Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Mai 2017 zur Finanztechnologie: Einfluss der Technologie auf die Zukunft des Finanzsektors (2016/2243(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu virtuellen Währungen(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2016 zu dem Zugang von KMU zu Finanzmitteln und zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen von KMU in einer Kapitalmarktunion(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2016 zu dem Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden(3),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Kapitalmarktunion: die Reform rasch voranbringen“ (COM(2016)0601),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 3. Mai 2016 über Crowdfunding in der EU-Kapitalmarktunion („Crowdfunding in the EU Capital Markets Union“) (SWD(2016)0154),
– unter Hinweis auf das Konsultationspapier der Kommission vom 10. Januar 2017 mit dem Titel „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ (COM(2017)0009),
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Aufsichtsbehörden vom 16. Dezember 2016 über die Automatisierung in der Finanzberatung („Report on automation in financial advice“),
– unter Hinweis auf das Diskussionspapier der Europäischen Aufsichtsbehörden vom 19. Dezember 2016 über die Verwendung von Big Data durch Finanzinstitute („Joint Committee Discussion Paper on the Use of Big Data by Financial Institutions“) (JC 2016 86),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom 26. Februar 2015 zu kreditbasiertem Crowdfunding („Opinion of the European Banking Authority on lending-based crowdfunding“) (EBA/Op/2015/03),
– unter Hinweis auf das Diskussionspapier der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom 4. Mai 2016 über die innovative Nutzung von Verbraucherdaten durch Finanzinstitute („Discussion Paper on innovative uses of consumer data by financial institutions“) (EBA/DP/2016/01),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vom 18. Dezember 2014 zu investitionsbasiertem Crowdfunding („Investment-based crowdfunding“) (ESMA/2014/1378),
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 7. Januar 2017 über die Verwendung der Technologie der dezentralen Transaktionsnetzwerke am Wertpapiermarkt („The Distributed Ledger Technology Applied to Securities Markets“)
– unter Hinweis auf den Bericht des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden vom 7. September 2016 über die Risiken und Schwachstellen im EU-Finanzsystem („Joint Committee Report on Risks and Vulnerabilities in the EU Financial System“),
– unter Hinweis auf das Risikosteuerpult der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde auf der Grundlage von Daten auf dem Stand des dritten Quartals 2016,
– unter Hinweis auf das Risikosteuerpult der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vom März 2016,
– unter Hinweis auf den fünften „Consumer Trends Report“ (Bericht über die Verbrauchertrends) der EIOPA vom 16. Dezember 2016 (EIOPA-BoS-16-239),
– unter Hinweis auf das Risikosteuerpult der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde aus dem vierten Quartal 2016,
– unter Hinweis auf das Occasional Paper Nr. 172 der Europäischen Zentralbank von April 172 zu Revolution oder Evolution durch den Einsatz von Technologien der dezentralen Transaktionsnetzwerke bei Nachhandelsaktivitäten („Distributed ledger technologies in securities post-trading: Revolution or evolution“),
– unter Hinweis auf das Dokument des Ausschusses für Zahlungs- und Abrechnungssysteme der Zentralbanken der G10 zu einem analytischen Rahmen für den Einsatz von Technologien der dezentralen Transaktionsnetzwerke bei Nachhandelsaktivitäten („Distributed ledger technology in payment, clearing and settlement: An analytical framework“),
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0176/2017),
A. in der Erwägung, dass unter dem Begriff „Finanztechnologie“ (oder „FinTech“) Tätigkeiten im Finanzsektor zu verstehen sind, die mittels neuer Technologien ermöglicht oder erbracht werden und sich auf den gesamten Finanzsektor in allen seinen Aspekten auswirken, von Banken über Versicherungen, Pensionsfonds und Anlageberatung bis hin zu Marktinfrastrukturen;
B. in der Erwägung, dass Finanzdienstleistungen schon immer technologieabhängig waren und ihre Entwicklung parallel zum technischen Fortschritt verlief;
C. in der Erwägung, dass jeder Akteur unabhängig von seiner Rechtsform ein Finanztechnologieunternehmen sein kann; in der Erwägung, dass die Wertschöpfungskette im Bereich der Finanzdienstleistungen zunehmend alternative Akteure wie Start-ups oder große Technologieunternehmen umfasst; in der Erwägung, dass daher unter diesem Begriff eine große Bandbreite an Unternehmen und Dienstleistungen subsumiert wird, die sich erheblich voneinander unterscheiden, unterschiedliche Herausforderungen schaffen und auch in regulatorischer Hinsicht unterschiedlich behandelt werden müssen;
D. in der Erwägung, dass viele Entwicklungen im Bereich der Finanztechnologie auf neuen Technologien beruhen, darunter Anwendungen der Technologie für dezentrale Transaktionsnetzwerke („Distributed Ledger Technology“, DLT), innovative Zahlungsarten, automatisierte Anlageberatung („Robo-Advice“), Big Data, die Verwendung von Cloud-Computing, innovative Lösungen zur Kundenanmeldung und ‑identifikation, Crowdfunding-Plattformen und viele andere;
E. in der Erwägung, dass Beträge in Milliardenhöhe in Finanztechnologieanwendungen investiert werden, und dass diese Beträge von Jahr zu Jahr weiter steigen;
F. in der Erwägung, dass sich die Technologieanwendungen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit weiterentwickeln, während Umfang und Auswirkung ihrer Entwicklung unsicher bleiben, dass sie aber das Potenzial haben, den Finanzsektor in umfassender Weise zu verändern; in der Erwägung, dass einige FinTech-Anwendungen möglicherweise zukünftig von entscheidender Bedeutung für das gesamte System sein werden;
G. in der Erwägung, dass die Entwicklungen im Bereich der Finanztechnologie zur Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzsystems beitragen sollten, darunter auch zum Wohlergehen der europäischen Bürger, wobei die Stabilität des Finanzsystems verbessert und ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes gewahrt werden sollte;
H. in der Erwägung, dass die Finanztechnologie beträchtliche Vorteile bringen kann, beispielsweise schnellere, preiswertere, stärker maßgeschneiderte, integrativere, anpassungsfähigere, transparentere und bessere Finanzdienstleistungen für Verbraucher und Unternehmen, und den europäischen Unternehmern zahlreiche neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen kann; in der Erwägung, dass bei den Finanzdienstleistungen für Privatkunden das Kundenerlebnis die treibende Kraft für die Marktteilnehmer darstellt; in der Erwägung, dass mit den Fortschritten und Innovationen im Finanzsektor Bargeld als Zahlungsmittel nicht abgeschafft werden sollte;
