen städtischem und ländlichem Raum den Marktflecken eine erhebliche Bedeutung zukommt, da den Bewohnern der umliegenden ländlichen Gebiete dort der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen ermöglicht wird, und dass die Mitgliedstaaten daher im Rahmen ihrer Politik für den ländlichen Raum auch die Dienstleistungen in den Marktflecken fördern sollten;

26.  fordert die Einführung verbindlicher Regeln für eine gerechte Abrechnung in der Lebensmittelkette zwischen Erzeugern, Vermittlern und Verarbeitern des Lebensmittelsektors, damit die Landwirte einen angemessenen Anteil am Mehrwert erhalten, der es ihnen ermöglicht, eine nachhaltige Landwirtschaft zu betreiben;

27.  betont, dass der Forstwirtschaftssektor, dessen Ressourcen in Europa heute nur unzureichend ausgebeutet werden, ein beträchtliches Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen birgt, das im gesamten Bereich der Holzwirtschaft in unterschiedlicher Form besser genutzt werden sollte; weist gleichzeitig darauf hin, dass die EU derzeit ein erhebliches Defizit bei der Versorgung mit Holz aufweist; ist daher der Auffassung, dass in die für die Entwicklung der Forstwirtschaft erforderliche Infrastruktur investiert werden muss;

28.  betont, dass der Zugang zu Land eine wesentliche Voraussetzung für die Gründung und Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs ist; weist darauf hin, dass der Zugang zu Land das größte Problem für junge Landwirte ist, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen möchten;

Für die Zukunft der GAP nach 2020

29.  betont, dass die Verfahren der GAP vereinfacht werden und auch in Zukunft ausreichende Mittel zur Verfügung stehen müssen – und zwar mindestens in derselben Höhe wie heute, die den hohen europäischen Mehrwert dieser Politik zum Ausdruck bringt –, um im Rahmen eines diversifizierten europäischen Land- Forstwirtschaftssektors wirksam und langfristig zugunsten der Beschäftigung wirken sowie die nachhaltige Entwicklung und die Attraktivität des ländlichen Raums fördern zu können; betont ferner, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit der unmittelbarer und wirksamer auf die Verringerung der sozialen Ausgrenzung unter der ländlichen Bevölkerung sowie die Förderung der Beschäftigung und Dynamik der ländlichen Gebiete eingewirkt werden kann, schrittweise gestärkt werden sollte, ohne dabei die Unterstützung im Rahmen der ersten Säule in Frage zu stellen, die ebenfalls neu organisiert werden muss, um unter anderem für ein besseres Funktionieren und eine größere Stabilität der Märkte zu sorgen, was für die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft sowie die Aufrechterhaltung des europäischen Agrarmodells und der Ernährungssicherheit unerlässlich ist, wobei sichergestellt werden muss, dass die Attraktivität des ländlichen Raums (aufgrund von dessen Lebensqualität) im Vergleich zu städtischen Gebieten aufrechterhalten wird;

30.  betont, dass in der GAP Modernisierungs- und Investitionsinstrumenten, die die Wettbewerbsfähigkeit der im ländlichen Raum angesiedelten Wirtschaftszweige (u. a. Lebensmittelsektor, Energiewirtschaft, Verarbeitungsgewerbe, Dienstleistungsbranche und Sozialwirtschaft) auf nachhaltige und umweltverträgliche Weise sichern und so den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleisten, großes Gewicht beigemessen werden sollte; ist der Auffassung, dass diese Instrumente es überdies ermöglichen werden, das Gefälle, das zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Regionen im Hinblick auf die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums herrscht, weiter zu verringern;

31.  hebt die Bedeutung der Tourismusbranche als Einkommensquelle für Landwirte hervor (z. B. Urlaub auf dem Bauernhof); fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, Programme zu schaffen, mit denen Investitionen und Unternehmertum unterstützt werden; hält es für wichtig, die betreffenden landwirtschaftlichen Betriebe durch Tourismuskampagnen zu unterstützen;

32.  nimmt die bisher umgesetzten Maßnahmen zur Vereinfachung der GAP zur Kenntnis, fordert die Kommission jedoch auf, Maßnahmen weiterzuentwickeln und umzusetzen, mit denen Verhältnismäßigkeit und Flexibilität im Zusammenhang mit der Verringerung des Verwaltungsaufwands der GAP und der Steigerung der Produktivität landwirtschaftlicher Betriebe eingeführt werden;

33.  betont, dass die Möglichkeiten im Rahmen der GAP begrenzt sind, da deren Hauptziel die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung ist, und dass zur wirksamen Bewältigung der vielen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten ein breiterer, politikübergreifender Ansatz sowohl auf regionaler Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten erforderlich ist;

34.  fordert die Kommission auf, ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges europäisches Agrarmodell auf der Grundlage diversifizierter und multifunktionaler Familienbetriebe zu unterstützen, bei dem der Erhalt von lokal verankerten Arbeitsplätzen mit angemessener Entlohnung ein vorrangiges Ziel ist, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Gebiete mit besonderen Zwängen gemäß Artikel 349 AEUV gelegt werden sollte und – bei der Erzeugung von Lebensmitteln und Nicht-Lebensmitteln – die Ernährungssicherheit sowie mit Blick auf den Gesundheitsschutz die Lebensmittelsicherheit gewährleistet werden sollten;

35.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Instrumente zu Beobachtung und Regulierung der Grundstücksmärkte zu entwickeln, um eine bessere Kenntnis dieser Märkte zu erlangen und den weitverbreiteten Phänomenen der Konzentration von Landbesitz und Produktionsanlagen bzw. der Landnahme und Einverleibung von Produktionsanlagen ein Ende zu setzen;

36.  betont, dass die Entwicklung, die Vermarktung und der Vertrieb hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse gefördert werden müssen; fordert Initiativen, um neue Märkte zu erschließen und operationelle Produktprogramme ein- und Werbekampagnen durchzuführen, damit die Produktdiversifizierung und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelkette sichergestellt werden;

37.  vertritt die Ansicht, dass die GAP alle Arten europäischer Landwirtschaft sowie die Landwirtschaft aller ländlichen Gebiete, auch derjenigen, die am stärksten benachteiligt und am schwächsten sind (z. B. Berggebiete und Gebiete in äußerster Randlage), berücksichtigen muss, um eine optimale Nutzung aller landwirtschaftlichen Ressourcen zu gewährleisten; ist der Auffassung, dass dazu auch die Wiedernutzbarmachung aufgegebener landwirtschaftlicher Flächen gehört;

38.  weist darauf hin, dass die Diversifizierung der Landwirtschaft und regionale Nischenmärkte die Beschäftigung in ländlichen Gebieten fördern und sicherstellen; fordert Initiativen, um die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (z. B. Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte) und der Wirtschaft im ländlichen Raum im Allgemeinen (z. B. Erleichterung des Wechsels von einer landwirtschaftlichen Tätigkeit in andere Beschäftigungsbereiche) zu fördern;

39.  ist der Auffassung, dass mit den Mitteln der künftigen GAP stärker der Schließung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe sowie von Betrieben, die sich zu Erzeugerorganisationen zusammengeschlossen haben, entgegengewirkt werden sollte, da diese Betriebe im Allgemeinen diversifizierter, wirtschaftlicher und autonomer sowie leichter übertragbar sind und daher mit Blick auf die Schaffung von Mehrwert und lokal verankerten Arbeitsplätzen wirksamer sind und in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht wichtige Stützen der jeweiligen Regionen darstellen, und außerdem Gebieten mit besonderen Zwängen gemäß Artikel 349 AEUV weiterhin besondere Unterstützung geleistet werden sollte;

40.  weist darauf hin, dass Direktzahlungen im Rahmen der GAP nur denjenigen gewährt werden sollten, deren Haupttätigkeitsbereich die Landwirtschaft ist;

