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Verfahren : 2016/2148(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0385/2016

Eingereichte Texte :

A8-0385/2016

Aussprachen :

PV 15/02/2017 - 17
CRE 15/02/2017 - 17

Abstimmungen :

PV 16/02/2017 - 6.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0053

Angenommene Texte
PDF 322kWORD 60k
Donnerstag, 16. Februar 2017 - Straßburg
Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds
P8_TA(2017)0053A8-0385/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2017 zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung (2016/2148(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden „Dachverordnung“)(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung(5),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde(6),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates(7),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen(8),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015)0639),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2016 zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zu Synergien für Innovation: die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020 und andere europäische Innovationsfonds und EU-Programme(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2015 mit dem Titel „Ausrichtung der Kohäsionspolitik 2014–2020 auf Vereinfachung und Leistung“(11),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Februar 2016 zu „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. Mai 2016 zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“(12),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 9. Juli 2015 zum Thema „Ergebnisse der Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme“(13),

–  unter Hinweis auf den sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (COM(2014)0473),

–  unter Hinweis auf die Studie seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) vom Juni 2016 mit dem Titel „Maximierung von Synergien zwischen europäischen Struktur- und Investitionsfonds und anderen EU-Instrumenten zur Erfüllung der Europa-2020-Ziele“,

–  unter Hinweis auf die Studie der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) vom September 2016 mit dem Titel „Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung“,

–  unter Hinweis auf die Untersuchung seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) vom September 2016 mit dem Titel „Finanzinstrumente im Programmplanungszeitraum 2014-2020: erste Erfahrungen der Mitgliedstaaten“,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0385/2016),

A.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik mit ungefähr einem Drittel der Gesamtausgaben einen erheblichen Teil des EU-Haushalts ausmacht;

B.  in der Erwägung, dass die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) mit einer Mittelausstattung in Höhe von 454 Mrd. EUR im Zeitraum 2014–2020 das wichtigste investitionspolitische Instrument der EU darstellen und in vielen Mitgliedstaaten als bedeutende Finanzierungsquelle für öffentliche Investitionen dienen, und dass sie in der gesamten EU zu mehr Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen geführt und die Entwicklungsunterschiede auf regionaler und lokaler Ebene verringert haben, wodurch der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gefördert wurde;

C.  in der Erwägung, dass die Partnerschaftsvereinbarungen die Grundlage für den von der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 3 vorgelegten Bericht bilden;

D.  in der Erwägung, dass die Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme für den Zeitraum 2014–2020 einem modernisierten, stark angepassten und aufwändigen Prozedere mit einem neuen Rahmen für Leistung, Ex-ante-Konditionalitäten und thematische Konzentration folgten, aber auch zu erheblichen Verzögerungen des tatsächlichen Beginns der Umsetzung der Kohäsionspolitik führten, unter anderem aufgrund der unzulänglichen Verwaltungskapazitäten mehrerer Regionen und Mitgliedstaaten, wobei dies durch das Verfahren zur Benennung der Verwaltungsbehörden noch weiter verlangsamt wurde;

E.  in der Erwägung, dass zweifellos feststeht, dass die operationellen Programme aufgrund der verspäteten Annahme des regulatorischen Rahmens Ende 2013 infolge der langwierigen Verhandlungen und späten Einigung über den MFR nicht rechtzeitig verabschiedet werden konnten; in der Erwägung, dass die Umsetzung der operationellen Programme folglich nur schleppend begann, was Auswirkungen auf die Aufnahme dieser Politik vor Ort hatte;

F.  in der Erwägung, dass gemeinsame Bestimmungen für alle fünf ESI-Fonds festgelegt und dadurch die Beziehungen zwischen ihnen verstärkt wurden;

G.  in der Erwägung, dass sich die Kohäsionspolitik derzeit zahlreichen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber sieht, die sich einerseits aus der Finanzkrise, die zu einem Rückgang der öffentlichen Investitionen in vielen Mitgliedstaaten führt und die ESI-Fonds und die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten in vielen von ihnen zum wichtigsten Instrument für öffentliche Investitionen macht, und die sich andererseits aus der Migrationskrise ergeben;

H.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2014–2020 durch thematische Konzentration und Unterstützung der Prioritäten und Ziele der Union eine gezieltere politische Ausrichtung erhielt;

I.  in der Erwägung, dass die ESI-Fonds im laufenden Finanzierungszeitraum stärker ergebnisorientiert ausgerichtet sind und auf einem Investitionsumfeld beruhen, das eine größere Effektivität ermöglicht;

J.  in der Erwägung, dass die Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik stärker auf die Prioritäten der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie auf das Europäische Semester abgestimmt sein müssen;

K.  in der Erwägung, dass die Taskforce für eine bessere Umsetzung einen Beitrag zur Aufhebung der Blockaden und der Verspätungen bei der Zuweisung von Mitteln geleistet hat;

Austausch von Ergebnissen, Kommunikation und Öffentlichkeitswirkung

1.  weist darauf hin, dass Europa eine in wirtschaftlicher, sozialer und politischer Hinsicht schwierige Phase durchläuft, weshalb es mehr denn je auf eine wirksame Investitionspolitik ankommt, die auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung abzielt, sich durch Bürgernähe auszeichnet, zielgenauer auf besondere territoriale Ambitionen eingeht und sowohl die Arbeitslosigkeit als auch die sozialen Ungleichheiten innerhalb der Union bekämpfen sollte; vertritt die Auffassung, dass die EU, wenn sie das Vertrauen ihrer Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen will, Anpassungsprozesse einleiten muss, um den in Artikel 9 AEUV festgelegten Erfordernissen nachzukommen;

