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Verfahren : 2016/2078(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0014/2017

Eingereichte Texte :

A8-0014/2017

Aussprachen :

PV 13/03/2017 - 17
CRE 13/03/2017 - 17

Abstimmungen :

PV 14/03/2017 - 6.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0065

Angenommene Texte
PDF 212kWORD 57k
Dienstag, 14. März 2017 - Straßburg
Verantwortliche Haltung und Pflege von Equiden
P8_TA(2017)0065A8-0014/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2017 zu der verantwortlichen Haltung und Pflege von Equiden (2016/2078(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 39, 42 und 43 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik,

–  unter Hinweis auf Artikel 114 AEUV über die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts,

–  unter Hinweis auf das Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

–  unter Hinweis auf Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe b AEUV über Maßnahmen in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz, die unmittelbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zum Ziel haben,

–  unter Hinweis auf Artikel 13 AEUV, der vorschreibt, dass die Union und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung tragen müssen, wobei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe zu berücksichtigen sind,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung(3),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere(4),

–  unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung)(5),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005(6),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates(7),

–  unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 23. April 2015 in der Rechtssache C‑424/13 Zuchtvieh-Export GmbH gegen Stadt Kempten,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013 der Kommission vom 13. Dezember 2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011(8) hinsichtlich der Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von Fleisch,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“ (COM(2010)0352),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der EDUCAWEL-Studie der Kommission(9),

–  unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,

–  unter Hinweis auf das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8‑0014/2017),

A.  in der Erwägung, dass in der Equidenbranche in der EU mehr als 100 Milliarden Euro jährlich umgesetzt werden(10) und allein 2013 zusätzlich insgesamt 27,3 Milliarden Euro an Wetteinsätzen ausgegeben wurden, wobei die Mitgliedstaaten 1,1 Milliarden Euro einnahmen(11);

B.  in der Erwägung, dass allein die Reitsportbranche etwa 900 000 Arbeitsplätze bietet, dass auf fünf bis sieben Equiden eine Vollzeitbeschäftigung entfällt und dass diese Arbeitsplätze, die nicht an einen anderen Standort verlagert werden können, in strukturschwachen ländlichen Gebieten angesiedelt sind;

C.  in der Erwägung, dass die Equidenbranche den Zielen der europäischen Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums gerecht wird, die auf der Lebensfähigkeit der Landwirtschaft, der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Förderung der sozialen Inklusion in ländlichen Gebieten beruht; in der Erwägung, dass Equiden nach wie vor in hohem Maße in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen und sogar neue Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel die Produktion von Eselsmilch erschlossen werden und dass es neue Chancen und Vorteile für Hersteller und Verbraucher gibt, wenn derartige Erzeugnisse weiterentwickelt werden;

D.  in der Erwägung, dass die Equidenbranche aktiv zur Verwirklichung des Ziels der Strategie Europa 2020, nachhaltiges Wachstum zu generieren, beiträgt, das einerseits auf einer umweltverträglicheren Wirtschaft und andererseits auf einem integrativem Wachstum beruht, und in der Erwägung, dass die Equidenbranche aufgrund ihres kaum zu überschätzenden Beitrags zur ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im ländlichen Raum von größter Bedeutung ist;

E.  in der Erwägung, dass die Europäische Union der weltweit größte Markt für die Pferdesportbranche ist(12);

F.  in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen Mensch und Equiden seit Jahrtausenden eng sind und die schätzungsweise 7 Millionen Equiden in der EU höchst unterschiedliche Aufgaben erfüllen und dass zu ihnen Turnier- und Freizeitpferde, aber auch Arbeitstiere für Verkehr und Tourismus, Verhaltenstherapie-, Rehabilitations- und Lerntherapiemaßnahmen, Sport, Bildung sowie Forst- und Landwirtschaft, Milch- und Fleischlieferanten, Forschungstiere und wild- und halbwildlebende Tiere gehören; in der Erwägung, dass diese Equiden außerdem zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Nachhaltigkeit in ländlichen Gebieten beitragen und dass ein Equide im Laufe seines Lebens unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen kann;

