Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Februar 2017 zu dem Bericht 2016 der Kommission über Albanien (2016/2312(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanländer auf einen Beitritt zur EU,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014, Albanien den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft zu gewähren, sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Dezember 2015,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 13. Dezember 2016,
– unter Hinweis auf die achte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats Albanien-EU, die am 8. September 2016 in Brüssel stattfand,
– unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Vorsitzes des Westbalkan-Gipfels von Paris, der am 4. Juli 2016 stattfand, sowie auf die Empfehlungen der Organisationen der Zivilgesellschaft für das Gipfeltreffen 2016 in Paris,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2016 mit dem Titel „Mitteilung 2016 über die EU-Erweiterungspolitik“ (COM(2016)0715) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Albania 2016 Report“ (Bericht über Albanien 2016) (SWD(2016)0364),
– unter Hinweis auf die gemeinsamen Schlussfolgerungen, die im Rahmen des sechsten Dialogs auf hoher Ebene über die zentralen Prioritäten am 30. März 2016 in Tirana angenommen wurden,
– unter Hinweis auf die endgültigen Berichte des BDIMR der OSZE über die Parlamentswahl 2013 und die Kommunalwahlen 2015,
– unter Hinweis auf den Bericht der OSZE mit dem Titel „Monitoring of Administrative Trials 2015“ (Beobachtung von Verwaltungsgerichtsverfahren 2015),
– unter Hinweis auf die Empfehlungen, die auf der 11. Tagung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Albanien vom 7./8. November 2016 in Brüssel angenommenen wurden,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Albanien,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8‑0023/2017),
A. in der Erwägung, dass Albanien in Bezug auf die Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft Fortschritte erzielt hat und hinsichtlich der fünf zentralen Prioritäten für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen kontinuierlich Fortschritte erzielt; in der Erwägung, dass der weiteren Umsetzung, unter anderem des Justizreformpakets, der Wahlrechtsreform und des sogenannten Gesetzes zur Entkriminalisierung, eine unverzichtbare Rolle bei der Stärkung des Vertrauens der Bürger in ihre öffentlichen Einrichtungen und politischen Vertreter zukommt;
B. in der Erwägung, dass weiterhin Herausforderungen bestehen, die zügig und effizient im Geiste des Dialogs, der Zusammenarbeit und der Kompromissbereitschaft zwischen Regierung und Opposition in Angriff genommen werden müssen, damit weitere Fortschritte auf dem Weg Albaniens zum EU-Beitritt erzielt werden;
C. in der Erwägung, dass es für weitere Fortschritte im EU-Beitrittsprozess von entscheidender Bedeutung ist, dass die politischen Kräfte einen konstruktiven und nachhaltigen politischen Dialog über EU-bezogene Reformen führen;
D. in der Erwägung, dass in Albanien über den EU-Beitrittsprozess politischer Konsens herrscht und der Prozess von weiten Kreisen der Öffentlichkeit unterstützt wird;
E. in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen ein starker Anreiz für die Annahme und Umsetzung von beitrittsbezogenen Reformen sind;
F. in der Erwägung, dass die Reform der Justiz nach wie vor von zentraler Bedeutung für Fortschritte im EU-Beitrittsprozess Albaniens ist;
G. in der Erwägung, dass in Albanien im Jahr 2017 Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stattfinden;
H. in der Erwägung, dass der Schutz der Religionsfreiheit, des kulturellen Erbes, der Rechte von Minderheiten und der Vermögensverwaltung zu den Grundwerten der Europäischen Union zählen;
I. in der Erwägung, dass die EU betont hat, dass die wirtschaftspolitische Steuerung, die Rechtsstaatlichkeit und die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung in allen Westbalkanländern gestärkt werden müssen;
J. in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Albaniens im Bereich der regionalen Zusammenarbeit in einer positiven Herangehensweise die Entwicklung der Infrastruktur, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, den Handel und die Mobilität von jungen Menschen fördern;
