Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2016/0027(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0327/2016

Eingereichte Texte :

A8-0327/2016

Aussprachen :

PV 14/03/2017 - 16
CRE 14/03/2017 - 16

Abstimmungen :

PV 15/03/2017 - 9.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0082

Angenommene Texte
PDF 252kWORD 45k
Mittwoch, 15. März 2017 - Straßburg
Nutzung des Frequenzbands 470–790 MHz in der Union ***I
P8_TA(2017)0082A8-0327/2016
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2017 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470–790 MHz in der Union (COM(2016)0043 – C8-0020/2016 – 2016/0027(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0043),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0020/2016),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 26. Mai 2016(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. Januar 2017 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0327/2016),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag durch einen anderen Text ersetzt, ihn entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 303 vom 19.8.2016, S. 127.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 15. März 2017 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses (EU) 2017/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470–790 MHz in der Union
P8_TC1-COD(2016)0027

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2017/899.)

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen