Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Februar 2017 zu dem Bericht 2016 der Kommission über Bosnien und Herzegowina (2016/2313(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits,
– unter Hinweis auf das am 18. Juli 2016 paraphierte und am 15. Dezember 2016 unterzeichnete Protokoll über die Anpassung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den Antrag Bosnien und Herzegowinas vom 15. Februar 2016 auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 zu den westlichen Balkanstaaten und die dazugehörige Anlage mit dem Titel „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. September 2016 zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 13. Dezember 2016,
– unter Hinweis auf die erste Tagung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Bosnien und Herzegowina, die am 5./6. November 2015 in Sarajewo stattfand, sowie auf die ersten Tagungen des Stabilitäts- und Assoziationsrates und des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU vom 11. bzw. 17. Dezember 2015,
– unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Vorsitzes des Westbalkan-Gipfels von Paris, der am 4. Juli 2016 stattfand, sowie auf die Empfehlungen der Organisationen der Zivilgesellschaft für das Gipfeltreffen 2016 in Paris,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin (VP/HR) und des Mitglieds der Kommission mit Zuständigkeit für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen vom 1. August 2016 über die Einigung der Staatsorgane Bosnien und Herzegowinas über zentrale Maßnahmen auf dem Weg des Landes in die EU,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der VP/HR und des Mitglieds der Kommission mit Zuständigkeit für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen vom 17. September 2016 im Anschluss an den Beschluss des Verfassungsgerichts Bosnien und Herzegowinas zum Feiertag der Republika Srpska,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2016 mit dem Titel „Mitteilung 2016 über die EU-Erweiterungspolitik“ (COM(2016)0715) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Bosnia and Herzegovina 2016 Report“ (Bericht 2016 über Bosnien und Herzegowina) (SWD(2016)0365),
– unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Heranführungshilfe der EU zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Westbalkan: eine Metaprüfung“(1),
– unter Hinweis auf den 50. Bericht des Hohen Beauftragten für die Durchführung des Friedensübereinkommens in Bosnien und Herzegowina an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen(2),
– unter Hinweis auf die Erklärung, die S.E. João Vale de Almeida, Leiter der Delegation der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen, im November 2016 im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten während der Debatte des Sicherheitsrates über die Lage in Bosnien und Herzegowina abgab,
– unter Hinweis auf die Reformagenda 2015–2018 für Bosnien und Herzegowina, die im Juli 2015 angenommen wurde, und auf den Koordinierungsmechanismus, den der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas und die Regierungen der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska am 23. August 2016 beschlossen haben,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Land,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8‑0026/2017),
A. in der Erwägung, dass sich die EU weiterhin für die EU-Perspektive Bosnien und Herzegowinas sowie für seine territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit einsetzt; in der Erwägung, dass auf dem Weg zur Integration in die EU Fortschritte erzielt wurden; in der Erwägung, dass der Rat die Kommission ersucht hat, ihre Stellungnahme zum Beitrittsantrag Bosnien und Herzegowinas vorzubereiten;
B. in der Erwägung, dass das Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen der bosnisch-herzegowinischen Staatsführung am 9. Dezember 2016 in Sarajewo den Fragenkatalog überreicht hat;
C. in der Erwägung, dass die Aussetzung der autonomen Handelsmaßnahmen aufgehoben wird, sobald das Protokoll über die Anpassung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens unterzeichnet wurde und vorübergehend angewandt wird;
D. in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen auf allen Ebenen mit der Reformagenda für Bosnien und Herzegowina 2013–2018 anerkannt haben, dass unverzüglich ein Prozess der Sanierung und Modernisierung der Wirtschaft eingeleitet werden muss, damit neue Arbeitsplätze geschaffen werden und nachhaltiges, effizientes, sozial gerechtes und beständiges Wirtschaftswachstum gefördert wird; in der Erwägung, dass Bosnien und Herzegowina Entschlossenheit und Bereitschaft gezeigt hat, weitere sozioökonomische Reformen in Angriff zu nehmen, die erforderlich sind, um die noch viel zu hohe Jugendarbeitslosigkeit zu senken;
E. in der Erwägung, dass eine unabhängige, funktionierende und stabile Justiz wichtig ist, um Rechtsstaatlichkeit und Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt sicherzustellen;
F. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des Prozesses der Aussöhnung noch Herausforderungen zu bewältigen sind; in der Erwägung, dass Fortschritte im EU-Beitrittsprozess eine weitere Aussöhnung ermöglichen werden;
G. in der Erwägung, dass Bosnien und Herzegowina die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Rechtssachen Sejdić und Finci, Zornić und Pilav immer noch nicht umgesetzt hat;
H. in der Erwägung, dass Korruption, auch auf höchster Ebene, weiterhin weit verbreitet ist;
I. in der Erwägung, dass in den Nachbarländern, ganz Europa und weltweit noch 74 000 Binnenvertriebene und eine erhebliche Anzahl von Flüchtlingen aus Bosnien und Herzegowina leben und noch 6 808 Menschen vermisst werden;
J. in der Erwägung, dass Bildung von entscheidender Bedeutung für den Aufbau und die Förderung einer toleranten und alle einbeziehenden Gesellschaft und die Stärkung der kulturellen, religiösen und ethnischen Verständigung im Land ist;
K. in der Erwägung, dass Bosnien und Herzegowina das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen unterzeichnet hat (Espoo, 1991);
L. in der Erwägung, dass (potenzielle) Bewerberländer auf der Grundlage ihrer Leistungen bewertet werden und dass die Geschwindigkeit und Qualität der notwendigen Reformen den Zeitplan für den Beitritt bestimmen;
