Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. März 2017 zu dem Bericht 2016 der Kommission über Montenegro (2016/2309(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 und deren Anlage mit dem Titel „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur europäischen Integration“,
– unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) vom 29. März 2010 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits(1),
– unter Hinweis auf die Ergebnisse der Tagungen der Beitrittskonferenz der EU mit Montenegro auf Stellvertreterebene vom 30. Juni 2016 und auf Ministerebene vom 13. Dezember 2016,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2012 mit dem Beschluss, am 29. Juni 2012 Beitrittsverhandlungen mit Montenegro aufzunehmen, und die Schlussfolgerungen vom 13. Dezember 2016, die die Unterstützung der überwältigenden Mehrheit der Delegationen gefunden haben,
– unter Hinweis auf die siebte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats zwischen Montenegro und der EU am 20. Juni 2016 in Brüssel,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2016 mit dem Titel „Mitteilung 2016 über die EU-Erweiterungspolitik“ (COM(2016)0715) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Montenegro 2016 Report“ (Bericht über Montenegro 2016) (SWD(2016)0360),
– unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Vorsitzes des Westbalkan-Gipfels in Paris vom 4. Juli 2016 sowie auf die Empfehlungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen für den Gipfel 2016 in Paris,
– unter Hinweis auf den Beschluss der Außenminister der NATO-Mitgliedstaaten vom 2. Dezember 2015 und die Unterzeichnung des NATO-Beitrittsprotokolls Montenegros vom 19. Mai 2016,
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht der OSZE/BDIMR-Wahlbeobachtungsmission über die Parlamentswahl vom 16. Oktober 2016,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung im Rahmen der 8. Sitzung des Gemischten Beratenden Ausschusses der Zivilgesellschaft EU-Montenegro vom 8. November 2016 in Budva,
– unter Hinweis auf die in der 12. Sitzung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU–Montenegro am 19./20. Mai 2016 in Podgorica angenommene Erklärung sowie auf die in dieser Sitzung angenommenen Empfehlungen,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Montenegro,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0050/2017),
A. in der Erwägung, dass die euro-atlantische Integration die Schlüsselpriorität Montenegros in der Außenpolitik darstellt;
B. in der Erwägung, dass bei den Beitrittsverhandlungen weitere Fortschritte erzielt wurden; in der Erwägung, dass Montenegro derzeit als das Land gilt, dessen Beitrittsprozess am weitesten fortgeschritten ist; in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit weitgehend vollendet ist und dass der institutionelle Rahmen steht;
C. in der Erwägung, dass Bedenken bezüglich der polarisierten Stimmung im Land und des Boykotts der Opposition im Parlament fortbestehen; in der Erwägung, dass ein tragfähiger Dialog und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Regierungskoalition und der Opposition entscheidend sind, wenn im Rahmen des Beitrittsprozesses auch künftig Fortschritte erzielt werden sollen;
D. in der Erwägung, dass Korruption und organisierte Kriminalität nach wie vor ernste Anliegen sind;
E. in der Erwägung, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen an Arbeitsgruppen, unter anderem auch zu den Beitrittsverhandlungen, beteiligen können, sich jedoch auch unzufrieden über den Umfang ihrer Beteiligung an der Politikgestaltung und ihren Möglichkeiten des Zugangs zu Informationen geäußert haben; in der Erwägung, dass es äußerst beunruhigend ist, dass Aktivisten der Zivilgesellschaft persönlich zur Zielscheibe von Diffamierungskampagnen der Medien geworden sind;
F. in der Erwägung, dass die Fortschritte Montenegros bei den Kapiteln 23 und 24 zur Rechtsstaatlichkeit für das Tempo des Beitrittsprozesses insgesamt entscheidend bleiben;
G. in der Erwägung, dass die Meinungsfreiheit und die Medienfreiheit zentrale Werte der EU und die Eckpfeiler jeder Demokratie sind; in der Erwägung, dass die montenegrinische Medienlandschaft in hohem Maße politisiert ist, dass Zensur und Selbstzensur fortbestehen und dass es wirtschaftlichen und politischen Druck auf Journalisten gibt;
1. begrüßt die kontinuierlichen Fortschritte bei der Integration Montenegros in die EU; begrüßt, dass Montenegro bei den Beitrittsverhandlungen stetige Fortschritte erzielt hat, und merkt an, dass inzwischen 26 Verhandlungskapitel eröffnet und 2 Verhandlungskapitel vorläufig abgeschlossen wurden; fordert den Rat auf, die Verhandlungen mit Montenegro zu beschleunigen; regt die Eröffnung und den Abschluss weiterer Kapitel in den Beitrittsverhandlungen 2017 an; begrüßt, dass die montenegrinische Regierung das Programm für den Beitritt Montenegros in die EU für 2017–2018 angenommen hat; legt Montenegro nahe, das Tempo der Reformen zu beschleunigen, stärker auf die Erfüllung aller Zielvorgaben hinzuarbeiten und sich weiterhin auf das Wesentliche des Beitrittsprozesses zu konzentrieren; weist darauf hin, dass es von grundlegender Bedeutung ist, konkrete Ergebnisse zu erzielen und eine solide und nachhaltige Durchführungsbilanz vorzuweisen, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Justiz und Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen;
2. beglückwünscht die zuständigen Behörden zur ordnungsgemäßen Durchführung der Parlamentswahl vom 16. Oktober 2016, bei der Grundfreiheiten im Allgemeinen geachtet wurden; spricht sich für eine weitere Angleichung an internationale Normen aus; begrüßt, dass die Wahlbeteiligung die höchste seit 2002 war; begrüßt, dass der Rechtsrahmen der Wahl überarbeitet wurde, stellt allerdings fest, dass Verwaltungsmängel fortbestehen, darunter auf Seiten der staatlichen Wahlkommission, und dass es Bedenken in Bezug auf die Genauigkeit des Wählerverzeichnisses und die Politisierung gegeben hat;
3. bedauert, dass am Wahltag Kommunikationsplattformen im Internet vorübergehend geschlossen werden mussten und dass die Website des Zentrums für den Demokratischen Übergang (CDT) einige Tage vor der Wahl gehackt wurde, wodurch die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Überwachung der Wahl behindert wurde; fordert die zuständigen Behörden auf, Mängel zu beheben und die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten bei den Verfahren, darunter den mutmaßlichen Missbrauch staatlicher Mittel und den mutmaßlichen Amtsmissbrauch, und sämtliche weiteren gemeldeten Unzulänglichkeiten zügig und transparent und entsprechend den Empfehlungen des BDIMR der OSZE zu untersuchen; erwartet, dass die Unabhängigkeit der staatlichen Wahlkommission aufrechterhalten wird; vertritt die Ansicht, dass eine Verbesserung des Wahlprozesses erforderlich ist, um volles Vertrauen in den Wahlprozess herzustellen; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Opposition die Ergebnisse der Wahl nicht anerkannt hat; räumt ein, dass externe Akteure versucht haben, den Wahlprozess zu diskreditieren, und dass infolgedessen Schwierigkeiten aufgetreten sind; erwartet von der neuen Regierung, dass sie das politische Engagement für den Reformprozess aufrechterhält, und legt allen Parteien nahe, wieder in einen konstruktiven Dialog einzutreten;
4. stellt fest, dass im Vorfeld dieser Wahl eine „Regierung des Wählervertrauens“ gebildet wurde; begrüßt, dass es sich dabei um einen von Montenegro gesteuerten Prozess handelte, der parteiübergreifend verwirklicht wurde;
5. nimmt die angeblichen Versuche Russlands besorgt zur Kenntnis, die Entwicklungen in Montenegro zu beeinflussen, da dieses Verhaltensmuster in der Region zu einer weiteren Destabilisierung der Westbalkanstaaten führen könnte; ist besorgt über die schwerwiegenden Zwischenfälle, darunter einen mutmaßlichen Staatsstreich am 16. Oktober 2016, und fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission (HR/VP) und die Kommission auf, die laufenden Untersuchungen der zuständigen Behörden sorgfältig zu beobachten; begrüßt, dass Serbien bereit ist, sich an diesen Untersuchungen zu beteiligen; hält es für wichtig, dass die einschlägigen Dienststellen der Mitgliedstaaten Informationen im Zusammenhang mit diesen Zwischenfällen untereinander sowie mit der HR/VP und der Kommission teilen;
6. ist weiterhin tief besorgt darüber, dass die Stimmung im Land polarisiert ist und Mitglieder der Opposition die parlamentarischen Tätigkeiten boykottieren; fordert die Opposition auf, das Angebot des montenegrinischen Premierministers anzunehmen, sich im Gegenzug für die Beendigung des Boykotts an der Regierung zu beteiligen; bekräftigt, dass alle politischen Kräfte zu einem konstruktiven Dialog und einer konstruktiven Zusammenarbeit innerhalb des montenegrinischen Parlaments zurückfinden müssen; fordert, dass die parlamentarische Kontrolle des Beitrittsprozesses und die Kapazitäten des Parlaments zur Haushaltskontrolle weiter gestärkt werden; begrüßt, dass das Parlament weiterhin einen hohen Grad an Transparenz zeigt; bekundet seine Besorgnis darüber, dass bei den Protesten gegen die Regierung unverhältnismäßige Gewalt angewendet wurde; betont erneut, dass die „Tonbandaffäre“ angemessen weiterverfolgt werden muss; fordert, dass die parlamentarische Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen gegen organisierte Kriminalität und Korruption verbessert wird;
