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Verfahren : 2016/2222(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0066/2017

Eingereichte Texte :

A8-0066/2017

Aussprachen :

PV 03/04/2017 - 19
CRE 03/04/2017 - 19

Abstimmungen :

PV 04/04/2017 - 7.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0098

Angenommene Texte
PDF 417kWORD 67k
Dienstag, 4. April 2017 - Straßburg
Palmöl und die Rodung von Regenwäldern
P8_TA(2017)0098A8-0066/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. April 2017 zu demThema „Palmöl und die Rodung von Regenwäldern“ (2016/2222(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2015–2030,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP21) erzielt wurde,

–  unter Hinweis auf den technischen Bericht der Kommission mit dem Titel: „Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf die Entwaldung“ (2013–063)(1),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Oktober 2008 mit dem Titel „Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt“ (COM(2008)0645),

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Amsterdam vom 7. Dezember 2015 mit dem Titel „Towards Eliminating Deforestation from Agricultural Commodity Chains with European Countries“ (Für Agrarrohstoffproduktionsketten mit europäischen Ländern ohne Entwaldung) zur Unterstützung einer vollständig nachhaltigen Lieferkette für Palmöl bis 2020 und zur Unterstützung der Einstellung der illegalen Entwaldung bis 2020,

–  unter Hinweis auf die Zusage der fünf Mitglied- und Unterzeichnerstaaten der Erklärung von Amsterdam (Dänemark, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und die Niederlande), wonach die Regierungen dieser Länder die Regelung unterstützen werden, damit die Palmölindustrie bis 2020 zu 100 % nachhaltig ist,

–  unter Hinweis auf die europäische Strategie für emissionsarme Mobilität vom Juli 2016 und den Vorschlag der Kommission vom 30. November 2016 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) (COM(2016)0767),

–  unter Hinweis auf die von der Kommission in Auftrag gegebene und finanzierte Studie vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel: „The land use change impact of biofuels consumed in the EU: Quantification of area and greenhouse gas impacts“ (Auswirkungen des Verbrauchs von Biokraftstoffen in der EU auf Landnutzungsänderungen: Quantifizierung von Gebieten und Auswirkungen in Bezug auf Treibhausgas),

–  unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel „Globiom: Grundlage der Biokraftstoffpolitik nach 2020“,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 18/2016 des Rechnungshofs mit dem Titel „Das EU-System zur Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe“,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (CBD),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES),

–  unter Hinweis auf Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das am 29. Oktober 2010 in Nagoya, Japan, angenommen wurde und am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten ist,

–  unter Hinweis auf die Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 und die dazugehörige Halbzeitüberprüfung(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2016 zur Halbzeitüberprüfung der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt(3),

–  unter Hinweis auf den Kongress der Weltnaturschutzunion ‚Internationale Union zur Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen‘ (IUCN), der 2016 in Hawaii stattfand, und ihren Antrag 066, der die Auswirkungen der Expansion der Palmölindustrie auf die biologische Vielfalt betrifft,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0066/2017),

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union das Übereinkommen von Paris ratifiziert hat und dass ihr im Hinblick auf die Verwirklichung der gesetzten Ziele in Bezug auf den Klimaschutz, Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung eine wesentliche Rolle zukommen sollte;

B.  in der Erwägung, dass die EU einen wesentlichen Beitrag zur Festlegung der Ziele nachhaltiger Entwicklung geleistet hat, die in engem Zusammenhang mit Palmöl stehen (Ziele 2, 3, 6, 14, 16 und 17 und insbesondere 12, 13 und 15);

C.  in der Erwägung, dass sich die EU im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verpflichtet hat, die Einführung einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern aller Art zu fördern, Entwaldung zu stoppen, geschädigte Wälder wieder herzustellen und die weltweiten Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen bis 2020 erheblich zu steigern; in der Erwägung, dass sich die EU im Rahmen der Agenda 2030 außerdem verpflichtet hat, im Einklang mit nationalen politischen Maßnahmen und globalen Prioritäten bis 2020 für nachhaltige Konsumgewohnheiten und Produktionsverfahren zu sorgen, Unternehmen nahezulegen, nachhaltige Verfahrensweisen zu übernehmen, Informationen bezüglich der Nachhaltigkeit in ihr Berichtswesen aufzunehmen und ein nachhaltiges Beschaffungswesen zu fördern;

D.  in der Erwägung, dass es viele Ursachen für weltweite Entwaldung gibt, darunter auch die Produktion von Agrargütern wie Soja, Rindfleisch, Mais und Palmöl;

E.  in der Erwägung, dass nahezu 49 % der gesamten jüngsten Entwaldung in den Tropen auf die illegale Rodung für die kommerzielle Landwirtschaft zurückzuführen ist, wobei diese Zerstörung durch die Nachfrage im Ausland nach Agrargütern wie Palmöl, Rindfleisch, Soja und Holzprodukten zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die illegale Umwandlung von tropischen Wäldern für die Zwecke der kommerziellen Landwirtschaft schätzungsweise jedes Jahr zu einer Produktion von 1,47 Gigatonnen CO2 führt, was 25 % der jährlichen Emissionen aus fossilen Brennstoffen in der EU entspricht(4);

F.  in der Erwägung, dass im Jahr 2015 in Indonesien und auf Borneo die schlimmsten Großflächenbrände seit nahezu zwei Jahrzehnten wüteten, die auf den globalen Klimawandel, Landnutzungsänderungen und Entwaldung zurückzuführen waren; in der Erwägung, dass extrem trockene Wetterbedingungen in den betreffenden Regionen voraussichtlich in Zukunft häufiger auftreten werden, sofern nicht mit abgestimmten Maßnahmen Brände verhindert werden;

G.  in der Erwägung, dass wegen der verheerenden Großflächenbrände in Indonesien und auf Borneo 69 Millionen Menschen gesundheitsschädlicher Luftverschmutzung ausgesetzt waren, was die Ursache für Tausende vorzeitiger Todesfälle war;

H.  in der Erwägung, dass die Brände in Indonesien in der Regel die Folge von Rodungen für Ölpalmenplantagen und andere landwirtschaftliche Zwecke sind; in der Erwägung, dass 52 % der Brände in Indonesien im Jahr 2015 kohlenstoffreiche Torfböden betrafen, wodurch das Land weltweit zu einem der Hauptverursacher der Erderwärmung geworden ist(5);

I.  in der Erwägung, dass es aufgrund fehlender genauer Karten von Palmölkonzessionen und Katasterämter in vielen Erzeugerländern schwierig ist, die für Waldbrände Verantwortlichen zu ermitteln;

J.  in der Erwägung, dass die EU in der in New York abgegebenen Waldgrundsatzerklärung zugesagt hat, „die Umsetzung des Ziels des Privatsektors zu erreichen, dass bis spätestens 2020 im Zuge der Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse wie Palmöl, Soja, Papier und Rindfleischerzeugnisse keine Entwaldung mehr stattfindet, wobei berücksichtigt wird, dass viele Unternehmen noch ehrgeizigere Ziele haben“;

K.  in der Erwägung, dass sich die EU 2008 verpflichtet hat, die Entwaldung bis 2020 um mindestens 50 % zu reduzieren und den weltweiten Verlust von Waldflächen bis 2030 zu stoppen;

