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Verfahren : 2016/2258(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0348/2016

Eingereichte Texte :

A8-0348/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 01/12/2016 - 6.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0469

Angenommene Texte
PDF 253kWORD 44k
Donnerstag, 1. Dezember 2016 - Brüssel
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016: Umsetzung des Eigenmittelbeschlusses
P8_TA(2016)0469A8-0348/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2016 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016: Umsetzung des Eigenmittelbeschlusses 2014/335/EU, Euratom nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens und dessen Inkrafttreten am 1. Oktober 2016 (13584/2016 – C8-0462/2016 – 2016/2258(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(1) des Rates, insbesondere auf Artikel 41,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der am 25. November 2015 endgültig erlassen wurde(2),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(3),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(4),

–  gestützt auf den Beschluss des Rates 2014/335/EU, Euratom vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union(5),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016, der von der Kommission am 7. Oktober 2016 angenommen wurde (COM(2016)0660),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016, der vom Rat am 8. November 2016 festgelegt und dem Europäischen Parlament am gleichen Tag zugeleitet wurde (13584/2016 – C8-0462/2016),

–  gestützt auf die Artikel 88 und 91 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0348/2016),

A.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016 die Folge des Abschlusses des Ratifizierungsverfahrens und des Inkrafttretens des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom ist, der begrenzte Änderungen wie die Verringerung der Einzugskosten der traditionellen Eigenmittel, einen neuen Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel für einige Mitgliedstaaten und Bruttokürzungen der BNE-Beiträge einiger Mitgliedstaaten beinhaltet;

B.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016 darauf abzielt, auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans der Union für 2016 die sich aus der Umsetzung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom ergebenden Auswirkungen der Anpassungen der Eigenmittel zu berücksichtigen, und zwar rückwirkend für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016;

C.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016 daher eine Änderung der einzelnen Beiträge aller Mitgliedstaaten zur Folge hat, jedoch insgesamt weder die Einnahmen- noch die Ausgabenseite des Unionshaushalts berührt;

1.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2016 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Rechnungshof und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(2) ABl. L 48 vom 24.2.2016.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(4) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(5) ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.

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