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Verfahren : 2016/2141(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0119/2017

Eingereichte Texte :

A8-0119/2017

Aussprachen :

PV 26/04/2017 - 22
CRE 26/04/2017 - 22

Abstimmungen :

PV 27/04/2017 - 5.66
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0197

Angenommene Texte
PDF 301kWORD 54k
Donnerstag, 27. April 2017 - Brüssel
Aktueller Stand der Konzentration von Agrarland in der EU: Wie kann Landwirten der Zugang zu Land erleichtert werden?
P8_TA(2017)0197A8-0119/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 zu dem Thema „Aktueller Stand der Konzentration von Agrarland in der EU: Wie kann Landwirten der Zugang zu Land erleichtert werden?“ (2016/2141(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 21. Januar 2015 mit dem Titel „Jagd nach Agrarland – eine Bedrohung für bäuerliche Familienbetriebe“ ,

–  unter Hinweis auf die Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern des Ausschusses für Welternährungssicherheit (CFS) vom 12. Mai 2012,

–  unter Hinweis auf die Petition Nr. 187/2015 an das Europäische Parlament zu dem Thema „Europäisches Ackerland als unser gemeinsames Gut erhalten und verwalten: Ein Aufruf zivilgesellschaftlicher Organisationen zu nachhaltiger und gerechter EU-Bodenpolitik“,

–  unter Hinweis auf die Studie über das Ausmaß des massenhaften Aufkaufs von Agrarland in der EU (Extent of Farmland Grabbing in the EU) des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments(1),

–  unter Hinweis auf die von der EU-Kommission geplante bzw. bereits durchgeführte Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Ungarn,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0119/2017),

A.  in der Erwägung, dass 2013 in der EU-27 3,1 % der Betriebe 52,2 % der europäischen landwirtschaftlich genutzten Fläche kontrollierten und dass im Gegensatz dazu 76,2 % der Betriebe lediglich über 11,2 % des Agrarlandes verfügten; in der Erwägung, dass dieser Trend dem europäischen Modell einer nachhaltigen, multifunktionalen und überwiegend von Familienbetrieben geprägten Landwirtschaft zuwiderläuft;

B.  in der Erwägung, dass dies die Ungleichheit der Landnutzung in der EU mit einem Gini-Koeffizienten von 0,82 auf eine Ebene mit dem von Ländern wie Brasilien, Kolumbien und den Philippinen stellt(2);

C.  in der Erwägung, dass dieser ungleichen Verteilung der landwirtschaftlichen Fläche eine ungleiche Verteilung der GAP-Subventionen entspricht, da Direktzahlungen, die den Großteil der GAP-Ausgaben ausmachen, vornehmlich pro Hektar gezahlt werden;

D.  in der Erwägung, dass die tatsächliche Flächen- und Subventionsverteilung ein noch höheres Maß an Ungleichheit aufweisen könnte, da die verfügbaren Statistiken keine Aussage über die Eigentümerschaft und Kontrolle von Betrieben etwa durch Holdings zulassen;

E.  in der Erwägung, dass der Zugang zu Land und zu Eigentum grundlegende Rechte sind, die in den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten verankert sind;

F.  in der Erwägung, dass der Zugang zu Land für die Verwirklichung einer Reihe von Menschenrechten unerlässlich ist und sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union auswirkt;

G.  in der Erwägung, dass Boden einerseits Eigentum, andererseits öffentliches Gut ist und der Sozialbindung unterliegt;

H.  in der Erwägung, dass die EU zwar weder über eine ausschließliche noch eine geteilte Zuständigkeit im Bereich Land verfügt, dass aber im Rahmen der einzelnen EU-Strategien unterschiedliche politische, gesellschaftliche, kulturelle und umweltpolitische Aspekte der Bodenbewirtschaftung herangezogen werden, sodass ein ganzheitlicherer Ansatz erforderlich ist, was die Verwaltung von Landnutzungsrechten auf EU-Ebene anbelangt;

I.  in der Erwägung, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht bereits am 12. Januar 1967 in seinem Beschluss (1 BvR 169/63, BVerfG 21, 73-87) erklärt hat, dass der ländliche Grundstücksverkehr nicht so frei sein müsse wie der Verkehr mit jedem anderen Kapital, da Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich seien und eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung dazu zwinge, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkeren Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern(3);

J.  in der Erwägung, dass Boden eine zunehmend knappe Ressource und nicht vermehrbar ist, und dass Boden die Grundlage des Menschenrechts auf gesunde und ausreichende Ernährung sowie einer Vielzahl von überlebenswichtigen Ökosystemdienstleistungen darstellt, daher nicht als gewöhnliche Handelsware betrachtet werden darf; in der Erwägung, dass Boden zudem doppelt bedroht ist, einerseits durch den Verlust von Agrarflächen durch Versiegelung, Verstädterung, Tourismus- und Infrastrukturprojekte, Nutzungsänderungen und Aufforstung und durch die fortschreitende Wüstenbildung infolge des Klimawandels, andererseits durch die Konzentration von Land in der Hand von landwirtschaftlichen Großbetrieben und nichtlandwirtschaftlichen Investoren; in der Erwägung, dass es die Aufgabe der Behörden ist, den durch solche Aktivitäten verursachten Verlust von Agrarland zu kontrollieren und zu begrenzen;

K.  in der Erwägung, dass die Bodenressourcen nicht nur Gegenstand von Nutzungskonflikten sind, sondern auch Begehrlichkeiten bei Investoren – sowohl Landwirten als auch nicht landwirtschaftlichen Investoren – und Interesse bei verschiedenen Generationen von Landwirten wecken, da sich junge Landwirte niederlassen möchten, ihnen der Zugang jedoch angesichts der Kosten erschwert wird, vor allem wenn sie nicht aus bäuerlichen Familien stammen;

L.  in der Erwägung, dass es an den Mitgliedstaaten liegt, dass die Bodenmarktpolitik und der Markt für Agrarland in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt ist, was gravierende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe im Binnenmarkt haben kann;

M.  in der Erwägung, dass Land ein mit hohen Kosten verbundener Produktionsfaktor ist, der den nationalen Erbfolgebestimmungen unterliegt, die bei jedem Generationenwechsel eine Refinanzierung erfordern, und dass sich der Bodenpreis auf die Konzentration von Landbesitz auswirkt und es dazu kommen kann, dass Landwirte ohne Nachkommen am Ende ihres Berufslebens ihren Betrieb an den Meistbietenden verkaufen, um ihre bescheidenen Alterseinkünfte aufzubessern;

N.  in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 25/2016 hervorhebt, dass die zur Berechnung der Beihilfefähigkeit von Flächen verwendeten Systeme zur Erfassung von landwirtschaftlichen Flächen verbessert werden müssen;

O.  in der Erwägung, dass mithilfe von statistischen Instrumenten auf EU-Ebene wie dem Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB), der Eurostat-Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und dem integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) Daten zu unterschiedlichen Aspekten von Landbesitz erhoben werden; in der Erwägung, dass umfassende, zeitnahe, transparente und hochwertige Daten über Landnutzungsrechte, Eigentums- und Pachtstrukturen, über Preis- und Mengenbewegungen auf den Bodenmärkten, aber auch über relevante Sozialindikatoren und Umweltindikatoren auf europäischer Ebene bisher fehlen und in vielen Mitgliedstaaten nur unvollständig erhoben und veröffentlicht werden;

P.  in der Erwägung, dass auch hinsichtlich sinnvoller Verteilung des Bodens ein ausreichendes Maß an Markttransparenz unverzichtbar ist und auch die Aktivitäten der auf dem Bodenmarkt tätigen Institutionen einbeziehen sollte;

Q.  in der Erwägung, dass der Verkauf von Flächen an nicht-landwirtschaftliche Investoren und Holdings in der gesamten Union ein drängendes Problem ist und insbesondere die neuen Mitgliedstaaten nach dem Auslaufen der Moratorien, die den Verkauf von Boden an Ausländer einschränkten, einem besonders starken Druck zur Anpassung ihrer Gesetzgebung ausgesetzt waren, da die vergleichsweise niedrigen Bodenpreise den Verkauf von Agrarflächen an Großinvestoren beschleunigt haben;

R.  in der Erwägung, dass eine breite Streuung des Eigentums an Agrarflächen ein wesentliches Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft und eine wichtige Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, eine hohe landwirtschaftliche Wertschöpfung und sozialen Frieden ist;

S.  in der Erwägung, dass Agrarflächen, die für die bäuerliche Landwirtschaft genutzt werden, für die Wasserbewirtschaftung, das Klima, den Kohlenstoffhaushalt, die Produktion von gesunden Lebensmitteln sowie für die biologische Vielfalt, die Bodenfruchtbarkeit und die Landschaftspflege von besonderer Bedeutung sind; in der Erwägung, dass ca. 20 % der Agrarflächen in der EU bereits von den Auswirkungen des Klimawandels, der Bodenerosion durch Wasser und Wind und unsachgemäßer Bewirtschaftung betroffen sind; in der Erwägung, dass einige Regionen in der EU und insbesondere in Südeuropa aufgrund der globalen Erwärmung bereits heute Dürren und anderen extremen Wetterphänomenen ausgesetzt sind, was zu Bodenverschlechterung führen und den Zugang zu hochwertigem Land und landwirtschaftlich nutzbaren Flächen beschränken wird;

T.  in der Erwägung, dass es ein großes Ungleichgewicht bei der Verteilung von qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen gibt und dass diese entscheidend für die Qualität der Lebensmittel, die Ernährungssicherheit und das Wohlergehen der Menschen sind;

U.  in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Lebens- und Futtermitteln, nicht-fossilen Brennstoffen, nachwachsenden Rohstoffen für die Treibstoff-, Chemie- und Textilindustrie und die Bioökonomie stetig steigt und damit auch der Bodenpreis;