L.  in der Erwägung, dass die wertvollen tropischen Ökosysteme, die lediglich 7 % der Weltfläche ausmachen, einer wachsenden Gefahr der Entwaldung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass das Anlegen von Ölpalmenplantagen zu großen Waldbränden, dem Austrocknen von Flüssen, Bodenerosion, der Entwässerung von Torfland, der Verschmutzung von Gewässern sowie insgesamt zu dem Verlust an Artenvielfalt führt, was bedeutet, dass viele Funktionen der Ökosysteme verloren gehen, was massive Folgen für das Weltklima, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und die Bewahrung der Umwelt in der ganzen Welt für jetzige und künftige Generationen hat;

M.  in der Erwägung, dass der Verbrauch von Palmöl und verarbeiteten Produkten, in denen Palmöl verwendet wird, eine wesentliche Rolle spielt, was die Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf die weltweite Entwaldung betrifft;

N.  in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Pflanzenölen im Allgemeinen steigen wird(6), wobei sich die Nachfrage nach Palmöl bis zum Jahr 2050 Prognosen zufolge verdoppeln wird(7); in der Erwägung, dass sich 90 % des Wachstums der Palmölproduktion seit den 1970er Jahren in Indonesien und Malaysia vollziehen; in der Erwägung, dass inzwischen auch in anderen asiatischen Ländern sowie in Afrika und Lateinamerika mit dem Anbau von Ölpalmen begonnen wurde und dort stetig neue Plantagen angelegt bzw. bestehende Plantagen erweitert werden, was bedeutet, dass es zu weiteren Umweltschäden kommen wird; stellt gleichwohl fest, dass mit dem Ersatz von Palmöl durch andere Pflanzenöle mehr Anbauflächen benötigt würden;

O.  in der Erwägung, dass die massive Verwendung von Palmöl hauptsächlich auf dessen niedrige Kosten zurückzuführen ist, die durch die steigende Zahl von Ölpalmenplantagen in entwaldeten Gebieten ermöglicht werden; in der Erwägung, dass zudem der Einsatz von Palmöl in der Lebensmittelindustrie einem nicht nachhaltigen Modell der Massenproduktion und des Massenverbrauchs entspricht, das der Nutzung und Förderung biologischer und hochwertiger Zutaten und Produkte direkt vor Ort zuwider läuft;

P.  in der Erwägung, dass Palmöl immer häufiger als Biokraftstoff und bei der Herstellung verarbeiteter Lebensmittel (etwa 50 % der abgepackten Waren enthalten mittlerweile Palmöl) Verwendung findet;

Q.  in der Erwägung, dass einige Unternehmen, die mit Palmöl Handel treiben, nicht eindeutig belegen können, dass das Palmöl in ihrer Lieferkette nicht mit Entwaldung, der Entwässerung von Torfland oder Umweltverschmutzung in Zusammenhang steht und dass es unter uneingeschränkter Einhaltung der Menschenrechte und angemessener Sozialstandards produziert wurde;

R.  in der Erwägung, dass die Kommission gemäß dem Siebten Umweltaktionsprogramm verpflichtet ist, die ökologischen Auswirkungen des Verbrauchs in der EU von Lebensmitteln und anderen Gütern in globalem Maßstab zu bemessen und gegebenenfalls politische Vorschläge zur Bewältigung der Untersuchungsergebnisse auszuarbeiten sowie die Entwicklung eines EU-Aktionsplans zur Entwaldung und Waldschädigung zu erwägen;

S.  in der Erwägung, dass die Kommission Studien über Entwaldung und Palmöl plant;

T.  in der Erwägung, dass die Höhe der gesamten Treibhausgasemissionen, die auf Landnutzungsänderungen im Zusammenhang mit Palmöl zurückzuführen sind, nicht bekannt ist; in der Erwägung, dass die wissenschaftlichen Erhebungen in diesem Bereich verbessert werden müssen;

U.  in der Erwägung, dass in den Erzeugerländern keine verlässlichen Daten über die Flächen vorliegen, die für den (genehmigten oder nicht genehmigten) Ölpalmenanbau bestimmt sind; in der Erwägung, dass zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Palmöl die ergriffenen Maßnahmen durch dieses Hindernis von Anfang an beeinträchtigt werden;

V.  in der Erwägung, dass im Jahr 2014 der Energiesektor für 60 % des in die EU eingeführten Palmöls verantwortlich war, wobei 46 % des importierten Palmöls als Kraftstoff im Verkehr (eine Steigerung um das Sechsfache gegenüber 2010) und 15 % zur Stromerzeugung und als Heizquelle verwendet wurden;

W.  in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge die Fläche des Landes, das weltweit bis 2020 für den Anbau von Ölpalmen für Biodiesel umgewandelt wird, eine Million Hektar betragen wird, wovon 570 000 Hektar auf umgewandelten Primärwald in Südostasien entfallen werden(8);

X.  in der Erwägung, dass es infolge der Vorgaben der EU zur Verwendung von Biokraftstoff für den Zeitraum bis 2020 zu Landnutzungsänderungen in einer Größenordnung von 8,8 Mio. Hektar gekommen ist, wovon 2,1 Mio. Hektar in Südostasien aufgrund des Drucks durch die Ausbreitung von Ölpalmenplantagen umgewandelt wurden, was in der Hälfte der Fälle zu Lasten von Tropenwald und Torfland ging;

Y.  in der Erwägung, dass durch die Abholzung von Regenwäldern die natürlichen Lebensräume von mehr als der Hälfte aller Tierarten und mehr als zwei Dritteln aller Pflanzenarten zerstört werden und deren Überleben dadurch bedroht wird; in der Erwägung, dass Regenwälder die Heimat von einigen der seltensten und nur dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind, die auf der roten Liste ernsthaft bedrohter Arten der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen (IUNC) aufgeführt sind, bei denen beobachtet, geschätzt, prognostiziert oder gemutmaßt wird, dass ihre Population in den vergangenen zehn Jahren bzw. drei Generationen um mehr als 80 % abgenommen hat; in der Erwägung, dass die EU-Verbraucher über die Bemühungen um den Schutz dieser Tier- und Pflanzenarten besser aufgeklärt werden sollten;

Z.  in der Erwägung, dass mehrere Untersuchungen weit verbreitete Verletzungen grundlegender Menschenrechte (darunter Vertreibungen, bewaffnete Gewalt, Kinderarbeit, Schuldknechtschaft und die Diskriminierung indigener Gemeinschaften) ergeben haben, die in vielen Ländern beim Anlegen und dem Betrieb von Ölpalmenplantagen begangen wurden;

AA.  in der Erwägung, dass laut äußerst besorgniserregenden Berichten(9) bei einem großen Teil der weltweiten Palmölproduktion die grundlegenden Menschenrechte verletzt und angemessene Sozialstandards nicht eingehalten werden sowie dabei häufig Kinderarbeit zum Einsatz kommt, und dass es zahlreiche Landkonflikte zwischen örtlichen und indigenen Gemeinschaften und den Inhabern von Palmölkonzessionen gibt;

Allgemeine Bemerkungen

1.  weist darauf hin, dass nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und nachhaltige Forstwirtschaft im Mittelpunkt der Ziele für nachhaltige Entwicklung stehen;

2.  weist nachdrücklich darauf hin, dass Wälder von größter Bedeutung für die Anpassung an den Klimawandel und die Eindämmung seiner Folgen sind;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass die weltweite Entwaldung durch komplexe Faktoren vorangetrieben wird, beispielsweise die Rodung für die Viehhaltung und den Anbau von Kulturpflanzen, insbesondere von Soja für die Verwendung als Tierfutter in der EU, und für die Erzeugung von Palmöl, sowie durch Zersiedelung, Holzeinschlag und andere Formen der intensiven Landwirtschaft;

4.  weist darauf hin, dass 73 % der Entwaldung auf der Welt durch Rodung für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse verursacht werden, wobei 40 % der Entwaldung auf der Welt durch die Umwandlung dieser Flächen in großflächige Monokultur-Ölpalmenplantagen verursacht werden(10);

5.  stellt fest, dass die Gewinnung von Palmöl nicht die alleinige Ursache von Entwaldung ist, da die Ausweitung illegaler Abholzungstätigkeit und der demografische Druck ebenfalls für das Problem verantwortlich sind;

6.  stellt fest, dass andere Öle auf Pflanzenbasis, die aus Sojabohnen, Rapssamen und anderen Kulturpflanzen hergestellt werden, eine viel schlechtere Ökobilanz aufweisen und dabei viel mehr extensive Landnutzung als bei Palmöl vonnöten ist; weist darauf hin, dass bei anderen Ölpflanzen für gewöhnlich eine intensivere Verwendung von Pestiziden und Düngemitteln stattfindet;

7.  stellt mit Besorgnis fest, dass die weltweite Nachfrage nach Land auf die steigende weltweite Nachfrage nach Biokraftstoffen und Rohstoffen sowie auf Bodenspekulation und Spekulation mit landwirtschaftlichen Rohstoffen zurückzuführen ist;

8.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die EU einer der größten Importeure von Erzeugnissen ist, die mit Entwaldung in Zusammenhang stehen, was verheerende Auswirkungen auf die Artenvielfalt hat;

9.  stellt fest, dass etwas weniger als ein Viertel aller landwirtschaftlichen Rohstoffe (nach ihrem Wert), die auf illegale Entwaldung zurückzuführen sind, für die EU bestimmt sind, wozu 27 % der gesamten Sojabohnen, 18 % des gesamten Palmöls, 15 % des gesamten Rindfleischs und 31 % des gesamten Leders gehören(11);

10.  weist darauf hin, dass die EU im Sinne wirksamer Maßnahmen gegen die Entwaldung im Zusammenhang mit dem Verbrauch von Agrargütern nicht nur die Palmölproduktion, sondern alle eingeführten landwirtschaftlichen Produkte in Betracht ziehen sollte;

11.  weist nachdrücklich darauf hin, dass Malaysia und Indonesien mit einem geschätzten Anteil von 85–90 % an der Weltproduktion die größten Erzeuger von Palmöl sind, und begrüßt, dass die Ausdehnung des Primärwalds in Malaysia seit 1990 zugenommen hat, ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass die Entwaldung in Indonesien derzeit mit einem Gesamtverlust von 0,5 % in fünf Jahren voranschreitet;

12.  weist darauf hin, dass Indonesien seit kurzem den dritthöchsten CO2-Ausstoß weltweit aufweist, die biologische Vielfalt in dem Land abnimmt und mehrere gefährdete wildlebende Tierarten vom Aussterben bedroht sind;

13.  erinnert daran, dass etwa 40 % des weltweiten Handels mit pflanzlichen Ölen auf Palmöl entfallen und dass die EU mit annähernd 7 Millionen Tonnen pro Jahr der weltweit zweitgrößte Importeur von Palmöl ist;

14.  ist beunruhigt darüber, dass etwa die Hälfte der illegal gerodeten Waldflächen für die Erzeugung von Palmöl genutzt wird, das für den EU-Markt bestimmt ist;

15.  weist darauf hin, dass Palmöl in der Agrar- und Lebensmittelindustrie als Inhalts- bzw. Austauschstoff zum Einsatz kommt, und zwar wegen seiner Ergiebigkeit, wegen seiner chemischen Eigenschaften wie der Lagerfähigkeit und des Schmelzpunkts und wegen des niedrigen Rohstoffpreises;

16.  stellt fest, dass Palmkernkuchen in der EU als Tierfutter verwendet wird, insbesondere in der Mast von Milch- und Fleischvieh;

17.  hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass in der EU strengere Sozial-, Gesundheits- und Umweltschutznormen gelten;

18.  ist sich uneingeschränkt bewusst, wie komplex und schwierig die Palmöl-Problematik ist, und betont, dass eine globale Lösung auf der Grundlage der kollektiven Verantwortung vieler Akteure gefunden werden muss; empfiehlt diesen Grundsatz nachdrücklich allen, die an der Lieferkette von Palmöl beteiligt sind, darunter die EU und andere internationalen Organisationen, die Mitgliedstaaten, Finanzinstitute, die Regierungen der Erzeugerländer, indigene Völker und örtliche Gemeinschaften, an der Produktion, dem Vertrieb, und der Verarbeitung von Palmöl beteiligte nationale und multinationale Unternehmen sowie Verbraucherschutzorganisationen und nichtstaatliche Organisationen; ist der Überzeugung, dass sich alle diese Akteure notwendigerweise daran beteiligen müssen, die vielen schwerwiegenden Probleme, die mit der nicht nachhaltigen Produktion und dem Verbrauch von Palmöl in Zusammenhang stehen, zu lösen, indem sie sich bei ihren Anstrengungen abstimmen;

19.  hebt die gemeinsame weltweite Verantwortung für die Einführung einer nachhaltigen Palmölproduktion hervor und betont dabei auch die wichtige Rolle der Lebensmittelindustrie, wenn es gilt, auf nachhaltig produzierte Alternativen zurückzugreifen;

20.  weist darauf hin, dass eine Reihe von Rohstoffproduzenten und -händlern, Einzelhandelsunternehmen und anderen Zwischenhändlern in der Lieferkette, zu denen europäische Unternehmen gehören, sich zur Produktion und dem Rohstoffhandel völlig ohne Entwaldung, zu keiner weiteren Umwandlung kohlenstoffreicher Torfböden, zur Achtung der Menschenrechte, Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Verifizierung durch Dritte und zu verantwortungsvollen Managementverfahren verpflichtet haben;

21.  erkennt an, dass die Erhaltung des Regenwalds und der weltweiten Artenvielfalt für die Zukunft der Erde und der Menschheit von größter Bedeutung sind, betont gleichwohl, dass die Anstrengungen zur Bewahrung des Regenwalds und der Artenvielfalt mit politischen Instrumenten der Entwicklung des ländlichen Raums einhergehen sollten, damit Armut vorgebeugt wird und neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Kleinbauerngemeinschaften in den betreffenden Gegenden geschaffen werden;

22.  vertritt die Auffassung, dass Bemühungen darum, der Entwaldung Einhalt zu gebieten, damit einhergehen müssen, dass Kapazitäten vor Ort aufgebaut werden, technologische Hilfe geleistet wird, bewährte Verfahren zwischen den Bevölkerungsgruppen ausgetauscht und Kleinbauern dabei unterstützt werden, ihre Kulturflächen möglichst wirksam zu nutzen, ohne dass noch mehr Wald umgewandelt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass agrarökologische Verfahren ein großes Potenzial aufweisen, was die Optimierung der Funktionen des Ökosystems betrifft, und zwar durch gemischte und sehr vielfältige Anbaumethoden, Agrarforstwirtschaft und Dauerkulturbetrieb, ohne sich in eine Inputabhängigkeit zu begeben oder auf Monokulturen zurückzugreifen;

23.  stellt fest, dass der Anbau von Ölpalmen einen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung von Ländern leisten und Landwirten konkrete wirtschaftliche Chancen bieten kann, sofern dies in verantwortungsvoller Weise und nachhaltiger Form geschieht und strenge Bedingungen für einen nachhaltigen Anbau festgelegt werden;

24.  nimmt die unterschiedlichen Arten freiwilliger Zertifizierungsregelungen wie RSPO, ISPO und MSPO zur Kenntnis und begrüßt deren Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Palmölproduktion; weist jedoch auch darauf hin, dass die Nachhaltigkeitskriterien dieser Standards Kritik ausgesetzt sind, und zwar insbesondere, was die ökologische und soziale Integrität anbelangt; betont gleichwohl, dass das Nebeneinander unterschiedlicher Regelungen für Verbraucher verwirrend ist und dass das eigentliche Ziel die Entwicklung einer einheitlichen Zertifizierungsregelung sein sollte, mit der sich die Sichtbarkeit von nachhaltigem Palmöl für Verbraucher erhöhen würde; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass mit einer solchen Zertifizierungsregelung gewährleistet ist, dass nur nachhaltig hergestelltes Palmöl auf den EU-Markt gelangt;

25.  stellt fest, dass auch unsere Partner außerhalb der EU stärker über ihre Rolle bei der Behandlung von Problemen der Nachhaltigkeit und Entwaldung unter anderem in deren Beschaffungspraxis aufgeklärt werden müssen;

Empfehlungen

26.  fordert die Kommission auf, den internationalen Verpflichtungen der EU nachzukommen, unter anderem jenen, die im Rahmen der Klimakonferenz von Paris (COP 21), des Waldforums der Vereinten Nationen (UNFF)(12), des Übereinkommens der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt(13), der Waldgrundsatzerklärung von New York und dem Ziel für nachhaltige Entwicklung eingegangen wurden, die Entwaldung bis 2020 zu beenden(14);

27.  nimmt das Potenzial von Initiativen wie der Waldgrundsatzerklärung von New York zur Kenntnis(15), wobei mit dieser Erklärung dazu beigetragen werden soll, dass die Privatwirtschaft ihr Ziel verwirklicht, dass bis spätestens 2020 keine Flächen mehr entwaldet werden, damit dort landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wie Palmöl, Soja, Papier und Rindfleisch produziert werden können; weist darauf hin, dass einige Unternehmen ehrgeizigere Ziele haben und dass zwar 60 % der am Handel mit Palmöl beteiligten Unternehmen ihre Beteiligung an diesen Initiativen zugesagt haben, aber bis dato nur 2 % von ihnen in der Lage sind, das Palmöl, mit dem sie handeln, zu seinem Ursprung zurückzuverfolgen(16);

28.  weist auf die Anstrengungen und Fortschritte der Lebensmittelbranche hin, zertifiziert nachhaltiges Palmöl (CSPO) zu verwenden; fordert alle Branchen, die Palmöl verwenden, auf, ihre Anstrengungen in dieser Hinsicht zu verstärken;

29.  fordert die Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, ihr Engagement unter Beweis zu stellen, was die Einführung einer EU-weiten nationalen Verpflichtung anbelangt, bis 2020 zu 100 % auf zertifiziert nachhaltiges Palmöl zurückzugreifen, indem unter anderem die Erklärung von Amsterdam mit dem Titel „Towards Eliminating Deforestation from Agricultural Commodity Chains with European Countries“ (Für Agrarrohstoffproduktionsketten mit europäischen Ländern ohne Entwaldung) unterzeichnet und umgesetzt wird, sowie auf die Einführung einer Verpflichtung der Industrie hinzuarbeiten, indem unter anderem die Erklärung von Amsterdam mit dem Titel „In Support of a Fully Sustainable Palm Oil Supply Chain by 2020“ (Zur Unterstützung einer vollständig nachhaltigen Lieferkette für Palmöl bis 2020) unterzeichnet und umgesetzt wird;

30.  fordert dass sich die Unternehmen, die Ölpalmen anbauen, an die Vereinbarung von Bangkok für einen einheitlichen Ansatz bei der Umsetzung der Zusagen für einen Verzicht auf Entwaldung halten und sie das Instrument „High Carbon stock“ (HCS) verwenden, mit dem für Ölpalmenplantagen geeignete Gebiete wie geschädigte Böden, die geringwertige Kohlenstoffspeicher sind und niedrigen Naturschutzwert haben, ausgewiesen werden können;

31.  fordert die EU auf, in ihrem Engagement nicht nachzulassen und die laufenden Verhandlungen über die freiwilligen FLEGT- Partnerschaftsabkommen voranzutreiben sowie dafür Sorge zu tragen, dass auch Holz aus der Umwandlung von Land für das Anlegen von Ölpalmenplantagen unter die endgültigen Abkommen fällt; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass diese Abkommen mit dem Völkerrecht und Zusagen in Bezug auf den Umweltschutz, die Menschenrechte und die nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen und dass sie zu angemessenen Maßnahmen für die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern führen, wozu der Schutz der Rechte örtlicher Gemeinschaften und indigener Völker gehört; stellt fest, dass ein ähnlicher Ansatz auch gewählt werden könnte, damit für verantwortungsvolle Palmöllieferketten gesorgt wird; regt an, dass die Maßnahmen der EU für die Palmölbranche auf den FLEGT-Grundsätzen des Dialogs zwischen mehreren Interessengruppen, der Bekämpfung tief verwurzelter Verwaltungsprobleme in den Erzeugerländern und unterstützenden EU-Einfuhrstrategien aufbauen; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen zu besseren Kontrollen der Palmölindustrie in den Zielländern führen können;

32.  stellt fest, dass die Zusammenarbeit mit den Erzeugerländern im Rahmen eines Informationsaustauschs über nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Entwicklungen und Handelsverfahren ein wichtiges Element darstellt; unterstützt die Erzeugerländer bei ihren Anstrengungen zur Ausarbeitung nachhaltiger Verfahren, die zu einer Verbesserung der Lebensumstände und der Volkswirtschaft in diesen Ländern beitragen können;

