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Verfahren : 2017/2683(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0358/2017

Aussprachen :

PV 18/05/2017 - 9.3
CRE 18/05/2017 - 9.3

Abstimmungen :

PV 18/05/2017 - 11.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0220

Angenommene Texte
PDF 182kWORD 48k
Donnerstag, 18. Mai 2017 - Straßburg
Südsudan
P8_TA(2017)0220RC-B8-0358/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2017 zum Südsudan (2017/2683(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Sudan und Südsudan,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Troika (Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich und Norwegen) und der EU vom 8. Mai 2017 zur Sicherheitslage im Südsudan,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 29. April 2017 zum Südsudan,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingesetzten Sachverständigengruppe für den Südsudan vom 13. April 2017,

–  unter Hinweis auf das Kommuniqué vom 25. März 2017 zum Südsudan, dass anlässlich des 30. Sondergipfels der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD) veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der 34. Tagung des Menschenrechtsrats vom 27. Februar bis 24. März 2017 in Genf,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 23. März 2017 zum Südsudan,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission an das Europäische Parlament vom 1. Februar 2017,

–  unter Hinweis auf die Resolution 2327 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 2016,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2016 zum Südsudan,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten vom 9. Mai 2017 über die humanitäre Lage,

–  unter Hinweis auf das Abkommen der IGAD über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan (ARCSS) vom 17. August 2015,

–  unter Hinweis auf das 2005 geschlossene umfassende Friedensabkommen für den Sudan,

–  unter Hinweis auf das überarbeitete Cotonou-Abkommen,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über den Waffenhandel,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass im Südsudan seit über drei Jahren Bürgerkrieg herrscht, der ausbrach, nachdem Salva Kiir, Präsident des Landes und Mitglied der ethnischen Gruppe der Dinka, seinen entlassenen Vizepräsidenten, Riek Machar, Mitglied der ethnischen Gruppe der Nuer, beschuldigte, einen Staatsstreich gegen ihn zu planen; in der Erwägung, dass Riek Machar den Versuch eines Staatsstreichs bestritt;

B.  in der Erwägung, dass die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht trotz der Unterzeichnung des ARCSS im August 2015 in jeder Beziehung missachtet werden und keine Verantwortung für die im Rahmen des Konflikts begangenen Verstöße und Rechtsverletzungen übernommen wird;

C.  in der Erwägung, dass aufgrund des Bürgerkriegs im Südsudan Hungersnot herrscht und die Wirtschaft zusammengebrochen ist, mehr als 3,6 Millionen Menschen ihre Heimat verlassen mussten und für schätzungsweise 4,9 Millionen Menschen die Ernährungssicherheit nicht mehr gewährleistet ist; in der Erwägung, dass der Bedarf an humanitärer Hilfe weiter gestiegen ist und ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen hat, da schätzungsweise 7,5 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen und über eine Millionen Menschen derzeit in Einrichtungen der Vereinten Nationen untergebracht sind; in der Erwägung, dass die Organisationen der Vereinten Nationen dazu aufgerufen haben, mehr humanitäre Hilfe zu leisten, da sie mindestens 1,4 Mrd. USD benötigen, um zur Linderung des unvorstellbaren Leidens beitragen zu können; in der Erwägung, dass bisher nur 14 % der geforderten Mittel zur Verfügung gestellt wurden;

D.  in der Erwägung, dass bis Ende 2017 die Hälfte der Bevölkerung des Landes ums Leben gekommen oder vertrieben worden sein wird, wenn sich die aktuelle Entwicklung fortsetzt; in der Erwägung, dass nicht bekannt ist, wie viele Personen aufgrund der Gewalt den Tod gefunden haben;

E.  in der Erwägung, dass die Gewalt und die Menschenrechtsverletzungen im Südsudan dem jüngsten Bericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen zufolge zu einem großen Teil von der Regierung des Landes ausgehen, da die Hungersnot als bewusst herbeigeführt angesehen wird und die Verschwendung von Geldern für Waffen durch die südsudanesische Regierung als eine der Hauptursachen für die Hungersnot gilt;