G.  in der Erwägung, dass für eine verantwortungsbewusste Haltung und Pflege von Equiden Gesundheit und Wohlergehen der Tiere die erste Voraussetzung sind, und in der Erwägung, dass den Fragen des Tierwohls deshalb oberste Priorität bei jedem Umgang mit Equiden zukommen muss; in der Erwägung, dass das Regulierungsumfeld innerhalb der EU von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist und die geltenden Rechtsvorschriften unterschiedlich umgesetzt werden, was eine Verzerrung des Wettbewerbs und Beeinträchtigungen des Tierwohls nach sich zieht;

H.  in der Erwägung, dass Equiden im Verhältnis zu ihrem Bestand die am häufigsten transportierten Tiere in Europa sind(13), und in der Erwägung, dass die Dauer von Tiertransporten für viele Bürger der EU Anlass zur Sorge ist und kürzere Transportzeiten gefordert werden, da Equiden innerhalb der EU bzw. über die EU-Außengrenzen hinweg mitunter in ungeeigneten Fahrzeugen transportiert werden und erst nach einem langen Straßen-, See- oder Lufttransport an ihren Bestimmungsort gelangen;

I.  in der Erwägung, dass die Daten über den Transport von Equiden zu gewerblichen Zwecken mithilfe des integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen („Trade Control and Expert System“, TRACES) aufgezeichnet werden, dass aber nur einmal im Jahr Daten veröffentlicht werden, die sich jeweils auf den Zustand von vor zwei Jahren beziehen;

J.  in der Erwägung, dass leicht verfügbare Daten den zuständigen Behörden und anderen Organisationen dabei helfen könnten, die Auswirkungen auf die Gesundheit der Tiere besser zu überwachen und die daraus folgenden Anzeichen für eine unzureichende Biosicherheit zu erkennen;

K.  in der Erwägung, dass keine ausreichenden Daten vorliegen, um die Zahl der Arbeitsequiden, die in landwirtschaftlichen Klein- und Semisubsistenzbetrieben – von denen ein großer Teil in den neueren Mitgliedstaaten anzutreffen ist – und im Tourismus eingesetzt werden, unmittelbar zu bestimmen;

L.  in der Erwägung, dass die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) im Mai 2016 Leitlinien zu Arbeitsequiden(14) hinsichtlich der Achtung der fünf Grundfreiheiten von Tieren (die Freiheit, weder Hunger noch Durst oder Mangelernährung zu erleiden, Freiheit von Angst und Stress sowie von körperlichem und hitzebedingtem Unbehagen und Schmerz und die Freiheit zum Ausleben der (meisten) normalen Verhaltensmuster) angenommen hat;

M.  in der Erwägung, dass in der Landwirtschaft, im Reitsport und im Tourismus eingesetzte Equiden wertvolle und nicht an andere Standorte zu verlagernde Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommensquellen für Gemeinden und ländliche Gebiete schaffen, dass jedoch das Wohlergehen mancher Equiden gefährdet ist und die Touristen allzu oft nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen, um Tierschutzprobleme zu erkennen und zu beheben(15);

N.  in der Erwägung, dass von der Branche eingeführte Tierschutzkennzeichnungen einen Beitrag dazu leisten können, dass derartige Aktivitäten ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Öffentlichkeit die erforderlichen Informationen erhält;

O.  in der Erwägung, dass die unbegrenzte, wahllose und verantwortungslos betriebene Zucht von Equiden dazu führen kann, dass Tiere gezüchtet werden, deren wirtschaftlicher Wert äußerst gering ist und deren Wohlergehen häufig – insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten – stark gefährdet ist; in der Erwägung, dass das Parlament und der Rat unlängst Rechtsvorschriften angenommen haben, mit denen die Vorschriften über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht reinrassiger Zuchttiere, darunter auch Equiden, vereinheitlicht werden, um so die Wettbewerbsfähigkeit und die Organisation der europäischen Tierzuchtbranche zu verbessern und im Bereich Zucht und reinrassige Zuchttiere – vor allem hinsichtlich der Equidenzucht – mehr Informationen verfügbar zu machen;

P.  in der Erwägung, dass seit 2008 in den westlichen Mitgliedstaaten immer mehr Equiden ausgesetzt werden, insbesondere dort, wo sie keine Einkommensquelle, sondern vielmehr ein teurer Luxus und somit eine große finanzielle Belastung sind; in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bislang nicht angemessen und zufriedenstellend auf dieses Problem reagieren;

