Keine Einwände gegen einen delegierten Rechtsakt: Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex im Falle von entsprechenden noch nicht betriebsbereiten elektronischen Systemen
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Beschluss des Europäischen Parlaments, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 8. April 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zu erheben (C(2016)2002 – 2016/2656(DEA))
– unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung der Kommission (C(2016)2002),
– unter Hinweis auf das Schreiben der Kommission vom 11. März 2016, in dem diese das Europäische Parlament ersucht, zu erklären, dass es keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung erheben wird,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vom 21. April 2016 an den Vorsitzenden der Konferenz der Ausschussvorsitze,
– gestützt auf Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union(1), insbesondere auf Artikel 278, Artikel 279 und Artikel 284 Absatz 5,
– unter Hinweis auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz,
– gestützt auf Artikel 105 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis darauf, dass innerhalb der in Artikel 105 Absatz 6 dritter und vierter Spiegelstrich seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Frist, die am 28. April 2016 auslief, keine Einwände erhoben wurden,
A. in der Erwägung, dass nach dem Erlass der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341(2) festgestellt wurde, dass im Abschnitt über Vereinfachungen in Anhang 12 irrtümlicherweise einige Formulare fehlen, was sich – wenn diese Formulare nicht bis zum 1. Mai 2016, dem Datum, ab dem die einschlägigen Bestimmungen des Zollkodex der Union und seine Durchführungsbestimmungen gelten, hinzugefügt werden – in höchstem Maße negativ auf Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligte auswirken wird;
B. in der Erwägung, dass ebenfalls im Abschnitt über Vereinfachungen in Anhang 12 außerdem gewisse Fehler mit Blick auf die in den Formularen verwendete Terminologie gefunden wurden, und in der Erwägung, dass diese Fehler korrigiert werden müssen, da sie andernfalls die Rechtsklarheit und die Angemessenheit des Zollkodex der Union und seiner Durchführungsbestimmungen beeinträchtigen werden;
C. in der Erwägung, dass die Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 deshalb entsprechend korrigiert werden sollte, indem die im Abschnitt über Vereinfachungen in Anhang 12 fehlenden Formulare eingefügt und die derzeit im selben Teil dieses Anhangs enthaltenen Formulare ersetzt werden;
D. in der Erwägung, dass die Delegierte Verordnung ab dem 1. Mai 2016 angewendet werden muss, damit für das reibungslose Funktionieren der Zollunion gesorgt ist und damit es nicht zu einer Störung der Handelsströme kommt;
E. in der Erwägung, dass die Delegierte Verordnung nur dann bei Ablauf des Zeitraums für die Prüfung durch das Parlament und den Rat in Kraft treten kann, wenn weder das Parlament noch der Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden; in der Erwägung, dass die Frist für die Prüfung gemäß Artikel 284 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zwei Monate nach dem Tag der Übermittlung – also am 9. Juni 2016 – abläuft und um weitere zwei Monate verlängert werden kann;
F. in der Erwägung, dass die Kommission jedoch am 11. März 2016 das Parlament aus Dringlichkeitsgründen ersucht hat, die Delegierte Verordnung frühzeitig – vor dem 1. Mai 2016 – zu bestätigen;
1. erklärt, keine Einwände gegen die delegierte Verordnung zu erheben;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (ABl. L 69 vom 15.3.2016, S. 1).
Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierter Text) (COM(2014)0660 – C8-0229/2014 – 2014/0305(COD))
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0660),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0229/2014),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2014(1),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(2),
– gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0257/2015),
A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. Mai 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/... des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierter Text)
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierter Text) (COM(2014)0667 – C8-0232/2014 – 2014/0309(COD))
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0667),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0232/2014),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),
– gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0256/2015),
A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. Mai 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/... des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierter Text)
Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und Liberia ***
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Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des partnerschaftlichen Abkommens für eine nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (13015/2015 – C8-0402/2015 – 2015/0224(NLE))
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13015/2015),
– unter Hinweis auf den Entwurf des partnerschaftlichen Abkommens für eine nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia (13014/2015),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0402/2015),
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A8-0142/2016),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens und des dazugehörigen Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Liberia zu übermitteln.
Fangmöglichkeiten und finanzielle Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der EU und Mauretanien ***
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Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren (12773/2015 – C8-0354/2015 – 2015/0229(NLE))
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12773/2015),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren (12776/2015),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8–0354/2015),
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A8-0147/2016),
1. erteilt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Islamischen Republik Mauretanien zu übermitteln.
Kooperationsabkommen über ein ziviles globales Satellitennavigationssystem (GNSS) mit Korea ***
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Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Kooperationsabkommens über ein ziviles globales Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (05977/2016 – C8-0116/2016 – 2015/0265(NLE))
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (05977/2016),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Kooperationsabkommens über ein ziviles globales Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (11516/2006),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 172 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0116/2016),
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2, Artikel 108 Absatz 7 und Artikel 50 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0065/2016),
1. gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Korea zu übermitteln.
Neue Instrumente für die territoriale Entwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014–2020
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2016 zu neuen Instrumenten für die territoriale Entwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014–2020: Integrierte territoriale Investitionen (ITI) und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) (2015/2224(INI))
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Titel XVIII,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates(1) (im Folgenden „Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen“),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006(2),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates(4),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung(5),
– unter Hinweis auf die Territoriale Agenda der EU bis 2020, die auf der informellen Sitzung der für Raumplanung und territoriale Entwicklung zuständigen Minister am 19. Mai 2011 in Gödöllő beschlossen wurde,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 29. November 2012 zum Thema „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung“(6),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 9. Juli 2015 zum Thema „Ergebnisse der Verhandlungen über die Partnerschaftsabkommen und operationellen Programme“(7),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11. Dezember 2014 zum Thema „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen für die lokale Entwicklung (CLLD) als Instrument der Kohäsionspolitik 2014–2020 für die lokale, ländliche, städtische und stadtnahe Entwicklung“ (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des griechischen Ratsvorsitzes)(8),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu dem demografischen Wandel und seinen Folgen für die künftige Kohäsionspolitik der EU(9),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2013 zur Optimierung der Rolle der regionalen Entwicklung in der Kohäsionspolitik(10),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2014 zur Bereitschaft der EU‑Mitgliedstaaten für einen rechtzeitigen und wirksamen Beginn des neuen Programmplanungszeitraums für die Kohäsionspolitik(11),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2015 mit dem Titel „Ausrichtung der Kohäsionspolitik 2014–2020 auf Vereinfachung und Leistung“(12),
– unter Hinweis auf das Briefing zu Instrumenten für die Förderung der territorialen und der städtischen Dimension der Kohäsionspolitik: Integrierte territoriale Investitionen (ITI) und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) der Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, Europäisches Parlament, Oktober 2015,
– unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Territoriale Governance und Kohäsionspolitik“ der Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, Europäisches Parlament, Juli 2015,
– unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Strategische Kohärenz der Kohäsionspolitik: Vergleich der Programmplanungszeiträume 2007–2013 und 2014–2020“ der Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, Europäisches Parlament, Februar 2015,
– unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Kommission vom Juli 2014 über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung von Entwicklung und guter Governance in den Regionen und Städten der EU“,
– unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Umsetzung der Territorialen Agenda 2020 – Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit der Kohäsionspolitik durch einen ortsbezogenen Ansatz“, Band II – Fallstudien, Europäische Kommission, Mai 2015,
– unter Hinweis auf den Bericht „How to strengthen the territorial dimension of ‘Europe 2020’ and EU Cohesion Policy based on the Territorial Agenda 2020“ vom September 2011, der auf Ersuchen des polnischen EU-Ratsvorsitzes ausgearbeitet wurde,
– unter Hinweis auf den Bericht „Job Creation and Local Economic Development“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom November 2014,
– unter Hinweis auf den Bericht „Local Economic Leadership“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2015,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0032/2016),
A. in der Erwägung, dass der territoriale Zusammenhalt ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union und als solches im Vertrag von Lissabon verankert ist;
B. in der Erwägung, dass in der nächsten Generation kohäsionspolitischer Programme 2014–2020 zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts integrierte und ortsbezogene Ansätze sowie die Förderung territorialer Governance vorgesehen sind;
C. in der Erwägung, dass die integrierten und ortsbezogenen Ansätze darauf abzielen, die Wirksamkeit und Effizienz öffentlicher Maßnahmen zu erhöhen, indem sie auf die besonderen Bedürfnisse der Regionen abgestimmt und auf die Steigerung der Attraktivität der Regionen ausgerichtet werden;
D. in der Erwägung, dass CLLD und ITI innovative Instrumente der Kohäsionspolitik sind, die von einigen Mitgliedstaaten in dieser Form erstmals angewendet werden, und dass diese Instrumente wesentlich zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, zur Entstehung hochwertiger Arbeitsplätze, zu nachhaltiger Entwicklung sowie zur Verwirklichung der Europa-2020-Ziele beitragen können;
E. in der Erwägung, dass mit den neuen Initiativen ITI und CLLD in Bezug auf die Möglichkeiten der Akteure vor Ort, Finanzierungsquellen zu bündeln und zielgerichtete lokale Initiativen zu planen, schrittweise Veränderungen auf den Weg gebracht werden;
F. in der Erwägung, dass die Stärkung der Stellung regionaler und lokaler Strukturen für die vollständige Durchführung der Politik im Bereich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts von ausschlaggebender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass innovative Ansätze, bei denen bei der Behebung der Probleme vor Ort im Rahmen lokaler Lösungen vor allem auf die Kenntnisse vor Ort gesetzt wird, an Bedeutung gewinnen; in der Erwägung, dass im Rahmen der partizipativen Governance, z. B. der partizipativen Budgetierung, die Instrumente vorhanden sind, die – im Interesse einer Übertragung der Verantwortung für Entscheidungen an die lokale Ebene – zur Einbindung der Öffentlichkeit notwendig sind;
G. in der Erwägung, dass CLLD bei den Erfahrungen mit der Umsetzung von LEADER, URBAN und EQUAL in früheren Finanzierungszeiträumen ansetzt und vor allem auf dem LEADER-Konzept beruht, wodurch die Zahl der lokalen Aktionsgruppen (LAG) seit der Einführung im Jahr 1991 rasant gestiegen ist und sich die Lebensqualität der Bevölkerung vor allem ländlicher Gebiete deutlich verbessert hat;
H. in der Erwägung, dass CLLD nur für den ELER, nicht aber für den EFRE, den ESF und den EMFF verbindlich ist;
I. in der Erwägung, dass diese beiden neuen Instrumente, was die Anpassung an den demografischen Wandel und den Abbau der zwischen den Regionen bestehenden Entwicklungsunterschiede betrifft, eine wichtige Rolle spielen können;
J. in der Erwägung, dass mit dem von der Basis ausgehenden Ansatz („Bottom-up“) bei CLLD erreicht werden soll, dass Zielvorgaben nicht auf nationaler Ebene vorgegeben werden, sondern Zielsetzungen aufgestellt und Vorhaben finanziert werden, die am Bedarf der Gemeinschaften vor Ort ausgerichtet sind;
K. in der Erwägung, dass ITI ein Instrument ist, mit dem integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne von Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 angestoßen werden können;
L. in der Erwägung, dass bei Steuerungsstrukturen für und Erfahrungen mit von der Basis ausgehenden Entwicklungsinitiativen zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede bestehen;
M. in der Erwägung, dass die Kapazitäten und das Engagement der regionalen und lokalen Akteure unabhängig davon, welche Zuständigkeiten den einzelnen Strukturen zugewiesen werden, für den Erfolg dieser Instrumente ausschlaggebend sind;
N. in der Erwägung, dass es Aufgabe der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ist, sich bei Entscheidungen, die die eigene Entwicklung betreffen, einzubringen und Synergien zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft als grundlegende Leitlinie für effektives Management und wirksame Projektverwaltung sowie als Garant für die Einhaltung der Zusagen zu fördern;
O. in der Erwägung, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei Entscheidungen, die die eigene Entwicklung betreffen, ihre Ressourcen und strategischen Vorteile entsprechend dem Input aus den Gemeinden richtig ermitteln und darauf aufbauen müssen, wenn sie regionale bzw. lokale Entwicklungsstrategien aufstellen, mit denen – in Verbindung mit dem Input aus der Gemeinde – die Lebensqualität der Bürger verbessert werden soll, indem auftretende Probleme klargestellt, Prioritäten gesetzt und zusammen mit den Bürgern tragfähige Lösungen erarbeitet werden;
P. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 jeder Mitgliedstaat „[u]nter Berücksichtigung seiner spezifischen territorialen Gegebenheiten [...] im Rahmen seiner Partnerschaftsvereinbarung die Kriterien für die Auswahl der städtischen Gebiete fest[legt], in denen integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung durchgeführt werden sollen, sowie eine vorläufige Mittelausstattung für diese Maßnahmen auf nationaler Ebene“;
Q. in der Erwägung, dass mit der Initiative RURBAN für die Zusammenarbeit zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Entstehung von Entwicklungspartnerschaften beigetragen wird;
R. in der Erwägung, dass die Haushaltsplanung auf der Ebene der Europäischen Union leistungsorientiert sein sollte, dass die ITI und CLLD zugewiesenen Mittel effizient eingesetzt werden müssen, sodass die damit verbundenen politischen Zielsetzungen und Prioritäten umgesetzt werden und in Bezug auf das verfolgte Ziel ein maximaler Nutzeffekt erzielt wird, und dass die erzielten Ergebnisse mit möglichst niedrigen Kosten verbunden sein sollten;
Vorüberlegungen
1. weist darauf hin, dass es für den Erfolg des von der Basis ausgehenden Ansatzes entscheidend ist, dass die regionalen und lokalen Akteure von Anfang an spürbar einbezogen werden, zu den territorialen Entwicklungsstrategien beitragen und dafür Verantwortung übernehmen sowie dass den untergeordneten Ebenen im Entscheidungsprozess entsprechende Aufgaben übertragen und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden; ist der Auffassung, dass durch die Einbeziehung von Partnern gerade dort, wo CLLD und ITI kaum genutzt werden, auch der integrierte und ortsbasierte Ansatz gestärkt werden dürfte; hebt jedoch hervor, dass die lokalen Akteure dabei – vor allem in der Anfangsphase des Umsetzungsprozesses – auf die fachliche und finanzielle Unterstützung der regionalen Ebene, der nationalen Ebene und der EU-Ebene angewiesen sind;
2. fordert, dass die Strategien in den ersten Phasen des Umsetzungsprozesses zusammen mit den regionalen und lokalen Akteuren festgelegt werden, wobei es im Rahmen echter Partnerschaften zwischen Regionen, Mitgliedstaaten und EU vor allem konkrete und fachspezifische Schulungen sowie fachliche und finanzielle Unterstützung gehen sollte;
3. ist der Ansicht, dass die Übertragung von Zuständigkeiten und Weitergabe von Ressourcen an untergeordnete Ebenen im Rahmen der ESI-Fonds weiter gefördert werden muss und dass das Potenzial der beiden Instrumente nicht voll ausgeschöpft werden kann, wenn Verwaltungsbehörden dem nicht Folge leisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für einen von der Basis ausgehenden Ansatz einzusetzen, bei dem lokalen Gruppen Verantwortung übertragen wird; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Kompetenzen Empfehlungen und umfassende Leitlinien dazu vorzulegen, wie sie dem Mangel an Vertrauen und den verwaltungstechnischen Hürden begegnen können, die bei der Umsetzung von CLLD und ITI zwischen den verschiedenen Steuerungsebenen bestehen;
4. hebt hervor, dass die Konzipierung hochwertiger, integrierter, bereichsübergreifender innovativer Strategien auf lokaler Ebene eine schwierige Aufgabe ist, zumal dies auf partizipatorische Weise geschehen muss;
5. weist darauf hin, dass die im Rahmen dieser Instrumente getroffenen Maßnahmen den Prioritäten der lokalen Akteure entsprechen und genau auf die übergeordneten Ziele der operationellen Programme sowie auf andere auf EU-Ebene, einzelstaatlicher, regionaler oder lokaler Ebene bestehende Entwicklungsstrategien und Strategien für eine intelligente Spezialisierung abgestimmt werden müssen, wobei auch ein gewisser Spielraum bestehen muss;
6. weist darauf hin, dass nicht nur EU-Programme, sondern durchaus auch etablierte einzelstaatliche und regionalpolitische Maßnahmen flexibler gestaltet und besser integriert werden müssen; hebt hervor, dass ein grundsätzlicheres Streben nach Governance-Reformen dazu beitragen dürfte, dass EU-Mittel nicht über einen Rahmen verteilt werden, der „parallel“ zu einzelstaatlichen und regionalpolitischen Maßnahmen besteht, sondern in weiter gefasste Initiativen eingebettet werden, die auf tragfähige wirtschaftliche Ergebnisse ausgerichtet sind;
7. ist der Ansicht, dass die Jugendarbeitslosigkeit neben dem Mangel an Finanzmitteln für KMU zu den dringlichsten Problemen der Mitgliedstaaten zählt; betont, dass die Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit eine Priorität lokaler und territorialer Entwicklungsstrategien sein muss; fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, Arbeitsplätze für junge Menschen und die interregionale Mobilität junger Menschen mit Steuervergünstigungen und anderen Anreizen zu fördern und berufliche Bildung in Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen zur Priorität zu erheben;
8. ist der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Projekten, die der Anpassung von Gemeinden und Regionen an die neuen demografischen Gegebenheiten und dem Ausgleich der dadurch verursachten Ungleichgewichte dienen, besondere Aufmerksamkeit schenken sollten, wobei es insbesondere um Folgendes geht: 1. Anpassung der sozialen Infrastruktur und Mobilitätsinfrastruktur an den demografischen Wandel und den Zustrom von Migranten, 2. Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für die alternde Bevölkerung, 3. Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Menschen, Frauen und Migranten im Interesse der gesellschaftlichen Integration, 4. Stärkung der digitalen Vernetzung und Schaffung von Plattformen, die es ermöglichen bzw. dazu beitragen, dass Bürger in abgelegeneren Regionen die verschiedenen administrativen, sozialen und politischen Dienste auf allen Verwaltungsebenen (lokal, regional, national und europäisch) nutzen und mit ihnen interagieren;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, kleinen und schwach entwickelten Gemeinden mit besonders knappen Ressourcen und Kapazitäten, für die sich die Nutzung dieser Instrumente bei der Planung und Durchführung aufgrund des Verwaltungsaufwands und der Komplexität der Instrumente schwierig gestalten könnte, zusätzliche Unterstützung zu leisten, Schulungsangebote bereitzustellen und Anleitung zu bieten; weist darauf hin, dass der territoriale Zusammenhalt ausgehend von der Basis entsteht und dass auch kleine Verwaltungseinheiten einbezogen werden müssen, da es bei ITI und CLLD zu keinerlei Ausgrenzung oder Diskriminierung kommen darf; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse bewährter Verfahrensweisen der einzelnen Mitgliedstaaten weiterzugeben, und ist der Ansicht, dass diese Informationen über ein Online-Netz verbreitet werden sollten, sodass kleine Verwaltungseinheiten beim Zugang zu diesen Instrumenten dieselben Möglichkeiten haben; fordert die nationalen und regionalen Behörden auf, Lösungen für eine Einteilung kleiner Verwaltungseinheiten zu unterbreiten, die der territorialen Dimension und den besonderen Entwicklungsbedürfnissen Rechnung trägt;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere in Gebieten im Sinne des Artikels 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine Strategie für die stärkere Nutzung von CLLD und ITI aufzustellen, die auf einem Multifonds-Ansatz basiert, was die Aufstellung wirksamerer Strategien für die regionale und lokale Entwicklung betrifft; fordert die Mitgliedstaaten auf, ggf. von der in Artikel 33 Absatz 6 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen vorgesehenen Flexibilität Gebrauch zu machen, um den Besonderheiten dieser Regionen besser entsprechen zu können; spricht sich aufgrund der Abgeschiedenheit und der in mancherlei Hinsicht bestehenden Wettbewerbsnachteile dieser Gebiete für Sondermaßnahmen zur fachlichen Unterstützung und zum Ausbau der Kapazitäten der dortigen Behörden aus;