F.  in der Erwägung, dass in den vergangenen Wochen großangelegte Offensiven der Regierung in Yuai, Waat, Tonga und Kodok dazu geführt haben, dass sich die humanitäre Lage auf tragische Weise verschlechtert und unter anderem 50 000 bis 100 000 Personen vertrieben wurden; in der Erwägung, dass zuvor am 8. April 2017 in der westlichen Stadt Wau zahlreiche Zivilpersonen im Rahmen einer Kollektivstrafe aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder politischen Ansichten hingerichtet wurden; in der Erwägung, dass die Regierungskräfte weiterhin unter Missachtung des Kriegsrechts gezielt gegen die Zivilbevölkerung vorgehen und die Mission der Vereinten Nationen daran hindern, die Zivilbevölkerung zu schützen;

G.  in der Erwägung, dass die Regierung Krankenhäuser und Kliniken zerstört hat, was ein Kriegsverbrechen ist; in der Erwägung, dass die Ausstattung von Krankenhäusern und Kliniken gestohlen wurde, weshalb die Gebäude geschlossen wurden und die Bevölkerung keinen Zugang zu lebensrettenden ärztlichen Behandlungen mehr hat;

H.  in der Erwägung, dass beinahe jede dritte Schule im Südsudan zerstört, beschädigt, besetzt oder geschlossen wurde, was Auswirkungen auf die Bildung einer ganzen Generation von Kindern hat; in der Erwägung, dass schätzungsweise über 600 000 Kinder im Alter von unter fünf Jahren an akuter Unterernährung leiden;

I.  in der Erwägung, dass etwa zwei Millionen Kinder aus dem Land geflohen sind und damit 62 % der Flüchtlinge, die den Südsudan verlassen haben, ausmachen und dass der Konflikt bei ihnen unerträgliche Traumata, Stress und emotionale Anspannung auslöst; in der Erwägung, dass schätzungsweise 17 000 Kinder, vor allem Jungen, von den bewaffneten Kräften und Gruppen im Land als Soldaten rekrutiert und eingesetzt wurden; in der Erwägung, dass tausende Kinder getötet oder vergewaltigt oder zu Binnenvertriebenen oder Waisen gemacht wurden;

J.  in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen systematisch vergewaltigt und entführt werden, dass diese Vergewaltigungen und Entführungen als Kriegswaffe dienen und dass aus einer Erhebung der Vereinten Nationen hervorgeht, dass 70 % der Frauen, die in Lagern für Binnenvertriebene in Juba leben, vergewaltigt wurden, die meisten von ihnen von Polizeibeamten oder Soldaten;

K.  in der Erwägung, dass sich im Südsudan aufgrund der Instabilität in den Nachbarländern auch etwa 270 000 Flüchtlinge aus dem Sudan, der Demokratischen Republik Kongo, Äthiopien und der Zentralafrikanischen Republik aufhalten;

L.  in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation im Juni 2016 den Ausbruch einer Cholera-Epidemie festgestellt hat, die bereits tausende Menschen erfasst hat und die sich in den vergangenen Wochen weiter ausgebreitet haben soll; in der Erwägung, dass zahlreiche Todesfälle aufgrund einer Cholera-, Malaria-, Masern-, Durchfall- und akuten Atemwegserkrankung die Folge extremer Armut und erbärmlicher Lebensbedingungen sind und viele Todesfälle hätten verhindert werden können, wenn die Erkrankten Zugang zur Gesundheitsversorgung gehabt hätten;

M.  in der Erwägung, dass das Mandat der Übergangsregierung der nationalen Einheit dem ARCSS zufolge nach Wahlen im August 2018 enden sollte;

