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Verfahren : 2017/2682(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0369/2017

Aussprachen :

PV 18/05/2017 - 9.2
CRE 18/05/2017 - 9.2

Abstimmungen :

PV 18/05/2017 - 11.2
CRE 18/05/2017 - 11.2

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0219

Angenommene Texte
PDF 184kWORD 49k
Donnerstag, 18. Mai 2017 - Straßburg
Äthiopien, insbesondere der Fall von Dr. Merera Gudina
P8_TA(2017)0219RC-B8-0369/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2017 zu Äthiopien und insbesondere dem Fall Dr. Merera Gudina (2017/2682(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Äthiopien,

–  unter Hinweis auf die letzte allgemeine regelmäßige Überprüfung Äthiopiens, die vor der Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im Jahr 2015 durchgeführt wurde,

–  unter Hinweis auf die Presseerklärung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) nach dem Besuch der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, beim äthiopischen Premierminister Hailemariam Desalegn in Addis Abeba am 17. März 2017,

–  unter Hinweis auf die Verfassung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien, die am 8. Dezember 1994 angenommen wurde, und insbesondere auf Kapitel III über Grundrechte und Grundfreiheiten, Menschenrechte und demokratische Rechte,

–  unter Hinweis auf den mündlichen Bericht der äthiopischen Menschenrechtskommission an das äthiopische Parlament vom 18. April 2017,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, vom 10. April 2017 zu seinem Besuch in Äthiopien, in dessen Rahmen das strategische Engagement für Menschenrechte und Governance in die Wege geleitet wurde,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Äthiopien im Jahr 1993 ratifiziert hat,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des EAD vom 23. Dezember 2015 zu den Zusammenstößen in Äthiopien, die sich in jüngster Zeit ereignet haben,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin vom 10. Oktober 2016 zur Verhängung des Ausnahmezustands in Äthiopien,

–  unter Hinweis auf die am 11. November 2015 von der EU und Äthiopien unterzeichnete Gemeinsame Agenda für Migration und Mobilität,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Außenministeriums der Vereinigten Staaten vom 18. Dezember 2015 zu den Zusammenstößen in der Region Oromia (Äthiopien),

–  unter Hinweis auf das strategische Engagement EU-Äthiopien,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker,

–  unter Hinweis auf das Cotonou-Abkommen,

–  unter Hinweis auf den Besuch des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Said Ra‘ad al-Hussein, in Äthiopien, der am 4. Mai 2017 zu Ende ging,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Äthiopien eine Schlüsselrolle in der Region spielt und von westlichen Geldgebern und den meisten seiner Nachbarn in der Region politisch unterstützt wird, und zwar aufgrund seiner Funktion als Sitz der Afrikanischen Union (AU), seines Beitrags zu Friedenssicherungseinsätzen der Vereinten Nationen sowie zu Sicherheits- und Hilfspartnerschaften mit westlichen Ländern und seiner Rolle als Unterstützer der internationalen Anstrengungen zur Schaffung von Stabilität in Somalia und zur Bekämpfung terroristischer Gruppen in der Region; in der Erwägung, dass Äthiopien ferner eine entscheidende Rolle in den Beziehungen zwischen Sudan und Südsudan spielt und Friedensgespräche unter der Schirmherrschaft der IGAD organisiert hat;

B.  in der Erwägung, dass Äthiopien mit über 100 Millionen Einwohnern Berichten zufolge eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften Afrikas ist, die in großem Umfang ausländische Investitionen – unter anderem in die Landwirtschaft, die Bauwirtschaft und die verarbeitende Industrie und in große Entwicklungsprojekte wie den Bau eines Staudamms für die Stromerzeugung und Plantagen sowie im Rahmen der weit verbreiteten Verpachtung von Land, oft an ausländische Unternehmen – anzieht und in den letzten zehn Jahren ein durchschnittliches Wachstum von 10 % aufgewiesen hat; in der Erwägung, dass das Land mit einem Pro-Kopf-BNE von 632 USD jedoch nach wie vor eine der ärmsten Volkswirtschaften ist; in der Erwägung, dass es auf dem Index der menschlichen Entwicklung für das Jahr 2014 unter insgesamt 187 Ländern den 173. Platz belegt;