1. begrüßt die Prüfung des Antrags Bosnien und Herzegowinas auf EU-Mitgliedschaft durch den Rat und die Übergabe des Fragenkatalogs und sieht der Stellungnahme der Kommission zu der Begründetheit des Antrags auf Mitgliedschaft erwartungsvoll entgegen; appelliert an die zuständigen staatlichen Stellen Bosnien und Herzegowinas auf allen Ebenen, aktiv zu diesem Prozess beizutragen, bei der Teilnahme am Prozess der Stellungnahme durch die Kommission zusammenzuarbeiten und sich abzustimmen und auf die Fragen der Kommission einen einzigen und kohärenten Katalog mit Antworten vorzulegen; weist darauf hin, dass dies auch dazu dienen wird, zu belegen, dass der Staat funktioniert; bekräftigt, dass der EU-Beitrittsprozess ein alle einbeziehender Prozess ist, in den alle Interessenträger eingebunden werden;
2. schätzt und begrüßt die Funktion des Dreiervorsitzes, zumal ihm eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, einen Anreiz für alle weiteren institutionellen Akteure auf allen Ebenen zu schaffen, sich zu bemühen, ihre jeweilige Rolle im Gesamtprozess der Annäherung des Landes an die EU zu erfüllen;
3. begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda 2015–2018 und die Entschlossenheit des Landes, weitere institutionelle und sozioökonomische Reformen durchzuführen; weist darauf hin, dass der neue Ansatz der EU für Bosnien und Herzegowina durch die schwierige sozioökonomische Lage und die zunehmende Unzufriedenheit unter den Bürgern ausgelöst wurde; weist darauf hin, dass sich die Lage etwas verbessert hat, betont jedoch, dass eine einheitliche und wirkungsvolle Umsetzung der Reformagenda im Einklang mit dem Aktionsplan erforderlich ist, um wirkliche Veränderungen im ganzen Land zu erzielen und das Leben aller Bürger Bosnien und Herzegowinas spürbar zu verbessern;
4. fordert, dass die Reformdynamik aufrechterhalten wird, damit Bosnien und Herzegowina zu einem vollständig wirkungsvollen, alle einbeziehenden und funktionierenden Staat wird, der auf der Rechtsstaatlichkeit gründet und in dem die Gleichberechtigung und demokratische Vertretung aller seiner konstitutiven Völker und Bürger sichergestellt ist; bedauert, dass gemeinsame Reformbemühungen immer noch häufig durch ethnische und politische Spaltungen, die durch tief verwurzelte desintegrative Tendenzen verursacht werden, die ein Hindernis für die normale demokratische Entwicklung sind, und die weitere Politisierung der öffentlichen Verwaltung behindert werden; betont ferner, dass Bosnien und Herzegowina erst ein erfolgreiches Bewerberland in Bezug auf die EU-Mitgliedschaft sein wird, wenn die geeigneten institutionellen Bedingungen geschaffen wurden; fordert alle führenden Politiker nachdrücklich auf, sich um die notwendigen Veränderungen zu bemühen, zu denen auch die Reform des Wahlrechts gehört, und dabei auch den in seinen früheren Entschließungen zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen, unter anderem den Grundsätzen des Föderalismus, der Dezentralisierung und der rechtmäßigen Vertretung, Rechnung zu tragen, damit garantiert wird, dass alle Bürger gleichberechtigt für politische Ämter auf allen Ebenen kandidieren, in diese gewählt werden und sie ausüben können; vertritt die Ansicht, dass es unbedingt erforderlich ist, dass Einigkeit über die Integration in die EU bewahrt wird und bei der Rechtsstaatlichkeit, zu der auch die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität gehört, der Reform der Justiz und der öffentlichen Verwaltung gemeinsam Fortschritte erzielt werden; betont außerdem, dass weiterhin eine wirkungsvolle Konzentration auf soziale und wirtschaftliche Reformen erforderlich ist und dies auch künftig eine Priorität sein sollte;
5. begrüßt, dass eine Einigung über die Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten erzielt wurde, mit dem der Beitrittsprozess auch im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung der EU besser funktionieren und effizienter werden soll und der eine bessere Zusammenarbeit mit der EU ermöglichen soll; fordert, dass der Mechanismus zügig umgesetzt wird; fordert des Weiteren, dass eine wirksame Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen allen Regierungsebenen und mit der EU stattfindet, damit die Angleichung an den Besitzstand und seine Durchführung ermöglicht und die Fragen der Kommission während des gesamten Prozesses der Stellungnahme zufriedenstellend beantwortet werden; hält es für nicht hinnehmbar, dass die Regierung der Republika Srpska versucht, parallele Kanäle der Kommunikation einzurichten, indem sie Bestimmungen über die direkte Berichterstattung an die Kommission annimmt; fordert, dass die Rolle und die Kapazitäten der Direktion für europäische Integration weiter gestärkt werden, damit sie ihre Koordinierungsaufgaben im Rahmen der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und des Beitrittsprozesses insgesamt uneingeschränkt wahrnehmen kann;
6. begrüßt, dass das Protokoll über die Anpassung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens unterzeichnet wurde, das seit dem 1. Februar 2017 vorläufig angewandt wird und durch das die autonomen Handelsmaßnahmen, die seit 1. Januar 2016 ausgesetzt waren, automatisch wieder eingeführt wurden; sieht der zügigen und problemlosen Ratifizierung des Protokolls erwartungsvoll entgegen;
7. bedauert, dass die Geschäftsordnung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses immer noch nicht angenommen wurde, weil versucht wurde, Sperrmöglichkeiten auf der Grundlage der Ethnie in sie aufzunehmen, und in Bosnien und Herzegowina aus diesem Grund als einzigem Erweiterungsland nach wie vor ein derartiges Gremium nicht ordnungsgemäß eingerichtet werden konnte; fordert die leitenden Gremien des Parlaments von Bosnien und Herzegowina nachdrücklich auf, unverzüglich eine Lösung zu finden, um die Anforderungen des institutionellen und rechtlichen Rahmens der EU zu erfüllen, und eine ernsthafte parlamentarische Kontrolle über den Beitrittsprozess auszuüben; weist darauf hin, dass im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens die Annahme einer Geschäftsordnung vorgesehen ist und unmittelbar gegen das Abkommen verstoßen wird, wenn sie nicht angenommen wird;
