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Verfahren : 2015/2329(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0017/2017

Eingereichte Texte :

A8-0017/2017

Aussprachen :

PV 02/03/2017 - 3
CRE 02/03/2017 - 3

Abstimmungen :

PV 02/03/2017 - 6.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0063

Angenommene Texte
PDF 291kWORD 53k
Donnerstag, 2. März 2017 - Brüssel
Durchführung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“
P8_TA(2017)0063A8-0017/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. März 2017 zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 (2015/2329(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), die vorsehen, dass „[alle] Bürgerinnen und Bürger […] das Recht [haben], am demokratischen Leben der Union teilzunehmen“, dass „[die] Organe […] den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit [geben], ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen“ und dass „[die] Organe […] einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft [pflegen]“,

–  unter Hinweis auf Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates vom 14. April 2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu der Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU(2),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007–2013 (COM(2015)0652),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 betreffend das Verfahren zur Genehmigung der Ausarbeitung von Initiativberichten,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A8‑0017/2017),

A.  in der Erwägung, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ein einzigartiges und überaus symbolträchtiges Programm ist, da es erstens darum geht, zu erfahren, worüber die Zivilgesellschaft diskutiert, da es zweitens dazu anregt, das europäische Aufbauwerk, seine Geschichte und die der Bewegungen und Ideen, die dieses Aufbauwerk vorangebracht haben, kritisch zu hinterfragen, und da es drittens dazu beiträgt, das Wissen über die Entscheidungsfindung in der EU zu mehren und so die Voraussetzungen für die demokratische Beteiligung der Bürger auf Unionsebene zu verbessern;

B.  in der Erwägung, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zum Ziel hat, den europäischen Bürgersinn und das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu stärken, Solidarität, gegenseitige Toleranz und gegenseitigen Respekt zu stärken, das Wissen über die EU, ihre Ursprünge und Entwicklung, ihre Werte, ihre Institutionen und ihre Zuständigkeiten zu mehren und den engagierten Dialog zwischen den Unionsbürgern zu fördern; in der Erwägung, dass die im Rahmen des Programms geförderten Aktivitäten als Teil des informellen lebensbegleitenden Lernens im Bereich Bürgerschaft gelten können;

C.  in der Erwägung, dass mit der Kampagne „1 Euro pro Bürger“ zur Unterstützung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ein deutliches Signal gesetzt werden soll, dass die Bürger mit ihren Anliegen Gehör finden;

D.  in der Erwägung, dass in Anbetracht der derzeitigen Zunahme der „Euroskepsis“ – die auch darin zum Ausdruck kommt, dass Europagegner das europäische Aufbauwerk an sich infrage stellen, und die unlängst in der Volksabstimmung für den Brexit gipfelte – noch deutlicher wird, dass solche Programme sehr wichtig sind und dass es notwendiger denn je ist, die Entwicklung eines gemeinsamen Bewusstseins für die europäische Identität voranzutreiben, darüber nachzudenken, wieso die Europäische Union an Glaubwürdigkeit verliert, zu mehr Bürgerbeteiligung anzuregen, eine eingehende Diskussion über die europäischen Werte anzustoßen, an der die gesamte Zivilgesellschaft und die Institutionen selbst teilhaben sollten, eine Ausbildungskampagne zu dem Thema „Arbeitsweise der EU-Institutionen“ in die Wege zu leiten und gleichzeitig auf die Chancen hinzuweisen, die die Zugehörigkeit zur EU birgt;

E.  in der Erwägung, dass im Vorfeld des Beitritts eines Landes zur Europäischen Union eine gründliche und ganzheitliche Vorbereitung nottut, die Themenstellungen wie Geschichtsbewusstsein, Vergangenheitsbewältigung und engagierte Teilhabe der Bürger am gesellschaftlichen Leben in dem jeweiligen Land umfasst;