1. begrüßt die kontinuierlichen Fortschritte Albaniens bei EU-bezogenen Reformen und insbesondere die einvernehmliche Annahme von Verfassungsänderungen im Juli 2016, die den Weg für eine tiefgreifende und umfassende Justizreform ebnen; betont, dass nicht nur eine konsequente Annahme von Reformen im Hinblick auf alle fünf zentralen Prioritäten, sondern auch die uneingeschränkte und zügige Umsetzung dieser Reformen und ein nachhaltiges politisches Engagement wesentlich sind, um im EU-Beitrittsprozess weiter voranzukommen; fordert Albanien auf, im Hinblick auf diese Reformen eine solide Erfolgsbilanz aufzustellen;
2. begrüßt, dass die Kommission empfohlen hat, Beitrittsverhandlungen mit Albanien aufzunehmen; befürwortet vorbehaltlos den Beitritt Albaniens zur EU und fordert, dass Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, sobald glaubhafte und nachhaltige Fortschritte bei der Umsetzung von umfassenden Justizreformen sowie bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption zu verzeichnen sind, damit die Reformdynamik aufrechterhalten wird; erwartet, dass Albanien die erzielten Fortschritte festigt und bei der Umsetzung aller zentralen Prioritäten das Tempo des Fortschritts beibehält;
3. bekräftigt, dass ein konstruktiver Dialog, eine nachhaltige politische Zusammenarbeit, gegenseitiges Vertrauen und Kompromissbereitschaft von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Reformen und den gesamten EU-Beitrittsprozess sind; begrüßt unter diesem Aspekt die Annahme der Rechtsvorschriften zum Ausschluss von Straftätern von öffentlichen Ämtern; fordert alle politischen Parteien auf, weitere Bemühungen zu unternehmen, um einen wirklichen politischen Dialog herzustellen und eine konstruktive Zusammenarbeit zu verwirklichen;
4. würdigt die einvernehmliche Annahme der Verfassungsänderungen für die Reform der Justiz und die Annahme von Gesetzen zur institutionellen Umstrukturierung der Justiz, der Staatsanwaltschaft und des Verfassungsgerichts; fordert, dass sämtliche einschlägige Begleitgesetze und Verordnungen, insbesondere das Gesetz über die erneute Bewertung (Überprüfung) der Richter, Staatsanwälte und Rechtsberater und das Paket mit Entwürfen von Gesetzen, die für die Umsetzung der Reform des Justizwesens erforderlich sind, zügig verabschiedet und glaubwürdig umgesetzt werden; verweist auf das Urteil des Verfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Überprüfungsgesetzes im Anschluss an eine positive Stellungnahme der Venedig-Kommission; bekräftigt, dass eine umfassende Justizreform eine wichtige Forderung der Bürger Albaniens ist, um wieder Vertrauen in ihre politischen Vertreter und öffentlichen Einrichtungen zu fassen, und dass die Glaubwürdigkeit und Wirkung des Reformprozesses insgesamt, zu dem auch die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität gehört, von dem Erfolg der Überprüfung und der Umsetzung der Justizreform abhängen; weist darauf hin, dass die Annahme und Umsetzung dieser Reform wesentlich zur Bekämpfung der Korruption beiträgt und von entscheidender Bedeutung dafür ist, dass die Rechtsstaatlichkeit gefestigt wird und die Grundrechte im Land besser durchgesetzt werden, auch damit das Vertrauen aller Bürger in das Justizwesen gestärkt wird;
5. begrüßt die neue Strategie 2017–2020 für die Justizreform und den dazugehörigen Aktionsplan – mit denen die Professionalität, Effizienz und Unabhängigkeit der Justiz, auch des Gerichtswesens, verbessert werden sollen, wozu auch die erneute Bewertung sämtlicher Mitglieder der Justiz gehört – sowie die höheren Haushaltsmittel für die Umsetzung; bedauert, dass die Rechtspflege weiterhin langsam und ineffizient ist; weist auf die mangelnden Fortschritte bei der Besetzung freier Stellen am Obersten Gerichtshof und an den Verwaltungsgerichten und beim wirksamen Einsatz des einheitlichen Systems für die Verwaltung der Fälle hin; fordert, dass Unzulänglichkeiten in der Funktionsweise des Justizwesens weiter in Angriff genommen werden, unter anderem die mangelnde Unabhängigkeit von der Politik und anderen Teilen der Staatsgewalt, selektive Justiz, begrenzte Rechenschaftspflicht, unwirksame Kontrollverfahren, Korruption und die Gesamtdauer der Gerichtsverfahren und der Vollstreckung; bedauert die politische Einflussnahme bei Ermittlungen und Gerichtsverfahren und fordert daher, dass die Unabhängigkeit der Justiz in der Praxis gestärkt wird; fordert weitere Bemühungen im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit denen Schwierigkeiten, etwa beim wirksamen Zugang zu den Gerichten, bewältigt werden und Ressourcen zugewiesen werden, um den Gerichten eine effiziente Arbeitsweise zu ermöglichen; weist erneut darauf hin, dass eine Reform der Strafgerichtsbarkeit darauf abzielen sollte, Straftäter zur Verantwortung zu ziehen und ihre Resozialisierung und Reintegration zu fördern und gleichzeitig für den Schutz der Rechte von Opfern und Zeugen von Straftaten zu sorgen;
