Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2017 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2018, Einzelplan III – Kommission (2016/2323(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(1),
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(2) („Interinstitutionelle Vereinbarung“),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3),
— gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union(4),
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017(5) und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind(6),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2017 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2018 (6522/2017),
– gestützt auf Artikel 86a seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8‑0060/2017),
A. in der Erwägung, dass 2018 das fünfte Jahr ist, in dem der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2014–2020 gilt;
B. in der Erwägung, dass der Druck auf den EU-Haushaltsplan 2018 wahrscheinlich schon wegen des internen wirtschaftlichen und sozialen Umfelds und infolge der außenpolitischen Herausforderungen und der politischen Unsicherheit nicht abnehmen dürfte;
C. in der Erwägung, dass auf unmittelbare Herausforderungen und Krisen haushaltspolitisch nur in Kombination mit tragfähigen Lösungen reagiert werden kann, mit denen die gemeinsame Zukunft der Union gestaltet wird;
Ein Haushalt für nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplätze und Sicherheit
1. begrüßt, dass dem EU-Haushalt eine wichtige Funktion zukommt, wenn es gilt, den Herausforderungen der EU konkret zu begegnen; betont, dass auskömmliche, hochwertige und stabile Arbeitsplätze (insbesondere für junge Menschen), Wirtschaftswachstum und sozioökonomische Konvergenz, Migration, Sicherheit, Maßnahmen gegen den Populismus und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels die Hauptanliegen der EU sind und dass der EU-Haushalt nach wie vor Teil der Lösung der damit verbundenen Probleme ist; betont, dass Solidarität auch künftig eines der Grundprinzipien des EU-Haushalts bleiben muss; betont, dass nur ein solider und auf Ziele ausgerichteter EU-Haushalt mit einem echten europäischen Mehrwert allen Mitgliedstaaten und den EU-Bürgern gleichermaßen zugutekommen wird; erwartet, dass die Kommission einen Entwurf des Haushaltsplans 2018 vorlegt, durch den die EU in die Lage versetzt wird, weiter Wohlstand durch Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen und für die Sicherheit ihrer Bürger zu sorgen;
2. ist der Ansicht, dass der EU-Haushalt unter Wahrung der Haushaltsdisziplin mit geeigneten Instrumenten ausgestattet sein muss, damit auf mehrere Krisen gleichzeitig reagiert werden kann, wofür ein gewisses Maß an Flexibilität notwendig ist; ist der Auffassung, dass Wachstum und Arbeitsplätze zwar nach wie vor die wichtigsten Prioritäten des EU-Haushalts sind, dauerhafte Erfolge und eine nachhaltige Entwicklung in diesen Bereichen aber nur erwirkt werden können, wenn zugleich auf die Sorgen der EU-Bürger in Bezug auf die Sicherheit eingegangen wird; bekräftigt seine Forderung nach thematischen Schwerpunkten bei der Festlegung der Prioritäten des EU-Haushaltsplans 2018;
Forschung, Infrastruktur und KMU als Grundvoraussetzungen für Wachstum und Arbeitsplätze
3. betont, dass eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft, eine geeignete Infrastruktur, eine gut ausgestattete Forschung, die Förderung von Weiterqualifizierungsmaßnahmen und der kontinuierliche Einsatz der EU für die Investitionsförderung entscheidend sind, wenn es gilt, für Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze zu sorgen; vertritt die Auffassung, dass die Schaffung sozial und ökologisch nachhaltiger Arbeitsplätze mit guter Bezahlung eine der Hauptprioritäten des EU-Haushalts sein muss; stellt fest, dass Arbeitsplätze hauptsächlich in der Privatwirtschaft entstehen und dass deshalb Investitionen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand angemessen aus dem Haushalt unterstützt werden müssen, wobei besonderes Augenmerk auf KMU liegen sollte; erachtet folglich die Teilrubrik 1a, mit deren Mitteln ein echter Mehrwert für die Bürger und Unternehmen aus der EU geschaffen wird, als besonders wichtig, und fordert, eine angemessene Mittelausstattung dieser Teilrubrik sicherzustellen;
