Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2017/2022(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0156/2017

Eingereichte Texte :

A8-0156/2017

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 05/04/2017 - 9.12
CRE 05/04/2017 - 9.12

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0114

Angenommene Texte
PDF 385kWORD 61k
Mittwoch, 5. April 2017 - Straßburg
Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2018 – Einzelplan I – Europäisches Parlament
P8_TA(2017)0114A8-0156/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2017 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2018 (2017/2022(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(1) des Rates, insbesondere auf Artikel 36,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(2),

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3) (IIV vom 2. Dezember 2013),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union(4),

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2016 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2016 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Dezember 2016 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017(7),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2018,

–  unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 3. April 2017 gemäß Artikel 25 Absatz 7 und Artikel 96 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 96 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,

–  gestützt auf die Artikel 96 und 97 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0156/2017),

A.  in der Erwägung, dass dieses Verfahren das dritte Haushaltsverfahren ist, das vollständig in die neue Wahlperiode fällt, und im fünften Jahr des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 stattfindet;

B.  in der Erwägung, dass der im Bericht des Generalsekretärs vorgeschlagene Haushaltsplan für 2018 vor dem Hintergrund einer Anhebung der Obergrenze von Rubrik V im Vergleich zu 2017 erstellt wird, wodurch mehr Raum für Wachstum und Investitionen geschaffen wird und die Umsetzung von Maßnahmen zur Erzielung von Einsparungen und zur Verbesserung der Effizienz fortgeführt wird;

C.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär sieben vorrangige Ziele für den Haushaltsplan 2018 vorgeschlagen hat, nämlich die Einleitung der Kommunikationskampagne für die Wahl 2019, die Konsolidierung der Sicherheitsmaßnahmen, die Weiterführung der mehrjährigen Bauvorhaben, Investitionen in die Digitalisierung und die Automatisierung der Verfahren, die Fortsetzung der Maßnahmen zur Einführung des Irischen als vollwertiger Amtssprache, die Analyse der möglichen Folgen des „Brexit“ und die Förderung eines umweltfreundlichen Ansatzes in der Verkehrspolitik;

D.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär im Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 2018 ein Budget von 1 971 883 373 EUR vorgeschlagen hat, was gegenüber dem Haushaltsplan 2017 eine Steigerung um insgesamt 3,26 % bedeutet und 19,06 % der Mittel von Rubrik V des MFR 2014-2020 ausmacht;

E.  in der Erwägung, dass vom Generalsekretär außerordentliche Investitionen in Höhe von 47,6 Mio. EUR vorgeschlagen wurden, um die Sicherheitsprojekte zu stärken, die Erbpachtzahlungen für das ADENAUER-Bauvorhaben aufzubringen und die Kommunikationskampagne für die Wahl 2019 einzuleiten;

F.  in der Erwägung, dass fast 68 % der Haushaltsmittel indexgebundene Ausgaben sind, die größtenteils die Bezüge und Zulagen der Mitglieder und des Personals sowie Gebäude betreffen, die gemäß dem Statut, anhand der sektorspezifischen Indexierung oder an die Inflationsrate angepasst werden;

G.  in der Erwägung, dass der Bericht des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Frauen im Europäischen Parlament“, der am 8. März 2017 anlässlich des Internationalen Tags der Frau veröffentlicht wurde, ein geschlechtsbezogenes Ungleichgewicht bei den leitenden Positionen im Parlament aufzeigt, wo 83,3 % der Stellen des stellvertretenden Generalsekretärs und der Generaldirektoren männlich und 16,7 % weiblich besetzt sind, 70,2 % der Direktorenstellen männlich besetzt sind und 29,8 % weiblich und es 65,9 % Referatsleiter und 34,1 % Referatsleiterinnen gibt;

H.  in der Erwägung, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Union dazu verpflichtet, die sprachliche Vielfalt zu achten, und eine Diskriminierung aufgrund der Sprache verbietet, wodurch jedem Unionsbürger das Recht verliehen wird, jede der 24 Amtssprachen der Union bei der Korrespondenz mit Organen der Union zu verwenden, die in der gleichen Sprache antworten müssen;

I.  in der Erwägung, dass das Parlament bereits in seiner Entschließung vom 29. April 2015 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2016(8) betont hat, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2016 auf einer realistischen Grundlage festgelegt werden und mit den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin und der wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen sollte;

J.  in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Europäischen Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde zu einem großen Teil von seiner Fähigkeit abhängt, bei den eigenen Ausgaben Maß zu halten;

K.  in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Europäischen Parlaments zu einem großen Teil von seiner Fähigkeit abhängt, auf der Ebene der Union die Demokratie zu entwickeln;

Allgemeiner Rahmen

1.  betont, dass der Anteil des Parlamentshaushalts auch 2018 unter 20% der Mittel von Rubrik V gehalten werden sollte; stellt fest, dass der Umfang des Haushaltsvoranschlags für 2018 18,88% beträgt, was unter dem 2017 erreichten Wert liegt (19,26 %) und den niedrigsten Wert in Rubrik V in den letzten fünfzehn Jahren bedeutet;

2.  fordert im Einklang mit Ziffer 15 seiner Entschließungen vom 14. April 2016 zum Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 und mit Ziffer 98 seiner oben genannten Entschließung vom 26. Oktober 2016 über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, dass beim Haushaltsverfahren für das Haushaltsjahr 2018 für die Aufstellung des Haushalts des Parlaments zum ersten Mal eine Methode verwendet wird, die auf dem aktuellen Finanzierungsbedarf beruht und nicht auf einem Koeffizientensystem;

3.  stellt fest, dass 2018 47,6 Mio. EUR für außerordentliche Investitionen und Ausgaben vorgesehen sind, genauso viel wie 2017; vertritt die Ansicht, dass die Kommunikationskampagne für die Wahl 2019 als außerordentliche Ausgabe betrachtet werden sollte;

4.  stellt fest, dass 75 % der für die Kommunikationskampagne zur Vorbereitung der Wahl 2019 beantragten Mittel in den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags für 2018 aufgenommen wurden, weil die meisten Verträge 2018 unterzeichnet werden;

5.  unterstreicht, dass der größte Teil des Haushaltsplans des Parlaments durch statutorische und vertragliche Verpflichtungen festgelegt ist und einer jährlichen Indexierung unterliegt;

6.  unterstützt die am 28. März 2017 mit dem Präsidium erzielte Einigung über den Haushaltsvoranschlag für 2018; verringert den Umfang der Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Präsidiums um 18,4 Mio. EUR; legt den Gesamtumfang seines Haushaltsvoranschlags für 2018 auf 1 953 483 373 EUR fest, was eine Erhöhung von insgesamt 2,3 % im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 bedeutet;

7.  betont, dass die wichtigsten Funktionen des Parlaments darin bestehen, Gesetze zu erlassen, die Bürger zu vertreten und die Arbeit der anderen Organe zu kontrollieren;

8.  betont die Rolle des Parlaments für die Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und die Förderung der Werte der Union;

9.  betont, dass Einsparungen gegenüber dem Vorschlag des Generalsekretärs erforderlich sind und dass alle Anstrengungen für eine wirksamere und transparentere Verwendung öffentlicher Gelder nachdrücklich befürwortet werden;

Transparenz und Zugänglichkeit

10.  begrüßt die Reaktion auf die in seiner Entschließung vom 14. April 2016 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2017(9) formulierte und in seiner Entschließung zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017(10) wiederholte Forderung des Haushaltsausschusses bezüglich einer mittel- und langfristigen Haushaltsplanung, einschließlich einer klaren Unterscheidung zwischen Investitionen und operativen Ausgaben für den Betrieb des Parlaments sowie zur Erfüllung seiner statutären Verpflichtungen (einschließlich Miete und Erwerb von Gebäuden);

11.  begrüßt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die Verfahren zur Aufstellung des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments; stellt fest, dass das Parlament gefordert hat, dass eine weitere Überarbeitung der Geschäftsordnung hinsichtlich der internen Haushaltsverfahren in Betracht gezogen wird(11); unterstreicht, dass die Mitglieder des Präsidiums und des Haushaltsausschusses rechtzeitig, in verständlicher Form sowie hinreichend detailliert die einschlägigen Informationen über das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsvoranschlags erhalten müssen, damit sich das Präsidium und der Haushaltsausschuss ein umfassendes Bild von der Situation und vom Bedarf des Parlamentshaushalts machen und dementsprechend Beschlüsse fassen können;

12.  fordert den Generalsekretär erneut auf, einen Vorschlag dahingehend vorzulegen, dass der Haushaltsplan der Öffentlichkeit in angemessener Ausführlichkeit und in verständlicher und benutzerfreundlicher Form auf der Website des Parlaments präsentiert wird, um allen Bürgern ein besseres Verständnis der Tätigkeiten, der Prioritäten und des entsprechenden Ausgabengebarens des Parlaments zu ermöglichen;

13.  betrachtet Besuchergruppen als eines der wichtigsten Instrumente, um die Bürger stärker für die Tätigkeiten des Parlaments zu sensibilisieren; begrüßt die überarbeiteten Vorschriften für Besuchergruppen und ist der Ansicht, dass sich die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung von Geldern durch die Umsetzung der neuen und strengeren Vorschriften verringert hat; fordert das Präsidium vor diesem Hintergrund auf, gemeinsam mit seiner Arbeitsgruppe für Information und Kommunikation den Mittelansatz für Besuchergruppen der Mitglieder neu anzupassen und dabei die Inflationsraten der letzten Jahre zu berücksichtigen, die einen Anstieg der Kosten für solche Besuche bewirkt haben; ist der Auffassung, dass – auch wenn diese Beträge nicht alle Kosten im Zusammenhang mit Besuchergruppen decken sollen, sondern eher als Zuschuss zu betrachten sind – nicht ignoriert werden darf, dass sich der Anteil der gedeckten Kosten verringern wird, wenn die Zuschüsse nicht um die Inflation bereinigt werden; fordert das Präsidium auf, zu berücksichtigen, dass sich diese Unstimmigkeit unverhältnismäßig stark auf Besuchergruppen auswirkt, die aus weniger wohlhabenden sozioökonomischen Verhältnissen kommen und über sehr beschränkte finanzielle Mittel verfügen;

Sicherheit und Cybersicherheit

14.  nimmt die laufenden Maßnahmen zur Kenntnis, die ergriffen wurden, um die Sicherheit des Parlaments im Zusammenhang mit Gebäuden, Ausrüstung und Personal sowie hinsichtlich Cybersicherheit und sicherer Kommunikation zu verbessern; fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, das umfassende Sicherheitskonzept voranzutreiben, um weiter strukturelle, operative und kulturelle Optimierungen der Sicherheit des Parlaments zu bewirken; bekräftigt, dass die Leistungsfähigkeit der dem Parlament bereitgestellten IT-Dienste verbessert werden muss, indem in die Schulung des Personals investiert wird, aber auch indem bei den Auftragnehmern durch eine verstärkte Evaluierung ihrer Dienstleistungen und IT-Kapazität eine bessere Auswahl getroffen wird;

15.  vertritt die Ansicht, dass die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit gezeigt haben, dass die Wahrscheinlichkeit von Cyberangriffen dramatisch zugenommen hat, wobei die Cybersicherheitsmaßnahmen zu deren Bekämpfung häufig nicht mit der dabei eingesetzten Technologie Schritt halten; vertritt die Auffassung, dass IT-Tools für die Mitglieder und das Personal zu wichtigen Arbeitsinstrumenten geworden sind, dass sie jedoch solchen Angriffen gegenüber anfällig sind; begrüßt daher die Einbettung der Cybersicherheit in den umfassenden Rahmen des Parlaments für das strategische Management und ist der Ansicht, dass das Organ so seine Vermögenswerte und Informationen besser schützen kann;

16.  bedauert, dass das Parlament trotz der Einrichtung des gesicherten E-Mail-Systems SECEM keine als geheim und nicht als Verschlusssache eingestuften Informationen von anderen Organen erhalten kann; bedauert, dass das Parlament nicht auf eigene Faust ein eigenes System für Verschlusssachen entwickeln kann und weist darauf hin, dass derzeit diesbezügliche Verhandlungen mit anderen Organen geführt werden; erwartet, dass diese Verhandlungen dazu beitragen werden, den bestmöglichen Weg zu bestimmen, wie das Parlament als geheim und nicht als Verschlusssache eingestufte Informationen erhalten kann; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss vor der Lesung des Haushalts im Parlament im Herbst 2017 mehr Informationen über die letzten Entwicklungen dieser Verhandlungen zu liefern;

17.  begrüßt die Bemühungen um eine weitere Digitalisierung und Computerisierung der Verfahren; regt in diesem Zusammenhang die Ausweitung der Möglichkeiten zur Verwendung sicherer digitaler Signaturen in Verwaltungsverfahren an, um den Papierverbrauch zu verringern und Zeit zu sparen;

18.  begrüßt, dass zwischen der belgischen Regierung und dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und anderen in Brüssel angesiedelten Organen eine Vereinbarung über Überprüfungen der Sicherheitsberechtigungen des gesamten Personals externer Auftragnehmer, die Zugang zu den Organen der EU wünschen, unterzeichnet wurde; fordert den Generalsekretär auf, zu prüfen, inwieweit eine Ausweitung der Anwendung dieser Vereinbarung auf Beamte, parlamentarische Assistenten und Praktikanten zweckmäßig wäre, um vor ihrer Einstellung die notwendigen Sicherheitsüberprüfungen durchführen zu können;

Gebäudepolitik

19.  erinnert daran, dass die letzte mittelfristige Gebäudestrategie vom Präsidium 2010 beschlossen wurde; fragt sich, weshalb das Präsidium ungeachtet der früheren Entschließungen des Parlaments in dieser Wahlperiode keine langfristige Strategie für die Gebäude des Parlaments vorgelegt hat; ersucht den Generalsekretär und die Vizepräsidenten, dem Haushaltsausschuss die neue mittelfristige Gebäudestrategie so bald wie möglich und noch vor der Lesung des Haushalts im Parlament im Herbst 2017 vorzulegen;

20.  bekräftigt seine Forderung nach einem transparenten, auf frühzeitiger Unterrichtung beruhenden Beschlussfassungsprozess im Bereich der Gebäudepolitik unter gebührender Berücksichtigung von Artikel 203 der Haushaltsordnung; verlangt in diesem Zusammenhang mehr Informationen über die Erweiterung der Kinderkrippe Wayenberg;

21.  fordert mehr Informationen über die geplante Renovierung des Paul-Henri-Spaak-Gebäudes (PHS), insbesondere etwaige Gutachten unabhängiger externer Auftragnehmer über die bestehenden Möglichkeiten für das Gebäude, das erst seit 25 Jahren besteht; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss die Ergebnisse eines solchen Gutachtens so schnell wie möglich vorzulegen; betont, dass das bestehende Gebäude nicht die statischen Anforderungen an ein öffentliches Gebäude für parlamentarische Funktionen erfüllt, bei dem höhere Anforderungen an die Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Erschütterungen bestehen; kritisiert, dass das PHS-Gebäude nicht einmal den Mindestnormen der modernen Statik entspricht, und stellt fest, dass bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen werden mussten, um die Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten; fordert das Präsidium und die Parlamentsverwaltung daher nachdrücklich auf, sich um künftige Lösungen für das PHS-Gebäude zu bemühen, durch die das Leben der im Gebäude anwesenden Personen geschützt und gesunde Arbeitsbedingungen für sie sichergestellt werden; nimmt die vom Generalsekretär für 2018 vorgeschlagenen Mittelansätze für Untersuchungen, vorbereitende Maßnahmen und Arbeiten sowie die Unterstützung der Bauleitung zur Kenntnis; ist besorgt darüber, dass Verwirrung hinsichtlich der für Untersuchungen und Umzüge auszugebenden Beträge entstehen könnte; fordert das Präsidium und den Generalsekretär nachdrücklich auf, den Haushaltsausschuss über sämtliche Schritte zu unterrichten und so bald wie möglich und spätestens bis zum Juli 2017 eine klare Aufschlüsselung der Kosten vorzulegen; merkt an, dass in jedem Fall eine energieeffiziente Bauweise nach dem neuesten Stand der Technik verwendet werden muss; fordert eine Bewertung dahingehend, wie die Umbauarbeiten das Referat Besuchergruppen und Seminare sowie die Nutzbarkeit des Plenarsaals und der anderen Säle, Räume und Büros beeinträchtigen werden;

22.  hält 2018 für ein kritisches Jahr für das Konrad-Adenauer-Gebäude (KAD), da dann die Arbeiten am Ostflügel abgeschlossen sein werden und mit den Arbeiten am Westflügel begonnen wird; stellt besorgt fest, dass die Mittelausstattung für die Leitung dieses Großprojekts zur Stärkung der Teams, die den Fortschritt der Arbeiten überwachen, revidiert werden musste; stellt fest, dass die Praxis, im Rahmen der Sammelmittelübertragung zum Jahresende Finanzmittel zu laufenden Gebäudeprojekten beizusteuern, immer noch gang und gäbe ist; vertritt die Ansicht, dass dies zwar eine pragmatische Lösung zur Verringerung von Zinszahlungen sein mag, jedoch im Widerspruch zur Transparenz von Gebäudeprojekten im Parlamentshaushalt steht und sogar einer überhöhten Mittelausstattung in bestimmten Bereichen Vorschub leisten könnte;

23.  ersucht die zuständigen Vizepräsidenten und den Generalsekretär, dem Haushaltsausschuss einen Fortschrittsbericht über das KAD-Gebäude und einen diesbezüglichen Voranschlag der Kosten für den Abschluss der Arbeiten vorzulegen;

EMAS

24.  verweist darauf, dass sich das Parlament verpflichtet hat, die CO2-Emissionen pro Vollzeitäquivalent bis 2020 um 30 % gegenüber dem Stand von 2006 zu senken;

25.  hält es daher für äußerst wichtig, dass sich das Parlament neue, anspruchsvollere, quantitative Ziele setzt, die von den zuständigen Diensten in regelmäßigen Abständen überprüft werden sollten;

26.  erinnert an die im Zusammenhang mit der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz gemachte Zusage des Parlaments, aufgrund der großen Wirkung seiner Gebäude in der öffentlichen Wahrnehmung und der führenden Rolle, die es im Hinblick auf die Energieeffizienz seiner Gebäude spielen sollte, „unbeschadet geltender Haushalts- und Vergabevorschriften für Gebäude, die sich in seinem Eigentum befinden und von ihm genutzt werden, die gleichen Anforderungen anzuwenden wie sie für Gebäude der Zentralregierungen der Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 5 und 6“ dieser Richtlinie gelten; betont, dass diese Erklärung unbedingt eingehalten werden muss, nicht zuletzt für seine eigene Glaubwürdigkeit bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Energieeffizienzrichtlinie;

27.  begrüßt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Mobilität, die integrativ arbeiten und ein klares Mandat erhalten sollte; betont, dass das Parlament an den Arbeitsorten alle regional geltenden Rechtsvorschriften, auch in diesem Bereich, einhalten muss; spricht sich für die Förderung der Nutzung der direkten Zugverbindung aus, die zwischen dem Standort des Parlaments in Brüssel und dem Flughafen eingerichtet wurde; fordert die zuständigen Dienststellen auf, vor diesem Hintergrund die Zusammensetzung und Größe des eigenen Fuhrparks neu zu bewerten; fordert das Präsidium auf, unverzüglich ein Anreizsystem einzuführen, mit dem die Verwendung von Fahrrädern für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit gefördert wird; weist darauf hin, dass ein solches System bei anderen Organen und insbesondere beim Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bereits besteht;