C.  in der Erwägung, dass die derzeitige humanitäre Krise am Horn von Afrika, welche die Region Ogaden und andere Gebiete Äthiopiens in Mitleidenschaft zieht, mit Cholera und Lebensmittelknappheit einhergeht, die bereits zum Tod vieler Menschen geführt haben und insbesondere seit Anfang März 2017 Tausende Menschen bedrohen; in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) seinen bisher größten Spendenaufruf über 96,4 Mio. USD gestartet hat, um 1,19 Millionen Flüchtlinge und ehemalige Flüchtlinge in Sudan, Südsudan, Äthiopien und der Zentralafrikanischen Republik zu unterstützen; in der Erwägung, dass Äthiopien im Januar 2017 für seine östlichen Landesteile den Dürrenotstand ausgerufen hat, dass aufgrund der Dürre 5,6 Millionen Menschen dringend Unterstützung benötigen und dass Äthiopien die internationale Gemeinschaft um Unterstützung gebeten hat; in der Erwägung, dass im Jahr 2016 aufgrund von Dürre zehn Millionen Menschen Hunger litten und Hunderttausende Stück Vieh verendeten;

D.  in der Erwägung, dass am 14. Juni 2016 das Abkommen über das strategische Engagement EU-Äthiopien unterzeichnet wurde; in der Erwägung, dass darin die zentrale Rolle Äthiopiens in Afrika und der internationalen Gemeinschaft sowie sein starkes Wirtschaftswachstum und seine Fortschritte hin zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele gewürdigt werden; in der Erwägung, dass die EU die konstruktive Rolle Äthiopiens für Frieden und Sicherheit am Horn von Afrika unterstützt;

E.  in der Erwägung, dass Äthiopien mit einem permanenten Zustrom und einer permanenten Abwanderung von Migranten konfrontiert ist und etwa 800 000 Flüchtlinge aufgenommen hat, die hauptsächlich aus Südsudan und Eritrea, aber auch aus Somalia stammen; in der Erwägung, dass die EU und Äthiopien am 11. November 2015 eine Gemeinsame Agenda für Migration und Mobilität (CAMM) unterzeichnet haben, um die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen den beiden Parteien im Bereich Migration zu verstärken;

F.  in der Erwägung, dass Äthiopien das Cotonou-Abkommen unterzeichnet hat, in dessen Artikel 96 festgelegt ist, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der EU ist;

G.  in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Äthiopiens wiederholt übermäßige Gewalt gegen friedliche Demonstranten angewendet und Menschenrechtsverletzungen gegenüber Mitgliedern der Oromo-Gemeinschaft und anderer Volksgruppen verübt haben, darunter Verfolgung, willkürliche Festnahmen und Tötungen, und zwar aufgrund von deren vermeintlicher Opposition zur Regierung; in der Erwägung, dass die Regierung Äthiopiens die Kritiker der Regierungspolitik regelmäßig der Verbindung zum Terrorismus beschuldigt; in der Erwägung, dass Journalisten, Blogger, Demonstranten und Aktivisten nach der strengen Anti-Terror-Gesetzgebung des Landes von 2009 verfolgt werden;

H.  in der Erwägung, dass sich die Lage Mitte April 2014 verschlechtert hat, als die Regierung die Umsetzung des integrierten regionalen Entwicklungsplans für Addis Abeba angekündigt hat, in dem vorgeschlagen wird, Einrichtungen auf Gebiete außerhalb der Stadt auszudehnen, die zum Bundesstaat Oromia gehören, der größten Region Äthiopiens, die Addis Abeba umschließt;

I.  in der Erwägung, dass die Regierung am 14. Januar 2016 beschloss, den umstrittenen groß angelegten Stadtentwicklungsplan aufzugeben; in der Erwägung, dass aufgrund der Ausweitung der Fläche von Addis Abeba bereits viele Bauern der Volksgruppe der Oromo vertrieben wurden und verarmt sind;

