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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2014/0121(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0158/2015

Eingereichte Texte :

A8-0158/2015

Aussprachen :

PV 07/07/2015 - 10
CRE 07/07/2015 - 10
PV 13/03/2017 - 12
CRE 13/03/2017 - 12

Abstimmungen :

PV 08/07/2015 - 4.6
CRE 08/07/2015 - 4.6
Erklärungen zur Abstimmung
PV 14/03/2017 - 6.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0257
P8_TA(2017)0067

Angenommene Texte
PDF 252kWORD 52k
Dienstag, 14. März 2017 - Straßburg
Langfristige Einbeziehung der Aktionäre und Erklärung zur Unternehmensführung ***I
P8_TA(2017)0067A8-0158/2015
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2017 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre sowie der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Elemente der Erklärung zur Unternehmensführung (COM(2014)0213 – C7-0147/2014 – 2014/0121(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0213),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 50 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0147/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 9. Juli 2014,(1)

–  unter Hinweis auf die von dem zuständigen Ausschuss gemäß Artikel 69f Absatz 4 der Geschäftsordnung angenommene vorläufige Einigung und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0158/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(2);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder entscheidend zu ändern beabsichtigt;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 87.
(2) Dieser Standpunkt ersetzt die am 8. Juli 2015 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P8_TA(2015)0257).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. März 2017 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2017/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre
P8_TC1-COD(2014)0121

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2017/828.)

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