V.  in der Erwägung, dass klein- und mittelgroße Landwirtschaftsbetriebe, eine breite Eigentumsstreuung, ordnungsgemäß geregelte Landnutzungsrechte und der Zugang zu Gemeinschaftsflächen am besten geeignet sind, einen verantwortungsvollen Umgang mit Boden und eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu gewährleisten und zudem die Identifikation und Verbundenheit zu fördern; in der Erwägung, dass derartige Formen des Landbesitzes dazu beitragen, dass Menschen in ländlichen Regionen verbleiben und dort arbeiten können, wodurch die sozioökonomische Infrastruktur des ländlichen Raums, die Ernährungssicherheit, die Nahrungsmittelsouveränität und die Erhaltung des ländlichen Lebensstils positiv beeinflusst werden; in der Erwägung, dass sich durch die ungleiche Verteilung und Zugänglichkeit von Landflächen und natürlichen Ressourcen das Risiko von sozialen Verwerfungen, des Verlusts von Arbeits- und Lebensqualität und der Verarmung erhöht; in der Erwägung, dass sich die hohe Machtkonzentration in einzelnen Bereichen des Lebensmittelmarkts der EU negativ auf die Rechte der Verbraucher auswirken und die Einkommen der Landwirte verringern könnte; in der Erwägung, dass Landwirte, die nicht auf ihrem eigenen Land wirtschaften, robuste Pachtverträge mit ausreichend langer Laufzeit erhalten sollten, die ihnen eine Rendite auf ihre Investitionen gewährleisten;

W.  in der Erwägung, dass das Ziel der europäischen Agrarpolitik die Erhaltung des europäischen Agrarmodells ist, das auf einer multifunktionalen Landwirtschaft beruht, die überwiegend von kleinen bis mittelgroßen Familien- und Genossenschaftsbetrieben geprägt ist, die Landeigentümer sind; in der Erwägung, dass eine breite Streuung von Vermögenswerten, ein gesicherte Landnutzung und ein Zugang Gemeinschaftsflächen, die ökologisch nachhaltig bewirtschaftet werden, einen fairen Zugang zu Ressourcen und somit eine vielfältige, wohnortgebundene Agrarstruktur mit Traditionen, Rechtssicherheit und Verantwortung zum Nutzen der Gesellschaft garantieren; in der Erwägung, dass ein solches Modell traditionelle Erzeugnisse und die Eigenversorgung mit Lebensmitteln sicherstellt und Innovationen fördert, während es zugleich für den Schutz der Umwelt und künftiger Generationen sorgt;

X.  in der Erwägung, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe nicht nur Lebensmittel erzeugen, sondern auch andere wichtige soziale und ökologische Funktionen erfüllen, die von industriellen Agrarbetrieben nicht immer wahrgenommen werden können; in der Erwägung, dass eine von bäuerlichen Familien alleine oder mit Unterstützung der Verbraucher getragene klein- und mittelgroß strukturierte Landwirtschaft auch aus wirtschaftlicher Perspektive ein sehr zukunftsträchtiges Modell ist, da diese Betriebe oft eine hohe innerbetriebliche Diversifizierung und damit Resilienz aufweisen und zu einer hohen Wertschöpfung im ländlichen Raum beitragen;

Y.  in der Erwägung, dass sich die Konzentration von Agrarflächen negativ auf die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und die sozio-ökonomische Tragfähigkeit ländlicher Regionen auswirkt und Arbeitsplatzverluste in der Landwirtschaft nach sich zieht, was dazu führt, dass der Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung sinkt und sich das Nahrungsmittelangebot verringert, wodurch Ungleichgewichte bei der territorialen Entwicklung und im sozialen Bereich entstehen;

Z.  in der Erwägung, dass die Zukunft des Agrarsektors von der jungen Generation und deren Innovations- und Investitionsbereitschaft abhängt, welche entscheidend für die Zukunft des ländlichen Raums ist, da nur so die Überalterung in der Landwirtschaft gestoppt und die Hofnachfolge gesichert werden kann, ohne die auch der Generationenvertrag seine Gültigkeit verlieren würde; in der Erwägung, dass es dagegen für Junglandwirte und Existenzgründer besonders schwierig ist, Zugang zu Land und zu Krediten zu erhalten, wodurch der Agrarsektor an Anziehungskraft verlieren könnte;

AA.  in der Erwägung, dass der Zugang zu Land die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb, der Arbeitsplätze sowie soziale und wirtschaftliche Entwicklung schafft, gegründet werden kann;

AB.  in der Erwägung, dass die Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen in vielen Regionen mittlerweile auf ein Niveau gestiegen sind, das zur finanziellen Spekulation einlädt und es zahlreichen Agrarbetrieben betriebswirtschaftlich unmöglich macht, gepachtete Flächen zu behalten bzw. die zur Erhaltung lebensfähiger klein- und mittelgroßer Betriebe notwendigen Flächenaufstockungen vorzunehmen geschweige denn neue Unternehmen zu gründen, da kaum Land auf dem Markt verfügbar ist;

AC.  in der Erwägung, dass unterschiedliche Bodenpreise für Agrarland in den Mitgliedstaaten Konzentrationsprozesse weiter befördern und dass die Preisentwicklung für Boden nicht parallel zur Wirtschaftsentwicklung anderer Sektoren verläuft;