4. betont, dass Investitionen in Forschung und Innovation, darunter auch die Förderung von Start-up-Unternehmen, eine Voraussetzung dafür sind, dass die EU wirklich wettbewerbsfähig wird und eine innovative und im Weltmaßstab wettbewerbsfähige EU-Wirtschaft geschaffen wird; bedauert, dass infolge der unzureichenden Forschungs- und Innovationsfinanzierung durch die EU die Erfolgsquote der Förderanträge erschreckend niedrig ist und dass zahlreiche hochwertige Forschungs- und Innovationsprojekte keine EU-Mittel erhalten; stellt fest, dass viele Interessenten, darunter auch KMU, davor zurückschrecken, Projektanträge im Rahmen von Horizont 2020 einzureichen; fordert in diesem Zusammenhang, dass für Horizont 2020 Mittel in angemessener Höhe angesetzt und die entsprechenden Vereinfachungsmaßnahmen fortgesetzt werden; hebt hervor, dass eine Erhöhung der Haushaltsmittel für Horizont 2020 nicht zulasten anderer Forschungsprogramme gehen darf;
5. stellt fest, dass die KMU das Rückgrat der Wirtschaft der EU bleiben und ihnen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in der gesamten EU auch künftig entscheidende Bedeutung zukommt; vertritt außerdem die Auffassung, dass die meisten Arbeitsplätze in KMU entstehen und KMU daher geeignete Finanzierungsmöglichkeiten benötigen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Mittel für das Programm COSME in Anbetracht seines Erfolgs aufgestockt werden; betont, dass das Programm COSME im neuen MFR gestärkt werden muss, damit KMU mehr Unterstützung von der EU erhalten; vertritt die Auffassung, dass eine größere Wirkung erzielt werden könnte, wenn Synergieeffekte mit anderen Finanzinstrumenten geschaffen würden;
6. spricht sich nachdrücklich dafür aus, die Interoperabilität der europäischen Infrastrukturnetze auszubauen und zu verbessern; ist der Ansicht, dass die Finanzierung der Fazilität „Connecting Europe“ im Hinblick auf die Verwirklichung dieser Ziele ausschlaggebend ist, und fordert die Kommission auf, für eine angemessene Mittelausstattung im Jahr 2018 zu sorgen;
7. betont, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) eine wichtige Funktion und ein hohes Potenzial hat, wenn es gilt, die in der EU immer noch bestehende Investitionslücke zu schließen, und würdigt die bislang erreichten überzeugenden Ergebnisse; begrüßt auch den Vorschlag der Kommission, die Laufzeit des EFSI bis 2020 zu verlängern, wobei darauf abgezielt werden sollte, seine Funktionsweise weiter zu verbessern, zumal weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Grundsatz der Zusätzlichkeit anzuwenden und die geografische Ausgewogenheit zu wahren; hebt hervor, dass die durch den EFSI finanzierten Projekte auf der Grundlage der Qualität und der Nachfrage ausgewählt werden sollten; begrüßt das Vorhaben der Kommission, die Aufgaben der europäischen Plattform für Investitionsberatung auszuweiten, um EU-weit gezieltere technische Unterstützung vor Ort bieten zu können und auch die geografische Ausgewogenheit zu verbessern; fordert die Kommission außerdem auf, den Mehrwert des EFSI regelmäßig zu analysieren, und zwar durch eine Folgenabschätzung der Auswirkungen des Fonds;
Bildung und Beschäftigung junger Menschen als Voraussetzungen für den Erfolg der jüngeren Generation
8. ist davon überzeugt, dass Bildung eine Voraussetzung für dauerhafte, gut bezahlte und sichere Arbeitsplätze ist; erachtet Mobilität als sehr wichtig, da sich dadurch jungen Europäern die Chance bietet, von den vielfältigen Kenntnissen der Menschen zu profitieren und sich gleichzeitig mehr Möglichkeiten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung ergeben; begrüßt in dieser Hinsicht, dass durch Erasmus+ die innereuropäische Mobilität junger Studierender, Auszubildender und Freiwilliger erleichtert wird; erachtet es – insbesondere in Zeiten, in denen Nationalismus und Populismus immer größeren Zuspruch genießen – als wichtig, die natürliche Interaktion der verschiedenen Nationen und Kulturen Europas zu fördern, um so das europäische Bewusstsein und die europäische Identität zu stärken; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Finanzmittel für das Programm Erasmus+ im Jahr 2018 weiter aufgestockt werden;