I. in der Erwägung, dass mit der Entwicklung neuer Finanzdienstleistungen und der Digitalisierung bestehender Dienstleistungen die Marktdynamik im Bereich der Finanzdienstleistungen verändert wird, indem neue Formen von Wettbewerb, Innovation, Partnerschaften und Auslagerungen durch Akteure und zwischen ihnen eingeführt werden;
J. in der Erwägung, dass die Förderung eines fairen Wettbewerbs, die Neutralisierung der gegebenenfalls vorhandenen ökonomischen Rente und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleistungen in der EU eine Grundvoraussetzung für die Förderung der Finanztechnologie in Europa und für die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten sind;
K. in der Erwägung, dass nach Erkenntnissen der Wirtschaftsforschung Kosteneffizienz im Finanzsystem zu niedrigeren Verbraucherpreisen für Finanzerzeugnisse und -dienstleistungen für Privatkunden führen könnte; in der Erwägung, dass die Finanztechnologie zu diesem Preisrückgang beitragen könnte;
L. in der Erwägung, dass Entwicklungen im Bereich der Finanztechnologie den Zugang zu Kapital insbesondere für KMU erleichtern können, indem sie grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen sowie alternative Kreditvergabe- und Investitionskanäle wie Crowdfunding oder Peer-to-Peer-Kredite ermöglichen und damit die Kapitalmarktunion fördern;
M. in der Erwägung, dass Entwicklungen im Bereich der Finanztechnologie grenzüberschreitende Finanzströme und damit eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit begünstigen können, was zur Vollendung der Kapitalmarktunion beitragen kann;
N. in der Erwägung, dass Entwicklungen im Bereich der Finanztechnologie, insbesondere von inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrslösungen, zudem einen Beitrag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung eines Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen leisten und das Umsetzen der „5 x 5“-Ziele der G20 und der G8 einer Senkung der Kosten für Heimatüberweisungen fördern können;
O. in der Erwägung, dass die Finanztechnologie die Einbindung von Menschen in das Finanzsystem auf wirksame Weise fördern kann, indem sie maßgeschneiderte Finanzdienstleistungen für jene schafft, die vorher keinen Zugang dazu hatten, und damit das Wachstum integrativer werden lässt; in der Erwägung, dass Probleme bei der Vermittlung von allgemeinem Finanzwissen und digitalen Kompetenzen in Europa bearbeitet werden müssen, damit die Finanztechnologie tatsächlich zu einer Einbindung von mehr Menschen in das Finanzsystem führt;
P. in der Erwägung, dass Innovationen bei Gesetzgebung, Regulierung und Aufsicht berücksichtigt werden müssen und ein Gleichgewicht zwischen Anreizen für einen innovativen Verbraucher- und Investorenschutz und für Finanzstabilität bestehen muss; in der Erwägung, dass die Finanztechnologie einen möglichst weitgehenden Ausgleich zwischen der „Regulierung der Institute“ und der „Regulierung der Tätigkeit“ erforderlich macht; in der Erwägung, dass das komplexe Wechselspiel zwischen Finanztechnologien und geltenden einschlägigen Vorschriften zu Ungleichgewichten führen kann, indem teilweise unterschiedliche Vorschriften für Unternehmen und Dienstleistungsanbieter existieren, obwohl diese vom Grundsatz her ähnliche Tätigkeiten anbieten, und indem einige Tätigkeiten durch die in den Rechtsvorschriften enthaltenen Begrifflichkeiten bzw. den Geltungsbereich der einschlägigen Vorschriften nur schlecht erfasst werden; in der Erwägung, dass nicht alle finanztechnologischen Innovationen durch den geltenden Rechtsrahmen der EU für Verbraucher- und Investorenschutz angemessen berücksichtigt werden,
Q. in der Erwägung, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden mit der Ermittlung der potenziellen Risiken und Vorteile der innovativen Finanztechnologien begonnen haben; in der Erwägung, dass auf nationaler Ebene zuständige Behörden diese technologischen Entwicklungen beobachten und mit unterschiedlichen Konzepten darauf reagieren; in der Erwägung, dass die Entwicklung eines FinTech-Ökosystems in Europa bislang durch abweichende Rechtsvorschriften in verschiedenen Mitgliedstaaten und eine fehlende Zusammenarbeit der Märkte behindert wird; in der Erwägung, dass die Entwicklung eines stabilen FinTech-Ökosystems in Europa maßgeblich davon abhängt, dass die EU im Sinne der Förderung eines gemeinsamen Ansatzes im Bereich Finanztechnologie entschlossen handelt;
R. in der Erwägung, dass die Finanztechnologie zu einer Risikoverringerung innerhalb des Finanzsystems beitragen kann, indem Risiken stärker gestreut und Clearing und Abwicklung von Barzahlungen und Wertpapiergeschäften beschleunigt werden und indem das Sicherheitenmanagement sowie die Kapitaloptimierung verbessert werden;
S. in der Erwägung, dass sich die Finanztechnologie voraussichtlich am stärksten auf den Bereich der Wertschöpfungskette nach dem Handel auswirken wird, der Dienstleistungen wie Clearing, Abwicklung, Verwahrung von Vermögenswerten und Meldewesen umfasst, wo Technologien wie die DLT-Technologie das Potenzial haben, den gesamten Sektor zu reformieren; in der Erwägung, dass innerhalb dieser Wertschöpfungskette einige Intermediäre wie Depotbanken, Zentrale Gegenparteien (CCP) und Zentralverwahrer langfristig möglicherweise überflüssig werden, während einige andere Aufgaben auch weiterhin durch unabhängige, beaufsichtigte Unternehmen durchgeführt werden müssen;
T. in der Erwägung, dass Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden durch „RegTech“ (die Anwendung neuer Technologien zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung) beträchtliche Vorteile erzielen können, wenn sie den Einsatz neuer Technologien zulassen und so auf transparentere und wirksamere Weise sowie in Echtzeit auf Anforderungen eingehen können, die mit der Rechtsetzung und der Rechtsbefolgung verbunden sind;
U. in der Erwägung, dass sich der Begriff „InsurTech“ auf Versicherungstätigkeiten bezieht, die mittels neuer Technologien ermöglicht oder erbracht werden, beispielsweise durch automatisierte Beratung, Risikobewertung und Big Data, aber auch auf Versicherungen im Zusammenhang mit neuen Gefahren wie Cyberattacken;