6. fordert den parlamentarischen Ad-hoc-Ausschuss für die Wahlrechtsreform auf, seine Überprüfung des Wahlgesetzes rasch abzuschließen und dabei sämtliche früheren Empfehlungen des BDIMR der OSZE umzusetzen sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung und die Integrität des Wahlprozesses zu stärken; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, für die rechtzeitige Umsetzung vor der anstehenden Parlamentswahl im Juni 2017 sowie für die Unabhängigkeit und Entpolitisierung der Wahlbehörden zu sorgen; weist darauf hin, dass alle politischen Parteien dafür verantwortlich sind, dass eine demokratische Wahl im Einklang mit internationalen Normen durchgeführt wird; fordert die staatlichen Stellen auf, die Organisationen der Zivilgesellschaft darin zu bestärken, sich aktiv an der Überwachung des gesamten Wahlprozesses zu beteiligen; weist erneut darauf hin, dass freie und faire Wahlen von entscheidender Bedeutung für weitere Fortschritte im EU-Beitrittsprozess sind; betont, dass Bedenken im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung und einem Prüfsystem mit Rechenschaftspflicht Rechnung getragen werden muss;
7. fordert die politischen Parteien Albaniens auf, bei der Aufstellung ihrer Kandidatenlisten für die nächste Wahl das Gesetz über den Ausschluss von Straftätern von öffentlichen Ämtern in Geist und Wortlaut einzuhalten; fordert, dass dieses Gesetz uneingeschränkt umgesetzt wird;
8. legt den staatlichen Stellen Albaniens nahe, Maßnahmen zu ergreifen, um es im Ausland lebenden albanischen Staatsangehörigen zu erleichtern, bei Wahlen in Albanien außerhalb des Landes zu wählen;
9. begrüßt, dass die parlamentarischen Tätigkeiten transparenter geworden sind und eine bessere Einbeziehung aller Seiten in sie stattfindet, fordert jedoch, dass die parlamentarischen Kapazitäten verbessert werden, damit die Umsetzung von Reformen und deren Übereinstimmung mit den EU-Normen überwacht werden, und dass die unterschiedlichen Kontrollmechanismen und -einrichtungen besser genutzt werden, damit die Regierung zur Rechenschaft gezogen wird; fordert, dass der parlamentarische Ethikkodex gebilligt wird und sich das Gesetz über die Rolle des Parlaments im Prozess der Integration in die EU in der Geschäftsordnung niederschlägt; bietet an, Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit mit dem Parlament Albaniens im Rahmen des Programms des Europäischen Parlaments zur Unterstützung der Parlamente der Erweiterungsländer zu prüfen, damit die Fähigkeit des albanischen Parlaments, hochwertige Rechtsvorschriften, die im Einklang mit dem Besitzstand der Union stehen, zu erlassen und seine Kontrollfunktion bei der Umsetzung von Reformen wahrzunehmen, verbessert wird;
10. verweist auf die Bemühungen um eine bürgerfreundlichere öffentliche Verwaltung und die kontinuierlichen Fortschritte bei der Umsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung und der Reform der Bewirtschaftung der öffentlichen Mittel; fordert, dass bei der Stärkung der Anwendung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und des Gesetzes über Verwaltungsverfahren weitere Fortschritte erzielt werden, um die auf Verdiensten und Leistungen beruhenden Einstellungs- und Beförderungsverfahren zu verbessern und die institutionellen und personellen Kapazitäten auszubauen, damit die Erfolge bei der Sicherstellung einer effizienteren, stärker entpolitisierten, transparenteren und professionelleren öffentlichen Verwaltung gefestigt werden, wodurch auch eine effiziente Durchführung der EU-Beitrittsverhandlungen ermöglicht würde; fordert, dass die Autorität, Autonomie, Effizienz und Ressourcenausstattung der Einrichtungen zur Durchsetzung der Menschenrechte, zu denen auch das Büro des Bürgerbeauftragten gehört, verbessert werden; würdigt die Initiativen des Nationalen Rats für europäische Integration, mit denen die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung und der Zivilgesellschaft für die Überwachung der Umsetzung der beitrittsbezogenen Reformen verbessert werden sollen; betont, dass die Unabhängigkeit der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden gewahrt werden muss;
11. nimmt die Umsetzung der Gebietsreform zur Kenntnis; betont, dass erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die finanziellen und administrativen Kapazitäten der neu geschaffenen lokalen Gebietskörperschaften zu verbessern;