F.  in der Erwägung, dass die Organe der EU gemäß Artikel 11 EUV verpflichtet sind, den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich auszutauschen; in der Erwägung, dass die Organe der EU gemäß dieser Bestimmung auch verpflichtet sind, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu führen, und die Kommission verpflichtet ist, umfangreiche Anhörungen aller Interessenträger durchzuführen;

G.  in der Erwägung, dass Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Einführung einer Unionsbürgerschaft vorsieht und darin die damit verbundenen Rechte im Einzelnen aufgeführt sind und dass bessere Kenntnisse der EU und ihrer Werte eine wichtige Voraussetzung dafür sind, dass die Bürger diese Rechte uneingeschränkt in Anspruch nehmen können;

H.  in der Erwägung, dass bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung und interkultureller Dialog der Schlüssel zu einer offenen, inklusiven und widerstandsfähigen Gesellschaft sind;

I.  in der Erwägung, dass das aktuelle Programm auf Artikel 352 AEUV beruht, mit dem dem Parlament lediglich das Recht eingeräumt wird, seinen Standpunkt im Rahmen des Zustimmungsverfahrens kundzutun, was das Parlament zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kommission den Vorschlag einreichte, vehement ablehnte, da diese Regelung in eklatantem Widerspruch zu der demokratischen Beschaffenheit des Programms steht;

J.  in der Erwägung, dass sich aus dem Ergebnis der Ex-post-Bewertung der Kommission ableiten lässt, dass die Programmziele tatsächlich relevant sind und dass das Programm Initiativen ermöglichte, die anderweitig nicht hätten finanziert werden können, da es sich hinsichtlich seines Umfangs und seiner Ziele, Aktivitäten und Zielgruppen von anderen Programmen unterscheidet;

K.  in der Erwägung, dass aufgrund der bei den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2014–2020 vereinbarten Mittelkürzungen der Finanzrahmen für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ um rund 29,5 Mio. EUR gekürzt wurde, obwohl die begrenzte Mittelausstattung des Programms –  185,47 Mio. EUR – lediglich 0,0171 % des MFR entspricht;

L.  in der Erwägung, dass sich feststellen lässt, dass die Mitgliedstaten dazu neigen, von der Kofinanzierung dieser Projekte Abstand zu nehmen, und dass europäische Projekte mit hohen Kofinanzierungssätzen den Behörden vor Ort Schwierigkeiten bereiten;

M.  in der Erwägung, dass infolge der Kürzung der Mittelausstattung die Zahl der Projekte, die 2014 finanziert werden konnten, im Vergleich zum Vorgängerprogramm um knapp 25 % zurückging;

N.  in der Erwägung, dass nicht formales und informelles Lernen, Freiwilligentätigkeit, Sport, Kunst und Kultur vielerlei Gelegenheiten für politische Bildung und bürgerschaftliches Engagement bieten;

O.  in der Erwägung, dass weitere Synergieeffekte mit anderen Programmen genutzt werden müssen und eine bessere Kommunikation mit anderen Generaldirektionen benötigt wird, damit es zu weniger Überschneidungen kommt und das Programm mehr Wirkung entfaltet;

P.  in der Erwägung, dass sich die bestehenden internationalen Städte- und Gemeindepartnerschaften (z. B. die Maßnahmen „Städtepartnerschaften“ und „Netze von Städtepartnerschaften“ des Programms) nachweislich bewährt haben, da sie dazu beitragen, dass die Bürger einander besser verstehen, Freundschaften geknüpft werden und die Zusammenarbeit intensiviert wird;

Wichtigste Schlussfolgerungen

1.  hebt hervor, dass die Gesamtmittelausstattung (185,47 Mio. EUR) des einzigen Programms, das sich vollständig mit der europäischen Bürgerschaft befasst, also des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, im Vergleich mit anderen Programmen aus den Bereichen Bildung und Kultur wie Kreatives Europa (1,46 Mrd. EUR) und Erasmus+ (14,7 Mrd. EUR) verschwindend gering ist, weswegen die hohen Erwartungen der Antragsteller enttäuscht werden dürften;