8. begrüßt, dass das Wahlrecht im Einklang mit den Empfehlungen des BDIMR der OSZE etwas verbessert wurde; weist darauf hin, dass die Kommunalwahlen vom 2. Oktober 2016 weitgehend geordnet verlaufen sind; bedauert, dass die Bürger von Mostar wegen anhaltender Uneinigkeiten zwischen den führenden Politikern nach sechs Jahren ihr demokratisches Recht, ihre kommunalen Vertreter zu wählen, immer noch nicht ausüben können; fordert nachdrücklich, dass das Urteil des Verfassungsgerichts zu Mostar zügig umgesetzt wird, indem das Wahlrecht und das Statut der Stadt geändert werden; verurteilt aufs Schärfste die nicht hinnehmbare Gewalt in Stolac gegen für die Durchführung der Wahl Verantwortliche und fordert die zuständigen Behörden auf, die Situation zu klären, indem sie die Rechtsstaatlichkeit achten, wozu auch die Untersuchung aller Gewaltakte und Unregelmäßigkeiten bei der Wahl sowie die Strafverfolgung der Täter gehören; weist darauf hin, dass die Zentrale Wahlkommission Bosnien und Herzegowinas die Wahl in Stolac annulliert hat, und fordert, dass im Einklang mit demokratischen Standards, friedlich und in einer Atmosphäre der Toleranz Neuwahlen durchgeführt werden;
9. bedauert, dass der erklärte politische Wille, die Korruption zu bekämpfen, nicht in greifbare Ergebnisse gemündet ist; betont, dass es keine Erfolgsbilanz bei prominenten Fällen gibt und der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Bekämpfung der systemischen Korruption, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung, der Vergabe öffentlicher Aufträge, Interessenkonflikten und der Offenlegung von Vermögenswerten, schwach und unangemessen ist; stellt fest, dass Fortschritte erzielt wurden, was die Annahme von Aktionsplänen zur Korruptionsbekämpfung und die Einrichtung von Stellen zur Vorbeugung von Korruption auf unterschiedlichen Ebenen der Staatsführung betrifft, und fordert, dass diese Beschlüsse konsequent und zügig umgesetzt werden; weist mit Besorgnis darauf hin, dass eine Fragmentierung und unzulängliche Zusammenarbeit zwischen den Behörden die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung behindern; fordert eine stärkere berufliche Spezialisierung bei der Polizei und in der Justiz im Wege von geeigneten Formen der Koordinierung; betont, dass eine Bilanz der wirkungsvollen Kontrolle der Parteien- und Wahlkampffinanzierung aufgestellt werden muss, transparente Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst insgesamt geschaffen werden müssen und die Korruption im Zyklus der Vergabe öffentlicher Aufträge beseitigt werden muss;
10. betont, dass die Ergebnisse der Zählung von 2013 eine wichtige Grundlage dafür sind, angemessene Antworten auf die Fragen der Kommission zu geben, und wesentlich für eine wirkungsvolle sozioökonomische Planung sind; begrüßt die endgültige Bewertung der internationalen Beobachtungsmission, wonach die Zählung in Bosnien und Herzegowina insgesamt im Einklang mit internationalen Standards durchgeführt wurde; bedauert, dass sich die Republika Srpska geweigert hat, die Ergebnisse der Zählung als rechtmäßig anzuerkennen und dass die staatlichen Stellen der Republika Srpska ihre eigenen Ergebnisse veröffentlicht haben, die sich von den Ergebnissen unterscheiden, die von der bosnisch-herzegowinischen Behörde für Statistik bestätigt wurden; fordert die staatlichen Stellen der Republika Srpska nachdrücklich auf, ihren Ansatz zu überdenken; fordert die Statistikbehörden Bosnien und Herzegowinas auf, in diesem entscheidenden Bereich erhebliche Fortschritte zu erzielen und ihre Statistiken und Methoden mit den Standards von Eurostat in Einklang zu bringen;
11. weist darauf hin, dass eine professionelle, wirksame und leistungsorientierte öffentliche Verwaltung für jedes Land, das eine Mitgliedschaft in der EU anstrebt, ein Grundpfeiler des Prozesses der Integration ist; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die öffentliche Verwaltung weiterhin fragmentiert und politisiert ist, wodurch institutionelle und legislative Reformen behindert werden und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zugunsten der Bürger schwerfällig und kostspielig ist; fordert, dass schleunigst ein stärker harmonisierter Ansatz für die Politikgestaltung und die Koordinierung zwischen sämtlichen Regierungsebenen verfolgt wird, die öffentliche Verwaltung und der öffentliche Dienst entpolitisiert werden, die mittelfristige Planung verbessert wird und eine eindeutige Strategie für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen eingeführt wird;
12. bringt erneut seine Besorgnis angesichts der fortbestehenden Zersplitterung in vier unterschiedliche Rechtssysteme zum Ausdruck; betont, dass noch bestehende Unzulänglichkeiten in der Justiz zügig bewältigt werden müssen, die Effizienz und Unabhängigkeit der Justiz, auch durch die Entpolitisierung der Justiz, gestärkt werden müssen, die Korruption in der Justiz bekämpft werden muss und angemessene Verfahren für die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen eingeführt werden müssen; fordert, dass der Aktionsplan für die Umsetzung der Justizreform 2014–2018 rasch angenommen wird; fordert, dass die Gesetze über den Schutz von Kindern und den wirksamen Zugang von Kindern zur Justiz uneingeschränkt durchgeführt werden; begrüßt, dass das Gesetz über den unentgeltlichen Rechtsbeistand auf nationaler Ebene angenommen wurde und der Hohe Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft Leitlinien für die Verhütung von Interessenkonflikten, die Ausarbeitung von Integritätsplänen und die Konzipierung von Disziplinarmaßnahmen eingeführt hat;
13. fordert, dass die Effizienz der Justiz insgesamt verbessert wird, die Transparenz und die Objektivität bei der Auswahl neuer Richter und Staatsanwälte erhöht und die Mechanismen der Rechenschaftspflicht und Integrität in der Justiz gestärkt werden; betont, dass die Mechanismen für die Verhütung von Interessenkonflikten gestärkt und Mechanismen für die Transparenz im Hinblick auf Finanzberichte und Offenlegungen von Vermögenswerten in der Justiz geschaffen werden müssen; weist darauf hin, dass dem strukturierten Dialog zum Thema Justiz große Bedeutung bei der Behebung der Mängel in der Justiz Bosnien und Herzegowinas zukommt; fordert eine legislative Lösung, die die Nachverfolgung der Effizienz bei der Bearbeitung der Fälle im gesamten Gebiet Bosnien und Herzegowinas ermöglicht;