12. begrüßt, dass zentrale Rechtsvorschriften über Korruptionsbekämpfung, unter anderem über den Schutz von Informanten, verabschiedet wurden; ist nach wie vor besorgt angesichts der Tatsache, dass noch immer ein hohes Maß an Korruption besteht, sie nach wie vor in vielen Bereichen verbreitet ist und weiterhin ein schwerwiegendes Problem darstellt, wodurch das Vertrauen der Menschen in öffentliche Einrichtungen untergraben wird; ist besorgt darüber, dass wichtige Einrichtungen für die Bekämpfung von Korruption weiterhin politischer Einflussnahme ausgesetzt sind und nur über begrenzte Verwaltungskapazitäten verfügen; weist darauf hin, dass die unzulängliche interinstitutionelle Zusammenarbeit und der unzureichende Austausch von Informationen weiterhin proaktive Ermittlungen und eine wirksame Strafverfolgung in Korruptionsfällen behindern; betont, dass ein geeigneterer Rechtsrahmen für Interessenkonflikte, für die Regulierung des Lobbying und für eine bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit, insbesondere zwischen der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden, erforderlich ist, damit die Erfolgsbilanz bei der Ermittlung, Strafverfolgung und Verurteilung, auch in Bezug auf Fälle auf hoher Ebene, verbessert wird;
13. begrüßt die weitere Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Intensivierung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit; fordert, dass die Netze der organisierten Kriminalität zerschlagen werden und dafür gesorgt wird, dass die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen, die die organisierte Kriminalität betreffen, steigt, indem die Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen, der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden verbessert wird und die institutionellen und operativen Kapazitäten gestärkt werden; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Erfolge beim Einfrieren und bei der Einziehung rechtswidrig erworbener Vermögenswerte nach wie vor sehr gering sind, und fordert, dass die Kapazitäten erhöht werden und verstärkt Finanzermittlungen durchgeführt werden, damit die Erfolgsbilanz in diesen Bereichen verbessert wird; weist darauf hin, dass die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen – trotz eines Aufwärtstrends bei den Ermittlungen in Fällen von Geldwäsche – weiter begrenzt blieb;
14. begrüßt die in letzter Zeit durchgeführten Razzien auf Cannabisplantagen, fordert jedoch die Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Drogenanbau, ‑produktion und ‑handel in Albanien und damit verbundenen Netzen der organisierten Kriminalität, unter anderem indem die internationale und regionale Zusammenarbeit gestärkt wird; weist darauf hin, dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden die kriminellen Netze, die den Drogenanbau betreiben, jedoch nicht ausfindig gemacht haben;
15. fordert, dass die Bemühungen um die Bewältigung der unkontrollierten Zunahme des illegalen Waffenhandels intensiviert werden, unter anderem indem die Zusammenarbeit mit der EU in diesem Bereich verstärkt und der verbleibende Bestand an Kleinwaffen und leichten Waffen zerstört wird und die Bedingungen der Lagereinrichtungen verbessert werden; ist besorgt angesichts der sehr hohen Zahl von Toten durch Schusswaffen in Albanien;
16. fordert eine Stärkung der staatlichen Kapazitäten, um Erträge aus der Cyberkriminalität ausfindig zu machen, sicherzustellen und zu konfiszieren und die Geldwäsche im Internet zu verhindern;
17. fordert Albanien auf, seinen Rechtsrahmen für die Feststellung des internationalen Schutzstatus von Flüchtlingen weiter zu verbessern; würdigt die Bemühungen der albanischen Polizei um einen intensiveren Informationsaustausch mit der Agentur Frontex und fordert eine weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Albanien, um die Rechte der Flüchtlinge im Einklang mit den internationalen Normen und den Grundwerten der EU zu schützen; erklärt sich besorgt angesichts der Tatsache, dass in letzter Zeit die Fälle des Menschenhandels zugenommen haben; fordert, dass die Bemühungen um die Verhinderung von Menschenhandel intensiviert werden, wobei den Personengruppen, die dem Menschenhandel hauptsächlich zum Opfer fallen, nämlich unbegleiteten Minderjährigen, Frauen und Mädchen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
18. ist besorgt darüber, dass die Anzahl der Gefängnisinsassen übermäßig hoch und die medizinische Versorgung in den Haftanstalten (Berichten zufolge) ungenügend ist und Verdächtige auf den Polizeiwachen misshandelt werden; empfiehlt, dass der straforientierte Ansatz überarbeitet wird, Straftaten neu eingestuft werden und stärker auf Alternativen zur Freiheitsstrafe zurückgegriffen wird;