2.  begrüßt, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, mit dem die Kluft zwischen den Organen und den Bürgern der EU überbrückt werden soll, in den ersten beiden Jahren des neuen Finanzierungszeitraums offensichtlich gut läuft, da die Zahl der Antragsteller steigt und die hochwertigen Projekte einwandfrei umgesetzt werden;

3.  stellt fest, dass der erfolgreichen Umsetzung des Programms vor allem die unzureichende Mittelausstattung im Wege steht, und hält es für sehr bedauerlich, dass die Mittelausstattung im MFR 2014–2020 um 13,7 % gekürzt wurde, wodurch sich die Zahl der Projekte, die finanziert werden können, so drastisch verringert hat, dass die hohe Nachfrage nicht gedeckt werden kann, was bei Bewerbern, die hochwertige Projekte vorschlagen, für Frustration sorgt;

4.  stellt fest, dass aufgrund der Haushaltsbeschränkungen die Gesamtzahl der finanzierten Projekte zu gering ist, um die ehrgeizigen Ziele des Programms erreichen zu können, und dass 2015 nur rund 6 % der Projekte, die sich mit dem europäischen Geschichtsbewusstsein und der Zivilgesellschaft befassen, finanziert werden konnten, was im Vergleich zu den Ergebnissen des Programms Kreatives Europa im selben Jahr (19,64 % beim Programm Kultur und 45,6 % beim Programm MEDIA) ein sehr geringer Wert ist; weist darauf hin, dass die Finanzmittel für diese zwei Programmbereiche des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ entsprechend den Zielen des Programms erheblich aufgestockt werden sollten;

5.  würdigt den Erfolg der Städtepartnerschaftsprojekte in der gesamten EU und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Gemeinden dafür zu gewinnen und ihnen die Zusammenarbeit zu ermöglichen;

6.  nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Kommission den Newsletter „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ herausgibt und eine Datenbank über finanzierte Projekte eingerichtet hat;

7.  betont, dass die nationalen Kontaktstellen für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ eine wichtige Aufgabe wahrnehmen, wenn es gilt, die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren und potenzielle Antragsteller (insbesondere Erstantragsteller in den Zielländern) sowie europäische und nationale Verbände lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen und zu beraten;

8.  nimmt erfreut zur Kenntnis, dass bei dem Programm ein multidisziplinärer Ansatz verfolgt wird, das Antragsformular und die Berichterstattungspflichten klar und einfach gestaltet sind und der Schwerpunkt auf bestimmten Aktivitäten liegt;

9.  begrüßt, dass die für beide Programmbereiche des Programms – „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ – definierten Prioritäten, die bislang jährlich geändert wurden, fortan für mehrere Jahre festgelegt werden und für den verbleibenden Programmzeitraum (2016–2020) gültig bleiben;

10.  stellt fest, dass die Wirkung des Programms verhältnismäßig hoch bleibt, was sich daran zeigt, dass 2015 schätzungsweise 1,1 Mio. Teilnehmer im Rahmen der 408 ausgewählten Projekte aktiv waren; ist darüber hinaus der Auffassung, dass die hohe Zahl der Antragsteller – 2087 im Jahr 2014 und 2791 im Jahr 2015 – und die Qualität der Projekte darauf hindeutet, dass ein hohes Interesse an dem Programm besteht und dem Programm mehr personelle und finanzielle Ressourcen zugewiesen werden müssen, damit mehr Projekte gefördert werden können;

Empfehlungen

Rechtliche Aspekte der Umsetzung

11.  empfiehlt, die nächste Generation des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auf einer Rechtsgrundlage zu erlassen, die es dem Parlament ermöglicht, als mit dem Rat gleichberechtigter Mitgesetzgeber im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens am Erlass des Programms mitzuwirken; fordert die Kommission auf, über mögliche Lösungen nachzudenken, mit denen sich dieses Ziel verwirklichen lässt;

