Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. März 2017 zu der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014–2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG (2015/2328(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014–2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG(1) („die Verordnung“),
– unter Hinweis auf die Artikel 167 und 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das von der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) am 20. Oktober 2005 angenommene Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 8. Juni 2016 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ (JOIN(2016)0029),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. September 2012 mit dem Titel „Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen“ (COM(2012)0537),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010 mit dem Titel „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (COM(2010)0352),
– unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 27. April 2010 mit dem Titel „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“ (COM(2010)0183),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen(2),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2015 zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten zur Förderung von Innovation, wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und sozialer Inklusion,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zum Thema „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu der Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2015 zum europäischen Film im digitalen Zeitalter(5),
– unter Hinweis auf die von der Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik im Jahr 2013 in Auftrag des Ausschusses für Kultur und Bildung durchgeführte Studie mit dem Titel „European capitals of culture: success strategies and long-term effects“ (Kulturhauptstädte Europas: Erfolgsstrategien und Langzeiteffekte),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2013 zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung(6),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU(7),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu der Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien(8),
– unter Hinweis auf den Arbeitsplan der EU für Kultur für den Zeitraum 2015–2018,
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 13. April 2016 zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission über bessere Rechtsetzung, insbesondere auf die Absätze 20 bis 24 über die Ex-Post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 betreffend das Verfahren zur Genehmigung der Ausarbeitung von Initiativberichten,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung und die Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A8-0030/2017),
A. in der Erwägung, dass mit dem Programm Kreatives Europa die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas geschützt und gefördert werden soll, und zugleich das kulturelle Erbe Europas gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft gestärkt werden soll;
B. in der Erwägung, dass Kultur von entscheidender Bedeutung für die Förderung der europäischen Integration ist;
C. in der Erwägung, dass das Programm Kreatives Europa, insbesondere das Teilprogramm Kultur, stark unterfinanziert ist und es dadurch schwierig ist, die hohen Erwartungen zu erfüllen;
D. in der Erwägung, dass die Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt und des kulturellen Erbes Europas – insbesondere die Förderung der länderübergreifenden Verbreitung kultureller und kreativer Werke – gemäß den Artikeln 3 und 4 der Verordnung zu den grundlegenden Zielen des Programms gehören;
E. in der Erwägung, dass die Förderung der länderübergreifenden Verbreitung und Mobilität und insbesondere die Unterstützung für die Verbreitung europäischer Literatur mit dem Ziel ihrer möglichst weitreichenden Verfügbarkeit gemäß Artikel 12 der Verordnung zu den Prioritäten des Teilprogramms Kultur gehören;
