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Verfahren : 2016/2034(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0339/2016

Eingereichte Texte :

A8-0339/2016

Aussprachen :

PV 13/12/2016 - 17
CRE 13/12/2016 - 17

Abstimmungen :

PV 14/12/2016 - 9.17
CRE 14/12/2016 - 9.17
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0504

Angenommene Texte
PDF 199kWORD 52k
Mittwoch, 14. Dezember 2016 - Straßburg
GAP-Instrumente zur Verringerung der Preisschwankungen auf den Agrarmärkten
P8_TA(2016)0504A8-0339/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2016 zu den GAP-Instrumenten zur Verringerung der Preisschwankungen auf den Agrarmärkten (2016/2034(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, durch die die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union festgelegt wird,

–  unter Hinweis auf die im März 2016 für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung durchgeführte Studie mit dem Titel „State of Play of Risk Management Tools Implemented by Member States during the period 2014-2020: National and European Frameworks“ (Aktueller Stand der durch die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020 umgesetzten Instrumente für das Risikomanagement: Nationale und europäische Rahmen),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A8-0339/2016),

A.  in der Erwägung, dass Instabilität und Preisschwankungen von jeher für die Agrarmärkte typisch sind und in den letzten Jahren wegen einer raschen Abfolge von Schocks bei Nachfrage, Angebot und Preis zu einem Strukturmerkmal der Landwirtschaft sowohl auf europäischer als auch auf weltweiter Ebene geworden sind;

B.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft die große Herausforderung der Zunahme der Weltbevölkerung meistern muss und heutzutage noch immer ein großer Teil der Bewohner des Planeten unterernährt ist, und dass die Volatilität der Agrarmärkte für Produktionsschwankungen oder Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage weiter zunehmen wird;

C.  in der Erwägung, dass sich der Klimawandel auf die landwirtschaftlichen Erträge auswirkt und die Folgen des Klimawandels wie Dürren und Überschwemmungen zu Preisschwankungen beitragen;

D.  in der Erwägung, dass die makroökonomischen Rahmenbedingungen einen erheblichen Einfluss auf Preisschwankungen haben können, darunter auch strukturelle Faktoren wie Wechselkurse, Energie- und Düngemittelpreise, Zinssätze sowie die Spekulation an den Agrarmärkten;

E.  in der Erwägung, dass die großen weltweiten Akteure der Agrarmärkte außerhalb der Europäischen Union eine Politik verfolgen, durch die die Volatilität vermindert werden soll, und dass auch auf dem G20-Agrargipfel zugesagt wurde, sich mit dem Thema im Kontext der nachhaltigen Entwicklung dadurch zu beschäftigen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die negativen Auswirkungen der übermäßigen Schwankungen der Preise der landwirtschaftlichen Rohstoffe auf die Ernährungssicherheit zu bekämpfen;

F.  in der Erwägung, dass jede Weltregion über ihre eigenen Produktionsmethoden verfügt und unterschiedliche Maßnahmen in Bezug auf Umwelt und Tierschutz umgesetzt hat, was sich erheblich auf die Produktionskosten auswirken kann, und in der Erwägung, dass die europäischen Landwirte in der Lage sein sollten, auf dem Weltmarkt zu bestehen;

G.  in der Erwägung, dass die Preisschwankungen bei Agrarerzeugnissen durch politische Entscheidungen verstärkt werden können, wie etwa die Verhängung von Handelsembargos;

H.  in der Erwägung, dass die Europäische Union über keinerlei wirkliche Absicherung, mit der der Volatilität der Märkte Einhalt geboten werden könnte, verfügt, was die Attraktivität der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der Gemeinschaft ernsthaft beeinträchtigt;

I.  in der Erwägung, dass die Öffnung der Märkte und die Entscheidungen, die zur Globalisierung der Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten geführt haben – insbesondere aufgrund der Impulse, die von den WTO-Übereinkommen und bilateralen Handelsabkommen ausgehen –, die Fluidität der Märkte verbessert, aber auch dazu beigetragen haben, dass das Phänomen der Preisschwankungen in der Landwirtschaft brisanter wurde;

J.  in der Erwägung, dass Landwirte mit steigenden Erzeugungskosten und einer zunehmenden Verschuldung der Betriebe fertig werden müssen, und in der Erwägung, dass zwischen 2005 und 2010 2,4 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in der EU aufgegeben wurden und damit zahlreiche Arbeitsplätze in ländlichen Regionen verlorengegangen sind;