Q.  in der Erwägung, dass hierfür meistens private Tierhalter verantwortlich sind und dass diese Entwicklung für den Großteil der professionellen Pferdebranche in Europa nicht repräsentativ ist;

R.  in der Erwägung, dass Equiden soziale Tiere mit kognitiven Fähigkeiten und ausgeprägten sozialen Beziehungen sind, und in der Erwägung, dass sie für verschiedene Bildungs- und Ausbildungsprogramme sowie Therapien und Rehabilitationsprogramme beispielsweise bei autistischen Störungen, zerebraler Kinderlähmung, Schlaganfällen und Lern- oder Sprachbehinderungen und ‑problemen, für die Resozialisierung von Straftätern, Psychotherapien sowie bei Therapien von posttraumatischen Belastungsstörungen und Abhängigkeiten eingesetzt werden;

S.  in der Erwägung, dass die Besitzer von Equiden eine schwierige Entscheidung treffen müssen, wenn sie unter anderem in Anbetracht der hohen tierärztlichen Kosten nicht mehr in der Lage sind, ausreichend für ihr Tier zu sorgen, und in der Erwägung, dass das Einschläfern in manchen Mitgliedstaaten allzu häufig die erste und zudem kostspielige Wahl für Besitzer ist, die die Ausgaben für die tierärztliche Versorgung und das Wohlergehen ihres Tieres nicht mehr tragen können; in der Erwägung, dass in anderen Mitgliedstaaten wiederum Equiden nur dann eingeschläfert werden dürfen, wenn dies tierärztlich eindeutig akut angezeigt ist, wobei hier das langfristige Wohlergehen des betroffenen Tieres keine Rolle spielt;

T.  in der Erwägung, dass Equiden in zahlreichen Drittstaaten nicht als der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere gelten, und in der Erwägung, dass Equidenfleisch aus diesen Staaten regelmäßig eingeführt und auf dem Markt der EU in Verkehr gebracht und verkauft wird; in der Erwägung, dass dieser Umstand Tierschutzprobleme und Wettbewerbsverzerrungen nach sich zieht, da die EU derzeit nicht gestattet, dass das Fleisch von europäischen Pferden in die menschliche Nahrungskette gelangt, wenn die Tiere nicht von Beginn an für die Erzeugung von Fleisch und für die Schlachtung vorgesehen waren, während die Vorschriften für aus Drittstaaten eingeführtes Fleisch flexibler sind;

1.  weist auf den erheblichen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nutzen hin, den Equiden in der gesamten EU erbringen, sowie auf die unmittelbar damit verbundenen grundlegenden kulturellen und erzieherischen Werte wie den respektvollen Umgang mit Tieren und der Umwelt;

2.  stellt fest, dass Landwirte, die ihre Aktivitäten diversifizieren und ihr Einkommen auf eine breitere Grundlage stellen möchten, zunehmend auf Equiden zurückgreifen, um im landwirtschaftlichen Betrieb Bildungs-, Sport-, Therapie- und Freizeitangebote zur Verfügung stellen zu können, und betont, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb eher multifunktional tätig werden kann, wenn er über Equiden verfügt, wobei diese Multifunktionalität die Beschäftigung im ländlichen Raum fördert und einen Beitrag zur Entwicklung der Stadt-Land-Beziehungen, zur lokalen Nachhaltigkeit und zum Zusammenhalt leistet;

3.  fordert, dass die Equidenbranche und ihr Nutzen für die Wirtschaft im ländlichen Raum, die in erheblichem Maße zu den allgemeinen und strategischen Zielen der Union beitragen, auf EU-Ebene breitere Anerkennung finden und unter anderem durch Direktzahlungen im Rahmen der ersten oder der zweiten Säule stärker in die einzelnen Maßnahmen der GAP eingebunden werden;

4.  stellt fest, dass ein guter Gesundheitszustand und ein hohes Maß an Tierschutz bei Equiden die Rentabilität von landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen steigern und der ländlichen Wirtschaft insgesamt zugutekommen sowie den zunehmenden Forderungen der EU-Bürger nach besseren Tiergesundheits- und Tierwohlstandards gerecht werden;

5.  fordert die Kommission auf, Equiden den Status von Arbeitstieren zuzuerkennen, da sie im ländlichen Raum in Europa und insbesondere in Berggebieten und schwer erreichbaren Regionen eine wichtige Rolle in der Landwirtschaft spielen;

