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Verfahren : 2016/2036(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0360/2016

Eingereichte Texte :

A8-0360/2016

Aussprachen :

PV 13/12/2016 - 14
CRE 13/12/2016 - 14

Abstimmungen :

PV 14/12/2016 - 9.16
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0503

Angenommene Texte
PDF 252kWORD 63k
Mittwoch, 14. Dezember 2016 - Straßburg
Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Artikel 36 EUV)
P8_TA(2016)0503A8-0360/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2016 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (2016/2036(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,

–  gestützt auf die Artikel 21 und 36 des Vertrags über die Europäische Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung,

–  in Kenntnis der Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) zur politischen Rechenschaftspflicht,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Arbeitsunterlage vom 21. September 2015 zum Thema „Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen: Veränderung der Leben von Mädchen und Frauen durch die EU-Außenbeziehungen 2016–2020“ (SWD(2015)0182),

–  unter Hinweis auf die von Präsident Junker am 14. September 2016 gehaltene Rede zur Lage der Union,

–  unter Hinweis auf die von der VP/HR, Federica Mogherini, am 28. Juni 2016 präsentierte Globale Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und auf ihre beim informellen Außenministertreffen am 2. September 2016 in Bratislava unterbreiteten Vorschläge,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Gipfels in Bratislava vom 16. September 2016,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der informellen Tagung der EU-Verteidigungsminister vom 27. September 2016 in Bratislava,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2016 zum Thema „Friedensunterstützungsmissionen – Zusammenarbeit der EU mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union“(1).

–  unter Hinweis auf die am 28. August 2016 in Weimar von den Außenministern des Weimarer Dreiecks, Frank-Walter Steinmeier (Deutschland), Jean-Marc Ayrault (Frankreich) und Witold Waszczykowski (Polen), abgegebene Gemeinsame Erklärung zur Zukunft Europas,

–  unter Hinweis auf die deutsch-französische Verteidigungsinitiative vom September 2016 mit dem Titel „Renewal of the CSDP“ (Erneuerung der GSVP),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0360/2016),

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union vor nie dagewesenen internen und externen Herausforderungen steht, darunter zwischenstaatliche Konflikte, Staatszerfall, Terrorismus, hybride Bedrohungen, Cyber- und Energieunsicherheit, organisierte Kriminalität und Klimawandel, sowie in der Erwägung, dass die EU den neuen Herausforderungen nur dann wirksam begegnen kann, wenn ihre Strukturen und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in gemeinsamer und tatsächlich koordinierter Anstrengung zusammenarbeiten;

B.  in der Erwägung, dass sich die EU derzeit einem Bogen der Instabilität gegenübersieht, da weite Teile des Nahen Ostens und Nordafrikas in ethnisch-religiöse Konflikte und Stellvertreterkriege verwickelt sind und sich terroristische Gruppierungen wie der sogenannte Islamische Staat (IS)/Daesh und die Fatah-al-Scham-Front in der gesamten Region ausbreiten; in der Erwägung, dass Al-Qaida das Sicherheitsvakuum im Nahen Osten und in Nordafrika ausnutzt, um an Stärke zu gewinnen und ihre Entschlossenheit zum globalen Dschihad ungebrochen bleibt;

C.  in der Erwägung, dass diese Konflikte direkte und ernste Konsequenzen für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Unionsbürger haben, da sie mehr und mehr in die EU überschwappen, sei es in Form von Terrorismus, massiven Flüchtlingsströmen oder Desinformationskampagnen, mit denen darauf abgezielt wird, unsere Gesellschaften zu spalten;

D.  in der Erwägung, dass Europa auf eigenem Territorium der Bedrohung durch den Terrorismus ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass die in letzter Zeit von mit dem IS/Daesh in Verbindung stehenden radikalen Dschihadisten in europäischen Städten verübten Terroranschläge neben einem Landkrieg in Syrien, dem Irak und Libyen, einem Wirtschaftskrieg gegen die Tourismusindustrie in Nordafrika sowie Online-Propaganda und Cyberangriffen Teil der Gesamtstrategie der Gruppierung sind; in der Erwägung, dass die Tausenden EU-Bürger, die sich diesen terroristischen Gruppierungen angeschlossen haben, eine zunehmende Bedrohung für die Sicherheit auf unserem eigenem Gebiet wie auch in anderen Teilen der Welt darstellen;

E.  in der Erwägung, dass ein aggressives Russland weiterhin die Souveränität und Unabhängigkeit seiner Nachbarländer verletzt und die europäische sowie die globale Friedens- und Sicherheitsordnung offen herausfordert; in der Erwägung, dass Russland heute nach innen immer autokratischer wird und sich gegenüber seinen Nachbarländern aggressiver verhält, als dies seit der Auflösung der Sowjetunion im Jahr 1991 je der Fall war; in der Erwägung, dass die offizielle russische Propaganda den Westen als Feind darstellt und aktiv darauf hinarbeitet, die Einheit in der Europäischen Union sowie den Zusammenhalt im transatlantischen Bündnis zu untergraben, sei es in Form von Desinformationskampagnen oder durch Gewährung finanzieller Unterstützung für euroskeptische und faschistische Gruppierungen in der Union und in Bewerberländern;

Fortsetzung der Erfolgsgeschichte der EU: Veränderung durch Handeln

1.  weist darauf hin, dass die Europäische Union eine der größten Errungenschaften in der Geschichte Europas ist und dass die Transformationskraft der EU ihren Bürgern sowie ihren Nachbarländern, von denen viele heute EU-Mitgliedstaaten sind, Frieden, Stabilität und Wohlstand gebracht hat; hebt hervor, dass die EU nach wie vor die größte Wirtschaftsmacht, der großzügigste Geber im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe und eine Vorreiterin in der weltweiten multilateralen Diplomatie bei Themen wie Klimawandel, internationale Gerichtsbarkeit, Nicht-Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Menschenrechte ist; fordert, dass die Sichtbarkeit der EU-Maßnahmen in diesen Bereichen erhöht wird;

2.  ist der Auffassung, dass die derzeitige interne und externe Krise auch eine Chance für die EU darstellt, wenn sie dafür genutzt wird, die Funktionsweise und Zusammenarbeit in der EU zu verbessern; ist der Auffassung, dass die derzeitigen Herausforderungen eine Reform erforderlich machen, die die EU besser und demokratischer macht und sie in die Lage versetzt, die Erwartungen der Bürger zu erfüllen; weist erneut darauf hin, dass die Unionsbürger eine wirkungsvolle Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik als einen der prioritären Aktionsbereiche für die EU betrachten und dass dies einer der Bereiche ist, in denen die europäische Zusammenarbeit den größten Zusatznutzen erbringen kann; betont daher, dass sich die Denkweise in den Mitgliedstaaten verändern muss, da es heutzutage überholt ist, außen- und sicherheitspolitische Überlegungen aus einer engstirnigen, nationalen Perspektive anzustellen; ist der Überzeugung, dass kein Mitgliedstaat in der Lage ist, die Herausforderungen, mit denen wir heutzutage konfrontiert sind, alleine zu meistern; ist der festen Überzeugung, dass die Verwundbarkeit der EU eine unmittelbare Folge einer unvollendeten Integration und fehlenden Koordinierung ist; hebt hervor, dass die Globalisierung und Multipolarität Integrationsprozesse wie jenen der EU erforderlich machen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, endlich genügend Einheit, politischen Willen und gegenseitiges Vertrauen an den Tag zu legen, um die gemeinschaftliche Nutzung der verfügbaren Instrumente für das Verfolgen unserer Interessen und Werte zu ermöglichen; weist erneut darauf hin, dass die EU nur dann ein starker globaler Akteur auf Augenhöhe mit anderen wichtigen Mächten sein kann, wenn alle Mitgliedstaaten im Rahmen einer starken EU-Außen- und Sicherheitspolitik mit einer Stimme sprechen und zusammenarbeiten;