19. weist darauf hin, dass sich die EU-bezogene Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Einrichtungen und den Organisationen der Zivilgesellschaft gerade verbessert und diese Organisationen im Zuge dessen auch an Sitzungen des Nationalen Rats für europäische Integration teilnehmen; weist darauf hin, dass eine handlungsfähige Zivilgesellschaft ein entscheidender Aspekt jedes demokratischen Systems ist; betont daher, dass auf allen Regierungsebenen, auch auf kommunaler Ebene, eine noch engere Abstimmung mit den Organisationen der Zivilgesellschaft stattfinden muss; begrüßt unter diesem Aspekt, dass der Nationale Rat für die Zivilgesellschaft eingerichtet wurde; verlangt, dass das Recht auf Information und Konsultation der Öffentlichkeit tatsächlich umgesetzt wird und der steuerliche Rahmen, der die Organisationen der Zivilgesellschaft betrifft, besser reguliert wird;
20. weist erneut darauf hin, dass zu den zentralen Prioritäten auch gehört, dass der Schutz der Menschenrechte und der Minderheitenrechte sowie die Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung ausgebaut werden, unter anderem durch eine stärkere Durchsetzung; fordert die zuständigen staatlichen Stellen nachdrücklich auf, das Klima der Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und der Toleranz gegenüber allen Minderheiten im Land im Einklang mit den europäischen Normen für den Schutz von Minderheiten weiter zu verbessern, unter anderem, indem die Rolle des nationalen Ausschusses zu Minderheiten gestärkt wird; begrüßt, dass erste Schritte unternommen wurden, um den Rechtsrahmen für den Schutz von Minderheiten zu verbessern, und fordert Albanien auf, das Rahmengesetz über den Schutz von Minderheiten zu erlassen und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zu ratifizieren; weist auf den umfangreichen Konsultationsprozess hin, in den unabhängige Organisationen, Minderheitenverbände und die Zivilgesellschaft einbezogen waren; betont, dass die Lebensbedingungen der Roma, Balkan-Ägypter und weiterer ethnischer Minderheiten verbessert werden müssen; fordert konkrete Maßnahmen wie die Eintragung im Personenstandsregister (Geburtsurkunden und Ausweise) von Roma undBalkan-Ägyptern; fordert, dass weiterhin Anstrengungen unternommen werden, um ihren Zugang zu Beschäftigung und allen öffentlichen Diensten und Sozialleistungen, zu denen auch Bildung, Gesundheitsversorgung, Sozialwohnungen und Prozesskostenhilfe gehören, zu verbessern; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Inklusion der Roma-Kinder im Bildungssystem in Albanien im Vergleich zur gesamten Region immer noch am geringsten ist, obwohl bereits Verbesserungen erzielt wurden;
21. würdigt die Bemühungen des Büros des Bürgerbeauftragten um die Verbesserung der Rechtsvorschriften zur Durchsetzung der Menschenrechte, insbesondere im Rahmen der Justizreform; begrüßt die aktive Förderung der Rechte schutzbedürftiger Gruppen und der Grundsätze Menschenwürde, Freiheit, Gleichstellung und Rechtsstaatlichkeit; bedauert, dass die Arbeit des Büros des Bürgerbeauftragten aufgrund mangelnder Finanzmittel und fehlenden Personals in den zentralen und lokalen Büros nach wie vor eingeschränkt war; fordert, dass die Autorität, Autonomie, Effizienz und Ressourcenausstattung seines Büros verbessert werden;
22. ist weiterhin besorgt angesichts der Diskriminierung von Frauen und Mädchen, die benachteiligten und sozial ausgegrenzten Gruppen angehören, und der Tatsache, dass es an angemessenen Maßnahmen zu ihrem Schutz fehlt und eine hohe Anzahl von Fällen häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verzeichnen ist; betont, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um bei Fällen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Diskriminierung eine Erfolgsbilanz aufzustellen; fordert die zuständigen Behörden auf, die Sensibilisierung für häusliche Gewalt und die entsprechende Prävention fortzusetzen und die Unterstützung für die Opfer zu verbessern; fordert erneut die uneingeschränkte Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul); fordert die Behörden nachdrücklich auf, stereotype Vorurteile, die auf dem Geschlecht beruhen, durch eine systematische Aufklärung, eine öffentliche Diskussion und staatliche Maßnahmen zu bekämpfen;
23. fordert bessere institutionelle Mechanismen zum Schutz der Rechte des Kindes und zur Verhinderung von Kinderarbeit;