Finanzielle Aspekte der Umsetzung

12.  ist der Ansicht, dass hochwertige Projekte wie diejenigen, die sich mit den Themen „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ und „Zivilgesellschaft“ befassen (und eine Erfolgsquote von 6 % gegenüber 19,64 % beim Programm Kultur und 45,6 % beim Programm MEDIA im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ aufweisen), abgelehnt worden sind, da das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unterfinanziert ist; ist der Ansicht, dass die derzeitigen Mittel deutlich aufgestockt werden müssen, wenn eine höhere Zielquote erreicht werden soll, zumal diesem Programm im Hinblick auf die Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben der Union entscheidende Bedeutung zukommt; fordert daher die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des nächsten MFR eine Gesamtmittelausstattung von rund 500 Mio. EUR für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ in Erwägung zu ziehen, was gerade einmal 1 EUR pro Bürger entspricht;

13.  stellt fest, dass sowohl mit der europäischen Bürgerinitiative als auch mit dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ das Ziel verfolgt wird, den Bürgern die direkte Mitwirkung an der Politik der EU zu ermöglichen, und dass durch das Zusammenwirken der Initiative und des Programms Synergieeffekte entstehen könnten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die europäische Bürgerinitiative nicht mehr wie bisher aus den begrenzten Haushaltsmitteln des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ finanziert wird, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich stärker an der finanziellen Unterstützung der beiden Maßnahmen zu beteiligen;

14.  stellt fest, dass das Pauschalbetragssystem den Preisunterschieden innerhalb der EU Rechnung tragen sollte, die von den Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten abhängen; empfiehlt, dieses System und die Reduzierung der Vorfinanzierung zu überdenken, damit die Tragfähigkeit der finanzierten Projekte sichergestellt und die Zusammenarbeit der Kommunalverwaltungen und ortsansässiger Organisationen über einen längeren Zeitraum besser unterstützt wird und vor allem die Teilnahmemöglichkeiten von kleinen Organisationen mit begrenzten finanziellen Mitteln und Teilnehmern mit besonderen Bedürfnissen verbessert werden;

15.  fordert die Kommission und die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) auf, die Auswirkungen einiger Haushaltsbestimmungen auf die Antragsteller und auf die für eine Förderung infrage kommenden Bewerber regelmäßig zu prüfen; fordert insbesondere, dass geprüft wird, ob die 2015 aufgrund eines akuten Engpasses bei den Mitteln für Zahlungen erfolgte Senkung des Vorfinanzierungsanteils (von 50 % auf 40 % bei Projekten und von 80 % auf 50 % bei Beiträgen zu den Betriebskosten und bei nationalen Kontaktstellen), die geforderte Kofinanzierung und die Anwendung derselben Parameter ungeachtet der tatsächlichen Lebenshaltungskosten und der geografischen Abgeschiedenheit unter Umständen mancherlei Organisationen und bestimmte Mitgliedstaaten ins Hintertreffen geraten ließen und immer noch lassen; fordert die Kommission und die EACEA außerdem auf, weiterführende Strategien auszuarbeiten, mit denen die Organe der EU den Bürgern Europas nähergebracht werden, und die Bürger besser über die vielfältigen Maßnahmen der EU zu informieren;

16.  stellt fest, dass in das Pauschalbetragssystem ein weiterer Parameter aufgenommen werden sollte, um Menschen mit besonderen Bedürfnissen besser einbeziehen zu können, da gerade für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein weitaus höherer Personalschlüssel und häufig zusätzliche Maßnahmen nötig sind, die mit höheren Kosten verbunden sind;

17.  betont, dass die Betriebskostenzuschüsse den Begünstigten (z. B. Denkfabriken) Unabhängigkeit garantieren und langfristige Planung ermöglichen, damit sie zukunftsgerichtete Maßnahmen umsetzen und ihre Kompetenz ausbauen können; empfiehlt, spezifische Kriterien, Indikatoren und Jahresberichte heranzuziehen, um den Fortschritt in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele zu überwachen und sicherzustellen, dass diese Finanzierungssysteme keine Abhängigkeit der Begünstigten von der Kommission bewirken;