2.  weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014–2020 grundlegend überarbeitet wurde, was eine Änderung der Mentalität und der Arbeitsmethoden auf allen Steuerungsebenen erforderlich machte, einschließlich einer horizontalen Koordinierung und Einbeziehung der Interessenträger sowie einer soweit wie möglich von der örtlichen Bevölkerung gesteuerten lokalen Entwicklung (CLLD); hebt hervor, dass die unlängst erfolgten zukunftsweisenden und beispielhaften Reformen oftmals ignoriert werden und die Kohäsionspolitik noch immer häufig als herkömmliche Ausgabenpolitik wahrgenommen wird, und nicht als Entwicklungs- und Investitionspolitik, die greifbare Ergebnisse ermöglicht;

3.  vertritt die Auffassung, dass sich die zentrale Kommunikation auf den europäischen Mehrwert, Solidarität und die Sichtbarkeit von Erfolgsgeschichten konzentrieren sollte, und hebt zugleich hervor, wie wichtig es ist, bewährte Praktiken auszutauschen und aus Projekten Lehren zu ziehen, die ihre Ziele nicht erreicht haben; besteht darauf, dass die Kommunikation über das Thema ESI-Fonds modernisiert und intensiviert werden sollte; besteht darauf, dass neue Instrumente zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Kohäsionspolitik ermittelt und umgesetzt werden; hält es für erforderlich, im Rahmen einer kontinuierlichen Anstrengung zur Schaffung und Aktualisierung von Datenbanken in regionale Intelligenz und Datenerhebung zu investieren und dabei den lokalen und regionalen Bedürfnissen, Besonderheiten und Prioritäten Rechnung zu tragen, wie im Falle der bereits bestehenden S3-Plattform, die es dem interessierten Publikum ermöglichen würde, den europäischen Mehrwert von Projekten zu überprüfen;

4.  betont, dass man die Beteiligung der Interessenträger und Empfänger und die Einbeziehung der Bürger in die Ausgestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik stärker in den Vordergrund rücken muss, um die Kommunikation über die ESI-Fonds und deren Sichtbarkeit zu verbessern; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die Städte außerdem auf, die Errungenschaften der Kohäsionspolitik und die daraus zu ziehenden Lehren besser zu vermitteln und einen koordinierten und zielgerichteten Aktionsplan vorzulegen;

Thematische Konzentration

5.  begrüßt die thematische Konzentration, da sie sich als ein hilfreiches Instrument zur Schaffung einer zielgerichteten Politik und einer größeren Wirksamkeit für die EU-Prioritäten und die Strategie Europa 2020 erwiesen hat und die Umsetzung von Wissen in Innovationen, Beschäftigung und Wachstum fördert; fordert daher die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, klare Prioritäten für Investitionen festzulegen und Projekte auf der Grundlage der für die ESI-Fonds festgelegten Prioritäten auszuwählen und straffe und effiziente Durchführungsverfahren anzuwenden;

6.  weist darauf hin, dass im Rahmen einer Analyse der thematischen Konzentration dargelegt werden sollte, wie durch die strategischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten und die Zuteilung von Mitteln für die einzelnen thematischen Ziele auf die besonderen Bedürfnisse der Gebiete eingegangen wird; bedauert, dass dieser Aspekt im Bericht der Kommission nach Artikel 16 weniger deutlich herausgestellt wird;

7.  betont, dass eine bessere Kommunikation über die Ergebnisse und den Erfolg der Kohäsionspolitik auch zur Wiederherstellung des Vertrauens in das europäische Projekt wichtig sind;

8.  besteht darauf, dass die Kohäsionspolitik einen thematischen Fokus beibehalten und zugleich ein hinreichendes Maß an Flexibilität ermöglichen sollte, um die besonderen Bedürfnisse jeder Region und insbesondere die besonderen Bedürfnisse der weniger entwickelten Regionen zu berücksichtigen, wie es in den Verordnungen vorgesehen ist; fordert, dass weiterhin Mittel aus den ESI-Fonds in den Übergangsregionen investiert werden, um das zu erhalten, was mit den bereits eingesetzten Mitteln und unternommenen Anstrengungen erreicht wurde;

9.  betont insbesondere, dass die Gegebenheiten städtischer oder ländlicher Gebiete, der sogenannten „rückständigen“ Regionen, Übergangsregionen und der Regionen mit dauerhaften natürlich oder geografisch bedingten Nachteilen, berücksichtigt werden sollten und dass geeignete Unterstützungskonzepte zur Entwicklung solcher Gebiete ausgearbeitet werden sollten, die ohne die Kohäsionspolitik wahrscheinlich nicht imstande gewesen wären, zu den höher entwickelten Regionen aufzuschließen; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den lokalen Gebietskörperschaften und Metropolregionen, die als Wachstumszentren der EU betrachtet werden, Strategien zur Umsetzung der städtischen Agenda zu verfolgen und auszubauen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig es ist, den Mitgliedstaaten und Regionen genügend Flexibilität einzuräumen, um neue politische Herausforderungen zu bewältigen, etwa im Zusammenhang mit der Immigration, (und dabei die ursprünglichen und noch immer relevanten Ziele der Kohäsionspolitik sowie die besonderen Bedürfnisse der Regionen zu berücksichtigen) und die digitale Dimension im weiten Sinne der Kohäsionspolitik zu fördern (einschließlich der Themen IKT und Breitbandzugang, die mit der Vollendung des digitalen Binnenmarkts in Verbindung stehen); verweist auf die Strategien zur Energieunion und zur Kreislaufwirtschaft sowie auf die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens, da die ESI-Fonds bei der Umsetzung eine wichtige Rolle spielen;

10.  vertritt die Auffassung, dass den Gebieten auf subregionaler Ebene größere Aufmerksamkeit zukommen sollte, die vor zahlreichen Herausforderungen stehen, welche oftmals in Inseln der Armut, isolierten Gemeinschaften und benachteiligten Vierteln mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil marginalisierter Gruppen wie Roma zutage treten;

11.  unterstützt die schrittweise Schwerpunktverlagerung weg von infrastrukturbezogenen Projekten und hin zur Stimulierung der wissensbasierten Wirtschaft, Innovation und sozialen Inklusion sowie des Aufbaus von Kapazitäten und der Befähigung von Akteuren, auch Akteuren der Zivilgesellschaft, in der Kohäsionspolitik, unter Berücksichtigung der Besonderheiten wenig entwickelter Regionen, die weiterhin Unterstützung im Bereich der Infrastrukturentwicklung benötigen und für die marktbasierte Lösungen nicht immer umsetzbar sind, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass es Flexibilität geben sollte, die es jedem Mitgliedstaat erlaubt, Investitionen gemäß seinen in den Partnerschaftsvereinbarungen festgelegten Prioritäten zu tätigen, um seine wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung zu fördern;

12.  ist der Ansicht, dass mit den ESI-Fonds und insbesondere mit den Programmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und gefördert sowie hochwertiges lebenslanges Lernen und hochwertige Systeme der beruflichen (Weiter-) Bildung, einschließlich Schulinfrastrukturen, unterstützt werden sollten, damit sich die Arbeitnehmer unter guten Voraussetzungen an die sich wandelnde Arbeitswelt anpassen können; ist ferner der Ansicht, dass mit den ESI-Fonds das nachhaltige Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit, die Entwicklung und der gemeinsame Wohlstand Impulse erhalten sollten, damit ein sozial gerechtes, nachhaltiges und inklusives Europa erreicht wird, und zugleich die am wenigsten entwickelten Gebiete und Wirtschaftszweige, die unter Strukturproblemen leiden, in den Blick genommen und die schutzbedürftigsten und gefährdetsten Gruppen der Gesellschaft, allen voran junge Menschen (in Verbindung mit Programmen wie Erasmus und Menschen mit geringen Fähigkeiten oder Qualifikationen unterstützt, die Beschäftigung durch eine Kreislaufwirtschaft stimuliert und der vorzeitige Schulabbruch verhindert werden muss; macht darauf aufmerksam, dass der ESF ein Instrument ist, mit dem die Umsetzung von Maßnahmen von allgemeinem Interesse gefördert wird;

13.  ist darüber besorgt, dass die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugend- und Frauenarbeitslosigkeit sowie die Arbeitslosigkeit in ländlichen Gebieten trotz aller Bemühungen in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor sehr hoch ist, und dass die Kohäsionspolitik auch hier Antworten geben muss; empfiehlt der Kommission, den Auswirkungen der Kohäsionspolitik in Bezug auf die Förderung der Beschäftigung und Verringerung der Arbeitslosigkeit mehr Aufmerksamkeit zu schenken; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in 34 Programme des ESF in den 20 förderfähigen Mitgliedstaaten eingebunden worden ist und damit arbeitslosen jungen Menschen geholfen werden konnte, Nutzen aus der Initiative zu ziehen und ihre Kompetenzen und Qualifikationen zu finden; ist jedoch besorgt darüber, dass sich die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative anfänglich verzögert hat; ist ferner besorgt angesichts der Umsetzung der Jugendgarantie in einigen Regionen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass die investierten Mittel zügig und erfolgreich spürbare und konkrete Wirkungen zeitigen, insbesondere dort, wo Mittel betroffen sind, die als Vorauszahlungen geleistet wurden, und dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ordnungsgemäß umgesetzt wird und junge Arbeitnehmer unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen beschäftigt sind; mahnt insbesondere dazu, die ESI-Fonds dort, wo sie eingesetzt werden, um auf Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ausbildung zu reagieren, so zu verwenden, dass den realen Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung getragen wird, um wirkliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und langfristige Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt der Kohäsionspolitik vor allem auf der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, sozialer Integration und den demografischen Herausforderungen, denen Europa sich derzeit und mittelfristig gegenübersieht, liegen sollte; fordert, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – ausgehend von einer eingehenden Analyse ihrer Funktionsweise, durch die die Korrekturen vorgenommen werden können, die nötig sind, um sie leistungsfähiger zu machen – über 2016 hinaus fortgeführt wird, um die Jugendarbeitslosigkeit weiter zu bekämpfen;

14.  ist ernsthaft besorgt darüber, dass im Fall des Jugendgarantieprogramms, das in den Jahren 2014–2020 mit insgesamt 12,7 Mrd. EUR aus ESF-Mitteln und Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen kofinanziert wird und das dank dieser Mittel schon heute als treibende Kraft der Anstrengungen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen gilt, die Kommission keine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt hat, obwohl dies bei allen umfangreicheren Initiativen der Kommission das Standardverfahren ist; weist darauf hin, dass es als Folge davon an Informationen über die potenziellen Gesamtkosten der EU-weiten Einführung der Garantie mangelt und dass, wie der Europäische Rechnungshof betont, das Risiko besteht, dass der Gesamtbetrag der Finanzierung womöglich nicht ausreicht;

15.  unterstreicht die Bedeutung der – vor allem digitalen – Kommunikation, dank derer Informationen über mögliche aus den Fonds der Union kofinanzierte Hilfen bei der Suche nach einer Ausbildung, einem Praktikum oder einem Arbeitsplatz eine möglichst hohe Zahl junger Menschen erreichen könnten; ruft dazu auf, die Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung von Portalen wie DROP‘PIN oder EURES zu verstärken und die Chancen junger Menschen auf Mobilität innerhalb des Binnenmarkts zu erhöhen, da dies anerkanntermaßen das am wenigsten genutzte Potenzial bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der EU darstellt;

16.  fordert die Kommission auf, darauf zu achten, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von aus den ESI-Fonds mitfinanzierten Projekten das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einhalten, auch in Bezug auf das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr in Heimen untergebracht werden, sondern ihnen ein Leben in Gemeinschaft ermöglicht wird;

