Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2016 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (14635/2016 – C8-0470/2016 – 2016/2047(BUD))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Entwurf und die diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (14635/2016 – C8-0470/2016),
– unter Hinweis auf den von der Kommission am 18. Juli 2016 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (COM(2016)0300),
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, der vom Rat am 12. September 2016 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 14. September 2016 zugeleitet wurde (11900/2016 – C8-0373/2016),
– unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, das am 17. Oktober 2016 von der Kommission vorgelegt wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2016 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017(1) und auf die vom Europäischen Parlament angenommenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf den Beschluss des Rates 2014/335/EU, Euratom vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union(2),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(4),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(5),
– gestützt auf die Artikel 90 und 91 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A8-0353/2016),
1. billigt den gemeinsamen Entwurf des Vermittlungsausschusses, der die folgenden Dokumente enthält:
–
die Liste der Haushaltslinien, die im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplans oder zum Standpunkt des Rates nicht geändert wurden,
–
Gesamtbeträge für die einzelnen Rubriken des Finanzrahmens,
–
Zahlenangaben (Haushaltslinie für Haushaltslinie) für alle Haushaltsposten,
–
ein konsolidiertes Dokument mit den Beträgen und dem endgültigen Text für sämtliche Haushaltslinien in der im Laufe des Vermittlungsverfahrens geänderten Fassung;
2. bestätigt die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission;
3. stellt fest, dass der Personalbestand des Parlaments eine der wichtigsten Fragen dieser Vermittlung war; weist darauf hin, dass aufgrund eines ‚Gentlemen‘s Agreement“ jeder Teil der Haushaltsbehörde ausschließliche Zuständigkeit für seinen Einzelplan des Haushaltsplans hat; weist auch auf seine politische Entscheidung hin, die Fraktionen von dem angestrebten Abbau des Personalbestands um 5 % – wie in seinen Entschließungen zu den Haushaltsplänen 2014, 2015, 2016 und 2017 betont – auszunehmen; wird die Auswirkungen von Beschlüssen zum Haushalt auf die Arbeitsweise des Organs bewerten;
4. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Haushaltsplan 2017 – Elemente für gemeinsame Schlussfolgerungen
Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen beinhalten folgende Abschnitte:
1. Haushaltsplan 2017
2. Haushaltsplan 2016 – Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 6/2016
3. Gemeinsame Erklärungen
Übersicht
A. Haushaltsplan 2017
Entsprechend den Elementen, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen:
– Die Mittel für Verpflichtungen werden im Haushaltsplan 2017 mit insgesamt 157 857,8 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Verpflichtungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2017 von 1 100,1 Mio. EUR.
– Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2017 mit insgesamt 134 490,4 Mio. EUR veranschlagt.
– Das Flexibilitätsinstrument für 2017 wird in Anspruch genommen, um in Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 530 Mio. EUR einzustellen.
– Der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen wird in Höhe von 1 439,1 Mio. EUR für Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) in Anspruch genommen.
– Der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben wird in Höhe von 1 906,2 Mio. EUR für die Rubriken 3 und 4 in Anspruch genommen. Davon wird 2017 ein Betrag von 575 Mio. EUR gegen den bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum – natürliche Ressourcen) verbleibenden Spielraum sowie 2017 507,3 Mio. EUR, 2018 570,0 Mio. EUR und 2019 253,9 Mio. EUR gegen den bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 (Verwaltung) verbleibenden Spielraum aufgerechnet.
– Die Kommission veranschlagt die Mittel für Zahlungen, die 2017 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bereitgestellt werden, mit 981,1 Mio. EUR.
B. Haushaltsplan 2016
Entsprechend den Elementen, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen:
– Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 4/2016, in dem die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben vorgeschlagen wird, wird in der von der Kommission vorgelegten Fassung angenommen.
– Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 5/2016 wird in der von der Kommission vorgelegten Fassung angenommen.
– Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 6/2016, in dem die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union vorgeschlagen wird, wird in der von der Kommission vorgelegten Fassung angenommen.
1. Haushaltsplan 2017
1.1. „Geschlossene“ Haushaltslinien
Sofern in diesen Schlussfolgerungen nichts anderes vermerkt ist, gelten sämtliche Haushaltslinien, die weder vom Rat noch vom Parlament geändert wurden, sowie jene, bei denen das Parlament die Änderungen des Rates in der jeweiligen Lesung gebilligt hat, als bestätigt.
Für die übrigen Haushaltslinien kam der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung über die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.8 dargestellten Schlussfolgerungen.
1.2. Querschnittsthemen
Dezentrale Agenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für alle dezentralen Agenturen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf 2017 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, mit Ausnahme der folgenden Agenturen:
— das Europäische Polizeiamt (EUROPOL, Artikel 18 02 04), für das 10 zusätzliche Planstellen sowie zusätzliche Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 675 000 EUR vorgesehen sind;
— die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST, Artikel 33 03 04), für die 10 zusätzliche Planstellen sowie zusätzliche Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 675 000 EUR vorgesehen sind;
— die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA, Artikel 12 02 04), für die eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 500 000 EUR vorgesehen ist;
— das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, Artikel 18 03 02), für die eine Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 3 000 000 EUR vorgesehen ist;
— die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA, Haushaltsposten 17 03 12 01), für die eine Kürzung der Mittel für Verpflichtung und der Mittel für Zahlungen um 8 350 000 EUR vorgesehen ist.
Exekutivagenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf 2017.
Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen
Zusätzlich zu der von der Kommission im Haushaltsentwurf 2017 vorgeschlagenen vorbereitenden Maßnahme wird, wie vom Parlament vorgeschlagen, ein Gesamtpaket von 78 Pilotprojekten / vorbereitenden Maßnahmen im Umfang von insgesamt 76,9 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vereinbart.
Wird ein Pilotprojekt oder eine vorbereitende Maßnahme von einer bestehenden Rechtsgrundlage gedeckt, kann die Kommission eine Mittelübertragung auf diese Rechtsgrundlage vorschlagen, um die Umsetzung dieser Maßnahme zu vereinfachen.
Das Paket trägt den in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen uneingeschränkt Rechnung.
1.3. Ausgabenrubriken des Finanzrahmens – Mittel für Verpflichtungen
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Schlussfolgerungen zu den „geschlossenen“ Haushaltslinien, Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen ist der Vermittlungsausschuss zu folgender Einigung gekommen:
Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
Die Mittel für Verpflichtungen der folgenden Haushaltslinien entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf 2017 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde:
in EUR
Haushaltslinie
Bezeichnung
HE 2017
Haushaltsplan 2017
Differenz
02 02 02
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital
167 030 000
217 030 000
50 000 000
06 02 01 03
Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und Steigerung der Interoperabilität
360 321 493
410 321 493
50 000 000
08 02 01 01
Intensivierung der Pionierforschung im Europäischen Forschungsrat (ERC)
1 736 471 644
1 753 136 644
16 665 000
08 02 04
Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung
123 492 850
140 157 850
16 665 000
09 04 02 01
Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
779 380 777
796 050 777
16 670 000
15 02 01 01
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt
1 701 963 700
1 725 463 700
23 500 000
15 02 01 02
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa
Der Rat und das Parlament bestätigen, dass die vereinbarten Mittelerhöhungen für die Teilrubrik 1a als Bestandteil des Haushaltsplans 2017 früheren Vereinbarungen uneingeschränkt Rechnung tragen und unbeschadet laufender Legislativverfahren erfolgen.
Alle übrigen Mittel für Verpflichtungen für die Teilrubrik 1a entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung der im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die in untenstehender Tabelle dargestellt werden. Wie in der Lesung des Parlaments vorgesehen, wird im Haushaltsplan ein gesonderter Artikel für „Besondere Veranstaltungen“ geschaffen.
in EUR
Haushaltslinie
Bezeichnung
HE 2017 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2017
Differenz
32 02 01 01
Förderung der weiteren Integration des Energiebinnenmarkts und der grenzübergreifenden Interoperabilität der Strom- und Gasnetze
217 403 954
206 508 927
-10 895 027
32 02 01 02
Steigerung der Energieversorgungssicherheit der Union
217 403 954
207 441 809
-9 962 145
32 02 01 03
Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes
217 404 002
206 509 070
-10 894 932
32 02 01 04
Schaffung besserer Rahmenbedingungen für private Investitionen in Energieprojekte
85 227 000
77 291 975
-7 935 025
15 02 10
Besondere jährliche Sportveranstaltungen
6 000 000
6 000 000
04 03 02 01
PPROGRESS — Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen
60 000 000
65 000 000
5 000 000
04 03 02 02
EURES — Förderung der freiwilligen geografischen Mobilität der Arbeitskräfte und Erhöhung der Beschäftigungschancen
22 578 000
23 578 000
1 000 000
Insgesamt
-27 687 129
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 21 312,2 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a verbleibt ein Spielraum von 51,9 Mio. EUR, und der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen wird in Höhe von 1 439,1 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Teilrubrik 1b – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem im Haushaltsentwurf 2017 vorgeschlagenen Umfang.
Die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen belaufen sich unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und der vorbereitenden Maßnahmen auf 53 586,6 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1b ein Spielraum von 0,4 Mio. EUR verbleibt.
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, einschließlich, wie von der Kommission am 7. November 2016 mitgeteilt, einer weiteren Kürzung um 325,0 Mio. EUR aufgrund einer Steigerung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL. Somit kam der Vermittlungsausschuss zu folgender Einigung:
in EUR
Haushaltslinie
Bezeichnung
HE 2017 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2017
Differenz
05 03 01 10
Basisprämienregelung
15 621 000 000
15 296 000 000
-325 000 000
Die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen belaufen sich unter Berücksichtigung der Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 58 584,4 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 unter Einrechnung eines Betrags von 575,0 Mio. EUR, der gegen die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben aufgerechnet wird, ein Spielraum von 1 031,6 Mio. EUR verbleibt.
Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
in EUR
Haushaltslinie
Bezeichnung
HE 2017 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2017
Differenz
09 05 05
Multimedia-Aktionen
19 573 000
22 573 000
3 000 000
15 04 02
Unterprogramm Kultur — Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden Zirkulation und Mobilität
54 350 000
55 350 000
1 000 000
Insgesamt
4 000 000
Die Erläuterungen zu Artikel 09 05 05 werden um den folgenden Satz ergänzt: „Gegebenenfalls können die Vergabe- und Bewilligungsverfahren den Abschluss von Rahmenpartnerschaften umfassen, um einen stabilen Finanzierungsrahmen für die aus diesen Mitteln finanzierten europaweiten Netze zu fördern.“
Die Erläuterungen zu Artikel 15 04 02 werden um den folgenden Satz ergänzt: „Diese Mittel können auch zur Finanzierung der Vorbereitungen für das Europäische Jahr des Kulturerbes verwendet werden.“
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 4 284,0 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt kein Spielraum mehr, und es werden das Flexibilitätsinstrument in Höhe von 530 Mio. EUR sowie der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Höhe von 1 176,0 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Rubrik 4 – Europa in der Welt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
in EUR
Haushaltslinie
Bezeichnung
HE 2017 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2017
Differenz
01 03 02
Makrofinanzielle Hilfe
30 828 000
45 828 000
15 000 000
01 03 08
Dotierung des EFSD-Garantiefonds
275 000 000
p.m.
-275 000 000
13 07 01
Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns
31 836 240
34 836 240
3 000 000
19 03 01 05
Sofortmaßnahmen
69 480 000
62 850 000
-6 630 000
21 02 07 05
Migration und Asyl
448 273 912
404 973 912
-43 300 000
22 04 01 04
Unterstützung für den Friedensprozess und finanzielle Unterstützung für Palästina und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)
282 219 939
310 100 000
27 880 061
22 04 01 03
Mittelmeerländer — Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung
340 360 500
332 480 439
-7 880 061
22 04 02 02
Östliche Partnerschaft — Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung
313 825 583
322 125 583
8 300 000
Insgesamt
-278 630 000
Die Mittel für den Haushaltsposten 19 03 01 07 (Sonderbeauftragte der Europäischen Union) entsprechen dem im Haushaltsentwurf 2017 vorgeschlagenen Umfang.
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 10 162,1 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt kein Spielraum mehr, und es wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Höhe von 1 730,1 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Rubrik 5 – Verwaltung
Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagenen Mittel werden mit folgenden Ausnahmen gebilligt:
— Der Haushaltsplan des Europäischen Parlamentswird gemäß eigener Lesung wird mit der Ausnahme gebilligt, dass die Erhöhung der Planstellen für die Fraktionen um 76 Stellen durch eine Kürzung der Stellen im Stellenplan der Verwaltung des Parlaments in haushaltsneutraler Weise vollständig ausgeglichen wird. Darüber hinaus wird im Vermittlungsausschuss vereinbart, die Auswirkungen der automatischen Aktualisierung der Dienstbezüge mit Wirkung vom 1. Juli 2016 (8 717 000 EUR) im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen.
— Der Haushaltsplan des Rates wird gemäß eigener Lesung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der automatischen Aktualisierung der Dienstbezüge mit Wirkung vom 1. Juli 2016 (3 301 000 EUR) im Haushaltsplan 2017 gebilligt.
— Der Haushaltsplan des Rechnungshofs wird unter Berücksichtigung der Kürzungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2017 gemäß der Lesung des Parlaments gebilligt.
— Der Haushaltsplan des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) wird gebilligt, wobei ein Betrag von 560 250 EUR (Haushaltsposten 1200) der Haushaltslinie für Vertragsbedienstete zugewiesen und derselbe Betrag bei Haushaltsposten 3003 (Gebäude und Nebenkosten) gekürzt wird. Die Erläuterungen zum Haushaltsposten 1200 werden um den folgenden Satz ergänzt: „Diese Mittel decken auch die Bezüge von Vertragsbediensteten, die Tätigkeiten im Bereich strategische Kommunikation ausüben.“ Darüber hinaus werden die folgenden Haushaltslinien des Einzelplans des EAD angepasst, um die im Berichtigungsschreiben Nr. 1 vorgeschlagene Übertragung der EU-Sonderbeauftragten mit Doppelfunktion aufzuheben.
in EUR
Haushaltslinie
Bezeichnung
Differenz
3001
Externes Personal und externe Leistungen
-3 645 000
3002
Sonstige Personalausgaben
-1 980 000
3003
Gebäude und Nebenkosten
-3 636 000
3004
Sonstige Verwaltungsausgaben
-815 000
Insgesamt
-10 076 000
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 9 394,5 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 verbleibt nach Einrechnung eines Betrags von 507,3 Mio. EUR, der gegen die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehen Ausgaben aufgerechnet wird, ein Spielraum von 16,2 Mio. EUR.
Besondere Instrumente
Die Mittel für Verpflichtungen für besondere Instrumente entsprechen mit Ausnahme der Reserve für den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Artikel 40 02 44), die gestrichen wird, dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf 2017.
Aufrechnung des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben in den Jahren 2018 und 2019
Der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben wird 2017 in Höhe von 1 176,0 Mio. EUR in Rubrik 3 und in Höhe von 730,1 Mio. EUR in Rubrik 4 für einen Gesamtbetrag von 1 906,2 Mio. EUR in Anspruch genommen. Eine Aufrechnung gegen den bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 verbleibenden Spielraum erfolgt 2017 für einen Betrag von 575 Mio. EUR; eine Aufrechnung gegen den bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 verbleibenden Spielraum erfolgt 2017 für einen Betrag von 507,3 Mio. EUR, 2018 für einen Betrag von 570,0 Mio. EUR und 2019 für einen Betrag von 253,9 Mio. EUR. Der Beschluss über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für 2017, der gemeinsam mit der Annahme des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2017 gefasst wurde, wird entsprechend angepasst.
1.4. Mittel für Zahlungen
Das Gesamtvolumen der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2017 entspricht dem im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang mit folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen:
1. Zunächst werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Dies beinhaltet eine Kürzung der Agrarausgaben um 325 Mio. EUR und eine Anpassung der Verwaltungsausgaben der Einzelpläne I, II, III, IV, V, VI, VII, IX und X (13,4 Mio. EUR) und der dezentralen Agenturen (bei denen der EU-Beitrag in Form von Mitteln für Zahlungen auf den in Abschnitt 1.2 genannten Betrag festgesetzt wird). Daraus ergibt sich insgesamt eine Senkung um 332,3 Mio. EUR.
2. Die Mittel für Zahlungen für alle neuen vom Parlament vorgeschlagenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 50 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Höhe plus 50 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 35,2 Mio. EUR.
3. Die Mittel für Zahlungen für „besondere Veranstaltungen“ (Artikel 15 02 10) entsprechen dem Betrag gemäß der Lesung des Parlaments (6 Mio. EUR).
4. Die Mittel für Zahlungen für den Artikel 01 03 08 (Dotierung des EFSD-Garantiefonds) werden mit „p.m.“ gekennzeichnet.