7. fordert die Regierung auf, den Zugang zu öffentlichen Informationen zu verbessern, insbesondere im Zusammenhang mit großen Infrastrukturvorhaben wie dem Bau von Autobahnen, Privatisierungen, der Vergabe öffentlicher Aufträge und Maßnahmen der Justiz;
8. begrüßt die neue Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung für den Zeitraum 2016–2020, das Programm zur Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, das Inkrafttreten des neuen Gehaltsgesetzes und die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Haushaltsmittel in angemessener Höhe für die Umsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung zuzuweisen, und dass ein konsequenter politischer Wille dazu besteht, die öffentliche Verwaltung auch mit Blick auf die Vorbereitungen auf den Beitritt zu straffen; stellt fest, dass bei der Stärkung von Verwaltungskapazitäten nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden; fordert, dass die öffentliche Verwaltung vollständig entpolitisiert wird; hält es für wesentlich, dass die Grundsätze Leistung, Professionalität, Rechenschaftspflicht, Transparenz und zeitnahe regulatorische Folgenabschätzung Anwendung finden und dass das Recht der Bürger auf eine gute, korruptionsfreie Verwaltung und auf Information gewahrt wird;
9. nimmt die Fortschritte bei der Justizreform zur Kenntnis, darunter die Verbesserung der institutionellen Kapazitäten; ist nach wie vor besorgt darüber, dass auf die Unabhängigkeit der Justiz unzulässiger Einfluss geübt wird, insbesondere bei der Ernennung von Richtern; betont, dass die Rechenschaftspflicht der Justiz gestärkt werden muss, indem eine Erfolgsbilanz bei der Umsetzung der Ethikkodizes und der neuen Disziplinarregelungen für Richter und Staatsanwälte ausgearbeitet wird; betont, dass das justizielle Netz gestrafft werden muss, die Kapazitäten zur Überwachung der Bearbeitungsrückstände bei Gerichten weiter verbessert werden müssen und die Zahl der anhängigen Verfahren weiter verringert werden muss; fordert eine wirksamere institutionelle und individuelle Rechenschaftspflicht bei der Bearbeitung von Anklagen wegen Korruption, Geldwäsche und organisierter Kriminalität; betont, dass Gerichtsurteile bezüglich des Zugangs zu Informationen wirksam umgesetzt werden müssen und dass der gängigen Praxis entgegengetreten werden muss, Dokumente als vertraulich einzustufen, um den Zugang zu beschränken; betont, dass es wichtig ist, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die bestehenden Beschwerdemechanismen zu schaffen;
10. merkt an, dass Fortschritte bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen erzielt wurden, und fordert die zuständigen Behörden auf, Kriegsverbrechen wirksam zu untersuchen, zu verfolgen, vor Gericht zu bringen und zu bestrafen sowie die Straflosigkeit im Einklang mit den internationalen Standards zu bekämpfen, insbesondere in Bezug auf die verantwortlichen Staatsbediensteten am oberen Ende der Befehlskette; begrüßt die Annahme einer Strategie zur Strafverfolgung, um neue Fälle zu eröffnen und konkrete Ergebnisse zu erzielen; betont, dass für die Opfer von Kriegsverbrechen ein ungehinderter Zugang zur Justiz und eine faire Entschädigung sichergestellt und Zeugen bei Verfahren wegen Kriegsverbrechen uneingeschränkt geschützt werden müssen;
11. stellt besorgt fest, dass Korruption in vielen Bereichen noch immer weitverbreitet ist, begrüßt allerdings die weitere Stärkung des Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung, unter anderem indem die Agentur für Korruptionsbekämpfung uneingeschränkt einsatzfähig gemacht wird, Staatsanwälte eigens für die Korruptionsbekämpfung benannt werden und dem Bedarf an langfristigen spezialisierten Schulungen entsprochen wird; hält es für wesentlich, dass deren Unabhängigkeit bei Untersuchungen sichergestellt wird; betont, dass politisch neutrale, professionelle und transparente Maßnahmen der Agentur für Korruptionsbekämpfung wichtig sind, insbesondere bei Fällen von Korruption auf hoher Ebene und der Parteienfinanzierung; betont erneut, dass eine Bilanz der erfolgreichen Untersuchungen und Verurteilungen, insbesondere bei Fällen von Korruption auf hoher Ebene, und der Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption aufgestellt werden muss, auch was die wirksamere Verhängung rechtlicher Sanktionen anbelangt; fordert die neue Regierung auf, die Bekämpfung der Korruption zu einem Schwerpunktthema zu machen und für diese Aufgabe auch ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen;
