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Verfahren : 2014/0195(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0367/2016

Eingereichte Texte :

A8-0367/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 13/12/2016 - 5.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0482

Angenommene Texte
PDF 121kWORD 42k
Dienstag, 13. Dezember 2016 - Straßburg
Rahmenabkommen EU/Algerien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Algeriens an den Programmen der Union ***
P8_TA(2016)0482A8-0367/2016

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien an den Programmen der Union (16152/2014 – C8-0152/2015 – 2014/0195(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (16152/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien an Programmen der Union (16150/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 212, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0152/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0367/2016),

1.  erteilt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zu übermitteln.

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