AD.  in der Erwägung, dass die Kauf- und teilweise auch die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen sich in vielen Mitgliedstaaten nicht mehr am durch Nahrungsmittelproduktion erzielbaren landwirtschaftlichen Ertrag orientieren;

AE.  in der Erwägung, dass sich die Pachtpreise häufig nicht mehr am erzielbaren landwirtschaftlichen Ertrag orientieren und daher der Kapitalbedarf und die Risiken zu hoch für einen Einstieg in die Landwirtschaft sind;

AF.  in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Lebens- und Futtermitteln mit einer steigenden Nachfrage nach Rohstoffen für die „Bioökonomie“, wie zum Beispiel Biotreibstoffen und Rohstoffen für die Chemie- und Textilindustrie, einhergeht, wodurch bei neuen Akteuren das Interesse am Erwerb von Agrarflächen geweckt wird;

AG.  in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten noch keine wirksamen bodenpolitischen Strategien festgelegt haben und daher die Politik und die Subventionen der EU in manchen Fällen die Konzentrationsprozesse begünstigen können, da Großbetriebe und bereits etablierte Landwirte von flächenabhängigen Direktzahlungen stärker profitieren und der Einsatz dieser Mittel zum Anstieg der Bodenpreise beiträgt, wodurch Nachwuchslandwirte und neue Akteure, die auf der Suche nach Land sind, um einen Betrieb zu gründen, sowie kleine und mittlere Unternehmen, die häufig über weniger finanzielle Mittel verfügen, tendenziell vom Bodenmarkt ausgeschlossen werden; in der Erwägung, dass dies bedeutet, dass die europäischen Fördermittel für die Landwirtschaft, die auch für mittlere und kleine landwirtschaftliche Betriebe gedacht sind, nicht selten bei den falschen Empfängern landen;

AH.  in der Erwägung, dass die Konzentration von Land in den Händen einer kleinen Anzahl von Produzenten dazu führt, dass Produktion und Marktprozesse verzerrt werden, und deswegen nachteilige Auswirkungen auf die Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten und/oder in der EU insgesamt auftreten können;

AI.  in der Erwägung, dass die 2013 reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auch dazu beigetragen hat, diese Auswirkungen zu begrenzen, indem die Zahlung auf die ersten Hektare erhöht und eine degressive Staffelung dieser Zahlungen eingeführt wurde; in der Erwägung, dass diese flächenbezogenen Direktzahlungen von wesentlicher Bedeutung sind, um die Wettbewerbsfähigkeit und den Fortbestand der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU, die hohen Produktionsstandards genügen, zu sichern;

AJ.  in der Erwägung, dass vor allem seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007 Investitionen in Agrarland in vielen Mitgliedstaaten als sichere Geldanlage betrachtet werden, und dass Agrarland in besorgniserregendem Umfang von branchenfremden Investoren und Finanzspekulanten, wie Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften und Unternehmen, aufgekauft wird; sowie in der Erwägung, dass Bodeneigentum auch im Falle einer zukünftigen Inflation eine sichere Geldanlage bleiben wird;

AK.  in der Erwägung, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten Regulierungsmaßnahmen verabschiedet haben, um ihr Ackerland vor dem Erwerb durch Investoren zu schützen; in der Erwägung, dass Fälle von Betrug mittels so genannter Taschenverträge zu verzeichnen waren, bei denen das Datum des Vertragsabschlusses gefälscht wurde, und dass Investoren gleichzeitig in großem Umfang Land erworben haben;

AL.  in der Erwägung, dass das Entstehen spekulativer Blasen auf den Märkten für Agrarflächen schwerwiegende Folgen für die Landwirtschaft hat und Spekulationen mit Rohstoffen an der Warenterminbörse die Agrarlandpreise weiter in die Höhe treiben;

AM.  in der Erwägung, dass das Phänomen der Landnahme unter anderem durch die zunehmende Globalisierung, das Bevölkerungswachstum, die steigende Nachfrage nach Nahrungsmitteln und natürlichen Rohstoffen und die nachteiligen Auswirkungen der Agrarpolitik begünstigt wird;

AN.  in der Erwägung, dass eine Folge der Agrarlandkonzentration auch die Verlagerung der Gewinne und Steuerzahlungen aus dem ländlichen Raum an die Konzernzentralen ist;

AO.  in der Erwägung, dass die bestehenden Vorschriften zur Kappung von Direktzahlungen oberhalb von 150 000 EUR nicht greifen, wenn juristische Personen mehrere landwirtschaftliche Tochterunternehmen unterhalten, die jeweils weniger als 150 000 EUR an Direktzahlungen erhalten;

AP.  in der Erwägung, dass Kapitalgesellschaften in der Landwirtschaft in besorgniserregender Geschwindigkeit auf dem Vormarsch sind, und dass diese Gesellschaften oft grenzüberschreitend tätig sind und ihr Unternehmensmodell oftmals stärker von Flächenspekulation als von landwirtschaftlicher Produktion geprägt ist;

AQ.  in der Erwägung, dass die beschriebenen Probleme nicht nur Agrarland, sondern in ähnlich drängender Weise auch Wälder und Fischgründe betreffen;

1.  weist darauf hin, dass die Bodenproblematik, die Bodenbewirtschaftung und die städtebaulichen Vorschriften in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Erhaltung und Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Übertragung von Land im Rahmen ihrer politischen Maßnahmen stärker zu berücksichtigen;

2.  fordert die Kommission auf, eine Beobachtungsstelle für die Sammlung von Informationen und Daten über das Ausmaß der Konzentration von Agrarland und Landnutzungsrechten in der EU einzurichten, die mit folgenden Aufgaben betraut werden sollte: Aufzeichnung der Kauf- und Pachtpreise sowie des Marktverhaltens von Eigentümern und Pächtern; Beobachtung des Verlusts von landwirtschaftlichen Flächen durch anderweitige Nutzung sowie der Entwicklung von Bodenfruchtbarkeit und Bodenerosion; regelmäßige Berichterstattung;

3.  ist der Ansicht, dass sich die Mitgliedstaaten regelmäßig gegenseitig und die Kommission über ihre nationalen Rechtsvorschriften für Landbesitz und Landnutzungsänderungen und insbesondere über Fälle, die spekulativen Landkauf betreffen, informieren sollten;

4.  fordert die Kommission auf, eine hochrangige Arbeitsgruppe einzurichten, um das Problem der Konzentration von Agrarland zu analysieren, und im Wege einer Studie die Auswirkungen der von der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffenen politischen Maßnahmen auf die Konzentration von Agrarflächen und die landwirtschaftliche Erzeugung zu beurteilen und die Risiken einer solchen Konzentration für die Sicherheit der Versorgung mit Nahrungsmitteln, für Beschäftigung, Umwelt, Bodenqualität und für die Entwicklung des ländlichen Raums zu analysieren;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen im Bereich der Flächennutzung so auszurichten, dass die bestehenden Fördermöglichkeiten wie zum Beispiel Steuererleichterungen, Beihilfen und GAP-Mittel ausgeschöpft werden, damit das Modell einer auf Familienbetriebe gegründeten Landwirtschaft in der gesamten EU Bestand hat;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, regelmäßig vergleichbare Daten zur Höhe der Pacht- und Bodenpreisen zu erheben, auch was den Erwerb mittels Beteiligungen betrifft, sowie Daten zu Transaktionen, die große Flächen betreffen, und zum Verlust von Pachtland, zur Verletzung von Nutzungsrechten und zu spekulationsbedingten Preissteigerungen in allen Mitgliedstaaten; fordert die Kommission auf, Leitlinien zur Harmonisierung der Rechnungslegungspraktiken zu veröffentlichen und den Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit nationalen Rechtsvorschriften zu fördern, damit Maßnahmen ermittelt werden, mit denen Agrarland geschützt und landwirtschaftliche Tätigkeiten gesichert werden können;

7.  hält es für notwendig, dass die Mitgliedstaaten harmonisierte Agrarflächenregister einrichten, in denen sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsverhältnisse in Bezug auf Agrarland – unter uneingeschränkter Achtung der Datenschutzrechte der Beteiligten – zeitnah und genau erfasst und in Form von öffentlich zugänglichen, anonymisierten Statistiken dargestellt werden;

8.  fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in regelmäßigen Abständen dem Rat und dem Parlament einen Bericht zur Situation der Landnutzung, der Struktur, der Preise und der nationalen Politiken und Gesetze in Bezug auf Eigentum und Pacht landwirtschaftlicher Flächen vorzulegen, und den Ausschuss für Welternährungssicherheit (CFS) darüber zu unterrichten, wie die vom CFS herausgegebenen „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Zusammenhang mit der nationalen Ernährungssicherheit“ in der EU umgesetzt wurden;

9.  weist darauf hin, dass Programme zur Flurbereinigung, bei denen im Rahmen eines integrierten Flächenmanagements und unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Besonderheiten unterschiedliche Verfahrensarten zu Einsatz kommen, ein unentbehrliches Instrument für die Verbesserung der Agrarstruktur und die Beilegung von Landnutzungskonflikten darstellen; empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass in Fällen, in denen die Flurbereinigung durch die Verpachtung von Land erfolgt, der Pachtpreis an die Produktionskapazität und die Rentabilität gekoppelt werden sollte, da diese Faktoren für die Landwirtschaft am besten geeignet sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über ihre Erfahrungen im Bereich der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen auszutauschen;

10.  ist der Meinung, dass eine durchdachte und koordinierte Bodenmarktpolitik, die mithilfe der regionalen und örtlichen Flächennutzungsplanung umgesetzt wird, dazu beitragen sollte, den nicht-landwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme zu verringern;