12. fordert, dass branchenspezifische Aktionspläne für Bereiche, die für Korruption besonders anfällig sind, etwa die Vergabe öffentlicher Aufträge, Privatisierungen, Stadtplanung, Bildung, Gesundheitswesen, Kommunalverwaltung und Polizei, wirksam umgesetzt werden; fordert, dass mögliche Whistleblowing-Fälle wirksam untersucht und dass Informanten angemessen geschützt werden; fordert, dass die Straftat der illegalen Bereicherung in das montenegrinische Strafgesetzbuch aufgenommen wird; fordert, dass das Kooperationsabkommen zwischen der Eurojust und Montenegro wirksam umgesetzt wird, damit die justizielle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität verbessert wird; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz von Informanten zu verbessern;
13. nimmt zur Kenntnis, dass ein Aktionsplan zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung angenommen und das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus unterzeichnet wurde; betont, dass die Erfolgsbilanz bei Fällen von organisierter Kriminalität weiter verbessert werden muss, insbesondere was Menschen- und Drogenhandel sowie Geldwäsche betrifft, und dass eine stärkere agenturübergreifende Zusammenarbeit sichergestellt und die regionale und internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität weiter intensiviert werden muss; betont, dass Berater eigens für die forensische Rechnungsprüfung vonnöten sind, um bei regulären Ermittlungen unterstützend tätig zu sein;
14. begrüßt, dass der rechtliche Rahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels verbessert wurde; betont allerdings, dass die Opfer von Menschenhandel besser identifiziert werden müssen und dass deren Zugang zu Unterstützung, Entschädigung und Schutz verbessert werden muss;
15. begrüßt die neue Strategie zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus 2016–2018, durch die die nationale Strategie für die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergänzt wird; nimmt die Einrichtung einer neuen Meldestelle zur Kenntnis, die damit beauftragt ist, potenzielle Mitglieder gewalttätiger extremistischer Gruppen zu identifizieren und zu überwachen; hält es für grundlegend, Menschen in den frühen Phasen der Radikalisierung zu identifizieren, um deren Rekrutierung durch gewalttätige extremistische Gruppen zu unterbinden und sie erfolgreich in die Gesellschaft zu reintegrieren; hält es für wichtig, dass im Rahmen der in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen sichergestellt wird; betont, dass die Sensibilisierung wichtig ist, um mögliche terroristische Bedrohungen zu überwachen;
16. erkennt die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Beitrittsvorbereitungen an und fordert die zuständigen Behörden auf, den Zugang zivilgesellschaftlicher Organisationen zu Informationen im Zusammenhang mit der EU weiter zu verbessern und dafür zu sorgen, dass Konsultationen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen möglichst zielführend durchgeführt werden; fordert die zuständigen Behörden auf, einen verstärkt unterstützenden und inklusiven Ansatz zu entwickeln, um bürgernahe Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen zu erleichtern und deren aktive Beteiligung an der Überwachung des gesamten Wahlprozesses zu fördern; fordert die zuständigen Behörden nachdrücklich auf, die öffentliche Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene nachhaltiger, transparenter und effizienter auszubauen; fordert die zuständigen Behörden auf, für Bedingungen zu sorgen, die ehrenamtliche Tätigkeiten und verstärktes zivilgesellschaftliches Engagement begünstigen; ist zutiefst besorgt darüber, dass weiterhin Diffamierungskampagnen und Einschüchterungsversuche gegen bestimmte Aktivisten zivilgesellschaftlicher Organisationen unternommen werden; fordert die zuständigen Behörden auf, diese Vorfälle und ihre Hintergründe zu untersuchen und zu klären und die Anstrengungen zu intensivieren, um Aktivisten zivilgesellschaftlicher Organisationen zu schützen;
17. nimmt Fortschritte bei der Verbesserung der Lage von Minderheiten zur Kenntnis, wozu auch der Abschluss einiger Gesetzesreformen gehört, um eine stärkere Angleichung an die internationalen Menschenrechtsnormen und an die Menschenrechtsnormen der Union sicherzustellen; begrüßt die Annahme einer Strategie für den Zeitraum 2016–2020 und eines Aktionsplans für die soziale Inklusion der Gemeinschaften der Roma und Ägypter; fordert, dass Haushaltsmittel in angemessener Höhe zugewiesen werden, damit der Aktionsplan ordnungsgemäß umgesetzt werden kann; zeigt sich besorgt über die doppelte Diskriminierung, der Frauen und Mädchen in der Roma-Gemeinschaft ausgesetzt sind, sowie über den Zugang der Roma-Gemeinschaft, der Minderheiten der Ägypter und der Aschkali zum Gesundheitswesen, zur Bildung, zu Wohnraum und zur Beschäftigung; legt den zuständigen Behörden nahe, die Anstrengungen weiterhin zu intensivieren, um die Rechte von LGBTI-Personen zu wahren; fordert die zuständigen Behörden auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um in der breiten Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Bekämpfung von Diskriminierung zu schaffen; ist nach wie vor besorgt, dass die meisten öffentlichen Gebäude, darunter medizinische Zentren und Hochschulfakultäten, für Menschen mit Behinderungen immer noch nicht zugänglich sind und dass die Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen weiterhin sehr niedrig ist; fordert, dass weitere Maßnahmen zum Schutz der multiethnischen Identität der Region Boka Kotorska ergriffen werden;
18. fordert eine weitere Stärkung der Menschenrechtsinstitutionen, einschließlich des Bürgerbeauftragten und des Ministeriums für Menschenrechte und Minderheiten, und vertritt die Ansicht, dass deren Wissen über internationale und europäische Menschenrechtsnormen und -standards gestärkt werden sollte; zeigt sich besorgt über das Fehlen eines einheitlichen Ansatzes und die niedrigen Strafen, die bei Menschenrechtsverletzungen verhängt werden;
19. ist weiterhin besorgt über die anhaltende geschlechtsspezifische häusliche und sexuelle Gewalt, über die mangelnde strafrechtliche Verfolgung und angemessene Verurteilung von Straftätern, die mit den internationalen Normen im Einklang stünden, sowie über die ineffiziente Unterstützung und den ineffizienten Schutz der Opfer; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um geeignete Schutzdienste einzurichten, die einschlägige Koordinierung zwischen den Einrichtungen zu verbessern, die neue einheitliche Datenbank für Fälle häuslicher Gewalt wirksam zu nutzen und die Strategie 2016–2020 zur Bekämpfung häuslicher Gewalt umzusetzen; betont, dass es wichtig ist, die Mitarbeiter staatlicher Einrichtungen für die Arbeit mit Opfern aus- und weiterzubilden; fordert die zuständigen Behörden auf, für angemessenen Schutz der Opfer von Zwangsehen, ihre langfristige Unterbringung, finanzielle Unterstützung und für Bildungsprogramme zu sorgen und eine wirksame Verfolgung und Verurteilung der Täter sicherzustellen; betont, dass es wichtig ist, die Vertretung von Frauen in der Politik, einschließlich in wichtigen Entscheidungspositionen, und ihren Zugang zum und bessere Vertretung auf dem Arbeitsmarkt zu fördern; fordert die Entwicklung einer öffentlichen Strategie, die zur Vereinbarkeit von Arbeit und Familie beiträgt; nimmt zur Kenntnis, dass der Aktionsplan 2013–2017 zur Geschlechtergleichstellung weiterhin umgesetzt wird; fordert die zuständigen Behörden auf, für dessen Umsetzung Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen; betont, dass sich die Koordinierung von Strategien für Kinder als Herausforderung erweist und dass Gewalt gegen Kinder nach wie vor ein Problem ist;
20. fordert die Behörden Montenegros auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Kinder, Menschenhandel und Kinderzwangsehen, über die nichtstaatliche Organisationen noch immer berichten, zu unterbinden;
21. betont, dass dauerhafte und ernsthafte Bemühungen notwendig sind, um das montenegrinische Rechtssystem an internationale Rechtsnormen im Hinblick auf Menschenrechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderung anzugleichen, damit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit entsprochen wird;
22. ist nach wie vor besorgt über den Stand der Meinungsfreiheit und der Medienfreiheit in Montenegro und darüber, dass die staatlichen Stellen bei Angriffen auf Journalisten keine wirksamen Ermittlungen durchführen; fordert die zuständigen Behörden erneut eindringlich auf, die seit langem anhängigen Verfahren von Gewalt gegen sowie Einschüchterung und Bedrohung von Journalisten zu lösen, Maßnahmen zum Schutz von Medienschaffenden zu ergreifen und ein sicheres Umfeld für freien und investigativen Journalismus zu schaffen; zeigt sich besorgt über die Angriffe seitens der Polizei und über die jüngsten Fälle von Druck und Einschüchterung von Journalisten, einschließlich Diffamierungskampagnen, physischer Angriffe und Bedrohungen, sowie über die Einmischung in die Medien im Rahmen von Demonstrationen gegen die Regierung, einschließlich willkürlicher Verhaftungen und der Beschlagnahmung von Ausrüstung; zeigt sich besorgt darüber, dass diese Übergriffe noch immer nicht angemessen untersucht wurden und eine Lösung dieser Fälle noch aussteht; stellt fest, dass es