N.  in der Erwägung, dass Berichten der Vereinten Nationen und anderen glaubwürdigen Berichten zufolge in den EU-Mitgliedstaaten und in zahlreichen Drittstaaten niedergelassene Vermittler Hubschrauber und Maschinengewehre an bewaffnete Gruppen im Südsudan geliefert und militärisch-logistische Unterstützung bereitgestellt haben; in der Erwägung, dass aufgrund der langen Dauer des Konflikts neue bewaffnete Gruppen entstehen konnten und die Gesellschaft militarisiert wurde;

O.  in der Erwägung, dass die Anzahl der Angriffe auf humanitäre Konvois und humanitäre Helfer äußerst besorgniserregend ist; in der Erwägung, dass seit Dezember 2013 mindestens 79 humanitäre Helfer umgebracht wurden; in der Erwägung, dass zuletzt im März 2017 sechs humanitäre Helfer und ihre Fahrer in dem bisher tödlichsten Angriff auf humanitäre Helfer ums Leben gekommen sind;

P.  in der Erwägung, dass die Kommission am 21. Februar 2017 nach dem Ausbruch der Hungersnot ein Soforthilfepaket in Höhe von 82 Mio. EUR angekündigt hat; in der Erwägung, dass die EU einer der größten Geber für das Land ist und zur Unterstützung lebensrettender Programme im Jahr 2016 mehr als 40 % der gesamten Finanzmittel für die humanitäre Hilfe und seit Beginn des Konflikts im Jahr 2013 etwa 381 Mio. EUR an humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt hat;

1.  bekundet seine tiefe Besorgnis über den anhaltenden Konflikt im Südsudan; fordert, dass sämtliche militärischen Operationen unverzüglich eingestellt werden, und erinnert Präsident Salva Kiir und den ehemaligen Vizepräsidenten Riek Machar erneut an ihre Verpflichtungen im Rahmen des ARCSS; fordert Präsident Kiir auf, die gegenüber den Staatschefs der IGAD am 25. März 2017 abgegebene Zusage einzuhalten und unverzüglich einen einseitigen Waffenstillstand anzuordnen;

2.  fordert, dass alle an dem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien die sexuelle Gewalt gegenüber Zivilisten und insbesondere gegenüber Frauen und Mädchen unverzüglich und ausnahmslos beenden; weist darauf hin, dass Vergewaltigung als Kriegswaffe ein Kriegsverbrechen darstellt, das völkerrechtlich verfolgt werden kann; fordert die Regierung des Südsudans auf, sämtliche gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schützen, Straftäter der Justiz zu überstellen und die Straffreiheit in der Polizei und im Militär zu beenden;

3.  verurteilt sämtliche Übergriffe gegen Zivilisten und humanitäre Helfer und weist darauf hin, dass Angriffe auf humanitäre Helfer lebensrettende Hilfe und Hilfslieferungen zum Erliegen bringen; betont, dass der Konflikt nicht militärisch gelöst werden kann und dass die Regierung des Südsudans für einen ernst gemeinten Waffenstillstand sorgen muss, der ein echtes Engagement für Frieden und Stabilität deutlich macht; ist der Auffassung, dass das Engagement für Frieden über eine reine Einstellung der Kampfhandlungen hinausgehen und den Rückzug der Kampfverbände, die Auflösung von Stammesmilizen, die Möglichkeit für die Hilfsorganisationen, ungehindert zu arbeiten, und die Freilassung der politischen Gefangenen umfassen muss;

4.  ist zutiefst besorgt über die katastrophale und sich weiter verschlimmernde humanitäre Lage im ganzen Land; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten deshalb erneut auf, die humanitäre Hilfe aufzustocken, damit die Hungersnot gelindert wird, und Druck auf die Regierung des Südsudans auszuüben, damit die Nachschubwege für die humanitären Hilfslieferungen offen bleiben;