5. Die Anpassungen an den folgenden Haushaltslinien werden infolge der Entwicklung der Mittelbindungen zu Lasten der getrennten Mittel vereinbart:
in EUR
Haushaltslinie
Bezeichnung
HE 2017 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2017
Differenz
01 03 02
Makrofinanzielle Hilfe
30 828 000
45 828 000
15 000 000
04 03 02 01
PROGRESS — Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen
38 000 000
41 167 000
3 167 000
04 03 02 02
EURES — Förderung der freiwilligen geografischen Mobilität der Arbeitskräfte und Erhöhung der Beschäftigungschancen
17 000 000
17 753 000
753 000
09 05 05
Multimedia-Aktionen
23 997 455
26 997 455
3 000 000
13 07 01
Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns
36 031 865
39 031 865
3 000 000
15 04 02
Unterprogramm Kultur — Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden Zirkulation und Mobilität
43 430 071
44 229 071
799 000
22 04 01 04
Unterstützung für den Friedensprozess und finanzielle Unterstützung für Palästina und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)
280 000 000
307 661 000
27 661 000
22 04 02 02
Östliche Partnerschaft — Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung
167 700 000
172 135 000
4 435 000
19 03 01 05
Sofortmaßnahmen
33 212 812
30 043 812
-3 169 000
21 02 07 05
Migration und Asyl
155 000 000
115 722 000
-39 278 000
22 04 01 03
Mittelmeerländer — Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung
138 000 000
134 805 000
-3 195 000
32 02 01 01
Förderung der weiteren Integration des Energiebinnenmarkts und der grenzübergreifenden Interoperabilität der Strom- und Gasnetze
34 765 600
33 023 600
-1 742 000
32 02 01 02
Steigerung der Energieversorgungssicherheit der Union
26 032 000
24 839 000
-1 193 000
32 02 01 03
Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes
26 531 000
25 201 000
-1 330 000
32 02 01 04
Schaffung besserer Rahmenbedingungen für private Investitionen in Energieprojekte
31 200 000
28 295 000
-2 905 000
Insgesamt
5 003 000
6. Die Mittel für Zahlungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Artikel 40 02 43) werden auf Null festgesetzt (was einer Senkung um 30 Mio. EUR entspricht), da die aus zweckgebundenen Einnahmen verfügbaren Mittel für Zahlungen als ausreichend für das gesamte Jahr 2017 eingeschätzt werden.
7. Die Reserve für den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Artikel 40 02 44) wird gestrichen.
8. Zusätzliche Kürzungen bei Mitteln für Zahlungen werden in den folgenden Haushaltslinien vorgenommen:
in EUR
Haushaltslinie
Bezeichnung
HE 2017 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2017
Differenz
04 02 62
Europäischer Sozialfonds (ESF) — entwickelte Gebiete — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
2 508 475 000
2 490 475 000
-18 000 000
13 03 61
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Übergangsregionen — Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
2 214 431 000
2 204 431 000
-10 000 000
13 03 62
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — entwickelte Gebiete — Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
3 068 052 000
3 043 052 000
-25 000 000
13 03 64 01
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Europäische territoriale Zusammenarbeit
884 299 000
783 299 000
-101 000 000
Insgesamt
-154 000 000
Durch diese Maßnahmen können Mittel für Zahlungen in Höhe von 134 490,4 Mio. EUR bereitgestellt werden, was einer Kürzung von 931,4 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung entspricht.
1.5. Reserve
Mit Ausnahme der nachstehenden bestehen keine Reserven zusätzlich zu jenen, die im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagen wurden:
— Haushaltsposten 13 01 04 04 (Unterstützungsausgaben für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP)) und Artikel 13 08 01 (Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) – Übertragung operativer technischer Hilfe von Tr1b (ESF, EFRE und Kohäsionsfonds)), dessen Gesamtvolumen an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen bis zur Verabschiedung der Rechtsgrundlage des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen in Reserve gestellt werden.
— Artikel 13 08 02 (Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) – Übertragung operativer technischer Hilfe von R2 (ESF, EFRE und Kohäsionsfonds)), dessen Gesamtvolumen an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen bis zur Verabschiedung der Rechtsgrundlage des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen in Reserve gestellt werden.
— Haushaltsposten 18 02 01 03 (Aufbau neuer IT-Systeme zur Unterstützung der Steuerung der Migration über die Außengrenzen der Union), bei dem Mittelbindungen in Höhe von 40 000 000 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 28 000 000 EUR bis zum Abschluss des Legislativverfahrens zur Einrichtung eines Einreise-/Ausreisesystems in Reserve gestellt werden.
