Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Februar 2017 zu dem Jahresbericht über die Binnenmarkt-Governance im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 (2016/2248(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2016 zu der Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2016(1) und die am 27. April 2016 beschlossenen Folgemaßnahmen der Kommission,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2015 zu der Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2015(2) und die am 3. Juni 2015 beschlossenen Folgemaßnahmen der Kommission,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2014 zu der Binnenmarkt-Governance im Rahmen des Europäischen Semesters 2014(3) und die am 28. Mai 2014 beschlossenen Folgemaßnahmen der Kommission,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zur Governance des Binnenmarktes(4) und die am 8. Mai 2013 beschlossenen Folgemaßnahmen der Kommission,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu der Strategie für den Binnenmarkt(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu nichttarifären Handelshemmnissen im Binnenmarkt(6),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2015 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2016: Die wirtschaftliche Erholung konsolidieren und die Konvergenz fördern“ (COM(2015)0690),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. November 2016 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2017“ (COM(2016)0725),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ (COM(2015)0550) und den Bericht über die Binnenmarktintegration und Wettbewerbsfähigkeit in der EU und ihren Mitgliedstaaten (SWD(2015)0203),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juni 2012 mit dem Titel „Bessere Governance für den Binnenmarkt“ (COM(2012)0259),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juni 2012 zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (COM(2012)0261) in der aktualisierten Fassung vom Oktober 2015,
– unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Studie vom September 2014 mit dem Titel „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ (Die Kosten eines Verzichts auf EU-politisches Handeln im Bereich des Binnenmarkts),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Oktober 2015 mit dem Titel „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2015)0600),
– unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Studie vom September 2014 mit dem Titel „Indicators for Measuring the Performance of the Single Market – Building the Single Market Pillar of the European Semester“ (Indikatoren für die Messung der Leistung des Binnenmarkts – Aufbau der Binnenmarktsäule des Europäischen Semesters),
– unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Studie vom September 2014 mit dem Titel „Contribution of the Internal Market and Consumer Protection to Growth“ (Beitrag des Binnenmarkts und des Verbraucherschutzes zum Wachstum),
– unter Hinweis auf die Ausgabe des Online-Binnenmarktanzeigers vom Juli 2016,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 17./18. März 2016,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 28. Juni 2016,
– unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0016/2017),
A. in der Erwägung, dass die Verwirklichung eines vertieften und faireren Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen, die Produktivität zu steigern, attraktive Bedingungen für Investitionen und Innovation zu schaffen sowie ein verbraucherfreundlicheres Umfeld sicherzustellen;
B. in der Erwägung, dass dafür in ganz Europa neue Schwerpunkte gesetzt werden müssen, einschließlich der zeitnahen Vollendung und Umsetzung verschiedener Binnenmarktstrategien, insbesondere der Strategie des digitalen Binnenmarkts;
C. in der Erwägung, dass diese neue Schwerpunktsetzung auch die Auswirkungen des Brexit, u. a. auf den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit, die Zollunion und den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich des Binnenmarkts im Allgemeinen, umfassen muss;
D. in der Erwägung, dass sich die EU nach der Wirtschaftskrise von 2008 noch immer in einer Phase der Stagnation befindet und sich die Wirtschaft nur schleppend erholt, die Arbeitslosenquoten hoch sind und prekäre soziale Verhältnisse herrschen; in der Erwägung, dass das Motto des Jahreswachstumsberichts für 2016 erfreulicherweise lautete: „Die wirtschaftliche Erholung konsolidieren und die Konvergenz fördern“;
E. in der Erwägung, dass im Jahreswachstumsbericht für 2017 erneut darauf hingewiesen wird, dass eine integrative wirtschaftliche Erholung erzielt werden muss, die der sozialen Dimension des Binnenmarkt besser Rechnung trägt, und dass Europa verstärkt in die Jugend und die Arbeitsuchenden sowie in Start-up-Unternehmen und KMU investieren muss;