K.  in der Erwägung, dass die Agrarmärkte, auf denen Angebot und Nachfrage aufeinandertreffen, von Natur aus instabil sind, dass diese Instabilität durch die Einmischung von Finanzakteuren tendenziell verstärkt wird und dass die schwache Elastizität zwischen der weltweiten Lebensmittelnachfrage und dem landwirtschaftlichen Angebot dazu beiträgt, die Auswirkungen konkreter oder vermuteter Ungleichgewichte auf die Marktakteure zu vervielfachen, was sich mitunter erheblich auf die Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirkt;

L.  in der Erwägung, dass sich die „Finanzialisierung“ der Weltwirtschaft und die damit verbundenen Spekulationen potenziell auf die Agrarmärkte auswirken und so zu einer Verstärkung ihres Ungleichgewichts und zu einer Zunahme der Preisschwankungen führen können, wenn landwirtschaftliche Rohstoffe als reine Finanzanlagen genutzt werden; wie bereits anhand der schrecklichen Krise der Hungerrevolten von 2008 deutlich wurde, kann diese übermäßige Finanzialisierung verheerende Wirkungen haben und ethisch verwerflich sein, wenn sie die Ernährungssicherheit der am schlechtesten ernährten und ärmsten Bevölkerungsgruppen der Erde bedroht;

M.  in Anbetracht der Verantwortung der Europäischen Union als Akteur für die Ernährungssicherheit in Europa und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Bauern und Gartenbaubetriebe auf dem Weltmarkt;

N.  in Erwägung der großen Bedeutung der Landwirtschaft und des Agrar- und Nahrungsmittelsektors für die Wirtschaft der Europäischen Union und des Potenzials dieser Branche, zu einem dauerhaften Wachstum beizutragen;

O.  in der Erwägung, dass die Preisschwankungen ein hohes Maß an Unsicherheit bei den Erzeugern und den Verbrauchern auslösen, da die Erzeuger bei niedrigen Preisen ihre Einkommen, ihre Fähigkeit zu Investitionen und somit die langfristige wirtschaftliche Lebensfähigkeit ihrer Tätigkeit als bedroht empfinden, während die Möglichkeiten der Verbraucher, sich mit Lebensmitteln zu versorgen und auf grundlegende Güter zugreifen zu können, bei hohen Lebensmittelpreisen beeinträchtigt sein können, was Krisen auslösen kann;

P.  in der Erwägung, dass Preisschwankungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit und dem Agrar- und Nahrungsmittelsektor schaden, was Investitionen, Wachstum und Beschäftigung abträglich ist, und dass sie außerdem die Versorgung der Verbraucher, die Ernährungssicherheit und das reibungslose Funktionieren der GAP in hohem Maße beeinträchtigen können;

Q.  in der Erwägung, dass Preisschwankungen Auswirkungen auf die Fähigkeit der Landwirte zu Investitionen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen haben, was ein Hindernis für Modernisierung, Innovation, junge Landwirte und den Generationenwechsel darstellt;

R.  in der Erwägung, dass eine nachhaltige Landwirtschaft, die für hochwertige Lebensmittel sorgt, nur dann sichergestellt werden kann, wenn die Landwirte angemessene Ab-Hof-Preise erzielen, die sämtliche Kosten einer nachhaltigen Erzeugung abdecken;

S.  in der Erwägung, dass im Kontext der „digitalen Revolution“ mehr Transparenz der europäischen Märkte und frühzeitiger Zugang zu Informationen neben anderen Instrumenten dazu beitragen können, die Volatilität der Märkte und Preise dadurch zu begrenzen, dass die Wirtschaftsakteure besser und objektiver auf die Entwicklung der Agrarmärkte zugreifen können, wodurch es leichter wird, für einen besseren Schutz der Einkommen der Landwirte zu sorgen und die Spekulation auf den Agrarmarktes zu bekämpfen;

T.  in Anbetracht der Instrumente des Risikomanagements, die es in der GAP gibt, wie sie im Jahr 2013 im Rahmen der Politik der ländlichen Entwicklung reformiert wurde, und in der Erwägung, dass nur 2 % des Haushalts der zweiten Säule und 0,4 % des Haushalts der GAP für diese Instrumente vorgesehen sind;

Aktuelle Lage und Ziele

1.  ist der Ansicht, dass Landwirte immer stärker Preisschwankungen ausgesetzt sein werden, die verschiedene Ursachen haben, wie etwa die Instabilität und Unzulänglichkeit der Agrarmärkte, die Globalisierung und die gestiegene Komplexität der Agrarmärkte, die zunehmenden Schwankungen des Angebots infolge von Klimarisiken, die vermehrten Gesundheitsrisiken und das instabile Gleichgewicht bei der Lebensmittelversorgung;

2.  hält es für notwendig, eine entschlossenere und kohärentere Politik mit zielgerichteten Instrumenten auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zu verfolgen, um für eine multifunktionale, nachhaltige Agrarproduktion in der gesamten Union zusammen mit fairen und auskömmlichen Preisen dadurch zu sorgen, dass die negativen Auswirkungen insbesondere für diejenigen Akteure abgemildert werden, die Preisschwankungen am stärksten ausgesetzt sind;

3.  stellt fest, dass die verschiedenen landwirtschaftlichen Branchen in unterschiedlichem Maße von Preisschwankungen betroffen sind und dass die Abstimmung der Instrumente der öffentlichen Strategien und der Bewältigungsstrategien der beteiligten Akteure an den jeweiligen Sektor und an die tatsächlichen aktuellen und künftigen Risiken, denen die Landwirte ausgesetzt sind, angepasst werden muss;

4.  stellt fest, dass die Europäische Union die strategische Unterstützung für ihre Landwirtschaft kürzt, während ihre wichtigsten Mitbewerber im Weltmarkt, vor allem die Vereinigten Staaten, Brasilien und China, staatliche Mittel sehr konsequent und in immer größerem Umfang für die Entwicklung neuer Risikomanagementmodelle zur Verfügung stellen und Instrumente an die Hand geben, um ihre Landwirte vor den Auswirkungen von Preisschwankungen zu schützen;

5.  weist darauf hin, dass die Europäische Union der einzige landwirtschaftliche Akteur ist, der seine Agrarpolitik auf eine von der Produktion entkoppelte Unterstützung gründet und gleichzeitig Jahr für Jahr seine strategische Unterstützung für die Landwirtschaft abbaut;

6.  stellt fest, dass die Vereinigten Staaten im Rahmen ihres „Farm Bill 2014“ gesonderte Einzelversicherungen für die verschiedenen Agrarbranchen geschaffen haben;

7.  weist darauf hin, dass sich die GAP in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich entwickelt hat und dass ihre Hauptziele, den Landwirten ein angemessenes Auskommen zu gewährleisten und eine stabile und sichere Lebensmittelversorgung zu erschwinglichen Preisen für die Verbraucher zu bieten, weiterhin Gültigkeit haben;

8.  betont in dieser Hinsicht den Umstand, dass eine gemeinsame europäische Politik für einen Sektor von ausschlaggebender Bedeutung ist, der dafür verantwortlich ist, die Ernährungssicherheit und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, und der eine Schlüsselrolle bei dem Einsatz natürlicher Ressourcen und bei der nachhaltigen wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung ländlicher Regionen spielt;

9.  betont, wie wichtig es ist, Synergien zwischen der GAP und anderen EU-Politikbereichen zu nutzen;

10.  stellt fest, dass durch die jüngsten Reformen der GAP die Direktbeihilfen fast vollständig von der Produktion entkoppelt wurden, der Prozess der Annäherung von Direktzahlungen fortgeführt wurde sowie gesellschaftliche und insbesondere ökologische Erwägungen vermehrt einbezogen wurden;

11.  stellt mit Besorgnis fest, dass die Tatsache, dass die Haushaltsmittel für die GAP, insbesondere die Mittel, die für Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation eingesetzt werden, Jahr für Jahr gekürzt werden, die Aussicht auf eine Renationalisierung der GAP eröffnet und faire Bedingungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt der EU untergräbt;

12.  betont, dass die durchschnittlichen Jahreseinkommen der Landwirte in der EU in den letzten zehn Jahren stagniert haben oder sogar zurückgegangen sind, wohingegen die Produktionskosten ständig anstiegen, was zu einem beträchtlichen Rückgang der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe geführt hat, und dass viele Arbeitsplätze im ländlichen Regionen verloren zu gehen drohen;