Kommunikationskampagne für die Europawahl 2019

28.  begrüßt die Kommunikationskampagne als hilfreiche Anstrengung, den Bürgern den Zweck der Union und des Parlaments zu erklären; betont, dass diese Kampagne unter anderem darauf abzielen sollte, die Rolle der Europäischen Union, die Befugnisse des Parlaments, seine Aufgaben, einschließlich der Wahl des Kommissionspräsidenten, und seinen Einfluss auf das Leben der Bürger zu erklären;

29.  stellt fest, dass die vorbereitenden Arbeiten für die Kommunikationskampagne im Vorfeld der Europawahl 2019 bereits dieses Jahr beginnen sollen; begrüßt, dass der Vorwahlzeitraum für die Kommunikationskampagne zwei Jahre beträgt und damit kürzer ist als der dreijährige Vorwahlzeitraum für die Europawahl 2014;

30.  nimmt den für die Kommunikationskampagne für die Wahl 2019 veranschlagten Gesamtbetrag mit Ausgaben in Höhe von 25 Mio. EUR 2018 und 8,33 Mio. EUR 2019 zur Kenntnis, wobei 2018 ein höherer Umfang an Mittelbindungen erforderlich ist; betont, wie wichtig solche Kommunikationskampagnen sind, besonders angesichts der aktuellen Lage in der Union;

31.  vertritt die Auffassung, dass die Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) gemäß den aufgrund der Bewertung der Kampagne für die Europawahl 2014 formulierten Empfehlungen(12) verfahren und der Erhebung von Daten für Kampagnenprojekte pro Einheit auf der Grundlage im Voraus festgelegter Schlüsselindikatoren Vorrang einräumen sollte, um zu messen, wie sie sich auswirken, und dabei mit Sorgfalt die Gründe für die äußerst geringe Beteiligung an der Wahl 2014 untersuchen sollte;

Die Mitglieder betreffende Fragen

32.  begrüßt die Arbeiten des Generalsekretariats des Parlaments, der Sekretariate der Fraktionen und der Büros der Mitglieder zur Stärkung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats; befürwortet den weiteren Ausbau der Dienste, die die Fähigkeit der Mitglieder stärken, die Arbeit der Kommission und des Rates zu überwachen und die Bürger zu vertreten;

33.  nimmt die Beratung und wissenschaftliche Unterstützung der Mitglieder und Ausschüsse durch den Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) und die Fachabteilungen zur Kenntnis; erinnert daran, dass bei der Einrichtung des EPRS im Jahr 2013 eine Halbzeitbewertung der Effizienz der Zusammenarbeit zwischen dem EPRS und den Fachabteilungen beschlossen wurde; weist darauf hin, dass bei der Abstimmung im Plenum vom 14. April 2016 ein Antrag angenommen wurde, eine solche Bewertung vorzunehmen und die Ergebnisse im Haushaltsausschuss vorzustellen(13); fordert den Generalsekretär erneut auf, eine solche Bewertung auf den Weg zu bringen und ihre Ergebnisse dem Haushaltsausschuss vor der Lesung des Haushalts im Parlament im Herbst 2017 vorzulegen; verweist darauf, dass eine solche Bewertung Vorschläge dazu enthalten sollte, wie sichergestellt werden kann, dass die Unterstützung durch den EPRS besser auf die Entwicklungen in den jeweiligen Fachausschüssen abgestimmt ist und sich weder mit ihren Tätigkeiten überschneidet noch zu einem Wettbewerb zwischen den Diensten führt; erwartet darüber hinaus, dass die Bewertung ausführliche Informationen zu externen Gutachten, externen Studien und externer Unterstützung für die Forschungstätigkeiten des Parlaments enthalten wird, einschließlich der Zahl und der Kosten der Studien und Gutachten, die von internen Dienststellen des Parlaments bzw. von externen Auftragnehmern erarbeitet wurden; nimmt die vier spezifischen Projekte zur Kenntnis, die mittelfristig in der Bibliothek des Europäischen Parlaments entwickelt werden, nämlich die digitale Bibliothek, verbesserte Forschungsquellen, Quellen für die Rechtsvergleichung sowie die offene Bibliothek; betrachtet diese Projekte als ein Mittel zur Verbesserung der Unterstützung für die Mitglieder und das Personal und als eine Erleichterung des Zugangs für externe Forschungseinrichtungen und die Bürger; weist darauf hin, wie wichtig diese Projekte sind und dass sie in die gesetzgeberische Arbeit der Mitglieder und Bediensteten integriert werden müssen;

34.  erinnert an den vom Parlament im Rahmen des Haushaltsverfahrens des EP für 2017 gefassten Beschluss über die Einrichtung eines Dolmetschdienstes zur Verdolmetschung sämtlicher Plenardebatten in die internationale Gebärdensprache und fordert die Verwaltung auf, diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen;