6.  betont, dass Besitzer von Equiden über ein Mindestmaß an Wissen über die Haltung von Equiden verfügen sollten und dass mit dem Besitz eines Tieres eine persönliche Verantwortung für seinen Gesundheitszustand und sein Wohlergehen einhergeht;

7.  hebt hervor, dass der Wissensaustausch zwischen Besitzern von Equiden und zwischen den Mitgliedstaaten wesentlich zur Erfüllung dieser Bedürfnisse beitragen kann, und stellt fest, dass die in der Equidenbranche Tätigen ihr Vorgehen im Einklang mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, den sich verändernden Rechtsvorschriften und Erkenntnissen der Lernpsychologie so verbessert haben, dass das Tierwohl größere Beachtung findet;

8.  nimmt zur Kenntnis, dass die meisten Equidenbesitzer und ‑pfleger verantwortungsbewusst handeln; betont, dass eine bessere Förderung des Tierwohls am besten im Rahmen wirtschaftlich tragfähiger Erzeugungssysteme gelingen kann;

9.  stellt fest, dass gewerbliche Betriebe auch künftig wirtschaftlich überlebensfähig sein müssen und gleichzeitig die neuen Herausforderungen wie zum Beispiel die begrenzten natürlichen Ressourcen, die Auswirkungen des Klimawandels oder das Auftreten und die Ausbreitung von neuen Krankheiten bewältigen müssen;

10.  fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, ein Umfeld zu schaffen, in dem landwirtschaftliche Betriebe überlebensfähig sind;

11.  betont – unter Bezugnahme auf die von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) festgelegten zehn Grundsätze – die große Bedeutung der geplanten Referenzzentren für den Tierschutz für die bessere Einhaltung und konsequente Durchsetzung der Rechtsvorschriften sowie die Verbreitung von Informationen und bewährten Verfahren für den Tierschutz;

12.  fordert die Kommission auf, Eurostat mit der Ausarbeitung einer Studie zur Analyse der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen sämtlicher Aspekte der Equidenbranche zu beauftragen und regelmäßig statistische Daten zum Rückgriff auf Dienstleistungen, den Transport und die Schlachtung von Equiden bereitzustellen;

13.  fordert die Kommission auf, für Anwender und Fachleute bestimmte europäische Leitlinien zu bewährten Verfahren in der Equidenbranche auszuarbeiten und dabei mit Interessenträgern und Organisationen der Equidenbranche zusammenzuarbeiten, an bestehende Leitlinien anzuknüpfen und einen Schwerpunkt auf artgerechten Tierschutz, artgerechte und auf das Verhalten abgestimmte Haltung sowie die Haltung im letzten Lebensabschnitt zu legen;

14.  fordert die Kommission auf, für die einheitliche Anwendung der EU-Leitlinien zu sorgen und Mittel für ihre Übersetzung freizugeben;

15.  fordert die Kommission auf, den Austausch von bewährten Verfahren und Bildungsprogrammen der einzelnen Mitgliedstaaten zum Tierschutz anzuregen und zusammenzuführen und die Ausarbeitung und Verbreitung dieser Informationen – darüber, wie die Bedürfnisse von Equiden unabhängig von der von ihnen wahrgenommenen Aufgabe unter Berücksichtigung der „fünf Freiheiten“ während der gesamten Lebensdauer eines Tieres erfüllt werden können – zu fördern;

16.  fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihrer europäischen Leitlinien zu bewährten Verfahren in der Equidenbranche die multifunktionale Rolle von Equiden zu berücksichtigen und zu diesem Zweck Anleitungen zu einer verantwortungsbewussten Zucht, zu Tiergesundheit, Tierwohl und den Vorteilen einer Sterilisation von Equiden, zur Tätigkeit im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft, zu artgerechtem Transport und Schlachten und zum Schutz vor betrügerischen Verfahren wie zum Beispiel Doping in die Leitlinien aufzunehmen, und empfiehlt, diese Leitlinien in Zusammenarbeit mit von der EU anerkannten repräsentativen landwirtschaftlichen Fachverbänden in mehreren Formaten und Sprachen Züchtern, Verbänden von Equidenhaltern, landwirtschaftlichen Betrieben, Ställen, Tierheimen, Fuhrunternehmen und Schlachthöfen zugänglich zu machen;

