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Verfahren : 2016/0307(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0052/2017

Eingereichte Texte :

A8-0052/2017

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 15/03/2017 - 9.1

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0078

Angenommene Texte
PDF 249kWORD 41k
Mittwoch, 15. März 2017 - Straßburg
Abkommen zwischen der EU und Brasilien: Änderung der Zugeständnisse in der Liste Kroatiens im Zuge seines Beitritts ***
P8_TA(2017)0078A8-0052/2017

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (13037/2016 – C8-0490/2016 – 2016/0307(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13037/2016),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (13038/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0490/2016),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0052/2017),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Föderativen Republik Brasilien zu übermitteln.

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