17.  erinnert daran, dass die Fertigstellung des TEN-V-Kernnetzes eine Priorität der europäischen Verkehrspolitik darstellt und dass die ESI-Fonds ein äußerst wichtiges Instrument zur Verwirklichung dieses Projekts sind; betont, dass das Potenzial der ESI-Fonds für die Verbindung des Potenzials der TEN-V-Kernnetzes und des TEN‑V-Gesamtnetzes mit der regionalen und lokalen Verkehrsinfrastruktur genutzt werden muss; erkennt die Bedeutung des Kohäsionsfonds für die Verbesserung der Infrastruktur und der Verbindungen in Europa an und fordert nachdrücklich, dass dieser Fonds im neuen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 beibehalten wird;

18.  betont, dass die Multimodalität des Verkehrs zwar ein wesentlicher Faktor bei der Beurteilung von Infrastrukturprojekten sein sollte, die mit Mitteln aus den ESI-Fonds gefördert werden, sie jedoch, insbesondere im Falle von Mitgliedstaaten, die einen größeren Bedarf an Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur aufweisen, nicht das einzige Kriterium zur Beurteilung der eingereichten Projekte darstellen sollte;

19.  hebt hervor, dass traditionelle Gewerbe wie die Handwerkstradition und die damit verbundenen Fertigkeiten erhalten und Strategien zur Förderung des Wachstums von in einem traditionellen Gewerbe tätigen Unternehmen entwickelt werden müssen, um die kulturelle Identität der traditionellen Gewerbe zu bewahren; weist darauf hin, wie wichtig es ist, duale Systeme der Berufsbildung und die Mobilität junger Handwerker und von Frauen zu unterstützen;

Ex-ante-Konditionalitäten

20.  hebt hervor, dass eine effektive Überwachung von Ex-ante-Konditionalitäten erforderlich ist, um Bemühungen und Errungenschaften aufzuzeichnen; vertritt die Ansicht, dass die Ex-ante-Konditionalitäten, insbesondere diejenige der Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung (RIS3), ihre Nützlichkeit unter Beweis gestellt haben, und empfiehlt ihre weitere Verbesserung; hebt hervor, dass der Stärkung von Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

21.  macht darauf aufmerksam, dass ein bedeutender Anteil der Ex-ante-Konditionalitäten noch nicht erfüllt wurde; fordert daher, die derzeitige Situation zu analysieren und gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ohne jedoch die optimale Mittelverwendung zu gefährden oder die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik zu verringern;

Ergebnisorientierte Haushaltsplanung

22.  betont, dass der regulatorische Rahmen für den Zeitraum 2014–2020 und die Partnerschaftsvereinbarungen zu einem stark ergebnisorientierten Fokus in den kohäsionspolitischen Programmen geführt haben und dass dieser Ansatz auch beispielhaft für andere Komponenten der EU-Haushaltsausgaben sein kann; begrüßt die Einführung gemeinsamer Indikatoren, die eine Messung und einen Vergleich von Ergebnissen ermöglichen sollten; vertritt die Auffassung, dass die Arbeit an den Indikatoren fortgesetzt werden muss, um die Nachweise über Ausgaben aus den ESI-Fonds zu verbessern und die Projektauswahl zu optimieren;

23.  weist darauf hin, dass die Einführung der thematischen Konzentration eine wichtige Neuerung war, durch die Investitionen auf bestimmte Ziele und Prioritäten ausgerichtet werden, die eigens für alle Themenbereiche vereinbarten Leistungsindikatoren und Zielvorgaben entsprechen;

24.  erinnert daran, dass für jeden Mitgliedstaat eine leistungsgebundene Reserve in Höhe von 6 % der den ESI-Fonds zugewiesenen Mittel eingeführt wurde; weist darauf hin, dass die Reserve auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten des Jahres 2017 und der Leistungsüberprüfung im Jahr 2019 nur den Programmen und Prioritäten zugewiesen wird, bei denen die Etappenziele erreicht wurden; fordert eine größere Flexibilität bei neuen Mittelbindungen aus der leistungsbezogenen Reserve, wenn die Programme ihre Ziele und Meilensteine in den kommenden Jahren erreichen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die leistungsgebundene Reserve tatsächlich einen Mehrwert bringt oder ob sie zu zusätzlicher Bürokratie geführt hat;

Das Europäische Semester

25.  nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Zuge der Programmplanung mehr als zwei Drittel der 2014 beschlossenen länderspezifischen Empfehlungen als für kohäsionspolitische Investitionen relevant erachtet haben, und begrüßt, dass sie dies in ihren Programmprioritäten berücksichtigt haben; erkennt an, dass länderspezifische Empfehlungen in naher Zukunft Änderungen an Programmen im Rahmen der ESI-Fonds nach sich ziehen könnten, um die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten sicherzustellen; weist darauf hin, dass länderspezifische Empfehlungen und nationale Reformprogramme eine klare Verknüpfung zwischen den ESI-Fonds und den Prozessen des Europäischen Semesters darstellen;

26.  betont, wie wichtig die Schaffung einer ausgewogenen Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und dem Europäischen Semester ist, da beide auf die Erreichung derselben Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 hinwirken, ohne die in den Verträgen festgelegten Ziele des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts zur Verringerung der Ungleichheiten zu gefährden; vertritt die Meinung, dass die Zweckmäßigkeit des Aussetzens der ESI-Fonds im Fall einer Abweichung von den Zielen des Europäischen Semesters überdacht werden sollte, da dies der Förderung von Wachstum und Beschäftigung zuwiderlaufen könnte;