14. bedauert, dass eine große Anzahl von Entscheidungen des Verfassungsgerichts, unter anderem die Entscheidung zur Achtung des grundlegenden demokratischen Rechts der Bürger von Mostar, bei Kommunalwahlen zu wählen, nicht umgesetzt wird; fordert, dass alle diese Entscheidungen unverzüglich umgesetzt werden; betont insbesondere die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Feiertag der Republika Srpska, die in dem am 25. September 2016 abgehaltenen Referendum angefochten wurde; ist der Ansicht, dass dies ein schwerwiegender Verstoß gegen das Dayton-Friedensübereinkommen und ein Angriff auf die Justiz und die Rechtsstaatlichkeit ist; betont, dass anstatt des Ergreifens einseitiger Initiativen ein Dialog geführt werden muss; betont, dass nationalistische und populistische Rhetorik und Maßnahmen erhebliche Hindernisse für die Entwicklung sind und dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und des Verfassungsrahmens des Landes von größter Bedeutung ist, um Fortschritte hin zum EU-Beitritt zu erzielen und in Bosnien und Herzegowina Frieden und Stabilität zu wahren;
15. verurteilt aufs Schärfste das Gesetz über die öffentliche Ordnung in der Republika Srpska, das noch in Kraft ist und die grundlegenden demokratischen Rechte der Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Medienfreiheit schwächt, sowie die Bestimmung über die Todesstrafe in der Republika Srpska; fordert die vollumfängliche Umsetzung des Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art zügig umzusetzen;
16. fordert die führenden Vertreter aller Seiten nachdrücklich auf, von spaltender, nationalistischer und sezessionistischer Rhetorik, durch die sich die Gesellschaft polarisiert, und von Maßnahmen, die den Zusammenhalt, die Souveränität und die Integrität des Landes gefährden, abzusehen; fordert nachdrücklich, dass stattdessen ernsthaft Reformen durchgeführt werden, durch die sich die sozioökonomische Lage aller Bürger Bosnien und Herzegowinas verbessert, ein demokratischer, alle einbeziehender und funktionierender Staat geschaffen wird und das Land näher in Richtung EU gerückt wird;
17. hebt den Stellenwert der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichts zu dem Grundsatz hervor, dass die drei konstitutiven Völker einen konstitutiven Status haben und ihre eigenen rechtmäßigen politischen Vertreter gleichberechtigt auf der Grundlage der rechtmäßigen und verhältnismäßigen Vertretung in der Völkerkammer des Parlaments der Föderation Bosnien und Herzegowina wählen;
18. weist auf eine zufriedenstellende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Fällen von Kriegsverbrechen hin und fordert, dass die regionale Zusammenarbeit bei der Bearbeitung der Fälle von Kriegsverbrechen verstärkt wird; hält es für bedenklich, dass bei der Bearbeitung von Fällen von Kriegsverbrechen unterschiedliche rechtliche Standards angewandt werden; begrüßt, dass der Rückstau bei Fällen von im Inland begangenen Kriegsverbrechen bewältigt wird und bei der erfolgreichen Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen, bei denen es zu sexueller Gewalt gekommen ist, weitere Fortschritte erzielt wurden; begrüßt die Vereinbarung zwischen der Delegation der Europäischen Union und dem Finanzministerium von Bosnien und Herzegowina, die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in Bosnien und Herzegowina im Bereich der Bearbeitung der Fälle von Kriegsverbrechen zu finanzieren;
19. verurteilt entschieden die im Oktober 2016 von der Nationalversammlung der Republika Srpska getroffene Entscheidung, ehemaligen Verantwortlichen der Republika Srpska, die wegen Kriegsverbrechen verurteilt wurden, ihre Anerkennung auszudrücken; fordert, dass die Opfer von Kriegsverbrechen unverzüglich geachtet werden und die Aussöhnung vorangebracht wird; erinnert alle führenden Politiker und Institutionen in Bosnien und Herzegowina daran, dass sie dafür verantwortlich sind, die Kriegsereignisse im Interesse der Wahrheit und Aussöhnung objektiv zu bewerten und zu verhindern, dass die Justiz für politische Zwecke missbraucht wird;
20. lobt, dass bei der Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen, bei denen es zu sexueller Gewalt gekommen ist, Fortschritte erzielt wurden, und fordert die zuständigen staatlichen Stellen nachdrücklich auf, den Zugang zur Justiz von Opfern sexueller Gewalt, zu der es im Zuge von Konflikten gekommen ist, weiter zu verbessern, unter anderem indem unentgeltlicher Rechtsbeistand bereitgestellt wird, die psychosoziale Betreuung und die Gesundheitsversorgung gestärkt und die Entschädigung und Weiterverfolgung verbessert werden; fordert, dass sichergestellt wird, dass das Recht dieser Opfer auf Wiedergutmachung einheitlich anerkannt wird;
21. weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, die aufgrund des Bosnienkrieges geflüchtet sind bzw. zu Binnenvertriebenen wurden, bei der Rückübertragung von Eigentums- und Besitzrechten sowie dem Wiederaufbau von Häusern einige Fortschritte erzielt wurden; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die dauerhafte Rückkehr und den Zugang dieser Personen zu Gesundheitsversorgung, Beschäftigung, Sozialschutz und Bildung zu erleichtern und der Entschädigung für beschädigtes Eigentum, das nicht zurückgegeben werden kann, mehr Aufmerksamkeit zu widmen;
22. ist besorgt angesichts der anhaltend hohen Anzahl von Personen, die infolge des Krieges vermisst werden; fordert die zuständigen Behörden auf, das Problem ihres ungeklärten Schicksals stärker in Angriff zu nehmen, unter anderem durch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den beiden Entitäten; betont, dass die Bewältigung dieses Problems von größter Bedeutung für die Aussöhnung und die Stabilität in der Region ist;
23. bekundet seine Besorgnis angesichts des Zustands des Gesundheitswesens in Bosnien und Herzegowina, das zu den am stärksten von Korruption betroffenen Bereichen des Landes zählt; fordert die Behörden auf, dafür Sorge zu tragen, dass es beim Zugang zur medizinischen Versorgung nicht zu Diskriminierung kommt;
24. weist darauf hin, dass bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität einige Fortschritte erzielt wurden; ist jedoch besorgt angesichts der Tatsache, dass bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität aufgrund der zahlreichen Aktionspläne der verschiedenen, auf den unterschiedlichen Ebenen zuständigen Strafverfolgungsbehörden kein einheitlicher Ansatz verfolgt wird; betont, dass der Rahmen für die behördenübergreifende Zusammenarbeit weiter gestärkt werden muss; begrüßt, dass gemeinsame Ermittlungen durchgeführt werden, fordert jedoch koordiniertere Aktionen und einen besseren Informationsaustausch; fordert, dass die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden verbessert werden, auch was die Terrorismusbekämpfung betrifft; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche zu ergreifen und die Fähigkeit, Finanzermittlungen durchzuführen, zu verbessern; begrüßt, dass das Abkommen mit Europol über operative und strategische Kooperation unterzeichnet wurde, mit dem die grenzüberschreitende Kriminalität – unter anderem durch Informationsaustausch und die gemeinsame Planung operativer Tätigkeiten – bekämpft werden soll; fordert, dass auch mit der Agentur Eurojust ein Kooperationsabkommen abgeschlossen wird;
25. betont, dass die Bekämpfung des Menschenhandels verbessert werden muss; fordert die Föderation auf, das Strafgesetzbuch zügig dahingehend zu ändern, dass sämtliche Formen des Menschenhandels – dessen Opfer zu 80 % Frauen und Mädchen sind – unter Strafe gestellt werden;
26. fordert, dass die Mechanismen für die Erhebung, Weitergabe und Untersuchung von Daten über Migration gestärkt werden, da aus Statistiken hervorgeht, dass zunehmend Menschen aus Ländern mit hohem Migrationsrisiko nach Bosnien und Herzegowina kommen; fordert die zuständigen Behörden auf, alle Flüchtlinge und Migranten, die Asyl beantragen oder durch das Hoheitsgebiet des Landes reisen, im Einklang mit dem Völkerrecht und EU-Recht zu behandeln, den Regelungsrahmen für Migration und Asyl weiterzuentwickeln, die Koordinierung zwischen den Institutionen zu verbessern und die erforderlichen Kapazitäten aufzubauen; fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit allen Ländern des westlichen Balkans in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Migration stehen, fortzusetzen, damit die europäischen und internationalen Normen und Standards eingehalten werden;
27. weist darauf hin, dass die Polarisierung im Land in Verbindung mit der Verschlechterung der sozioökonomischen Lage, insbesondere junger Menschen, der Gefahr, dass sich Radikalismus ausbreitet, Vorschub leistet; fordert, dass die Bemühungen um die Bekämpfung von Radikalisierung unverzüglich intensiviert werden und umgehend weitere Maßnahmen zur Ermittlung, Verhinderung und Unterbindung des Zustroms ausländischer Kämpfer und der Nutzung von Kanälen, durch die nicht rückverfolgbare Finanzmittel für die Finanzierung der weiteren Radikalisierung fließen, ergriffen werden, unter anderem indem mit den einschlägigen Stellen der Mitgliedstaaten und der Länder der Region eng zusammengearbeitet wird und die einschlägigen Gesetze umgesetzt werden; fordert eine bessere Koordinierung zwischen dem Sicherheits- und dem Nachrichtendienst und der Polizei; fordert, dass Fälle von Hassreden und der Verbreitung extremistischer Ideologien über soziale Medien mit Entschlossenheit gelöst werden und die Täter entsprechend bestraft werden; fordert, dass rasch Programme für die Deradikalisierung und die Verhinderung der Radikalisierung Jugendlicher durch umfassende Menschenrechtserziehung, bei denen mit der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet wird, eingeführt werden, damit dazu beigetragen wird, dass die Argumentation für die Radikalisierung ausgehebelt wird und sozialer Zusammenhalt unter Kindern und Jugendlichen geschaffen wird; legt unter diesem Aspekt nahe, dass die Beteiligung junger Menschen am demokratischen politischen Prozess erhöht wird; fordert die zuständigen Behörden auf, gegen den religiösen Extremismus vorzugehen; stellt mit Sorge fest, dass es im ganzen Land radikalisierte Bevölkerungsgruppen gibt, und betont, dass führenden Vertretern von Religionsgemeinschaften, Lehrern und dem Bildungssystem insgesamt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zukommt; betont des Weiteren, dass Instrumente für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Resozialisierung bereitgestellt und die Instrumente für die Deradikalisierung verbessert und gestärkt werden müssen;
28. nimmt das aktive Engagement des Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung bei der Sicherstellung der demokratischen Kontrolle über die Streitkräfte Bosnien und Herzegowinas zur Kenntnis; ist besorgt angesichts der großen Vorräte an nicht registrierten Waffen und Munition, die sich illegal im Besitz der Bevölkerung befinden, und fordert nachdrücklich, dass diese Waffen uneingeschränkt beseitigt werden; ist des Weiteren besorgt angesichts der großen Bestände an Waffen und Munition, die sich in der Verantwortung der Streitkräfte befinden und nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden; betont, dass der Waffenhandel bewältigt werden muss, und fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina in diesem Bereich verstärkt wird; fordert nachdrücklich ein umfassendes Konzept, was die Bewältigung der noch bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Räumung aller Minen im Land bis 2019 betrifft;
29. erachtet es als wesentlich, dass die Teilnahme der Öffentlichkeit an der Beschlussfassung verbessert wird und die Bürger – auch junge Menschen – wirkungsvoller in den EU-Beitrittsprozess einbezogen werden; fordert erneut, dass auf allen Ebenen der Staatsführung transparente und allen ethnischen Gruppen offenstehende Mechanismen für die Konsultation der Öffentlichkeit unter Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft und transparente, diskriminierungsfreie Verfahren für die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel für Organisationen der Zivilgesellschaft eingeführt werden; weist darauf hin, dass die Zivilgesellschaft fragmentiert und institutionell und finanziell schwach ist, was sich auf ihre Dauerhaftigkeit und Unabhängigkeit auswirkt; fordert weitere Unterstützung der EU, bessere Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den Organisationen der Zivilgesellschaft, wozu auch die Ausarbeitung eines strategischen Rahmens für die Zusammenarbeit gehört, und eine konkretere Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft in den EU-Beitrittsprozess; verurteilt wiederholte Verleumdungskampagnen gegen Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger und gewalttätige Übergriffe auf sie;