41.  betont, dass in den Regionen in äußerster Randlage die Suche nach beschäftigungspolitischen Lösungen im Fall eines Wirtschaftsabschwungs durch die mangelnde Vernetzung beeinträchtigt wird, und vertritt die Auffassung, dass angesichts der Bedeutung der Landwirtschaft in diesen Regionen die Gebiete, deren besondere Zwänge im AEUV anerkannt werden, mit den Mitteln der künftigen GAP eine positive Diskriminierung erfahren sollten, was einen Multiplikatoreffekt auf die Förderung weiterer, damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten hätte, etwa was die Agrarindustrie, den Tourismus, den Naturschutz, die Energiegewinnung und die Kreislaufwirtschaft betrifft, und zwar als Ergänzung der Multifondsstrategie; hebt hervor, dass im Rahmen dieser Strategie den Faktoren der positiven Differenzierung Rechnung getragen werden sollte, die die Regionen in äußerster Randlage zu bieten haben, die auf diese Weise aufgrund der Struktur der Betriebe, der Boden- und Klimaverhältnisse und der charakteristischen Artenvielfalt als Laboratorium für originelle und innovative Lösungen in der Landwirtschaft fungieren könnten, die auf weitere, weniger extreme und dafür komplexere Situationen anwendbar sind;

42.  ist der Auffassung, dass landwirtschaftliche Erzeugergruppen gefördert und finanziell unterstützt werden müssen, weil sie eine Senkung der Produktionskosten der Betriebe – insbesondere der Mechanisierungskosten – ermöglichen, aber auch die Solidarität unter den Landwirten, den Innovations- und Wissenstransfer sowie die Weitergabe bewährter Verfahren fördern, wodurch eine Dynamik im Hinblick auf Entwicklung und Beschäftigung entsteht;

43.  fordert die Kommission auf, die Diversifizierung und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner landwirtschaftlicher Betriebe auch im Hinblick auf die soziale Landwirtschaft und eine dienstleistungsorientierte Landwirtschaft zu fördern;

44.  betont, wie wichtig es ist, dass im Rahmen der GAP auch die positiven Auswirkungen, welche die Landwirtschaft im Hinblick auf Beschäftigung und Umwelt mit sich bringt, stärker unterstützt werden und dass im Rahmen der Agrarökologie die ökologische/biologische Landwirtschaft und alle anderen nachhaltigen Produktionsmethoden – einschließlich der integrierten Landwirtschaft und der Agrarforstwirtschaft – stärker gefördert werden, wozu die gegenwärtigen Regelungen vereinfacht und einfach, verständlich und problemlos umsetzbare Vorschriften angenommen werden müssen; ist der Auffassung, dass der Wert dieser positiven Auswirkungen auf Beschäftigung und Umwelt für die Gesellschaft als Ganzes von Belang ist und einen Aspekt darstellt, der in die landwirtschaftlichen Einkommen einfließen sollte;

45.  weist auf das positive Modell der Ökoregionen hin, bei denen es sich um Gebiete handelt, in denen die biologisch hergestellten Erzeugnisse der lokalen Landwirtschaft und der lokalen Viehzucht und alle damit verbundenen Wirtschaftsakteure (Lebensmittelhersteller, Gastronomie und Tourismus) im Wege von aufeinander abgestimmten Maßnahmen gefördert werden, da dieses Instrument bereits seine Fähigkeit unter Beweis gestellt hat, das Einkommen vor Ort positiv zu beeinflussen und den Schutz des Bodens durch den Erhalt der Landschaft und der traditionellen Produkte zu fördern;

46.  weist auf das Potenzial nachhaltiger Landwirtschafts- und Lebensmittelsysteme hin, insbesondere der ökologischen Landwirtschaft, sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Boden und Wasser, der biologischen Vielfalt und der ländlichen Infrastruktur für die Erhaltung bzw. Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in einer prosperierenden ländlichen Wirtschaft;