Synergien und Finanzinstrumente

27.  weist darauf hin, dass mit dem regulatorischen Rahmen für die ESI-Fonds für den Zeitraum 2014–2020 Finanzinstrumente unterstützt werden; betont jedoch, dass der Rückgriff auf Zuschüsse nach wie vor unverzichtbar ist; stellt fest, dass offenbar ein schrittweiser Übergang von Zuschüssen zu Darlehen und Garantien angestrebt wird; betont, dass dieser Trend durch die Investitionsoffensive für Europa und den neu eingerichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) verstärkt wurde; weist ferner darauf hin, dass die Anwendung des fondsübergreifenden Ansatzes weiterhin schwierig zu sein scheint; hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Behörden angesichts der Komplexität dieser Instrumente unbedingt bei der Ausbildung der für ihre Verwaltung verantwortlichen Beamten in angemessener Weise unterstützt werden müssen; weist darauf hin, dass Finanzinstrumente Lösungen für eine effiziente Verwendung des EU-Haushalts bieten könnten, da sie gemeinsam mit Finanzhilfen für Investitionen zur Förderung des Wirtschaftswachstums und Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen;

28.  hebt hervor, dass mit dem EFSI eine eigenständige Agenda verfolgt wird, die als Erfolgsgeschichte präsentiert wird, was die schnelle Umsetzung und die Ergebnisse in Form von bestehenden Operationen betrifft, aber dennoch beträchtliche Defizite aufweist, wie etwa fehlende Zusätzlichkeit; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, genaue Daten über die Auswirkung des EFSI auf Wachstum und Beschäftigung vorzulegen und nach einer entsprechenden Bewertung Lehren hieraus zu ziehen, damit es möglich wird, die ESI-Fonds im kommenden Programmplanungszeitraum ab 2021 erfolgreicher in Anspruch zu nehmen; fordert zusätzlich zu der Stellungnahme Nr. 2/2016 des Europäischen Rechnungshofs(14) eine Analyse des Beitrags des EFSI zu den Zielen der ESI-Fonds und eine Bestandsaufnahme, was der EFSI hinsichtlich seiner eigenen Prioritäten erreicht hat;

29.  stellt jedoch fest, dass keine ausreichenden Erkenntnisse über die mit Finanzinstrumenten erzielten Ergebnisse vorliegen und dass Finanzinstrumente kaum in Bezug zu den übergeordneten Zielen und Prioritäten der EU stehen;

30.  stellt fest, dass der von der Kommission gemäß Artikel 16 erstellte Bericht wenig Informationen über die Koordination und Synergien zwischen den verschiedenen Programmen und in Bezug auf Instrumente in anderen Politikbereichen enthält und insbesondere nicht immer verlässliche Daten zu den erwarteten Ergebnissen der Programme des ESF und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung stellt; betont, dass die gemeinsame Dachverordnung für die fünf ESI-Fonds zu höheren Synergien zwischen den Fonds, auch was die zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik betrifft, geführt hat; ist überzeugt, dass die Synergien mit anderen politischen Strategien und Instrumenten, einschließlich des EFSI und anderer Finanzinstrumente verbessert werden sollten, um mit den Investitionen eine möglichst hohe Wirkung zu erzielen; betont, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen für die ESI-Fonds gelten, aber nicht für den EFSI und Horizont 2020, was zu Problemen bei der Steigerung der Synergien zwischen diesen Fonds, Programmen und Instrumenten führt; betont, dass das Problem der Vorschriften über staatliche Beihilfen weiter untersucht werden muss, um entsprechend geklärt, vereinfacht und angepasst zu werden, damit die notwendige Komplementarität und Synergie zwischen dem EFSI, den Finanzinstrumenten und den ESI-Fonds sichergestellt werden kann; fordert die Kommission auf, den Verwaltungsbehörden umfassende Leitlinien über die Kombination des EFSI mit Instrumenten der geteilten und direkten Mittelverwaltung, einschließlich der ESI-Fonds, der Fazilität „Connecting Europe“ und Horizont 2020, an die Hand zu geben;

31.  spricht sich für eine Beibehaltung des ausgewogenen Einsatzes von Finanzinstrumenten aus, soweit diese einen Mehrwert aufweisen und der herkömmlichen Unterstützung im Rahmen der Kohäsionspolitik nicht abträglich sind; betont jedoch, dass dies nur erfolgen kann, wenn zuvor der Beitrag der Finanzinstrumente zum Erreichen der kohäsionspolitischen Ziele sorgfältig bewertet wurde; hebt hervor, dass für alle Regionen ein breites Spektrum an Finanzierungsmöglichkeiten beibehalten werden sollte, wobei Subventionen in bestimmten Branchen nach wie vor das am besten geeignete Instrument zur Erzielung von Wachstum und Beschäftigung darstellen; fordert die Kommission daher auf, Anreize vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass die Verwaltungsbehörden umfassend über die Verwendungsmöglichkeiten und Anwendungsbereiche der Finanzinstrumente informiert sind, und die Verwaltungskosten von Zuschüssen und rückzahlbaren Beihilfen, die in geteilt und zentral verwalteten Programmen umgesetzt werden, zu analysieren; betont, dass klare, in sich stimmige und zielgerichtete Vorschriften über Finanzierungsinstrumente zur Erleichterung des Vorbereitungs- und Durchführungsprozesses für die Mittelverwalter und -empfänger entscheidend für deren verbesserte und wirksame Umsetzung sind; verweist auf den anstehenden Initiativbericht des Ausschusses für regionale Entwicklung mit dem Titel „Der richtige Finanzierungsmix für Europas Regionen: Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzinstrumenten und Finanzhilfen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik“ (2016/2302(INI));

Vereinfachung

32.  weist darauf hin, dass eines der Hauptziele des Programmplanungszeitraums 2014–2020 darin besteht, die ESI-Fonds für Begünstigte weiter zu vereinfachen, und erkennt an, dass die Vereinfachung einer der zentralen Faktoren für einen besseren Zugang zu Fördermitteln ist;