9. betont, dass die Jugendarbeitslosigkeit eines der größten Probleme in der EU ist, das sich vor allem in den ärmsten Regionen der Union in außerordentlichem Ausmaß auf die Gesellschaft auswirkt, und dass eine ganze Generation junger Europäer davon bedroht ist und dadurch das Wirtschaftswachstum auf lange Sicht geschwächt wird; betont, dass in der Konzertierung eine Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017 erzielt und dabei beschlossen wurde, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2017 über einen Nachtragshaushalt Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR zuzuweisen; erachtet die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen als grundlegenden Beitrag, mit dem das vorrangige Ziel der Union, für Arbeitsplätze und Wachstum zu sorgen, verwirklicht werden kann, und bekräftigt seine Entschlossenheit, sich für eine angemessene Finanzierung von Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit einzusetzen und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bis zum Ende des derzeitigen MFR fortzuführen, gleichzeitig aber die Funktionsweise und Umsetzung dieser Initiative zu verbessern; betont, dass der EU-Strategie für die Jugend in dieser Hinsicht besondere Bedeutung zukommt;
10. nimmt den Vorschlag, das Programm „Ein Interrail-Ticket zum 18. Geburtstag für Europa“ auf den Weg zu bringen, mit Wohlwollen zur Kenntnis; hebt hervor, dass dieses Projekt Möglichkeiten eröffnet, das europäische Bewusstsein und die europäische Identität zu stärken; betont allerdings, dass es nicht auf Kosten anderer erfolgreicher EU-Programme, vor allem im Bereich Jugend und Kultur, finanziert werden, möglichst stark auf soziale Inklusion ausgerichtet sein und Bestimmungen über die Einbeziehung junger Menschen, die auf Inseln in den Randgebieten der EU leben, enthalten sollte; fordert die Kommission auf, die potenziellen Kosten und die Finanzierungsquellen dieser Initiative zu bewerten und diesbezüglich Vorschläge vorzulegen;
Traditionelle investitionspolitische Prioritäten im EU-Haushaltsplan
11. unterstützt nachdrücklich die Regionalpolitik als eines der wichtigsten Investitionsinstrumente im EU-Haushaltsplan zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts; betont, dass durch diese Politik in allen Mitgliedstaaten Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen werden; ist jedoch besorgt darüber, dass es bei der Durchführung operationeller Programme auf der Ebene der EU im derzeitigen MFR zu inakzeptablen Verzögerungen gekommen ist, die bis dato zu niedrigeren Investitionen geführt haben, mit denen nicht ausreichend dazu beigetragen werden konnte, das Wachstum zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Ungleichheit in und zwischen den Regionen der EU zu verringern; fordert die Kommission auf, die Ursachen für die Verzögerungen zu ermitteln, und fordert die Mitgliedstaaten auf, zusammenzuarbeiten, damit gegen diese Verzögerungen vorgegangen werden kann und insbesondere die Benennung von Verwaltungs‑, Rechnungsprüfungs- und Bescheinigungsbehörden abgeschlossen und die Durchführung der Programme deutlich beschleunigt wird;
12. stellt fest, dass die EU-Landwirtschaft für die Wahrung der Ernährungssicherheit und die Erhaltung der Artenvielfalt in der EU wichtig ist; erklärt den Landwirten, die vom russischen Embargo, der Vogelgrippe und den Krisen in der Milch- und der Fleischwirtschaft betroffen sind, seine uneingeschränkte Unterstützung; fordert die Kommission auf, die Landwirte in der gesamten EU deshalb auch künftig bei der Bewältigung unerwarteter Marktschwankungen und der Versorgung des Marktes mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln zu unterstützen; fordert, dass der kleinbäuerlichen Landwirtschaft und der handwerklichen Fischerei angemessene Bedeutung beigemessen wird;
Interne Herausforderungen
13. ist davon überzeugt, dass unter den derzeitigen Umständen die Mittel im EU-Haushalt nachweislich nicht ausreichen, um die Auswirkungen der Migrations- und Flüchtlingskrise und die damit verbundenen humanitären Probleme und sicherheitspolitische Herausforderungen wie die Zunahme des internationalen Terrorismus anzugehen; ist der Ansicht, dass auf dieser Grundlage dauerhafte Lösungen gefunden werden müssen, da sich durch die wiederholte Inanspruchnahme besonderer Instrumente, wie etwa des Flexibilitätsinstruments, gezeigt hat, dass der EU-Haushalt ursprünglich nicht darauf ausgerichtet war, dass Krisen einer solchen Größenordnung bewältigt werden müssen; weist darauf hin, dass eine klare Strategie für die Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise mit klaren, messbaren und verständlichen Zielen angenommen werden muss; betont jedoch auch, dass es zwar notwendig ist, zusätzliche Mittel zur Lösung dieser Probleme zu mobilisieren, dies aber keinen Vorrang vor anderen wichtigen Maßnahmen der Union haben sollte, beispielsweise in den Bereichen Beschäftigung und Wachstum;