47.  vertritt die Ansicht, dass die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union der wichtigste Handlungsgrundsatz der künftigen GAP bleiben muss und dabei auch die Märkte außerhalb der EU nicht vernachlässigt werden dürfen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass Freihandelsabkommen eine wirkliche Gefahr für die europäische Landwirtschaft darstellen können, dieser möglicherweise aber auch Chancen eröffnen, und vertritt die Auffassung, dass Freihandelsabkommen nicht zu einem unfairen Wettbewerb auf Kosten der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe führen sollten und sich nicht negativ auf die Wirtschaft und die Beschäftigung vor Ort auswirken sollten;

48.  ist der Ansicht, dass zur Förderung des derzeit nicht hinreichenden Organisationsgrades im Obst- und Gemüsesektor die Unterstützung der EU für Projekte der neu entstandenen Vereinigungen von Obst- und Gemüseproduzenten wieder eingeführt werden sollte;

49.  betont, dass die EU vor dem Hintergrund großer Unsicherheit über die Zukunft der niedrigen und schwankungsanfälligen Agrarpreise die im Vertrag verankerten Ziele der GAP erreichen muss, indem sie mehr dafür tut, um die erratischen Effekte der Märkte auszugleichen, wenn diese nicht funktionieren, und die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors sicherzustellen, und zwar durch die Schaffung von wirksamen Sicherheitsnetzen und Präventions- und Krisenmanagementsystemen, mit denen ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage hergestellt wird, sowie durch die Schaffung von Instrumenten für das Risikomanagement auf der Grundlage neuer, innovativer Systeme und unter Beteiligung der Landwirte an der Finanzierung; ist der Ansicht, dass der Anteil der Mittel für Maßnahmen zur Stabilisierung der Agrarmärkte erhöht werden sollte und dass im Rahmen der GAP insbesondere auch die Versicherungssysteme gestärkt werden müssen, mit denen die Landwirte vor den verschiedenen klimatischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken geschützt werden; ist der Auffassung, dass die EU angesichts der mit dem Klimawandel verbundenen Risiken alles unternehmen muss, um die positive Rolle zu stärken, welche die Landwirtschaft durch Maßnahmen auch im Bereich der Agronomie und eines besseren Bodenmanagements im Hinblick auf eine bessere Kohlenstoffbindung spielen kann, und dass es wichtig ist, die Landwirte technisch und finanziell zu unterstützen, damit sie schrittweise ihre Praktiken ändern und Innovationen tätigen können;

50.  betont ferner, dass Direktzahlungen auch nach 2020 ein Instrument der GAP bleiben sollten, um die Einkommen der Landwirte zu stützen und zu stabilisieren, die mit der Erfüllung der strengen Normen der Union (betreffend Produktionsmethoden und insbesondere Umweltanforderungen) verbundenen Kosten zu kompensieren und die landwirtschaftliche Produktion in den am stärksten benachteiligten Regionen zu erhalten; weist darauf hin, dass Direktzahlungen daher dazu dienen sollten, die wirtschaftliche Stabilität der Landwirtschaft sowie die Ernährungs- und Umweltsicherheit zu gewährleisten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Direktzahlungssätze unbedingt angeglichen werden müssen, damit für gleiche Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt sowie für die nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlichen Ressourcen auf EU-Ebene gesorgt wird;

51.  ist der Ansicht, dass die GAP angesichts der Tatsache, dass es zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten große Unterschiede in Bezug auf das Niveau der Zusammenarbeit zwischen den Landwirten gibt und sich eine fehlende Zusammenarbeit negativ auf die Fähigkeit der Landwirte auswirkt, Krisensituationen und dem Druck des Marktes standzuhalten, die Entwicklung der Zusammenarbeit der Landwirte, insbesondere in den Bereichen Produktion und Verarbeitung, umfassend fördern sollte;

52.  fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der zweiten Säule der GAP die Europäische Investitionspartnerschaft (EIP) als Priorität zu behandeln; fordert die Kommission auf, Horizont 2020 Priorität einzuräumen und für einen besseren Zugang von Landwirten zu Finanzierungsangeboten der EIB, für die Unterstützung innovativer und nachhaltiger land- und forstwirtschaftlicher Modelle für die Erzeugung von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel (erneuerbare Energieträger, Bioökonomie, Agrotourismus, neue Perspektiven für Landwirte im Hinblick auf die Versorgung mit Rohstoffen für das Industriezeitalter nach dem Erdöl) und für die Entwicklung der Ressourcen der einzelnen ländlichen Gebiete zu sorgen;

