Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2017 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 61. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (2017/2001(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 61. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (B8-1365/2016), der von Constance Le Grip im Namen der PPE-Fraktion und Maria Arena im Namen der S&D‑Fraktion eingereicht wurde,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Mai 2015 zu Gleichstellungsfragen in der Entwicklungspolitik und einer neuen globalen Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015 sowie vom 16. Dezember 2014 zu einer transformativen Agenda für die Zeit nach 2015,
– unter Hinweis auf die 61. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau, deren Schwerpunktthema die „Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau in einer sich ändernden Arbeitswelt“ ist,
– unter Hinweis auf die im September 1995 in Peking abgehaltene Vierte Weltfrauenkonferenz, die in Peking angenommene Erklärung und Aktionsplattform sowie die anschließenden, jeweils am 9. Juni 2000, 11. März 2005, 2. März 2010 und 9. März 2015 angenommenen Abschlussdokumente der Sondertagungen der Vereinten Nationen Peking +5, Peking +10, Peking +15 und Peking +20 betreffend weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und Aktionsplattform von Peking,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),
– gestützt auf Artikel 113 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0018/2017),
A. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundprinzip der EU ist, das im Vertrag über die Europäische Union verankert ist, und zu den Zielen und Aufgaben der Union gehört; in der Erwägung, dass auch das außenpolitische Handeln der EU von diesem Grundsatz bestimmt wird, da beide Dimensionen aufeinander abgestimmt sein sollten;
B. in der Erwägung, dass die Menschenrechte von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur grundlegende Menschenrechte, sondern auch eine Grundvoraussetzung für eine fortschreitende Entwicklung und die Verringerung der Armut und darüber hinaus eine notwendige Grundlage für eine friedliche, wohlhabende und nachhaltige Welt darstellen;
C. in der Erwägung, dass die Belästigung von Frauen und die Gewalt gegen Frauen viele Formen von Menschenrechtsverletzungen umfassen; in der Erwägung, dass diese Formen des Missbrauchs tiefe seelische Narben hinterlassen, Schäden oder Leid physischer oder sexueller Natur verursachen, mit der Androhung solcher Handlungen oder Nötigung einhergehen sowie die allgemeine Gesundheit von Frauen und Mädchen, einschließlich ihrer Fortpflanzungsgesundheit und sexuellen Gesundheit, beeinträchtigen und in manchen Fällen zum Tode führen können;
D. in der Erwägung, dass der Präsident der Vereinigten Staaten, Donald Trump, am 23. Januar 2017 die Wiedereinführung der sogenannten „Global Gag Rule“ anordnete, gemäß der internationalen Organisationen, die Abtreibungen vornehmen, Beratung oder Empfehlungen im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder für Abtreibungsdienste werben, keine Beihilfen im Bereich der medizinischen Versorgung von den US-amerikanischen Behörden gewährt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Organisationen für diese Dienste auf ihre eigenen Mittel, die keinen Bezug zur US-Regierung haben, zurückgreifen und Abtreibung in dem Land, in dem sie ihren Sitz haben, legal ist; in der Erwägung, dass von dieser Regelung Programme betroffen sein werden, die auf die Behandlung von HIV/Aids, die Gesundheit von Mutter und Kind, die Bekämpfung und Behandlung des Zika-Virus sowie andere Gesundheitsbereiche und Krankheitsfelder abzielen; in der Erwägung, dass diese Regelung dem Fortschritt entgegenwirken wird, der über Jahre hinweg im Hinblick auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Gemeinschaften weltweit und insbesondere im Bereich der Rechte von Frauen und Mädchen erzielt wurde, und Millionen von Menschen weltweit den Zugang zur Gesundheitsversorgung erschweren könnte;