F. in der Erwägung, dass trotz der wirtschaftlichen Erholung die Arbeitslosigkeit in vielen Teilen Europas noch immer viel zu hoch ist und dass in vielen Mitgliedstaaten die langen Perioden hoher Arbeitslosigkeit beträchtliche soziale Kosten verursachen;
G. in der Erwägung, dass im Rahmen des Europäischen Semesters die Koordinierung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik innerhalb der EU-28 verstärkt werden soll, um – im Einklang mit den Zielen der sozialen Gerechtigkeit und des Schutzes der Schwächsten in der Gesellschaft – die Stabilität zu verbessern, Wachstum und Beschäftigung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; in der Erwägung, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde;
H. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt zu den Eckpfeilern der EU und zu ihren bedeutendsten Errungenschaften gehört; in der Erwägung, dass das Europäische Semester auch den Binnenmarkt und Maßnahmen zu seiner Vollendung umfassen muss, wenn dadurch das Wirtschaftswachstum angekurbelt und die Volkswirtschaften stabilisiert werden sollen;
Stärkung der Binnenmarktsäule im Europäischen Semester
1. bekräftigt, dass der Binnenmarkt eine der Grundlagen der EU sowie die tragende Säule der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und des europäischen Einigungswerks insgesamt ist; weist darauf hin, dass der Binnenmarkt immer noch fragmentiert und unzureichend umgesetzt ist und dass er ein großes Potenzial für Wachstum, Innovation und Beschäftigung besitzt; betont, dass der Binnenmarkt für die EU von fundamentaler Bedeutung ist, wenn es um die wirtschaftliche Erholung, die Förderung der Konvergenz und die Stärkung von Investitionen in die Jugend und die Arbeitsuchenden sowie in Start-up-Unternehmen und KMU geht; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass alle Dimensionen des Binnenmarktes vollendet werden, einschließlich Waren, Dienstleistungen, Kapital, Arbeit, Energie, Verkehr und des digitalen Sektors;
2. bekräftigt seine Forderung nach Schaffung einer starken Binnenmarktsäule mit einer sozialen Dimension im Rahmen des Europäischen Semesters, zusammen mit einem System der regelmäßigen Überwachung und Ermittlung länderspezifischer Binnenmarkthindernisse, wie sie in jüngster Zeit mit größerer Auswirkung, Häufigkeit und Tragweite in den Mitgliedstaaten vermehrt eingeführt wurden; fordert eine eingehende Bewertung der Binnenmarktintegration und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt; fordert, dass die Bewertung des Standes der Binnenmarktintegration zum festen Bestandteil des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung werden sollte;
3. weist erneut darauf hin, dass das Europäische Semester 2010 eingeführt wurde, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Haushaltspläne zu bestimmten Terminen im Jahr mit ihren EU-Partnern erörtern, sodass wechselseitige Kommentare zu den Plänen und eine gemeinsame Überwachung des Fortschritts ermöglicht werden; betont, dass die soziale Leistungsfähigkeit genauso im Fokus bleiben muss wie die Förderung einer wirtschaftlichen und sozialen Aufwärtskonvergenz;
4. hebt hervor, dass die Binnenmarktsäule im Rahmen des Europäischen Semesters dazu dienen sollte, in Bezug auf alle Dimensionen des Binnenmarktes die Schlüsselbereiche für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung zu ermitteln; betont darüber hinaus, dass sie außerdem einen Maßstab für Verpflichtungen zu Strukturreformen in den Mitgliedstaaten darstellen sollte;
5. weist darauf hin, dass die Binnenmarktsäule innerhalb des Europäischen Semesters eine regelmäßige Bewertung der Binnenmarkt-Governance durch eine systematische Prüfung der nationalen Gesetzgebung auf Einhaltung der Vorschriften und durch Anwendung von Datenanalyse-Werkzeugen zur Feststellung von Verstößen erlauben würde, sodass sich die Überwachung der Binnenmarktgesetzgebung verbessern würde und es den Institutionen mithilfe der nötigen Informationen ermöglicht würde, den Rechtsrahmen des Binnenmarktes mit konkreten Ergebnissen für die Bürgerinnen und Bürger umzugestalten, umzusetzen, anzuwenden und durchzusetzen;
6. begrüßt die Bemühungen der Kommission, durch die sichergestellt werden soll, dass die Vorteile der Globalisierung und des technologischen Wandels gerecht auf die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen verteilt sind, speziell unter jungen Menschen; fordert, dass auf allen Ebenen das Bewusstsein dafür geschärft wird, wie sich politische Maßnahmen und Reformen auf die Einkommensverteilung auswirken, um Gleichstellung, Fairness und Integration zu gewährleisten;