1.6. Erläuterungen zum Haushaltsplan
Sofern die vorstehenden Absätze nichts Anderslautendes enthalten, werden die vom Europäischen Parlament oder vom Rat beantragten textlichen Änderungen der Erläuterungen zum Haushaltsplan vereinbart; hiervon ausgenommen sind Änderungen an den in untenstehender Tabelle aufgeführten Haushaltslinien, bei denen der im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagene Wortlaut der Erläuterungen sowie die Aktualisierung des EGFL gebilligt werden.
Die vom Europäischen Parlament oder vom Rat beantragten Änderungen werden in dem Bewusstsein vereinbart, dass sie die bestehende Rechtsgrundlage weder ändern noch ausweiten und die Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigen können und dass die Maßnahme durch verfügbare Mittel gedeckt ist.
Haushaltslinie
Bezeichnung
04 03 02 03
Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum — Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Finanzierungen für juristische und natürliche Personen, vor allem für die arbeitsmarktfernsten, sowie Sozialunternehmen
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums — ELER (2014-2020)
05 04 60 02
Operative technische Unterstützung
18 04 01 01
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ — Stärkung des Geschichtsbewusstseins und Ausbau der Bürgerbeteiligung auf Unionsebene
1.7. Neue Haushaltslinien
Der Eingliederungsplan in der von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 geänderten Fassung vorgeschlagenen Fassung unter Berücksichtigung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen sowie der neue Artikel für besondere jährliche Sportveranstaltungen (15 02 10) werden vereinbart.
1.8. Einnahmen
Die von der Kommission im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2017 vorgeschlagene Berücksichtigung von Einnahmen aus Geldbußen in Höhe von 1 Mrd. EUR im Haushaltsplan wird gebilligt.
2. Haushaltsplan 2016
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4/2016, in dem die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben vorgeschlagen wird, wird in der von der Kommission vorgelegten Fassung angenommen.
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 5/2016 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6/2016, in dem die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union vorgeschlagen wird, wird in der von der Kommission vorgelegten Fassung angenommen.
3. Gemeinsame Erklärungen
3.1. Gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern daran, dass die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit auch weiterhin eine gemeinsame politische Aufgabe von hoher Priorität ist, und bekräftigen mit Blick darauf ihre Entschlossenheit, die verfügbaren Haushaltsmittel hierfür bestmöglich einzusetzen, insbesondere im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.
Sie erinnern daran, dass Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 wie folgt lautet: "Bleiben Spielräume innerhalb der Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen des MFR für die Jahre 2014 bis 2017 verfügbar, so bilden sie einen Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen des MFR über die Obergrenzen hinaus, die im MFR für die Jahre 2016 bis 2020 für Politikziele im Zusammenhang mit Wachstum und Beschäftigung – insbesondere Jugendbeschäftigung – festgelegt sind."
Der Rat und das Europäische Parlament ersuchen die Kommission, 2017 einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen, der vorsieht, dass im Jahr 2017 aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen 500 Mio. EUR(2) für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt werden, sobald die technische Anpassung nach Artikel 6 der MFR-Verordnung vorgenommen worden ist.
Der Rat und das Parlament versichern, dass sie den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans für 2017 rasch prüfen werden.
3.2. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu Mitteln für Zahlungen
Das Europäische Parlament und der Rat erinnern daran, dass im Laufe der Ausführung des Haushaltsplans eine geordnete Entwicklung der Zahlungen im Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen gewährleistet werden muss, um eine anormale Höhe an unbezahlten Rechnungen zu Jahresende zu vermeiden.
Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, die Durchführung der Programme 2014–2020 weiterhin aufmerksam und aktiv zu überwachen. Deshalb ersuchen sie die Kommission, rasch aktuelle Zahlen zum Stand der Durchführung sowie Voranschläge für die 2017 benötigten Mittel für Zahlungen vorzulegen.
Wenn ein ordnungsgemäß begründeter Bedarf besteht, werden der Rat und das Europäische Parlament zu gegebener Zeit die notwendigen Beschlüsse fassen, um die übermäßige Anhäufung unbezahlter Rechnungen zu vermeiden und um sicherzustellen, dass Zahlungsanträge ordnungsgemäß beglichen werden.
3.3 Gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission zur Verringerung des Personalbestands um 5 %
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern an die Vereinbarung, den Personalbestand gegenüber dem Stand des Stellenplans zum 1. Januar 2013 bei allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen schrittweise um 5 % abzubauen, wie unter Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung festgelegt.