3.  begrüßt den Fahrplan und die Zusagen des Gipfels in Bratislava und erwartet ein konkretes Engagement der Mitgliedstaaten für ihre Umsetzung;

4.  weist erneut darauf hin, dass die außenpolitischen Maßnahmen der Union in sich stimmig sein und auf die anderen politischen Maßnahmen, die eine außenpolitischen Dimension aufweisen, abgestimmt sein und die in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele weiter verfolgt werden müssen; stellt fest, dass die Erhöhung der Widerstandskraft eines der wichtigsten Ziele der GASP sein sollte und dass hierfür ein umfassender Ansatz erforderlich ist, bei dem in unterschiedlichen Bereichen die herkömmlichen Konzepte der Außen- und Sicherheitspolitik infrage gestellt werden und eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente aus den Bereichen Diplomatie, Sicherheit, Verteidigung, Wirtschaft, Handel, Entwicklung und humanitäre Hilfe zur Anwendung kommen und die Unabhängigkeit der Energieversorgung verbessert wird; vertritt die Ansicht, dass die GASP durchsetzungsfähiger, effektiver und wertebasierter werden sollte; betont, dass Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung ein einzigartiges Instrument ist, um zu einem umfassenden operativen Ansatz der EU im Einklang mit den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu gelangen;

5.  begrüßt, dass die Kommission die neue Handelsstrategie „Handel für alle“ verabschiedet hat, mit der sie darauf abzielt, die Menschenrechte in der Handelspolitik stärker hervorzuheben und die Position der EU als Handelsblock zur Förderung der Menschenrechte in Drittländern zu nutzen; betont, dass für dieses Vorhaben die volle Konvergenz und Komplementarität der handels- und außenpolitischen Initiativen und auch eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen GD, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und den Behörden der Mitgliedstaaten erforderlich sind; hebt den Stellenwert der Gruppe der Kommissionsmitglieder zum Thema „Auswärtiges Handeln“ unter dem Vorsitz der VP/HR hervor, um die Umsetzung des umfassenden Ansatzes voranzubringen; fordert die VP/HR auf, dem Europäischen Parlament regelmäßig über die Arbeit dieser Gruppe Bericht zu erstatten; fordert die EU-Delegationen auf, in allen Politikbereichen des auswärtigen Handelns eine gemeinsame Programmplanung durchzuführen, um Überschneidungen zu vermeiden, Geld zu sparen, die Effizienz zu erhöhen und mögliche Lücken aufzuspüren;

6.  ist sich der möglichen schweren Auswirkungen des Klimawandels auf die regionale und globale Stabilität bewusst, da die globale Erwärmung Auseinandersetzungen um Gebietsansprüche, Nahrungsmittel, Wasser und andere Ressourcen beeinflusst, Volkswirtschaften schwächt, die regionale Sicherheit bedroht und Ursache von Migrationsbewegungen ist; fordert ferner die EU und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, auf welche Weise Strategien zur Anpassung an den Klimawandel in die militärische Planung auf nationaler und europäischer Ebene einbezogen werden können und was als geeignete Fähigkeit, Priorität und Reaktion angesehen würde;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Kapazitäten auszuweiten, um den Desinformations- und Propagandakampagnen, die sich an die Menschen in der EU und in ihrer Nachbarschaft richten, entgegenzuwirken; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass der gegenwärtige Informationskrieg nicht nur eine äußere, sondern auch eine innere Angelegenheit der EU ist; bedauert, dass die EU nicht in der Lage ist, der europäischen Öffentlichkeit die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik stattfindenden Tätigkeiten sowie deren Verdienste und Leistungen richtig zu vermitteln und zu präsentieren; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Lücke zu schließen, indem sie die Rechenschaftspflicht und Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU stärken;

8.  ist sich bewusst, dass Informations- und Cyberkriegführung einen gezielten Versuch darstellt, politische, wirtschaftliche und soziale Strukturen auf staatlicher und nichtstaatlicher Ebene zu destabilisieren und zu diskreditieren; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass Cybersicherheit und Cyber-Verteidigung in die Innen- und Außenpolitik der EU sowie in ihre Beziehungen mit Drittländern integriert werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein automatisiertes Verfahren für den Informationsaustausch in Bezug auf Cyber- und hybride Bedrohungen und Angriffe einzurichten; fordert die EU auf, in internationalen Foren dafür einzutreten, dass die Kerninfrastruktur des offenen, globalen Internets einen neutralen Bereich darstellt; ist ferner davon überzeugt, dass die EU mit ihren Partnern zusammenarbeiten sollte und ihre Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit, der Bekämpfung von Cyberkriminalität und Cyberterrorismus intensivieren sollte;

9.  erinnert an das Bekenntnis der EU zur Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die sich an den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Einhaltung der VN-Charta und des Völkerrechts orientiert; weist auf den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie hin, in dem betont wird, wie wichtig es ist, dass die EU ihre Politik in den Bereichen Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter in ihre Missionen und Operationen zur Krisenbewältigung einbezieht; erinnert an die Bedeutung der sogenannten „Menschenrechtsklausel“, die seit den frühen 1990er-Jahren Bestandteil aller Rahmenabkommen mit Drittstaaten ist;

10.  weist darauf hin, dass die Erweiterungspolitik eine der erfolgreichsten Strategien der EU darstellt und zur Gewährleistung von Stabilität, Demokratie und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent beigetragen hat; bekräftigt daher seine entschiedene Unterstützung des Erweiterungsprozesses unter der Voraussetzung, dass die Kopenhagener Kriterien, darunter auch das Kriterium der Aufnahmefähigkeit, erfüllt sind; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern in Fragen wie Migration, Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie Bekämpfung von Menschenhandel intensiviert werden muss; fordert die Bewerberländer auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Einklang mit der GASP/GSVP der EU herzustellen;

11.  unterstreicht die Verpflichtung der EU in einer auf Regeln beruhenden internationalen Ordnung und einem wirksamen multilateralen System unter der Führung der Vereinten Nationen; würdigt die seit 2003 bestehende strategische Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und der EU für friedenserhaltende Maßnahmen und Krisenbewältigung; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die friedenserhaltenden Maßnahmen der Vereinten Nationen zu unterstützen und mit den Vereinten Nationen bei der Stärkung der Friedenssicherungskapazitäten regionaler Organisationen, insbesondere der Afrikanischen Union und unter Berücksichtigung der Friedensfazilität für Afrika, zusammenzuarbeiten; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, mit deutlich mehr militärischen und polizeilichen Ressourcen zu den Friedenssicherungsmissionen der Vereinten Nationen beizutragen; begrüßt das in der Globalen Strategie der EU enthaltene Bekenntnis zur NATO als Eckpfeiler der kollektiven Sicherheit in Europa und zur Stärkung der Vereinten Nationen als Fundament der internationalen Ordnung;

12.  betont, dass durch die aktuellen Krisen die Grenzen der Organisation der Vereinten Nationen aufgezeigt werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihren Einfluss zu nutzen, um eine Reform des Sicherheitsrates und insbesondere ein Verbot des Vetorechts im Fall von Massen-Gräueltaten zu erreichen;