13.  ist der Auffassung, dass die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Spielräume innerhalb der einheitlichen GAP nutzen sollte;

14.  bedauert die sehr langsame Umsetzungsrate bei den Instrumenten der einheitlichen GAP zur Verringerung schädlicher Auswirkungen von Preisschwankungen und zur Steuerung von Marktstörungen;

15.  weist darauf hin, dass die meisten Risikomanagementinstrumente, Fonds auf Gegenseitigkeit, Einkommenstabilisierungs- und Versicherungsinstrumente, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gewährt werden, ungleich und mit beschränkten Haushaltsmittel ausgestattet umgesetzt werden;

16.  empfiehlt deshalb, die derzeitigen Maßnahmen der zweiten Säule zu stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu verbessern und um Erzeugerorganisationen eng in den Umsetzungsprozess einzubinden;

17.  fordert die Kommission auf, die Gründe, weswegen die im Rahmen der zweiten Säule der GAP bereitgestellten Instrumente so wenig in Anspruch genommen werden und die einheitliche GAP nicht optimal umgesetzt wird, gründlich zu untersuchen mit dem Ziel, die einschlägigen Bestimmungen entsprechend zu überarbeiten;

18.  betont, wie wichtig es ist, entkoppelte Direktzahlungen im Rahmen der derzeitigen GAP zusammen mit der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung beizubehalten, die einen Ausgleich für öffentliche Dienstleistungen sowie eine entscheidende Komponente der Sicherung der Einkommen von Landwirten darstellen und ihnen ein gewisses Maß an finanzieller Stabilität bieten;

19.  betont allerdings, dass mit der derzeitigen GAP, der es an reaktiven und wirksamen Instrumenten fehlt, weder eine angemessene Antwort auf die größere Volatilität, die auf den Agrarmärkte festzustellen ist, gefunden noch den Landwirten ermöglicht wurde, auf Marktsignale zu reagieren oder Lösungen zu entwickeln, um mit Preisänderungen zurechtzukommen;

20.  fordert die Kommission auf, sofortige Maßnahmen zur Unterstützung des Agrarsektors der Gebiete in äußerster Randlage, der Berggebiete und der benachteiligten Gebiete zu ergreifen, wo die Erzeugung und die Ernte sowie der Vertrieb der landwirtschaftlichen Erzeugnisse außerhalb der jeweiligen Produktionsgebiete mit deutlich höheren Kosten verbunden sind als in anderen Gebieten, und spezifische Indikatoren für die Aktivierung von Maßnahmen zur Schaffung von Sicherheitsnetzen für die Agrarmärkte in diesen Gebieten zur Verfügung zu stellen;

21.  ist der Ansicht, dass die Ernährungsunabhängigkeit und -sicherheit der EU sowie der Aufbau eines wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaftssektors in der gesamten Union, der den Bedarf der Bürger deckt, weiterhin strategische Ziele für die künftige GAP sein müssen, und dass gleichzeitig als dringendes Anliegen ein angemessener Lebensstandard für die Landwirte sichergestellt werden muss;

22.  ist der Auffassung, dass eine rentable Nahrungsmittelerzeugung nicht ohne europäische Landwirte denkbar ist, die allerdings ständig Preisschwankungen ausgesetzt sind und in hohem Maß von stabilen Märkten und Preisen sowie angemessenen öffentlichen Mitteln und Maßnahmen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlichen Familienbetrieben abhängig sind;

23.  hebt in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle von jungen Landwirten und Neueinsteigern bei der Sicherstellung der Zukunft der europäischen Landwirtschaft hervor;

Vorschläge

Organisation der Sektoren und Vertragssysteme

24.  ist der Auffassung, dass die Primärerzeuger das schwächste Glied in der Lebensmittelversorgungskette sind, insbesondere angesichts eines immer konzentrierteren und größeren Einzelhandels auf europäischer und nationaler Ebene, und dass ihnen gestattet werden muss, sich in Gremien zusammenzufinden, wie etwa Genossenschaften, Erzeugerorganisationen oder ihren eigenen Verbänden oder branchenübergreifenden Organisationen;

25.  fordert die Kommission auf, die Einführung von Vertragssystemen dadurch zu erleichtern, dass die Wettbewerbsregeln der EU gemäß Artikel 42 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union an die spezifischen Bedürfnisse des Landwirtschaftssektors mit einheitlichen Regelungen und einheitlicher Umsetzung in allen Mitgliedstaaten angepasst werden; ist der Auffassung, dass die Ziele der GAP weiterhin Vorrang vor Wettbewerbsvorschriften haben müssen, und dass sich alle Initiativen für eine bessere Anpassung des Wettbewerbsrechts an die Besonderheiten des landwirtschaftlichen Sektors auf die Verordnung über die einheitliche GMO gründen sollten;

26.  betont, dass die Verhandlungsposition von Erzeugern in der Lebensmittelkette durch standardisierte, transparente, ausgewogene und kollektiv ausgehandelte Verträge gestärkt werden muss, um die Landwirte in eine Position zu bringen, in der sie sich gegen unfaire Handelspraktiken wehren, ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, ihre Einkommensstabilität verbessern, Mehrwert schaffen und in Innovationen investieren können;

27.  ersucht die Kommission darum, einen EU-Rechtsrahmen einzurichten, durch den unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette, die zu Preisschwankungen auf den Agrarmärkten führen können, verboten werden;

28.  betont, dass diese Verträge eine angemessene Laufzeit haben und in ihnen der Preis, die Zahlungsfristen und die anderen Bedingungen für die Bereitstellung von Agrarerzeugnissen festgelegt sein sollten;

29.  ist der Auffassung, dass die Landwirte in den verschiedenen Agrarsektoren die Vertragsbedingungen über Erzeugerorganisationen, deren Bedeutung der Größe der Industrie- oder Handelskonzerne, mit denen sie die Verhandlungen führen, angemessen ist, kollektiv aushandeln können sollten;

30.  weist darauf hin, dass das Potenzial, das längerfristige integrierte Lieferverträge, Termingeschäfte und Verträge mit festen Margen bieten, sowie die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum einen Preis festzusetzen, der den Produktionskosten Rechnung trägt, den Erzeugern ein Instrument an die Hand geben könnte, das es ihnen ermöglicht, die Auswirkungen der Preisschwankungen auf ihre Margen zu steuern;

31.  ist der Ansicht, dass die Möglichkeit bestehen sollte, im Rahmen von Vertragsbeziehungen neue Instrumente einzusetzen, und dass auch Instrumente der vertraglichen Mediation zur Verfügung gestellt werden müssen;

32.  stellt fest, dass die Organisation in einem Branchenverband ein Klima des Vertrauens und des Dialogs zwischen den verschiedenen Akteuren (Erzeuger, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe) fördert und es ermöglicht, Mehrwert über gemeinsame Initiativen zu schaffen, die Landwirte dabei unterstützen, die Märkte und die Produktion besser zu verstehen, bewährte Praktiken und Markttransparenz zu fördern, das Produktionspotenzial zu prognostizieren, einen Beitrag zu einer besseren Angebotssteuerung zu leisten und Musterverträge auszuarbeiteten, die mit den Vorschriften der EU vereinbar sind;

33.  fordert die Kommission auf, branchenübergreifende Organisationen zu schaffen, die gemeinsam die Erzeuger in den Bereichen schützen, die – wie zum Beispiel der Obst- und Gemüsesektor – verstärkt auf grenzübergreifende Märkte ausgerichtet sind;

34.  erkennt die Bemühungen der europäischen Genossenschaften um die Zusammenführung und Unterstützung von Erzeugern an, um ihre Position in der Wertkette zu stärken, und hält es für notwendig, sie zu ermuntern, eine wichtigere Rolle in den Landwirtschaftssektoren zu spielen, wodurch die Wirkungen einer übermäßigen Marktvolatilität abgemildert würden;

Instrumente für Risikomanagement

35.  empfiehlt, die Instrumente für das Management von Klima-, Gesundheits- und Wirtschaftsrisiken, insbesondere bei den verschiedenen Arten der Risikoversicherung für die landwirtschaftliche Erzeugung, die Instrumente zur Einkommensstabilisierung sowie die Mechanismen der individuellen Rückstellungen und die Fonds auf Gegenseitigkeit im Rahmen einer marktorientierten GAP weiterzuentwickeln, um die Wirkungen von Preisschwankungen zu begrenzen und ein vorausschauendes Management landwirtschaftlicher Betriebe zu fördern;

36.  fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und neue Instrumente zu entwickeln, die nicht nur fair, wirksam und reaktiv, sondern auch für Landwirte erschwinglich und zugänglich sein sollten, um Risiken zu vermeiden und zu steuern, die mit Preisschwankungen einhergehen, und somit die Grundlagen für eine Debatte über künftige Reformen der GAP zu legen;

37.  betont, dass solche Instrumente, die mit der Direktzahlungsregelung einhergehen, mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet sein müssen, um die Krisenfestigkeit der Landwirtschaft zu verbessern und gleichzeitig die Notwendigkeit eines nachträglichen Krisenmanagements zu verringern;

38.  ist der Meinung, dass Fonds auf Gegenseitigkeit, die durch die einzelnen Sektoren verwaltet und auf die Initiative von Landwirten hin eingerichtet werden, die Einkommen von Landwirten zu einem gewissen Grad stabilisieren können, wenn die Gewinnmargen ihrer Produktion schwanken;

39.  ist darüber hinaus der Meinung, dass diese Fonds auf Gegenseitigkeit nicht die Unterstützung, die von der Union geleistet wird, ersetzen sollten, und dass sie mit nationaler Unterstützung kombiniert werden sollten;

40.  fordert die Kommission auch auf, Initiativen in der Form zu ergreifen, dass Anreize zur Einrichtung solcher Fonds geboten werden, wobei gewährleistet sein muss, dass jedes künftige Risikomanagementsystem die von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene eingeführten Versicherungsregelungen beachten und gegebenenfalls vervollständigen muss, damit die bisherigen Errungenschaften nicht gefährdet werden;

41.  ist der Auffassung, dass Preisschwankungen auch auf nationaler Ebene gesteuert werden können, und empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Marktvolatilität in ihren Steuervorschriften zu berücksichtigen, indem sie Landwirten gestatten, Mechanismen der individuellen Rückstellungen einzurichten, die von der Steuer befreit sein könnten;

42.  vertritt die Auffassung, dass die Landwirte wirtschaftlich zu den schwächsten Akteuren auf den Märkten gehören, insbesondere diejenigen, die in die Ausweitung ihrer Betriebe investiert haben;

43.  vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass Instrumente der GAP, wie etwa eine wirksame Liquiditätshilfe oder ein System der vorsorglichen Spartätigkeit, eingerichtet werden sollten, um zu verhindern, dass die Dynamik für Investitionen verloren geht;

44.  betont die Tatsache, dass sich landwirtschaftliche Betriebe Innovationen nur dann leisten können, wenn die Kapitalkosten gering sind und hinreichend Liquidität zur Verfügung steht; betont in dieser Hinsicht, dass ein stabiles Einkommen eine der Voraussetzungen dafür ist, dass Landwirte Zugang zu Krediten erlangen können;

45.  weist darauf hin, dass sich die Rolle und die Aktivitäten des Bankensektors unmittelbar auf die Erzeuger auswirken und dass die steigende Verschuldung der landwirtschaftlichen Betriebe in Zeiten von Preisschwankungen eine zusätzliche Belastung für den Sektor darstellt;

46.  betont, wie wichtig es ist, Landwirte besser über die Schlüsselrolle der Europäischen Investitionsbank bei der Unterstützung und Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und darüber zu informieren, wie man innovative Finanzinstrumente nutzen kann;

47.  meint, dass Landwirten und Vereinigungen von landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben bessere Informationen über die Modernisierung, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben zur Verfügung gestellt werden müssen, wobei gleichzeitig Schulungskurse in Risikomanagement, Marktdaten, Margen und Volatilität anzubieten sind;

48.  fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und landwirtschaftlichen Verbänden einen Sensibilisierungsplan für die Risikomanagementinstrumente, die im Rahmen der zweiten Säule und der einheitlichen GAP zur Verfügung stehen, zu verabschieden;

49.  fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Gebietskörperschaften auf, die vorstehend erwähnten Aspekte vermehrt in ihre Programme der landwirtschaftlichen und der beruflichen Bildung aufzunehmen;