17.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Tätigkeit des European Horse Network und der European State Studs Association zu unterstützen, da diese Organisationen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung der europäischen Pferdebranche spielen, indem sie als Plattformen für den Austausch bewährter Verfahren dienen und indem sie Traditionen, Fachkenntnisse, alte Pferderassen und den Einfluss der Branche bewahren;

18.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihre Ressourcen für die Vermittlung von Kenntnissen über das Wohlergehen landwirtschaftlicher Nutztiere aufzustocken und dabei sowohl Fachleute wie Tierärzte, Züchter und Pferdehalter, die unmittelbar mit Equiden umgehen, als auch einen umfassenderen Anwenderkreis anzusprechen, damit das Wohlergehen von Equiden und ihre Zucht erfasst werden, und hebt die große Bedeutung von Ausbildung und Information im Wege der landwirtschaftlichen Betriebsberatung hervor;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für den Austausch von bewährten Verfahren und Geschäftsmodellen unter anderem Verfahren für den Wissenstransfer heranzuziehen, eine umfassende Sensibilisierung anzustreben und Innovationen und neue Ideen zu fördern; stellt fest, dass es in manchen Mitgliedstaaten bereits Verfahren für den Wissenstransfer in der Equidenbranche gibt;

20.  fordert die Kommission auf, ihre Zusage für die Ausarbeitung einer Europäischen Charta für einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Fremdenverkehr zu erneuern, mit der anschauliche Informationen verbreitet werden sollen, damit Touristen und Akteure der Branche in der Lage sind, Tierschutzaspekte zu berücksichtigen, wenn sie erwägen, die Dienste von Arbeitsequiden in Anspruch zu nehmen; betont, dass diese Charta auf von anerkannten und repräsentativen landwirtschaftlichen Fachverbänden erstellten bestehenden Qualitätschartas beruhen sollte, und stellt fest, dass es zwar in manchen Mitgliedstaaten strenge Leitlinien zu den Arbeitsbedingungen und ‑zeiten gibt, ein solcher Schutz aber in anderen Mitgliedstaaten fehlt;

21.  fordert die Kommission auf, Anleitungen für die Mitgliedstaaten zu Verfahren im Fremdenverkehr, die das Wohlergehen der Arbeitsequiden berücksichtigen, herauszugeben;

22.  fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, unverbindliche Arbeitsleitlinien mit unter anderem täglichen Arbeits- und Ruhezeiten auszuarbeiten, damit Arbeitsequiden vor Überarbeitung und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden;

23.  fordert die Kommission auf, die TRACES-Daten deutlich schneller als bislang zu veröffentlichen;

24.  unterstreicht, dass die geltenden EU-Rechtsvorschriften über den Schutz von Tieren während des Transports und damit verbundener Tätigkeiten darauf abzielen, die Tiere vor Verletzungen und Leid zu schützen und sicherzustellen, dass die Tiere unter geeigneten Bedingungen und unter Beachtung angemessener Beförderungszeiten transportiert werden, und äußert seine Besorgnis darüber, dass die Behörden zahlreicher Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften über das Tierwohl beim Transport nicht hinreichend durchsetzen;

25.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die bestehenden EU-Rechtsvorschriften über Tiertransporte ordnungsgemäß angewendet und wirksam und einheitlich durchgesetzt werden und dass in sämtlichen Mitgliedstaaten eine Berichtspflicht besteht;

26.  fordert die Mitgliedstaaten, die Equiden ausführen, auf, nach Möglichkeiten zu suchen, wie das Schlachten auf ihrem Hoheitsgebiet gefördert werden kann, damit der Transport von lebenden Equiden nach Möglichkeit vermieden wird, und fordert die Kommission auf, sowohl im künftigen als auch im derzeit geltenden Rechtsrahmen ein Verfahren für die wirksame Überwachung der Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu schaffen;

27.  ersucht die Kommission, eine kürzere Höchstbeförderungsdauer für alle Transporte von Pferden zu Schlachtzwecken vorzuschlagen und dabei an die Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und an die Beförderungsleitlinien der Branchenexperten für Equiden anzuknüpfen sowie die Besonderheiten der Equidenbranche in den einzelnen Staaten zu berücksichtigen;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien zum Schutz von Equiden beim Schlachten auszuarbeiten, Forschungstätigkeiten hierzu zu fördern und auszubauen und vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen, sodass humane und besser auf Equiden abgestimmte Schlachtmethoden entwickelt werden, sowie diese Leitlinien bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Umlauf zu bringen;