13.  betont, dass eine wirksame Umsetzung der im Juni 2016 von der VP/HR präsentierten Globalen Strategie der EU ohne großes Engagement, Eigenverantwortlichkeit, politischen Willen und Führungskraft seitens der Mitgliedstaaten nicht möglich ist; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten für die Umsetzung dieser Strategie entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen müssen, vor allem in den besonders wichtigen Bereichen Konfliktprävention, Sicherheit und Verteidigung; betont den praktischen und finanziellen Nutzen einer weiteren Integration der europäischen Verteidigungsfähigkeiten;

14.  begrüßt das Vorhaben, einen Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung auszuarbeiten; unterstreicht, dass dieser Umsetzungsplan durch ein Weißbuch-Verfahren ergänzt werden sollte, durch welches die Zielsetzungen, Aufgaben, Anforderungen und prioritären Fähigkeiten für die europäische Verteidigung spezifiziert werden; fordert die VP/HR auf, eng mit den Mitgliedstaaten und der Kommission zusammenzuarbeiten, um vorrangig mit der Arbeit an einem derartigen Weißbuch zu beginnen, damit 2017 die ersten Ergebnisse erzielt werden;

15.  begrüßt den Vorschlag einer jährlichen Reflexion über den Stand der Umsetzung der Strategie; vertritt die Ansicht, dass diese Reflexion im Rahmen einer jährlichen Parlamentsdebatte und auf der Grundlage eines von der VP/HR ausgearbeiteten Umsetzungsberichts erfolgen sollte;

16.  ist der Auffassung, dass die Globale Strategie dem Wahlzyklus entsprechend und mit dem Amtsantritt jeder neuen Kommission regelmäßig überarbeitet und eine Analyse zu ihrer Umsetzung vorgelegt werden sollte, um zu überprüfen, ob die Ziele und Prioritäten nach wie vor mit den Herausforderungen und Bedrohungen übereinstimmen;

17.  hebt hervor, dass das auswärtige Handeln der EU auf den folgenden drei Säulen beruhen muss: Diplomatie, Entwicklung und Verteidigung;

Verantwortung für unsere Sicherheit übernehmen: Vorbeugung, Verteidigung, Abschreckung Reaktion

18.  betont, dass die EU ihre Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten stärken muss, da sie ihr volles Potenzial als Weltmacht nur nutzen kann, wenn sie ihre einzigartige „Soft Power“ im Rahmen eines umfassenden EU-Ansatzes mit „Hard Power“ kombiniert; weist erneut darauf hin, dass stärkere und gemeinsame zivile und militärische Kapazitäten ausschlaggebende Elemente dafür sind, dass die EU umfassend auf Krisen reagieren, die Widerstandsfähigkeit ihrer Partner stärken und Europa beschützen kann; weist darauf hin, dass die internationalen Beziehungen wieder von Machtpolitik dominiert sind, weshalb Verteidigungs- und Abschreckungskapazitäten für unseren Erfolg in diplomatischen Gesprächen entscheidend sind; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik gestärkt und vertieft werden muss, da die einzige realistische Möglichkeit, die militärischen Fähigkeiten Europas in einer Zeit finanzieller Einschränkungen zu stärken, darin liegt, Synergien zu verstärken, und zwar durch eine intensivere Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich auf der Grundlage der Bedürfnisse aller Mitgliedstaaten und einer Ausrichtung auf Investitionen; ist der Auffassung, dass eine verstärkte europäische Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu mehr Wirksamkeit, Geschlossenheit und Effizienz führen würde und dass die EU und ihre Mitgliedstaaten nur durch eine solche vertiefte Zusammenarbeit die notwendigen technologischen und industriellen Fähigkeiten erlangen würden;

19.  ist der Überzeugung, dass angesichts des bereits unterfinanzierten EU-Haushalts sowie zusätzlicher Anstrengungen bei Einsätzen, Verwaltungskosten, vorbereitenden Maßnahmen und Pilotprojekten im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auch zusätzliche Mittel aus den Mitgliedstaaten sowie Bemühungen um verstärkte Synergien erforderlich sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die derzeitige Überprüfung/Revision des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) als Gelegenheit zur Thematisierung der Haushaltsmittel zu nutzen, die angesichts der wachsenden Sicherheitsprobleme notwendig sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verteidigungsausgaben zu erhöhen, um das von der NATO vorgegebene Kapazitätsziel zu erreichen, demzufolge mindestens zwei Prozent des BIP für Verteidigung ausgegeben werden müssen; betont, dass eine bessere Koordinierung und eine Verringerung der Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der EU und denen der Mitgliedstaaten Einsparungen und Mittelumschichtungen ermöglichen würden;

20.  ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Instrumente, insbesondere die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, endlich umgesetzt werden; vertritt die Ansicht, dass ein flexibler und integrativer Ansatz, der eine offene und aktive Beteiligung aller Mitgliedstaaten umfasst, von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit ist; begrüßt das gemeinsame Schreiben der Verteidigungsminister Frankreichs und Deutschlands zu einer „Erneuerung der GSVP“ sowie den italienischen Vorschlag für eine „stärkere europäische Verteidigung“ und unterstützt das darin formulierte Ziel hinsichtlich einer positiven Entscheidung über die Begründung einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit bei der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung“ im November 2016; fordert die VP/HR auf, bei dieser Initiative sowie auch bei anderen kürzlich vorgelegten Vorschlägen für eine Stärkung der GSVP die Führung zu übernehmen, um den Weg für weitere ehrgeizige Beschlüsse über die GSVP,, gefasst bei der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung“ im November 2016 und der Dezember-Tagung 2016 des Europäischen Rates, zu ebnen, darunter die folgenden:

   Schaffung eines ständigen zivil-militärischen Hauptquartiers, mit einem Militärischen Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) und einem Zivilen Planungs- und Durchführungsstab (CPCC), die gleichermaßen bedeutend sind, das die strategische und operative Planung über den gesamten Planungszyklus hinweg verbessern, die zivil-militärische Zusammenarbeit intensivieren und die Fähigkeit der EU, rasch auf Krisen zu reagieren, verbessern würde;
   Ausbau der Instrumente der EU für die schnelle Reaktion, insbesondere durch die weitere Verbesserung der Einsetzbarkeit der Gefechtsverbände, die Operationalisierung von Artikel 44 und die Stärkung und intensivere Nutzung von Eurokorps für GSVP-Missionen und -einsätze;
   Ausbau der gemeinsamen Finanzierung von GSVP-Einsätzen, unter anderem im Wege einer dringenden und gründlichen Überprüfung des Athena-Mechanismus, die eine Erklärung zu Gefechtsverbänden umfassen würde und erforderlich ist, um die Finanzierung der EU-Missionen aus gemeinsamen Mitteln zu gewährleisten, anstatt die einzelnen beteiligten Mitgliedstaaten die Kosten tragen zu lassen, was Mitgliedstaaten bisher von der Beteiligung ihrer Streitkräfte abgehalten haben könnte;
   Einrichtung einer Ratsformation „Verteidigung“;

21.  befürwortet eine Überprüfung des Ansatzes, den die EU im Zusammenhang mit GSVP-Missionen verfolgt, und zwar angefangen bei der Art der Interventionen bis hin zu ihren Zielen und den daran beteiligten Personen, um die ordnungsgemäße Planung, Umsetzung und Unterstützung der Missionen zu gewährleisten; begrüßt, dass bei den GSVP-Missionen und -Operationen trotz deren Unzulänglichkeiten Fortschritte erzielt wurden; fordert, dass die Finanzierungsvorschriften der EU flexibler gestaltet werden, damit besser auf Krisen reagiert werden kann und die geltenden Bestimmungen des Lissabon-Vertrages umgesetzt werden; unterstützt die Einrichtung eines Startfonds für die dringend notwendige Finanzierung in den frühen Phasen militärischer Operationen; ist der Ansicht, dass ein neues, effektiveres Beschlussfassungsverfahren für Beschlüsse über militärische Missionen der EU der Union eine flexiblere und entschlossenere Reaktion auf Bedrohungen und Krisen ermöglichen würde; erkennt zugleich an, dass der Beschluss über die Bereitstellung von Truppen für eine solche Mission auf der Ebene der Mitgliedstaaten getroffen werden muss;