14. begrüßt, dass Instrumente wie der Fonds für die innere Sicherheit und der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds zur Bewältigung der Auswirkungen der Migrations- und Flüchtlingskrise und der damit verbundenen humanitären Probleme beitragen, und fordert eine angemessene Ausstattung dieser Fonds in den kommenden Jahren; bekräftigt, dass der Grundsatz der Lastenteilung der Mitgliedstaaten beachtet werden muss, wenn es darum geht, Maßnahmen zur angemessenen Versorgung der Flüchtlinge zu finanzieren; begrüßt auch, dass EU‑Agenturen im Bereich Justiz und Inneres, etwa die Europol, die Europäische Grenz- und Küstenwache, das EASO, die Eurojust, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die eu‑LISA, hier Aufgaben übernehmen, und fordert in diesem Zusammenhang, dass sie finanziell und personell besser ausgestattet werden, damit sie ihr Mandat wahrnehmen können; ist davon überzeugt, dass die EU mehr in die Stärkung des Grenzmanagements, in die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den innerstaatlichen Behörden und in die Bekämpfung von Terrorismus, Radikalisierung und schwerer und organisierter Kriminalität investieren muss, da dafür die Integrationsmaßnahmen und -verfahren verbessert werden müssen, die Interoperabilität der Informationssysteme sichergestellt werden muss und vernünftige Maßnahmen zur Rückführung derjenigen Personen, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, unter uneingeschränkter Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung zugesichert werden müssen;
15. betont, dass die derzeitige Mittelausstattung des Fonds für die innere Sicherheit mit Mittelbindungen in Höhe von etwa 700 Mio. EUR nicht ausreicht, um die sicherheitspolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem internationalen Terrorismus anzugehen; fordert deshalb eine Aufstockung der Finanzmittel, damit die Sicherheitsinfrastruktur künftig sachgerechter und moderner gestaltet werden kann;
16. weist erneut darauf hin, dass die europäischen Agenturen eine wichtige Aufgabe übernehmen, wenn es gilt, die Prioritäten der EU-Rechtsvorschriften konkret umzusetzen und somit die politischen Ziele der EU zu verwirklichen, beispielsweise die Ziele im Zusammenhang mit Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung und in Bezug auf die Bewältigung der derzeitigen Migrations- und Flüchtlingskrise; fordert daher mit Nachdruck, dass ausreichend Finanzmittel und Personalressourcen für die Verwaltungsausgaben und die operativen Ausgaben bereitgestellt werden, damit die Agenturen die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen und optimale Ergebnisse erzielen können; hebt hervor, dass das Personal und die Mittelausstattung der Agenturen seit dem Haushaltsplan 2014 im Zuge neuer politischer Entwicklungen und Rechtsvorschriften aufgestockt wurden, die nicht in die Berechnung der angestrebten Reduzierung des Personals um 5 % einbezogen werden; betont deshalb, dass im Haushaltsplan 2018 keine weiteren Kürzungen in den Stellenplänen der europäischen Agenturen über die im Rahmen der interinstitutionellen Vereinbarung für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union vereinbarten 5 % hinaus vorgesehen werden sollten;
17. unterstützt nachdrücklich Initiativen in der Verteidigungsforschung, mit denen die Mitgliedstaaten zu besserer Zusammenarbeit angeregt und Synergieeffekte im Bereich Verteidigung erzielt werden sollen; betont jedoch, dass hierzu neue Mittel bereitgestellt werden sollten, da es sich um neue politische Initiativen mit erheblichen Auswirkungen auf den EU-Haushalt handelt; fordert überdies, sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, wie sich im nächsten MFR ein Verteidigungsforschungsprogramm mit einer eigenen Haushaltslinie finanzieren ließe; weist erneut darauf hin, dass zwar die in den Verträgen niedergelegten Bestimmungen eingehalten werden müssen, eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Verteidigung aber zwingend notwendig ist, um