11. betont, dass die Einbindung mehrerer Mittelquellen für die Interessenträger gerade im Zusammenhang mit CLLD und ITI nach wie vor eine schwierige Aufgabe ist; ist der Ansicht, dass auf eine Vereinfachung hingearbeitet werden muss, um die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Instrumente zu schaffen; begrüßt aus diesem Grund die Einsetzung der hochrangigen Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überwachung der Vereinfachung für die Begünstigten der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und die Bemühungen der Kommission im Bereich der besseren Rechtsetzung; betont, dass für entsprechende Empfehlungen ein gemeinsamer EU-Rahmen erarbeitet werden muss;
12. hebt insbesondere hervor, dass es der Überregulierung, das heißt der Einführung zusätzlicher, oft unnötiger Vorschriften und Hürden auf der einzelstaatlichen, der regionalen und der lokalen Ebene, zu begegnen gilt; weist darauf hin, dass viele Prüfstufen oft dazu führen, dass der finanzielle und administrative Aufwand für die Begünstigten steigt; ist der Ansicht, dass die Überschneidung von Verwaltungsaufgaben vermieden werden muss, und betont, dass die Voraussetzungen für Investitionen und öffentlich-private Partnerschaften geschaffen werden müssen; ist der Auffassung, dass Prüftätigkeiten gestrafft werden sollten und dass sich die Überwachung auf das Verfahren und die Bewertung der Leistung konzentrieren sollte, wobei wirksame Kontrollen durchgeführt werden müssen;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf CLLD und ITI für regionale und lokale Akteure gezielte Schulungen zu konzipieren und durchzuführen, und fordert die Kommission auf, ein Augenmerk auf Schulungsprogramme zu legen, die sich an Empfänger vor Ort richten; ist der Ansicht, dass die einschlägigen Teile der Gesellschaft bei solchen Maßnahmen unbedingt einbezogen werden und vertreten sein müssen; betont, dass eine effiziente und wirksame fachliche Hilfe für die Förderung dieser Instrumente wichtig ist, wobei es eine Verdopplung von Strukturen zu vermeiden gilt;
14. begrüßt, dass die Kommission sich auf Resultate und Ergebnisse konzentriert, was auch politischen Entscheidungsträgern vor Ort dabei helfen dürfte, sich von einer allzu starken Ausrichtung auf die Inanspruchnahme von Mitteln und die Katalogisierung von Durchführungsvorgängen zu lösen und statt dessen tatsächliche, wesentliche Zielvorgaben zu ermitteln, die greifbare Veränderungen für die Unternehmen und die Bevölkerung vor Ort bewirken;
15. zeigt sich aufgrund der mangelnden Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren besorgt; spricht sich für Initiativen zur Verbesserung des Informationsaustauschs aus; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Abstimmung und die Verbreitung von Informationen über CLLD und ITI zu verstärken; ist der Ansicht, dass CLLD und ITI dazu beitragen müssen, dass die Mitwirkung der Bürger in lokalen und regionalen Entscheidungsstrukturen durch deren direkte Einbeziehung in die Entscheidungsprozesse steigt, damit sie mehr Verantwortung für die Entscheidungen übernehmen, und fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, geeignete Verfahren für die Teilnahme der Bürger an öffentlichen Konsultationen einzurichten und eine ausgeprägtere Beratungs- und Kooperationskultur zu fördern;
16. fordert die Kommission und gegebenenfalls die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, dafür zu sorgen, dass zur Vermeidung von Problemen zwischen den Verwaltungsbehörden und den jeweiligen Partnern entsprechende Mechanismen vorgesehen sind, und außerdem sicherzustellen, dass potenzielle Begünstigte bezüglich dieser Mechanismen entsprechend informiert und geschützt sind; nimmt die Verzögerungen aufgrund der Beilegung von Streitigkeiten infolge von Anfechtungen zur Kenntnis und besteht darauf, dass ein Katalog von genauen Vorschriften erstellt wird, in dem Verfahren der Anfechtung und der raschen Klärung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt sind;
17. fordert die Kommission und insbesondere deren Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung auf, einen Rahmen für die Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu schaffen, damit die langjährigen Erfahrungen der OECD mit dem Programm LEED genutzt und Synergien zwischen den beiden Instrumenten ermittelt werden, sodass vor allem auch lokale Akteure diese Instrumente besser nutzen können;
18. betont, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission sich stärker dafür einsetzen müssen, dass die neuen Instrumente im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit verstärkt zum Einsatz kommen; hebt hervor, dass benachbarte, durch eine Grenze geteilte Gebiete oft dieselben Herausforderungen zu bewältigen haben und diese Herausforderungen gemeinsam auf der lokalen Ebene besser angegangen werden können;
19. ist besorgt über die hohen Arbeitslosenzahlen in vielen Mitgliedstaaten und Regionen der EU; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Instrumente vor allem in jenen Regionen und Teilregionen, in denen der Bedarf am größten ist, bei Projekten zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und neuer Möglichkeiten für KMU, zur Förderung von Investitionen und eines tragfähigen und inklusiven Wachstums sowie sozialer Investitionen, zur Linderung der Armut und zur Verbesserung der sozialen Inklusion einzusetzen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig integrierte Finanzierungen sind, insbesondere die Kombination von ESF- und EFRE-Mitteln; weist darauf hin, dass lokal erhobene Steuern wieder in leistungsorientierte Maßnahmen investiert werden könnten; fordert die Kommission daher auf, im Einklang mit dem Paket zu Sozialinvestitionen eine besondere Investitionsstrategie zu erarbeiten, von der die Regionen mit der höchsten Arbeitslosigkeit am stärksten profitieren würden;
20. hebt hervor, dass der von der Basis ausgehende Ansatz bei CLLD Möglichkeiten zur Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung einer tragfähigen Entwicklung des ländlichen Raums birgt; ist der Auffassung, dass lokalen Bedürfnissen und Herausforderungen mit ITI und CLLD direkt sowie konkreter und angemessener entsprochen werden kann; ist der Ansicht, dass städtische Gebiete stärker in diesen Mechanismus einbezogen werden müssen, und fordert die Kommission auf, diese Strategie aktiv zu verfolgen; weist darauf hin, dass ITI ein effektiver Mechanismus zur Umsetzung der integrierten Pläne für Stadterneuerung und Stadtentwicklung ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Vorschriften zur Finanzierung von CLLD und ITI aus den ESI-Fonds zu erlassen, um Synergien zu stärken;
21. weist die Kommission darauf hin, dass echte Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 nur möglich sind, wenn bei der Überarbeitung der Strategie Europa 2020 und des MFR stärker auf die regionalen und lokalen Gegebenheiten und die Besonderheiten der betreffenden Gebiete geachtet wird;
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD)
22. begrüßt die Schaffung eines neuen CLLD-Instruments, das in Bezug auf die Stärkung lokaler Gemeinden und die Bereitstellung konkreter lokaler Lösungen über die LEADER-Initiative hinausgeht und darauf abzielt, nicht nur den ELER, sondern auch andere ESI-Fonds zu nutzen;
23. weist darauf hin, dass CLLD auch Möglichkeiten für Stadtgebiete und stadtnahe Gebiete bietet und fester Bestandteil weiter gefasster Stadtentwicklungsstrategien, auch bei grenzübergreifender Zusammenarbeit, sein sollte; weist darauf hin, dass die territorialen Entwicklungsstrategien ihre Wirksamkeit nur dann voll entfalten können, wenn Stadtgebiete nachhaltig entwickelt werden und ihre Entwicklung mit der Entwicklung der unmittelbar an sie angrenzenden stadtnahen und ländlichen Gebiete einhergeht;
24. bedauert, dass die Einrichtung von CLLD in einer Reihe von Mitgliedstaaten über einen Monofonds-Ansatz erfolgen wird, sodass die Gefahr besteht, dass nicht alle Möglichkeiten zur Schaffung wirksamerer lokaler Entwicklungsstrategien genutzt werden; weist darauf hin, dass ein integrierter Ansatz wichtig ist und möglichst viele Akteure der Zivilgesellschaft vor Ort einbezogen werden müssen;
25. begrüßt die Einrichtung der horizontalen Arbeitsgruppe zum Thema Partnerschaft, die mithilfe der GD REGIO eingerichtet wurde;
26. fordert die konsequente Einhaltung des Verhaltenskodex Partnerschaft, insbesondere soweit es um die Anwendung des Partnerschaftsprinzips bei der Umsetzung der Instrumente ITI und CLLD geht;
27. fordert, dass Kapazitäten aufgebaut und Wirtschafts- und Sozialpartner sowie zivilgesellschaftliche Akteure entsprechend sensibilisiert und aktiv einbezogen werden, damit möglichst viele Partner noch vor Fristablauf (31. Dezember 2017) CLLD-Strategien vorschlagen können;
28. ist besorgt darüber, dass CLLD in einigen Mitgliedstaaten teilweise als ein mechanisches Abhaken betrieben und nicht als tatsächlich von der Basis ausgehender Ansatz verstanden wird; fordert daher, dass lokale Akteure echte Entscheidungsbefugnisse erhalten;
29. fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten den Austausch bewährter Verfahren für LAG auf der Grundlage einer auf europäischer Ebene angesiedelten Informationsstrategie zur Weitergabe von Informationen über erfolgreiche Projekte zu fördern und dabei bestehende Instrumente und Plattformen wie TAIEX REGIO PEER 2 PEER, URBACT und das Programm für Stadtentwicklungsnetze zu nutzen;
30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, CLLD-Initiativen anzunehmen und bei der Gestaltung der operationellen Programme sowie im politischen Rahmen auf regionaler Ebene, einzelstaatlicher Ebene und EU-Ebene mehr Spielraum einzuräumen, damit den Prioritäten der CLLD-Strategien besser Rechnung getragen werden kann; weist auf den Erfolg der LAG im Projektmanagement hin und fordert, dass eine umfassendere Finanzierung bereitgestellt und eine Erweiterung des Tätigkeitsbereichs von LAG in Erwägung gezogen wird; bedauert, dass CLLD in einigen Mitgliedstaaten von den einzelstaatlichen Behörden auf nur ein konkretes strategisches Ziel beschränkt wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Finanzierung von CLLD über mehrere Mittelquellen sowie zur stärkeren Inanspruchnahme von Finanzierungsinstrumenten an die Hand zu geben;
31. weist darauf hin, dass die ESF-Verordnung im Rahmen des thematischen Ziels 9 einen spezifischen Investitionsvorrang für „von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung“ vorsieht, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Vorrang in ihren operativen Programmen zu verankern; weist darauf hin, dass über den Fonds dringend benötigte Fördermittel für territoriale Beschäftigungspakte, städtische Entwicklungsstrategien und den Aufbau institutioneller Kapazitäten auf lokaler und regionaler Ebene bereitgestellt werden können, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser spezifischen Investitionsprioritäten zusätzlich zu unterstützen und in den jährlichen Tätigkeitsberichten anzugeben, wie weit die Umsetzung bereits vorangeschritten ist; fordert die Kommission auf, die Halbzeitbewertung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu nutzen, um auf die Schwierigkeiten, die bereits bei der Anwendung der Instrumente festgestellt wurden, einzugehen und tragfähige Lösungen aufzuzeigen;