22.  betont, dass jede Entscheidung hin zur Einrichtung einer Europäischen Verteidigungsunion, darunter auch die Entwicklung einer stärkeren ständigen strukturierten Kooperation und die Schaffung gemeinsamer Verteidigungsinstrumente, die Einstimmigkeit der EU-Mitgliedstaaten erfordert;

23.  bedauert, dass die Kommission, der EAD, die Europäische Verteidigungsagentur und die Mitgliedstaaten die umfassenden Aufgaben, die auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom November 2013 sowie den Tagungen des Europäischen Rates von 2013 und 2015 beschlossen wurden, noch nicht vollständig umgesetzt haben; fordert die VP/HR und das Mitglied der Kommission mit der Zuständigkeit für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU auf, dem Parlament eine Bewertung der Umsetzung vorheriger Beschlüsse vorzulegen, bevor neue Aufgaben vorgeschlagen werden; spricht sich dafür aus, die laufenden Arbeiten an einem Europäischen Aktionsplan für den Verteidigungsbereich und die Bemühungen der Kommission, die Zusammenarbeit in der Verteidigung zu maximieren, zügig voranzutreiben, unter anderem durch das Setzen von Anreizen in Bereichen wie Binnenmarkt, öffentliche Beschaffungen, Forschung, Verkehr, Weltraum, Cyberspace, Energie und Industriepolitik; weist auf den Vorschlag des französischen Präsidenten für einen europäischen Sicherheits- und Verteidigungsfonds hin und unterstützt die Entwicklung neuer und innovativer Finanzierungs- und Investitionskonzepte, unter anderem durch die Europäische Investitionsbank und öffentlich-private Partnerschaften;

24.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung sehr breit aufgestellter und voll funktionsfähiger Verteidigungsfähigkeiten haben, und dass daher mehr Koordinierung und klarere Festlegungen im Hinblick darauf notwendig sind, welche Fähigkeiten beibehalten werden sollen, damit sich die Mitgliedstaaten auf bestimmte Fähigkeiten spezialisieren können; betont, dass eine stärkere Integration der europäischen Verteidigungsfähigkeiten praktische und finanzielle Vorteile bringt, und weist auf mehrere bestehende Initiativen hin, die in einen breiteren Zusammenhang gestellt werden sollten, um einen klugen Fahrplan festzulegen; unterstützt die Vorschläge für ein „Europäisches Semester für die Verteidigung“ und fordert die VP/HR auf, dafür konkrete Vorschläge vorzulegen; ist der Auffassung, dass Interoperabilität von zentraler Bedeutung ist, wenn die Streitkräfte der Mitgliedstaaten kompatibler und stärker integriert werden sollen; legt den Mitgliedstaaten nahe, nach weiteren Möglichkeiten der gemeinsamen Beschaffung, Instandhaltung und Aufrechterhaltung der Streitkräfte und der Verteidigungsgüter zu suchen;

25.  begrüßt die Rolle der Europäischen Verteidigungsagentur bei der Förderung und Koordinierung der Kapazitätsentwicklung, und fordert deren Stärkung, insbesondere durch die Erhöhung ihres Budgets; besteht darauf, dass die Personal- und Betriebskosten der Agentur aus dem Unionshaushalt finanziert werden sollten; fordert die VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, den Aufbau, die Verfahren und die bisherigen Tätigkeiten der Europäischen Verteidigungsagentur zu überprüfen;

26.  erinnert daran, dass Europa eine wettbewerbsfähige und innovative industrielle und technologische Basis aufrecht erhalten muss, welche die Entwicklung und Verwirklichung der erforderlichen Fähigkeiten ermöglicht; erinnert daran, dass ein integrierter Verteidigungsmarkt und die Konsolidierung der europäischen Rüstungsindustrie unabdingbar sind, um Skaleneffekte und mehr Effizienz zu erzielen;

27.  begrüßt den Vorschlag von Präsident Juncker zur Einrichtung eines europäischen Verteidigungsfonds, mit dem Forschung und Innovation gefördert werden sollen; begrüßt die laufenden Arbeiten zur Einleitung einer vorbereitenden Maßnahme auf dem Gebiet der Verteidigungsforschung, auf die im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ein umfangreiches EU-finanziertes europäisches Programm für Verteidigungsforschung folgen sollte, einschließlich der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel durch die Mitgliedstaaten;

28.  fordert, dass die EU auf dem Gebiet der Abrüstung, der Nichtverbreitung und der Rüstungskontrolle eine aktivere Rolle einnimmt; fordert den Rat auf, es der VP/HR zu ermöglichen, eine aktivere Rolle bei der Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung zu spielen;

29.  weist darauf hin, dass in der Globalen Strategie der EU Investitionen in die Konfliktverhütung gefordert werden, dass jedoch tatsächlich sowohl die Kommission als auch der Rat bei den Haushaltsmitteln für 2017 für das einzige Instrument der EU für die Konfliktverhütung (dem Stabilitäts- und Friedensinstrument) massive Kürzungen vorgeschlagen haben; betont, dass angesichts der zahlreichen sicherheitspolitischen Herausforderungen in den europäischen Nachbarländern und darüber hinaus die Anstrengungen in den Bereichen Konfliktverhütung, Vermittlung und Aussöhnung intensiviert werden müssen;

30.  ist sich der steigenden Interdependenz zwischen interner und externer Sicherheit bewusst und vertritt die Auffassung, dass aufgrund der derzeitigen sicherheitstechnischen Herausforderungen eine grundlegende kritische Analyse unserer Sicherheitspolitik erforderlich ist, um eine konsistente und einheitliche Politik zu schaffen, die sowohl interne als auch externe Dimensionen, einschließlich Aspekte wie Terrorismusbekämpfung, Cybersicherheit, Energieversorgungssicherheit, hybride Bedrohungen, strategische Kommunikation und kritische Infrastrukturen umfasst; fordert die Sicherheitsdienste der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Koordinierung und Zusammenarbeit zu verstärken und den Austausch von Informationen und Erkenntnissen zu intensivieren, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, im Kampf gegen den Terrorismus und organisierte Kriminalität Informationen mit Europol und Eurojust zu teilen; fordert die EU auf, im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität die Zusammenarbeit und den nachrichtendienstlichen Informationsaustausch mit Drittländern weiter zu verstärken und dabei das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten; begrüßt die Einrichtung einer Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache;

31.  begrüßt die beim Warschauer Gipfel angenommene gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit der NATO und der EU; unterstützt uneingeschränkt eine vertiefte Zusammenarbeit der NATO und der EU in den Bereichen Cybersicherheit, Migration, strategische Kommunikation und Reaktion auf hybride Bedrohungen; fordert die VP/HR auf, im Anschluss an die gemeinsame Erklärung von Warschau bis Ende 2016 spezifische Vorschläge vorzulegen; ist der Überzeugung, dass die NATO für die kollektive Sicherheit Europas unerlässlich ist, besteht jedoch darauf, dass die EU eigene Krisenreaktionsfähigkeiten beibehalten muss; erinnert daran, dass eine stärkere NATO und eine stärkere EU sich gegenseitig stützen und ergänzen; begrüßt das in der Globalen Strategie der EU enthaltene Bekenntnis zur NATO als Eckpfeiler der kollektiven Sicherheit Europas; betont, dass die EU die verfügbaren sicherheits- und verteidigungspolitischen Mittel bestmöglich nutzen und mögliche Überschneidungen vermeiden sollte; ist ferner der Auffassung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten enger mit der NATO zusammenarbeiten müssen, um sicherzustellen, dass sich die Initiative „Intelligente Verteidigung“ („Smart Defence“) des Bündnisses und die Initiativen der EU zur Bündelung und gemeinsamen Nutzung militärischer Mittel ergänzen und gegenseitig stärken;