V. in der Erwägung, dass der Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen, die an finanztechnologischen Produkten und Dienstleistungen arbeiten, und für diejenigen innovativen Betriebe, die diese Anbieter mit den zur Herstellung ihrer Produkte bzw. Erbringung ihrer Dienstleistungen erforderlichen technischen Materialien versorgen, dringend verbessert werden muss, um finanzielle Innovationen in Europa zu fördern, insbesondere damit Start-Up-Unternehmen expandieren können; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die Verfügbarkeit von Wagniskapital als Finanzierungsquelle und das Vorhandensein eines robusten Technologiesektors einen zentralen Standortfaktor für ein dynamisches FinTech-Ökosystem darstellen;
W. in der Erwägung, dass Cyberattacken eine zunehmende Bedrohung für die gesamte digitale Infrastruktur und daher auch für die Infrastruktur des Finanzmarkts darstellen; in der Erwägung, dass der Finanzsektor mit dreimal mehr Attacken zu kämpfen hat als jeder andere Sektor; in der Erwägung, dass die Sicherheit, Verlässlichkeit und Kontinuität seiner Dienstleistungen eine grundlegende Bedingung für das öffentliche Vertrauen in den Finanzsektor ist; in der Erwägung, dass auch Privatkunden stark durch derartige Cyberattacken oder durch Identitätsdiebstahl gefährdet sind;
X. in der Erwägung, dass vernetzte Geräte ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleistungen im Bereich Finanztechnologie sind; in der Erwägung, dass das Internet der Dinge für Cyberattacken besonders anfällig ist und daher für die Cybersicherheit eine besondere Herausforderung darstellt; in der Erwägung, dass ein vernetztes System nur so sicher ist wie sein schwächstes Element;
Y. in der Erwägung, dass sich im Zuge der Weiterentwicklung von Finanztechnologien Verbraucher und Investoren weiterhin auf hohe Standards im Verbraucher- und Investorenschutz sowie im Datenschutz und im Bereich des Rechts auf Privatsphäre und der gesetzlichen Verantwortung der Erbringer von Finanzdienstleistungen verlassen können müssen;
Z. in der Erwägung, dass es für den Einsatz von Finanztechnologien von Bedeutung ist, mit Hilfe eines kohärenten und unterstützenden Rechtsrahmens ein innovatives Wettbewerbsumfeld zu schaffen, in der FinTech-Unternehmen innovative Anwendungen verschiedenster Art, zum Beispiel für die sichere Verschlüsselung sowie für die Online-Identifizierung und -Authentifizierung mit Hilfe einer einfachen Schnittstelle, auf den Markt bringen können;
AA. in der Erwägung, dass die Automatisierung im Finanzsektor, ebenso wie in anderen Sektoren, zu einer Zerstörung herkömmlicher Beschäftigungsmodelle führen kann; in der Erwägung, dass die Verbesserung und Weiterentwicklung der fachlichen Aus- und Weiterbildung den Kern einer europäischen Strategie im Bereich Finanztechnologie ausmachen muss;
AB. in der Erwägung, dass die Marktstruktur in vielen Bereichen der Digitalwirtschaft aufgrund von Netzwerkeffekten tendenziell immer mehr von einigen wenigen Marktteilnehmern dominiert wird und dies wettbewerbs- und kartellrechtliche Herausforderungen mit sich bringt;
Schaffung eines EU-Rahmens für Finanztechnologie
1. begrüßt die neuen Entwicklungen im Bereich Finanztechnologie und fordert die Kommission auf, im Rahmen der Strategien für eine Kapitalmarktunion und für einen digitalen Binnenmarkt einen umfassenden Aktionsplan zur Finanztechnologie vorzulegen, der zur Schaffung eines effizienten, wettbewerbsfähigen, tiefgreifenderen und stärker integrierten Finanzsystems in Europa beitragen sowie langfristig von Nutzen für die Realwirtschaft sein kann und sich mit der Notwendigkeit von Verbraucher- und Investorenschutz und eines rechtlich sicheren Umfelds befasst;
2. begrüßt die jüngst erfolgte Einrichtung einer Task Force für Finanztechnologie, deren Aufgabe es ist, Innovationen in diesem Bereich zu bewerten und gleichzeitig Strategien zur Bewältigung von durch Finanztechnologien möglicherweise entstehenden Herausforderungen zu entwickeln, und begrüßt zudem die Einleitung einer öffentlichen Konsultation über FinTech durch die Kommission; fordert die Kommission auf, das Parlament in die Arbeit der Task Force für Finanztechnologie einzubeziehen; sieht in den jüngsten Initiativen der Kommission grundlegende Schritte bei ihrer Ausarbeitung einer umfassenden Strategie für Finanztechnologien sowie zur Verringerung der Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich;
3. ist der Auffassung, dass die Finanztechnologie Initiativen für die Kapitalmarktunion zum Erfolg verhelfen kann, indem etwa die Finanzierungsmöglichkeiten in der EU diversifiziert werden, und fordert die Kommission auf, die Vorteile der Finanztechnologie für die Entwicklung der Kapitalmarktunion nutzbar zu machen;
4. fordert die Kommission auf, bei ihrer Arbeit zum Thema Finanztechnologie einen verhältnismäßigen, sektorübergreifenden, ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen und dabei Lehren aus den in anderen Rechtsordnungen gewählten Vorgehensweisen zu ziehen und die Vielfalt der Akteure und bestehenden Geschäftsmodelle zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, gegebenenfalls bei der Schaffung eines günstigen Umfelds für europäische FinTech-Plattformen und -Unternehmen, in dem diese expandieren können, als Vorreiter zu agieren;
5. hebt hervor, dass die Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen sowohl auf EU‑Ebene als auch auf nationaler Ebene bei Bedarf überarbeitet werden und in ausreichendem Maße innovationsfreundlich sein sollten, so dass gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Beteiligten erzielt und erhalten werden können; empfiehlt insbesondere, dass gemäß dem Innovationsgrundsatz die möglichen Auswirkungen der Rechtsvorschriften zur Innovation im Rahmen einer Folgenabschätzung angemessen eingeschätzt werden, damit diese Entwicklungen in umfassender Weise wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen erbringen;
6. betont, dass für faire Wettbewerbsbedingungen gesorgt und der Zugang für neue Marktteilnehmer vereinfacht sowie die Ausnutzung von Unterschieden bei den in den verschiedenen Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften und von Unterschieden in den Vorschriften für verschiedene Rechtsformen verhindert werden muss, und dass die Gesetzgebung und Aufsicht im Bereich der Finanztechnologie daher auf den folgenden Grundätzen beruhen sollte:
a)
gleiche Dienstleistungen und gleiche Risiken: Es sollten dieselben Vorschriften gelten, unabhängig davon, welche Rechtsform betroffen ist oder wo in der Union das Unternehmen seinen Standort hat;
b)
Technologieneutralität;
c)
Es muss ein risikogestützter Ansatz verfolgt werden, wobei die Verhältnismäßigkeit der Gesetzgebungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu den Risiken und der Wesentlichkeit der Risiken zu berücksichtigen sind.
7. empfiehlt, dass die zuständigen Behörden das kontrollierte Experimentieren mit neuen Technologien sowohl für Neueinsteiger als auch für bestehende Marktteilnehmer erlauben und fördern; weist darauf hin, dass eine derartige kontrollierte Umgebung für Experimente die Form einer regulatorischen Innovationszone („Sandkasten“) für finanztechnologische Dienstleistungen mit Potenzial für gesellschaftlichen Nutzen annehmen könnte, in der die verschiedensten Marktteilnehmer zusammenkommen können und die bereits in mehreren Mitgliedstaaten erfolgreich ausprobiert wurden; hebt hervor, dass ein vorausschauendes Engagement der Behörden im Dialog mit den Marktteilnehmern und allen anderen maßgeblichen Beteiligten erforderlich ist und dazu beitragen kann, dass Regulierungs- und Aufsichtsbehörden technologisches Fachwissen erwerben; fordert die zuständigen Behörden dazu auf, in Ergänzung zur Arbeit des ESRB die Entwicklung von Instrumenten für finanzielle bzw. operationelle Stresstests für FinTech-Anwendungen zu erwägen, die möglicherweise Systemrisiken verursachen können;
8. betont, dass einige Zentralbanken bereits mit einer digitalen Zentralbankwährung („central bank digital currency“, CBDC) und anderen neuen Technologien experimentieren; fordert die zuständigen Behörden in Europa auf, die Auswirkungen der möglichen Risiken und Nutzen einer auf dezentralen Transaktionsnetzwerken basierenden Version einer digitalen Zentralbankwährung und die damit zusammenhängenden nötigen Anforderungen bei Verbraucherschutz und Transparenz zu bewerten; fordert die zuständigen Behörden auf, ebenfalls zu experimentieren, um mit der Marktentwicklung Schritt zu halten;
9. betont, wie wichtig es ist, dass Regulierungs- und Aufsichtsbehörden genügend technologisches Fachwissen erwerben, damit sie die zunehmend komplexe FinTech-Dienstleistungen auf angemessene Weise überprüfen können; hebt hervor, dass die Regulierungsbehörden dank dieser laufend stattfindenden Überwachung imstande sein werden, die besonderen Risiken verschiedener Technologien zu erkennen und abzuwenden sowie nötigenfalls unverzüglich und entschieden einzugreifen;
10. hebt daher hervor, dass in den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden eine zentrale Anlaufstelle für die Erbringung von finanztechnischen Dienstleistungen und ihre Nutzer geschaffen werden muss; weist darauf hin, dass verhärtete Aufsichtsstrukturen sektorübergreifend aufgebrochen werden müssen, und empfiehlt eine enge Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Finanzsektors mit anderen zuständigen nationalen und europäischen Einrichtungen, die über das erforderliche technische Fachwissen verfügen;
11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Forschungsprojekte zu FinTech zu fördern;
12. betont, dass finanzielle Innovationen in Europa gefördert werden müssen; fordert, dass für innovative Anbieter von Finanzdienstleistungen und für die Unternehmen, die ihnen das für die Bereitstellung dieser Dienstleistungen erforderliche Material liefern, der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird;
13. betont, dass FinTech-Unternehmen einen positiven Beitrag zur Entwicklung von Finanzmittlertätigkeiten leisten, aber auch einige neue Risiken hinsichtlich der Stabilität des Finanzsystems schaffen; stellt fest, dass die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden dank der Umsetzung der geltenden Regulierungsrahmen den Bilanzen etablierter Finanzinstitute viele Informationen, darunter etwa zu Kapitalbedarf, Verschuldungsquote und Liquiditätsquote, entnehmen, während es bei Kreditinstitutionen, die keine Banken sind, wie Crowdfunding oder Peer-to-Peer (P2P), schwierig ist, ihren Bilanzen ausreichende Informationen über ihre Finanzmittlertätigkeiten zu entnehmen; fordert daher die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden nachdrücklich auf, zu prüfen, wie sie die geeigneten aufsichtsrelevanten Informationen zur Bewahrung der Stabilität des Finanzsystems erhalten könnten, und ihnen regulatorische Beschränkungen im Hinblick auf die Bilanzen zu schaffen, um die Stabilität des Finanzsystems zu erreichen und zu bewahren;
14. hebt hervor, dass RegTech das Potenzial besitzt, Verfahren zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung und insbesondere die Qualität und Aktualität aufsichtsrelevanter Informationen zu verbessern, indem diese weniger komplex und kostengünstiger gestaltet werden; fordert die Behörden auf, die rechtlichen Bedingungen zu klären, unter denen es zulässig ist, dass die von ihnen beaufsichtigten Wirtschaftssubjekte Tätigkeiten zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung an Dritte auslagern, wobei sichergestellt sein muss, dass angemessene Strukturen für die Aufsicht über Dritte in Kraft sind und die rechtliche Haftung für die Gesetzeskonformität weiterhin bei den beaufsichtigten Wirtschaftssubjekten liegt; fordert die zuständigen Behörden, insbesondere die Kommission im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Bezug auf das europäische Forum für den nachbörslichen Handel (European Post-Trade Forum) auf, einen vorausschauenden Ansatz walten zu lassen, um die Hindernisse für die Nutzung von neuen FinTech- und RegTech-Lösungen im Bereich der vor- und nachbörslichen Abwicklungen im Geltungsbereich der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) und der Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR) zu verstehen und dort, wo keine Hindernisse bestehen, die Rechte der Akteure klar darzustellen, derartige Lösungen für den Zweck zu nutzen, ihren Verpflichtungen im Rahmen dieser Rechtsvorschriften nachzukommen,