F. in der Erwägung, dass ein einziges Programm insofern strukturelle Vorteile birgt, als eine kritische Masse erreicht wird und noch immer unterschätzte Bereiche in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden können, die aufgrund von Fragmentierung, Globalisierung, Datenmangel und Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten mit vergleichbaren Problemen zu kämpfen haben;
G. in der Erwägung, dass eine Programmstruktur mit zwei Teilprogrammen, durch die deren Besonderheiten und Identität gewahrt werden, und einem ergänzenden branchenübergreifenden Aktionsbereich von Vorteil ist, da damit ein besseres Verständnis der Zusammenarbeit und Entwicklungen im kulturellen Bereich und eine Verknüpfung mit Drittstaaten ermöglicht wird;
H. in der Erwägung, dass das strategische Ziel des branchenübergreifenden Aktionsbereichs, nämlich die länder- und branchenübergreifende kulturelle Zusammenarbeit zu fördern, nur teilweise verwirklicht wurde;
I. in der Erwägung, dass im Rahmen des Programms Kreatives Europa mit nicht teilnehmenden Ländern und in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen internationalen Organisationen wie der UNESCO, dem Europarat und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Kooperationen und gemeinsame Maßnahmen möglich sind, und zwar auf der Grundlage gemeinsamer Beiträge, die der Verfolgung der Programmziele dienen;
J. in der Erwägung, dass das in Artikel 18 der Verordnung vorgesehene System der Leistungsindikatoren, zu dem auch Indikatoren für die allgemeinen Programmziele, für Ziele im Zusammenhang mit den Teilprogrammen MEDIA und Kultur sowie spezifische Indikatoren im Hinblick auf die Bürgschaftsfazilität zählen, bislang weder festgelegt wurde noch durchgeführt wird;
K. in der Erwägung, dass sich das derzeitige Evaluierungssystem als für das Wesen und die Besonderheiten des Programms ungeeignet erwiesen hat und daher verbessert werden sollte;
L. in der Erwägung, dass sich gezeigt hat, dass konkrete Maßnahmen – z. B. die Initiative „Kulturhauptstädte Europas“, zu der auch ihr Netz gehört, bestimmte Auszeichnungen und das Europäische Kulturerbe-Siegel – die wirtschaftliche Entwicklung und den Kulturtourismus vor Ort nachhaltig unterstützen können und daher verbessert und aktiver gefördert werden sollten;
M. in der Erwägung, dass im Jahr 2016 im Rahmen des branchenübergreifenden Aktionsbereichs die besondere Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Aufnahme von Flüchtlingen in die europäische Gesellschaft veröffentlicht wurde, um die Kreativität und den interkulturellen Dialog zu fördern und zu unterstützen;
N. in der Erwägung, dass der Förderbereich „Kooperationsprojekte“ im Teilprogramm Kultur rund 70 % des Budgets dieses Teilprogramms beansprucht, sich großer Beliebtheit bei Kulturakteuren erfreut, grenzübergreifend auf gemeinsame Herangehensweisen abzielt und die offene Formulierung unvorhersehbarer, hochinnovativer und kreativer Projekte zulässt, die ausdrücklich erwünscht sind;
O. in der Erwägung, dass bisher nur wenige Länder das Verfahren abgeschlossen haben, obwohl die Verordnung den Abschluss von bilateralen Abkommen mit Drittländern im Hinblick auf deren Beteiligung am Programm oder Teilen davon vorsieht;
P. in der Erwägung, dass die Kultur, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die audiovisuelle Branche dank der Maßnahmen des Parlaments in die mehrjährigen Programme von Erasmus+, Horizont 2020 und COSME sowie in die Strukturfonds und die Schwerpunktbereiche des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) einbezogen wurden, wenn auch unzulänglich;
Q. in der Erwägung, dass es ausgeprägte Synergieeffekte zwischen informellem Lernen und der Kreativ- und Medienbranche gibt, da zahlreiche Kunst-, Medien- und Kulturorganisationen Möglichkeiten im Bereich der informellen Bildung bieten;
R. in der Erwägung, dass sich der Anteil an erfolgreichen Anträgen beim Teilprogramm Kultur auf 15 % und beim Teilprogramm MEDIA auf 44 % beläuft, dieser Anteil bei Letztgenanntem aber ohne die automatische Förderung sogar noch niedriger (32 %) ist;
S. in der Erwägung, dass im Rahmen des Teilprogramms MEDIA bislang insgesamt 13 000 Anträge eingegangen sind und mehr als 5500 Projekten Mittel gewährt wurden;