32.  betont, dass die Sicherheit der Mitgliedstaaten der EU unteilbar ist und dass gemäß Artikel 42 Absatz 7 EUV in allen Mitgliedstaaten dasselbe Maß an Sicherheit gegeben sein muss; betont, dass daher alle Mitgliedstaaten gleichermaßen anteilig ihren Beitrag zur Sicherheit der EU leisten sollten und eingegangene Verpflichtungen erfüllen sollten; stellt ferner fest, dass dies diesem Artikel zufolge den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt lässt;

33.  vertritt die Auffassung, dass nach kreativen Lösungen für eine Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf dem Gebiet der GASP/GSVP gesucht werden muss;

34.  ist der Auffassung, dass die europäische Sicherheitsarchitektur, die auf der Schlussakte der Konferenz von Helsinki von 1975 und ihren vier „Körben“ beruht und durch die rechtswidrigen Militäreinsätze Russlands auf der Krim und in der Ostukraine schwer beschädigt wurde, unbedingt gestärkt werden muss;

35.  vertritt die Ansicht, dass es an der Zeit ist, eine neue, realistischere Strategie für die Beziehungen der EU zu Russland festzulegen, die auf glaubhafter Abschreckung, aber auch auf einem Dialog in Bereichen von gemeinsamem Interesse, wie Bekämpfung des Terrorismus, Nichtverbreitung und Handel, beruht; betont zugleich, wie wichtig höhere Investitionen in die Zusammenarbeit mit und die Unterstützung der russischen Zivilgesellschaft sind, um die langfristige Grundlage der Beziehungen der EU zu Russland zu stärken; betont, dass die Sanktionen als Reaktion erforderlich waren und sich als wirksames Mittel erwiesen haben, um Russland von einem weiteren aggressiven Vorgehen in der Ukraine abzuhalten; weist erneut darauf hin, dass die Aufhebung der diesbezüglichen Sanktionen von der vollständigen Umsetzung des Minsker Abkommens abhängig ist; unterstützt uneingeschränkt, dass die EU als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und die gezielte Destabilisierung der Ukraine restriktive Maßnahmen gegen Personen und Unternehmen in Russland verhängt hat, und fordert, dass sich die EU die Verhängung weiterer abgestufter Sanktionen, insbesondere in Bezug auf technisch hoch entwickelte Erzeugnisse für die Öl- und Gasindustrie, die IT-Branche und die Rüstungsindustrie, als Option offenhalten sollte, falls Russland weiterhin gegen das Völkerrecht verstößt; ist der Auffassung, dass es im gemeinsamen Interesse der EU und Russlands liegt, die Beziehungen zu verbessern, sofern dabei das Völkerrecht angewandt wird;

36.  fordert die Mitgliedstaaten der EU und die internationale Gemeinschaft auf, mit einer Stimme zu sprechen und eine klare Botschaft an die russische Regierung zu senden, dass ihr Handeln nicht folgenlos bleiben wird; fordert ferner eine Deeskalation der gegenwärtigen Krise und dringt darauf, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, um diplomatischen, politischen und wirtschaftlichen Druck auf die russische Regierung auszuüben, damit diese ihr aggressives Vorgehen beendet; begrüßt in diesem Zusammenhang die auf dem NATO-Gipfel in Warschau gefassten Beschlüsse; hebt hervor, dass es sich für die Einheit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine einsetzt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Wahlen in den besetzten Gebieten der Krim ungültig sind;

37.  hält es für wichtig, nach Wegen für eine Deeskalation der derzeitigen Spannungen zu suchen und einen konstruktiven Dialog mit Russland zu führen, um Maßnahmen zur Verringerung des Risikos gefährlicher Missverständnisse und Fehleinschätzungen zu ermitteln; hebt die Bedeutung größerer gegenseitiger Transparenz militärischer Aktivitäten für die Vermeidung von Zwischenfällen im Luft- und Seeraum mit Russland und die Notwendigkeit der Ausarbeitung gemeinsamer Normen für das Vorgehen bei möglichen Unfällen und Vorfällen hervor; ist der Ansicht, dass nicht-kooperative Militärflüge mit abgeschalteten Transpondern eine ernsthafte Bedrohung der zivilen Luftfahrt darstellen, und hält es für notwendig, Maßnahmen zu entwickeln, um derartige Flüge so früh wie möglich zu erkennen, und eine internationale Lösung zur Beendigung solcher Sicherheitsrisiken zu finden; ist ferner der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit Russland im Atomstreit mit Iran Hoffnung auf eine Verbesserung der Beziehungen in anderen Bereichen, auch hinsichtlich der Beziehungen zur NATO, macht, um Spannungen wie im Ostseeraum, in Syrien und in der Ukraine abzubauen;

38.  fordert die EU auf, ihre Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu verstärken, um deren demokratische Institutionen, Widerstandsfähigkeit und Unabhängigkeit zu stärken, unter anderem, indem ehrgeizige vollwertige GSVP-Missionen mit dem Ziel der Verbesserung der Sicherheit und der Stabilität eingeleitet werden; fordert die EU auf, eine aktivere und effektivere Rolle bei der Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung zu spielen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Hilfe für die Ukraine zu erhöhen, auch im Hinblick auf geeignete Verteidigungssysteme, um vor einer militärischen Eskalation in der Ostukraine abzuschrecken, und das EU East StratCom in eine dauerhafte EU-Struktur umzuwandeln und angemessene personelle und finanzielle Mittel bereitzustellen, damit es besser funktionieren kann; unterstützt weiterhin die Bemühungen dieser Länder um eine EU-Mitgliedschaft und die Reformagenda in Bereichen wie Rechtsstaatlichkeit, Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, Korruptionsbekämpfung und Schutz von Minderheiten;

39.  erinnert daran, dass die EU gegenüber ihren Partnern in ihrer Nachbarschaft die Verpflichtung hat, soziale und politische Reformen zu unterstützen, den Rechtsstaat zu konsolidieren, die Menschenrechte zu schützen und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, da es sich dabei um die besten Mittel für eine Stärkung der internationalen Ordnung und die Sicherstellung der Stabilität in ihren Nachbarregionen handelt; erkennt an, dass universelle Einheitslösungen im Rahmen der Politik der EU vermieden werden müssen und deshalb flexibler und rascher auf sich verändernde Situationen in den östlichen und südlichen Nachbarregionen reagiert werden muss; stellt fest, dass die Ziele des überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftsinstruments insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz „mehr für mehr“ bisher nicht erreicht wurden; spricht sich dafür aus, den Grundsatz „weniger für weniger“ für jene Länder in Betracht zu ziehen, die sich im Hinblick auf Staatsführung, Demokratie und Menschenrechte in die entgegengesetzte Richtung bewegen;