29.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich uneingeschränkt und ordnungsgemäß zu Inspektionen der auf ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Schlachthöfe, die für das Schlachten von Equiden zugelassen sind, zu verpflichten und diese Schlachthöfe regelmäßig zu überprüfen, damit sichergestellt ist, dass die besonderen Tierschutzbedürfnisse von Equiden insbesondere mit Blick auf die Ausstattung und die Qualifikation des Personals in diesen Schlachthöfen erfüllt werden;

30.  fordert die Kommission auf, sich zur Ausarbeitung anerkannter Tierschutzindikatoren zu verpflichten, die für die Bewertung des Wohlergehens von Equiden herangezogen werden sollten und mit denen Probleme ermittelt und Verbesserungen angeregt werden sollten, sowie für deren praktische Umsetzung im Interesse der Branche zu sorgen, und hält es für geboten, Interessenträger einzubeziehen, die in der EU bereits ähnliche Instrumente anwenden, und bei der Erarbeitung der Tierschutzindikatoren eng mit Vertretern von Fachverbänden der Equidenbranche zusammenzuarbeiten;

31.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Besitzer von Pferden dazu anzuhalten, sich in Verbänden zusammenzuschließen;

32.  betont die große Bedeutung der humanen Behandlung und des Wohlergehens von Equiden sowie des Grundsatzes, dass eine grausame oder missbräuchliche Behandlung durch einen Eigentümer, Trainer, Pfleger oder eine andere Person nirgendwo und unter keinen Umständen hingenommen werden darf;

33.  fordert die Mitgliedstaaten auf, strengere Rechtsvorschriften über die Misshandlung und das Aussetzen von Tieren anzuwenden und hierzu unter anderem besondere Maßnahmen gegen das Aussetzen zu ergreifen sowie Meldungen über inhumane Methoden und Missachtungen der Tierschutzbestimmungen in Bezug auf Equiden ausnahmslos und ordnungsgemäß nachzugehen;

34.  stellt fest, dass es Unterschiede zwischen den Equidenarten gibt, weshalb sich die Bedürfnisse im Hinblick auf das Wohlergehen der Tiere der unterschiedlichen Arten – einschließlich der Bedürfnisse mit Blick auf die Haltung im letzten Lebensabschnitt und der Anforderungen an die Schlachtung – voneinander unterscheiden;

35.  fordert die Kommission auf, eine Studie anzufertigen, in der diese Unterschiede festgehalten sind, und artenspezifische Leitlinien herauszugeben, damit dafür gesorgt ist, dass die Tierschutznormen dauerhaft eingehalten werden;

36.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erforschung und die Entwicklung von artgerechten Haltungssystemen in der Equidenbranche, die dem natürlichen Verhalten von Equiden als Herdentieren mit Fluchtinstinkt Rechnung tragen, zu unterstützen;

37.  fordert die Kommission auf, einem Pilotprojekt Vorrang einzuräumen, mit dem analysiert wird, ob neue und bestehende Finanzierungsmöglichkeiten für die Honorierung eines hohen Tierschutzniveaus bei Arbeitsequiden – auch in landwirtschaftlichen Klein- und Semisubsistenzbetrieben – herangezogen werden können;

38.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für die vollständige und korrekte Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 der Kommission (Equidenpass-Verordnung) zu sorgen;

39.  stellt fest, dass die hohen Kosten von Tierarzneimitteln sowie der Tierkörperbeseitigung und des Einschläferns – sofern erlaubt – ein Hindernis für die Beendigung des Lebens von Equiden darstellen können, was dazu führt, dass die Tiere länger leiden;

40.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Meldungen über inhumane Methoden beim Einschläfern und über Verstöße gegen den Tierschutz – beispielsweise die unsachgemäße Verwendung von Arzneimitteln – nachzugehen und Verstöße der Kommission zu melden;

41.  weist darauf hin, dass immer mehr Esels- und Pferdemilch erzeugt wird, und fordert die Kommission auf, Leitlinien für die landwirtschaftliche Erzeugung von Esels- und Pferdemilch zu erstellen;