30. betont, dass die strategischen, rechtlichen, institutionellen und politischen Rahmen für die Achtung der Menschenrechte deutlich verbessert werden müssen; fordert, dass eine landesweite Strategie für die Menschenrechte und die Nichtdiskriminierung angenommen wird und weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die wirkungsvolle Umsetzung der internationalen Menschenrechtsinstrumente, die Bosnien und Herzegowina unterzeichnet und ratifiziert hat, sicherzustellen; fordert die zügige Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Amts des Bürgerbeauftragten von Bosnien und Herzegowina; fordert, dass dabei die Empfehlungen des Internationalen Koordinierungsausschusses und der Venedig-Kommission eingehalten werden; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass das Büro des Bürgerbeauftragten nicht ordnungsgemäß funktioniert, was in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht und erhebliche finanzielle Zwänge bestehen; fordert die staatlichen Stellen Bosnien und Herzegowinas auf föderaler Ebene und in der Republika Srpska auf, die Arbeit des Bürgerbeauftragten für Menschenrechte zu erleichtern;
31. ist beunruhigt darüber, dass Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Zugang zur Gesundheitsversorgung immer noch diskriminiert werden; fordert, dass ein einziger landesweit geltender Aktionsplan für die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommen wird; fordert, dass eine umfassende und integrierte Strategie für die soziale Inklusion und die Vertretung der Roma geschaffen wird; fordert, dass die Sozialhilfe gezielter eingesetzt wird, damit die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen erreicht werden; begrüßt, dass einige Regierungen und Parlamente begonnen haben, die Rechte von LGBTI-Personen zu erörtern und besondere Maßnahmen für ihren Schutz auszuarbeiten; fordert, dass die Sicherheit und die Versammlungsfreiheit der LGTBI-Personen garantiert wird; begrüßt die Änderungen an dem Gesetz Bosnien und Herzegowinas gegen Diskriminierung, im Zuge dessen Diskriminierung aufgrund des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität in das Gesetz aufgenommen wurde; fordert, dass das Gesetz ordnungsgemäß durchgeführt wird; begrüßt, dass das Verbot der Hassdelikte in Änderungen des Strafgesetzbuches der Föderation Bosnien und Herzegowina aufgenommen wurde; fordert, dass Kurse über Hassdelikte in die Lehrpläne und Ausbildungsprogramme von Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern aufgenommen werden und die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Justizbehörden bei der Strafverfolgung wegen Hassdelikten verbessert wird; fordert erneut mit Nachdruck, dass die Bestimmung über die Todesstrafe in der Verfassung der Entität Republika Srpska aufgehoben wird;
32. fordert, dass Anstrengungen unternommen werden, um die Systeme für den Schutz des Kindes weiter zu stärken, damit Gewalt und Missbrauch an und die Vernachlässigung und Ausbeutung von Kindern verhindert und bekämpft werden; empfiehlt, dass mehr Ressourcen für die Prävention bereitgestellt werden und die Koordinierung zwischen den Gemeinschaften und der Regierung beim Schutz von Kindern weiter verbessert wird; fordert, dass der bosnisch-herzegowinische Aktionsplan für Kinder 2015–2018 umgesetzt wird;
33. weist darauf hin, dass der Rechtsrahmen für den Schutz der Minderheiten weitgehend geschaffen wurde und im Einklang mit dem Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten steht; begrüßt, dass in Bosnien und Herzegowina der Rat für nationale Minderheiten der Entität Föderation Bosnien und Herzegowina wieder aktiviert wurde; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass wegen eines anhaltenden Mangels an Koordinierung zwischen der Staatsebene und den Entitäten bestehende Gesetze nicht umgesetzt werden und die auf Staatsebene vorgesehene strategische Plattform für nationale Minderheiten noch nicht angenommen wurde; bedauert, dass die Vertretung der nationalen Minderheiten in politischen und öffentlichen Debatten und in den Medien und ihre Einbeziehung in diesen Bereichen nach wie vor gering sind;
34. fordert, dass weitere Bemühungen unternommen werden, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Teilhabe von Frauen am politischen und öffentlichen Leben und am Erwerbsleben zu erhöhen, ihre sozioökonomische Lage zu verbessern und die Rechte von Frauen insgesamt zu stärken; weist darauf hin, dass rechtliche Bestimmungen, durch die die Gleichstellung von Frauen und Männern eingeführt wird, weitgehend geschaffen wurden, dass sie jedoch nach wie vor nicht wirkungsvoll umgesetzt werden; weist mit Sorge darauf hin, dass es im Bereich der Beschäftigung immer noch zu Diskriminierung aufgrund der Mutterschaft kommt und es in den Entitäten und Kantonen keine einheitlichen Rechtsvorschriften über Mutterschafts- und Elternurlaub gibt; betont des Weiteren, dass die bestehenden aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, mit denen die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und schutzbedürftigen Gruppen wie Menschen mit Behinderungen unterstützt werden soll, nicht wirkungsvoll umgesetzt werden; betont, dass der Anteil der Mädchen, insbesondere der Roma-Mädchen, die eine Primär- und Sekundarbildung abschließen, erhöht werden muss;
35. betont, dass die Rechtsvorschriften über die Verhütung von und den Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt im Einklang mit den internationalen Übereinkommen, die die Verhütung von und den Schutz vor häuslicher Gewalt betreffen und die Bosnien und Herzegowina unterzeichnet und ratifiziert hat, wirkungsvoll umgesetzt werden müssen; begrüßt, dass sich die zuständigen staatlichen Stellen verpflichtet haben, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) umzusetzen; verlangt, dass die Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen mit diesem Übereinkommen in Einklang gebracht werden; fordert, dass weibliche Überlebende von Gewalt über die verfügbaren Formen der Unterstützung und Hilfe informiert werden und Krisenzentren für Opfer von Vergewaltigung oder anderen Formen der sexuellen Gewalt eingerichtet werden; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass es keine systematische Aufzeichnung von geschlechtsbezogener Gewalt gibt;