J.  in der Erwägung, dass es in den Jahren 2015 und 2016 in der Region Oromia zu Massenprotesten gegen die Ausdehnung der Stadtgrenzen auf das Land der Oromo-Bauern kam, auf dem zwei Millionen Menschen leben, da die Enteignungen als Landraub wahrgenommen wurden; in der Erwägung, dass die äthiopische Menschenrechtskommission, die mit der Untersuchung der Unruhen beauftragt worden war, am 19. April 2017 berichtet hat, dass zwischen Juni und Oktober 2016 462 Zivilisten und 33 Angehörige der Sicherheitskräfte ums Leben kamen sowie 338 Zivilisten und 126 Angehörige der Sicherheitskräfte verletzt wurden;

K.  in der Erwägung, dass der äthiopische Premierminister Hailemariam Desalegn am 9. Oktober 2016 den in der äthiopischen Verfassung vorgesehenen Ausnahmezustand verhängt hat; in der Erwägung, dass das Militär im Rahmen des Ausnahmezustands ermächtigt ist, die Aufrechterhaltung der Sicherheit landesweit durchzusetzen, und weitere Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Zugang zu Informationen vorgesehen sind; in der Erwägung, dass die Regierung am 15. März 2017 angekündigt hat, dass viele der im Rahmen des Ausnahmezustands angeordneten Einschränkungen aufgehoben worden seien, dass der Führungsstab nicht länger die Möglichkeit haben werde, Menschen willkürlich festnehmen zu lassen oder Grundstücksrecherchen ohne eine entsprechende Anordnung durchzuführen, und dass Ausgangssperren und gewisse Einschränkungen der Berichterstattung durch die Medien aufgehoben würden; in der Erwägung, dass das äthiopische Parlament am 29. März 2017 einstimmig beschlossen hat, den Ausnahmezustand um vier Monate zu verlängern;

L.  in der Erwägung, dass äthiopische Sicherheitskräfte am 30. November 2016 in Addis Abeba Dr. Merera Gudina, den Vorsitzenden der äthiopischen Oppositionspartei Oromo Federalist Congress, nach seinen Besuch im Europäischen Parlament am 9. November 2016 festnahmen, bei dem er mit weiteren führenden Oppositionspolitikern an einer Podiumsdiskussion teilnahm und gegen das Gesetz über die Anwendung des Ausnahmezustands verstoßen haben soll, indem er „Druck auf die Regierung ausgeübt“, „die Gesellschaft mit Gewalt bedroht“ und versucht habe, „die verfassungsmäßige Ordnung zu stören“; in der Erwägung, dass sein Antrag auf die Hinterlegung einer Kaution abgelehnt wurde und er nach wie vor in Haft auf sein Urteil wartet; in der Erwägung, dass Merera Gudina und zwei Mitangeklagten, Berhanu Nega und Jawar Mohammed, am 24. Februar 2017 vier einzelne Fälle von Verstößen gegen das äthiopische Strafgesetzbuch zur Last gelegt wurden;

M.  in der Erwägung, dass weitere Aktivisten, Journalisten und Menschenrechtsverfechter, zu denen Getachew Shiferaw (Chefredakteur von Negere Ethiopia),Fikadu Mirkana (Oromia Radio and TV), Eskinder Nega (ein prominenter Journalist), Bekele Gerba (ein Friedensaktivist aus der Gruppe der Oromo) und Andargachew Tsige (ein führender Oppositionspolitiker) festgenommen oder inhaftiert worden sind; in der Erwägung, dass der Internetaktivist Yonathan Tesfaye aufgrund von auf Facebook geäußerten Kommentaren nach dem Anti-Terrorgesetz verurteilt wurde, und ihm eine Gefängnisstrafe von zehn bis 20 Jahren droht;

N.  in der Erwägung, dass der schwedisch-äthiopische Kardiologe Dr. Fikru Maru in Addis Abeba Äthiopiens erste Herzklinik betrieb; in der Erwägung, dass er aufgrund höchst fragwürdiger Anklagepunkte seit 2013 in Äthiopien inhaftiert ist; in der Erwägung, dass er mehrere Jahre ohne Verfahren im Gefängnis verbracht hat; in der Erwägung, dass nun unmittelbar vor Ende seiner Haftstrafe zusätzliche Anklagepunkte („Terrorismus“) gegen ihn erhoben wurden;

