Ratifizierung des Protokolls von 2010 zu dem Übereinkommen über schädliche und gefährliche Stoffe und Beitritt zu diesem Protokoll mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen (13806/2015 – C8-0410/2015 – 2015/0135(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13806/2015),
– unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen von 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See (im Folgenden: „HNS-Übereinkommen von 1996“),
– unter Hinweis auf das Protokoll von 2010 zum HNS-Übereinkommen von 1996,
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0410/2015),
– unter Hinweis auf den Beschluss 2002/971/EG des Rates vom 18. November 2002 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Gemeinschaft das Internationale Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See von 1996 (HNS-Übereinkommen) zu ratifizieren oder diesem beizutreten(1),
– unter Hinweis auf das Gutachten des Gerichtshofs vom 14. Oktober 2014(2),
– unter Hinweis auf seine Interimsentschließung vom 8. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates(3),
– unter Hinweis auf die Folgemaßnahmen der Kommission vom 4. Oktober 2016 zu der Interimsentschließung,
– unter Hinweis auf die am 19. Februar 2016 vom Rechtsausschuss angenommene und dem Zwischenbericht des Rechtsausschusses als Anlage beigefügte Stellungnahme (in Form eines Schreibens) zu der angemessenen Rechtsgrundlage für den genannten Entwurf eines Beschlusses des Rates(4) (A8‑0191/2016),
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rechtsausschusses (A8-0076/2017),
1. gibt seine Zustimmung zu der Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.