36. bedauert, dass Bosnien und Herzegowina immer noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, indem es die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Rechtssachen Sejdić und Finci, Zornić und Pilav nicht umsetzt; fordert nachdrücklich, dass in diesem Zusammenhang unverzüglich Fortschritte erzielt werden, damit die EU-Perspektive des Landes vorangebracht wird; betont, dass die Umsetzung dieser Urteile dazu beitragen würde, eine demokratische und gut funktionierende Gesellschaft aufzubauen, in der gleiche Rechte für alle sichergestellt sind; bekräftigt, dass das Versäumnis, diese Urteile umzusetzen, die offene Diskriminierung von Bürgern Bosnien und Herzegowinas ermöglicht, was den Werten der EU zuwiderläuft;
37. ist besorgt angesichts der Fälle, in denen Journalisten politisch unter Druck gesetzt und eingeschüchtert wurden, unter anderem durch tätliche und verbale Angriffe auch von hochrangigen Beamten und ehemaligen Beamten, sowie angesichts der mangelnden Transparenz, was die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich betrifft; ist auch besorgt über den Einsatz von Zivilprozessen wegen Verleumdung gegen kritische Medien und Journalisten; betont, dass die Angriffe auf Journalisten untersucht werden müssen und dass für eine ordnungsgemäße Weiterbehandlung durch die Justiz gesorgt werden muss; fordert die staatlichen Stellen auf, alle Angriffe auf Journalisten und Medien unmissverständlich zu verurteilen und dafür zu sorgen, dass derartige Fälle uneingeschränkt aufgeklärt und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden; fordert, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, die erforderlich sind, um die uneingeschränkte Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Pressefreiheit und des Rechts auf Zugang zu Informationen sowohl online als auch offline sicherzustellen; fordert die staatlichen Stellen Bosnien und Herzegowinas auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentlich-rechtlichen Medien vor dem Zusammenbruch zu bewahren; fordert die zuständigen staatliche Stellen auf, für die Unabhängigkeit und finanzielle Stabilität der drei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die politische, operative und finanzielle Unabhängigkeit und Transparenz der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen zu sorgen; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, den Pluralismus in den Medien sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass in allen Amtssprachen Bosnien und Herzegowinas gesendet wird; fordert, dass die digitale Umstellung abgeschlossen und eine Breitbandstrategie erarbeitet wird;
38. ist nach wie vor besorgt angesichts der Tatsache, dass das Bildungssystem immer noch fragmentiert ist, in ihm weiterhin eine ethnische Trennung stattfindet und es immer noch ineffizient und komplex ist; fordert, dass ein landesweiter, gemeinsamer Basislehrplan beschlossen wird, der zum Zusammenhalt im Land beiträgt; verlangt, dass eine bessere Koordinierung zwischen den unterschiedlichen Ebenen der Bildungspolitik stattfindet, damit ein alle einbeziehendes und diskriminierungsfreies Bildungswesen gefördert wird und die Zusammenarbeit über kulturelle, religiöse und ethnische Grenzen hinweg gestärkt wird; fordert die staatlichen Stellen auf, die Grundsätze der Toleranz, des Dialogs und der interkulturellen Verständigung zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen zu fördern; fordert, dass konkrete Maßnahmen beschlossen werden, um die Effizienz des Bildungssystems zu verbessern und Praktiken der ethnischen Trennung abzustellen, wobei das Recht auf Bildung in jeder Amtssprache Bosnien und Herzegowinas sichergestellt werden muss; ist nach wie vor besorgt über den hohen Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger und den andauernd hohen Anteil der vorzeitigen Schulabgänger unter den Roma-Schülern; bedauert, dass die Probleme der „zwei Schulen unter einem Dach“, der monoethnischen Schulen und weiterer Formen der ethnischen Trennung und der Diskriminierung an Schulen nur langsam in Angriff genommen und gelöst werden;
39. begrüßt, dass Maßnahmen ergriffen wurden, um im Rahmen der Reformagenda das Arbeitsrecht zu modernisieren, das Geschäftsumfeld zu verbessern und Schwachstellen im Finanzsektor zu beheben; nimmt auch anerkennend zur Kenntnis, dass die angemeldete Erwerbstätigkeit zugenommen hat und Schritte unternommen wurden, um die Koordinierung der Wirtschaftspolitik zu stärken; begrüßt das mit dem IWF vereinbarte dreijährige Programm im Rahmen der Erweiterten Finanzierungsfazilität, das voraussichtlich bewirken wird, dass sich das Geschäftsklima weiter verbessert, die Größe des staatlichen Sektors abnimmt und der Finanzsektor geschützt wird; bedauert nach wie vor, dass es kein vereintes Wirtschaftsgebiet gibt, wodurch das Geschäftsumfeld, ausländische Direktinvestitionen und KMU behindert werden; fordert, dass diese Probleme im Wege einer einheitlichen und koordinierten landesweiten Industriepolitik und KMU-Politik bewältigt werden; fordert, dass die zuständigen staatlichen Stellen schleunigst koordinierte Maßnahmen skizzieren, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die Verfahren zur Durchsetzung von Verträgen zu vereinfachen und die Korruption in der Wirtschaft zu bekämpfen;
40. begrüßt den leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit; ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass die Arbeitslosigkeit weiterhin weitgehend struktureller Art ist und die Jugendarbeitslosigkeit weiterhin hoch ist, was eine sehr starke Abwanderung von Hochqualifizierten zur Folge hat; legt Bosnien und Herzegowina nahe, aktiv an unterschiedlichen Programmen – zum Beispiel im Rahmen der Positivagenda für junge Menschen im Westbalkan oder dem regionalen Büro für Jugendzusammenarbeit – teilzunehmen, die für junge Menschen in der Region konzipiert wurden; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die bestehenden Gesetze weiter zu stärken und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einzuführen, die insbesondere auf junge Menschen, Frauen, schutzbedürftige Gruppen, zu denen die Roma gehören, und Langzeitarbeitslose ausgerichtet sind und mit denen die Kapazitäten der Arbeitsvermittlungsstellen ausgebaut werden;