O.  in der Erwägung, dass Äthiopien kürzlich hochrangige Beamte des Arbeitsbereichs Menschenrechte, darunter den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, anlässlich der Aufnahme des branchenspezifischen Dialogs über Menschenrechte und Regierungsführung im Rahmen des strategischen Engagements EU–Äthiopien empfing; in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Äthiopien unter anderem im Hinblick auf die Inhaftierung von Politikern, die anhaltende Anwendung des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung bzw. des Gesetzes über zivilgesellschaftliche Organisationen und die Verlängerung des Ausnahmezustands nur langsam verbessert;

P.  in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Seid Ra‘ad al-Hussein, am 5. Mai 2017 erklärte, die in Äthiopien geltenden Gesetze über gemeinnützige Organisationen und Verbände (Charities and Societies Proclamation), zur Terrorismusbekämpfung und über die Massenmedien entsprächen offenbar nicht den einschlägigen internationalen Rechtsnormen und sollten reformiert werden;

1.  fordert die Regierung Äthiopiens auf, Dr. Merera Gudina, Dr. Fikru Maru und alle übrigen politischen Gefangenen unverzüglich gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen und sämtliche Anklagepunkte gegen sie fallenzulassen, und alle Ermittlungen gegen die sich derzeit im Exil befindlichen Berhanu Nega und Jawar Mohammed, die in ihrer Abwesenheit angeklagt wurden, fallen zu lassen; betont, dass führende Oppositionspolitiker wie Dr. Merera Gudina freigelassen werden müssen, damit jedweder Dialog mit der Opposition als glaubwürdig erachtet werden kann; fordert die Hohe Vertreterin der Union auf, dass sie die EU-Mitgliedstaaten dazu bewegt, im Interesse glaubwürdiger, transparenter und unabhängiger Ermittlungen in Bezug auf die Tötung von Demonstranten darauf zu drängen, dass möglichst rasch eine internationale Untersuchung unter Leitung der Vereinten Nationen eingeleitet wird, und Druck auf die äthiopische Regierung auszuüben, damit diese sich einverstanden erklärt;

2.  fordert die Regierung Äthiopiens nachdrücklich auf, weitere Einschränkungen und den Ausnahmezustand in der Einsicht aufzuheben, dass hierdurch die freie Meinungsäußerung unterbunden wird und vielfältigen, berechtigten Betrachtungsweisen der äthiopischen Gesellschaft, die für die Bewältigung der Krise in Äthiopien bitter nötig sind, ein Riegel vorgeschoben wird; betont, dass Äthiopiens Stabilität bedroht ist, weil kaum Diskussionen geführt werden;

3.  fordert die äthiopischen Staatsorgane auf, fortan nicht mehr auf Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus (das Antiterrorgesetz Nr. 652/2009) zurückzugreifen, um legitime friedliche Demonstrationen oder andere politische Ansichten zu unterdrücken; fordert die Regierung Äthiopiens überdies auf, die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus zu überarbeiten;

4.  vertritt die Auffassung, dass in Äthiopien mehr ethnische Vielfalt bei der demokratischen Teilhabe sowie ein ausgewogenerer Zugang zu politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten für die unterschiedlichen ethnischen und religiösen Gruppen erforderlich ist;

5.  fordert die Regierung Äthiopiens eindringlich auf, die freie Meinungsäußerung und die Vereinigungs- und Pressefreiheit, die in der äthiopischen Verfassung garantiert werden, uneingeschränkt zu achten und zu Unrecht inhaftierte Journalisten und Blogger freizulassen; ist fest überzeugt, dass friedliche Proteste zur Demokratie gehören und dass unter allen Umständen davon Abstand genommen werden sollte, mit übermäßiger Gewalt darauf zu reagieren; fordert die Regierung nachdrücklich auf, die Empfehlungen der äthiopischen Menschenrechtskommission zu den jüngsten gewaltsamen Protesten angemessen umzusetzen, um insbesondere die Angehörigen der für die Gewalt verantwortlichen Sicherheitskräfte vor Gericht zu stellen, gezielte Übergriffe auf bestimmte Volksgruppen zu unterbinden und das Recht der Bürger auf Zugang zur Justiz zu schützen;

