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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2015/0268(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0238/2016

Eingereichte Texte :

A8-0238/2016

Aussprachen :

PV 14/09/2016 - 20
CRE 14/09/2016 - 20
PV 04/04/2017 - 17
CRE 04/04/2017 - 17

Abstimmungen :

PV 15/09/2016 - 11.6
CRE 15/09/2016 - 11.6
Erklärungen zur Abstimmung
PV 05/04/2017 - 9.8

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0353
P8_TA(2017)0110

Angenommene Texte
PDF 252kWORD 55k
Mittwoch, 5. April 2017 - Straßburg
Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist ***I
P8_TA(2017)0110A8-0238/2016
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2017 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist (COM(2015)0583 – C8-0375/2015 – 2015/0268(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2015)0583),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0375/2015),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 17. März 2016(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. März 2016(2),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und die Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0238/2016),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder zu ändern beabsichtigt;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 195 vom 2.6.2016, S. 1.
(2) ABl. C 177 vom 18.5.2016, S. 9.
(3) Dieser Standpunkt ersetzt die am 15. September 2016 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P8_TA(2016)0353).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. April 2017 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2017/... des Europäischen Parlaments und des Rates über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG
P8_TC1-COD(2015)0268

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2017/1129.)

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