40.  hebt hervor, dass eine Vertiefung der Beziehungen mit den USA und Kanada von strategischem Interesse für die EU ist, während es für die EU gleichzeitig bedeutend ist, ihre Beziehungen zu Zentral- und Südamerika zu stärken, nicht nur, um die biregionale Partnerschaft zu intensivieren, sondern auch, um gemeinsam große globale Herausforderungen anzugehen; stellt fest, dass die EU und die USA gegenseitig die bei weitem wichtigsten Wirtschaftspartner und zugleich sowohl bilateral als auch durch die NATO wichtige Verbündete auf internationaler Ebene und auch in Bereichen wie dem Nuklearabkommen mit dem Iran und den Konflikten in Syrien und der Ukraine sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Fortführung dieser Beziehungen auf der Grundlage gemeinsamer Werte nach den Präsidentschaftswahlen in den USA im November 2016 sicherzustellen;

Aufbau der Widerstandsfähigkeit und Investitionen in einen wirklich umfassenden Ansatz: Entwicklung, Unterstützung und Stärkung

41.  betont, dass die Sicherstellung von Frieden und Stabilität auf unserem Kontinent, in den benachbarten Regionen und in Afrika jetzt im Handeln Europas oberste Priorität haben müssen; weist darauf hin, dass ohne Sicherheit keine nachhaltige Entwicklung möglich ist und dass die nachhaltige Entwicklung die Voraussetzung für Sicherheit, Stabilität, soziale Gerechtigkeit und Demokratie ist; ist der Ansicht, dass es notwendig ist, die Ursachen der Instabilität und der notgedrungenen und irregulären Migration zu bekämpfen, nämlich Armut, wirtschaftliche Chancenlosigkeit, bewaffnete Konflikte, schlechte Regierungsführung, Klimawandel, Menschenrechtsverletzungen, Ungleichheit und eine Handelspolitik, die diese Herausforderungen nicht anpackt; ist der Überzeugung, dass Sicherheit, wirtschaftliche und soziale Entwicklung und Handel Teil derselben umfassenden Strategie sind und im Einklang mit dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung gemäß Artikel 208 des Vertrags von Lissabon stehen müssen; fordert europäische und internationale Maßnahmen (VN/G20) gegen illegale Finanztransfers aus Afrika;

42.  betont, dass die EU der Verbesserung der Lebensbedingungen in den benachbarten Regionen besondere Aufmerksamkeit zukommen und dabei alle zur Verfügung stehenden politischen Instrumente, einschließlich Handel, Entwicklungshilfe, Umweltpolitik und Diplomatie, sowie Krisenbewältigungsfähigkeiten einsetzen muss; begrüßt in dieser Hinsicht die neuen Migrationspartnerschaften der EU und die Investitionsoffensive und verlangt, bei der Umsetzung dieser Instrumente einbezogen zu werden; hebt die Notwendigkeit hervor, einen neuen Ansatz gegenüber Afrika zu entwickeln, der auf den Werten und Grundsätzen der EU beruht und durch den bessere Möglichkeiten für Handel, Investitionen, Zugang zu Energie und Wirtschaftswachstum geschaffen und afrikanische Länder beim Aufbau demokratischer, transparenter und effizienter Institutionen sowie bei Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden; ist der Überzeugung, dass die EU ihre Entwicklungs- und Handelspolitik überdenken sollte, um zu gewährleisten, dass sie im Einklang mit ihren Werten steht und somit zu diesen Zielen beigetragen wird; fordert die EU und insbesondere die Mitgliedstaaten auf, gegen illegale Finanztransfers vorzugehen und ihr finanzielles Engagement in der Region deutlich zu verstärken, unter anderem im Rahmen des Treuhandfonds für Afrika, der Europäischen Investionsoffensive und des Europäischen Entwicklungsfonds; hebt hervor, dass der EU eine wichtige Rolle beim Erreichen der Ziele der Agenda 2030 zukommt; vertritt die Auffassung, dass der private Sektor eine tragende Rolle bei der Entwicklung spielen könnte, wenn er in einem rechtlich verbindlichen Rahmen handelt, der die Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf die Achtung der Menschen-, Sozial- und Umweltrechte festlegt;

43.  nimmt zur Kenntnis, dass die Bilanz der Hilfeleistung der EU für die Opfer von Katastrophen, Flüchtlinge und andere Bedürftige eher gemischt ausfällt;

44.  hebt darüber hinaus hervor, dass die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen von Terrorismus und Radikalisierung, von denen in erster Linie die Länder Westafrikas, im Sahel, am Horn von Afrika und des Nahen Ostens betroffen sind und die in nie dagewesener Weise Europa bedrohen, intensiviert werden muss; fordert die EU mit Nachdruck auf, gemeinsam mit den USA und anderen internationalen Verbündeten gezielte diplomatische Bemühungen zu unternehmen, um Partner in der Region wie die Türkei, Saudi-Arabien und den Iran von der Notwendigkeit einer gemeinsamen und rechtlich fundierten Strategie zur Bewältigung dieser globalen Herausforderung zu überzeugen; fordert zudem Bemühungen um Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen Ländern bei diesem Kampf und fordert die staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in der Region nachdrücklich auf, keine weiteren ethnisch und religiös motivierten Spannungen zu schüren; ist zutiefst besorgt über die schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsbestimmungen durch die von Saudi-Arabien geführte Koalition im Jemen, darunter die Bombardierung einer Trauerfeier in Sanaa am 8. Oktober 2016; fordert eine sofortige unabhängige, internationale Untersuchung dieses Zwischenfalls und anderer Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsbestimmungen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, jede Form der Zusammenarbeit im Jemen einzustellen, bis diese Rechtsverletzungen untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden; verlangt eine sofortige Aufhebung der Blockade des Jemen und fordert alle Konfliktparteien auf, den Dialog wieder aufzunehmen und auf eine nachhaltige Waffenruhe hinzuarbeiten; besteht darauf, dass dieser Konflikt mit militärischen Mitteln nicht zu lösen ist;

45.  befürwortet die Einrichtung thematischer Rahmen, damit bei regionalen Fragen wie etwa der Sicherheit, der Entwicklung, der Energie oder der Behandlung der Migrationsströme eine Kooperation zwischen der EU, den Partnerländern aus der südlichen Nachbarschaft und wichtigen regionalen Akteuren, insbesondere in Afrika, angeboten werden kann; ist der Auffassung, dass die Widerstandskraft unserer Nachbarschaft größer wäre, wenn sich die betreffenden Länder im Rahmen einer regionalen Zusammenarbeit organisieren würden, damit sie sich gemeinsam den Herausforderungen wie Migration, Terrorismus und Entwicklung stellen können; fordert die EU daher auf, sich mit ihren Nachbarn im Maghreb für die Wiederbelebung und Entwicklung der Union des Arabischen Maghreb einzusetzen;

46.  erinnert daran, dass die Sahelzone und andere damit verbundene geografische Gebiete von vorrangiger Bedeutung sind, wenn es darum geht, die Sicherheit der Europäischen Union zu gewährleisten, und macht auf die instabile Sicherheitslage in diesen Regionen und die möglichen Folgen der gegenwärtigen Unruhen aufmerksam; fordert die EU auf, an einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Ländern Nordafrikas und der Sahelzone im Kampf gegen die zunehmenden terroristischen Aktivitäten in der Sahel-Sahara-Region zu arbeiten; hebt hervor, dass sich aufgrund der sehr schwierigen Lebensbedingungen an bestimmten Orten ein Teil der Bevölkerung dem islamistischen Terrorismus als Alternative zuwenden könnte; spricht sich für die Entwicklung einer kohärenten robusten Strategie für die Sahel-Region aus, mit der die Verbesserung der Regierungsführung und der Rechenschaftspflicht und Rechtmäßigkeit staatlicher und regionaler Institutionen, die Erhöhung der Sicherheit, die Bekämpfung der Radikalisierung und des Menschen-, Waffen- und Drogenschmuggels sowie die Stärkung der Wirtschafts- und Entwicklungspolitik erreicht werden soll; ist überzeugt, dass der Ausbau der Kapazitäten regionaler und subregionaler Organisationen, insbesondere in Afrika, im Hinblick auf die Prävention und Lösung von Konflikten und die Sicherheitszusammenarbeit von ausschlaggebender Bedeutung ist; betont, dass die EU eine deutliche Reaktion auf diese Sicherheitslage zeigen muss, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch und militärisch;