die sicherheitspolitischen Herausforderungen zu meistern, vor denen die EU steht und die sich aus der anhaltenden Instabilität in der Nachbarschaft der Union und aus der Unsicherheit in Bezug auf das Engagement bestimmter Partner der EU für die Ziele der NATO ergeben; hält es zudem für dringend geboten, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der europäischen Verteidigungsindustrie zu verbessern, da so dazu beigetragen werden kann, das Wachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Finanzmittel in angemessener Höhe bereitzustellen, damit externen Herausforderungen kongruenter begegnet werden kann; nimmt zur Kenntnis, dass ein Europäischer Verteidigungsfonds mit einer Forschungs- und einer Kapazitätskomponente eingerichtet worden ist;
18. hebt hervor, dass mit dem EU-Haushalt dazu beigetragen werden muss, die Ziele des Übereinkommens von Paris und die langfristigen Klimaschutzziele der EU zu verwirklichen, indem das im MFR 2014–2020 festgelegte Ziel, Ausgaben in Höhe von 20 % für Klimaschutzmaßnahmen vorzusehen, erreicht wird; stellt besorgt fest, dass die Ziele der EU für 2020 im Bereich Artenvielfalt ohne erhebliche weitere Anstrengungen wohl nicht erreicht werden dürften; erachtet es daher als sehr wichtig, den Schutz der Artenvielfalt im gesamten EU-Haushalt durchgehend zu berücksichtigen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf das Programm LIFE und das Netz Natura 2000 zu legen ist;
Externe Herausforderungen
19. betont, dass der EU-Haushalt auch ein Instrument der externen Solidarität ist, da bedürftigen Ländern bei humanitären und zivilen Krisen Unterstützung in Form von Soforthilfe angeboten wird; weist darauf hin, dass Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung als wichtige und vorrangige Aufgaben der EU und ihrer Mitgliedstaaten bestätigt wurden; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die EU zugesagt hat, zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beizutragen und im Rahmen der Agenda für den Zeitraum nach 2015 das Ziel, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe auszugeben, zu verwirklichen; betont, dass Entwicklungshilfe auf lange Sicht eine Investitionsrendite erbringt, und zwar durch mehr Handel und den Anstieg des BIP in der EU;
20. bekräftigt seine Überzeugung, dass die EU die eigentlichen Ursachen der derzeitigen Migrations- und Flüchtlingskrise und der damit verbundenen humanitären Probleme nur angehen kann, wenn sie sich in den Ländern, aus denen die Migrationsströme kommen, stärker mit Investitionen engagiert; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen Fahrplan für die wirksame Bewältigung der Migrationskrise auszuarbeiten; betont, dass alle Instrumente der Entwicklungspolitik in stärkerem Maße strategisch ausgerichtet werden müssen, damit für eine stetige Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft gesorgt wird, ohne die gegenwärtigen außenpolitischen Maßnahmen zu gefährden; stellt fest, dass der Lösungsansatz, mit dem die eigentlichen Ursachen der Migration angegangen werden, zum Teil daraus besteht, dass in die Bereiche Infrastruktur, Wohnraum, Bildung, medizinische Dienste und Unterstützung für KMU investiert wird, insbesondere in die Bereiche Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Inklusion; begrüßt deshalb die europäische Investitionsoffensive für Drittländer (EIP), da sie zur Lösung dieser Probleme beiträgt und einen kohärenten und koordinierten Rahmen für die Förderung von Investitionen in Afrika und in den Ländern der Nachbarschaft bietet, wobei zu berücksichtigen ist, dass die EIP vollständig auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sein und zu deren Verwirklichung beitragen sollte; erwartet, dass mit der EIP die nachhaltige Entwicklung gefördert wird, nicht aber die Menschenrechte, die Eindämmung des Klimawandels und die verantwortungsvolle Staatsführung infrage gestellt werden, und dass für die transparente Verwaltung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung und seiner Projekte gesorgt wird;