noch immer viele Fälle von Verleumdung gibt; besteht darauf, dass staatliche Werbung in privaten Medien transparent sein und dass das montenegrinische Strafgesetzbuch geändert werden muss und dass neue Straftatbestände eingeführt werden müssen, um Übergriffe auf Journalisten, die ihren beruflichen Pflichten nachgehen, zu unterbinden und zu bestrafen; erkennt die rechtlichen Maßnahmen an, die ergriffen wurden, um die öffentliche Sendeanstalt RTCG finanziell unabhängiger und tragfähiger zu gestalten, und fordert, dass weitere Schritte eingeleitet werden, um deren Unabhängigkeit, einschließlich redaktioneller Unabhängigkeit, sicherzustellen; betont, dass bestehende Selbstregulierungsmechanismen unterstützt und gestärkt werden müssen; betont, dass der überarbeitete Verhaltenskodex für Journalisten in der gesamten Medienbranche wirksam und einheitlich umgesetzt werden muss; fordert, dass Beobachter der EU-Delegation und die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten gegebenenfalls regelmäßiger Verfahren gegen Journalisten und Medienschaffende beiwohnen;
23. stellt fest, dass die staatliche Wahlkommission bei der Wahl 2016 den Zugang der Medien beschränkt hat; fordert, dass die Empfehlungen zu den Medien, die im Abschlussbericht der OSZE/BDIMR-Wahlbeobachtungsmission zu der Parlamentswahl 2016 abgegeben wurden, umgesetzt werden;
24. nimmt die günstigen wirtschaftlichen Entwicklungen zwar zur Kenntnis, fordert die neue Regierung allerdings nachdrücklich auf, Maßnahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu ergreifen, zugleich die sozialen Rechte und den Verbraucherschutz zu stärken und weitere Strukturreformen einzuleiten, um das Geschäfts- und Investitionsklima zu verbessern, wodurch Beschäftigung und Wachstum generiert würden und die Wirtschaft diversifiziert würde; fordert, dass auch Maßnahmen ergriffen werden, die darauf abzielen, den informellen Sektor einzudämmen, und besteht darauf, dass Steuerhinterziehung wirksam bekämpft wird; begrüßt, dass Kapitel 19 eröffnet wurde, und ist fest davon überzeugt, dass dies für die Regierung den besten Anreiz darstellt, ihre Arbeit mit Blick auf die soziale Inklusion, die Armutsminderung und die Eindämmung des informellen Sektors zu beschleunigen; fordert, dass die öffentlichen Ausgaben rationalisiert und die Anstrengungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Vertragsdurchsetzung intensiviert werden; betont, dass das starke außenwirtschaftliche Ungleichgewicht bekämpft werden muss und Investitionsvorhaben für die öffentliche Infrastruktur, die die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gefährden, neu bewertet werden müssen; fordert, dass weitere Maßnahmen finanzieller und nichtfinanzieller Art zur Unterstützung von KMU aufgelegt werden können und dass weitere Investitionen in die Innovation und in nachhaltige Projekte getätigt werden, um die Wirtschaft anzukurbeln; fordert, dass der soziale Dialog verbessert wird;
25. stellt fest, dass beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, darunter auch über die Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa, zwar Fortschritte erzielt wurden, dass Handel und Tourismus jedoch durch das Fehlen grenzüberschreitender Straßen beeinträchtigt werden; begrüßt die bisherigen Bemühungen um eine Liberalisierung der Eisenbahnbranche in Montenegro; betont, dass eine Abstimmung mit den Nachbarländern bei Fragen der Anbindung an das Schienennetz erforderlich ist und dass es diesen Ländern möglich sein muss, sich bei der Planung von Infrastrukturvorhaben einzubringen;
26. betont, dass es wichtig ist, den KMU-Sektor zu stärken und Unterstützung zu leisten, indem die Rechtsvorschriften, die Finanzierung und die Umsetzung der Industriepolitik verbessert werden sowie die informelle Wirtschaft eingedämmt und die elektronische Anmeldung von Unternehmen landesweit beschleunigt wird;
27. stellt fest, dass die Schattenwirtschaft Montenegros noch immer einen großen Anteil am Gesamt-BIP ausmacht; weist darauf hin, dass die weit verbreitete Schattenwirtschaft ein erhebliches Hindernis für das Unternehmertum und das Wirtschaftswachstum darstellt, und fordert Montenegro auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Umfang der Schattenwirtschaft zu verringern;
28. nimmt besorgt zur Kenntnis, dass einige IPA-finanzierte Mittel zum Kapazitätsaufbau von den Behörden nicht vollständig genutzt oder nicht weiterverfolgt wurden; betont, dass die Behörden für eine angemessene Personaldecke sorgen müssen, die notwendigen Rechtsvorschriften erlassen müssen, um die Mittel nutzen zu können, und den neu geschaffenen Institutionen die notwendige Unabhängigkeit gewähren müssen, damit positive Ergebnisse erzielt werden;