24. weist darauf hin, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Rechte aller Minderheiten in Albanien zu schützen, indem die einschlägigen Rechtsvorschriften uneingeschränkt umgesetzt werden; ist der Ansicht, dass die Rechte der ethnischen Bulgaren in den Regionen Prespa, Golloborda und Gora gesetzlich verankert und in der Praxis sichergestellt werden sollten;
25. begrüßt die Verbesserungen beim Schutz der Rechte von LGBTI-Personen und die Annahme des nationalen Aktionsplans für LGBTI-Personen 2016 2020 und legt der Regierung nahe, weiterhin Maßnahmen des Programms umzusetzen und die Zusammenarbeit der Regierung mit Organisationen der Zivilgesellschaft für LGBTI-Personen weiter zu konsolidieren; fordert die Regierung und die Gesetzgeber außerdem auf, sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit die in der Empfehlung CM/Rec(2010)5 des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität festgelegten Standards erfüllen;
26. bedauert, dass die zuständigen Behörden bisher keine wirksamen strafrechtlichen Ermittlungen wegen der Todesfälle bei der Demonstration vom 21. Januar 2011 durchgeführt haben; fordert die Behörden auf, den Opfern der Ereignisse dieses Tages unverzüglich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen;
27. lobt die religiöse Toleranz und gute Zusammenarbeit zwischen den Religionsgemeinschaften; legt den zuständigen staatlichen Stellen und Religionsgemeinschaften nahe, sich gemeinsam dafür einzusetzen, die religiöse Eintracht im Einklang mit der Verfassung zu wahren und zu fördern; vertritt die Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die islamistische Radikalisierung durch einen gezielten Ansatz der Nachrichtendienste, Strafverfolgungsbehörden und Rechtsprechungsorgane zu verhindern – unter anderem indem für den Ausstieg ausländischer Kämpfer und die Reintegration von Rückkehrern gesorgt wird –, in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und den Religionsgemeinschaften gegen den gewalttätigen Extremismus vorzugehen und die regionale und internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu intensivieren; würdigt den umfassenden Rechtsrahmen des Landes für die Verhinderung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung; fordert nachdrücklich, dass durch die Maßnahmen jederzeit die Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen gewahrt werden; hebt den Stellenwert hervor, der besonderen Bildungsprogrammen bei der Verhinderung der Radikalisierung und der Resozialisierung und Reintegration der Betroffenen zukommt;
28. bedauert, dass im letzten Jahr nur begrenzte Fortschritte im Bereich der Medienfreiheit erzielt wurden; bekräftigt, dass professionelle und unabhängige private und öffentlich-rechtliche Medien von entscheidender Bedeutung sind; ist besorgt angesichts des Einflusses der Politik auf die Medien und der weitverbreiteten Selbstzensur der Journalisten; verweist auf die langsame Umsetzung des Gesetzes über audiovisuelle Medien und die Verzögerung bei der Besetzung offener Stellen in der Behörde für audiovisuelle Medien; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die beruflichen und ethischen Standards für Journalisten anzuheben, für eine größere Verbreitung von regulären Arbeitsverträgen unter Journalisten zu sorgen, die Transparenz von staatlicher Werbung in den Medien zu verbessern und die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Rechenschaftspflicht der Aufsichtsbehörde und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt insbesondere mit Blick auf die anstehende Parlamentswahl sicherzustellen; erklärt erneut, dass die interne Satzung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt RTSH fertiggestellt und angenommen und der Übergang zum digitalen Rundfunk abgeschlossen werden muss;
29. begrüßt die Verbesserungen bei der Haushaltskonsolidierung, die besseren Ergebnisse bei der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Bemühungen um die Bekämpfung der informellen Wirtschaft; weist jedoch darauf hin, dass anhaltende Unzulänglichkeiten bei der Rechtsstaatlichkeit und ein schwerfälliges Regelungsumfeld Investoren abschrecken; ist besorgt darüber, dass die Heimatüberweisungen der Migranten ein wichtiger Motor für die Binnennachfrage sind; fordert die zuständigen staatlichen Stellen nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchsetzung von Verträgen und die Beitreibung von Steuern zu verbessern, und die Justizreform weiter umzusetzen, damit das Geschäftsumfeld verbessert wird; ist besorgt über das Ausmaß der direkten Vergabe öffentlicher Aufträge und der Angebote ohne Ausschreibungsverfahren und über die Vergabe langfristiger Auslagerungsverträge und öffentlich-privater Partnerschaftsverträge mit fragwürdigen Folgen für das öffentliche Interesse;