35.  stellt fest, dass die Mitglieder nach der vor kurzem geänderten Geschäftsordnung(14) pro Tagung nur noch höchstens drei mündliche Erklärungen zur Abstimmung abgeben können, ist jedoch weiterhin besorgt über die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für die Verdolmetschung sowie für die Übersetzung der Abschriften der Erklärungen; fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, eine detaillierte Aufgliederung der Kosten im Zusammenhang mit den mündlichen Erklärungen zur Abstimmung vorzulegen; verweist darauf, dass es Alternativen wie schriftliche Erklärungen zur Abstimmung sowie eine ganze Reihe öffentlicher Kommunikationseinrichtungen in den Parlamentsgebäuden gibt, mit deren Hilfe die Mitglieder ihr Stimmverhalten erläutern können; fordert als Übergangsmaßnahme, dass die mündlichen Erklärungen zur Abstimmung jeden Tag an das Ende der Tagesordnung des Plenums gesetzt werden, also nach den Ausführungen von einer Minute und den anderen Punkten der Tagesordnung;

36.  erinnert an die Pflicht der Mitglieder, die Verwaltung unverzüglich über etwaige Änderungen bei ihren Interessenerklärungen zu informieren;

37.  widerspricht der Auffassung, dass die Möbel in den Büros der Mitglieder und von deren Assistenten in Brüssel ausgetauscht werden müssen; ist der Ansicht, dass der Großteil dieser Möbel in gutem Zustand ist und es daher keinen Grund für einen Austausch gibt; ist der Auffassung, dass Möbel nur dann ausgetauscht werden sollten, wenn es einen gerechtfertigten Grund dafür gibt;

38.  fordert den Generalsekretär in Vorbereitung auf die neunte Wahlperiode auf, dem Präsidium eine genauere Liste der im Rahmen der allgemeinen Kostenvergütung erstattbaren Ausgaben vorzulegen; erinnert an den Grundsatz des freien Mandats; betont, dass Mitglieder, die dies wünschen, ihre Ausgabenbelege für die allgemeine Kostenvergütung auf ihrer persönlichen Website veröffentlichen können; wiederholt seine Forderung nach mehr Transparenz hinsichtlich der allgemeinen Kostenvergütung, wobei man sich an bewährten Praktiken in nationalen Delegationen im Parlament und in den Mitgliedstaaten orientieren sollte; vertritt die Ansicht, dass die Mitglieder auch in der Lage sein sollten, auf der Website des Parlaments Links zu Seiten zu platzieren, auf denen sie derzeit ihre Ausgabenbelege veröffentlichen; bekräftigt, dass für die Verbesserung der Transparenz bezüglich der allgemeinen Kostenvergütung kein zusätzliches Personal in der Parlamentsverwaltung nötig sein sollte;

39.  betont, dass die derzeitigen Mittelansätze für die parlamentarische Assistenz angemessen sind und nicht über die Indexierung der Dienstbezüge hinaus erhöht werden sollten;

40.  erinnert an die Forderung, die vom Plenum in der oben genannten Entschließung vom 14. April 2016 zum Voranschlag des Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 angenommen wurde und wonach die Regelung über die Vergütung von Dienstreisekosten für Reisen von akkreditierten parlamentarischen Assistenten zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments überarbeitet werden soll, um sie mit der für das übrige Personal geltenden Regelung in Einklang zu bringen, und bedauert, dass bisher noch keine diesbezügliche Maßnahme getroffen wurde; fordert das Präsidium auf, sich ohne weiteren Aufschub mit diesem Problem zu befassen; betont unterdessen, dass die für die Vergütung von Dienstreisekosten geltenden Obergrenzen für akkreditierte parlamentarische Assistenten (120/140/160 EUR) seit 2011 nicht mehr angepasst wurden und dass sich nach der Einführung neuer Obergrenzen, die vom Rat am 9. September 2016 angenommen wurden und seit dem 10. September 2016 zunächst nur für verbeamtetes Personal gelten, die Unterschiede zwischen ihnen und dem übrigen Personal auf mindestens 40 % weiter vergrößert haben; fordert das Präsidium daher auf, die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Ungleichbehandlung zu treffen;

41.  unterstreicht, dass die Behebung dieser Unterschiede bei den Dienstreisekosten nicht zu einer Erhöhung der Mittelansätze für die parlamentarische Assistenz führt;

42.  fordert eine transparente und angemessene Erstattung der Reisekosten der Mitglieder und empfiehlt die Schaffung von Anreizen für die Nutzung der Economy-Klasse im Luft- und Schienenverkehr;

43.  fordert die Konferenz der Präsidenten und das Präsidium auf, erneut die Möglichkeit für akkreditierte parlamentarische Assistenten zu prüfen, die Mitglieder unter gewissen Bedingungen im Rahmen offizieller Delegationen und Missionen des Parlaments begleiten zu können, wie es verschiedene Mitglieder bereits gefordert haben; vertritt die Ansicht, dass die Mitglieder darüber entscheiden sollten, ob ihre Assistenten sie bei offiziellen Delegationen begleiten, und dafür ihre Zulage für parlamentarische Assistenz verwenden sollten;