Die drei Organe weisen darauf hin, dass 2017 das Jahr ist, das für die uneingeschränkte Erreichung der Verringerung des Personalbestands um 5 % festgelegt wurde. Sie vereinbaren, dass geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden, um Bilanz zu ziehen und sicherzustellen, dass alles unternommen wird, um weitere Verzögerungen bei der Erreichung des Ziels einer Verringerung des Personalbestands um 5 % bei allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen zu vermeiden.
Sie begrüßen die Übersicht mit konsolidierten Daten für alle von den Organen und Einrichtungen beschäftigten externen Bediensteten, die die Kommission in Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe b der Haushaltsordnung mit dem Haushaltsentwurf vorgelegt hat. Sie ersuchen die Kommission, diese Informationen auch künftig ihren Haushaltsentwürfen für die kommenden Jahre beizufügen.
Der Rat und das Parlament unterstreichen, dass die Erreichung des Ziels der Verringerung des Personalbestands um 5 % zu Einsparungen bei den Verwaltungsausgaben der Organe und Einrichtungen beitragen sollte. Dementsprechend ersuchen sie die Kommission, mit einer Bewertung der Ergebnisse des Vorhabens zu beginnen, damit Lehren für die Zukunft gezogen werden können.
3.4 Gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission zum Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung
Um die Ursachen der Migration zu bekämpfen, hat die Kommission den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) aufgelegt, der auf der Einrichtung einer EFSD-Garantie und eines EFSD-Garantiefonds beruht. Die Kommission schlägt vor, für den EFSD-Garantiefonds im Zeitraum 2017–2020 insgesamt 750 Mio. EUR bereitzustellen, und zwar 400 Mio. EUR für die vier Jahre aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), 100 Mio. EUR für 2017–2020 (davon 25 Mio. EUR für 2017) aus dem ENI und 250 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (und Zahlungen) für 2017.
Der Rat und das Europäische Parlament ersuchen die Kommission, die erforderlichen Mittelzuweisungen 2017 in einem Berichtigungshaushaltsplan zu beantragen, damit der EFSD aus dem EU-Haushalt finanziert werden kann, sobald die Rechtsgrundlage verabschiedet ist.
Der Rat und das Parlament versichern, dass sie den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans für 2017 rasch prüfen werden.
3.5 Gemeinsame Erklärung zum EU-Treuhandfonds und zur Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sind sich darin einig, dass die Einrichtung des Treuhandfonds und der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei transparent und eindeutig und im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit des Haushaltsplans der Union, den Vorrechten der Haushaltsbehörde und den Zielen der geltenden Rechtsgrundlagen erfolgen sollte.
Sie versichern, dass sie sich mit diesen Fragen im Rahmen der Überprüfung der Haushaltsordnung befassen werden, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Rechenschaftspflicht herzustellen.
Die Kommission sichert zu,
– die Haushaltsbehörde regelmäßig über laufende und geplante Finanzierungen aus dem Treuhandfonds (einschließlich der Beiträge der Mitgliedstaaten) und Zahlungsvorgänge zu unterrichten;
– ab 2017 dem Haushaltsentwurf für das kommende Haushaltsjahr ein Arbeitsdokument beizufügen;
– Maßnahmen für eine angemessene Einbeziehung des Europäischen Parlaments vorzuschlagen.
3.6 Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Landwirtschaft
Der Haushaltsplan 2017 enthält eine Reihe von Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von Landwirten bei der Bewältigung der kürzlich aufgetretenen Absatzschwierigkeiten. Die Kommission bestätigt, dass der Spielraum in der Rubrik 2 ausreicht, um einen etwaigen unvorhergesehenen Bedarf zu decken. Sie versichert, dass sie die Marktlage regelmäßig prüfen und bei Bedarf geeignete Maßnahmen vorschlagen wird, um einem etwaigen Bedarf, der mit den bewilligten Haushaltsmitteln nicht gedeckt werden kann, zu entsprechen. Für diesen Fall versichern das Europäische Parlament und der Rat, dass sie die betreffenden Haushaltsvorschläge rasch prüfen werden.
Dieser Betrag ist Teil der zusätzlichen Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die im Rahmen der Halbzeitüberprüfung/-überarbeitung des MFR insgesamt bis 2020 vorgesehen wurden.