32. ist der Ansicht, dass Instrumente wie die partizipative Budgetierung in die CLLD-Strategie aufgenommen werden sollten, zumal es sich um einen demokratischen Vorgang handelt, der erheblich dazu beiträgt, die Wirtschafts- und Sozialpartner stärker einzubeziehen, um den sozialen Zusammenhalt auf lokaler Ebene zu festigen und für einen effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel zu sorgen;
33. betont, dass grundsätzlich ein diskriminierungsfreier und transparenter Ansatz verfolgt werden muss und es potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenspiel von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zu minimieren gilt, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wirksamkeit, Straffung und Transparenz besteht; begrüßt darüber hinaus, dass in den LAG eine Vielzahl unterschiedlicher Partner mitarbeitet; erachtet die im geltenden Rechtsrahmen enthaltene Bestimmung, wonach weder die öffentliche Hand noch eine einzelne Interessengruppe mehr als 49 % der Stimmrechte an LAG halten darf, für angemessen, weil damit die Möglichkeit besteht, von einem administrativen zu einem ergebnisorientierten, innovativen Ansatz überzugehen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung dieser Bestimmung einschließlich der Bedingungen für etwaige Ausnahmen genau zu überwachen und zu bewerten und für den gezielten Aufbau von Kapazitäten und fachliche Hilfe zu sorgen;
Integrierte territoriale Investitionen (ITI)
34. weist darauf hin, dass bei der Umsetzung von ITI verschiedene Steuerungsansätze möglich sind; ist jedoch der Ansicht, dass die lokalen Partner bei der Ausarbeitung der territorialen Entwicklungsstrategie von ITI in jedem Fall als zentrale Akteure in Erscheinung treten und auch bei der Verwaltung, Überwachung und Auditaufgaben umfassend einbezogen werden müssen, damit sie sich wirklich für die ITI-Maßnahmen verantwortlich fühlen;
35. hebt hervor, dass sich ITI nicht auf städtische Gebiete beschränken sollte, sondern auch auf geografische Gebiete wie Stadtviertel, Großstadtbezirke, städtisch-ländliche Gebiete, Teilregionen und grenzübergreifende Gebiete erstrecken kann; hebt hervor, dass ITI am besten dazu geeignet ist, den besonderen territorialen Anforderungen zu entsprechen, weil die territoriale Reichweite flexibel angepasst werden kann, sodass ein wirklich ortsbezogener Ansatz verfolgt wird; ist der Ansicht, dass ITI auch bei Gebieten, in denen kaum Zugang zu Dienstleistungen besteht, sowie bei entlegenen und benachteiligten Gemeinschaften die geeignete Struktur bietet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz personeller und technischer Ressourcen zu optimieren und bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stärker auf ITI zu setzen;
36. betont, dass regionale und lokale Behörden und Akteure, einschließlich der Zivilgesellschaft, frühzeitig und von der Basis ausgehend einbezogen und ihnen bezüglich der territorialen Entwicklungsstrategie mehr Aufgaben übertragen werden müssen, wenn erreicht werden soll, dass sie künftig für die auf lokaler Ebene sektorübergreifend umgesetzte, integrierte territoriale Strategie Verantwortung übernehmen, sich daran beteiligen und diese Strategie zum Erfolg wird; ist der Ansicht, dass die Kapazitäten zur Ausschöpfung des eigenen Entwicklungspotenzials den Gegebenheiten vor Ort entsprechend aufgestockt werden müssen;
37. empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich bei ITI für einen Multifonds-Ansatz zu entscheiden, damit im betreffenden Gebiet zwischen den Fonds Synergien entstehen und Probleme wirklich grundlegend behoben werden können; hebt hervor, dass gezielt Kapazitäten aufgebaut werden müssen, wenn die Bündelung von Mitteln aus unterschiedlichen Quellen ermöglicht werden soll;
38. hebt hervor, dass die späte Entscheidung der einzelstaatlichen Ebene für die Nutzung des Instruments ITI als einer der wichtigsten Gründe für Behinderungen bei der angemessenen Gestaltung der territorialen Strategie, der Schaffung einer Koordinierungsstruktur, der Festlegung der Mittelausstattung und der Ausarbeitung der einzelstaatlichen Rechtsgrundlage für ITI herausgestellt wurde;
39. begrüßt die Bemühungen, die die Kommission zusammen mit der Sachverständigengruppe für territorialen Zusammenhalt und städtische Fragen (TCUM) im Zusammenhang mit der Erarbeitung von ITI-Szenarien unternommen hat; vertritt die Ansicht, dass diese Leitlinien bereits zu einem früheren Zeitpunkt während der Planung vorliegen sollten; ist der Ansicht, dass die Leitlinien anhand echter Beispiele und der Erfahrungen aktualisiert werden müssen, die nach der Umsetzung im Zusammenhang mit ITI gewonnenen werden;
40. fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Studie des Ausschusses der Regionen von 2015 zu berücksichtigen, IT-Tools effizienter zu nutzen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, flexiblere Regeln für Länder/Regionen mit sehr niedrigen Zuweisungen vorzusehen, den Ko-Finanzierungsmechanismus in den Mitgliedstaaten zu verbessern und ein größeres Schulungsangebot für jene vorzusehen, die für die Verwaltung und die Inanspruchnahme der Mittel zuständig sind, einschließlich gewählter politischer Vertreter;
Empfehlungen für die Zukunft
41. ist der Ansicht, dass CLLD und ITI in der künftigen Kohäsionspolitik eine noch wichtigere Rolle spielen müssen; fordert die Kommission auf, einen Bericht auszuarbeiten, in dem die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken bei der Anwendung dieser beiden Instrumente (SWOT-Analyse) verdeutlicht werden, und sich erst dann dem neuen Legislativvorschlag zu etwaigen Szenarien für diese Instrumente nach 2020 zu widmen;
42. verlangt, dass in diesem Bericht Folgen und Wirkung von CLLD und ITI untersucht werden und geklärt wird, ob der Einsatz dieser Instrumente nach 2020 in den kohäsionspolitischen Rechtsvorschriften vorgeschrieben werden sollte und für diese Instrumente in den operationellen Programmen entsprechende Mindestbeträge vorgesehen werden sollten; ist der Ansicht, dass die Möglichkeit, die Mitgliedstaaten mit konkreten Anreizen zur Umsetzung von CLLD und ITI zu bewegen, geprüft werden sollte, wobei auch potenzielle Lösungen für einheitlichere operationelle Programme sowie CLLD und ITI untersucht werden sollten; hebt hervor, dass sich die betreffenden Analysen auf einschlägige Indikatoren stützen sollten, die sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte abbilden;
43. fordert, dass der von der Basis ausgehende Ansatz im Zusammenhang mit ITI in der nächsten Generation kohäsionspolitischer Programme sowohl in der Planungs- als auch in der Durchführungsphase formalisiert wird;
44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch Abstimmung mit den zuständigen lokalen Behörden sicherzustellen, dass der Einsatz von ITI-Mitteln kontrolliert wird, weil diese Mittel infolge der Bündelung inzwischen weitaus höher ausfallen; betont, dass diese Kontrolle wichtig ist, wenn die Möglichkeiten für Korruption in den Mitgliedstaaten verringert werden sollen;
45. bekräftigt seine Auffassung, dass vor allem bei den Leitlinien zweigleisig verfahren werden muss, indem sowohl solche für Mitgliedstaaten, in denen es lediglich nationale operationelle Programme gibt, als auch Leitlinien für Mitgliedstaaten, die auch über regionale operationelle Programme verfügen, bereitgestellt werden;
46. fordert nachdrücklich, dass sich die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen bei den Leitlinien für diese Instrumente stärker abstimmen; ist der Ansicht, dass die Leitlinien in der gleichen Zeit aufgestellt werden sollten, in der der Vorschlag über neue kohäsionspolitische Rechtsvorschriften erarbeitet wird, und dass sie dann entsprechend aktualisiert werden sollten; betont, dass die Leitlinien dadurch rechtzeitig vorliegen würden, für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit bestünde und auch in Bezug auf die Frage, wie die vorgeschlagenen Bestimmungen in die Praxis umzusetzen sind, Klarheit herrschen würde;
o o o
47. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den regionalen und nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen (COM(2014)0379 – C8-0038/2014 – 2014/0194(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0379),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 338 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0038/2014),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 284 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2014(1),
– unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 24. Februar 2016 gemachten Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8‑0227/2015),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. Mai 2016 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2016/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen
– unter Hinweis auf Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf Teil 3 Titel III des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und hier insbesondere auf die Landwirtschaft,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates(1) (im Folgenden „Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen“),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006(2),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005(4),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates(5),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007(6),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates(7),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)(8),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde(9),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen(10),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2015 zu dem Thema „Eine neue EU-Waldstrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor“(11),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. September 2010 zu der Strategie der EU für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Bergregionen, Inseln und Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte(12),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2013 zu der Aufrechterhaltung der Milchproduktion in Berggebieten, benachteiligten Gebieten sowie Gebieten in äußerster Randlage nach Auslaufen der Milchquote(13),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2013 zu einer makroregionalen Strategie für die Alpen(14),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum (COM(2015)0366) und den dazugehörigen Aktionsplan,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 3. Dezember 2014 mit dem Titel „Eine makroregionale Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum“(15),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zur Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum(16),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2010 zu einer europäischen Strategie für den Donauraum(17),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. April 2011 zur EU-Strategie für den Donauraum,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Donauraum (COM(2013)0181),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategie der Europäischen Union für den Donauraum” (COM(2010)0715) und den der Strategie beigefügten richtungweisenden Aktionsplan (SEC(2010)1489),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Juni 2011 zu der „Mitteilung der Kommission: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum“(18),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 31. März 2011 mit dem Titel „Donauraumstrategie“(19),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Mehrwert makroregionaler Strategien (COM(2013)0468) und die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Oktober 2013,