Das Personal betreffende Fragen

44.  betont unter Verweis auf Nummer 27 der IIV vom 2. Dezember 2013, wonach in allen Organen, Einrichtungen und Agenturen der Stellenbestand zwischen 2013 und 2017 um 5 % verringert werden soll, dass angesichts des im Parlament 2014 und 2016 entstandenen besonderen Bedarfs mit dem Rat eine Einigung über den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 erzielt wurde(15), der zufolge die Maßnahmen des Parlaments im Zusammenhang mit dem jährlichen Personalabbau bis 2019 fortgeführt werden sollen;

45.  stellt fest, dass die Fraktionen zwar von diesen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem jährlichen Personalabbau seit 2014 ausgenommen wurden(16), dass die in der Konzertierung erzielte Einigung über den Haushaltsplan 2017 jedoch zu einer Stellenkürzung im Stellenplan des Generalsekretariats des Parlaments geführt hat, weil der Rat sich nicht an das Gentlemen’s Agreement gehalten hat;

46.  erinnert daran, dass der Gesamtumfang des Personals in den Fraktionen gemäß den für die Haushaltsjahre 2014, 2015, 2016 und 2017 gefassten Beschlüssen von dem angestrebten Abbau des Personalbestands um 5 % nicht berührt wird;

47.  vertritt die Ansicht, dass es aufgrund der Streichung von 136 Stellen im Generalsekretariat des Parlaments im Jahr 2016 für die Parlamentsverwaltung schwierig werden könnte, Dienstleistungen bereitzustellen; fordert den Generalsekretär auf, mehr Informationen über die letztes Jahr im Zusammenhang mit dem Personalabbau ergriffenen Maßnahmen vorzulegen und zu bewerten, wie sich Haushaltsentscheidungen auf das Funktionieren des Organs auswirken;

48.  begrüßt den im Lichte der Personalkürzungsmaßnahmen formulierten Vorschlag, 50 AST-Dauerplanstellen in 50 AD-Dauerplanstellen umzuwandeln, der sich nur unwesentlich auf den Haushaltsplan auswirkt; stellt darüber hinaus fest, dass vorgeschlagen wurde, drei AST-Stellen auf Zeit im Kabinett des Präsidenten in drei AD-Stellen auf Zeit umzuwandeln;

49.  fordert das Präsidium auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Sozialversicherungs- und Rentenansprüche von akkreditierten parlamentarischen Assistenten gewahrt und dass finanzielle Mittel bereitgestellt werden, vor allem mit Blick auf jene akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die in den letzten beiden Wahlperioden ohne Unterbrechung bei Mitgliedern beschäftigt gewesen sind; fordert die Verwaltung in diesem Zusammenhang zur Unterbreitung eines Vorschlags auf, in dem bei der Berechnung der zehnjährigen Dienstzeit nach Maßgabe des Statuts der Beschluss über vorgezogene Wahlen im Jahr 2014 sowie die Dauer des Einstellungsverfahrens berücksichtigt werden;

50.  fordert das Präsidium auf, ein Kündigungsverfahren in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Mitgliedern und akkreditierten parlamentarischen Assistenten vorzuschlagen;

51.  ist der Ansicht, dass es in einer Zeit, in der die finanziellen und personellen Ressourcen, die den Organen der Union zur Verfügung stehen, voraussichtlich immer stärker beschränkt werden, wichtig ist, dass die Organe in der Lage sind, die fähigsten Mitarbeiter einzustellen und zu binden, um den anstehenden komplexen Herausforderungen auf eine Weise zu begegnen, die mit den Grundsätzen der leistungsorientierten Haushaltsplanung vereinbar ist;

52.  vertritt die Ansicht, dass Dolmetschen und Übersetzen für das Funktionieren des Parlaments von wesentlicher Bedeutung sind, und würdigt die Qualität und den Mehrwert der von den Dolmetschern erbrachten Dienste; bekräftigt den in der erwähnten Entschließung vom 14. April 2016 vertretenen Standpunkt des Parlaments, dass der Generalsekretär weitere Rationalisierungsvorschläge vorlegen sollte, wie etwa betreffend die Ausweitung des Systems des Übersetzens und Dolmetschens auf Anfrage, insbesondere im Falle der interfraktionellen Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments, sowie mögliche Effizienzgewinne durch den Einsatz der neuesten Sprachtechnologien als Hilfsmittel für Dolmetscher prüfen und bewerten sollte, wie sich der geänderte Rahmen für die fest angestellten Dolmetscher auf die Verbesserung der Ressourceneffizienz und die Steigerung der Produktivität auswirkt;

53.  begrüßt, dass die Maßnahmen des Parlaments zur Einführung des Irischen als vollwertiger Amtssprache zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden; stellt fest, dass diesbezüglich 2018 keine weiteren Stellen erforderlich sein werden; fordert den Generalsekretär dennoch auf, weiterhin mit den irischen Mitgliedern über mögliche Ressourceneffizienzen zu sprechen, ohne dass die garantierten Rechte der Mitglieder gefährdet werden;