7. ist der Auffassung, dass in Bezug auf nationale Maßnahmen oder deren Umsetzung ein frühzeitiges Eingreifen effektiver sein kann und zu besseren Ergebnissen als ein Vertragsverletzungsverfahren führen kann; betont dennoch, dass die Kommission, wenn ein frühzeitiges Eingreifen keine Ergebnisse bringt, alle verfügbaren Maßnahmen, auch Vertragsverletzungsverfahren, einsetzen muss, um die uneingeschränkte Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften sicherzustellen;
8. fordert die Kommission erneut auf, die Schwerpunktbereiche für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen uneingeschränkt zu berücksichtigen, die für den Aufbau eines an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepassten Binnenmarkts wesentlich sind und zuvor von der Kommission ermittelt und in der Studie mit dem Titel „The Cost of Non-Europe in the Single Market“ (Die Kosten eines Verzichts auf EU-politisches Handeln im Bereich des Binnenmarkts) vom September 2014 näher ausgeführt wurden, wozu Dienstleistungen, der digitale Binnenmarkt und insbesondere der elektronische Handel, der gemeinschaftliche Besitzstand im Verbraucherschutz, die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und der freie Warenverkehr gehören;
9. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Wege der länderspezifischen Empfehlungen eine systematische Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften durchzuführen, insbesondere wenn diese Vorschriften zu Strukturreformen beitragen, und erinnert in diesem Zusammenhang, wie wichtig der neue Ansatz der Kommission ist, bei dem die soziale Gerechtigkeit hervorgehoben wird; fordert die Kommission auf, das Parlament im Rahmen des Jahreswachstumsberichts über die Fortschritte zu unterrichten, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Funktionieren des Binnenmarkts und der Integration der Märkte für Güter, Waren und Dienstleistungen erreicht haben;
10. weist darauf hin, dass die allgemeine Durchführung der in den länderspezifischen Empfehlungen geforderten grundlegenden Reformen in einigen Bereichen bislang enttäuschend und von Land zu Land verschieden war; fordert die Mitgliedstaaten auf, raschere Fortschritte bei der Annahme der in den länderspezifischen Empfehlungen geforderten Reformen zu erzielen und gleichzeitig eine geeignete Ablaufplanung und Durchführung vorzunehmen, um das Wachstumspotenzial zu erhöhen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken;
11. vertritt die Auffassung, dass die Eigenverantwortung der Parlamente der Mitgliedstaaten in Bezug auf die länderspezifischen Empfehlungen gestärkt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission die Möglichkeit einzuräumen, die länderspezifischen Empfehlungen in den nationalen Parlamenten vorzustellen; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen; fordert die Kommission erneut auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments über die Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und über die bisher erzielten Fortschritte zu berichten;
12. fordert den Rat für Wettbewerbsfähigkeit auf, sich im Rahmen der Überwachung der Umsetzung von länderspezifischen Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten und auch in den Prozess der Erstellung dieser Empfehlungen aktiv einzubringen;
13. hebt hervor, dass die Beseitigung von unnötigen Investitionshindernissen, die Förderung von Innovation und eine Vertiefung des Binnenmarktes zusammen mit einer Stärkung der Investitionen in Humankapital und soziale Infrastruktur zu den Zielen der Investitionsoffensive für Europa gehören;
14. betont, dass eine Verbesserung des Investitionsumfelds bedeutet, den Binnenmarkt zu stärken, indem größere regulatorische Berechenbarkeit ermöglicht, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU gestärkt und unnötige Hindernisse für Investitionen sowohl von innerhalb als auch von außerhalb der EU beseitigt werden; weist erneut darauf hin, dass nachhaltige Investitionen ein solides und berechenbares Unternehmensumfeld erfordern; betont, dass die EU in verschiedenen Bereichen tätig wurde, was in der Binnenmarktstrategie, in der Energieunion und im digitalen Binnenmarkt zum Ausdruck kommt, und ist der Auffassung, dass diese Bemühungen auf EU-Ebene durch Bemühungen auf nationaler Ebene flankiert werden müssen;
15. weist darauf hin, dass die neuen Empfehlungen für den Euro-Raum Reformen umfassen, mit denen offene und wettbewerbsfähige Märkte für Waren und Dienstleistungen sichergestellt werden sollen; weist zudem darauf hin, dass Innovation und Wettbewerb – innerstaatlich und grenzübergreifend – wesentlich für einen funktionierenden Binnenmarkt sind, und ist der Ansicht, dass sie durch die europäischen Rechtsvorschriften sichergestellt werden sollten;
16. unterstützt die Forderung der Kommission, dass die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen gemäß dem Dreieck der Wirtschaftspolitik in drei Bereichen intensivieren und hierbei den Fokus auf soziale Gerechtigkeit legen sollen, um für ein integrativeres Wachstum zu sorgen;
17. teilt die Auffassung der Kommission, dass mit dem Binnenmarkt vereinbare Konvergenzbemühungen auf bewährten Verfahren im Bereich der Strategien für lebenslanges Lernen, auf wirksamen politischen Maßnahmen zur Unterstützung der Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und auf modernen und integrativen Sozialschutz- und Bildungssystemen beruhen müssen;
Das Potenzial des Binnenmarktes in zentralen Wachstumsbereichen ausschöpfen
18. betont, dass im Binnenmarkt trotz Abbau der Zollhürden nach wie vor zahlreiche unnötige nichttarifäre Handelshemmnisse unterschiedlichster Art bestehen; hebt hervor, dass für eine Stärkung des Binnenmarktes sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene dringender Handlungsbedarf besteht, um diese unnötigen nichttarifären Handelshemmnisse in einer Weise zu überwinden, die mit der Förderung von Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards vereinbar ist, damit mehr Wettbewerb, Wachstum und Arbeitsplätze entstehen können; betont, dass Protektionismus und diskriminierende Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht geduldet werden sollten; fordert die Kommission wie schon 2016 erneut auf, eine umfassende Übersicht über nichttarifäre Handelshindernisse im Binnenmarkt und eine Analyse der Mittel zur Beseitigung dieser Hindernisse vorzulegen und dabei eindeutig zwischen nichttarifären Handelshindernissen und Regelungen zu unterscheiden, mit denen auf verhältnismäßige Weise ein berechtigtes politisches Ziel eines Mitgliedstaats verwirklicht werden soll; fordert die Kommission ferner auf, einen ambitionierten Vorschlag zu unterbreiten, wie diese nichttarifären Handelshindernisse möglichst bald beseitigt werden können, um das immer noch nicht ausgeschöpfte Potenzial des Binnenmarkts freizusetzen;
19. betont, dass Hindernisse im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs besonders besorgniserregend sind, da sie vor allem die grenzüberschreitende Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen behindern, die eine Triebfeder für die wirtschaftliche Entwicklung in der EU bilden; weist darauf hin, dass unverhältnismäßige Verwaltungsvorschriften, Inspektionen und Sanktionen dazu führen können, dass die Errungenschaften des Binnenmarktes verlorengehen;
20. unterstreicht die Binnenmarktstrategie und deren gezielte Aktionen, die darauf ausgerichtet sein sollten, Chancen für Verbraucher, Fachkräfte und Unternehmen, insbesondere für KMU, zu schaffen, die in Europa dringend benötigte Modernisierung und Innovation anzuregen und zu ermöglichen sowie konkrete Ergebnisse zu liefern, die für Verbraucher und Unternehmen im Alltag von Nutzen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für optimale Bedingungen zu sorgen, damit sich die partizipative Wirtschaft weiterentwickeln und florieren kann; betont, dass die partizipative Wirtschaft ein enormes Potenzial für Wachstum und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher besitzt;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, Reformen und Maßnahmen in Angriff zu nehmen, die die Verbreitung neuer Technologien erleichtern, um sicherzustellen, dass eine Vielzahl an Unternehmen Nutzen aus den Vorteilen dieser Technologien ziehen; fordert die Kommission auf, die im Jahreswachstumsbericht für 2017 genannten konkreten Vorschläge, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Binnenmarktvorschriften sowie mit Maßnahmen im Bereich der Unternehmensdienstleistungen stehen, darunter die Erleichterung ihrer grenzüberschreitenden Erbringung und die Schaffung eines einfachen, modernen und betrugssicheren Mehrwertsteuersystems, rasch vorzulegen;
22. begrüßt die im Jahreswachstumsbericht für 2017 enthaltene Ankündigung der Kommission, an einem einheitlichen EU-Genehmigungsrahmen zu arbeiten, der auf Großprojekte von grenzübergreifender Dimension oder wichtige Investitionsplattformen mit nationaler Kofinanzierung unmittelbar anwendbar wäre;
23. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das EU-Vergaberecht rasch umgesetzt wird, insbesondere was die Einführung der elektronischen Beschaffung und die neuen Bestimmungen betrifft, mit denen die Unterteilung von Aufträgen in Lose begünstigt werden soll, was wichtig ist, um Innovation und Wettbewerb zu fördern und die KMU auf den Beschaffungsmärkten zu unterstützen;
24. betont im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt für Dienstleistungen, dass Verbesserungen im Bereich der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen eindeutig notwendig sind, wobei die hohe Qualität dieser Dienstleistungen erhalten bleiben muss; nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, einen europäischen Dienstleistungsausweis („European Services Card“) und ein harmonisiertes Anmeldeformular einzuführen; legt der Kommission nahe, die Marktentwicklungen zu prüfen und erforderlichenfalls Maßnahmen im Zusammenhang mit Versicherungsanforderungen für Unternehmens- und Baudienstleister zu ergreifen;
25. stellt fest, dass für über 5 500 Berufe in ganz Europa besondere Qualifikationen oder ein besonderer Titel notwendig sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die wechselseitige Bewertung regulierter Berufe, die von der Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten durchgeführt wird;
26. fordert die Kommission auf, energisch gegen Protektionismus in den Mitgliedstaaten vorzugehen; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten von diskriminierenden Maßnahmen, wie handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, die nur bestimmte Wirtschaftszweige oder Geschäftsmodelle betreffen und den Wettbewerb verzerren und es für ausländische Unternehmen schwierig machen, sich in einem gegebenen Mitgliedstaat niederzulassen, absehen sollten, da dies ganz eindeutig einen Verstoß gegen die Binnenmarktgrundsätze darstellt;
27. erwartet in Bezug auf den Binnenmarkt für Waren einen Vorschlag der Kommission zu einer Überarbeitung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung, damit sichergestellt wird, dass Unternehmen innerhalb der EU für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, ein wirksames Recht auf freien Warenverkehr genießen; betont, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von den Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß angewendet und eingehalten wird, sodass sich Unternehmen häufig darauf konzentrieren müssen, Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer mangelnden Umsetzung auszuräumen, anstatt auf ihr Kerngeschäft;
28. fordert die Kommission auf, möglichst rasch ihre Vorstellung von einem einheitlichen und kohärenten europäischen Normungssystem darzulegen, das sich an das sich wandelnde Umfeld anpasst, mehrere politische Strategien unterstützt und für Verbraucher und Unternehmen von Nutzen ist; hebt hervor, dass europäische Normen häufig weltweit übernommen werden, weil sie nicht nur die Vorteile in Bezug auf Interoperabilität und Sicherheit, Kostensenkung und leichtere Integration von Unternehmen in die Wertschöpfungskette und den Handel bringen, sondern durch Internationalisierung auch die Unternehmen stärken;
29. ist der Auffassung, dass das Voranbringen des digitalen Binnenmarkts unabdingbar für die Stimulierung des Wachstums, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Förderung notwendiger Innovationen auf dem EU-Markt und die Aufrechterhaltung der europäischen globalen Wettbewerbsfähigkeit ist und sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher Vorteile bringt; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich uneingeschränkt an der Umsetzung des digitalen Binnenmarkts zu beteiligen;
Stärkung der Binnenmarkt-Governance
30. bekräftigt seine Forderung an die Kommission, die Binnenmarkt-Governance durch die Entwicklung von analytischen Werkzeugen, einschließlich sozialer Indikatoren, zur genaueren Messung seiner Leistung im Rahmen der Binnenmarktsäule des Europäischen Semesters zu verbessern; ist der Ansicht, dass ein solches analytisches Werkzeug wertvolle Erkenntnisse für die länderspezifischen Empfehlungen, den Jahreswachstumsbericht, die Leitlinien des Europäischen Rates für die Mitgliedstaaten und die nationalen Aktionspläne für die Umsetzung der Binnenmarktleitlinien liefern könnte;
31. fordert eine Stärkung des Rahmens für die Binnenmarkt-Governance und eine bessere Überwachung und Bewertung der ordnungsgemäßen, fristgerechten und wirksamen Umsetzung und Anwendung der Binnenmarktvorschriften; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Werkzeuge der Binnenmarkt-Governance besser zu nutzen und die Nutzung der für jeden Mitgliedstaat verfügbaren Daten des Binnenmarktanzeigers wie auch ihrer Entwicklung in Bezug auf die politische Leistung zu verbessern;