33.  fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren zum Thema Transparenz und die Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen und palmölverwendenden Unternehmen anzuregen und im Verbund mit den Mitgliedstaaten mit Drittländern zusammenzuarbeiten, damit dort innerstaatliche Rechtsvorschriften ausgearbeitet und umgesetzt werden, mit denen die gewohnheitsmäßigen Nutzungsrechte der ortsansässigen Bevölkerungsgruppen gewahrt und die Wälder, die Waldbevölkerung und ihre Lebensgrundlagen geschützt werden;

34.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob Verfahren eingeführt werden sollten, damit im Rahmen des Aktionsplans für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) über freiwillige Partnerschaftsabkommen (VPA) gegen die Umwandlung von Wäldern in gewerblich genutzte landwirtschaftliche Flächen vorgegangen wird und damit die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die indigenen Gemeinschaften und die Grund besitzenden Landwirte stärker in das Verfahren einbezogen werden;

35.  fordert die EU auf, als zusätzliches Element von freiwilligen Partnerschaftsabkommen entsprechende Rechtsvorschriften zu solchen Abkommen in Bezug auf Palmöl nach dem Vorbild der EU-Holzverordnung auszuarbeiten, die sich sowohl auf Unternehmen als auch auf Finanzinstitute bezieht; stellt fest, dass die EU zwar die Lieferketten von illegal geschlagenem Holz, illegal gefangenem Fisch und Mineralien aus Konfliktgebieten bereits reguliert, dies jedoch für die Lieferketten von landwirtschaftlichen Rohstoffen, durch deren Erzeugung Wälder gefährdet werden, bislang unterlassen hat; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mehr Anstrengungen auf die Umsetzung der Holzverordnung zu verwenden, damit ihre Wirksamkeit besser überprüft und festgestellt werden kann, ob sie als Muster für einen neuen Gesetzgebungsakt der EU dienen kann, mit dem der Verkauf von nicht nachhaltigem Palmöl in der EU verhindert wird;

36.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor eine Informationskampagne zu starten, mit der die Verbraucher umfassend über die positiven ökologischen, sozialen und politischen Folgen einer nachhaltigen Palmölproduktion aufgeklärt werden; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Informationen, mit denen die Nachhaltigkeit eines Produkts bestätigt wird, den Verbrauchern in Form eines sofort erkennbaren Zeichens für alle Produkte, die Palmöl enthalten, vermittelt werden, und empfiehlt nachdrücklich, dass dieses Zeichen auf dem Produkt oder der Verpackung sichtbar ist bzw. mittels technischer Lösungen leicht zugänglich ist;

37.  fordert die Kommission auf, mit anderen wichtigen Verbraucherländern von Palmöl wie China, Indien und den Erzeugerländern eng zusammenzuarbeiten, damit ihr Bewusstsein für die Problematik geschärft wird und gemeinsam Lösungen für das Problem der Entwaldung und Waldschädigung in den Tropen gefunden werden;

38.  sieht den Studien der Kommission zu Entwaldung und Palmöl mit Interesse entgegen, die erwartungsgemäß so bald wie möglich nach ihrem Fertigstellung vorgestellt werden;

39.  fordert die Kommission auf, umfassende Angaben zur Einfuhr von Palmöl in die EU sowie zu Verwendung und Verbrauch von Palmöl in der EU vorzulegen;

40.  fordert die Kommission auf, ihre Forschungstätigkeit zu intensivieren, damit Erkenntnisse über die Auswirkungen des Verbrauchs in Europa und von europäischen Investitionen auf den Entwaldungsprozess, soziale Probleme, bedrohte Arten und Umweltverschmutzung in Drittländern gewonnen werden, sowie an die Handelspartner außerhalb der EU zu appellieren, dies ebenfalls zu tun;

41.  fordert die Kommission auf, Technologien zu entwickeln und einen konkreten Aktionsplan vorzulegen, darunter Aufklärungskampagnen, mit denen den Auswirkungen des Verbrauchs in Europa auf die Entwaldung in Drittstaaten entgegengewirkt wird;

42.  erkennt den positiven Beitrag an, den bestehende Zertifizierungsregelungen leisten, stellt aber mit Bedauern fest, dass es weder bei RSPO, ISPO oder MSPO noch bei allen anderen anerkannten wichtigen Zertifizierungsregelungen den jeweiligen Mitgliedern tatsächlich untersagt ist, Regenwälder oder Torflandschaften in Ölpalmenplantagen umzuwandeln; ist daher der Auffassung, dass diese am meisten verbreiteten Zertifizierungsregelungen nicht in der Lage sind, die Treibhausgasemissionen wirksam zu begrenzen, wenn Plantagen angelegt oder betrieben werden, und sie folglich auch nicht in der Lage sind, Großbrände in Urwäldern und Torflandschaften zu verhindern; fordert die Kommission auf, für eine unabhängige Prüfung und Überwachung dieser Zertifizierungsregelungen zu sorgen, sodass gewährleistet ist, dass das in der EU vertriebene Palmöl allen erforderlichen Standards entspricht und nachhaltig ist; stellt fest, dass das Problem der Nachhaltigkeit in der Palmölbranche durch freiwillige Maßnahmen und Strategien allein nicht gelöst werden kann, sondern, dass auch für Palmölunternehmen verbindliche Regeln und ein zwingend vorgeschriebenes Zertifizierungssystem erforderlich sind;

43.  fordert die EU auf, Mindestkriterien der Nachhaltigkeit für Palmöl und Palmöl enthaltende Produkte, die in die EU eingeführt werden, einzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass Palmöl in der EU

   weder unmittelbar noch mittelbar zu einer Schädigung des Ökosystems wie zum Beispiel durch die Abholzung von Primär- und Sekundärwäldern und die Zerstörung oder Schädigung von Torfland oder anderen ökologisch wertvollen Lebensräumen geführt hat und nicht die Ursache für einen Verlust an biologischer Vielfalt in erster Linie von bedrohten Tier- und Pflanzenarten ist,
   nicht zu einer Änderung der Praktiken der Landbewirtschaftung mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt geführt hat,
   nicht der Auslöser von wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Problemen und Konflikten ist, wozu die speziellen Probleme der Kinderarbeit, Zwangsarbeit, des Landraubs und der Vertreibung indigener Gemeinschaften gehören,
   für absolut keine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und sozialen Rechte verantwortlich ist sowie uneingeschränkt mit angemessenen Sozial- und Arbeitsstandards in Einklang steht, mit denen die Sicherheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer gewährleistet werden soll;
   die Einbindung von Kleinbauern, die Palmöl erzeugen, in das Zertifizierungssystem ermöglicht, wobei diese einen gerechten Anteil am Gewinn erhalten;
   in Plantagen angebaut wurde, die unter Verwendung moderner agro-ökologischer Verfahren betrieben werden, damit der Umstieg auf nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren vorangetrieben wird und negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft minimiert werden;

44.  stellt fest, dass es bereits strenge Standards für eine verantwortungsvolle Palmölproduktion gibt, darunter die von der Palm Oil Innovation Group (POIG) entwickelten Standards, die aber mit Ausnahme von RSPO Next von den meisten Unternehmen und Zertifizierungsregelungen noch nicht übernommen worden sind;

45.  betont, wie wichtig es ist, dass alle Akteure entlang der Lieferkette zwischen nachhaltig und nicht nachhaltig gewonnenem Palmöl und dessen Reststoffen und Nebenprodukten unterscheiden können; betont, wie wichtig die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und Transparenz in allen Phasen der Lieferkette sind;

46.  fordert die EU auf, einen verbindlichen Regelungsrahmen zu schaffen, damit alle Lieferketten der Importeure landwirtschaftlicher Rohstoffe bis zum Ursprung der Rohstoffe rückverfolgt werden können;

47.  fordert die Kommission auf, die Nachverfolgbarkeit von in die EU eingeführtem Palmöl zu verbessern und zu erwägen, dass bis zur Einführung einer einheitlichen Zertifizierungsregelung unterschiedliche Zollregelungen angewandt werden, die den tatsächlichen Kosten, die sich aus der Umweltbelastung ergeben, stärker Rechnung tragen; fordert die Kommission außerdem auf, die Einführung und Anwendung von nicht diskriminierenden tarifären und nicht tarifären Hemmnissen gemäß der CO2-Bilanz von Palmöl in Erwägung zu ziehen; fordert, dass das Verursacherprinzip bei Entwaldung in vollem Maße angewandt wird;

48.  fordert die Kommission auf, Sanktionen bei Verstößen klar und deutlich festzulegen, gleichzeitig aber die Handelsbeziehungen zu Drittländern aufrechtzuerhalten;

49.  fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bei der Weltzollorganisation (WZO) eine Reform der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) anzuregen, damit jeweils zwischen zertifiziertem nachhaltigen und nicht nachhaltigem Palmöl und den jeweiligen Derivaten unterschieden werden kann;

50.  fordert die Kommission auf, unverzüglich verbindliche Zusagen in die Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung ihrer Handelsabkommen und Übereinkünfte über Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen, darunter insbesondere eine Garantie in Handelsabkommen mit Erzeugerländern, dass keine weitere Entwaldung zugelassen wird, damit durchgreifende und durchsetzbare Maßnahmen gegen nicht nachhaltige Forstpraktiken in den Erzeugerländern eingeführt werden;

51.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf die Entwicklung von Instrumenten zu konzentrieren, mit denen das Thema des Umweltschutzes besser in die Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden kann; stellt fest, dass diese Herangehensweise helfen wird, zu verhindern, dass Maßnahmen im Bereich der Entwicklung zu unbeabsichtigten Umweltproblemen führen, sondern dass es vielmehr zu einer Synergie zwischen diesen Maßnahmen und Umweltschutzmaßnahmen kommt;

52.  weist darauf hin, dass mangelhafte Regelungen für Katasterämter in den Erzeugerländern ein großes Hindernis bei der Kontrolle der Ausbreitung von Ölpalmenplantagen darstellen und es den Kleinbauern erschweren, Zugang zu Krediten zu erhalten, die sie für die Verbesserung der Nachhaltigkeitsbilanz ihrer Plantagen benötigen; stellt fest, dass die Stärkung der Regierungsführung und der forstwirtschaftlichen Einrichtungen auf lokaler und nationaler Ebene Voraussetzung für eine effiziente Umweltpolitik ist; fordert die Kommission auf, den Erzeugerländern technische und finanzielle Unterstützung anzubieten, damit diese ihre Regelungen für Katasterämter verbessern und die ökologische Nachhaltigkeit von Ölpalmenplantagen erhöhen können; weist darauf hin, dass die Kartierung in der Erzeugerländern unter anderem mithilfe von Satelliten und der Geomatik die einzige Möglichkeit bietet, Ölpalmenkonzessionen zu überwachen und gezielte Strategien der Aufforstung, Wiederaufforstung und Schaffung von ökologischen Korridoren zu entwerfen; fordert die Kommission auf, die Erzeugerländer bei der Einführung von Brandverhütungsregelungen zu unterstützen;

53.  unterstützt das unlängst von der indonesischen Regierung erlassene Moratorium für Torfböden, durch das die Ausweitung der Plantagen auf aufgeforstete Torfböden verhindert werden dürfte; unterstützt die Einrichtung einer Agentur für die Regeneration von Torfböden, deren Ziel darin besteht, 2 Mio. Hektar Torfböden zu regenerieren, die durch Brände beschädigt worden sind;

54.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen des Dialogs mit diesen Ländern für die Notwendigkeit einzusetzen, eine weitere Ausweitung der Fläche für den Ölpalmenanbau zu stoppen, indem unter anderem keine neuen Konzessionen vergeben werden, damit der verbliebene Regenwald erhalten bleibt;

55.  ist beunruhigt darüber, dass es bei Landverkäufen zu Verstößen gegen den Grundsatz der freien, vorab und in Kenntnis der Sachlage erteilten Zustimmung der ortsansässigen Bevölkerung gemäß dem IAO-Übereinkommen Nr. 169 kommen kann; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die internationalen Normen für verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen in die Landwirtschaft von in der EU ansässigen Investoren in vollem Umfang eingehalten werden, und zwar insbesondere die Leitlinien für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten der FAO und der OECD, die freiwilligen Leitlinien der FAO für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen; hebt hervor, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um denjenigen, deren Rechte durch Unternehmen verletzt wurden, Zugang zu Rechtsbehelfen zu verschaffen;

56.  fordert deshalb die zuständigen staatlichen Stellen in den Erzeugerländern auf, die Menschenrechte und auch die Landrechte der Waldbewohner zu achten und sich in umwelt-, sozial- und gesundheitspolitischen Angelegenheiten stärker zu engagieren und dabei den freiwilligen Leitlinien der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zu Landnutzungsrechten Rechnung zu tragen(17);

57.  fordert nachdrücklich, dass die EU Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Familienbetriebe in den ländlichen Gebieten vor Ort unterstützt und die nationale und kommunale Eintragung von Grundeigentum und Grundbesitz fördert;

58.  betont, dass die Entwaldung der Flächen der indigenen Völker nur langsam voranschreitet, wenn die traditionellen Systeme im Hinblick auf Grundbesitz und Ressourcenbewirtschaftung geschützt sind, die ein großes Potenzial für die kostenwirksame Senkung der Emissionen und die Sicherung der globalen Ökosystemleistungen bergen; fordert, dass internationale Mittel für Klimaschutz und Entwicklung eingesetzt werden, um die Flächen der indigenen Völker und der Gemeinschaften zu schützen und jene indigenen Völker und Gemeinschaften zu unterstützen, die in den Schutz ihrer Flächen investieren;

59.  weist nachdrücklich darauf hin, dass in Armut lebende Frauen in ländlichen Gebieten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts in besonderem Maße von forstwirtschaftlichen Ressourcen abhängig sind; betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den nationalen forstpolitischen Strategien und den nationalen Forstämtern durchgehend berücksichtigt werden muss, damit unter anderem der Zugang zu Grundbesitz und anderen Ressourcen für Frauen gefördert wird;