E. in der Erwägung, dass eines der Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung und der Stärkung der Stellung aller Frauen und Mädchen weltweit besteht (Entwicklungsziel 5); in der Erwägung, dass Entwicklungsziel 5 ein eigenständiges Ziel ist, was bedeutet, dass es in der Agenda 2030 sowie bei der Umsetzung sämtlicher Ziele für nachhaltige Entwicklung durchgängige Berücksichtigung finden muss; in der Erwägung, dass die Stärkung der Rolle der Frau bedeutet, Frauen die notwendigen Mittel an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen, eine gleichberechtigte Stellung in der Gesellschaft einzunehmen, in allen Bereichen des Lebens eine gleichberechtigte Rolle zu spielen, mehr Macht und Kontrolle im öffentlichen Leben zu erhalten und an allen Entscheidungen, die ihr Leben beeinflussen, teilzuhaben;
F. in der Erwägung, dass Frauen wichtige wirtschaftliche Akteure weltweit sind und ihre wirtschaftliche Teilhabe zu Wirtschaftswachstum, der Schaffung von Arbeitsplätzen und inklusivem Wohlstand beitragen kann; in der Erwägung, dass Länder, die Frauen mit Wertschätzung begegnen und ihnen eine vollständige Teilhabe am Arbeitsmarkt und an der Beschlussfassung ermöglichen, stabiler, wohlhabender und sicherer sind; in der Erwägung, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung intelligentes Wirtschaften bedeutet und dass auf diesem Weg sichergestellt wird, dass die öffentlichen Ausgaben der Gleichstellung von Frauen und Männern zugutekommen;
G. in der Erwägung, dass das kreative und unternehmerische Potenzial von Frauen eine bislang wenig ausgeschöpfte Quelle für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung ist und daher stärker gefördert werden sollte;
H. in der Erwägung, dass – trotz eindeutiger Beweise dafür, dass die Stärkung der Rolle der Frau von entscheidender Bedeutung für die Reduzierung von Armut, die Förderung der Entwicklung und die Bewältigung der dringendsten Probleme weltweit ist – die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten 20 Jahre nach Peking anerkannt haben, dass noch kein Land die vollständige Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern erreicht und die Rolle von Frauen und Mädchen in ausreichendem Maße gestärkt hat, dass nur langsam Fortschritte erzielt werden, die überdies nicht gleichmäßig verteilt sind, dass weiterhin große Unterschiede und zahlreiche Formen von Diskriminierung bestehen und dass die Umsetzung von Maßnahmen in den zwölf Hauptproblembereichen der Aktionsplattform neue Herausforderungen hervorgebracht hat;
I. in der Erwägung, dass der EU aufgrund ihrer Unterstützung durch politische und finanzielle Mittel eine wichtige Rolle bei der Förderung der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen innerhalb der EU sowie weltweit zukommt; in der Erwägung, dass die EU zur Hüterin der Texte werden muss, die zur Wahrung der Menschenrechte von Frauen auf der Ebene der Vereinten Nationen und der Union vereinbart wurden;
J. in der Erwägung, dass in den ärmsten Ländern der Welt immer noch rund 80 % aller Lebensmittel von Frauen produziert werden und Frauen derzeit als Hüterinnen der biologischen Vielfalt und des Saatguts gelten;
K. in der Erwägung, dass Land nicht nur der Lebensmittelerzeugung dient, sondern auch ein Ort der Kultur und Identität ist; in der Erwägung, dass der Zugang zu Land daher ein wesentlicher Bestandteil des Lebens und unveräußerliches Recht von Landwirtinnen und indigenen Frauen ist;
1. richtet folgende Empfehlung an den Rat:
Rahmenbedingungen für die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen
a)
sein Bekenntnis zur Aktionsplattform von Peking sowie zu den in ihr dargelegten Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter zu bekräftigen; sein Bekenntnis zum zweigleisigen Ansatz im Bereich der Menschenrechte von Frauen – durch die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Politikbereichen und die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter – zu bekräftigen;
b)
politische Maßnahmen anzuregen, mit denen in den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Mädchen zu hochwertiger Bildung und Berufsbildung, einschließlich der formalen, informellen und außerschulischen Bildung, investiert wird und geschlechtsspezifische Unterschiede in diesen sowie in allen anderen Bereichen beseitigt werden, vor allem in Branchen, die traditionell von Männern dominiert sind;
c)
alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich als schwerwiegende Verletzung ihrer körperlichen und psychischen Unversehrtheit, die sie an der Entfaltung ihres vollen Potenzials hindert, zu bekämpfen; auf die vollständige Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul durch alle Parteien hinzuarbeiten;
d)
in Betracht zu ziehen, dass die Vereinten Nationen, die EU und ihre Mitgliedstaaten auch ihre innenpolitischen Anstrengungen zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und von geschlechtsbezogener Gewalt intensivieren müssen, damit ihr Handeln weltweit wirksamer wird; daher seine Forderung an die Kommission zu bekräftigen, eine EU-Strategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschließlich einer Richtlinie mit Mindestnormen, vorzulegen; in diesem Zusammenhang alle Parteien aufzufordern, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
e)
politische Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen menschenwürdige Arbeitsplätze und Vollbeschäftigung für alle Frauen gefördert und unterstützt werden;
f)
den allgemeinen Zugang zur Sexual- und Fortpflanzungsgesundheit sowie zu den damit verbundenen Rechten sicherzustellen, wie im Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung sowie in der Aktionsplattform von Peking und den Ergebnisdokumenten der Überprüfungskonferenzen vorgesehen; altersgerechte Sexualerziehung für Mädchen und Jungen sowie junge Frauen und Männer bereitzustellen, um die Zahl früher Schwangerschaften zu reduzieren und die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten einzudämmen;
g)
die sogenannte „Global Gag Rule“ aufs Schärfste zu verurteilen, gemäß der internationalen Organisationen, die Abtreibungen vornehmen, Beratung oder Empfehlungen im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder für Abtreibungsdienste werben, keine Beihilfen für den Bereich Familienplanung von den Vereinigten Staaten gewährt werden; diese Regelung als direkten Angriff auf die im Zusammenhang mit den Rechten von Frauen und Mädchen erzielten Erfolge und herben Rückschlag in diesem Bereich anzusehen; die EU und ihre Mitgliedstaaten eindringlich aufzufordern, den Folgen der „Gag Rule“ entgegenzuwirken und zu diesem Zweck unter Rückgriff auf Fördermittel der EU wie auch der Mitgliedstaaten für Entwicklungshilfe die Finanzierung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte wesentlich zu erhöhen und einen internationalen Fonds zur Finanzierung des Zugangs zur Geburtenkontrolle und zu sicheren und legalen Abtreibungsmöglichkeiten einzurichten, um die Finanzierungslücke zu schließen, die infolge der Maßnahmen entstehen wird, die die Regierung von Präsident Trump ergreifen wird, um die Finanzierung aller ausländischen Hilfsorganisationen auszusetzen, die Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte anbieten;
h)
das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle sowie die Diskrepanzen im Hinblick auf lebenslange Einkünfte zu beseitigen;
i)
allen Formen der Diskriminierung von Frauen in Rechtsvorschriften und politischen Strategien auf allen Ebenen ein Ende zu setzen;
j)
geschlechtsspezifische Stereotypen, die Ungleichheit, Gewalt und Diskriminierung aufrechterhalten, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu bekämpfen;
k)
die Arbeit von Frauenorganisationen auf allen Ebenen zu unterstützen; sie als Partner in die Gestaltung der Politik einzubinden und ihnen eine angemessene Finanzierung bereitzustellen;
l)
im Hinblick auf die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern alle öffentlichen Ausgaben einer geschlechtsspezifischen Analyse zu unterziehen;
Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau und Überwindung von Barrieren auf dem Arbeitsmarkt
m)
alle Parteien aufzufordern, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu ratifizieren und umzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Artikel 1, 4, 10, 11, 13, 14 und 15 zu legen;
n)
alle Parteien mit Nachdruck aufzufordern, politische Maßnahmen zu ergreifen und Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen ein gleichberechtigter Zugang zu Arbeitsplätzen sowie gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sichergestellt wird;
o)
intensiver auf politische Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der unternehmerischen Tätigkeit von Frauen hinzuarbeiten, die menschenwürdige Arbeit garantieren und sämtliche Barrieren und gesellschaftlichen Vorurteile bei der Unternehmensgründung beseitigen, einschließlich der Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen, Krediten, Risikokapital und Märkten unter gleichen Bedingungen und der Förderung des Zugangs zu Informationen, Fortbildung und Netzwerken zu Geschäftszwecken; in diesem Zusammenhang die Rolle, die sozialen Unternehmen, Genossenschaften und alternativen Unternehmensmodellen bei der Stärkung der Stellung der Frau zukommt, anzuerkennen und zu fördern;
p)
anzuerkennen, dass sich makroökonomische Maßnahmen unverhältnismäßig stark auf Frauen auswirken, vor allem dann, wenn sie die Haushaltsdisziplin und öffentliche Dienste betreffen, und dass diesen geschlechtsspezifischen Auswirkungen bei der Politikgestaltung Rechnung getragen werden muss;
q)
weitere Investitionen in Sozialdienstleistungen, Bildung und Gesundheitsfürsorge sowie in das öffentliche Angebot an zugänglichen, bezahlbaren und hochwertigen Betreuungsdiensten für Menschen aller Altersstufen, darunter Kinder, Pflegebedürftige und ältere Menschen, zu fördern; dafür Sorge zu tragen, dass Mütter während und nach der Schwangerschaft wirksam geschützt sind und in den Genuss robuster Arbeitnehmerrechte kommen;
r)
politische Maßnahmen zur Förderung einer gerechten Aufteilung von Haushalts- und Betreuungsaufgaben zwischen Frauen und Männern zu unterstützen;
s)
die Ausarbeitung eines IAO-Übereinkommens zur Festlegung einer internationalen Norm für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt am Arbeitsplatz zu unterstützen;
t)
politische Maßnahmen umzusetzen, um das Phänomen der politischen Gewalt gegen Frauen anzugehen, das körperliche Gewalt, Einschüchterung und Belästigung im Internet einschließt;
u)
vor dem Hintergrund der Tatsache, dass weltweit Millionen von Mädchen als Arbeiterinnen ausgebeutet werden, wirksame Maßnahmen zur Abschaffung von Kinderarbeit zu ergreifen; die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften dahingehend zu überarbeiten, dass keine Produkte mehr eingeführt werden dürfen, bei deren Herstellung oder Erzeugung Kinderarbeit zum Einsatz kommt;
v)
Frauen und Mädchen durch Sensibilisierungskampagnen und Förderprogramme zu ermutigen, in allen Bereichen der Wissenschaft Laufbahnen in der Lehre und Forschung einzuschlagen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Bereichen Technik und digitale Wirtschaft liegen sollte;
w)
für Kohärenz zwischen den innen- und außenpolitischen Maßnahmen der EU und den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu sorgen;
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung
x)
die bürgerlichen und politischen Rechte zu schützen und unter anderem in der Politik, bei wirtschaftlichen Maßnahmen und Programmen, am Arbeitsplatz sowie in Unternehmen und der Wissenschaft auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung für ein ausgewogenes Gleichgewicht der Geschlechter zu sorgen;
y)
die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und Frauenorganisationen in die Entscheidungsfindung in wirtschaftlichen Angelegenheiten einzubeziehen;
z)
die führende Rolle von Frauen sowie ihre Teilnahme an der Entscheidungsfindung während und nach Konflikten zu stärken und in Ländern, die aus einem Konflikt hervorgehen, den Zugang von Frauen zu Arbeitsplätzen und Märkten sowie ihre politische Teilhabe sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass Führungspositionen mit Frauen besetzt werden, was wesentlich zur Stabilität beiträgt;
Berücksichtigung der Bedürfnisse der am stärksten benachteiligten Frauen
aa)
Frauen in ländlichen Gebieten den Erwerb von Landbesitz und den Zugang zu Krediten zu erleichtern und die Entwicklung unternehmerischer Initiativen von Frauen im ländlichen Raum zu fördern, anzuregen und zu unterstützen, um es Frauen zu ermöglichen, wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erhalten und uneingeschränkt an der nachhaltigen und ländlichen Entwicklung mitzuwirken und Nutzen aus ihr zu ziehen; aktive politische Maßnahmen auf interner und externer Ebene in der EU zu ergreifen, um kurze Lebensmittelversorgungsketten zu schützen und zu fördern;
ab)
interne und internationale Regelungen einzuführen, mit denen die massive Landnahme eingeschränkt wird, die den Interessen von Kleinunternehmern und insbesondere Unternehmerinnen zuwiderläuft;
ac)
die Einbeziehung von Frauenorganisationen aus ländlichen Gebieten in die Politikgestaltung auf kommunaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene zu fordern und Frauennetzwerke beim Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu unterstützen, und zwar insbesondere dann, wenn die jeweiligen Beschlüsse potenzielle Auswirkungen auf das Leben von Frauen haben;
ad)
alle Länder aufzufordern, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und insbesondere von Artikel 6 („Frauen mit Behinderungen“) zu ratifizieren und umzusetzen;
ae)
das Recht von Wanderarbeitnehmerinnen und insbesondere von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen, die als Hausangestellte arbeiten, auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen und gleichen Sozialschutz hervorzuheben; die Ratifizierung und Umsetzung des IAO-Übereinkommens Nr. 189 zu fordern;
af)
alle Parteien mit Nachdruck aufzufordern, politische Strategien umzusetzen, mit denen gewährleistet wird, dass weibliche Flüchtlinge, darunter auch Mädchen, ihre Rechte wahrnehmen können und eine menschenwürdige Behandlung erfahren;
ag)
sicherzustellen, dass geschlechtsspezifische Verfolgung als Grundlage für einen Asylantrag gemäß dem Abkommen der Vereinten Nationen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge in Erwägung gezogen wird;
ah)
die Notwendigkeit hervorzuheben, die Rechte von LGBTI‑Frauen zu schützen und zu fördern;
ai)
die Kommission für die Rechtsstellung der Frau wie auch den CEDAW-Ausschuss aufzufordern, im Hinblick auf ihre Analysen einen sektorübergreifenden Ansatz zu institutionalisieren und das Konzept der Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung durch sektorübergreifende Analysen innerhalb der Gremien der Vereinten Nationen zu fördern;
aj)
politische Strategien zur Verbesserung der Situation von Frauen, die mit Armut und sozialer Ausgrenzung konfrontiert sind, zu verfolgen;
ak)
die Rolle von Frauen als Pflegekräfte in der formellen und informellen Wirtschaft anzuerkennen und politische Maßnahmen umzusetzen, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern;
Umsetzung dieser Bekenntnisse in politische Taten und Verbesserung ihrer Sichtbarkeit
al)
sämtliche Mittel bereitzustellen, die benötigt werden, um die wirtschaftlichen Rechte von Frauen zu gewährleisten und die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten zu reduzieren, auch durch den Einsatz der Instrumente, die auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene bereits bestehen (z. B. geschlechtsspezifische Folgenabschätzungen); alle öffentlichen Ausgaben einer geschlechtsspezifischen Analyse zu unterziehen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern sicherzustellen und alle geschlechtsspezifischen Unterschiede zu beseitigen;
am)
dafür Sorge zu tragen, dass das Parlament und sein Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter vollständig in den Entscheidungsprozess hinsichtlich des EU-Standpunkts für die 61. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau einbezogen werden;
an)
die Arbeit des Organs UN Women nachdrücklich zu unterstützen, das im Rahmen der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen weltweit ein wichtiger Akteur ist und alle einschlägigen Interessenträger vereint, um auf einen Politikwandel hinzuarbeiten und Maßnahmen zu koordinieren; alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie die EU aufzufordern, mehr Mittel für UN Women bereitzustellen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission zu übermitteln.