50.  ist der Auffassung, dass sich die Stabilisierung der Märkte und Verringerung der Preisschwankungen u. a. dadurch erreichen lässt, dass für ein besseres Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage gesorgt wird;

Agrarmarkt und Preisbeobachtungsstellen

51.  ist der Auffassung, dass Agrarmärkte transparent sein müssen, was vor allem dadurch erreicht werden kann, dass bestehende Informationen über Preise und Kosten frühzeitiger veröffentlicht sowie leichter zugänglich und nützlich für alle Beteiligten in der Versorgungskette, von der Produktion bis zum Vertrieb gemacht werden, wodurch die Preisspekulation und die Preisschwankungen begrenzt werden könnten;

52.  weist jedoch darauf hin, dass Preistransparenz allein weder zu einer verbesserten Widerstandsfähigkeit der Landwirte gegen Preisschwankungen führen wird noch strukturelle Mängel in der Organisation der Märkte beheben kann, wie etwa die Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage;

53.  tritt dafür ein, dass eine europäische Karte geschaffen wird, in der die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Echtzeit nachverfolgt werden kann;

54.  begrüßt die Ausweitung zusätzlicher Instrumente zur Marktüberwachung auf andere Sektoren;

55.  betont, dass die Landwirte bei den Vertragsverhandlungen mit sämtlichen anderen Akteuren eine viel stärkere Position haben, wenn sie über die Bildung und die Entwicklung der Preise Bescheid wissen;

56.  empfiehlt die Einrichtung europäischer Beobachtungsstellen für Agrarpreise entlang der gesamten Kette von den Erzeugerpreisen bis zu den Endverkaufspreisen, um eine dynamische Analyse der Agrarmärkte für die einzelnen Segmente zu bieten;

57.  empfiehlt die Einbeziehung von Wirtschaftsakteuren, wenn aktualisierte einschlägige Daten zu den Entwicklungen und kurz- und mittelfristige Prognosen in einer regelmäßigen – entsprechend den spezifischen Bedürfnissen des jeweiligen Sektors – monatlichen oder zweimonatlichen Abfolge zur Verfügung gestellt werden;

58.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die notwendigen Ressourcen für Beobachtungsstellen zur Verfügung zu stellen, damit sie Empfehlungen abgeben können, anstatt nur Störungen zu beobachten;

Instrumente zur Krisenprävention und -bewältigung

59.  ist der Auffassung, dass die althergebrachten Instrumente der GAP zur Krisenbewältigung (öffentliche Intervention und private Lagerhaltung) in einer globalisierten Wirtschaft nicht wirksam genug sind;

60.  fordert die Kommission deshalb auf, kombinierbare und/oder sich gegenseitig ergänzende Instrumente für den öffentlichen und privaten Sektor zusammen mit einem maßgeschneiderten, verbindlichen Frühwarnsystem zu entwickeln, um das reibungslose Funktionieren der Märkte zu gewährleisten und Marktkrisen entgegenzuwirken;

61.  ist der Ansicht, dass die Kommission alle ihr bereits im Rahmen der einheitlichen GAP zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung von Krisen einsetzen sollte;

62.  bedauert, dass die Krisenreserve nur in geringem Umfang in Anspruch genommen wird, was hauptsächlich auf Haushaltsvorschriften – insbesondere den Grundsatz der Jährlichkeit – und den der Kommission für ihre Inanspruchnahme eingeräumten Ermessensspielraum zurückzuführen ist;

63.  fordert deshalb, dass die Krisenreserve außerhalb des GAP-Haushalts gebildet wird und als Finanzierungsquelle für Instrumente des Krisenmanagements dient;

64.  betrachtet antizyklische Maßnahmen als Instrumente der Krisenprävention und -bewältigung in Kombination mit Instrumenten des Risikomanagements, über die die EU auf Agrarmärkten in Fällen von Krisen aufgrund „höherer Gewalt“ intervenieren kann, um Preiseinbrüche zu vermeiden;

65.  fordert die Kommission auf, eine Studie über die Frage durchzuführen, wie Mechanismen zur Abwendung und Bekämpfung von Krisen wegen Preisschwankungen unter Einsatz antizyklischer Beihilfen entwickelt werden können, sowie die jährlichen Haushaltspläne im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens flexibler zu gestalten, damit die antizyklischen Beihilfen berücksichtigt werden können;

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66.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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