30. empfiehlt den Behörden, den Bau von wichtigen Infrastrukturprojekten, wie die Bahnverbindung und die moderne Autobahn zwischen Tirana und Skopje als Teil von Korridor VIII, zu beschleunigen;
31. verweist mit Besorgnis auf die eingeschränkten Verwaltungskapazitäten für die Durchsetzung des Umweltrechts und die unzulängliche Abfall- und Wasserbewirtschaftung, zumal dies häufig Umweltkriminalität zur Folge hat, die eine Bedrohung für die wirtschaftlichen Ressourcen Albaniens und ein Hindernis für eine ressourcenschonende Wirtschaft ist; betont, dass die Qualität von Umweltverträglichkeitsprüfungen verbessert und bei den entsprechenden Projekten für die Einbeziehung der Öffentlichkeit und die Konsultation der Zivilgesellschaft gesorgt werden muss; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Klimaschutzziele verwirklicht werden, ohne dass es zu negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Landschaft, die Wasserreserven, die Tier- und Pflanzenwelt und die betroffene lokale Bevölkerung kommt; ist zutiefst besorgt angesichts der Tatsache, dass nach Angaben der Kommission 44 der 71 Wasserkraftprojekte, die sich im Bau befinden, in Naturschutzgebieten errichtet werden;
32. betont, dass die Bewertung der ökologischen Auswirkungen der Wasserkraftwerke, mit der die Einhaltung internationaler Normen und des einschlägigen Naturschutzrechts der EU sichergestellt werden soll, oft nicht ordnungsgemäß erfolgt; empfiehlt der Regierung, die Einrichtung eines Vjosa-Nationalparks entlang des gesamten Flusslaufs zu prüfen und die Pläne für neue Wasserkraftwerke entlang der Vjosa und ihrer Nebenflüsse aufzugeben; fordert eine weitere Angleichung an das EU-Recht im Bereich der Energie und insbesondere an die Vorschriften über die Annahme einer nationalen Energiestrategie, damit die Unabhängigkeit in der Energieversorgung und die Energieeffizienz erhöht werden; begrüßt den nationalen Aktionsplan 2015–2020 für erneuerbare Energiequellen;
33. weist darauf hin, dass die Durchsetzung von Eigentumsrechten noch nicht wirkungsvoll sichergestellt wurde; fordert nachdrücklich, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Registrierung und Rückgabe von Eigentum und die entsprechende Entschädigung abzuschließen und die Strategie 2012–2020 zu Eigentumsrechten zu aktualisieren und wirkungsvoll umzusetzen; fordert die staatlichen Stellen außerdem nachdrücklich auf, diesbezüglich einen Fahrplan mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Fristen zu erarbeiten und eine Kampagne zur Information der Öffentlichkeit durchzuführen, um die ehemaligen Eigentümer über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Eigentumsrückgabe zu unterrichten; fordert die Verbesserung von Transparenz, Rechtssicherheit und Gleichbehandlung im Hinblick auf das Gesetz über die Entschädigung für Eigentum, das während der Zeit des Kommunismus beschlagnahmt wurde; fordert die Ernennung eines nationalen Koordinators für Eigentumsrechte und die Beschleunigung des Prozesses der Registrierung und Kartierung von Eigentum, zu dem auch eine Digitalisierung gehört;
34. hebt den Stellenwert der Forschung bei der Aufdeckung von Verbrechen hervor, die vom ehemaligen kommunistischen Regime begangen wurden, und betont, dass den staatlichen Stellen dabei eine moralische, politische und rechtliche Verantwortung zukommt; fordert die Staatsorgane auf, angemessene Legislativmaßnahmen auszuarbeiten, um zur Rehabilitierung der Opfer beizutragen, auch durch Entschädigung von Einzelpersonen und ihren Familien, und sämtliche politisch motivierten gerichtlichen Entscheidungen zu widerrufen, die immer noch rechtskräftig sind; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, gegen die Täter zu ermitteln, die während der kommunistischen Diktatur Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, und sie vor Gericht zu stellen;
35. weist darauf hin, dass die Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit von zentraler Bedeutung ist, um den Menschenrechtsverletzungen nachzugehen und dafür zu sorgen, dass die Wahrheit ans Licht kommt und die Opfer Gerechtigkeit erfahren; begrüßt das Gesetz zur Einrichtung einer Behörde für die Öffnung der Sigurimi-Akten; begrüßt die von der OSZE-Präsenz und der deutschen Botschaft veröffentlichte Umfrage zu dem Wissen und der Wahrnehmung der Bürger, was die kommunistische Vergangenheit in Albanien betrifft, und den Erwartungen für die Zukunft; vertritt die Ansicht, dass diese Anstrengungen dazu beitragen werden, einen Dialog über die Vergangenheit zu führen und Erwartungen für die Zukunft zu schaffen;