53.  bringt seine feste Überzeugung zum Ausdruck, dass es auch in Zukunft nötig sein wird, die kontinuierliche berufliche Weiterbildung der Landwirte und Landarbeiter zu fördern und für die Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Innovationen zu sorgen, um die Anpassungsfähigkeit im Hinblick auf das sich wandelnde Umfeld sicherzustellen und die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu erleichtern;

54.  ist der Auffassung, dass Bottom-up-Ansätze der lokalen Entwicklung vom Typ LEADER/CLLD ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und die Tatsache, dass nur in geringem Umfang öffentliche Mittel pro geschaffenem Arbeitsplatz ausgegeben werden, gezeigt haben und dass sie deshalb gestärkt, gefördert und in allen Mitgliedstaaten über Multi-Fonds-Ansätze und durch die Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umgesetzt werden müssen; weist ganz besonders auf die Rolle der lokalen Aktionsgruppen (LAG) als Bereitsteller von technischer Unterstützung und von Dienstleistungen hin, mit denen Initiativen unterstützt werden, in deren Rahmen Projekte zur Förderung der Beschäftigung in Gang gesetzt werden; fordert, den LAG größtmögliche Autonomie zu gewähren, damit sie so wirksam wie möglich sein können; vertritt ferner die Ansicht, dass Mechanismen geschaffen werden sollten, um in allen Mitgliedstaaten die sinnvolle Beteiligung der Sozialpartner zu gewährleisten, und fordert die Kommission auf, Beispiele für bewährte Verfahren im Zusammenhang mit transnationalen LEADER-II-Projekten vorzulegen;

55.  weist darauf hin, dass Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen über entsprechende Programme und Finanzierungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene ein Hindernis für die Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum darstellen;

56.  fordert, dass bei Investitionen, die im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Förderung der Beschäftigung in ländlichen Gebieten vorgesehen sind, der Schwerpunkt auf Arbeitsplätzen, Veränderungen bei der Arbeitslosigkeit, der Effizienz der begünstigten Betriebe und der Schaffung von Anreizen für die Einstellung von Personal gelegt wird, und empfiehlt, die Stärkung der Mikrofinanzierung in die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums aufzunehmen, da Mikrofinanzierung besonders nützlich ist, wenn es darum geht, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebe bei ihren ersten Schritten zu unterstützen;

57.  betont, dass die Bedeutung der zweiten Säule für die Schaffung von Arbeitsplätzen gestärkt werden kann, indem entsprechend den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Regionen deutlich mehr Flexibilität eingeräumt wird;

58.  hält es mit Blick auf die Zukunft für erforderlich, auch weiterhin hochwertige gebietsspezifische Lebensmittelsysteme, die unverarbeitete und verarbeitete Lebensmittel liefern, zu entwickeln, indem die individuelle Verantwortung und die Beteiligung der Interessenträger – entweder als Erzeuger, Verarbeiter, Händler und Verbraucher oder als Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften oder in einer anderen Form, bei der alle Wirtschaftsakteure im Lebensmittelsektor und im Bereich des kulinarischen Tourismus zusammengebracht werden, vereint – an qualitativen und vertraglichen Schritten zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und -sicherheit, aber auch ein angemessenes Einkommen gefördert werden, damit die Landwirte von ihrem Beruf menschenwürdig leben und die Arbeitsplätze in ihrem Betrieb sichern können; ist der Ansicht, dass solche Lebensmittelsysteme insbesondere – aber nicht ausschließlich – die Form von kurzen Versorgungsketten und/oder lokalen Märkten annehmen können; ist der Ansicht, dass in Zukunft mehr EU-Mittel für die Entwicklung und den Einsatz bestimmter spezieller Systeme für Lebensmittelqualität sowie für die Weiterentwicklung der weltberühmten europäischen Gastronomie aufgewendet werden sollten; hält es daher für unerlässlich, die Rechtsvorschriften über öffentliche Ausschreibungen besser anzupassen, damit die lokalen Gebietskörperschaften die lokale Produktion fördern können;

59.  weist darauf hin, dass für die Landwirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten und in Gebieten an den Außengrenzen der EU zusätzliche Unterstützung erforderlich ist;

60.  ist der Auffassung, dass kollektive Modelle mit mehreren Partnern, bei denen Landwirte und andere Interessenträger des ländlichen Raums zusammengebracht werden, gefördert werden sollten, da in ihrem Rahmen zahlreiche Tätigkeiten entwickelt werden können, durch die direkte und indirekte Arbeitsplätze entstehen, wie die Strukturierung lokaler Lieferketten für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel und die Erbringung verschiedener Dienstleistungen (z. B. Agrotourismus, Pflege privater und öffentlicher Räume);

61.  ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten im Rahmen der GAP und über andere Maßnahmen Anreize für Landwirte schaffen sollten, ihre Einkommensquellen zu diversifizieren, damit sie von Marktschwächen unabhängiger werden; ist der Ansicht, dass eine solche Diversifizierung den umweltverträglichen Tourismus, die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen (z. B. Wind- und Solarenergie), die Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch ihre Weiterverarbeitung und die Einrichtung von Hofläden umfassen könnte;

62.  fordert die Kommission auf, mehr Unterstützung für lokale Genossenschaften bereitzustellen, damit diese die Kontrolle über ihre Preise und Erzeugnisse zurückerlangen;

63.  stellt fest, dass die Tourismusbranche wichtige Einkommensmöglichkeiten und Möglichkeiten für direkte und induzierte Beschäftigung in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum bietet, wodurch das historische, kulturelle, gastronomische, landschaftliche und ökologische Erbe jeder Region in Wert gesetzt werden kann; weist ferner darauf hin, dass touristische Attraktivität nicht nur darauf beruht, dass bestimmte Regionen aufgrund ihrer Geschichte bekannt sind, sondern immer stärker auch auf der Qualität der Lebensmittel, der Landschaften und der Umwelt der einzelnen Regionen; ist der Auffassung, dass aus all diesen Gründen die Tourismusbranche von der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums stärker unterstützt werden sollte;

64.  betont, dass aufgrund der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Umwelt umfangreiche öffentliche und private Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen getätigt werden müssen, in deren Rahmen auch neue Berufe entstehen, um zu gewährleisten, dass die Ressourcen der ländlichen Gebiete gepflegt und erhalten werden und die Qualität geschädigter Ökosysteme wiederhergestellt wird, wirksamer gegen Überschwemmungen und Brände vorzugehen und die Qualität der Gewässer, der Böden, der Luft und der Biodiversität besser zu schützen; ist der Ansicht, dass dies zwar eine Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und den anderen Interessenträgern des ländlichen Raums erfordert, vor allem jedoch neue Möglichkeiten der Einkommensdiversifizierung in der Landwirtschaft bietet;

65.  fordert die Kommission auf, die sozialen Folgen der derzeitige Agrarkrise zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf den Verlust von Arbeitsplätzen, vor allem in ländlichen Gebieten; fordert die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft steigern lässt, damit es gelingt, im Agrarsektor mehr Beschäftigung und einen gerecht über den gesamten Agrar- und Lebensmittelsektor hinweg verteilten Mehrwert zu generieren, und dabei für einen fairen Wettbewerb zu sorgen und die Schäden, die durch Sozialdumping und durch prekäre und atypische Beschäftigungsverhältnisse entstehen, von denen bestimmte Gruppen überdurchschnittlich betroffen sind, möglichst gering zu halten; stellt fest, dass in landwirtschaftlichen Familienbetrieben viele Familienmitglieder über keinen sozialen Status bzw. keine rechtliche Anerkennung verfügen und/oder nicht unter ein System der sozialen Sicherung fallen; betont, dass Landwirtschaftsbetriebe die nationale Arbeits- und Sozialgesetzgebung einhalten müssen; ist der Auffassung, dass die Einführung zusätzlicher Kriterien für die Gewährung von Beihilfen im Rahmen der ersten Säule der GAP den Verwaltungsaufwand für Landwirte stark erhöhen und deren Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen mindern würde; fordert, dass neben den Verwaltungsbehörden die Sozialpartner eine wichtigere Rolle spielen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die sozialen Rechte von Landwirten anzuerkennen und zu garantieren sowie sicherzustellen, dass alle in der Landwirtschaft Tätigen – ob sie Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte sind – unter ein System der sozialen Sicherung fallen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2014/36/EU über Saisonarbeitnehmer in nationales Recht umzusetzen; fordert, dass den auf nationaler Ebene für Gesundheit und Sicherheit zuständigen Behörden Mittel zugewiesen werden, damit sie Informationen über die Sicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben verbreiten können;

66.  fordert die Kommission auf, die von der FAO in ihrer Beurteilung der Nachhaltigkeit von Lebensmittel- und Agrarsystemen (Sustainability Assessment of Food and Agriculture systems - SAFA) vorgeschlagenen Indikatoren zu übernehmen, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung und soziales Wohlergehen;

67.  weist darauf hin, dass der europäische Landwirt im Durchschnitt nur zwölf Hektar Land besitzt und dass 70 % der landwirtschaftlichen Betriebe eine Fläche von weniger als fünf Hektar haben; stellt fest, dass sich landwirtschaftliche Betriebe aufgrund ihrer Größe und Struktur nicht immer Vollzeitbeschäftigte oder hochqualifizierte Arbeitskräfte leisten können; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten daher nahe, Maßnahmen zur Förderung von Arbeitgebergemeinschaften einzuführen;

68.  ist der Auffassung, dass unbedingt gewährleistet werden muss, dass öffentliche und private Dienstleistungen zur Verfügung stehen, um die Attraktivität der ländlichen Gebiete sicherzustellen und die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort zu ermöglichen; vertritt die Ansicht, dass die in ländlichen Gebieten lebenden Menschen das Recht auf gleichen Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen in den Bereichen wie Bildung, Sozialfürsorge und Gesundheitswesen haben; hält es für wesentlich, dass alle Akteure – lokale Gebietskörperschaften, ggf. regionale Gebietskörperschaften sowie der lokale Privatsektor – zusammenarbeiten, um Investitionen zu fördern und sicherzustellen, dass ländliche und entlegene Gebiete über eine grundlegende Infrastruktur wie beispielsweise öffentliche und private Verkehrsanbindungen, eine sichere Energieversorgung und eine verlässliche und schnelle Breitbandtechnologie verfügen und dass Finanzierungs- und Kreditmechanismen für Unternehmer, Kleinstunternehmen und KMU im ländlichen Raum zur Verfügung stehen, da sonst Unternehmen und Haushalte im ländlichen Raum dauerhaft benachteiligt sind und die Migration in städtische Gebiete anhalten wird;

69.  ist angesichts der Tierseuchen in der jüngeren Vergangenheit  und der jüngsten Skandale im Bereich der Lebensmittelsicherheit, darunter die Kolibakterieninfektion von 2011, der Pferdefleischskandal von 2013 und der derzeitige Honigfälschungsskandal, der Auffassung, dass die – in Rubrik 3 des mehrjährigen Finanzrahmens eingestellten – Haushaltsmittel für die Lebens- und Futtermittelsicherheit erheblich aufgestockt werden müssen, da die für den laufenden Siebenjahreszeitraum vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,93 Mrd. EUR bei Weitem nicht ausreichen;

70.  betont, dass Landwirte sehr häufig mit durch die GAP bedingten Verwaltungskosten konfrontiert sind und dass sich diese Kosten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich unterscheiden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Verwaltungsaufwand zu verringern, indem sie Bürokratie abbauen und die GAP vereinfachen sowie für eine kosteneffiziente Umsetzung der GAP sorgen;