29. nimmt den leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit zur Kenntnis; begrüßt die neue nationale Strategie für Beschäftigung und Entwicklung der Humanressourcen für den Zeitraum 2016–2020 und den dazugehörigen Aktionsplan 2016; bekundet weiterhin seine Besorgnis über die hohe Jugendarbeitslosigkeit und die niedrige Mobilität der Arbeitskräfte; fordert, dass vorausschauende Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aufgelegt werden, um die hochwertige Beschäftigung zu erhöhen und Frauen, schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, Menschen mit Behinderungen und junge Menschen durch Bildung, Berufsberatung, Weiterbildung, Beschäftigung und Arbeitnehmerrechte zu unterstützen; betont erneut, dass eine aktive Beteiligung an regionalen Jungendinitiativen, beispielsweise dem regionalen Büro des Westbalkans für Jugendzusammenarbeit, wichtig ist, auch indem bestehende Programme für die Vernetzung in der Region und zur Bekämpfung der Jungendarbeitslosigkeit herangezogen werden;
30. merkt an, dass die Staatsausgaben für die Bildung weiterhin deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegen; betont, dass die erforderlichen Maßnahmen eingeführt werden müssen, insbesondere was die frühkindliche und vorschulische Betreuung betrifft, bei denen die Anmeldequoten hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind und deutlich unterhalb des EU-Ziels von 95 % bis 2020 liegen; ist der Ansicht, dass dem fehlenden Zugang zu mehreren öffentlichen Universitäten für Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
31. begrüßt das neue Umweltgesetz sowie die nationale Strategie für die Umsetzung und Anwendung des Besitzstands der EU im Bereich Umwelt und Klimawandel und den dazugehörigen Aktionsplan 2016; betont, dass die Anstrengungen zur Umsetzung verstärkt werden müssen, insbesondere was die Wasserqualität, den Naturschutz und die Abfallbewirtschaftung angeht, sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungskapazitäten auf allen Ebenen; ist besorgt über die erheblichen Verzögerungen beim Schutz der Saline Ulcinj, eines potenziellen Natura-2000-Gebietes; fordert, dass weitere Anstrengungen zur Erhaltung der Artenvielfalt in der Saline und zur nachhaltigen Entwicklung des Küstenstreifens unternommen werden;
32. fordert die zuständigen Behörden auf, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des Skadar-Sees zu ergreifen, um dessen ökologische Eigenschaften zu wahren, einschließlich dessen ökologische Unversehrtheit; fordert die Regierung auf, sicherzustellen, dass die Umwandlung von Nationalparks in staatseigene Gesellschaften mit beschränkter Haftung sich nicht negativ auf deren Schutz auswirkt; weist in diesem Zusammenhang auf die im Rahmen der Übereinkommen von Ramsar und Bern geäußerten Bedenken hinsichtlich des Raumordnungsplans für besondere Zwecke für den Nationalpark Skadar-See, einschließlich des Projekts „Porto Skadar Lake“, hin; ist besorgt über erhebliche Verzögerungen bei der Schaffung von Schutzgebieten, die als mögliche Gebiete des Natura-2000-Netzes ausgewiesen wurden, beispielsweise der Nationalpark Skadar-See; weist erneut darauf hin, dass solide und strategische Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen, die dem Besitzstand der Union und den internationalen Standards entsprechen;
33. betont, dass internationale Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes umgesetzt werden müssen; ist zutiefst besorgt über den Plan der Regierung zum Ausbau des Kohlekraftwerks Pljevlja II, der mit den aus dem Übereinkommen von Paris herrührenden Verpflichtungen nicht vereinbar ist;
34. erkennt an, dass im Bereich Energie solide Fortschritte erzielt wurden, unter anderem auch was die Verbindungen zu Partnerländern betrifft; fordert Montenegro auf, Rechtsvorschriften für die Umsetzung des dritten Energiepakets, insbesondere der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, einzuführen; ist weiterhin beunruhigt über die wenig nachhaltige Entwicklung im Bereich Wasserkraft sowie über die Tatsache, dass viele solcher Kraftwerke geplant werden, ohne dass belastbare Umweltverträglichkeitsprüfungen – insbesondere in Bezug auf den Schutz der Artenvielfalt und die Auswirkungen der Kraftwerke auf Schutzgebiete – vorgesehen sind, wie sie nach Maßgabe der EU-Rechtsvorschriften gefordert werden; fordert die zuständigen Behörden auf, die Offshore-Exploration von Erdöl und Erdgas weiterhin sorgfältig zu überwachen und sämtliche Schutzmaßnahmen gemäß den erlassenen Rechtsvorschriften und Verordnungen sowie dem EU-Besitzstand umzusetzen;
35. fordert die Staatsorgane Montenegros im Hinblick auf die Vorbereitung des Westbalkan-Gipfels 2017 in Italien auf, die Bemühungen zur Umsetzung rechtlicher und regulatorischer Maßnahmen im Bereich Verkehr und Energie (weiche Maßnahmen) zu verstärken, um der Konnektivitätsagenda der Europäischen Union gerecht zu werden;
36. begrüßt die aktive Beteiligung und die anhaltend konstruktive Rolle Montenegros im Rahmen der gutnachbarschaftlichen, regionalen und internationalen Zusammenarbeit; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Zusammenarbeit fortgesetzt wird; begrüßt nachdrücklich, dass Montenegro seine Außenpolitik weiterhin vollständig an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU angleicht, darunter an den Beschluss (GASP) 2016/1671 des Rates, in dem die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland bekräftigt werden; begrüßt, dass sich Montenegro an den GSVP-Operationen der EU beteiligt; legt dem Land nahe, die noch offenen bilateralen Fragen mit seinen Nachbarn weiterhin im Geiste der Konstruktivität und Nachbarschaft anzugehen, einschließlich der ungeklärten Fragen bei der Markierung des Grenzverlaufs zu Serbien und Kroatien, und zwar im Rahmen seines Beitrittsprozesses zum frühestmöglichen Zeitpunkt; bekräftigt seine Forderung an die staatlichen Stellen, zur Lösung von Fragen der Rechtsnachfolge in Bezug auf das Erbe der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) beizutragen; begrüßt das Abkommen zum Grenzverlauf mit Bosnien-Herzegowina und die Ratifizierung des Abkommens zum Grenzverlauf mit dem Kosovo; hebt hervor, dass die Verhandlungen über die Anpassung der Abkommen zu Grenzübertritten und den Verkehr in den Grenzgebieten fortgesetzt werden müssen; lobt die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern im Rahmen des Sarajevo-Prozesses; fordert Montenegro auf, die gemeinsame Position der EU zur Integrität des Römischen Statuts und die entsprechenden EU-Leitlinien zu bilateralen Nichtüberstellungsabkommen einzuhalten;
37. stellt fest, dass Montenegro, auch wenn es nicht auf der „Westbalkanroute“ liegt, weiterhin ein Transitland für Flüchtlinge und Migranten ist, die in der Mehrheit aus Syrien stammen; fordert die Behörden Montenegros auf, sicherzustellen, dass Migranten und Flüchtlinge, die in Montenegro Asyl beantragen oder die durch montenegrinisches Hoheitsgebiet reisen, entsprechend dem Völkerrecht und dem EU-Recht behandelt werden und dass die Flüchtlingskonvention von 1951 und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingehalten werden; begrüßt die Annahme des Schengen-Aktionsplans und der Strategie für integrierte Migrationssteuerung für den Zeitraum 2017–2020;
38. fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit allen Länder des westlichen Balkans in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Migration stehen, fortzusetzen, damit die Normen und Standards der EU und auf internationaler Ebene eingehalten werden; begrüßt die bisher in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit;
39. begrüßt die aktive Beteiligung Montenegros am Westbalkan-Gipfel 2016 in Paris, insbesondere zur Konnektivitätsagenda; fordert die Behörden auf, das kürzlich mit Albanien unterzeichnete Abkommen zu Grenzübertritten sowie die Verordnung über transeuropäische Netze im Hinblick auf die Lizenzvergabe und die Gewährung eines freien Zugangs zum Eisenbahnmarkt umzusetzen; stellt fest, dass der Eisenbahnmarkt in Montenegro zwar 2014 für den Wettbewerb geöffnet wurde, dass bislang jedoch keine privaten Betreiber Interesse gezeigt haben, auf dem Markt tätig zu werden; fordert die Regierung auf, einen Eisenbahnmarkt mit transparenten Schienennutzungsgebühren und transparenter Zuteilung von Fahrwegkapazitäten zu schaffen, die vollständig mit dem Besitzstand der Union vereinbar sind;
40. begrüßt, dass das NATO-Beitrittsprotokoll Montenegros in Anerkennung der Bemühungen des Landes zur Umsetzung von Reformen im Mai 2016 unterzeichnet wurde und dass das Protokoll derzeit von den NATO-Mitgliedstaaten ratifiziert wird, zumal die NATO einen wesentlichen Faktor für die Sicherstellung von Stabilität und Frieden in den Westbalkanstaaten darstellt; fordert die NATO-Mitgliedstaaten in der EU auf, dem Ratifizierungsprozess Vorrang einzuräumen und anzuerkennen, dass die NATO-Mitgliedschaft für Montenegro eine wichtige symbolische und strategische Komponente im Prozess der euro-atlantischen Integration des Landes darstellt; weist darauf hin, dass die Verhandlungen über den Beitritt zur EU von dem Prozess des Beitritts zur NATO unabhängig sind;
41. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Montenegros zu übermitteln.