T. in der Erwägung, dass das automatische Punktesystem des Teilprogramms MEDIA, mit dem für gleiche Ausgangsbedingungen unter den Mitgliedstaaten gesorgt werden soll, Marktverzerrungen zur Folge hat und Länder mit einer hohen Kapazität an audiovisueller Produktion schwer benachteiligt werden;
U. in der Erwägung, dass die für Kooperationsprojekte im Rahmen des Teilprogramms Kultur des Programms Kreatives Europa gewährten Finanzhilfen wie im vorangegangenen Programm Kultur 2007–2013 nicht den Bedürfnissen von Netzen entsprechen, da diese auf operativen Strukturen und Maßnahmen beruhen;
V. in der Erwägung, dass der Verwaltungsaufwand (Antrags-, Bewertungs- und Berichtsverfahren) von den Interessenträgern als weiterhin zu hoch kritisiert wurde; hebt daher hervor, dass das Antragsverfahren vereinfacht werden muss, damit das Programm leichter genutzt werden kann und potenzielle Empfänger darin bestärkt werden, teilzunehmen;
W. in der Erwägung, dass die „Kreatives-Europa“-Desks als entscheidende zwischengeschaltete Stelle zwischen der Kommission, der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) und den Antragstellern fungieren, und in der Erwägung, dass sie besser über die laufende Beschlussfassung informiert werden und eng in die Bereitstellung von Informationen über Projekte und die Bekanntmachung ihrer Ergebnisse einbezogen werden sollten;
X. in der Erwägung, dass die Akteure den hohen Verwaltungsaufwand im Rahmen des Prozesses der Antragstellung beklagen, der umfangreiche Leitlinien und eine große Zahl an Dokumenten mit manchmal widersprüchlichen Angaben umfasst;
Y. in der Erwägung, dass die Registrierung der Unternehmen über das System ECAS (European Commission Authentication Service) Berichten zufolge problematisch ist; in der Erwägung, dass das elektronische Antragsformular hingegen sehr positiv angenommen wird;
1. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Budget des Programms Kreatives Europa im Einklang mit den Erwartungen der EU-Bürger und den ambitionierten Zielen der Teilprogramme aufzustocken und damit zu akzeptieren, dass die Werte kultureller Produktion nicht allein in ökonomischen Daten erfassbar sind, und damit auch eine größere Effizienz und bessere Ergebnisse zu ermöglichen;
2. begrüßt die Rationalisierungsmaßnahmen, die seit 2014 im Bereich der Programmverwaltung getroffen wurden;
3. bedauert, dass der Mangel an finanziellen Ressourcen neben administrativen und regulatorischen Hindernissen weiterhin eines der größten Hindernisse für potenzielle Antragsteller ist; fordert die Kommission, die EACEA und die nationalen Verbindungsbüros von Kreatives Europa auf, gegen die Unterrepräsentation kleinster Kulturakteure unter den geförderten Organisationen und bestimmter Branchen im Teilprogramm Kultur vorzugehen;
4. fordert die Kommission auf, die Kohärenz des Programms mit allen einschlägigen Strategien der EU und sonstigen Finanzierungsquellen zu verbessern;
5. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die für das Programm Kreatives Europa zuständigen Generaldirektionen untereinander sowie mit der EACEA und den für die verschiedenen Durchführungsphasen des Programms verantwortlichen „Kreatives-Europa“-Desks gut zusammenarbeiten, und weist darauf hin, dass den Desks und der EACEA eine enorm wichtige Aufgabe zukommt, da sie nicht nur mit den Empfängern, sondern auch mit der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft unmittelbar in Kontakt stehen;
6. fordert die Kommission auf, möglichst eng mit der UNESCO, dem Europarat und der OECD zusammenzuarbeiten, damit bei der Verfolgung der Programmziele und der Beurteilung der Auswirkungen stärker auf gemeinsame Beiträge zurückgegriffen wird, was insbesondere internationale Aspekte und die Wahrung der spezifisch menschlichen und wirtschaftlichen Werte betrifft, die Kultur und Kreativität zu eigen sind;
7. fordert die Kommission auf, die derzeitige Struktur des Programms Kreatives Europa beizubehalten und die Besonderheiten der beiden Teilprogramme zu untersuchen und besser festzulegen, das Potenzial des branchenübergreifenden Aktionsbereichs zu stärken und zu prüfen, ob der Garantiefonds effektiv umgesetzt wird;