41. bedauert, dass die Arbeitsgesetze in beiden Entitäten im Dringlichkeitsverfahren und ohne einen wirklichen Dialog mit den Sozialpartnern verabschiedet wurden; stellt fest, dass die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte immer noch beschränkt sind, und betont, dass diese Gesetze im ganzen Land weiter gestärkt und harmonisiert werden müssen; weist darauf hin, dass Bosnien und Herzegowina eine Reihe von Übereinkommen der IAO unterzeichnet hat, in denen unter anderem die Grundsätze des sozialen Dialogs und die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern anerkannt werden; betont, dass Gesetze im Bereich Gesundheit und Sicherheit im ganzen Land weiter gestärkt und harmonisiert werden müssen; betont auch, dass Reformen und eine Harmonisierung im Bereich der fragmentierten Sozialschutzsysteme erforderlich sind und der soziale Zusammenhalt gefördert und der Sozialschutz der schutzbedürftigsten Gruppen sichergestellt werden muss;
42. weist darauf hin, dass bei der weiteren Angleichung von politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften im Bereich des Umweltschutzes einige Fortschritte erzielt wurden; fordert, dass erhebliche Anstrengungen unternommen werden, was die ordnungsgemäße und systematische Durchführung und Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften betrifft; betont, dass eine landesweite Strategie für die Annäherung an das Umweltrecht der EU angenommen werden muss, der Rechtsrahmen verbessert werden muss und die Verwaltungs- und Überwachungskapazitäten gestärkt werden müssen; weist darauf hin, dass die Rechtsvorschriften, mit denen der Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Beschlussfassung geregelt sind, mit dem Besitzstand in Einklang gebracht werden müssen; fordert, dass die Vorschriften im Bereich des Naturschutzes unverzüglich an den EU-Besitzstand angeglichen werden; betont, dass bei der Planung und beim Bau von Wasserkraftwerken und bei der Planung und Durchführung von Wasserkraftprojekten die internationalen Umweltvorschriften und das EU-Umweltrecht eingehalten werden müssen; fordert nachdrücklich, dass die Wasserkraftprojekte nicht in geschützten Naturräumen durchgeführt werden und sie nicht umweltschädlich sind; betont, dass die Einbeziehung der Öffentlichkeit und die Konsultation der Zivilgesellschaft bei einschlägigen Projekten unbedingt sichergestellt werden muss; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass bei der Lösung des Problems der übermäßigen und grenzüberschreitenden Umweltverschmutzung, die durch den Betrieb der Raffinerie in Bosanski Brod verursacht wird, nicht ausreichend Fortschritte erzielt wurden;
43. betont, dass sich vereinbarte vorrangige EU-Projekte für den Verbund der Elektrizitäts- und Gasleitungen mit Nachbarländern dadurch verzögern, dass es keine politische Einigung über eine landesweite Energiestrategie gibt; fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass eine landesweite Energiestrategie und ein Rechtsrahmen für Gas im Einklang mit dem dritten Energiepaket angenommen werden, damit im Rahmen der europäischen Energiegemeinschaft verhängte Sanktionen aufgehoben werden können; fordert, dass ein Gesetz über Erdgas verabschiedet wird, um die Versorgungssicherheit zur erhöhen; fordert die staatlichen Stellen auf, für die Angleichung an die EU-Normen und internationalen Normen und die entsprechenden politischen Ziele in den Bereichen Energie und Klimawandel zu sorgen;
44. weist auf die Infrastrukturmängel im Land hin und spricht sich dafür aus, dass weiterhin Investitionen in Projekte getätigt werden, durch die die Verkehrsverbindungen innerhalb des Landes und zwischen Bosnien und Herzegowina und seinen Nachbarländern verbessert werden; fordert, dass Bosnien und Herzegowina in die Umsetzung der Konnektivitätsagenda der EU uneingeschränkt einbezogen wird; würdigt, dass die landesweite Rahmenstrategie für den Verkehr 2015–2030 im Juli 2016 angenommen wurde; betont, dass es Bosnien und Herzegowina dadurch ermöglicht würde, Zugang zu Finanzmitteln im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) zu erhalten; fordert die staatlichen Stellen auf, den Rechtsrahmen im Bereich Verkehr an die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften anzugleichen, für funktionale Transportketten zu sorgen, die Engpässe in Korridor Vc zu beseitigen und bei der Auswahl von Auftragnehmern die Ausschreibungsregeln und den Grundsatz der Transparenz einzuhalten, damit Missbrauch und Korruption verhindert werden;
45. begrüßt die fortwährend konstruktive und aktive Haltung, die Bosnien und Herzegowina bei der Förderung der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit einnimmt; fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um die offenen bilateralen Fragen zu klären, zu denen die Demarkation der Grenzen zu Serbien und Kroatien und die Fälle von grenzüberschreitender Umweltverschmutzung gehören; würdigt, dass sich Bosnien und Herzegowina an einen noch größeren Anteil der einschlägigen Erklärungen und Beschlüsse der EU im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) angeschlossen hat, wobei der Anteil von 62 % auf 77 % gestiegen ist; bedauert, dass die staatlichen Stellen Bosnien und Herzegowinas beschlossen haben, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland nach dessen rechtswidriger Annexion der Krim nicht zu unterstützen; weist Bosnien und Herzegowina darauf hin, dass eine einheitliche Außenpolitik erforderlich ist und die Angleichung im Bereich der Außenpolitik ein wesentlicher Teil der Mitgliedschaft in der EU ist; vertritt die Ansicht, dass es wichtig ist, dass die Außenpolitik Bosnien und Herzegowinas auf die Außenpolitik der EU abgestimmt wird und sich die EU weiter aktiv dafür einsetzt, die Sicherheit in Bosnien und Herzegowina aufrechtzuerhalten; begrüßt die anhaltende Präsenz der Operation Althea, durch die die Fähigkeit aufrechterhalten wird, einen Beitrag zur Abschreckungsfähigkeit des bosnisch-herzegowinischen Staates für den Fall zu leisten, dass die Lage sie erfordert, und die gleichzeitig auf Kapazitätsaufbau und Ausbildung ausgerichtet ist; begrüßt des Weiteren, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen das Mandat der EUFOR im November 2016 um ein weiteres Jahr verlängert hat;
46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der VP/HR, dem Rat, der Kommission, der Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina, den Regierungen und Parlamenten der Entitäten Föderation Bosnien und Herzegowina und Republika Srpska und des Distrikts Brčko sowie den Regierungen der zehn Kantone zu übermitteln.