18.  fordert die Kommission und die EACEA auf, über die im Rahmen des dritten Bereichs angefallenen Ausgaben („Horizontale Maßnahmen: Valorisierung: Analyse, Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse“) öffentlich Rechenschaft abzulegen;

19.  fordert die Kommission und die EACEA auf, in dem am 31. Dezember 2017 fälligen Zwischenbewertungsbericht auch die finanzielle Durchführung und den Haushaltsvollzugs des Programms sorgfältig zu bewerten und daraus Schlüsse zu ziehen, damit die künftigen Vorgaben neu festgelegt werden können und der Finanzbedarf des Programms im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen angepasst werden kann;

Koordinations- und Kommunikationsaspekte

20.  fordert die Kommission auf, alle sachdienlichen Informationen über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (Programmübersicht, Prioritäten, Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, laufende und vergangene Projekte, Ergebnisse und Erfahrungswerte, Newsletter) und über alle Programme, Aktionen, Zuschüsse und Strukturfonds unter dem Dach der europäischen Bürgerschaft (wie die europäische Bürgerinitiative und der Europäische Freiwilligendienst) auf einem einzigen, benutzerfreundlichen Kommunikationsportal (Onlineplattform als zentrale Anlaufstelle) zusammenzustellen, auf das auch Menschen mit Behinderungen zugreifen können; empfiehlt, diese Plattform als öffentliches Register der Kontaktdaten der Begünstigten und als Instrument für den Zugriff auf die Projektbeschreibungen und für die Suche nach Partnern in anderen Ländern zu nutzen;

21.  hebt hervor, dass abgelehnte Bewerber eine befriedigende Antwort erhalten sollten, in der die Gründe für die Ablehnung angegeben werden, zumal dann, wenn die antragstellende Einrichtung um eine Erklärung bittet; empfiehlt, dass nach Möglichkeit erwogen wird, anhand einander ähnelnder abgelehnter Anträge vorrangige Themen zu ermitteln;

22.  vertritt die Auffassung, dass die Ziele des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ denen der europäischen Bürgerinitiative ähneln und deren Ziele, insbesondere mit Blick auf die beabsichtigte Einbeziehung der Bürger auf EU-Ebene, ergänzen; ist daher der Ansicht, dass auf ein gemeinsames Konzept für die Gestaltung von Strategien für Bürgerbeteiligung und partizipative Demokratie hingewirkt werden muss, das von einer stimmigen Kommunikationsstrategie flankiert wird, damit sämtliche mit der europäischen Bürgerschaft zusammenhängenden Programme der Kommission unter einem Dach vereint werden, und zwar indem unmittelbare Erfahrungen und die Einbeziehung der Interessenträger nach Möglichkeit wertgeschätzt und verbessert werden;

23.  hebt hervor, dass in allen Mitgliedstaaten eine offene Liste der potenziellen Partner erstellt werden muss, um Partnerschaften zwischen denjenigen zu ermöglichen, die an dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ teilnehmen möchten;

24.  empfiehlt überdies die Einrichtung einer Onlineplattform für die wichtigsten Organisationen, die im Bereich Bürgerschaft tätig sind und Nutzen aus dem Programm ziehen, damit bewährte Verfahren gebündelt und die Kapazitäten gestärkt werden und die Strahlkraft von Projekten auch nach ihrem Abschluss verbessert wird;

25.  fordert die Kommission auf, das Profil des Programms zu schärfen und die Ziele des Programms bei den Bürgern bekannter zu machen, indem sie eine attraktive Kommunikationsstrategie für die europäische Bürgerschaft verfolgt und dabei die sozialen Netzwerke, Werbung in Radio und Fernsehen und Plakatwerbung nutzt, die Beteiligung an dem Programm vor Ort durch die konkrete Einbindung der nationalen Kontaktstellen verbessert und den Inhalt laufend aktualisiert und sich an neue Interessenten in den Teilnehmerländern wendet, wobei sie sich insbesondere auf die Länder mit geringerer Beteiligung sowie auf junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und Benachteiligte konzentrieren sollte;

26.  vertritt die Auffassung, dass mit dem Programm auch die vorhandenen Instrumente der direkten Teilhabe in der Europäischen Union bekannter gemacht werden sollten, z. B. die europäische Bürgerinitiative, Bürgerforen und öffentliche Anhörungen, um die Bürger über die Möglichkeiten der direkten Beteiligung zu informieren, die der institutionelle Rahmen der EU bietet;

27.  fordert die Teilnehmerländern, die dies noch nicht getan haben, nachdrücklich auf, eine nationale Kontaktstelle zu benennen; empfiehlt, die Zusammenarbeit und die Synergieeffekte zwischen diesen Ländern, den Mitgliedstaaten und der Kommission zu stärken;

28.  weist darauf hin, dass die größte Schwierigkeit darin besteht, die derzeitigen hochgesteckten Ziele mit den begrenzten verfügbaren Finanzmitteln zu verwirklichen; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen maßgeblichen Einfluss darauf haben, Wirksamkeit und Bekanntheitsgrad des Programms zu steigern, etwa dadurch, dass sie die nationalen Kontaktstellen so gut wie möglich in den Erfahrungsaustausch mit anderen Akteuren einbinden, die für ähnliche Projekte wie Erasmus+ oder Kreatives Europa zuständig sind; hält die EACEA dazu an, nach Möglichkeit Synergieeffekte zwischen EU-Programmen wie Kreatives Europa, Erasmus+ und dem Europäischen Sozialfonds zu schaffen und zu verstärken, um deren Wirkung zu verbessern;

29.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren weiter zu intensivieren, da formale Auflagen besonders für kleine Organisationen bisweilen schwer zu erfüllen sind und solche Organisationen nicht aus verwaltungstechnischen Gründen benachteiligt werden sollten;

30.  empfiehlt, die den Kommunikationsaktionen zugewiesenen Ressourcen nicht zur Finanzierung der institutionellen Kommunikation der Prioritäten der Union zu verwenden, wie es in Artikel 12 des aktuellen Programms vorgesehen ist, sondern dazu, das Programm in den Teilnehmerländern bekannter zu machen, und zwar vor allem in denen mit niedriger Beteiligung;

Schwerpunkt und Ziele des Programms

31.  empfiehlt, die auf mehrere Jahre angelegte Festlegung der Prioritäten im Folgeprogramm festzuschreiben und die Synergieeffekte zwischen den Programmbereichen und -komponenten auszuweiten; betont, dass bei etwaigen Änderungen der Programmstruktur von vornherein dafür zu sorgen ist, dass die Endnutzer nicht verunsichert werden, da die Wirkung durch Unklarheiten geschmälert würde;

32.  begrüßt, dass der Schwerpunkt eindeutig auf den Bürgern und den gesellschaftlichen Aspekten der EU liegt, sodass die Institutionen der EU unmittelbar an der Basis mit der Zivilgesellschaft in Kontakt treten können; betont, dass im Rahmen der Prioritäten des Programms die Projekte besonders wichtig sind, die auf die Aufgaben ausgerichtet sind, mit denen sich Europa befassen muss und die beispielsweise mit Vielfalt, Migration, Flüchtlingen, Radikalisierungsprävention, der Förderung sozialer Inklusion, interkulturellem Dialog, der Bewältigung von Finanzproblemen und der Bestimmung des gemeinsamen europäischen Kulturerbes zusammenhängen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verbindungen zwischen den Prioritäten des Programms und den Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen Bürgerschaft und dem Alltag der Bürger der EU zu stärken;

33.  vertritt die Auffassung, dass mit dem Programm eine größere Zielgruppe angesprochen, für die Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedürfnissen Sorge getragen und die Teilhabe von ausgegrenzten und vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossenen Gruppen wie Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden gefördert werden sollte;

34.  ist der Ansicht, dass mit dem Programm nach Möglichkeit an bestehende erfolgreiche Basisinitiativen wie Städtepartnerschaften angeknüpft werden sollte;

35.  betont, dass im Rahmen des Programmbereichs „Europäisches Geschichtsbewusstsein“ auf eine europäische Identität hingewirkt werden muss, die nicht nur vergangenheitsfixiert, sondern der Zukunft zugewandt, pluralistisch und kulturübergreifend sein sollte und sich Migrationsströmen und den Einflüssen aus dem Rest der Welt nicht verschließen sollte, damit eine Integration in den Alltag bewerkstelligt werden kann, die auf den Werten und dem säkularen und geistigen Erbe Europas beruht; hebt hervor, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die Geschichte nicht zur Entzweiung eingesetzt, sondern zum Anlass genommen werden sollte, die Probleme der Gegenwart durch eine einfühlsame Interpretation und fachgerechte, gezielte Bildungsprogramme zu lösen; erachtet es als sehr wichtig, generationenübergreifende Projekte zu fördern, in deren Rahmen die ältere und die jüngere Generation ihre Erfahrungen austauschen können;

36.  betont, dass Projekte gefördert werden müssen, die neuen Formen der Diskussion mit den Bürgern entsprechen, von ihrem Format und Stil her ansprechend sind und vielschichtig konzipiert sind;

37.  regt an, dass die Kommission jedes Jahr einen zusammenfassenden Bericht mit den wichtigsten Vorschlägen zur Weiterentwicklung des europäischen Aufbauwerks veröffentlicht, die die Teilnehmer der aus dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ finanzierten Projekte vorgebracht haben;

38.  betont, dass das Programm um Vorschläge für die Teilhabe der Bürger am demokratischen Prozess und an der Entscheidungsfindung in der EU ergänzt werden muss, damit es – zum Beispiel durch Einführung der Onlinedemokratie – dazu beiträgt, dass die Bürger ihre Rechte auch tatsächlich ausüben; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, zu diesem Zweck Maßnahmen und Strategien auszuarbeiten, mit denen übertragbare Fähigkeiten im Bereich des kritischen und kreativen Denkens sowie die digitale Kompetenz, die Medienkompetenz und die Inklusion ihrer Bürger gestärkt werden und Neugier geweckt wird, insbesondere bei Kindern und jungen Menschen, damit sie in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen und konstruktiv zu demokratischen Prozessen beizutragen;

39.  weist darauf hin, dass besseres gegenseitiges Verständnis und engere Zusammenarbeit bewirkt werden, wenn auch Staaten, die die Mitgliedschaft in der EU anstreben, in das Programm einbezogen werden; empfiehlt, dass das Programm weiter internationalisiert wird, indem vor allem alle Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und alle Beitritts- und Bewerberländer aufgefordert werden, bei der Einreichung von Projektanträgen mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, und fordert, dass nichtstaatliche Organisationen aus der EU, den Ländern der Östlichen Partnerschaft, den Ländern der Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand und potenziellen Bewerberländern enger zusammenarbeiten und die EU so den Bürgern näherbringen; regt an, die Zusammenarbeit von Organisationen in der EU und in ihren Nachbarstaaten in Bezug auf die europäischen Werte zu fördern;

40.  hebt hervor, dass Städte- und Gemeindepartnerschaften ausgebaut werden müssen und der Schwerpunkt dabei darauf zu legen ist, wie sich die damit verbundenen Möglichkeiten noch besser nutzen lassen, diese Partnerschaften noch bekannter gemacht und ihre Errungenschaften herausgestellt werden können, auch durch eine angemessene finanzielle Ausstattung;

o
o   o

41.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 115 vom 17.4.2014, S. 3.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0005.

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