54.  fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, auf der Grundlage der bestehenden Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss weitere Bereiche zu ermitteln, in denen Backoffice-Funktionen gemeinsam genutzt werden könnten; fordert darüber hinaus den Generalsekretär auf, eine Studie darüber durchzuführen, ob Synergien in Backoffice-Funktionen und -Diensten auch zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat erzielt werden können;

Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

55.  weist darauf hin, dass europäische politische Parteien und Stiftungen eine zentrale Rolle dabei spielen, ein europäisches politisches Bewusstsein herauszubilden und das Verständnis der Bürger über den Zusammenhang zwischen den politischen Prozessen auf nationaler und auf europäischer Ebene zu vergrößern;

56.  vertritt die Ansicht, dass die jüngsten Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Finanzierung einiger europäischen politischen Parteien und politischen Stiftungen Schwächen in den bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsystemen aufgedeckt haben;

57.  vertritt die Ansicht, dass mit dem Inkrafttreten der Verordnungen (EU, Euratom) Nr. 1141/2014(17) und (EU, Euratom) Nr. 1142/2014(18) zusätzliche Kontrollmechanismen geschaffen werden wie etwa das Erfordernis, sich bei der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen zu registrieren; ist jedoch der Auffassung, dass es über diese Maßnahmen hinaus weiteren Raum für Verbesserungen gibt; stellt fest, dass die Parteien und Stiftungen im Haushaltsjahr 2018 beginnen werden, Finanzmittel nach den neuen Vorschriften zu beantragen;

58.  hebt hervor, dass eine Reihe von Problemen mit dem derzeitigen System der Kofinanzierung festgestellt wurden, wonach Beiträge und Zuschüsse aus dem Parlamentshaushalt für Parteien und für Stiftungen 85 % der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen dürfen und die übrigen 15 % aus Eigenmitteln aufgebracht werden müssen; stellt fest, dass beispielsweise fehlende Mitgliederbeiträge und Spenden häufig durch Sachleistungen ausgeglichen werden;

Sonstiges

59.  stellt fest, dass das Europäische Parlament weiterhin im Dialog mit den nationalen Parlamenten steht; fordert eine Intensivierung dieses Dialogs, um ein besseres Verständnis davon zu vermitteln, welchen Beitrag das Europäische Parlament und die Union in den Mitgliedstaaten leisten;

60.  nimmt die Forderung nach externen Studien und Gutachten zur Unterstützung der Arbeit der Ausschüsse und anderer politischer Gremien bei der Analyse der möglichen Auswirkungen des „Brexit“, einschließlich der finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsplan des Parlaments, zur Kenntnis; fragt sich, ob externe Studien und Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen, anstatt auf die Fülle an internen Forschungsdiensten des Parlaments zurückzugreifen; betont, dass das Vereinigte Königreich bis zum Abschluss der Verhandlungen über seinen Austritt aus der EU Vollmitglied der Union bleibt und alle aus seiner Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Pflichten in Kraft bleiben; unterstreicht daher, dass die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, wahrscheinlich keine Auswirkungen auf den Haushalt des Parlaments für 2018 haben wird;

61.  verweist auf seine Entschließung vom 20. November 2013 zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union(19), in der die Kosten der geografischen Streuung des Parlaments auf 156 bis 204 Mio. EUR geschätzt wurden, was etwa 10 % des Jahresbudgets des Parlaments entspricht; hebt hervor, dass die ökologischen Auswirkungen der geografischen Streuung Schätzungen zufolge 11 000 bis 19 000 Tonnen an CO2-Emissionen ausmachen; betont, dass diese Streuung in der Öffentlichkeit negativ aufgenommen wird, und bekräftigt daher seine Forderung nach der Ausarbeitung eines Fahrplans für einen einzigen Sitz;

62.  erinnert an seine oben genannten Entschließung vom 14. April 2016 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017; fordert die Umsetzung einer Zusammenarbeit mit Fernsehsendern, sozialen Medien und weiteren Partnern mit dem Ziel, ein europäisches Medienzentrum aufzubauen, das der Schulung junger Journalisten dient;

63.  fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, eine Kultur der ergebnisorientierten Haushaltsplanung in der gesamten Parlamentsverwaltung in Einklang mit dem Konzept einer schlanken Verwaltung zu verfestigen, um die Effizienz und Qualität der internen Arbeit des Parlaments zu erhöhen;

o
o   o

64.  stellt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2018 fest;

65.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(3) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(4) ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0132.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0411.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0475.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0172.
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0132.
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0411.
(11) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0484.
(12) Deloitte, Studie Dezember 2015.
(13) Siehe Ziffer 22 seiner Entschließung vom 14. April 2016 (P8_TA(2016)0132).
(14) Angenommene Texte vom 13. Dezember 2016, P8_TA(2016)0484 – Artikel 183 Absatz 1 GO.
(15) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0407.
(16) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0437; Angenommene Texte, P8_TA(2014)0036; Angenommene Texte, P8_TA(2015)0376; Angenommene Texte, P8_TA(2016)0411.
(17) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1).
(18) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1142/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 im Hinblick auf die Finanzierung europäischer politischer Parteien (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 28).
(19) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0498.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen