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Verfahren : 2016/0816(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0053/2017

Eingereichte Texte :

A8-0053/2017

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 15/03/2017 - 9.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0080

Angenommene Texte
PDF 246kWORD 41k
Mittwoch, 15. März 2017 - Straßburg
Aufnahme des automatisierten Austauschs von DNA-Daten mit Griechenland *
P8_TA(2017)0080A8-0053/2017

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2017 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Aufnahme des automatisierten Austauschs von DNA-Daten mit Griechenland (12211/2016 – C8-0477/2016 – 2016/0816(CNS))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (12211/2016),

–  gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8‑0477/2016),

–  gestützt auf den Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität(1), insbesondere auf Artikel 33,

–  gestützt auf Artikel 78c seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0053/2017),

1.  billigt den Entwurf des Rates;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1)ABl. L 210 vom 6.8.2008, S. 1.

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