8. fordert die Kommission auf, sowohl in beiden Teilprogrammen als auch in den Leitlinien für Evaluierungsstellen ein besseres Gleichgewicht zwischen der künstlerischen und kreativen Komponente und den Aspekten der Verwaltung und der Innovation zu schaffen, insbesondere im Fall der Kultur- und Kreativwirtschaft;
9. fordert die Kommission auf, das in Artikel 18 des Rechtsakts des Programms Kreatives Europa vorgesehene System von Leistungsindikatoren anzuwenden und dabei den künstlerischen und kreativen Programmbestandteilen Rechnung zu tragen, die zu häufig rein wirtschaftlichen Erwägungen wie etwa verwaltungstechnischen Kapazitäten oder der zahlenmäßigen Publikumsentwicklung geopfert werden;
10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, mehr als die sechs bestehenden Kompetenzbereiche für Evaluierungsstellen festzulegen, um die spezifischen Bereiche auf wirksamere Weise bewältigen können;
11. fordert die Kommission und die EACEA nachdrücklich auf, das Evaluierungsverfahren zu verbessern, indem die Anzahl der in der ersten Phase beteiligten Evaluierungsstellen erhöht wird, und für eine Entscheidungsrunde im Kollegium von Angesicht zu Angesicht zu sorgen, um eine Auswahl aus den Kandidaten zu treffen, die nach der zweiten Phase auf der Auswahlliste verblieben sind; betont, dass ein sehr hohes Maß an Transparenz erforderlich ist und die Gründe für die Ablehnung von Projekten sehr genau und eindeutig erläutert werden müssen, um die Akzeptanz des Programms nicht durch schlecht nachvollziehbare Begründungen zu gefährden;
12. fordert die Kommission auf, im Kulturbereich tätigen Akteuren, die ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Hinblick auf Antragsverfahren sowie allgemeine Projektverwaltung und -durchführung verbessern möchten, Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten;
13. fordert die Kommission und die EACEA auf, im Kulturbereich tätige Akteure besser bei der Suche von Partnern für Kooperationsprojekte zu unterstützen, wozu spezielle Kontaktbörsen bei den wichtigsten europäischen Kulturereignissen, die Verbesserung bestehender Suchinstrumente und Datenbanken sowie die Schaffung von Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und -pflege im Hinblick auf im Vorfeld angekündigte Themenbereiche gehören;
14. fordert die Kommission und die EACEA auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die aufgrund abgelehnter Anträge angestrengten Beanstandungsverfahren transparenter zu gestalten und damit die allgemeine Frustration der Bewerber zu verringern und die Glaubwürdigkeit des Programms langfristig zu erhöhen;
15. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Verfahren der Antragstellung und Berichterstattung weiter zu vereinfachen, indem die Anzahl der Leitlinien und sonstigen Dokumente zugunsten einer flexibleren Zeitplanung eingeschränkt wird und diese vereinfacht werden und eine Vorlage für die Kooperationsvereinbarung erstellt wird;
16. fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, damit die Ergebnisse der durchgeführten Projekte sowie der europäische Mehrwert aller im Zuge des Programms durchgeführten Projekte noch besser bekannt gemacht und verbreitet werden;
17. fordert die Kommission nachdrücklich auf, keine zusätzlichen Schwerpunkte und Regeln festzulegen oder sie anzupassen, ohne dass den „Kreatives-Europa“-Desks und den Interessenträgern die erforderliche Zeit eingeräumt wird, um sich auf die nächsten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vorzubereiten;
18. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die finanziellen Aspekte unter anderem durch die Ausweitung des Pauschalbetrag-Instruments und die Förderung der stärkeren Nutzung von Pauschalvergütungen weiter zu vereinfachen und Kriterien anzuwenden, die kleinen Projekten den Zugang zu Finanzmitteln nicht versperren, sowie sicherzustellen, dass die Schlusszahlung der Finanzhilfe möglichst rasch erfolgt, was ein Kriterium dafür sein sollte, ob die Arbeit der EACEA im Bereich der Teilprogramme Kultur und MEDIA höchsten Ansprüchen genügt;
19. stellt fest, dass die Gehälter der an Kooperationsprojekten beteiligten Mitarbeiter je nach Mitgliedstaat erheblich schwanken, was dazu führt, dass die Kofinanzierungsmöglichkeiten von Partnern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten auseinanderklaffen; fordert die Kommission daher auf, in Betracht zu ziehen, die Arbeit der Mitarbeiter in den Kooperationsprojekten nicht allein anhand der Lohngruppe zu beurteilen;
20. fordert die Kommission nachdrücklich auf, zusammen mit Eurostat weiterhin spezifische Kriterien festzulegen, die den Besonderheiten der Branchen entsprechen (geschaffene Werke, kultureller und künstlerischer Wert, Innovation, Wachstum, soziale Inklusion, Schaffung einer Gemeinschaft, Internationalisierung, unternehmerische Verbesserung, die Fähigkeit, Übertragungseffekte und Verbindungen zu schaffen usw.), und dabei die mögliche Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle zu bewerten; betont in diesem Zusammenhang, dass der Aufbau hochwertiger branchenbezogener Sach- und Fachkenntnisse, statistische Erhebungen und der Zugang zu einschlägigen vergleichbaren Datenquellen wichtig sind, wenn es darum geht, die kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen politischer Maßnahmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft erfolgreich zu beobachten und zu analysieren;
Teilprogramm MEDIA
21. begrüßt die derzeitigen Anstrengungen der Kommission und der EACEA, das automatische Punktesystem unter ausgewogener Berücksichtigung aller im Programm Kreatives Europa genannten Kriterien (länderübergreifender Charakter, Entwicklung der länderübergreifenden Zusammenarbeit, Skaleneffekte, kritische Masse, Hebelwirkung) sowie der Produktionskapazitäten und der bestehenden einzelstaatlichen Unterstützungsregelungen für die audiovisuelle Branche anzupassen, um wirklich gleiche Ausgangsbedingungen zu ermöglichen;
22. stellt fest, dass sich das Teilprogramm MEDIA als tief in der diversifizierten audiovisuellen Branche verwurzelt erwiesen hat und dass es auf effiziente Weise zur kulturellen Vielfalt beiträgt sowie als Unterstützung für die Industriepolitik dient;
23. fordert einen Ausbau der Tätigkeiten im Bereich Untertitelung und Synchronisation, um die Verbreitung audiovisueller Produkte innerhalb und außerhalb der EU zu fördern;
24. empfiehlt, dass das audiovisuelle Erbe Europas sicher aufbewahrt und für die Zwecke des Studiums, der Einbeziehung des Publikums und der wirtschaftlichen Verwertung zugänglich gemacht wird, indem Filme und audiovisuelle Archive digitalisiert werden;
25. betont, dass in einer internationalen und zunehmend von Wettbewerb geprägten Filmlandschaft nach wie vor Unterstützungsmaßnahmen für die audiovisuelle Branche Europas erforderlich sind, damit die Branche vielfältig und unabhängig bleibt; betont, dass die europäische audiovisuelle Produktion direkt unterstützt werden muss, insbesondere in der Phase der Projektentwicklung, und dies erfolgen sollte, indem die Aus- und Weiterbildung ausgebaut wird, damit mehr Maßnahmen abgedeckt werden und die Branche stärker von Wettbewerb gekennzeichnet ist;
26. empfiehlt, die Maßnahmen zugunsten der an dem Programm teilnehmenden Nachbarländer zu verstärken, um die Förderung europäischer Werke in diesen Ländern und gemeinsame kreative Projekte zu unterstützen;
27. nimmt zur Kenntnis, dass europäische Online-Plattformen auf internationaler Ebene trotz der bereitgestellten Unterstützung für den Online-Vertrieb noch immer nicht wettbewerbsfähig sind und dass europäische Inhalte auf bestehenden Plattformen schwer auffindbar und schwer zugänglich sind;
28. begrüßt die Aufteilung der Publikumsentwicklung zwischen der Filmkompetenz, mit Schwerpunkt auf der filmischen Ausbildung an Schulen, und den Initiativen zur Publikumsentwicklung;
29. betont, dass die Kommission ein datengestütztes europaweites Projekt zur Einbeziehung des Publikums vorlegen muss, mit dem die Fähigkeit der europäischen audiovisuellen Branche und der europäischen Filmbranche, Daten zum Publikumsverhalten zu erheben, zu analysieren und zu Prognosezwecken zu verwenden, untersucht und gestärkt werden soll, wobei das Ziel verfolgt wird, die Nachfrage nach nicht einzelstaatlichen europäischen Filmen zu steigern;