11.  erkennt an, dass die Bodenpolitik in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, sie aber gleichwohl von der GAP oder einschlägigen Politikbereichen betroffen sein kann, was gravierende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe im Binnenmarkt haben kann; ist der Meinung, dass die Bodenpolitik dazu beitragen muss, eine gesellschaftlich gewünschte breite Streuung der Landnutzungsrechte und des Zugangs zu Land sowie die rechtliche Absicherung von Pachtlandwirten durch einen geeigneten Rahmen sicherzustellen, da sich dies unmittelbar auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Lebensqualität im ländlichen Raum auswirkt; erinnert an die wichtige soziale Funktion des Landbesitzes und der Bodenbewirtschaftung über Generationen hinweg, die darauf beruht, dass ein Verlust von Betrieben und Arbeitsplätzen zum Niedergang der bäuerlichen Landwirtschaft in Europa sowie der ländlichen Regionen und dadurch gesamtgesellschaftlich zu unerwünschten strukturellen Veränderungen führt;

12.  fordert die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der GAP auf, kleinen und mittelgroßen lokalen Erzeugern, Neueinsteigern und Junglandwirten beim Erwerb und bei der Pacht von Agrarland – unter Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Männern – Vorrang einzuräumen, auch mithilfe von Vorkaufsrechten, falls solche bestehen, da für eine gesicherte und nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe ein möglichst hoher Anteil eigener Produktionsfläche vorteilhaft ist, und zwar gerade in Zeiten eines wachsenden Interesses von Nichtlandwirten am Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, der sehr häufig aus rein spekulativen Gründen erfolgt; fordert die Mitgliedstaaten auf, kleine landwirtschaftliche Familienbetriebe und nachhaltige Produktionsmethoden zu fördern;

13.  erinnert daran, dass hohe Investitionskosten den Erwerb bzw. die Pacht von Agrar- und Waldflächen durch kleine bis mittelgroße Familienbetriebe und genossenschaftlich organisierte Betriebe erschweren;

14.  weist darauf hin, wie wichtig kleine landwirtschaftliche Familienbetriebe für das ländliche Leben sind, da sie eine aktive Rolle im wirtschaftlichen Gefüge des ländlichen Raums spielen, indem sie das kulturelle Erbe und das Landleben bewahren, das gesellschaftliche Leben im ländlichen Raum stützen, natürliche Ressourcen nachhaltig nutzen und darüber hinaus gesunde und hochwertige Erzeugnisse in ausreichender Menge herstellen und sicherstellen, dass das Eigentum in diesen Regionen breit gestreut ist; verweist auf die Probleme, die sich bei der Übergabe von Höfen von einer Generation auf die nächste ergeben, insbesondere bei der außerfamiliären Hofübergabe, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesbezüglich Daten zu erheben und die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um solche Probleme zu bewältigen;

15.  weist auf die Fördermöglichkeiten für Junglandwirte im Rahmen der GAP hin, die sie bei ihrem Einstieg in die Landwirtschaft unterstützen sollen; fordert ferner einen umfassenden Ansatz, der dazu beiträgt, die Übernahme bzw. Gründung von Betrieben durch ausgebildete Junglandwirte, Frauen und sonstige Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen möchten, zu ermöglichen; weist jedoch darauf hin, dass Neueinsteiger immer noch mit Hindernissen in Form von strukturellen Hürden, wie etwa hohen Bodenpreisen oder eine hohen Besteuerung der außerfamiliären Hofübergabe, konfrontiert sind;

16.  unterstreicht die Relevanz der europäischen Strukturpolitik zur Förderung ländlicher Regionen, beispielsweise zur speziellen Förderung von kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben und Genossenschaften, jungen Menschen und besonders von Frauen beim Zugang zu Agrarland;

17.  hebt hervor, wie schwierig es insbesondere für Neueinsteiger und Junglandwirte ist, an Kredite zu gelangen, um Land zu erwerben oder zu pachten; fordert die Kommission auf, im Rahmen der GAP und verwandter Politikbereiche geeignete Instrumente zu schaffen, die den betreffenden Personen einen fairen Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen ermöglichen und ihnen so die Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtern;

18.  vertritt die Auffassung, dass die lokalen Gebietskörperschaften in die Entscheidungen über die Flächennutzung miteinbezogen werden sollten;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Entwicklung der Landwirtschaft in den Städten und anderer Formen der partizipativen Landwirtschaft und gemeinsamen Landnutzung zu setzen, da in ländlichen Gebieten die Verfügbarkeit von Agrarland begrenzt ist und das Interesse an der Landwirtschaft in städtischen und stadtnahen Gebieten zunimmt;

20.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sich stärker um den Wissenstransfer mittels Forschung und innovativer Projekte zu bemühen, damit die Bodenqualität durch die Anwendung von Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft verbessert wird, da Agrarland die Grundlage für die Nahrungsmittelerzeugung, nachhaltige Ökosysteme und dynamische ländliche Gebiete bildet;

21.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bodenmarktpolitik so zu gestalten, dass der Erwerb oder die Pacht zu finanziellen Bedingungen erfolgen kann, die der landwirtschaftlichen Tätigkeit entsprechen, und die Preise für den Kauf und die Pacht von Agrarland zu beobachten; fordert ferner, dass Transaktionen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Flächen einem Vorabverfahren unterliegen, bei der die Vereinbarkeit mit den nationalen bodenrechtlichen Bestimmungen geprüft wird, die auch bei Fusionen, Spaltungen und der Gründung von Stiftungen zur Anwendung kommen; ist der Meinung, dass strengere Kontrollen von Pachtverträgen und eine Anzeigepflicht mit Sanktionsmöglichkeiten sinnvoll wären, da die Pacht häufig der erste Schritt hin zum Kauf ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Pächter im Rahmen eines Pachtverhältnisses verpflichtet sind, eine landwirtschaftliche Tätigkeit auszuüben; vertritt die Ansicht, dass die Bodenmarktpolitik dazu beitragen muss, das Entstehen marktbeherrschender Positionen auf den Bodenmärkten zu verhindern;

22.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, Gebrauch von Instrumenten zur Regulierung des Bodenmarktes zu machen, wie sie in einigen Mitgliedsländern bereits im Einklang mit den EU-Verträgen erfolgreich angewendet werden, wie z.B. Erfordernis einer staatlichen Genehmigung für den Erwerb und die Pacht von Land, Vorkaufsrechte, Verpflichtungen für die Pächter, eine landwirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, Einschränkungen des Erwerbs durch juristische Personen, Deckelung der Hektarfläche, die gekauft werden kann, Bevorzugung von Landwirten, Flächenbevorratung, Indexierung der Preise unter Bezugnahme auf die Einkünfte in der Landwirtschaft usw.;

23.  betont, dass die Rechte aller Beteiligten im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Pachtverträgen von den nationalen Gerichten gewahrt werden müssen und dass die nationalen Behörden Maßnahmen ergreifen sollten, um sämtliche Lücken in den geltenden nationalen Rechtsvorschriften, die einen Missbrauch solcher Verträge ermöglichen, zu schließen;

24.  weist auf die positiven Maßnahmen hin, die von einigen Mitgliedstaaten zur Regulierung ihrer Bodenmärkte ergriffen wurden, um spekulative Verkäufe von Land zu verhindern; erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass ihnen mit der Steuergesetzgebung ein wirksamer Hebel zur Regulierung des Bodenmarkts zur Verfügung steht;

25.  fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Einrichtungen mit staatlicher Beteiligung und öffentlicher Aufsicht für das Landmanagement zu unterstützen oder zu schaffen;

26.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle innovativen Maßnahmen zur Finanzierung von Land zu unterstützen, mit denen die Niederlassung von Junglandwirten gefördert wird, vor allem mittels solidarischer Anlagefonds, die es Sparern ermöglichen, ihr Geld auf gesellschaftlich nützliche Weise anzulegen, um so jungen Menschen unter die Arme zu greifen, die nicht über genügend Mittel verfügen, um Land zu erwerben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen;

27.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, im Interesse der Entwicklung eines klaren Leitbildes für die Struktur der Landwirtschaft in der EU die von allen Mitgliedstaaten ratifizierten „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ umzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf, die breiteren sozialen, ökonomischen und umweltpolitischen Zielen zu berücksichtigen und unerwünschte Auswirkungen von Landspekulation und Landkonzentration auf lokale Gemeinschaften zu verhindern, wenn sie Maßnahmen in Bezug auf die Nutzung und Kontrolle von in Staatseigentum befindlichen Ressourcen beschließen; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission über den Einsatz und die Anwendung dieser Leitlinien in ihrer Landnutzungspolitik Bericht zu erstatten;

28.  vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die Kommission die Empfehlungen zur Verwaltung von Landnutzungsrechten in der EU im Einklang mit den freiwilligen Leitlinien und unter Berücksichtigung der horizontalen EU-Rahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Binnenmarkt und territorialem Zusammenhalt verabschieden sollte;

29.  ist der Auffassung, dass Direktzahlungen ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten würden, wenn sie auf der Grundlage der ökologischen und sozioökonomischen öffentlichen Güter zu zahlen wären, die ein landwirtschaftlicher Betrieb bereitstellt, statt ausgehend von dessen Bodenfläche;

30.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, den Teilbetrag der Direktzahlungen, der über die Obergrenze von 150 000 EUR hinausgeht, um mindestens 5 % zu kürzen, wie es in Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Direktzahlungsverordnung) vorgesehen ist;

31.  ist der Auffassung, dass es im Rahmen der reformierten GAP der Einführung von Obergrenzen und der Anpassung der Regelung für Direktzahlungen dahingehend bedarf, dass die ersten Hektar stärker ins Gewicht fallen und Investitionen und die Gewährung von Direktzahlungen für kleine landwirtschaftliche Betriebe erleichtert werden; fordert die Kommission auf, einen effektiveren Mechanismus für die Umverteilung von Beihilfen einzuführen, um der Konzentration des Landbesitzes entgegenzuwirken;