21. stellt fest, dass die gegenwärtig bei der Kommission festzustellende Tendenz, sich ergänzender Haushaltsmechanismen wie der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, Treuhandfonds und ähnlicher Instrumente zu bedienen, nicht in allen Fällen erfolgreich war; hält es für bedenklich, dass durch die Einrichtung von Finanzinstrumenten außerhalb des Unionshaushalts die transparente Haushaltsführung gefährdet und das Recht des Parlaments auf wirksame Kontrolle der Ausgaben behindert wird; bekräftigt deshalb seinen Standpunkt, dass externe Ad-hoc-Finanzinstrumente, die in den vergangenen Jahren aufgekommen sind, in den EU‑Haushalt integriert werden müssen und dass das Parlament die uneingeschränkte Kontrolle über den Einsatz dieser Instrumente haben muss; betont jedoch, dass diese Instrumente nicht auf Kosten anderer außenpolitischer Instrumente finanziert werden sollten; nimmt zur Kenntnis, dass zwischen den Zusagen und den tatsächlichen Beiträgen der Mitgliedstaaten zu diesen Fonds erhebliche Unterschiede bestehen, und fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die zugesagten Beiträge zum EU-Haushalt auch tatsächlich zu entrichten;
22. betont, dass eine stabile EU-Nachbarschaft eine der Bedingungen für die Erhaltung von Stabilität und Wohlstand in der EU ist; fordert die Kommission deshalb auf, Investitionen in der Nachbarschaft der EU tatsächlich Vorrang einzuräumen, um die Bemühungen um die Lösung der wichtigsten dortigen Probleme zu unterstützen, bei denen es sich um die Migrations- und Flüchtlingskrise und die damit verbundenen humanitären Probleme in der südlichen Nachbarschaft und das aggressive Auftreten Russlands in der östlichen Nachbarschaft handelt; bekräftigt, dass die Länder, die Assoziierungsabkommen mit der EU umsetzen, unbedingt dabei unterstützt werden müssen, Reformen in Politik und Wirtschaft durchzuführen, betont aber auch, dass diese Unterstützung nur solange geleistet werden sollte, wie diese Länder die diesbezüglichen Kriterien erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Stärkung der demokratischen Institutionen;
Mehr Glaubwürdigkeit der EU durch ausreichende Mittel für Zahlungen
23. bekräftigt seine schon früher erhobenen Forderungen, den EU-Haushalt mit Mitteln für Zahlungen in angemessener Höhe auszustatten, damit er seinen Hauptzweck als Investitionshaushalt erfüllen kann; ist davon überzeugt, dass er diesen Zweck nicht erfüllen kann, wenn die EU ihre Zusagen nicht einhält und so ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzt;
24. betont, das Verzögerungen bei der Durchführung der Programme mit geteilter Mittelverwaltung 2014–2020 zu einem Rückgang der Zahlungsanträge für 2016 und 2017 geführt haben; ist besonders besorgt darüber, dass es gegen Ende der Laufzeit des derzeitigen MFR wieder zur einem Rückstand bei unbezahlten Rechnungen kommen könnte, und erinnert daran, dass Ende 2014 ein beispielloser Betrag von 24,7 Mrd. EUR aufgelaufen war; begrüßt, dass die Kommission anlässlich der Halbzeitüberprüfung des MFR erstmals eine Zahlungsvorausschätzung bis 2020 vorgelegt hat, betont aber, dass diese Schätzung alljährlich sorgfältig aktualisiert werden muss, damit die Haushaltsbehörde rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen ergreifen kann;
25. betont, dass sich verschiedene positive Elemente der Überprüfung, die derzeit Gegenstand von Verhandlungen sind – insbesondere hinsichtlich mehr Flexibilität –, als entscheidend für die Vorbeugung und Bewältigung einer künftigen Zahlungskrise erweisen könnten, auch wenn noch keine endgültige Einigung über die Halbzeitüberprüfung des MFR erreicht worden ist; ist der Ansicht, dass – sollte die Kohäsionspolitik wie geplant beschleunigt werden – bereits nächstes Jahr mehr Flexibilität erforderlich sein könnte, damit Mittel für Zahlungen in angemessener Höhe in den EU-Haushaltsplan eingestellt werden können und sich am Jahresende im Rahmen der Kohäsionspolitik keine unbezahlten Rechnungen anhäufen;
26. stellt fest und bedauert, dass den Mitgliedstaaten durch Hinterziehung und Vermeidung der Körperschaftsteuer enorme Verluste bei den Steuereinnahmen entstanden sind und dadurch eine Verringerung der Beiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt der EU verursacht wurde; vertritt außerdem die Auffassung, dass ein derart unfairer Steuersenkungswettlauf in einigen Fällen bedeutet, dass sich das BIP in andere Mitgliedstaaten und das BNE in Steuerparadiese außerhalb der EU verlagert, sodass die Gesamtbeiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt der EU sinken;
27. bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass die Mittel für Zahlungen für spezifische Instrumente (Flexibilitätsinstrument, EU-Solidaritätsfonds, Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und Soforthilfereserve) ebenso wie die Mittel für Verpflichtungen über die Zahlungsobergrenze des MFR hinaus berechnet werden müssen; betont im Zusammenhang mit der laufenden Halbzeitüberprüfung des MFR, dass im Zuge der Überarbeitung des 2014 gefassten Beschlusses über den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben möglicherweise Fortschritte bei der Haushaltsplanung der Mittel für Zahlungen im Rahmen der spezifischen Instrumente des MFR erreicht wurden, selbst wenn diese Angelegenheit noch nicht eindeutig geklärt ist;
Ausblick
28. betont, dass die Kommission gemäß der Verordnung über den MFR bis Ende 2017 ihre Vorschläge für den MFR nach 2020 vorlegen muss und dabei dem Beschluss des Vereinigten Königreichs über den Austritt aus der EU Rechnung tragen sollte, da sich dieser Beschluss auf den MFR nach 2020 auswirkt; betont, dass es infolge dieses Beschlusses nunmehr unmöglich ist, wie bisher üblich zu verfahren; ist der Ansicht, dass das Verfahren zur Ausarbeitung des neuen Finanzrahmens und eines reformierten und effizienter gestalteten EU-Haushalts von größter Bedeutung ist, und erwartet, dass der Haushalt den von der Union zu meisternden Herausforderungen angemessen ist und den von ihr bereits getätigten Zusagen entspricht; fordert, dass die laufende Halbzeitüberprüfung des MFR rasch und erfolgreich abgeschlossen und dadurch sichergestellt wird, dass sowohl die notwendige Berichtigung des derzeitigen Finanzrahmens erfolgt als auch Vorkehrungen für zusätzliche Flexibilität im EU-Haushalt getroffen werden, und zwar in dem Maße, das unbedingt notwendig ist, damit die Union ihre Ziele verwirklichen kann;
29. betont, dass ein vorhersehbarer und langfristig tragfähiger EU-Haushalt eine Voraussetzung für eine starke und stabile Europäische Union ist; betont, dass die Laufzeit des MFR an den Politikzyklus von Parlament und Kommission angepasst werden muss; macht darauf aufmerksam, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU die Gelegenheit bietet, die schon seit langer Zeit bestehenden Probleme zu lösen, durch die bislang – insbesondere bezüglich der Einnahmen – verhindert worden ist, dass der EU-Haushalt sein wahres Potenzial entfaltet, und alle Ausgleichs- und Korrekturmechanismen auslaufen zu lassen; bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Eigenmittelsystem der EU von Grund auf reformiert werden muss, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die hochrangige Gruppe „Eigenmittel“ ihren Schlussbericht vorgelegt hat; legt allen beteiligten Parteien nahe, aus diesem Bericht zweckdienliche Schlüsse zu ziehen und zu prüfen, ob sich die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe umsetzen lassen, wodurch dazu beigetragen würde, den EU-Haushalt stabiler, einfacher, eigenständiger, gerechter und vorhersehbarer zu machen; ist der Ansicht, dass neue Eigenmittel eine Senkung der BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten mit sich bringen sollten; begrüßt die Schlussfolgerungen der hochrangigen Gruppe dahingehend, dass der EU-Haushalt auf Bereiche mit dem höchsten europäischen Mehrwert ausgerichtet und dem Grundsatz des „angemessenen Mittelrückflusses“ ein Ende gesetzt werden sollte, da gezeigt werden konnte, dass alle Mitgliedstaaten unabhängig von ihrem Saldo vom EU-Haushalt profitieren;
30. legt der Kommission nahe, die Strategie des „ergebnisorientierten EU-Haushalts“ weiterzuentwickeln und umzusetzen; hält es in diesem Zusammenhang für sehr wichtig, die Regeln zu vereinfachen, die Überwachungsverfahren zu verschlanken und aussagekräftige Leistungsindikatoren auszuarbeiten;
31. betont, dass der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter als bereichsübergreifendes politisches Ziel möglichst in allen Titeln des EU-Haushaltsplans durchgehend berücksichtigt werden sollte;
32. erachtet es als sehr wichtig, dass das Parlament als einziges von den EU-Bürgern demokratisch gewähltes Organ in vollem Umfang in alle Haushaltsangelegenheiten einbezogen wird;
33. fordert den Rat auf, seinen politischen Erklärungen Taten folgen zu lassen und mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, damit die EU über einen angemessenen Haushalt verfügt;
o o o
34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.