47.  betont, wie wichtig es ist, eine tragfähige Lösung für den Konflikt in Syrien im Einklang mit dem im Genfer Kommuniqué und in der Resolution des VN-Sicherheitsrats 2254(2015) dargelegten Übergangsprozess zu finden; befürwortet die Bemühungen unter Führung der VN, Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien in Syrien über eine alle Beteiligten einbeziehende politische Einigung zu ermöglichen; fordert die VP/HR nachdrücklich auf, eine europäische Strategie für Syrien auszuarbeiten; ist der Überzeugung, dass die bilateralen Verhandlungen zwischen Russland und den Vereinigten Staaten nicht genügen, um die Syrien-Krise in nachhaltiger Weise zu bewältigen; fordert die EU auf, ihre Haltung der diplomatischen Marginalisierung aufzugeben und ihren Einfluss auf maßgebliche Akteure wie den Iran, Saudi-Arabien, die Türkei, Katar und Russland geltend zu machen, um sicherzustellen, dass sie eine konstruktive Haltung einnehmen und nicht zu einer weiteren Eskalation der Lage beitragen; hält an seiner an alle Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gerichteten Forderung fest, ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit der Krise gerecht zu werden; erinnert daran, dass Russland wiederholt von seinem Vetorecht im VN-Sicherheitsrat Gebrauch gemacht hat, und ist der Ansicht, dass diese Praxis den internationalen Bemühungen um Frieden und Konfliktbewältigung in Syrien und der Region entgegenläuft; betont, dass der Einsatz von Sanktionen gegen alle an Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien beteiligten Personen und Unternehmen in Betracht gezogen werden sollte; bekundet seine ernsthafte Besorgnis über die massiven und weit verbreiteten Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsbestimmungen auf allen Seiten in dem Konflikt in Syrien und betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Urheber dieser Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden; bekräftigt seine Unterstützung für die Nachbarländer Syriens, die bei der Aufnahme von Millionen von Flüchtlingen vor gewaltigen Herausforderungen stehen; bekräftigt seine volle Unterstützung für die Unabhängigkeit, territoriale Unversehrtheit und Souveränität des Irak und Syriens, wo die Rechte aller ethnischen und religiösen Gruppen in vollem Umfang geachtet werden;

48.  erkennt an, dass die Türkei bei der Lösung des Syrien-Konflikts, im Kampf gegen den IS/Daesh in Syrien und im Irak sowie in der Migrationskrise ein wichtiger Partner ist; verurteilt den versuchten Militärputsch gegen die demokratisch gewählte Regierung der Türkei mit aller Schärfe; fordert die türkische Regierung auf, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren, und unterstreicht, wie wichtig es ist, dass sie nach dem Putschversuch im Einklang mit ihren Verpflichtungen als Mitglied des Europarats die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, die Meinungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz und der Medien achtet; hebt hervor, dass die Türkei eng mit dem Europarat zusammenarbeiten sollte, um sicherzustellen, dass alle Verfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügen; bringt seine Beunruhigung über den repressiven Charakter und das Ausmaß der Säuberungen nach dem Putschversuch zum Ausdruck, mit denen die Grundfreiheiten und Menschenrechte in der Türkei erheblich eingeschränkt werden; ist besonders besorgt über die steigende Zahl der Fälle exzessiver Polizeigewalt und der Misshandlung von Häftlingen sowie über die anhaltende Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen und die Aushöhlung der Unabhängigkeit der Justiz;

49.  betont, dass auf der Grundlage der in den Schlussfolgerungen des Rats vom Juli 2014 festgehaltenen Eckdaten eine Zweistaatenlösung für den Konflikt im Nahen Osten gefunden werden muss, die einen sicheren Staat Israel und einen lebensfähigen palästinensischen Staat auf der Grundlage der Grenzen von 1967 garantiert und alle Fragen im Zusammenhang mit dem dauerhaften Status regelt, um den Konflikt zu beenden; fordert die EU auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ein wirklicher Akteur und Mittler im diplomatischen Prozess zu werden; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, Schritte einzuleiten, um die Aussichten auf eine tragfähige Zweistaatenlösung zu verbessern und positive Impulse für wirkliche Friedensverhandlungen zu geben; fordert die israelischen Regierungsstellen auf, ihre Siedlungspolitik unverzüglich zu stoppen und umzukehren; betont, dass die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien und unter allen Umständen nach wie vor eine unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung eines gerechten und dauerhaften Friedens ist; betont, wie wichtig es ist, für eine kohärente EU-Politik in Bezug auf Situationen der Besetzung oder Annektierung von Gebieten zu sorgen;

50.  ist der Auffassung, dass der Kampf gegen Schlepper nur möglich ist, wenn es eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern auf der anderen Seite des Mittelmeers und ganz Afrika gibt, die auf der Achtung der Menschenrechte beruht; ist in diesem Zusammenhang ferner der Auffassung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mit internationalen Partnern zusammenarbeiten müssen, um gegen die Push-Faktoren für Migration vorzugehen;

51.  unterstützt nachdrücklich die Stärkung des Konzepts der Schutzverantwortung als wichtiges Grundprinzip in der Arbeit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im gesamten Konfliktspektrum sowie im Bereich der Menschenrechte und der Entwicklung;

Die Macht der europäischen Diplomatie: Wissen, Engagement und Einfluss

52.  hebt das immense Potenzial der EU als diplomatische Supermacht hervor, die auf der großen Bandbreite der uns zur Verfügung stehenden Instrumente und unserer normativen Kraft in den Bereichen Demokratie, Freiheit und Menschenrechte beruht; betont in diesem Zusammenhang die zentrale Koordinierungsrolle der VP/HR, des EAD und der EU-Delegationen in Drittländern;

53.  ist der Auffassung, dass der Konfliktverhütung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, indem die eigentlichen Ursachen von Instabilität bekämpft und für die Sicherheit der Menschen gesorgt wird; ist sich bewusst, dass frühzeitige Präventivmaßnahmen gegen langfristige Risiken für gewaltsame Konflikte wirksamer, weniger zeitaufwendig und weniger kostenintensiv sind als friedensichernde Einsätze; fordert die EU auf, politische Führungsstärke zu zeigen und sich in die präventive Diplomatie und Konfliktvermittlung einzubringen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Rolle des Frühwarnsystems der EU für bewaffnete Konflikte, des Teams des EAD und des Europäischen Friedensinstituts für Mediationsunterstützung; fordert den weiteren Ausbau der Kapazitäten der EU in den Bereichen Konfliktprävention und Mediation; betont, dass die Teilnahme von Frauen an Gesprächen zur Konfliktlösung wesentlich für die Förderung der Rechte und Teilhabe von Frauen ist und dass dies einen ersten Schritt hin zu ihrer vollständigen Einbindung in die künftigen Übergangsprozesse darstellt; fordert die HV/VP und die Kommission auf, die für Maßnahmen in den Bereichen Vermittlung, Dialog, Aussöhnung und Krisenreaktion bereitgestellten finanziellen und administrativen Ressourcen aufzustocken; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich strikt an die in dem Gemeinsamen Standpunkt der EU für Waffenausfuhren festgelegten Regeln zu halten und den Waffenhandel mit Drittländern, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, einzustellen; dringt darauf, dass die EU den politischen Dialog und die Zusammenarbeit in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle intensiviert;