15. weist darauf hin, dass innovative finanzielle Dienstleistungen in der gesamten EU zur Verfügung stehen sollten und ihre grenzüberschreitende Erbringung daher nicht in unzulässiger Weise behindert werden sollte; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, Überschneidungen von Regelungen, neue Hindernisse für den Marktzugang und nationale Hindernisse für diese Dienstleistungen zu überwachen und ihnen vorzubeugen; fordert die Kommission auf, Hindernissen zwischen Mitgliedstaaten aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen nationalen Regelungen vorzubeugen und bewährte Verfahren bei der Regulierung in den Mitgliedstaaten zu fördern; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, für die Erbringer neuer Finanzdienstleistungen, die in der gesamten Union angeboten werden, gegebenenfalls Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen anzuwenden; unterstützt die Bemühungen der Kommission bei der Beantwortung der Frage, wie die EU dazu beitragen kann, bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden Auswahl, Transparenz und Wettbewerb zum Nutzen der europäischen Verbraucher zu verbessern, und betont, dass diese Zielsetzung und das Ziel, die Effizienz des Finanzmarkts zu verbessern, einander ergänzen sollten;
16. begrüßt, dass in der gesamten EU eine Reihe dynamischer FinTech-Gemeinschaften entstanden ist; fordert die Kommission und die für die wirtschaftspolitische Steuerung zuständigen Behörden der EU auf, eng mit FinTech-Plattformen zusammenzuarbeiten und das intelligente Unternehmertum dieser Gemeinschaften und ihre Bestrebungen zu stärken, indem sie Innovationen fördern und finanzieren und in diesen Plattformen eine Ausgangsbasis für einen zukünftigen Wettbewerbsvorteil der EU im Finanzsektor sehen;
17. stellt fest, dass Start-up-Unternehmen im Bereich der Finanztechnologie besonders anfällig gegenüber sogenannten „patent abusers“ sind, d. h. Wirtschaftssubjekten, die Patente erwerben, um sie mittels Androhung von Patentverletzungsklagen gegenüber Unternehmen durchzusetzen, die die Technologierechte bereits nutzen; fordert die Kommission auf, diesen Sachverhalt zu untersuchen und Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen diesen Unternehmen, die im Bereich der Finanztechnologie missbräuchlich Patente anwenden, entgegengewirkt werden kann;
18. hebt die mögliche Rolle der Finanztechnologie für die Digitalisierung der öffentlichen Dienste hervor, mit der ihre Effizienz etwa im Bereich der Steuererhebung und der Vorbeugung gegen Steuerbetrug verbessert werden kann;
19. hebt hervor, dass die Marktstruktur in vielen Bereichen der Digitalwirtschaft aufgrund von Netzwerkeffekten tendenziell immer mehr von einigen wenigen Marktteilnehmern dominiert wird und dies wettbewerbs- und kartellrechtliche Herausforderungen mit sich bringt; fordert die Europäische Kommission auf, neu zu überprüfen, ob der wettbewerbsrechtliche Rahmen für die Herausforderungen der Digitalwirtschaft im Allgemeinen und der Finanztechnologie im Besonderen geeignet ist;
20. weist darauf hin, dass bei den zur Verfügung stehenden Methoden des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs durchaus noch Verbesserungsbedarf besteht; unterstützt die Entwicklung solcher Zahlungsmethoden innerhalb Europas und stellt mit Bedauern fest, dass der Markt des Internetbanking in der EU in hohem Maße fragmentiert ist und es keine EU-weiten Kredit- oder Debitkartensysteme in europäischem Besitz gibt; vertritt die Ansicht, dass dies von wesentlicher Bedeutung für ein reibungsloses Funktionieren der Kapitalmarktunion und ein äußerst wichtiger Bestandteil des digitalen Binnenmarkts ist und der Förderung des europäischen elektronischen Handels und des grenzüberschreitenden Wettbewerbs im Bereich der Finanzdienstleistungen dient; fordert die Kommission auf, zu ermitteln, welche Schritte zu ergreifen sind, damit ein wachstumsfreundliches Umfeld für ein solches Modell geschaffen werden kann; stellt fest, dass im Sinne des Wettbewerbs ein derartiges Modell zusätzlich zu anderen innovativen Lösungen für den Zahlungsverkehr funktionieren und gegebenenfalls mit diesen interoperabel sein muss;
21. betont, dass die Verbraucher die treibende Kraft hinter der Verbreitung von Finanztechnologien sind; hebt hervor, dass das Ziel aller künftigen Gesetzesänderungen darin bestehen sollte, die Verbraucher bei diesem Wandel zu unterstützen;
Daten
22. weist darauf hin, dass Datenerfassung und -analyse besonders wichtig für Finanztechnologieunternehmen sind, und betont daher, dass eine einheitliche, technologieneutrale Anwendung der geltenden Datengesetzgebung – einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung, der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS), der vierten Geldwäscherichtlinie (AMLD4) und der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS) – erforderlich ist; betont, dass es innerhalb der Union einen ungehinderten Datenstrom geben muss, damit innovative Finanzdienstleistungen in Europa expandieren können; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen ausschließlich objektive und relevante Daten verwendet werden; begrüßt die am 10. Januar 2017 initiierte öffentliche Konsultation der Kommission über die „Datenwirtschaft“ (COM(2017)0009), mit der Nachweise dazu erbracht werden sollen, ob Hindernisse für den freien Datenstrom in ganz Europa bestehen oder nicht;
23. betont, dass klare Vorschriften zu Dateneigentum, -zugriff und -übermittlung erforderlich sind; hebt hervor, dass immer mehr Daten von Maschinen oder Prozessen, die auf neu entstehenden Technologien wie maschinellem Lernen basieren, erzeugt werden; betont, dass die Datenschutz-Grundverordnung einen klaren rechtlichen Rahmen für personenbezogene Daten bildet, dass aber für andere Kategorien von Daten größere Rechtssicherheit erforderlich ist; ist diesbezüglich der Auffassung, dass zwischen Rohdaten und Daten, die sich aus weiterer Verarbeitung ergeben, klar unterschieden werden sollte;