42.  ersucht die Mitgliedstaaten, sich in Zusammenarbeit mit anerkannten repräsentativen landwirtschaftlichen Fachverbänden dazu zu verpflichten, Esels- und Pferdemilchbetriebe häufiger zu kontrollieren;

43.  bekundet seine tiefe Besorgnis darüber, dass Tierarzneimittel, die equines Choriongonadotropin (eCG; PMSG) enthalten, eingeführt und verwendet werden;

44.  fordert die Direktion der Kommission für Audits und Analyse in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittel auf, die für die Produktion des Hormons eCG zertifizierten Betriebe im Rahmen von Audits auf die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bei der Herstellung zu kontrollieren, Informationen einzuholen und einen Bericht über den Tierschutz und die Behandlung von Equidenstuten, die für die Gewinnung von Hormonen für die Arzneimittelindustrie eingesetzt werden, auszuarbeiten;

45.  unterstreicht, dass es noch kein gerechtes und auf die verschiedenen Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten abgestimmtes Besteuerungssystem gibt, mit dem professionelle Equidenhalter die Einnahmen erwirtschaften können, die sie für die Weiterführung ihrer Wirtschaftsaktivität auf den Equidenhöfen in Europa benötigen;

46.  stellt fest, dass mit einer gerechteren Besteuerungsregelung für die Equidenbranche vergleichbare Ausgangsbedingungen in der Branche geschaffen, die Transparenz der Aktivitäten im Zusammenhang mit Equiden verbessert und somit Betrug und die Schattenwirtschaft bekämpft werden könnten, was wiederum professionelle Pferdehalter in die Lage versetzen würde, die Einnahmen zu erwirtschaften, die sie für die Weiterführung ihrer Wirtschaftstätigkeit benötigen;

47.  vertritt die Auffassung, dass die für die Equidenbranche geltende Mehrwertsteuerregelung bei der nächsten Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie präzisiert werden sollte, damit die Entwicklung einer wachstums- und beschäftigungsorientierten Equidenbranche vorangetrieben wird;

48.  fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für sämtliche Aktivitäten der Branche zuzugestehen, und ist der Ansicht, dass es mit dieser Präzisierung gelingen sollte, einen einheitlichen, verlässlichen und zielgerichteten Rahmen für ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu schaffen, der den Mitgliedstaaten genügend Spielraum für die Gestaltung ihrer jeweiligen Steuerpolitik lässt;

49.  hebt hervor, dass für in Europa erzeugtes Pferdefleisch und für solches, das aus Drittstaaten eingeführt wurde, unterschiedliche Gesundheitsvorschriften gelten;

50.  weist darauf hin, dass für die wirksame Rückverfolgbarkeit von Pferdefleisch gesorgt werden muss, und betont, dass Pferdefleisch im Interesse der europäischen Verbraucher unabhängig von seiner Herkunft denselben Anforderungen an Unbedenklichkeit und Lebensmittelsicherheit und denselben Einfuhrbedingungen unterliegen sollte;

51.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Gleichgewicht zwischen den in der EU geltenden Anforderungen und den Kriterien für die Prüfungen an den Außengrenzen wiederhergestellt und gleichzeitig der Schutz der Verbraucher gewahrt wird;

52.  fordert die Kommission daher auf, bei allen Erzeugnissen aus verarbeitetem Pferdefleisch die Kennzeichnung des Herkunftslands vorzuschreiben;

53.  fordert die Kommission auf, Schlachthöfe in Drittstaaten, die für die Ausfuhr von Equidenfleisch in die EU zugelassen sind, häufiger zu überprüfen und die Einfuhr von Equidenfleisch aus Drittländern, die die Anforderungen der EU in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit nicht erfüllen, bedingt auszusetzen;

54.  hält es für geboten, mit dem Tabu des Todes von Equiden zu brechen; ist der Ansicht, dass ein Pferd auch dann in der Lebensmittelkette verwertet werden kann, wenn ihm das Sterben leichter gemacht wurde;

55.  fordert die Kommission auf, besonderes Augenmerk auf die Pflege von Equiden in ihrer letzten Lebensphase zu richten, wozu auch die Festlegung von Rückstandshöchstmengen (MRL) für gemeinhin eingesetzte Tierarzneimittel wie Phenylbutazon gehört, damit die Sicherheit der Lebensmittelkette gewährleistet ist;