6.  weist die äthiopische Regierung darauf hin, dass sie nach der Afrikanischen Charta und anderen internationalen und regionalen Menschenrechtsnormen einschließlich des Cotonou-Abkommens und insbesondere dessen Artikel 8 und 96 dazu verpflichtet ist, die Achtung der Grundrechte zu garantieren, wozu auch der Zugang zur Justiz und das Recht auf ein faires Verfahren gehören;

7.  fordert die äthiopische Regierung auf, Menschenrechtsorganisationen und nichtstaatlichen Organisationen ungehinderten Zugang zu allen Landesteilen und vor allem zu den Gebieten zu gewähren, in denen es Konflikte und Proteste gibt;

8.  ist besorgt über Rechtsvorschriften, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung, Presse-, Informations-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Überwachung der Menschenrechtslage erheblich eingeschränkt werden;

9.  weist erneut darauf hin, dass Äthiopien ein wichtiges Aufnahme-, Transit- und Herkunftsland für Migranten ist und die größte Flüchtlingspopulation Afrikas beherbergt; stellt fest, dass die EU und Äthiopien eine Gemeinsame Agenda für Migration und Mobilität angenommen haben, die die Aspekte Flüchtlinge, Grenzkontrolle und Bekämpfung des Menschenhandels umfasst; fordert die Kommission auf, alle Projekte genau zu überwachen, die zuletzt im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika auf den Weg gebracht wurden; weist erneut darauf hin, dass Äthiopien in Afrika das Land mit der zweitgrößten Bevölkerungsdichte und eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften ist, aber nach wie vor zu den ärmsten Ländern zählt; weist erneut darauf hin, dass Äthiopien eine 5 328 km lange Grenze hat, sowohl mit der Instabilität seiner Nachbarstaaten als auch mit dem stetigen Zustrom von Migranten konfrontiert ist und bereits etwa 800 000 Flüchtlinge aufgenommen hat;

10.  weist auf die wichtige Rolle Äthiopiens in der Region und insbesondere darauf hin, dass es sich für die Stabilisierung Somalias, für den Kampf gegen den Terrorismus sowie für den Friedensprozess zwischen dem Sudan und dem Südsudan und im Südsudan selbst einsetzt; hält es für unerlässlich, dass die Europäische Union einen politischen Dialog mit diesem wichtigen Land führt;

11.  bekundet seine tiefe Besorgnis über die derzeitige Dürre in Äthiopien, durch die sich die humanitäre Situation in dem Land verschärft hat; begrüßt, dass der Region wegen der Krise im Südsudan und den Nachbarländern und wegen der Dürre in Äthiopien, Somalia und Kenia zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von 165 Mio. EUR gewährt wurden;

12.  würdigt die Fortschritte, die Äthiopien dabei erzielt hat, die Lebensbedingungen für seine rasch wachsende Bevölkerung und auch für Menschen zu verbessern, die vor Konflikten in den Nachbarstaaten fliehen, und dankt dem Land dafür, dass es in der Region und in der Afrikanischen Union eine Führungsrolle spielt;

13.  ist der Ansicht, dass bei der künftigen Zusammenarbeit der EU mit Äthiopien darauf geachtet werden sollte, dass erhebliche Fortschritte bei den Zielvorgaben im Bereich Menschenrechte erzielt werden;

14.  fordert die äthiopischen Stellen auf, Diskriminierung aus ethnischen Gründen zu vereiteln und Maßnahmen zu ergreifen, damit der friedliche und konstruktive Dialog zwischen den einzelnen Bevölkerungsgruppen ausgebaut werden kann;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP–EU, der Kommission der Afrikanischen Union und dem Panafrikanischen Parlament sowie der Regierung Äthiopiens zu übermitteln.

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