33.  begrüßt die Tatsache, dass der derzeitige modernisierte regulatorische Rahmen für die ESI-Fonds neue Möglichkeiten für eine Vereinfachung in Bezug auf gemeinsame Förderfähigkeitsregeln, vereinfachte Kostenoptionen und E-Governance bietet; bedauert jedoch, dass die Mitteilung der Kommission zu Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung keine konkreten Angaben zur Verwendung vereinfachter Kostenoptionen enthält; betont, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, um das volle Potenzial vereinfachter Kostenoptionen zur Minderung des Verwaltungsaufwands zu erschließen; stellt fest, dass noch immer bedeutende Maßnahmen zur Vereinfachung für sowohl Begünstigte als auch Verwaltungsbehörden insbesondere in Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen, Projektmanagement sowie Prüfungen vor und nach den Vorhaben notwendig sind;

34.  fordert die Kommission auf, den Verwaltungsaufwand laufend zu bewerten, und zwar auch im Hinblick auf einzelne Aspekte wie Zeit-, Kosten- und Papieraufwand im Zusammenhang mit EU-Finanzierungen in Form von Finanzhilfen und Finanzinstrumenten, und sich dabei auf die Daten zu stützen, die im Zeitraum 2007–2013 und seit Beginn des neuen Zeitraums ab 2014 erhoben wurden;

35.  empfiehlt für den neuen, 2021 beginnenden Programmplanungszeitraum, dass alle Steuerungsebenen auf ein System mit einer einzigen Prüfung hinarbeiten, damit unnötige Mehrfachkontrollen zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen vermieden werden; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den Umfang und den rechtlichen Status der bestehenden Leitlinien für alle ESI-Fonds zu klären und in enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden und sämtlichen relevanten Ebenen der Prüfbehörden eine gemeinsame Auslegung von Prüfungsthemen zu entwickeln; bekräftigt, dass es auf dem Gebiet der Vereinfachung und insbesondere bei Programmen, die auf junge Menschen abzielen, weiterer Schritte bedarf, unter anderem durch Einführung einer größeren Verhältnismäßigkeit bei Kontrollen; begrüßt die vorläufigen Ergebnisse der hochrangigen Gruppe zur Vereinfachung, die von der EU-Kommission eingesetzt wurde;

36.  empfiehlt eine Vereinheitlichung der Vorbereitungsverfahren operationeller Programme und der Steuerungsverfahren, insbesondere für viele Programme der territorialen Zusammenarbeit;

Verwaltungskapazität

37.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Verwaltungskulturen und Leistungsniveaus in ihrem jeweiligen Politikrahmen haben, zu deren Überwindung die Ex-ante-Konditionalitäten beitragen sollten; besteht auf der Konsolidierung der Verwaltungskapazität als Priorität im Rahmen der Kohäsionspolitik und im Zuge des europäischen Semesters, vor allem in Mitgliedstaaten mit niedriger Absorption der Mittel; hält es für erforderlich, den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen technische, professionelle und praktische Unterstützung bei der Beantragung von Geldern zu gewähren; begrüßt die Wirkung des Instruments JASPERS und weist darauf hin, dass eine unangemessene Planung von Investitionen zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und zur ineffizienten Nutzung von Mitteln führt;

38.  stellt fest, dass das langsame Anlaufen einiger Programme, die fehlende Verwaltungskapazität bei komplexen Projekten, die Verzögerungen beim Abschluss der Projekte, die bürokratische Belastung der Mitgliedstaaten, die Überregulierung und die Fehler in den Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge die Haupthindernisse für die Umsetzung der Kohäsionspolitik sind; erachtet es als wesentlich, die unnötig komplexen Prozesse und Verfahren bei der geteilten Verwaltung zu identifizieren und zu vereinfachen, die eine zusätzliche Belastung für die Behörden und Begünstigten bewirken; weist darauf hin, dass die Verwaltungskapazität kontinuierlich verbessert, überwacht und ausgebaut werden muss; vertritt daher die Ansicht, dass in dieser Hinsicht funktionale und flexible e-Government-Lösungen genutzt werden müssen und der Austausch von Informationen und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden muss; betont darüber hinaus, dass mehr Augenmerk auf Schulungen für die Verwaltung gelegt werden muss;

39.  betont, dass maßgeschneiderte regulatorische Rahmen, Bedingungen und Lösungen zur Vereinfachung (wie der Austauschmechanismus „Taiex Regio Peer 2 Peer“ zwischen den verschiedenen Regionen) im Hinblick auf die Verwaltungskapazität den Bedürfnissen und Problemen entgegenkommen können, denen sich die verschiedenen Regionen gegenübersehen;

Europäische territoriale Zusammenarbeit

40.  hebt den europäischen Mehrwert der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) hervor, insbesondere die Verringerung der Unterschiede zwischen den Grenzgebieten, der sich in einer höheren Mittelzuweisung für dieses Ziel der Kohäsionspolitik niederschlagen sollte, die schnellstmöglich eingeführt werden sollte; fordert gleichzeitig die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Kofinanzierungsmittel bereitzustellen; betont, dass dieses Instrument als eines der Kernelemente der Kohäsionspolitik nach 2020 bewahrt werden muss;

41.  betont, dass makroregionale Strategien wichtig sind, da sich diese Instrumente als nützlich für die Entwicklung der territorialen Zusammenarbeit und der wirtschaftlichen Entwicklung der beteiligten Gebiete erwiesen haben; weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle für den Erfolg der im Rahmen dieser Strategien vorgesehenen Initiativen spielen;

42.  empfiehlt, das modifizierte und erweiterte Rechtsinstrument des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) vermehrt als rechtliche Grundlage für die territoriale Zusammenarbeit zu nutzen;

43.  schlägt die Herstellung einer ständigen Verbindung zwischen RIS3 und der interregionalen Zusammenarbeit auf EU-Ebene vor und zwar vorzugsweise in Form eines ständigen Elements des INTERREG-Programms;

44.  betont, dass aufgrund des Konzepts der Ergebnisorientierung bei INTERREG-Programmen für eine hochwertige Zusammenarbeit auf Projektebene und die Anwendung von Beurteilungsmethoden und -kriterien, welche die Besonderheiten der einzelnen Programme berücksichtigen, gesorgt werden muss; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden auf, dahingehend zusammenzuarbeiten und Informationen und bewährte Praktiken auszutauschen, damit die Ergebnisorientierung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ETZ besser umgesetzt und gezielter ausgerichtet werden kann;

45.  betont das Potenzial der Finanzinstrumente in den INTERREG-Programmen, welche durch die Ergänzung der Zuschüsse die Förderung von KMU und die Entwicklung von Forschung und Innovation fördern, indem sie die Investitionen vermehren, neue Arbeitsplätze schaffen, die Erzielung besserer Ergebnisse ermöglichen und die Wirksamkeit der Projekte verstärken;

46.  bedauert die geringe Bekanntheit der ETZ-Programme in der Öffentlichkeit und ihre unzureichende Sichtbarkeit und fordert dazu auf, die Erfolge abgeschlossener Projekte besser zu kommunizieren; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden auf, Kooperationsmechanismen einzuführen und breite institutionalisierte Plattformen für Zusammenarbeit einzurichten, damit der Bekanntheitsgrad zunimmt und ein Bewusstsein geschaffen wird; fordert die Kommission auf, die bisherigen Erfolge der ETZ-Programme und Projekte zu kartieren;

Partnerschaftsprinzip und Steuerung auf mehreren Ebenen

47.  begrüßt den bei den Verhandlungen zur aktuellen Förderperiode vereinbarten Verhaltenskodex, in dem Mindeststandards für eine gut funktionierende Partnerschaft dargelegt sind; merkt an, dass mit dem Kodex zwar die Umsetzung des Partnerschaftsprinzips in den meisten Mitgliedstaaten verbessert wurde, bedauert jedoch, dass zahlreiche Mitgliedstaaten die Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme sowie deren Umsetzung in großen Teilen zentralisiert haben; hebt hervor, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und andere interessierte Akteure auf allen Ebenen aktiv einbezogen werden müssen, und fordert daher, dass künftig garantiert wird, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften tatsächlich in den Verhandlungs- und Umsetzungsprozess in Bezug auf länderspezifische Strukturen einbezogen werden; vertritt die Auffassung, dass übermäßige Zentralisierung und mangelndes Vertrauen ebenfalls dazu beigetragen haben, die Umsetzung der ESI-Fonds zu verzögern, da einige Mitgliedstaaten und Verwaltungsbehörden weniger geneigt waren, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine größere Verantwortung für die Verwaltung von EU-Fonds zu übertragen;

48.  betont, dass es einer Klarstellung seitens der Kommission zur Leistung der Mitgliedstaaten und Regionen im Hinblick auf die in Artikel 5 der Dachverordnung genannten Grundsätze bedarf, wobei besonderes Augenmerk darauf zu richten ist, wie die Regierungen dazu angespornt werden können, das Partnerschaftsprinzip umfassend anzuwenden; betont, dass die geteilte Verantwortung eine Voraussetzung für die stärkere Berücksichtigung der Kohäsionspolitik der EU ist;

49.  unterstützt die neue Herangehensweise der Kommission bei der Bildung spezieller Arbeitsgruppen beziehungsweise zur besseren Steuerung der ESI-Fonds in den Mitgliedstaaten vorgesehene Projektteams, und fordert dazu auf, diese Herangehensweise weiterzuentwickeln;

50.  unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik künftig von unterstützenden Maßnahmen flankiert werden muss, die dazu beitragen, dass sich Flüchtlinge erfolgreich in den Arbeitsmarkt der EU integrieren, wodurch sie einerseits das Wirtschaftswachstum und andererseits die Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit in der EU unterstützen;

Künftige Kohäsionspolitik

51.  betont, dass die ESI-Fonds in vielen Mitgliedstaaten zum BIP sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum beitragen, was ein wesentliches Element ist, das in dem für 2017 erwarteten 7. Kohäsionsbericht zu berücksichtigen ist; hebt ferner hervor, dass die beträchtlichen Investitionen in den weniger entwickelten Regionen auch einen Beitrag zum BIP in weiter entwickelten Mitgliedstaaten leisten; ist der Meinung dass, sollte die Regierung des VK einen förmlichen Antrag nach Artikel 50 EUV stellen, der 7. Kohäsionsbericht auch mögliche Auswirkungen des „Brexit“ auf die Strukturpolitik berücksichtigen sollte;

52.  vertritt die Ansicht, dass das BIP nicht unbedingt der einzige geeignete Indikator zur Gewährleistung einer gerechten Verteilung der Mittel ist und besondere regionale Bedürfnisse und die Bedeutung der vereinbarten Programmprioritäten für die Entwicklung der Programmbereiche ebenfalls berücksichtigt werden sollten, wenn über die künftige Verteilung entschieden wird; vertritt die Ansicht, dass künftig auch die Einführung neuer dynamischer Indikatoren neben dem BIP in Betracht gezogen werden sollte; weist darauf hin, dass in vielen Regionen Europas hohe Arbeitslosigkeit herrscht und die Einwohnerzahl zurückgeht; fordert die Kommission auf, die Einführung und Ausgestaltung eines „demografischen Indikators“ in Betracht zu ziehen;