56.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Wiederaufnahme in die Lebensmittelkette im Wege eines wissenschaftlich fundierten Systems von Karenzzeiten zu fördern, das es ermöglicht, die Tiere nach Verabreichung der letzten Arzneimitteldosis wieder in die Lebensmittelkette aufzunehmen und gleichzeitig die Gesundheit der Verbraucher zu schützen;

57.  stellt fest, dass die verabreichten Arzneimittel im Falle von Equiden, die nicht für die Schlachtung und die Erzeugung von Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (registriert als „nicht zur Schlachtung bestimmte Equiden“), in manchen Mitgliedstaaten in keiner Weise registriert werden, sodass die Möglichkeit besteht, dass diese Equiden illegal geschlachtet werden und somit ein schwerwiegendes Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen; fordert die Kommission deshalb auf, diese Gesetzeslücke zu schließen;

58.  fordert die Kommission auf, den einheitlichen Zugang zu Behandlungen und Arzneimitteln in ganz Europa gemeinsam mit dem Verbund europäischer Zusammenschlüsse von auf Equiden spezialisierten Tierärzten („Federation of European Equine Veterinary Associations“, FEEVA) zu prüfen;

59.  ist der Ansicht, dass mithilfe dieser Vereinheitlichung Wettbewerbsverzerrungen verhindert, die umfassendere Behandlung von Erkrankungen bei Equiden gefördert und die Leiden von Equiden wirksamer gelindert werden könnten;

60.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren zu fördern, damit Arzneimittel bei Equiden sinnvoller eingesetzt werden;

61.  stellt fest, dass Therapien und Tierarzneimittel mitunter notwendig und angemessen sind, dass jedoch größere Bemühungen erforderlich sind, damit die zu geringen Investitionen und der Mangel an für die Behandlung von Equiden zur Verfügung stehenden Arzneimitteln und Impfstoffen angegangen werden können;

62.  verweist zudem darauf, dass Forschung und Innovation im Arzneimittelbereich im Hinblick auf die Verabreichung von Arzneimitteln an Equiden gefördert werden müssen, da die Branche dringend Arzneimittel benötigt, die an den Stoffwechsel von Equiden angepasst sind;

63.  fordert die Kommission auf, weitere Forschungsarbeiten zu den etwaigen Auswirkungen unterschiedlicher Arzneimittel auf das Leben von Equiden zu finanzieren;

64.  stellt fest, dass einige der in den Mitgliedstaaten gezüchteten Equidenrassen lokale Rassen sind und zur Kultur und Lebensweise bestimmter Gemeinschaften gehören und dass einige Mitgliedstaaten in ihren Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums Maßnahmen zum Schutz und zur weiteren Verbreitung dieser Rassen vorsehen;

65.  fordert die Kommission auf, sich zur Unterstützung von Programmen zu verpflichten, mit denen der Erhalt und der Schutz von in der EU beheimateten wild lebenden oder vom Aussterben bedrohten Equidenarten finanziell unterstützt werden;

66.  weist auf die große Bedeutung wild lebender Equidenpopulationen für Umwelt und Natur – da sie zur Reinigung und Düngung ihres Lebensraums beitragen – und auf den touristischen Wert von Wildpferdpopulationen hin und fordert, dass sich die Forschung verstärkt mit den Widrigkeiten, denen diese Populationen ausgesetzt sind, befasst;

67.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1.
(2) ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1.
(3) ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1.
(4) ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23.
(5) ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1.
(6) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.
(7) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549.
(8) ABl. L 335 vom 14.12.2013, S. 19.
(9) Vgl. http://ec.europa.eu/food/animals/docs/aw_eu-strategy_study_edu-info-activ.pdf.
(10) Fédération Equestre Internationale (FEI), FAQs zum Konzept „High Health, High Performance Horse (HHP)“, das im Mai 2014 auf der Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit angenommen wurde.
(11) International Federation of Horseracing Authorities, Jahresbericht.
(12) Datenbank der FEI, aufgerufen am 22.9.2014.
(13) TRACES-Datenbank 2012.
(14) Weltorganisation für Tiergesundheit – Gesundheitskodex für Landtiere (2016), Kapitel 7.12.
(15) Santorini Donkey and Mule Taxis – an Independent Animal Welfare Report for the Donkey Sanctuary (Esel- und Maultiertaxen auf Santorini – unabhängiger Tierschutzbericht für The Donkey Sanctuary), 2013.

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