32.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren bereits vorhandenen Spielraum in Bezug auf die Kappung und Umverteilung von GAP-Mitteln besser auszuschöpfen, etwa die Möglichkeit, 30 % der für den ersten Hektar zu zahlenden Direktzahlungen zu verwenden, um kleine Betriebe und Familienbetriebe zu stärken, sofern diese zugleich die Voraussetzungen von Artikel 41 und 42 der Direktzahlungsverordnung erfüllen; schlägt vor, die Besserstellung des jeweils ersten Hektars nicht pro Betrieb, sondern pro Mutterkonzern zu berechnen; fordert daher die Kommission auf, nicht nur Daten zu den Betriebsinhabern, die GAP-Subventionen erhalten, im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu veröffentlichen, sondern auch zu den Begünstigten, wie z.B. Bodeneigentümer oder Muttergesellschaften;

33.  unterstreicht, wie wichtig eine in der gesamten EU unterscheidungskräftige Definition des Begriffs „aktiver Landwirt“ ist, die deutlich an den Begriff der Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb anknüpft und in der beihilfefähige und nicht beihilfefähige Flächen (z. B. Flughäfen, Industriefreigelände, Golfplätze) eindeutig voneinander abgegrenzt werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass es sich bei den Empfängern von Direkthilfen ausschließlich um aktive Landwirte handelt;

34.  fordert die Kommission auf, alle relevanten Politikfelder, wie etwa Landwirtschaft, Energie, Umwelt, regionale Entwicklung, Mobilität, Finanzen und Investitionen daraufhin zu überprüfen, ob sie die Konzentration von Agrarland in der EU fördern oder ihr entgegenwirken, und unter Einbeziehung der Landwirte und ihrer Verbände sowie anderer einschlägiger Akteure der Zivilgesellschaft ein Konsultationsverfahren einzuleiten, um die aktuelle Situation der Verwaltung der Agrarflächen anhand der „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ des CFS zu bewerten;

35.  empfiehlt den Mitgliedstaaten eine gezielte Überprüfung der nationalen Umsetzung der gegenwärtigen GAP im Hinblick auf die Ermittlung unerwünschter Effekte der Landkonzentration;

36.  schließt sich der Auffassung der Kommission an, dass Boden eine endliche Ressource ist, die bereits aufgrund von Klimawandel, Bodenerosion Überbeanspruchung und Nutzungsänderungen stark unter Druck steht, und unterstützt daher ökosoziale Maßnahmen zum Schutz des Bodens und betont, dass Grund und Boden in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen;

37.  fordert, dass dem Agrarland ein besonderer Schutz gewährt und es den Mitgliedstaaten gestattet wird, den Verkauf, die Nutzung und die Verpachtung von Agrarland in Abstimmung mit den lokalen Gebietskörperschaften und den Bauernverbänden zu regulieren, damit sie im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Fragen der Landnutzungsrechte, des Zugangs zu Land sowie zu den vier europäischen Grundfreiheiten und dem öffentlichen Interesse die Lebensmittelsicherheit gewährleisten können;

38.  legt der Kommission nahe, dem Parlament im Interesse der interinstitutionellen Transparenz einen besseren Einblick in die Unterlagen über Vertragsverletzungsverfahren und Vorverfahren im Zusammenhang mit der Regulierung des Bodenmarkts durch die Mitgliedstaaten zu gewähren;

39.  fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Vertretern der Branche einen eindeutigen und umfassenden Katalog von Kriterien, auch in Bezug auf Agrarlandtransaktionen an den Kapitalmärkten, zu veröffentlichen, der gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellt und aus dem für die Mitgliedstaaten klar hervorgeht, welche Maßnahmen der Bodenmarktregulierung unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen und der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union erlaubt sind, um Landwirten den Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erleichtern; fordert die Kommission auf, die laufenden Verfahren, in denen geprüft wird, ob die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Handel mit Agrarflächen mit dem EU-Recht vereinbar sind, solange auszusetzen, bis der oben genannte Katalog von Kriterien veröffentlicht wurde;

40.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung, der Korruption und rechtswidriger Praktiken (wie zum Beispiel „Taschenverträge“) im Zusammenhang mit Landtransaktionen zu sensibilisieren und sie dabei zu unterstützen; weist darauf hin, dass die Justizbehörden einiger Mitgliedstaaten wegen missbräuchlicher Praktiken im Zusammenhang mit dem Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen ermitteln;

41.  begrüßt den Vorschlag, die GAP zu vereinfachen, und insbesondere die Maßnahmen, die auf eine Senkung der Kosten und die Verringerung des bürokratischen Aufwands für landwirtschaftliche Familienbetriebe sowie für Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum abzielen;

42.  fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung der GAP für die Zeit nach 2012 die Maßnahmen zur Bekämpfung der Konzentration landwirtschaftlicher Flächen beizubehalten und zusätzliche Maßnahmen zu entwickeln, mit denen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden;

43.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Studie „Extent of Farmland Grabbing in the EU“ des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments, S. 24 (PE 540.369).
(2) Ebenda.
(3) Landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik: Allgemeine Situation und Handlungsoptionen Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ gemäß Beschluss der Leiter der Agrarressorts der Länder vom 16. Januar 2014 (März 2015), Seite 37.

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