30. betont, dass für unabhängige TV-Produzenten fiktionaler Serien, die auf globaler Ebene wettbewerbsfähig sein möchten, weiterhin Unterstützung besteht, um insbesondere auf die aktuell international große Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Serien mit wirklich europäischen Angeboten zu reagieren, auch wenn die besten Ergebnisse bislang in den Bereichen Dokumentation und Kinderprogramm erzielt werden;
31. fordert die Kommission auf, auch künftig Netze von Filmtheatern zu unterstützen, etwa Europa Cinemas, die den europäischen Film weltweit fördern, indem sie Filmtheatern, die eine beträchtliche Zahl europäischer Filme zeigen, finanzielle und operative Unterstützung zukommen lassen, und weist darauf hin, dass Filmtheater den wichtigen Auftrag haben, das Publikum zu sensibilisieren und die gesellschaftliche Komponente des Kinoerlebnisses zu erhalten;
32. fordert die Kommission auf, das Bonussystem für die zeitgleiche Veröffentlichung im Kino und auf VoD-Plattformen zu überarbeiten;
33. ist der Ansicht, dass den Evaluierungsstellen unter Berücksichtigung der besonderen Unterstützungsregelungen jedes Landes ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden sollte, um im Rahmen des Teilprogramms MEDIA für gleiche Ausgangsbedingungen zu sorgen;
34. fordert die Kommission auf, die Obergrenze für die Finanzierung europäischer Videospielprojekte zu erhöhen, um deren hohe und steigende Produktionskosten zu berücksichtigen; betont ferner, dass das Auswahlkriterium, nach dem ein Videospiel ausschließlich narrativen Charakter haben sollte, überprüft werden muss, um eine breitere Einbeziehung von Projekten mit länderübergreifendem Verbreitungspotenzial (z. B. Sportspiele, Sandbox-Spiele) zu ermöglichen, und dass das Spielen in die Bewertungskriterien der Projekte einbezogen werden muss, um dem zentralen Charakter dieses Aspekts für den Erfolg eines Produkts gerecht zu werden;
Teilprogramm Kultur
35. fordert die Kommission auf, die Gewichtung des wirtschaftlichen Aspekts und den Eigenwert von Kunst und Kultur an sich in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und den Schwerpunkt vermehrt auf Künstler und Kulturschaffende zu legen;
36. empfiehlt, dass bei europäischen Kooperationsprojekten Innovation, Mobilität und erweiterte Koproduktionen berücksichtigt werden;
37. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Missverhältnis zwischen der Anzahl der Empfänger und der Antragsteller begrenzt werden kann, wozu unter anderem gehört, die Haushaltsmittel für das Teilprogramm Kultur zu erhöhen, dafür zu sorgen, dass die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft ausgewogener vertreten ist, und kleinere Projekte stärker zu fördern;
38. betont, dass Übersetzung wichtig ist für die Förderung des vielfältigen sprachlichen Erbes, und ist der Ansicht, dass mit Projekten im Bereich der literarischen Übersetzung auch das Buch sowie das Lesen gefördert und die Beteiligung an Buchmessen unterstützt werden sollte und dass auch eine jährliche europäische Buchmesse in Betracht gezogen werden sollte, um die Verbreitung von Büchern zu steigern, den literarischen Austausch in Europa zu fördern und dafür zu sorgen, dass unterschiedliche einzelstaatliche Literatur vorgestellt wird und allen Menschen, auch Menschen mit Behinderungen, die Alphabetisierung leichter zugänglich gemacht wird;
39. begrüßt die Schaffung sogenannter Knotenpunkte (Projekte im Rahmen der europäischen Plattformen), mit denen aufstrebende Künstler und Kulturschaffende unterstützt und in die Lage versetzt werden, sich auszutauschen und zusammenzuarbeiten;
40. weist nachdrücklich darauf hin, dass stabilen und sehr repräsentativen europäischen Kulturnetzen grundlegende Bedeutung für die Öffentlichkeitswirkung von Kultur und künstlerischen Aktivitäten in Europa sowie in Bezug auf Drittländer zukommt, zumal sie häufig die Ersten sind, die mit neuen Bereichen, Branchen oder Ländern zusammenarbeiten; ist der Ansicht, dass sie als Koordinatoren von Maßnahmen und Förderer von Kultur und Kreativität im gesamten künstlerischen Bereich Betriebskostenzuschüsse erhalten sollten; vertritt die Auffassung, dass in diesem Zusammenhang vorab eindeutige und transparente Auswahlkriterien festgelegt werden sollten;
41. fordert die Kommission und die EACEA auf, in dem Teilprogramm Kultur die Möglichkeit einzuräumen, sich nach außen hin zu präsentieren und strukturierte Treffen mit Akteuren aus der Branche abzuhalten;
42. ist der Ansicht, dass der Europäische Theaterpreis wieder eingeführt und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet werden sollte;
43. hebt den auf der Dynamik der beteiligten Städte und Regionen beruhenden Erfolg und Stellenwert des Konzepts der Kulturhauptstädte Europas hervor, da dadurch das Siegel und ein nach wie vor verhältnismäßig geringer finanzieller Beitrag der EU weit über das Hauptstadtjahr hinaus erfolgreich für die weitere Finanzierung und Durchführung von Maßnahmen verwendet werden können;
44. begrüßt, dass das Konzept der Kulturhauptstädte Europas ab 2020 auf Bewerberländer und EFTA-Staaten ausgeweitet wird, und empfiehlt, dass diese Erfahrungen innerhalb und außerhalb der EU besser verbreitet werden;
45. empfiehlt, das Europäische Kulturerbe-Siegel stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, und betont, dass den betreffenden (materiellen und immateriellen) Kulturgütern große Bedeutung für die europäische Identität, die Förderung eines gemeinsamen Gefühls der Zugehörigkeit zu Europa, das europäische Aufbauwerk und die Vermittlung von Wissen über das vielfältige Kulturerbe im Interesse einer besseren Zukunft zukommt;
46. ist der Ansicht, dass Schritte unternommen werden sollten, um das Programm Kreatives Europa auf die Initiativen im Rahmen des Europäischen Jahres für Kulturerbe 2018 abzustimmen und diese angemessen zu unterstützen, angefangen mit dem Vorbereitungsjahr 2017, wenn auch über eine entsprechende Haushaltslinie, und nicht aus Mitteln, die dem Teilprogramm Kultur zugewiesen wurden, wie es die Kommission vorgeschlagen hat;
47. fordert die Kommission auf, darüber nachzudenken, wie künstlerisch versierten Flüchtlingen das Programm Kreatives Europa leichter zugänglich gemacht werden kann;
Branchenübergreifender Aktionsbereich
48. fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Potenzial des Aktionsbereichs auszubauen und vollständig zu nutzen, um seine in der Verordnung festgelegten Ziele zu verwirklichen, insbesondere die Förderung der länder- und branchenübergreifenden Zusammenarbeit;
49. empfiehlt die Einführung von drei neuen Fördermaßnahmen im Rahmen des Aktionsbereichs: a) das Programm Kreatives Europa Mundus für die länderübergreifende Zusammenarbeit, b) soziale Inklusion und c) innovative Querschnittsprojekte und branchenübergreifende Projekte;
50. fordert die Kommission auf, sich darum zu bemühen, dass die Bürgschaftsfazilität in geografischer Hinsicht und in Bezug auf die Branche ausgewogen eingesetzt wird, dafür zu sorgen, dass sie kleinen Organisationen sowie Bürgerinitiativen und -projekten aus allen Mitgliedstaaten gleichermaßen offensteht, ihre Auswirkungen insbesondere auf kleine Kulturunternehmen, Kulturvermittler und Netzwerker zu beurteilen und auch zu untersuchen, wie Synergieeffekte mit dem EFSI und sonstigen Programmen, insbesondere COSME, erzielt werden können, damit die Bürgschaftsfazilität so effizient wie möglich genutzt wird, um die Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen;
51. sieht den ersten Ergebnissen der 2016 aufgelegten Finanzbürgschaftsfazilität erwartungsvoll entgegen; geht davon aus, dass dieses neue Marktinstrument dadurch, dass es den Zugang von KMU und Kleinstunternehmen zu Darlehen erleichtert, zu einem Ausbau der Kultur- und Kreativprojekte, die in Branchen angesiedelt sind, auf die 4,4 % des BIP der EU und 3,8 % ihrer Erwerbsbevölkerung entfallen, beitragen wird, sodass diese ihr Potenzial als vielversprechende Quelle von Wachstum und Beschäftigung und treibende Kraft für Wettbewerbsfähigkeit, kulturelle Vielfalt und grenzüberschreitende Zusammenarbeit voll ausschöpfen können; bedauert jedoch zutiefst, dass die Fazilität nur in den Ländern zum Tragen kommen wird, in denen bereits ein ähnliches Instrument besteht;
52. begrüßt die von der Kommission und der EACEA ergriffenen Maßnahmen, um in allen „Kreatives-Europa“-Desks für die Aus-und Weiterbildung zu sorgen sowie die Fähigkeiten auf den gleichen Stand zu bringen, und empfiehlt, dass diese Anstrengungen fortgesetzt werden;
53. fordert die Kommission und die EACEA auf, die Kommunikation und den Informationsaustausch mit den „Kreatives-Europa“-Desks über die laufende Beschlussfassung, unter anderem in Bezug auf Finanzierungsinstrumente und neue branchenübergreifende Initiativen, zu verbessern; empfiehlt der Kommission, das Fachwissen der „Kreatives-Europa“-Desks in den Phasen vor und nach dem Auswahlverfahren zu berücksichtigen, um die Durchführung des Programms zu verbessern, und die von den „Kreatives-Europa“-Desks erstellten Instrumente und Unterlagen im Internet als Beispiele für bewährte Verfahren zur Verfügung zu stellen; betont, dass die „Kreatives-Europa“-Desks besser zusammenarbeiten müssen, damit sie Antragsteller aus ihren Mitgliedstaaten besser beraten können; weist darauf hin, dass mit dem vertraulichen Austausch von Evaluierungsberichten, auch von negativen, ein Beitrag zur Verbesserung ihrer Kapazitäten geleistet werden kann, und fordert die Kommission auf, die Beurteilungen und das Auswahlverfahren transparenter zu gestalten;
Empfehlungen für künftige Generationen des Programms
54. empfiehlt, dass das Programm Kreatives Europa in den Jahren 2021–2028 fortgesetzt, überprüft und verbessert wird, und zwar als ein Programm, das die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft umfasst und dessen Schwerpunkt auf hochwertigen Projekten liegt, und mit demselben Wert und denselben Prioritäten und mit zwei Teilprogrammen und einem branchenübergreifenden Aktionsbereich unter Einbeziehung von Aus- und Weiterbildung, Publikumsentwicklung, Zugang zu Märkten, sozialer Inklusion, Zusammenarbeit, branchenübergreifenden Projekten und Querschnittprojekten, kooperativem Lernen sowie Kommunikation, Studien, auf die Kultur- und Kreativwirtschaft zugeschnittener Unterstützung, einer Bürgschaftsfazilität und der Unterstützung für „Kreatives-Europa“-Desks;
55. begrüßt angesichts des in den letzten Jahren zu verzeichnenden erheblichen Zustroms von Migranten und Flüchtlingen in die EU die zunehmende interkulturelle Dimension des Programms, die ab 2017 hoffentlich zu mehr Projekten zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs sowie der Mehrsprachigkeit führen wird; betont, dass man dafür eintreten sollte, dass dies zu einer regelmäßigen Programmkomponente wird, da die kulturelle Integration in vielen EU-Mitgliedstaaten noch über Jahre hinweg eine Herausforderung darstellen dürfte;
56. empfiehlt, dass die Förderung der kulturellen und künstlerischen Qualität und der Eigenwert der Kultur als Ziele des Programms und der Teilprogramme und als Auswahl- und Evaluierungskriterien ausdrücklich in den Rechtsakt des kommenden Programms aufgenommen werden;
57. fordert die Kommission auf, bei einer Überarbeitung des Teilprogramms MEDIA zu überprüfen, ob durch eine Zuordnung kleinerer Projekte zu den Programmbereichen Produktion, Festivals, Kinos und Vertrieb die Effizienz der Förderung gesteigert werden kann;
58. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Bezug auf die Zulassung weiterer Länder zu dem Programm einen aktiven Ansatz zu verfolgen, mit einem speziellen Status für die südlichen und östlichen Nachbarländer Europas;
59. stellt fest, dass europäische Film-Koproduktionen von grundlegender Bedeutung sind, wenn es darum geht, die notwendige Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte sicherzustellen und den Herausforderungen des Marktes zu begegnen, und empfiehlt deren Entwicklung mittels angemessener Methoden und Mittel, darunter die Zusammenarbeit mit führenden europäischen Institutionen aus der Branche wie zum Beispiel mit Eurimages;
60. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob es angesichts der Vielzahl an Kultursparten sinnvoll wäre, eine mit dem der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle vergleichbare europäische Informationsstelle für Kultur und Kreativität einzurichten, deren Standards mit der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle vergleichbar sind, und, falls ja, Kriterien auszuarbeiten, die der spezifischen Natur der Branchen entsprechen;
o o o
61. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu übermitteln.