53.   verweist darauf, dass öffentliche Investitionen in erheblichem Umfang auf lokaler und regionaler Ebene durchgeführt werden; betont, dass das Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht in ihrer Fähigkeit einschränken darf, notwendige Investitionen zu tätigen, da dies die Mitgliedstaaten daran hindern würde, ihren Kofinanzierungsanteil für Strukturfondsprojekte aufzubringen, so dass es ihnen nicht möglich wäre, diese wichtige Finanzierungsquelle zu nutzen, um einen Weg aus der wirtschaftlichen Krise zu finden und Wachstum und Beschäftigung anzukurbeln; bestärkt die Kommission darin, den strikt jährlichen Ansatz des ESVG unbedingt zu überprüfen, damit öffentliche Ausgaben, die aus den ESI-Fonds finanziert werden, als Kapitalanlagen und nicht lediglich als Verbindlichkeiten oder Betriebskosten betrachtet werden;

54.  betont, dass die ETZ, die dem mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten allgemeineren Grundsatz des territorialen Zusammenhalts dient, verbessert werden könnte; ermutigt daher alle in die Verhandlungen über die künftige Politik einbezogenen Interessenträger, diese Dimension des territorialen Zusammenhalts zu stärken; fordert die Kommission auf, der ETZ im 7. Kohäsionsbericht den gebührenden Stellenwert einzuräumen;

55.  vertritt die Ansicht, dass die thematische Konzentration in der Zukunft beibehalten werden muss, da ihre Brauchbarkeit unter Beweis gestellt wurde; erwartet, dass die Kommission einen Überblick über die Errungenschaften vorlegt, die durch die thematische Konzentration in der Kohäsionspolitik erbracht wurden;

56.  ist der Überzeugung, dass die künftige ergebnisorientierte Kohäsionspolitik auf Daten und Indikatoren basieren muss, die geeignet sind, die Bemühungen, Ergebnisse und Auswirkungen zu messen, sowie auf den Erfahrungen auf lokaler und regionaler Ebene in diesem Bereich (ergebnisorientierte Haushaltsplanung, Ex-ante-Konditionalitäten und thematische Konzentration), da den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – einschließlich derer, die bislang noch nicht versucht haben, diesen Ansatz anzuwenden – hierdurch klare praktische Leitlinien zur Umsetzung ihrer Grundsätze bereitgestellt werden;

57.  betont, dass künftig eine schnellere Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel und eine gleichmäßiger über den Programmplanungszyklus verteilte Progression der Ausgaben erforderlich ist, auch um den häufigen Rückgriff auf „rückwirkende Projekte“ zu verhindern, mit denen oft erreicht werden soll, die automatische Aufhebung von Mittelbindungen am Ende des Programmplanungszeitraums zu vermeiden; vertritt die Ansicht, dass die Umsetzung der operationellen Programme in der kommenden Förderperiode ab 2021 nach der Annahme der Allgemeinen Verordnung sowie der fonds-spezifischen Verordnungen zügiger beginnen kann, da die Mitgliedstaaten nach den für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014–2020 unternommenen Anstrengungen schon über Erfahrungen mit einer ergebnisorientierten Politik verfügen werden; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Mitgliedstaaten Verzögerungen bei der Benennung der Verwaltungsbehörden für die operationellen Programme vermeiden sollten;

58.  dringt darauf, dass das Legislativverfahren zur Annahme des nächsten MFR bis zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein sollte, damit der regulatorische Rahmen für die künftige Kohäsionspolitik rasch verabschiedet und ohne Verzögerung zum 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden kann;

59.  ist der Ansicht, dass sich die Kohäsionspolitik weiterhin auf alle Mitgliedstaaten und alle Regionen Europas erstrecken sollte und dass die Vereinfachung des Zugangs zu den EU-Fonds eine Voraussetzung für den künftigen Erfolg der Politik darstellt;

60.  vertritt die Auffassung, dass Innovationsgeist und intelligente Spezialisierung sowie nachhaltige Entwicklung wichtige Triebkräfte der Kohäsionspolitik bleiben müssen; betont, dass intelligente Spezialisierung einen maßgeblichen Mechanismus für die künftige Kohäsionspolitik darstellen sollte;

61.  hebt hervor, dass ein hohes Risiko dafür besteht, dass es in der zweiten Hälfte des aktuellen MFR zu einer Anhäufung von Auszahlungsanträgen unter der Teilrubrik 1b kommt, und fordert, dass bis zum Ende der aktuellen finanziellen Vorschau jährlich ausreichend Mittel für Zahlungen zur Verfügung gestellt werden, um einen erneuten Rückstand bei den unbezahlten Rechnungen zu verhindern; betont daher, dass die drei Organe der EU einen neuen gemeinsamen Zahlungsplan 2016–2020 ausarbeiten und sich auf diesen einigen müssen, wobei dieser Plan eine eindeutige Strategie vorsehen muss, damit der gesamte Bedarf an Mitteln für Zahlungen bis zum Ende des aktuellen MFR gedeckt wird;

62.  empfiehlt der Kommission, die realen Auswirkungen der Investitionen im Rahmen der ESI-Fonds im vorherigen Planungszeitraum des Programms und die Erreichung der europäischen Ziele durch die Investitionsfonds zu analysieren sowie Schlussfolgerungen im Hinblick auf die positiven und negativen Ergebnisse als Ausgangspunkt für den Mehrwert des Investitionsprozesses zu ziehen;

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63.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Ausschuss der Regionen und den Regierungen und den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
(4) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.
(5) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.
(6) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303.
(7) ABl. L 149 vom 20.5.2014, S. 1.
(8) ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0217.
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0311.
(11) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0419.
(12) ABl. C 303 vom 19.8.2016, S. 94.
(13) ABl. C 313 vom 22.9.2015, S. 31.
(14) Stellungnahme Nr. 2/2016 des Europäischen Rechnungshofes „zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 und zu der gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/1017 vorgenommenen Bewertung durch die Kommission“.

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