36. betont, dass der soziale Dialog, die Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft, die Kapazitäten der Sozialpartner und die Mechanismen für die Durchsetzung von sozialen Rechten gestärkt werden müssen; fordert die Regierung nachdrücklich auf, das Bildungssystem zu modernisieren, damit eine inklusivere Gesellschaft geschaffen wird, Ungleichheiten und Diskriminierung verringert und junge Menschen besser mit Kompetenzen und Fähigkeiten ausgestattet werden; betont, dass in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Sozialpolitik eine Unterstützung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) wichtig ist;
37. fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, ihre politischen Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen zu verstärken, da diese weiterhin mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen und bei der Beschlussfassung zu kämpfen haben, unter anderem auch mit Hindernissen, durch die sie ihr Wahlrecht nicht frei ausüben können;
38. weist mit Besorgnis darauf hin, dass die Zahl der in den EU-Mitgliedstaaten von Albanern gestellten Asylanträge, die als unbegründet eingestuft wurden, wieder gestiegen ist; fordert die Regierung nachdrücklich auf, unverzüglich entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu unterbinden, und ihre Bemühungen um Sensibilisierung, sozioökonomische Unterstützung und Prävention in diesem Bereich zu intensivieren und Druckfaktoren zu beseitigen, die mit der Arbeitslosigkeit und strukturellen Unzulänglichkeiten bei der Politik in den Bereichen Sozialschutz, Bildung und Gesundheit zusammenhängen; betont, dass ausreichend Personal für die Generaldirektion für Grenzen und Migration sowie für die Grenzpolizei bereitgestellt und die einschlägige interinstitutionelle Zusammenarbeit verbessert werden muss, um der irregulären Migration besser entgegenzuwirken;
39. würdigt, dass sich Albanien weiterhin vollständig an die einschlägigen Erklärungen der EU und Schlussfolgerungen des Rates angeschlossen und dadurch sein eindeutiges Engagement für die europäische Integration und Solidarität gezeigt hat; betont, dass es wichtig und notwendig ist, dass Albanien weiterhin einen konstruktiven Beitrag zur politischen Stabilität in der Region leistet;
40. begrüßt die Entscheidung der albanischen Staatsführung, die Außenpolitik des Landes auf den Beschluss (GASP) 2016/1671 des Rates abzustimmen, mit dem die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland erneuert wurden;
41. betont den Stellenwert gutnachbarlicher Beziehungen, die als integraler Bestandteil des Erweiterungsprozesses und der Konditionalitäten des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses nach wie vor von entscheidender Bedeutung sind; begrüßt die konstruktive und aktive Rolle Albaniens bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit und der gutnachbarlichen Beziehungen mit anderen Erweiterungsländern und benachbarten EU-Mitgliedstaaten; begrüßt die Beteiligung Albaniens an der Initiative der sechs Länder des westlichen Balkans;
42. lobt sowohl Albanien als auch Serbien für ihr anhaltendes Engagement für die Verbesserung der bilateralen Beziehungen und die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene, zum Beispiel durch das regionale Büro für Jugendzusammenarbeit, das seinen Sitz in Tirana hat; legt beiden Ländern nahe, ihre gute Zusammenarbeit fortzusetzen, damit die Aussöhnung in der Region gefördert wird, insbesondere durch Programme für junge Menschen, zum Beispiel durch die Programme, die im Rahmen der Positivagenda für junge Menschen im Westbalkan verfügbar sind;
43. weist auf die Unstimmigkeiten hin, zu denen es in letzter Zeit zwischen Albanien und Griechenland gekommen ist, und empfiehlt, dass beide Seiten von Maßnahmen oder Äußerungen absehen, die negative Auswirkungen auf die Beziehungen haben könnten;
44. fordert erneut, dass die Kommission in ihre Berichte Informationen über die IPA-Unterstützung für Albanien und die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen aufnimmt, insbesondere über die IPA-Unterstützung, die für die Umsetzung der zentralen Prioritäten und einschlägigen Projekte bereitgestellt wird;
45. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Albaniens zu übermitteln.