54.  spricht sich nachdrücklich für weitere Verhandlungen über eine Wiedervereinigung Zyperns aus, um zu einem schnellen und erfolgreichen Abschluss zu gelangen;

55.  ist der Auffassung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten eine wirksame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik erarbeiten müssen, in deren Rahmen nationale Interessen gewahrt werden und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, den Vereinten Nationen, nichtstaatlichen Organisationen, Menschenrechtsverteidigern und anderen Akteuren bei gemeinsamen Anliegen angestrebt wird, um weltweit für Frieden, Wohlstand und Stabilität einzutreten; betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit anderen globalen und regionalen Mächten hinsichtlich globaler Bedrohungen und Herausforderungen; hebt insbesondere die ausschlaggebende Bedeutung der transatlantischen Partnerschaft hervor, die auf gemeinsamen Interessen und Werten beruht; weist darauf hin, dass die Wiederbelebung dieser strategischen Partnerschaften mit dem Ziel, sie in effektive Instrumente der Außenpolitik zu überführen, Priorität für die EU haben sollte;

56.  ist der Ansicht, dass die EU ihre diplomatischen Bemühungen in Asien, auch in Bezug auf die ASEAN-Staaten, ausbauen und intensivieren sollte, um zu mehr Stabilität und Sicherheit in Konfliktgebieten mit wieder aufgeflammten Spannungen beizutragen, und zwar in enger Zusammenarbeit mit den Partnern in der Region und unter Achtung des Völkerrechts, auch mit Blick auf das Südchinesische Meer und den Indischen Ozean, und um Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu bewältigen; weist darauf hin, dass sich die EU auch künftig im Rahmen konstruktiver bilateraler und inklusiver multilateraler Mechanismen für die Entwicklung friedlicher Beziehungen zwischen China und seinen Nachbarn rund um das Südchinesische Meer, darunter Vietnam, Taiwan und die Philippinen, einsetzen muss; ist der Auffassung, dass eine Stärkung und Erneuerung der Strukturen der internationalen Ordnung ohne Asien und insbesondere China nicht erreicht werden kann; betont, dass die Beziehung zwischen der EU und China angesichts der globalen Ambitionen Chinas über eine rein wirtschaftliche Beziehung hinaus gehen muss, um umfassender zu werden, und sich auf die Rolle Chinas in den Vereinten Nationen wie auch auf seinen Beitrag zu regionalen Konflikten in seiner Nachbarschaft und auf seine Mitwirkung bei der Bewältigung globaler Bedrohungen konzentrieren muss;

57.  fordert die Europäische Union auf, ihre Zuständigkeit für Zonen, die derzeit von geringeren strategischem Interesse sind, die aber in Zukunft sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus menschlicher und militärischer Sicht große Bedeutung gewinnen könnten, wie etwa Zentralasien, Subsahara-Afrika oder die Arktis, auf die die anderen großen Weltmächte ein besonderes Augenmerk richten, nicht vollständig aufzugeben;

58.  weist erneut auf die Bedeutung von Europas normativer Kraft hin, und fordert die weitere Stärkung der Kultur- und Wissenschaftsdiplomatie der EU zur Projektion und Förderung der europäischen Stärken und Werte über unsere Grenzen hinaus; hebt auch die Macht der Wirtschaftsdiplomatie hervor, unter anderem von Sanktionen als Instrument zur Verwirklichung der politischen Strategien der EU;

59.  betont die Rolle der parlamentarischen Diplomatie für den Ausbau der politischen Zusammenarbeit mit den Partnern der EU;

60.  betont, dass es einer gestärkten Rolle der nationalen Parlamente bei der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bedarf, auch durch die Intensivierung der Zusammenarbeit des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente bei Angelegenheiten der Außen- und Sicherheitspolitik der EU;

61.  hebt die Rolle nichtstaatlicher Akteure und von Organisationen der Zivilgesellschaft als Akteure der Diplomatie und wichtige Partner der EU hervor und betont, wie wichtig es ist, dass die EU sie unterstützt und sich für sie einsetzt;

62.  betont, dass die Konsolidierung eines vollwertigen Europäischen diplomatischen Dienstes zügig vorangetrieben werden muss, und insbesondere seine thematische Expertise und strategische Maßnahmenplanung und Vorausschau, sowie der Bereich des Nachrichtenwesens gestärkt werden müssen; ist der Auffassung, dass den Vertretungen des EAD in Krisengebieten auch eine konsularische Funktion zugewiesen werden sollte, damit sie EU-Bürgern Hilfe leisten können; besteht darauf, dass im EAD für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Diplomaten, die von den Mitgliedstaaten abgeordnet wurden, und EU-Beamten gesorgt werden muss, und zwar auch auf Führungsebene;

63.  hebt hervor, dass die für das auswärtige Handeln der EU zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Herausforderungen, vor denen wir stehen, nicht angemessen sind; fordert in diesem Zusammenhang eine deutliche Erhöhung der unter der Rubrik IV des MFR verfügbaren Mittel im Rahmen der anstehenden Halbzeitüberprüfung;

64.  fordert mehr Rechenschaftspflicht und Transparenz, insbesondere im Zusammenhang mit Verhandlungen über internationale Abkommen;

65.  bedauert zutiefst, dass für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) ein begrenztes Budget in Höhe von ungefähr 320 Mio. EUR (0,2 % des EU-Haushalts) zur Verfügung steht, und fordert ein besseres Management der Geldflüsse bei der Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel; betont, dass die für 2016 beschlossene Mittelausstattung auf dem Niveau von 2015 verharrt, und dass sich der vorhandene Spielraum mit der Freigabe von zusätzlichen 5 Mio. EUR für Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali und von 10 Mio. EUR für die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen Ende März 2016 auf 170 Mio. EUR belief; ist angesichts der Verpflichtungen, die 2016 noch erfüllt werden müssen, besorgt über die Knappheit der verfügbaren Mittel, da allein für die Fortsetzung der Missionen, die 2016 auslaufen, zusätzliche Kosten in Höhe von 169 Mio. EUR anfallen;

66.  verweist darauf, wie wichtig die Kultur im Rahmen der EU-Außenpolitik ist, um Dialog sowie gegenseitiges Verständnis und Lernen zu fördern; betont, dass gezielte kultur- und bildungspolitische Maßnahmen zentralen Zielen der Außen- und Sicherheitspolitik der EU dienlich sein und zur Stärkung der Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz der Menschenrechte beitragen können; bekräftigt, dass interkultureller und interreligiöser Dialog eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Extremismus, Radikalisierung und Ausgrenzung spielt; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, der Kulturdiplomatie und dem interkulturellen Dialog bei allen außenpolitischen Instrumenten der EU und in der Entwicklungsagenda der EU Rechnung zu tragen; fordert den EAD und die EU-Delegationen weltweit auf, in jeder EU-Vertretung in Partnerländern außerhalb der EU einen Kulturattaché zu ernennen; verweist ferner auf die wichtige Rolle der Bildung für die Förderung des Bürgersinns und der interkulturellen Kompetenzen sowie für den Aufbau besserer wirtschaftlicher Perspektiven und die Verbesserung der Gesundheit; fordert, dass die aktuellen Anstrengungen der Kommission, die Rolle der Wissenschaft und Forschungszusammenarbeit als sanfte Machtinstrumente in den europäischen Außenbeziehungen fördern sollen; hebt hervor, wie ein wissenschaftlicher Austausch zur Koalitionsbildung und Konfliktlösung beitragen kann, insbesondere in den Beziehungen mit Nachbarstaaten der EU;

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67.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0249.

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