Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2016 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016: Umsetzung des Eigenmittelbeschlusses 2014/335/EU, Euratom nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens und dessen Inkrafttreten am 1. Oktober 2016 (13584/2016 – C8-0462/2016 – 2016/2258(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(1) des Rates, insbesondere auf Artikel 41,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der am 25. November 2015 endgültig erlassen wurde(2),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(3),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(4),
– gestützt auf den Beschluss des Rates 2014/335/EU, Euratom vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union(5),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016, der von der Kommission am 7. Oktober 2016 angenommen wurde (COM(2016)0660),
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016, der vom Rat am 8. November 2016 festgelegt und dem Europäischen Parlament am gleichen Tag zugeleitet wurde (13584/2016 – C8-0462/2016),
– gestützt auf die Artikel 88 und 91 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0348/2016),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016 die Folge des Abschlusses des Ratifizierungsverfahrens und des Inkrafttretens des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom ist, der begrenzte Änderungen wie die Verringerung der Einzugskosten der traditionellen Eigenmittel, einen neuen Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel für einige Mitgliedstaaten und Bruttokürzungen der BNE-Beiträge einiger Mitgliedstaaten beinhaltet;
B. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016 darauf abzielt, auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans der Union für 2016 die sich aus der Umsetzung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom ergebenden Auswirkungen der Anpassungen der Eigenmittel zu berücksichtigen, und zwar rückwirkend für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016;
C. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016 daher eine Änderung der einzelnen Beiträge aller Mitgliedstaaten zur Folge hat, jedoch insgesamt weder die Einnahmen- noch die Ausgabenseite des Unionshaushalts berührt;
1. billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2016;
2. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2016 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Rechnungshof und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.