71.  betont, dass der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen in Bereichen wie Bildung, Gesundheitsfürsorge und Wohnungswesen sowie die Kontinuität dieser Dienstleistungen Voraussetzungen dafür sind, dass ein Umfeld entsteht, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist, und die Grundbedürfnisse der Bevölkerung in den ländlichen Gebieten befriedigt werden;

72.  ist der Ansicht, dass die Behörden aufgefordert werden müssen, Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für die landwirtschaftliche Betriebsführung im ländlichen Raum bereitzustellen, damit sich die europäische Landwirtschaft modernisiert;

73.  fordert im Einklang mit dem für die Maßnahmen und Programme der EU geltenden Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben im ländlichen Raum zu fördern und zu erleichtern, insbesondere im Hinblick auf Löhne, soziale Rechte und Rentenansprüche, die Förderung des Erwerbs neuer Qualifikationen sowie die Aussichten und Chancen für Frauen auf eine Beschäftigung im landwirtschaftlichen und nicht-landwirtschaftlichen Bereich; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, die Möglichkeiten im Zusammenhang mit gezielt eingesetzten Online-Informationsplattformen, Online-Maßnahmen und Online-Hilfsangeboten für Neulandwirtinnen und bereits niedergelassene Landwirtinnen sowie Frauen in ländlichen Gebieten besser zu nutzen, insbesondere im Rahmen des ELER und anderer EU-Fonds, mit denen die Entwicklung von Projekten gefördert wird, und einen Beitrag zum Erhalt grundlegender Infrastrukturen und Dienstleistungen, die wichtig für das tägliche Leben im ländlichen Raum sind, und somit zu einer geringeren Abwanderung von Frauen aus dem ländlichen Raum zu leisten; weist ferner darauf hin, dass besonders im ländlichen Raum nachhaltige Strategien entwickelt werden müssen, um Frauennetzwerke und Frauenorganisationen sowie deren Rolle bei Entscheidungsprozessen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu erhalten, zu stärken und zu fördern; fordert darüber hinaus einen leichteren Zugang zu Bildung, Finanzmitteln und Informationen, um unternehmerische Initiativen von Frauen (z. B. in Form von E-Business) sowie deren Eigentum an landwirtschaftlichen Betrieben und die Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe durch Frauen zu fördern;

74.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle von Sozialpartnern und Wohlfahrtsorganisationen zu stärken, die neben den Behörden an der Überwachung der Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung, der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Überwachung der Einhaltung von sozialen Standards und Sicherheitsstandards mitwirken, mit denen die soziale und wirtschaftliche Integration von Wanderarbeitnehmern und Wanderarbeitnehmerinnen, darunter Saisonarbeiterinnen, Migrantinnen und geflüchtete Frauen, gefördert wird; fordert zur Schaffung von Systemen auf, mit denen die Teilhabe von Frauen auf allen Prozessebenen gewährleistet wird;

75.  weist darauf hin, dass die landwirtschaftlichen Flächen in der EU von Jahr zu Jahr schrumpfen; weist auf die große Bedeutung hin, die der Bewahrung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen beim Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zukommt; fordert die Mitgliedstaaten auf, in ländlichen Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit einen besseren Zugang zu Land zu fördern, und fordert in diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Junglandwirtinnen Zugang zu Krediten erhalten und an der Raumplanung beteiligt werden;

76.  weist auf die Tatsache hin, dass 45 % aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte Frauen sind; fordert die Kommission auf, die Begriffsbestimmung des „landwirtschaftlichen Familienbetriebs“ zu überarbeiten, um den Zugang von Frauen zu Ausbildung und fachlicher Beratung sowie zu Kapital und Leistungen zu erleichtern;

77.  fordert die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, die Beteiligung von Frauen an lokalen Aktionsgruppen und die Entwicklung lokaler Partnerschaften im Rahmen des LEADER-Programms zu fördern und eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in deren Verwaltungsgremien zu gewährleisten;

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78.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Eurostat, 2016.
(2) siehe: http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.nat-opinions.25458

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