– unter Hinweis auf den sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (COM(2014)0473),
– unter Hinweis auf die Alpenkonvention einschließlich der dazugehörigen Protokolle,
– unter Hinweis auf die Euromontana-Studie vom 28. Februar 2013 mit dem Titel „Toward Mountains 2020: Step 1 – capitalising on Euromontana work to inspire programming“ (Berggebiete im Jahr 2020: Schritt 1 – Nutzung der Arbeit von Euromontana für die Anregung der Programmplanung),
– unter Hinweis auf die Studie seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik, regionale Entwicklung) vom Februar 2016 mit dem Titel „Research for REGI-Committee – Cohesion in mountainous regions of the EU“ (Forschung für den REGI-Ausschuss – Kohäsion in den Berggebieten der EU),
– unter Hinweis auf das „Women-Alpnet“-Projekt im Rahmen des Interreg-Alpenraumprogramms 2001-2006: ein Netzwerk aus lokalen Einrichtungen und Ressourcenzentren für Frauen: Förderung der Teilhabe von Frauen an der nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8‑0074/2016),
A. in der Erwägung, dass die Berggebiete einen beträchtlichen Teil des Gebiets der EU (etwa 30 %) ausmachen und die gesamte EU auf ihre Ökosystemdienstleistungen angewiesen ist;
B. in der Erwägung, dass der Begriff „Berggebiet“ in der EU-Regionalpolitik nicht ausdrücklich definiert ist und dass die im Zusammenhang mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) verwendete Definition für die Kohäsionspolitik nicht geeignet ist und in der derzeitigen Fassung nicht für eine effektive Durchführung dieser Politik verwendet werden kann;
C. in der Erwägung, dass diese Gebiete aufgrund der extremen Bedingungen und der Abgeschiedenheit strukturell so benachteiligt sind, dass zahlreiche Berggebiete unter Bevölkerungsrückgang und der Überalterung der Bevölkerung leiden, was den natürlichen Zyklus der Generationen beeinträchtigen und zu niedrigeren Sozialstandards und einer schlechteren Lebensqualität führen kann; in der Erwägung, dass es aus diesen Gründen häufig zu einer höheren Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und Landflucht kommt;
D. in der Erwägung, dass die Berggebiete im Wege der nachhaltigen Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen eine Reihe von Chancen für die Verwirklichung der Ziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kohäsion und Umweltschutz bieten;
E. in der Erwägung, dass zwischen den Berggebieten erhebliche Unterschiede bestehen und dass aus diesem Grund sowohl zwischen verschiedenen Berggebieten (horizontal) als auch innerhalb einzelner Berggebiete (vertikal) eine Abstimmung der Maßnahmen und Bereiche erforderlich ist;
F. in der Erwägung, dass die Unterstützung der Berggebiete durch verschiedene EU-Instrumente wie etwa den ELER und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) komplementär sein sollte, damit Synergien geschaffen werden, mit denen eine bessere und vermehrt integrative Entwicklung erzielt werden kann;
G. in der Erwägung, dass die Berggebiete eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche, soziale und nachhaltige Entwicklung der Mitgliedstaaten spielen und zahlreiche Ökosystemdienstleistungen bereitstellen; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter bedeutenden Einfluss auf den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in Europa ausübt; in der Erwägung, dass eine grenzübergreifende Zusammenarbeit in Berggebieten eine nachhaltige Möglichkeit darstellt, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieser Gebiete zu fördern;
H. in der Erwägung, dass die Berggebiete aufgrund ihrer besonderen Gegebenheiten – insbesondere der in großer Menge verfügbaren verschiedenen erneuerbaren Energieträger und der Abhängigkeit von Ressourcen- und Energieeffizienz – zur Entwicklung neuer Technologien und zu Innovation im Allgemeinen beitragen können;
I. in der Erwägung, dass die Berggebiete einen konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Erhalt und Schutz der regionalen Ökosysteme und der biologischen Vielfalt beitragen; in der Erwägung, dass große Teile der Berggebiete im Rahmen des ökologischen Netzes Natura 2000 und anders gelagerter Naturschutzübereinkommen geschützt sind, was einerseits die wirtschaftliche Aktivität einschränkt, andererseits aber dazu beiträgt, dass nachhaltigere Formen der Landwirtschaft gefördert werden und eine engere Verbindung zwischen der Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsaktivitäten entsteht; in der Erwägung, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen und die Bodenbewirtschaftung in Berggebieten von großer Bedeutung für die hydrogeologische Stabilität dieser Gebiete sind;
J. in der Erwägung, dass die Berggebiete großen Herausforderungen mit Blick auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, den Klimawandel, Verkehr und Demografie gegenüberstehen, die mit der Schaffung einer geeigneten Anbindung an städtische Gebiete und Flachlandregionen und der Gewährleistung des Zugangs zu digitalen Diensten angegangen werden müssen;
K. in der Erwägung, dass Berggebiete mit gut erhaltenen Ökosystemen und ihre Dienstleistungen eine Grundlage für zahlreiche Wirtschaftsaktivitäten – darunter in erster Linie Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Energiewirtschaft – darstellen können, wobei das kulturelle und natürliche Erbe dieser Gebiete und die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe zu berücksichtigen sind; in der Erwägung, dass diese Wirtschaftsaktivitäten mit abgestimmten Maßnahmen und/oder einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit gefördert werden können und dass in Berggebieten einzigartige Bedingungen herrschen, traditionelles Wissen bewahrt wird und diese Gebiete ein bedeutendes Potenzial für die Umstellung auf Qualitätslandwirtschaftssysteme bieten;
L. in der Erwägung, dass die Gletscher charakteristisch für die europäischen Gebirge sind und eine zentrale Rolle sowohl in den Öko- als auch in den Wassersystemen der Berge spielen; in der Erwägung, dass ihr sowohl auf die Masse als auch auf die Ausdehnung bezogener Rückgang seit Mitte des 19. Jahrhunderts ein besorgniserregendes Niveau erreicht hat und zahlreiche Gletscher in Europa bereits verschwunden oder bis 2050 vom Verschwinden bedroht sind;
M. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung von Berggebieten durch die höheren Kosten, die sich aus den klimatischen und topografischen Bedingungen sowie aus der Entfernung dieser Gebiete zu Wirtschaftszentren und ihrer Abgeschiedenheit ergeben, beeinträchtigt wird; in der Erwägung, dass die Unterschiede zwischen Berggebieten und anderen Regionen aufgrund der unzureichenden Infrastruktur (z. B. einer mangelhaften Breitbandversorgung) und fehlender Investitionen noch deutlicher zutage treten; in der Erwägung, dass außerdem die Bemühungen um den Erhalt einer rentablen Landwirtschaft in den Berggebieten der EU durch die physische und digitale Zugänglichkeit und Infrastruktur sowie durch den Zugang zu öffentlichen Diensten und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (z. B. Bildung, Sozial- und Gesundheitsdiensten, Verkehr und Postdiensten) für die Bewohner dieser Regionen flankiert werden müssen;
N. in der Erwägung, dass es in Europa verschiedene Arten von Berggebieten gibt, denen gemeinsam ist, dass sie grundlegenden Herausforderungen wie zum Beispiel der schlechten Zugänglichkeit, dem Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten, der Überalterung der Bevölkerung, einer unzureichenden Konnektivität, den Auswirkungen des Klimawandels und der Intensivierung der menschlichen Produktionsaktivitäten gegenüberstehen; in der Erwägung, dass diese Herausforderungen aktiv angegangen werden müssen;
O. in der Erwägung, dass es angesichts volatiler Märkte und Preise, steigender Produktionskosten, härterer Wettbewerbsbedingungen, der Abschaffung der Milchquotenregelung und ökologischer Herausforderungen wichtig ist, die Nahrungsmittelproduktion und die multifunktionale Rolle der Landwirtschaft zu sichern, um den Mehrwert in den Berggebieten zu erhalten, dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern und weitere Einkommensquellen zu erschließen;
P. in der Erwägung, dass Berggebiete an den EU-Außengrenzen zusätzliche Schwierigkeiten zu bewältigen haben und in noch höherem Maße von den negativen Entwicklungen, die allen Berggebieten gemein sind, betroffen sind;
Q. in der Erwägung, dass sich manche Gebirgsketten in Europa über mehrere Mitgliedstaaten und auch auf Drittstaaten erstrecken und dass ein Beispiel hierfür die Gebirgskette der Karpaten ist, die nach der letzten EU-Erweiterung zur östlichen Grenze der EU wurde und heute eine äußerst wichtige geopolitische Region darstellt, in der für die Stabilität der Union höchst bedeutende strategische politische Interessen aufeinandertreffen;
R. in der Erwägung, dass es in zahlreichen Berggebieten und insbesondere in Gegenden, in denen nur saisonal Wirtschaftsaktivitäten betrieben werden, keine grundlegende Infrastruktur, keine öffentlichen Dienstleistungen und keinen dauerhaften Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gibt;
S. in der Erwägung, dass die Berglandwirtschaft für die Identität und die Kultur der Berggebiete wichtig ist und auch künftig zur Beschäftigung und zu konkreten Wirtschaftsbranchen in diesen Gebieten wie zum Beispiel der Forstwirtschaft und dem Tourismus beitragen wird, wobei nicht vergessen werden darf, dass sich die Branchen und die Beschäftigung in diesen Gebieten weiter diversifizieren und dass diese Gebiete eine grundlegende Rolle in der Kreislaufwirtschaft spielen;
T. in der Erwägung, dass bestimmte Gebiete in äußerster Randlage außerdem Berggebiete vulkanischen Ursprungs (aktive oder schlafende Vulkane, Vulkanmassive, ‑ketten oder ‑inseln) sind und teilweise unter Wasser liegen und dass sie mit durch die Topologie des Geländes bedingten Schwierigkeiten konfrontiert sind;
U. in der Erwägung, dass Frauen, die in Berggebieten und insbesondere in benachteiligten Regionen leben, oftmals mit Problemen beim Zugang zu höherer Bildung und angemessenen Beschäftigungsmöglichkeiten konfrontiert sind;
V. in der Erwägung, dass die einzelnen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschwund, den Auswirkungen des Klimawandels, dem Mangel an landwirtschaftlichen Flächen, der Aufgabe landwirtschaftlich genutzter Flächen und der damit einhergehenden Verbuschung und Verwaldung sowie mit dem erforderlichen Erhalt von Grünland in Berggebieten bewältigt werden müssen;
W. in der Erwägung, dass der Viehzucht (Milchwirtschaft und extensive Fleischproduktion) in den Berggebieten zahlreicher EU-Länder eine maßgebliche Rolle zukommt; in der Erwägung, dass schwierige Marktbedingungen und beträchtliche Kostennachteile gravierende Folgen für die kleinbäuerlichen Betriebe in diesen Gebieten haben;
X. in der Erwägung, dass in Artikel 174 Absatz 3 AEUV ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass unter anderem Berggebieten besondere Aufmerksamkeit gelten sollte; in der Erwägung, dass sich zahlreiche Maßnahmen, Programme und Strategien der EU mittelbar auf Berggebiete auswirken;
Abgestimmte Vorgehensweise und allgemeine Anmerkungen
1. fordert die Kommission auf, mit der Ausarbeitung einer praxisbezogenen Definition funktioneller Berggebiete für die Kohäsionspolitik zu beginnen, indem sie an die im Zusammenhang mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums verwendete Definition anknüpft, wobei das Ziel darin bestehen sollte, dass die Abstimmung der einschlägigen Strategien und Maßnahmen verbessert wird; ist der Ansicht, dass eine solche Definition weit gefasst und inklusiv sein muss und dass verschiedenen Faktoren wie der Höhe, der Zugänglichkeit und der Hangneigung Rechnung getragen werden muss; fordert die Kommission auf, eine umfassende Definition auszuarbeiten, die auch die Vulkanregionen auf Inseln und in Gebieten in äußerster Randlage sowie Gegenden umfasst, die zwar keine Berggebiete sind, aber in hohem Maße Berggebiete umfassen; hält in diesem Zusammenhang den Vorschlag in der EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP), Nicht-Gebirgsregionen in die Strategie aufzunehmen, für eine gute Initiative;
2. ist der Auffassung, dass die Politikbereiche der EU einen gesonderten Ansatz für Berggebiete umfassen sollten, da diese Gebiete eindeutig strukturell benachteiligt sind; weist darauf hin, dass diese Gebiete zusätzliche Unterstützung benötigen, damit sie die Herausforderungen des Klimawandels bewältigen, ganzjährige anstelle nur saisonaler Beschäftigung, wirtschaftliche Entwicklung, die Abwendung und die Bewältigung von Naturkatastrophen und den Schutz der Umwelt sicherstellen und einen Beitrag dazu leisten können, dass die EU ihre Ziele im Bereich der erneuerbaren Energieträger verwirklichen kann; vertritt daher die Ansicht, dass Berggebiete in allen Aspekten der Politikbereiche der EU – einschließlich der Kohäsionspolitik – berücksichtigt werden sollten, indem eine Raumverträglichkeitsprüfung eingeführt wird;
3. weist darauf hin, dass die EU keine gesonderte Politik für Berggebiete verfolgt, und stellt fest, dass die bereits bestehenden Maßnahmen, Programme und Strategien, die sich mittelbar auf diese Gebiete auswirken, eine „Agenda für die Berggebiete der EU“ rechtfertigen, die die Grundlage einer EU-Strategie bilden sollte, die darauf abzielt, die langfristige Entwicklung der Berggebiete und der von ihnen abhängigen Regionen voranzubringen;
4. fordert die Kommission auf, eine „Agenda für die Berggebiete der EU“ zu erarbeiten, die einen Rahmen bilden sollte, der zu länder-, grenz- und regionsübergreifenden Strategien beiträgt; vertritt die Auffassung, dass in dieser künftigen Agenda die Prioritäten für die Entwicklung dieser Gebiete ermittelt werden sollten, damit die sektoralen Maßnahmen besser abgestimmt, Möglichkeiten einer Finanzierung im Rahmen von EU-Fonds gefunden sowie langfristig ausgelegte nachhaltige Inklusionsmaßnahmen verwirklicht werden können;
5. fordert die Kommission im Rahmen dieses Programms auf, ein gesondertes und umfassendes Programm zum Schutz der Gletscher in Europa zu konzipieren, die Schätzungen zufolge bis 2050 abgeschmolzen sein werden;
6. fordert, dass zusätzliche Synergien geschaffen werden, indem die Maßnahmen, Strategien und Programme der EU, die sich mittelbar auf die Berggebiete auswirken – wie zum Beispiel Horizont 2020, COSME, LIFE, Natura 2000, die Breitbandstrategie der EU, die Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel, das EU-Umweltaktionsprogramm, die Fazilität „Connecting Europe“, die Europäische territoriale Zusammenarbeit, die ESI-Fonds, der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sowie die Initiativen im Bereich der makroregionalen Strategien –, aufeinander abgestimmt werden; fordert die Kommission auf, die gesonderte Anwendung und Umsetzung dieser Programme für Berggebiete in Erwägung zu ziehen;
7. hält es für geboten, Synergien über politische Maßnahmen, Instrumente und Sektoren hinweg herzustellen, wofür ein integrierter Ansatz erforderlich ist; verweist auf die wertvolle Erfahrung im Rahmen der Umsetzung der Alpenkonvention, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Interessen miteinander vereint;
8. weist auf den Mangel an nutzbarem Boden in Berggebieten hin, der zu Konflikten aufgrund von divergierenden oder sich überschneidenden Interessen bei der Klassifizierung und Nutzung von Landflächen führen kann; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Raumplanungsinstrumente zu konzipieren und anzuwenden, die die Koordinierung und die öffentliche Beteiligung an der territorialen Entwicklung erleichtern; ist der Ansicht, dass es sich beim Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ der Alpenkonvention um ein grundlegendes Modell handelt, aus dem zusätzlicher Nutzen gezogen werden sollte;
9. fordert mit Blick auf diejenigen Naturparks von Mitgliedstaaten, die an einen oder mehrere andere Staaten angrenzen, dass gemeinsame Ansätze für die Verwaltung, den Ausbau und den Schutz dieser Naturparks konzipiert werden;
10. stellt fest, dass die jüngsten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Regionalpolitik eine regionale Verwaltung der europäischen Kohäsionsmittel ermöglichen;
11. fordert die Verwaltungsbehörden auf, die Zuweisung von zusätzlichen Mitteln der ESI-Fonds auf einzelstaatlicher Ebene in Erwägung zu ziehen, damit die nicht entwickelten Berggebiete unterstützt werden, und hierbei möglichst auf einen mehrere Sektoren umfassenden politischen Ansatz zurückzugreifen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in Berggebieten anzuregen, indem sie die Finanzierung von operationellen Programmen für diese Gebiete begünstigen;
12. betont, dass der territorialen Dimension der Kohäsionspolitik im Wege von zielgerichteten Initiativen für die territoriale Entwicklung und der zusätzlichen Förderung der territorialen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene Vorrang eingeräumt werden muss;
13. betont, dass die Mitgliedstaaten und Regionen gemäß der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums thematische, auf die Bedürfnisse von Berggebieten zugeschnittene Teilprogramme einrichten können, bei denen der Anteil der öffentlichen Finanzmittel höher sein kann; fordert sie auf, derartige Möglichkeiten zu nutzen; stellt fest, dass diese Möglichkeit bisher von keiner der zuständigen Behörden genutzt wurde; räumt jedoch ein, dass dies wiederum nicht bedeutet, dass für diese Gebiete keine besondere Förderung vorgesehen wurde;
14. hält die Mitgliedstaaten dazu an, Instrumente wie integrierte territoriale Investitionen (ITI) und die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD) zu nutzen, um die Entwicklung der Berggebiete, ihr konkretes Entwicklungspotenzial und die konkreten Entwicklungsziele zu unterstützen; befürwortet die Förderung lokaler Aktionsgruppen für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung, damit grenzübergreifende Netzwerke und gemeinschaftliche Arbeitsmethoden unterstützt werden;
15. hebt das Potenzial und die große Bedeutung der gegenwärtigen und der künftigen Ausarbeitung makroregionaler Strategien für die nachhaltige Entwicklung der Berggebiete der EU mit – falls angezeigt – einer ausgeprägten grenzübergreifenden Zusammenarbeit hervor; fordert, dass die Erfahrungen aus der Implementierung anderer makroregionaler Strategien der EU berücksichtigt werden;
16. begrüßt die laufenden Initiativen für die Karpaten in der EU-Strategie für den Donauraum und die bei der makroregionalen Strategie der EU für den Alpenraum erzielten Fortschritte; stellt fest, dass die letztgenannte Strategie ein gutes Beispiel für einen integrierten Ansatz für territoriale Entwicklung bietet, bei dem Berggebiete und die mit ihnen verbundenen Regionen berücksichtigt werden;
17. vertritt die Ansicht, dass das Instrument der Europäischen territorialen Zusammenarbeit eine hervorragende Chance für den Austausch von bewährten Verfahren und Wissen zwischen den Berggebieten bietet, von denen viele im Grenzgebiet zwischen den Staaten liegen, und fordert, dass in die künftige Europäische territoriale Zusammenarbeit eine gesonderte Dimension für Berggebiete aufgenommen wird; begrüßt Initiativen wie beispielsweise die Maßnahmen gegen den Bevölkerungsrückgang in Berggebieten (PADIMA), mit denen den spezifischen Problemen von Berggebieten entgegengewirkt werden soll; betont die große Bedeutung der Interreg-Programme und anderer Initiativen für Zusammenarbeit wie beispielsweise der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und der europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (EWIV) für die gemeinschaftliche und abgestimmte Entwicklung gemeinsamer Gebiete und Gebirgsketten in Regionen, die grenzübergreifende Berggebiete umfassen;
18. fordert die Kommission auf, eine Mitteilung mit einer „Agenda für die Berggebiete der EU“ und daran anschließend ein Weißbuch über die Entwicklung der Berggebiete vorzulegen, das auf bewährten Verfahren beruht und mit dem die lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie andere einschlägige Akteure wie Wirtschafts- und Sozialpartner und Vertreter der Zivilgesellschaft eingebunden werden;
19. fordert, dass die Kommission und andere Interessenträger den Zustand der Berggebiete in der EU sorgfältig und regelmäßig beurteilen und Daten wie zum Beispiel die Ergebnisse der Durchführung der operationellen Programme der Kohäsionspolitik und die Indikatoren für Änderungen der Lebensqualität und der Bevölkerungsentwicklung auswerten, damit bei der Finanzierung durch die EU und der Umsetzung der politischen Maßnahmen die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden;
20. hält es für geboten, dass belastbare aufgeschlüsselte statistische Daten zur Verfügung stehen, auf denen die politischen Initiativen aufgebaut werden können;
21. fordert, dass bei der Umsetzung einer Politik für die Berggebiete mit europäischen Drittstaaten wie auch mit regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammengearbeitet wird;
22. fordert die Kommission auf, den Einsatz von Finanzinstrumenten in Berggebieten zu fördern, damit greifbare Ergebnisse erzielt werden;
23. begrüßt die derzeit laufende Debatte über eine Vereinfachung der Kohäsionspolitik; hofft, dass ein abgespeckter Rahmen und die Verfügbarkeit von Instrumenten, die von Interessenträgern und Begünstigten leichter genutzt werden können, zur Entwicklung der Berggebiete der EU beitragen werden; fordert, dass besonderes Augenmerk auf die Vereinfachung und die Bemühungen um die Förderung von Investitionen in Berggebieten gerichtet wird;
24. fordert die Kommission auf, ein Europäisches Jahr der Insel- und der Berggebiete vorzuschlagen;
Beschäftigung und Wirtschaftswachstum in Berggebieten
25. stellt fest, dass KMU in Berggebieten aufgrund der schlechten Zugänglichkeit, der fehlenden Infrastruktur, einer unzureichenden Konnektivität und der mangelnden personellen Ressourcen mit großen Herausforderungen konfrontiert sind; fordert die Kommission auf, besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von KMU insbesondere in den Berggebieten zu richten, die von naturbedingten und durch den Klimawandel verstärkten Katastrophen betroffen sind, und fordert die Mitgliedstaaten dementsprechend mit Nachdruck auf, Investitionen in die Infrastruktur und in Dienstleistungen in Berggebieten Vorrang einzuräumen; fordert, dass Synergien zwischen den Mitteln der ESI-Fonds und den anderen von der EU geförderten Programmen und Initiativen geschaffen werden, sodass ein ganzheitlicher und wirksamer politischer Ansatz entsteht, mit dem die Unterstützung für KMU und das Unternehmertum maximiert werden kann; betont, dass integrierte Vor-Ort-Strategien für Berggebiete zur Ermittlung konkreter Entwicklungsmöglichkeiten ausgearbeitet werden und Maßnahmen für eine stärkere Vernetzung lokaler KMU und für verstärkte intra- und intersektorale Beziehungen und die damit einhergehende Abstimmung umfassen sollten;
26. hält es für geboten, dass im Zusammenhang mit dem Ausbau des Tourismus und mit Umweltschutzmaßnahmen eine vielfältige Landwirtschaft aufgebaut wird und die Lebensmittelketten in den Berggebieten strukturiert werden, indem entweder – zur Verbesserung der Verhandlungsposition der Landwirte – Vereinigungen von Erzeugerorganisationen gegründet oder lokale Märkte und kurze Lieferketten aufgebaut werden; hält es für geboten, dass der Zugang zu großen Märkten gesichert ist und Maßnahmen für die Qualität, die Absatzförderung und den Schutz der Erzeugnisse ergriffen werden und somit die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessert wird und diese Erzeugnisse in die Palette touristisch vermarkteter Produkte einer bestimmten geografischen Region aufgenommen werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf, die Debatte über die Einführung einer gesonderten Kennzeichnung von Lebensmitteln aus Berggebieten auf EU-Ebene einzuleiten, da diesen Gebieten ein großes Potenzial für die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel innewohnt;
27. hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, die landwirtschaftliche Erzeugung in Berggebieten mit Mitteln des ELER zu fördern und Bemühungen um die Schaffung von Mehrwert durch Synergien mit anderen EU-Fonds und ‑Initiativen sowie mit privaten Finanzinstrumenten zu unternehmen, sodass die Berggebiete von diesen Synergien profitieren;
28. begrüßt die bei der EU-Forststrategie erzielten Fortschritte; unterstützt insbesondere mit Blick auf den Beitrag der Wälder zum Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und zur Verwirklichung der Ziele im Bereich der erneuerbaren Energieträger die nachhaltige Entwicklung der Wälder auf EU-Ebene; weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Dimension der Forstwirtschaft in der Strategie hervorgehoben werden könnte;
29. vertritt die Auffassung, dass die Forstwirtschaft Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung in Berggebieten schaffen kann und der Waldbestand daher auf Dauer zu erhalten ist, indem er nachhaltig bewirtschaftet wird; macht darauf aufmerksam, dass Wälder von grundlegender Bedeutung für das Ökosystem sind und in Berggebieten die wichtige Aufgabe haben, Lawinen, Erdrutschen und Überschwemmungen vorzubeugen; fordert, dass insbesondere in Berggebieten ansässige, in der Holzwirtschaft tätige KMU unterstützt werden, sofern sie den Grundsatz der ökologischen Nachhaltigkeit uneingeschränkt achten; unterstreicht die besondere wirtschaftliche und soziale Rolle der Forstwirtschaft in Berggebieten sowie die Bedeutung von Investitionen für eine effiziente Nutzung der Waldbestände in diesen Gebieten; weist auf die wichtige Rolle der Wälder für die Bereitstellung von Primär- und Sekundärrohstoffen für die Pharma-, die Kosmetik- und die Lebensmittelindustrie hin, da sie auf diese Weise zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kohäsionspolitik stärker auf eine nachhaltige Forstwirtschaft ausgerichtet wird;
30. fordert zusätzliche Anreize für den Erhalt kleiner verarbeitender Unternehmen und kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten, die einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung leisten und Erzeugnisse mit besonderen Qualitätsmerkmalen herstellen, jedoch im Schnitt höhere Kosten und eine geringere Rentabilität als landwirtschaftliche Betriebe mit Intensivkulturen oder intensiver Viehzucht aufweisen; fordert die Kommission auf, in Berggebieten, die unter Bevölkerungsrückgang leiden, Pilotprojekte für die Wiederbelebung traditioneller wirtschaftlicher Tätigkeiten unter anderem im Landwirtschafts- und Handwerksbereich zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vereinfachte Verwaltungsverfahren für die Beantragung und die Verwaltung von Finanzmitteln zu fördern, damit kleine Gemeinschaften leichter auf die Mittel zugreifen können, sodass die langfristige Entwicklung, der Zugang zu den Märkten und die Gründung von Erzeugerorganisationen in Berggebieten gefördert werden;
31. fordert die Empfänger von Mitteln der ESI-Fonds in Berggebieten auf, das Potenzial und den Bedarf für die Errichtung lokaler Technologie- und nachhaltiger Industrieparks zu bewerten und nach einer entsprechenden Durchführbarkeitsstudie und Kosten-Nutzen-Analyse den Bau solcher Parks mithilfe von Mitteln der EU und des betreffenden Mitgliedstaats in Erwägung zu ziehen;
32. hält – falls angezeigt – Strategien für eine intelligente Spezialisierung für geboten, damit das Potenzial von Berggebieten gefördert wird;
33. hebt die wichtige Rolle hervor, die das soziale Unternehmertum und alternative Geschäftsmodelle wie Genossenschaften und Gegenseitigkeitsgesellschaften bei der inklusiven und nachhaltigen Entwicklung von Berggebieten und bei der Überwindung der Ausgrenzung von Randgruppen oder von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten spielen können;
34. spricht sich dafür aus, dass Mittel aus den ESI-Fonds für umweltschonende und zukunftsgewandte Wirtschaftsbranchen wie beispielsweise den nachhaltigen Tourismus, das kulturelle Erbe, die nachhaltige Forstwirtschaft, den Ausbau des Hochgeschwindigkeitsinternets, das Handwerk und erneuerbare Energiequellen eingesetzt werden; hält es für geboten, dass neue innovative Tourismusmodelle konzipiert und erfolgreiche bestehende Modelle gefördert werden;
Sozioökonomische Dimension der Berggebiete
35. weist darauf hin, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik die Förderung des Übergangs zu einer emissionsarmen, klimaresistenten, ressourceneffizienten und ökologisch nachhaltigen Wirtschaft hervorgehoben werden könnte;
36. vertritt die Auffassung, dass eine Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der grünen Wirtschaft zu den Investitionsprioritäten der ESI-Fonds gehören sollten, und betont, dass mit den Maßnahmen der EU Ausbildungsangebote in Bereichen wie der Berglandwirtschaft, dem nachhaltigen Tourismus, dem Handwerk, der nachhaltigen Forstwirtschaft und den erneuerbaren Energiequellen unterstützt werden sollten;
37. begrüßt Initiativen, die das Interesse junger Menschen für die Landwirtschaft wecken, und fordert die Kommission auf, ähnliche Programme für die Berggebiete auszuarbeiten; fordert nachdrücklich, dass Maßnahmen ergriffen werden, mit denen junge Unternehmer ermutigt werden, in Bereichen, die mit dem kulturellen Erbe verbunden und nicht nur auf eine saisonale Betätigung beschränkt sind, tätig zu werden; hebt die Rolle wissenschaftlicher Institute und anderer Bildungseinrichtungen, die sich mit der Berglandwirtschaft befassen, hervor; unterstützt die Teilnahme von jungen Landwirten an Austauschprogrammen und E-Learning-Plattformen;
38. unterstreicht die große Bedeutung von Bildung für Frauen und Mädchen und einer stärkeren Einbindung von Frauen in Bereiche wie Wissenschaft, Technik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik und Unternehmertum einschließlich der grünen Wirtschaft; ist der Ansicht, dass der Unterstützung und Förderung von Bäuerinnen und Frauen, die als Selbstständige im Direktmarketing, im Tourismus, im Handwerk oder projektbezogen tätig sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; hält die aktive Teilnahme und die Rolle von Frauen in Berggebieten insbesondere in Bezug auf die Förderung von Innovations- und Kooperationsprozessen und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Gebiete für wichtig; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, im Europäischen Sozialfonds und in grenzübergreifenden Projekten zur Verfügung stehende Ressourcen und Verfahren für die Mikrofinanzierung und für Initiativen für Mikrokredite für Frauen und ihre berufliche Entwicklung zu nutzen;
39. hebt hervor, dass die Bedeutung der Berggebiete und wirksame Maßnahmen in der EU in die jüngste Reform der GAP eingeflossen sind; ist der Auffassung, dass im Rahmen der GAP nicht nur die naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile für Landwirte ausgeglichen, sondern auch die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden sollten, damit sie ihre Stärken nutzen können;
40. hebt die große Bedeutung der Beihilfen aus der ersten Säule der GAP für den Erhalt der Landwirtschaft sowie für die Einkommen der Landwirte in den Berggebieten hervor; erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten gesonderte Direktbeihilfen und gekoppelte Zahlungen einführen können, um diese Ziele zu erreichen; erinnert daran, dass die entkoppelten Beihilfen aus der ersten Säule aufgrund einer unzureichenden internen Konvergenz in vielen Mitgliedstaaten zum Teil viel geringer sind als in landwirtschaftlichen Gunstlagen, was die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zusätzlich einschränkt;
41. ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der zweiten Säule der GAP die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Diversifizierung der Landwirtschaft und der Verarbeitungsindustrie in den Berggebieten sicherstellen müssen; vertritt ferner die Auffassung, dass derartige Maßnahmen zum Wiederaufleben des ländlichen Raums beitragen könnten, indem mit ihnen Projekte im Bereich des Ausbaus multifunktionaler landwirtschaftlicher Betriebe gefördert werden, die einen zusätzlichen Nutzen bringen und Innovationen vorantreiben, und indem Investitionen in die Landwirtschaft (z. B. in Gebäude, spezielle Ausrüstungen, die Modernisierung usw.) und den Erhalt einheimischer Sorten und Rassen unterstützt werden;
42. ist der Ansicht, dass ein branchenspezifischer Ansatz für die Milchwirtschaft auf eine nachhaltige Milchproduktion in Berggebieten ausgerichtet sein sollte, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, vor allem im Rahmen der zweiten Säule der GAP begleitende Ausgleichsmaßnahmen für eine benachteiligte Milchproduktion bereitzustellen, um die Landwirtschaft und das wirtschaftliche Arbeiten insbesondere kleiner landwirtschaftlicher Betriebe in diesen Gebieten aufrechtzuerhalten und zu stärken;
43. weist auf das Potenzial der dualen Ausbildung in Berggebieten hin; verweist auf die ermutigenden Ergebnisse, die in einigen Mitgliedstaaten erzielt wurden; begrüßt die laufenden Projekte im Bereich der dualen Ausbildung in der gesamten Union;
44. vertritt die Auffassung, dass geeignete physische Infrastrukturen sowie IKT-Infrastrukturen Chancen für wirtschaftliche, bildungsbezogene, soziale und kulturelle Aktivitäten eröffnen und die Auswirkungen, die sich aus der Randlage und der Isolation ergeben, lindern; fordert die Kommission auf, konkrete Empfehlungen für die Überwindung des Mangels an Fachkräften im Tourismus unter besonderer Berücksichtigung der Problematik unattraktiver Arbeitsplätze und einer unzureichenden Bezahlung sowie für die Förderung von Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung auszuarbeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, über die ESI-Fonds in die Infrastruktur von Berggebieten zu investieren, um diese Gebiete attraktiver für Wirtschaftstätigkeiten zu gestalten;
45. unterstützt – auch auf IKT basierende – innovative Lösungen für den Zugang zu einer allgemeinen hochwertigen Grundbildung, zu formaler und informeller Bildung sowie zu Angeboten für lebenslanges Lernen in abgelegenen Berggebieten, indem beispielsweise Berggebiete, Städte und Hochschulen zusammenarbeiten; hält eine hochwertige Hochschulbildung für erforderlich und verweist auf das Potenzial von Fernunterricht, der auch aus entlegenen Gebieten einen Zugang zu Lehr- und Lernangeboten bietet; betont, dass sowohl ein gleichwertiger Zugang zu Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen als auch zusätzliche Schulungs- und Requalifizierungsmaßnahmen für ältere Menschen zur Erleichterung der aktiven Integration in den Arbeitsmarkt wichtige Belange sind, die angegangen werden müssen, damit dem Bevölkerungsrückgang in diesen Gebieten entgegengewirkt wird;
46. fordert, dass die Einrichtungen und Dienstleistungen der Gesundheitsfürsorge in Berggebieten ausgebaut und verbessert werden, indem unter anderem grenzübergreifende Kooperationsinitiativen – darunter, falls erforderlich, auch der Aufbau grenzübergreifender Gesundheitseinrichtungen – ergriffen werden; empfiehlt den Ausbau ehrenamtlicher Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen unter Berücksichtigung der in einigen Mitgliedstaaten angewandten bewährten Verfahren;
47. erinnert an den in allen Gebieten der EU geltenden Grundsatz des universellen Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen und betont, dass Mitgliedstaaten und Regionen alternative und innovative Lösungen für Berggebiete sowie gegebenenfalls maßgeschneiderte Lösungen, die an die lokalen und regionalen Bedürfnisse angepasst sind, fördern müssen;
48. betont die große Bedeutung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und einer wirksameren Umsetzung der Jugendgarantie, da es sich um eine gute Möglichkeit dafür handelt, die Abwanderung junger Menschen aus Berggebieten einzudämmen und so der demografischen Krise und dem Problem der Überalterung der Bevölkerung entgegenzuwirken; fordert Beschäftigungsinitiativen für junge Menschen, die speziell auf die Bedürfnisse von noch nicht entwickelten Berggebieten abgestimmt sind;
49. betont, dass es in Berggebieten und insbesondere in marginalisierten Gemeinschaften und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen nach wie vor geschlechtsspezifische Ungleichheiten gibt; fordert die Kommission auf, in allen Politikbereichen Maßnahmen zur horizontalen und vertikalen Einbindung des geschlechtsspezifischen Aspekts zu ergreifen und insbesondere die Konnektivitätspolitik in diesen Gebieten zu fördern; fordert eine vergleichende Analyse der Besonderheiten der Lage der Frauen in Berggebieten und insbesondere in benachteiligten Bergregionen;
50. befürwortet und fordert die Unterstützung – auch im Wege der Nutzung der ESI-Fonds – von Initiativen zur Verbesserung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts von und der Inklusion in Berggemeinschaften sowie zur Überwindung der physischen Isolation und des Mangels an kultureller Vielfalt, insbesondere durch den Zugang zu und die direkte Beteiligung an Kunst und Kultur;
51. betont die große Bedeutung integrierter territorialer Initiativen für die Integration von Migranten im Rahmen der Prozesse für die demografische und sozioökonomische Erneuerung und Wiederbelebung unter anderem der Berggebiete, die einen Bevölkerungsrückgang verzeichnen; fordert die Kommission auf, die Verbreitung solcher Initiativen zu unterstützen und zu fördern;
Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels in Berggebieten
52. erinnert daran, dass in Berggebieten verschiedene erneuerbare Energieträger in großer Menge verfügbar sind; ist der Ansicht, dass diese Gebiete bei der Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich der erneuerbaren Energieträger eine Vorreiterrolle spielen sollten; fordert die Kommission auf, das Augenmerk auf Maßnahmen zu richten, mit denen der Einsatz erneuerbarer Energieträger in Berggebieten gefördert und erleichtert wird;
53. hält es für geboten, die typischen Tierarten der Hochgebirge, die wie Gämse, Steinböcke, große Greifvögel, Bären, Wölfe und Luchse in Regionen grenzübergreifender Bergketten vorkommen, auf europäischer Ebene zu schützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Plan zum Schutz und zur Wiederansiedlung der typischen Hochgebirgstierarten aufzustellen;
54. hebt außerdem das Potenzial der vulkanischen Berggebiete und Vulkane hervor und verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf den Beitrag der Vulkanologie zur Umsetzung der Ziele der erneuerbaren Energien und den Beitrag dieser Gebiete zur Prävention und Bewältigung von Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüchen;
55. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sämtliche Hochgebirgsstandorte zu ermitteln, an denen ein Autofahrverbot positive Auswirkungen auf die Bekämpfung des Abschmelzens der Gletscher vor Ort hätte;
56. weist darauf hin, dass die Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich der erneuerbaren Energieträger und die Nutzung der Energie aus diesen Quellen auch in Berggebieten dem Gleichgewicht der Natur und dem Umweltschutz Rechnung tragen müssen; macht darauf aufmerksam, dass Wasserkraft und der Abbau von Biomasse mitunter Ökosysteme gefährden und Windkraft- und Photovoltaikanlagen die Landschaft beeinträchtigen können, während sie gleichzeitig eine Quelle für die lokale Entwicklung sind;
57. stellt fest, dass – auch vulkanische – Berggebiete und ihre Ökosysteme in besonderem Maße für den Klimawandel und für hydrogeologische Risiken anfällig sind und dass die Folgen in diesen Regionen besonders gravierend sind, was unter anderem auf die steigende Zahl der Naturkatastrophen zurückgeht, die auch die Umwelt angrenzender Gebiete in Mitleidenschaft ziehen und sich negativ auf wirtschaftliche Entwicklung und Tourismus auswirken können; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass der Schutz der Umwelt, die Bekämpfung des Klimawandels und die Ergreifung von angemessenen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel den Kern einer künftigen „Agenda für die Berggebiete der EU“ bilden müssen, zu der auch ein Aktionsplan zum Klimawandel gehören muss; hält es außerdem für geboten, ein Netzwerk für die Analyse und den Austausch bewährter Verfahren in diesen Bereichen ins Leben zu rufen;
58. betont, dass der einzigartige Lebensraum der Berggebiete erhalten, geschützt und nachhaltig weiterentwickelt werden muss, indem beispielsweise die biologische Vielfalt und der Boden wiederhergestellt werden, das natürliche Erbe und die Ökosystemdienstleistungen gefördert werden und grüne Infrastruktur bereitgestellt wird, wodurch auch für Beschäftigungsmöglichkeiten in diesen Sektoren gesorgt wird; unterstreicht die entscheidende Bedeutung der Landwirtschaft sowie der nachhaltigen Boden- und Waldbewirtschaftung in Berggebieten für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Schutz vor den ökologischen und landschaftlichen Auswirkungen;
59. hebt hervor, dass in den Berggebieten bedeutende Wasserressourcen vorhanden sind, die geschützt und nachhaltig bewirtschaftet werden müssen; weist darauf hin, dass manche städtischen Regionen von den Ökosystemdienstleistungen der Berggebiete abhängig sind und dass diese Gebiete häufig keine angemessene Gegenleistung hierfür erhalten; ersucht die lokalen Behörden, Partnerschaften in Form gemeinsamer Projekte in Erwägung zu ziehen, mit denen die Wasserversorgung urbaner Gemeinschaften in der Umgebung von Berggebieten erschlossen und geschützt wird; unterstützt die Maßnahmen zur Finanzierung der Speicherung von Wasser, damit landwirtschaftliche Flächen nachhaltig und wirksam bewässert werden und der Mindestpegel von Flüssen gesichert wird;
60. unterstützt den Ausbau des nachhaltigen Tourismus als einer Chance für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in diesen Gebieten; hält es für geboten, dass das Breitband-Internet als Grundlage für den nachhaltigen Tourismus ausgebaut wird;
61. weist darauf hin, dass es in Natura-2000- und anderen geschützten Arealen (Nationalparks, Landschaftsparks usw.) in Berggebieten einer aktiven synergistischen Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und den übrigen Wirtschaftstätigkeiten bedarf;
Zugänglichkeit und Konnektivität in Berggebieten
62. ist der Auffassung, dass das Internet und insbesondere die Technologie des Zugangs zu Netzen der nächsten Generation (NGA) eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen der Berggebiete spielen; ruft in Erinnerung, dass das Internet mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verbunden ist und dass der fehlende Zugang zu solchen Dienstleistungen eine Ursache des Bevölkerungsrückgangs sein kann;
63. fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die aktivere Bildung öffentlich-privater Partnerschaften – im Verkehrswesen, in der Kommunikations- und der Energieinfrastruktur – in Berggebieten zu schaffen, da die Erbringung dieser Dienstleistungen mangels Skaleneffekten kommerziell nicht interessant ist; hebt hervor, dass nur eine bessere Verkehrsinfrastruktur und andere Infrastruktureinrichtungen von hinreichender Qualität Wirtschaftswachstum und neue Beschäftigungsmöglichkeiten in Berggebieten schaffen können;
64. stellt fest, dass der Tourismus in hohem Maße von der vorhandenen Infrastruktur und dem Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse abhängig ist; fordert die Kommission auf, der Frage nachzugehen, ob die für die Förderung des Tourismus in Berggebieten erforderliche Infrastruktur geschaffen werden kann;
65. stellt fest, dass neue Informations- und Kommunikationstechnologien zahlreiche Chancen für Beschäftigung, soziale Inklusion und Befähigung zu aktiver Mitgestaltung in der aufkommenden digitalen Wirtschaft bieten; ist daher der Ansicht, dass eine konkrete Unterstützung durch die ESI-Fonds zur Förderung solcher Chancen erforderlich ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Telearbeit, den elektronischen Handel und den Rückgriff auf digitale Vertriebskanäle in diesen Gebieten zu fördern, um das Kostenmanagement der Unternehmen zu verbessern; ist der Auffassung, dass mit einem einfacheren Zugang zu den neuen Informationstechnologien Fernunterricht – in Gebieten mit Lehrermangel – und elektronische Gesundheitsdienste bereitgestellt werden könnten, wodurch möglicherweise der Entvölkerung der Berggebiete entgegengewirkt werden könnte; fordert, dass Beispiele für bewährte Verfahren vorgeschlagen und weitergegeben werden und somit ein Beitrag zur wirtschaftlichen Diversifizierung der Berggebiete geleistet wird;
66. begrüßt das Satelliten-Gutscheinsystem der EU, mit dem Satellitenverbindungen in Gegenden mit unzureichender Infrastruktur oder immer dann, wenn Investoren kein Interesse zeigen, eine sinnvolle Alternative bieten;
67. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung von Maßnahmen für den Breitbandzugang der unzureichenden Infrastruktur und dem mangelnden Interesse von Investoren, das der geringen Bevölkerungszahl und der Abgeschiedenheit der Berggebiete geschuldet ist, Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, gesonderte Maßnahmen für die Überbrückung der digitalen Kluft in diesen Gebieten auszuarbeiten, wozu auch gehört, dass die notwendigen öffentlichen Investitionen getätigt werden;
68. ruft in Erinnerung, dass die soziale und wirtschaftliche Entwicklung von Berggebieten, die in einigen Mitgliedstaaten auch zu den abgelegenen Regionen zählen, von den Verkehrsverbindungen zwischen ihnen und den anderen Regionen in einem bestimmten Mitgliedstaat oder den grenzübergreifenden Regionen abhängt; fordert die nationalen Behörden auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Umsetzung von Projekten für die Verkehrsanbindung von Berggebieten mit nationalen und transeuropäischen Hauptstraßen und Verkehrskorridoren – in erster Linie der TEN-V-Verkehrsinfrastruktur – zu erleichtern und dabei von verschiedenen EU-Fonds und Finanzinstrumenten, einschließlich EIB-Investitionen, Gebrauch zu machen;
69. fordert die europäischen Berggebiete auf, mithilfe der Mittel aus dem EFRE in den Ausbau von leistungsstärkeren und besser miteinander verbundenen Eisen- und Trambahnnetzen zu investieren;
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70. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Ausschuss der Regionen und den Regierungen und den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.