32. ist nach wie vor der Ansicht, dass ein integriertes Messsystem festgelegt werden muss, das verschiedene Methoden wie Gesamtindikatoren, systematische Indikatorengruppen und sektorspezifische Instrumente kombiniert, um die Leistung des Binnenmarkts zu messen, und das in das Europäische Semester integriert werden kann; fordert die Kommission auf, sowohl für die Messung der Vertiefung des Binnenmarkts als auch für das Anstoßen von Impulsen für diese Vertiefung in Schlüsselbereichen einen Leitindikator und ein Ziel für diesen Indikator in Bezug auf die Binnenmarktintegration in Erwägung zu ziehen;
33. fordert die Kommission erneut auf, erforderlichenfalls quantitative Ziele für den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden auf europäischer Ebene festzulegen; fordert, dass diese quantitativen Ziele im Rahmen der neuen Initiative der Kommission zum Bürokratieabbau berücksichtigt werden;
34. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten sich stärker um die Modernisierung ihrer öffentlichen Verwaltung bemühen müssen, indem sie mehr und besser zugängliche digitale Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen anbieten, und ihre Bemühungen um Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Interoperabilität der öffentlichen Verwaltungen intensivieren müssen;
35. fordert die Kommission auf, vor jeder Rechtsetzungsinitiative eine umfassende Folgenabschätzung durchzuführen, in der die Auswirkungen des Rechtsakts auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in allen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, und sorgfältig zu prüfen, ob ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten und Zielen des Vorhabens für die EU als Ganzes gegeben ist;
36. fordert die Kommission auf, ihre Maßnahmen im Bereich der intelligenten Durchsetzung und eine Kultur der Einhaltung von Vorschriften rigoros weiterzuverfolgen, damit die heutige Situation verbessert wird, in der nicht alle Chancen, die der Binnenmarkt auf dem Papier bietet, auch in der Realität bestehen, weil das EU-Recht bislang nicht vollständig umgesetzt und durchgesetzt wurde;
37. fordert die Kommission auf, den Marktüberwachungsmechanismus zu stärken, um unsichere und nicht konforme Produkte zu finden und vom Binnenmarkt zu entfernen; fordert erneut, dass das Paket zur Produktsicherheit und Marktüberwachung unverzüglich vom Rat verabschiedet wird;
38. begrüßt und erwartet mit Spannung die Initiative der Kommission zur Schaffung eines benutzerfreundlichen und für Bürger und Unternehmen gleichermaßen nützlichen Single-Digital-Gateways, das auf vorhandenen Instrumenten wie z. B. den zentralen Anlaufstellen, den Produktinfostellen, den Produktinformationsstellen für das Bauwesen, dem Portal „Ihr Europa“ und SOLVIT aufbauen und diese verbessern soll;
39. würdigt die positive Funktion der von der Kommission eingeleiteten EU-Maßnahme „Sweep“, die über koordinierte Kontrollmaßnahmen Verbraucherrechtsverstöße von Online-Anbietern aufdecken und die Rechtsdurchsetzung verbessern soll;
40. stellt fest, dass die Grundsätze der besseren Rechtsetzung und die REFIT-Initiative wichtig sind, damit eine größere Kohärenz der aktuellen und zukünftigen Rechtsetzung sichergestellt ist und gleichzeitig die regulatorische Souveränität gewahrt bleibt und dem Bedarf an regulatorischer Sicherheit und Berechenbarkeit entsprochen wird;
41. betont, dass die Unterstützung der Kommission und ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Bereich einer besseren Umsetzung, Durchführung und Anwendung wichtig ist; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass weitere Maßnahmen auf nationaler Ebene erforderlich sind, auch im Hinblick auf einen Bürokratieabbau und die Vermeidung der Festlegung zusätzlicher Anforderungen bei der Umsetzung von Richtlinien in nationales Recht („gold-plating“), wie z. B. steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen;
42. betont, dass der Binnenmarkt weiterhin für alle Akteure – EU-Bürger, vor allem Studierende, Fachkräfte, Unternehmer und dabei insbesondere KMU – in allen Mitgliedstaaten da sein sollte; diese sollten in einem permanenten Dialog stehen und bewerten, was funktioniert und was nicht und wie die Binnenmarktpolitik der Zukunft aussehen sollte; betont in diesem Zusammenhang die Rolle des Binnenmarktforums, das jedes Jahr von der Kommission in Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort wie nationalen Behörden, Akteuren der Zivilgesellschaft, Sozialpartnern, Handelskammern und Unternehmerverbänden veranstaltet wird;
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43. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.