60.  erinnert die Kommission an ihre Mitteilung mit dem Titel „Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt“(COM(2008)0645), in der ein ganzheitlicher Ansatz in Bezug auf die Entwaldung in den Tropen hervorgehoben wird, bei dem sämtliche Triebfedern der Entwaldung, darunter die Erzeugung von Palmöl, Berücksichtigung finden; erinnert die Kommission an ihr Ziel in den COP21-Verhandlungen, den weltweiten Waldschwund spätestens bis 2030 zu stoppen und die Bruttoentwaldung in den Tropen bis 2020 um mindestens 50 % gegenüber dem gegenwärtigen Niveau zu senken;

61.  fordert die Kommission auf, den Entwurf eines EU-Aktionsplans zu Entwaldung und Waldschäden voranzutreiben, der konkrete regulatorische Maßnahmen enthält, mit denen sichergestellt wird, dass Lieferketten und Finanztransaktionen in Verbindung mit der EU gemäß dem 7. UAP nicht zu Entwaldung oder Waldschäden führen, sowie auf einen EU-Aktionsplan zu Palmöl hinzuarbeiten; fordert die Kommission auf, eine einheitliche Definition des Begriffs „ohne Entwaldung" einzuführen;

62.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich zu einer Bestimmung des Begriffs „Wald“ auf, die die biologische, gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt umfasst, damit Landnahmen und die Zerstörung der Regenwälder aufgrund großer Ölpalmen-Monokulturen verhindert werden, da ansonsten die Klimaschutzverpflichtungen der EU gefährdet würden; betont, dass den heimischen Arten Vorrang eingeräumt werden muss, wodurch die Ökosysteme und Lebensräume sowie die ortsansässige Bevölkerung geschützt werden;

63.  fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan der EU für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln vorzulegen.

64.  betont, dass Institutionen für Entwicklungsfinanzierung dafür sorgen sollten, dass ihre Sozialschutz- und Umweltschutzstrategien verbindlich sind und mit den internationalen Vorschriften über Menschenrechte in vollem Einklang stehen; fordert mehr Transparenz im Hinblick auf die Finanzierung privater und öffentlicher Finanzinstitute;

65.  fordert die Mitgliedstaaten auf, verbindliche Vorschriften einzuführen, mit denen nachhaltiges Palmöl in allen nationalen öffentlichen Vergabeverfahren gefördert wird,

66.  stellt mit Besorgnis fest, dass die gewerbliche Landwirtschaft weiterhin eine wichtige Ursache für die weltweite Entwaldung ist und dass etwa die Hälfte der Entwaldung in den Tropen seit 2000 auf die illegale Umwandlung von Wäldern in gewerblich genutzte landwirtschaftliche Flächen zurückzuführen ist, was auch ein Konfliktrisiko bergen kann; fordert eine bessere Koordinierung der politischen Strategien für die Forstwirtschaft, die gewerbliche Landwirtschaft, die Landnutzung und die Entwicklung des ländlichen Raums, damit die Ziele für nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden und den Klimaschutzverpflichtungen nachgekommen wird; betont, dass die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) auch in diesem Bereich – unter anderem im Hinblick auf die Politik der EU zu erneuerbaren Energiequellen – erforderlich ist;

67.  weist auf die Probleme hin, die im Zusammenhang mit Landkonzentrationsprozessen und Landnutzungsänderungen bei der Anlage von Monokulturen wie Ölpalmenplantagen entstehen;

68.  fordert die Kommission auf, weitere Forschungstätigkeit zu den Auswirkungen von Landnutzungsänderungen, einschließlich der Entwaldung und der Gewinnung von Bioenergie, auf Treibhausgasemissionen zu unterstützen;

69.  fordert die Kommission auf, eine Vorbildrolle gegenüber anderen Ländern einzunehmen, indem sie in den Rechtsvorschriften der EU Verbuchungsvorschriften für Treibhausgasemissionen aus bewirtschafteten Feuchtgebieten und für Landnutzungsänderungen von Feuchtgebieten festlegt;

70.  nimmt die Auswirkungen großflächiger Ölpalmen-Monokulturen zur Kenntnis, durch die zum einen der Schädlingsbefall steigt, immer mehr Wasser durch Agrochemikalien verschmutzt wird und die Bodenerosion zunimmt und zum anderen die Kohlenstoffspeicherung und das Ökosystem gesamter Regionen beeinträchtigt werden sowie die Wanderung von Tierarten behindert wird;

71.  weist auf neueste Forschungsergebnisse hin, durch die nachgewiesen wurde, dass durch Mischanbau nach den Grundsätzen der Agrarforstwirtschaft in Ölpalmenplantagen ein kombinierter Nutzen erzielt werden kann, was die Artenvielfalt, die Produktivität und positive soziale Auswirkungen anbelangt;

72.  fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und andere politische Maßnahmen der EU stimmig sind, und Synergien zwischen ihnen zu fördern sowie sicherzustellen, dass sie so gestaltet und durchgeführt werden, dass sie mit Programmen gegen Entwaldung in Entwicklungsländern wie REDD+ in Einklang stehen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die GAP-Reform weder unmittelbar noch mittelbar eine weitere Entwaldung zur Folge hat, sondern dass durch sie das Ziel unterstützt wird, der weltweiten Entwaldung Einhalt zu gebieten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Umweltprobleme im Zusammenhang mit Entwaldung infolge der Palmölproduktion auch bei Betrachtung der Ziele der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 in Angriff genommen werden, die ein zentraler Bestandteil des auswärtigen Handelns der EU in diesem Bereich sein sollte;

73.  fordert die Kommission auf, Organisationen zu unterstützen, deren Ziel vornehmlich der In-situ-Schutz (aber auch der Ex-situ-Schutz) aller Tierarten ist, deren Lebensräume infolge der Entwaldung zwecks Palmölproduktion zerstört werden;

74.  fordert, auf EU-Ebene mehr Forschung zu nachhaltigem Tierfutter, um für die EU-Landwirtschaft Alternativen zu Produkten der Ölpalme zu entwickeln;

75.  stellt fest, dass 70 % des in der EU verbrauchten Biokraftstoffs auch in der EU angebaut bzw. erzeugt werden und dass es sich bei den in die EU eingeführten Biokraftstoffen zu 23 % um Palmöl (hauptsächlich aus Indonesien) und zu 6 % um Soja handelt(18);

76.  weist darauf hin, dass sich die Nachfrage nach Biokraftstoff in der EU indirekt auf die Zerstörung des Regenwalds auswirkt;

77.  stellt fest, dass mit Einbezug der indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) Biokraftstoffe, die aus pflanzlichen Agrarerzeugnissen gewonnen werden, in einigen Fällen sogar zu einem deutlichen Anstieg der Treibhausgasemissionen führen können, z. B. bei der Verbrennung von Lebensräumen mit hohen Kohlenstoffbeständen, wie Tropenwälder und Torfland; ist beunruhigt darüber, dass die Auswirkungen der indirekten Landnutzungsänderung auf die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen nicht in die Bewertung von freiwilligen Systemen durch die Kommission einfließen;

78.  fordert die Organe der EU auf, im Rahmen der Reform der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen konkrete Überprüfungsverfahren im Hinblick auf Landbesitzkonflikte, Zwangs- und Kinderarbeit, schlechte Arbeitsbedingungen für Landwirte und Gefahren für Gesundheit und Sicherheit in das freiwillige System aufzunehmen; fordert die EU außerdem auf, die Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen zu berücksichtigen und Anforderungen im Bereich der sozialen Verantwortung in die Reform der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen aufzunehmen;

79.  fordert, dass in die EU-Rechtsvorschriften über Biokraftstoffe wirksame Nachhaltigkeitskriterien – auch soziale Kriterien – aufgenommen werden, mit denen Land mit hohem Wert in Bezug auf die Artenvielfalt, Flächen mit hohen Kohlenstoffbeständen und Torfmoore geschützt werden;

80.  nimmt den jüngsten Bericht des Europäischen Rechnungshofs(19) zur Kenntnis, in dem die bestehenden Zertifizierungsregelungen für Biokraftstoffe analysiert werden und festgestellt wird, dass in ihnen wichtige Aspekte der Nachhaltigkeit fehlen, so zum Beispiel die fehlende Berücksichtigung mittelbarer Auswirkungen der Nachfrage, fehlende Verifizierung und die Tatsache, dass nicht garantiert werden kann, dass zertifizierte Biokraftstoffe nicht für Entwaldung mit negativen sozioökonomischen Folgen verantwortlich sind; ist sich der Anliegen in Bezug auf die Transparenz der Evaluierung von Zertifizierungsregeln bewusst; fordert die Kommission auf, die Transparenz der Nachhaltigkeitsregelungen unter anderem durch die Erstellung einer geeigneten Liste der zu prüfenden Aspekte, (wie zum Beispiel der jährlichen Berichte) und durch die mögliche Forderung erhöhen, dass Prüfungen durch unabhängige Dritte durchgeführt werden; fordert, dass die Kommission mehr Befugnisse für die Verifizierung und Überwachung von Regelungen, Berichten und Tätigkeiten erhält;

81.  fordert, dass die diesbezüglichen Empfehlungen des Rechnungshofs – wie von der Kommission zugesagt – umgesetzt werden;

82.  stellt mit Besorgnis fest, dass 46 % des gesamten von der EU eingeführten Palmöls zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet wird, wofür die Nutzung einer Fläche von etwa einer Million Hektar in den Tropen erforderlich ist; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit nach Möglichkeit bis 2020 Palmöl und andere Pflanzenöle, die einer Entwaldung Vorschub leisten, nicht mehr als Bestandteil von Biokraftstoffen verwendet werden;

83.  weist darauf hin, dass allein das Verbot oder der schrittweise Ausstieg aus der Verwendung von Palmöl dazu führen kann, dass es durch andere Pflanzenöle aus den Tropen für die Produktion von Biokraftstoff ersetzt wird, die aller Wahrscheinlichkeit nach in denselben ökologisch sensiblen Regionen wie Palmöl angebaut werden und möglicherweise noch viel schwerwiegendere Auswirkungen auf die Artenvielfalt, Landnutzung und Treibhausgasemissionen als Palmöl selbst haben; empfiehlt die Suche nach und Förderung von stärker nachhaltigen Alternativen für Biokraftstoffe, wie es in Europa gewonnene Öle aus dem Anbau von Raps und Sonnenblumen sind;

84.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gleichzeitig die Weiterentwicklung von Biokraftstoffen der zweiten und dritten Generation zu unterstützen, damit das Risiko der indirekten Landnutzungsänderung in der EU reduziert wird und dort Anreize für einen Übergang zu fortgeschrittenen Biokraftstoffen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1513 und im Einklang mit der Kreislaufwirtschaft, der Ressourceneffizienz und den ehrgeizigen Plänen der EU für eine emissionsarme Mobilität geschaffen werden;

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o   o

85.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) http://ec.europa.eu/environment/forests/pdf/1.%20Report%20analysis%20of%20impact.pdf
(2) Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Biologische Vielfalt - Naturkapital und Lebensversicherung: EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020“ (COM(2011)0244).
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0034.
(4) Quelle: Forest Trends: Consumer Goods and Deforestation: An Analysis of the Extent and Nature of Illegality in Forest Conversion for Agriculture and Timber Plantations (http://www.forest-trends.org/documents/files/doc_4718.pdf).
(5) Quelle: World Resources Institute (http://www.wri.org/blog/2015/10/indonesia%E2%80%99s-fire-outbreaks-producing-more-daily-emissions-entire-us-economy).
(6) http://www.fao.org/docrep/016/ap106e/ap106e.pdf (FAO, World Agriculture Towards 2030/2050 - The 2012 Revision).
(7) http://wwf.panda.org/what_we_do/footprint/agriculture/palm_oil/ (WWF).
(8) Quelle: Globiom-Bericht. (https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/Final%20Report_GLOBIOM_publication.pdf).
(9) Beispiele: Amnesty International - The Great Palm Oil Scandal (https://www.amnesty.org/en/documents/asa21/5243/2016/en/) and Rainforest Action Network - The Human Cost of Conflict Palm Oil (https://d3n8a8pro7vhmx.cloudfront.net/rainforestactionnetwork/pages/15889/attachments/original/1467043668/The_Human_Cost_of_Conflict_Palm_Oil_RAN.pdf?1467043668).
(10) The impact of EU consumption on deforestation: Comprehensive analysis of the impact of EU consumption on deforestation, (Zu den Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf die Entwaldung: Umfassende Analyse der Auswirkungen des Verbrauchs in der EU auf die Entwaldung) 2013, Europäische Kommission, http://ec.europa.eu/environment/forests/pdf/1.%20Report%20analysis%20of%20impact.pdf (S. 56).
(11) Quelle: FERN: Stolen Goods The EU’s complicity in illegal tropical deforestation (http://www.fern.org/sites/fern.org/files/Stolen%20Goods_EN_0.pdf).
(12) Schlussfolgerungen des Waldforums der Vereinten Nationen.
(13) Übereinkommen der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt, Aichi-Ziele: https://www.cbd.int/sp/targets/
(14) Ziele für nachhaltige Entwicklung, Artikel 15 Absatz 2, Ziel, die Entwaldung aufzuhalten (https://sustainabledevelopment.un.org/sdg15).
(15) Klimagipfel der Vereinten Nationen, 2014.
(16) http://forestdeclaration.org/wp-content/uploads/2015/09/2016-NYDF-Goal-2-Assessment-Report.pdf
(17) Freiwillige Leitlinien der FAO der VN für die verantwortungsvolle Regulierung von Besitz- und Nutzungsrechten an Land, Fischgründen und Wäldern, Rom 2012, http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/FreiwilligeLeitlinienRegulierung.pdf
(18) Eurostat – Versorgung, Umwandlung, Verbrauch – erneuerbare Energien – jährliche Daten (nrg_107a), Globiom-Studie mit dem Titel „The land use change impact of biofuels consumed in the EU“ (Auswirkungen des Verbrauchs von Biokraftstoffen in der EU auf Landnutzungsänderungen) und http://www.fediol.be/
(19) Quelle: Europäischer Rechnungshof: Zertifizierung von Biokraftstoffen: Schwachstellen bei der Anerkennung und Überwachung der Systeme (www.eca.europa.eu/Lists/News/NEWS1607_21/INSR_BIOFUELS_DE.pdf).

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