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Verfahren : 2017/0011(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0073/2017

Eingereichte Texte :

A8-0073/2017

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 05/04/2017 - 9.4

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0106

Angenommene Texte
PDF 245kWORD 41k
Mittwoch, 5. April 2017 - Straßburg
Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf das Informationssystem in Kroatien *
P8_TA(2017)0106A8-0073/2017

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2017 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Bereich des Schengener Informationssystems in der Republik Kroatien (COM(2017)0017 – C8-0026/2017 – 2017/0011(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2017)0017),

–  gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte vom 9. Dezember 2011(1), gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C8-0026/2017),

–  gestützt auf Artikel 78c seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0073/2017),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 112 vom 24.2.2012, S. 21.

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