24. hebt hervor, dass Open Banking (API‑Banking) und die gemeinsame Nutzung von Daten dazu beitragen, dass sich alle Geschäftsmodelle im Bereich der Finanztechnologie zum Nutzen der Kunden gemeinsam entwickeln können; hebt diesbezüglich die jüngst mit der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie im Bereich von Zahlungsauslösung und Zugang zu Kontodaten erzielten Erfolge hervor;
25. hebt die Vorteile für Verbraucher und Anbieter von Finanzdienstleistungen hervor, die sich im Hinblick auf Kosteneffizienz, kürzere Markteinführungszeiten und bessere Nutzung von IKT-Ressourcen durch Cloud-Computing ergeben; weist darauf hin, dass für den Finanzsektor keine klaren, umfassenden europäischen Regeln oder Leitlinien in Bezug auf die Auslagerung von Daten in eine Cloud vorhanden sind; hebt hervor, dass derartige Leitlinien entwickelt werden müssen und dass ein allen zuständigen nationalen Behörden gemeinsamer Ansatz für die Verwendung von Cloud Computing erforderlich ist; betont, dass solche Regelungen und Leitlinien erforderlich sind, damit Cloud-Computing dynamisch und schnell Verbreitung findet; hebt hervor, dass ein hoher Standard für Datensicherheit und Verbraucherschutz zu diesen Leitlinien gehören sollte; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten, wie etwa im Voraus genehmigte Verträge zwischen Anbietern von Cloud-Diensten und Finanzinstituten, zu prüfen;
26. weist darauf hin, dass bei den Verbrauchern ein stärkeres Bewusstsein dafür geschaffen werden muss, welchen Wert ihre personenbezogenen Daten haben; stellt fest, dass Verbraucher Verträge über den Austausch von digitalen Inhalten gegen die Zahlung einer Gebühr eingehen können; betont, dass dies wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, aber auch in diskriminierender Weise verwendet werden kann; fordert die Kommission auf zu überprüfen, ob eine europäische Strategie im Bereich des Datenaustauschs möglich ist, die darauf abzielt, den Verbrauchern die Kontrolle über ihre Daten zu ermöglichen; ist der Auffassung, dass durch einen klaren, verbraucherorientierten Ansatz das Vertrauen in Cloud-basierte Dienstleistungen gestärkt wird und neue, innovative Dienstleistungen gefördert werden, die von verschiedenen Akteuren in der Finanzwertschöpfungskette beispielsweise durch die Nutzung von Anwenderprogrammierschnittstellen (API) oder die Erleichterung des direkten Datenzugriffs für elektronische Zahlungsdienste angeboten werden; fordert die Kommission auf, das Zukunftspotenzial von Personal-Information-Management-Systemen (PIMS) als technische Mittel, mit denen Verbraucher ihre personenbezogenen Daten verwalten können, zu prüfen;
27. weist in Zusammenhang mit der verstärkten Nutzung von Kundendaten oder von Big Data durch Finanzinstitute auf Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung hin, die der betroffenen Person den Anspruch auf Erläuterung einer auf Basis automatisierter Verarbeitung getroffenen Entscheidung sowie das Recht auf Anfechtung der Entscheidung gewährt(4); hebt hervor, dass gewährt sein muss, dass unzutreffende Angaben geändert und nur überprüfbare und auf den jeweiligen Zweck bezogene Daten verwendet werden; fordert alle Interessenträger auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, damit die Umsetzung dieser Rechte sichergestellt ist; ist der Auffassung, dass die Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten dynamisch sein muss und die betroffenen Personen die Möglichkeit haben müssen, ihre Einwilligung zu ändern und anzupassen;
28. weist darauf hin, dass die zunehmende Verwendung von Kundendaten oder Big Data durch Finanzinstitute den Kunden Nutzen bringen kann, wie etwa die Entwicklung von stärker maßgeschneiderten, gezielten und kostengünstigeren Angeboten auf der Grundlage einer wirksameren Zuweisung von Risiken und Kapital; weist andererseits auf die Entwicklung der dynamischen Preisgestaltung und ihr Potenzial hin, in die Gegenrichtung zu wirken, was die Vergleichbarkeit von Angeboten und einen wirksamen Wettbewerb sowie Risikobündelung und -vergemeinschaftung etwa im Versicherungsbereich untergraben könnte;
29. nimmt zur Kenntnis, dass immer häufiger Algorithmen auf personenbezogene Daten angewendet werden, um Dienstleistungen wie Robo-Advice zu erbringen; hebt hervor, dass Robo-Advice ein hohes Effizienzpotenzial besitzt und sich positiv auf die Einbindung von Menschen in das Finanzsystem auswirken kann; hebt hervor, dass Fehler und Voreingenommenheit bei Algorithmen oder den zugrundeliegenden Daten zu Systemrisiken führen und Verbrauchern schaden können, etwa indem zunehmend Menschen ausgeschlossen werden; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, diese Risiken zu überwachen, um sicherzustellen, dass mit der Automatisierung im Bereich der Finanzberatung die Beratung tatsächlich besser, transparent, zugänglich und kostengünstig wird, und gegen die zunehmende Schwierigkeit vorzugehen, die Verantwortung für Schäden durch derartige Risiken im geltenden Rechtsrahmen für die rechtliche Haftung für die Verwendung von Daten zurückzuverfolgen; hebt hervor, dass für Robo-Advice dieselben Anforderungen an den Verbraucherschutz gelten sollten wie für die persönliche Kundenberatung;
Cybersicherheit und IKT-Risiken
30. betont, dass in der gesamten Wertschöpfungskette für Finanzdienstleistungen durchgängige Sicherheit erforderlich ist; weist darauf hin, dass von Cyberattacken, die gegen unsere Finanzmarktinfrastrukturen, das Internet der Dinge, unsere Währungen und unsere Daten gerichtet sind, große und vielfältige Gefahren ausgehen; fordert die Kommission auf, der Cybersicherheit im FinTech-Aktionsplan die höchste Priorität einzuräumen, und fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden und die EZB in ihrer Rolle als Bankenaufsicht auf, Cybersicherheit als zentrales Thema ihrer regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Programme zu behandeln;
31. fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden die bestehenden operativen Standards regelmäßig zu überprüfen, die für die mit IKT verbundenen Risiken gelten, denen Finanzinstitute ausgesetzt sind; fordert zudem, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden Leitlinien zur Überwachung dieser Risiken erstellen, da die auf Cybersicherheit ausgerichteten Strategien der Mitgliedstaaten unterschiedliche Schutzniveaus aufweisen; hebt hervor, dass das technologische Know-how in den Europäischen Aufsichtsbehörden von großer Bedeutung für die Erfüllung ihrer Aufgaben ist; fordert mehr Forschung in diesem Bereich;
32. betont, dass Informationen und bewährte Vorgehensweisen zwischen den Aufsichtsbehörden sowie zwischen den Regulierungsbehörden und den Regierungen auf ihren jeweiligen Ebenen und zwischen Wissenschaftlern und Marktteilnehmern sowie unter den Marktteilnehmern selbst ausgetauscht werden müssen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Marktteilnehmer und die EU-Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) auf, zu untersuchen, inwieweit Transparenz und Informationsaustausch zur Abwehr von Cyberattacken beitragen können; empfiehlt, dass in diesem Zusammenhang die potenziellen Vorteile einer einzigen Anlaufstelle für Marktteilnehmer untersucht werden und dass für die Untersuchung von Cyberkriminalität im Bereich von Finanzdienstleistungen, die zunehmend grenzübergreifend erbracht werden, ein besser abgestimmtes Vorgehen erwogen wird;
33. betont, dass in den Regelungen zur Bereitstellung der Finanzdienstleistungsinfrastruktur geeignete Anreizstrukturen vorgesehen sein müssen, damit die Anbieter angemessen in die Cybersicherheit investieren;
34. fordert die Mitgliedstaaten auf, für die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS) Sorge zu tragen; begrüßt die neue öffentlich-private Partnerschaft im Bereich der Cybersicherheit, die vor Kurzem von der Kommission unter Beteiligung von Branchenvertretern aufgelegt wurde; fordert die Kommission auf, eine Reihe neuer und konkreter Initiativen zu entwickeln, mit denen die Widerstandsfähigkeit von in dieser Branche tätigen Finanztechnologieunternehmen, insbesondere von KMU und neu gegründeten Unternehmen, gegen Cyberattacken verbessert wird;
35. weist darauf hin, dass das öffentliche Vertrauen in diese Technologien für das zukünftige Wachstum des FinTech-Bereichs von entscheidender Bedeutung ist, und hebt hervor, dass ein verbesserter Bildungs- und Informationsstand dafür erforderlich ist, dass Finanztechnologien im Alltag eine positive Wirkung entfalten, aber auch im Hinblick auf Risiken im Bereich der Netz- und Informationssicherheit für Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU;
36. begrüßt die kontinuierlichen Anstrengungen im Hinblick auf eine Standardisierung, durch die vernetzte Geräte sicherer werden; betont jedoch, dass Sicherheit über ein Mindestmaß an Standardisierung hinaus gewährleistet werden muss, insbesondere, weil einheitliche standardisierte Sicherheitsvorkehrungen das Risiko von umfangreichen Sicherheitsverletzungen aufgrund eines möglichen Dominoeffekts erhöhen; fordert die Unternehmen nachdrücklich auf, selbst verschiedenartige Lösungen zu entwickeln, um ihre Geräte und Vorgänge zu sichern;
Blockchains
37. hebt das Potenzial von Blockchain-Anwendungen für die Übermittlung von Bargeld und Sicherheiten sowie für die Ermöglichung von intelligenten Verträgen hervor, mit denen vielgestaltige Möglichkeiten für beide Parteien von Finanzverträgen, insbesondere im Bereich von Außenhandelsfinanzierung und der Kreditvergabe an Unternehmen, eröffnet werden, mit denen komplexe geschäftliche und finanzielle Vertragsbeziehungen sowohl zwischen Unternehmen (B2B) als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) vereinfacht werden können; weist darauf hin, dass Blockchain-Plattformen ebenfalls dafür geeignet sind, komplexe geschäftliche und finanzielle B2B- und B2C-Transaktionen zu vereinfachen;
38. weist auf die Vorteile und Risiken von nicht zugangsbeschränkten Blockchain-Anwendungen hin; fordert die Kommission auf, eine jährliche Multi-Stakeholder-Konferenz zu diesem Thema zu veranstalten; ist besorgt über die zunehmende Verwendung nicht zugangsbeschränkter Blockchain-Anwendungen für kriminelle Tätigkeiten, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Geldwäsche; fordert die Kommission auf, diese Bereiche – darunter auch die Rolle von Mischern bzw. Tumbler-Anwendungen in diesem Vorgang – engmaschig zu überwachen und einen Bericht darüber vorzulegen;
Interoperabilität
39. nimmt zur Kenntnis, dass Anwenderprogrammierschnittstellen (API) als Ergänzung zu anderen von Verbrauchern genutzten Anwendungen wichtig sind, um neuen Akteuren den Zugang zur Finanzinfrastruktur zu ermöglichen; empfiehlt, dass parallel zur Möglichkeit für Anbieter, ihre eigene Software für die Erbringung von Dienstleistungen zu entwickeln, eine Reihe standardisierter API eingeführt werden, die Anbieter etwa im Bereich des Open Banking verwenden können;
40. vertritt die Auffassung, dass die Interoperabilität von FinTech-Diensten sowohl innerhalb Europas als auch durch Beziehungen mit Drittländern und anderen Bereichen der Wirtschaft für die zukünftige Entwicklung des europäischen FinTech-Sektors und die umfassende Verwirklichung der hier entstehenden Chancen eine wichtige Voraussetzung ist; fordert, Datenformate soweit wie möglich zu standardisieren, wie in der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie vorgesehen, um diese Interoperabilität zu erleichtern;
41. fordert die Kommission auf, die Tätigkeiten von Mitgliedstaaten und Marktteilnehmern zu koordinieren, um die Interoperabilität zwischen den unterschiedlichen nationalen elektronischen Identifizierungssystemen sicherzustellen; betont, dass die Verwendung dieser Systeme dem Privatsektor offenstehen sollte; ist der Auffassung, dass auch Mittel zur Fernidentifizierung, die nicht in der eIDAS-Verordnung vorgesehen sind, zulässig sein sollten, solange ihr Sicherheitsniveau gegenüber dem Sicherheitsniveau der Stufe „substanziell“ gemäß eIDAS gleichwertig ist und diese Mittel folglich sowohl sicher als auch interoperabel sind;
42. betont, dass herkömmliche und neue Zahlungslösungen interoperabel sein müssen, damit ein integrierter und innovativer europäischer Zahlungsverkehrsmarkt erreicht wird;
43. fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, die Fälle zu ermitteln, in denen eine gezielte oder risikobasierte Authentifizierung eine Alternative zu starker Authentifizierung sein kann; fordert ferner die Kommission auf zu untersuchen, ob die Verfahren zur starken Authentifizierung auch von anderen Wirtschaftssubjekten als Banken durchgeführt werden können;
44. fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden technologieneutrale Standards und Lizenzen für Techniken der Kundenidentifizierung unter Achtung der Privatsphäre der Nutzer einzuführen, die beispielsweise auf biometrischen Daten beruhen;
Stabilität des Finanzsystems sowie Verbraucher- und Investorenschutz
45. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihres FinTech-Aktionsplans angesichts der zunehmenden Ausweitung von finanztechnologischen Anwendungen in den Bereich der Dienstleistungen für Privatkunden wie etwa Crowdfunding und Peer-to-Peer-Kredite, besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Privatkunden und Kleinanlegern sowie auf die Risiken, für die sie möglicherweise anfällig sind, zu legen; hebt hervor, dass unabhängig vom Vertriebskanal und vom Aufenthaltsort des Kunden für finanztechnologische Dienstleistungen dieselben Verbraucherschutzstandards wie für andere Finanzdienstleistungen gelten;
46. fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, ihre Arbeit hinsichtlich der Überwachung der technologischen Entwicklungen fortzusetzen und zu beschleunigen und die Vorteile und möglichen Risiken dieser Entwicklungen weiter zu analysieren, insbesondere in Bezug auf den Verbraucher- und Anlegerschutz und die Einbindung von mehr Menschen in das Finanzsystem;
47. fordert die Kommission auf zu untersuchen, inwieweit Finanztechnologie zu einer qualitativ besseren Finanzberatung für Verbraucher beitragen kann und ob der fragmentierte EU-Regulierungsrahmen für Beratung in diesem Zusammenhang ausreichend ist;
48. vertritt die Auffassung, dass in Bezug auf InsurTech nach wie vor erhebliche rechtliche Unsicherheit besteht, und betont, dass hier etwas getan werden muss, um Sicherheit, Privatsphäre, fairen Wettbewerb und Finanzstabilität sicherzustellen; betont, dass eine verbesserte Rechtssicherheit einen Beitrag dazu leistet zu verhindern, dass Kunden ungenügend regulierter InsurTech-Unternehmen Verluste erleiden oder Opfer von missbräuchlichem Verkauf werden, und sowohl Unternehmen als auch Verbraucher dabei unterstützt, InsurTech-Lösungen besser zu nutzen;
49. betont, dass begleitend zur Entwicklung von FinTech-Lösungen unbedingt die Stabilität des Finanzsystems verbessert werden muss; fordert, dass geprüft wird, ob dieses Ziel mithilfe quelloffener, im Peer-Review-Verfahren überprüfter Technologie erreicht werden kann; fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, in Partnerschaft mit Akteuren des Privatsektors innovative Technologien zu entwickeln und zu bewerten, die das Potenzial haben, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und den Verbraucherschutz zu verbessern, indem etwa die Voreingenommenheit von Algorithmen reduziert und das Bewusstsein der Verbraucher für Cyberbedrohungen geschärft wird;
50. stellt fest, dass Vielfalt und Wettbewerb unter Marktteilnehmern kritische Faktoren sind, die zur Stabilität des Finanzsystems beitragen; fordert die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden auf, für alle relevanten Segmente des Finanzsektors die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Wettbewerbssituation zu überwachen und Instrumente zu entwickeln und einzuführen, die der Verhütung oder Behebung von wettbewerbswidrigem Verhalten und Wettbewerbsverzerrungen dienen;
Finanzwissen und IKT-Kenntnisse
51. betont, dass in der neuen FinTech-Umgebung sowohl Finanzkompetenz als auch digitale Kompetenz entscheidende Faktoren für eine effiziente Nutzung und ein verhältnismäßig geringes Risiko sind;
52. hebt hervor, dass ein angemessener Stand des Finanzwissens bei Privatkunden und ‑investoren erforderlich ist, damit FinTech tatsächlich zu einem Instrument für die Einbindung von mehr Menschen in das Finanzsystem werden kann und jene Verbraucher und Investoren, denen immer häufiger sofort zugängliche personalisierte Finanzanlageprodukte und ‑dienstleistungen zur Verfügung stehen, selbständig in sinnvoller Weise über die Nutzung dieser Angebote entscheiden können und sich über alle Risiken im Klaren sind, die durch die Verwendung dieser innovativen Technologien entstehen; fordert die Kommission und die Europäischen Aufsichtsbehörden auf, Initiativen zur Verbesserung des Finanzwissens stärker zu unterstützen; hebt hervor, dass Fortbildungsveranstaltungen und Informationen zu Verbraucher- und Anlegerrechten leicht zugänglich sein sollten;
53. weist auf die Prognose der Kommission hin, nach der in Europa im Jahr 2020 bis zu 825 000 IKT-Fachkräfte fehlen werden; ist der Auffassung, dass mehr Informatiker gebraucht werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich auf Änderungen am Arbeitsmarkt vorzubereiten, die sich möglicherweise schneller vollziehen als heute erwartet;
54. betont, dass es notwendig ist, das Verständnis der digitalen Welt und die digitalen Kompetenzen im Finanzsektor, in den Regulierungsbehörden und in der gesamten Gesellschaft auch durch Fortbildungsveranstaltungen zu verbessern; fordert die Kommission auf, bewährte Vorgehensweisen im Zusammenhang mit ihrer Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze vorzustellen;
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55. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.