5.  bedauert, dass sämtliche Konfliktparteien im Südsudan Kindersoldaten rekrutieren; betont, dass die Rekrutierung von Kindern durch Konfliktparteien ein Kriegsverbrechen darstellt, für das die Befehlshaber strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssen; warnt, dass nunmehr eine ganze Generation junger Menschen der Gefahr ausgesetzt ist, schwere Traumata und emotional schwer zu bewältigende Erfahrungen zu durchleben und keine Schule besuchen zu können; fordert, dass mit den EU-Programmen für humanitäre Hilfe und Entwicklung ein Beitrag zur Bereitstellung von Angeboten der allgemeinen Grundbildung und zu einer auf lange Sicht ausgelegten Wiedereingliederung und Beratung geleistet wird; verurteilt die Nutzung von Bildungseinrichtungen für Militäroperationen aufs Schärfste;

6.  fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) auf, sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union (AU) und die IGAD in die Einleitung eines neuen politischen Prozesses einzubinden, mit dem ein dauerhafter Waffenstillstand erzielt wird und die Kapitel des Friedensabkommens über Sicherheit und Regierungsführung uneingeschränkt umgesetzt werden;

7.  vertritt die Ansicht, dass die AU mit Hilfe der EU und ihrer Mitgliedstaaten eine aktive Rolle bei der Vermittlung einer politischen Lösung zur Verwirklichung eines dauerhaften Friedens im Südsudan spielen muss, indem sie unter anderem ihrem Gesandten für den Südsudan, Alpha Oumar Konaré, mehr Ressourcen zuweist; unterstützt die Forderungen nach einer von der Kommission der AU unter Beteiligung der Vereinten Nationen und der IGAD auszurichtenden internationalen Konferenz, damit die internationalen Bemühungen um eine Beendigung des Krieges im Südsudan zusammengefasst und aufeinander abgestimmt werden;

8.  bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der Tätigkeit des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für den Südsudan und des Mandats der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) sowie ihrer regionalen Schutztruppe, die damit betraut sind, Zivilpersonen zu schützen, von Gewalt gegenüber Zivilisten abzuschrecken und die für Hilfslieferungen erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen; fordert sämtliche Konfliktparteien auf, die rasche Entsendung einer aktiven und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beauftragten regionalen Schutztruppe, die die aktive Präsenz der UNMISS stärken soll, zu ermöglichen, und ersucht die Mitgliedstaaten und die HR/VP, die UNMISS unverzüglich und in erheblichem Maße mit europäischen Kapazitäten zu stärken;

9.  hält es für dringend geboten, dass ein Hybridgericht für den Südsudan eingerichtet wird, wozu auch gehört, dass die AU eine Rechtssatzung annimmt und die Vereinten Nationen und die EU mit Ressourcen zur Seite stehen; stellt fest, dass dies ein Bestandteil des Friedensabkommens von 2016 ist und deshalb nicht erneut verhandelt werden sollte;

10.  weist darauf hin, dass der Prozess des nationalen Dialogs nur dann von Bedeutung und inklusiv sein kann, wenn klare Zielvorgaben eingehalten werden, zu denen auch eine neutrale Führung und die Einbeziehung von Oppositionsgruppen und im Ausland lebenden Bürgern des Südsudans gehören, und dass in diesen Prozess auch Vertreter aller Konfliktparteien und anderer südsudanesischer Interessengruppen wie zum Beispiel von Frauen eingebunden werden müssen, damit er legitim und effektiv ist;

11.  verurteilt sämtliche Bestrebungen, die Meinungsfreiheit einzuschränken, die ein grundlegendes Menschenrecht und Bestandteil einer wahren politischen Debatte ist; bedauert, dass humanitäre Helfer, Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten getötet wurden, und fordert, dass die für diese Verbrechen Verantwortlichen der Justiz überstellt werden; fordert die unverzügliche Freilassung aller politischen Gefangenen;

12.  verurteilt sämtliche Angriffe auf Bildungseinrichtungen und öffentliche Gebäude und die Nutzung von Schulen zu militärischen Zwecken; fordert die Konfliktparteien auf, sich an die Leitlinien zum Schutz von Schulen und Universitäten vor der militärischen Nutzung in bewaffneten Konflikten zu halten;

13.  bedauert, dass es dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 23. Dezember 2016 nicht gelungen ist, eine Resolution anzunehmen, mit der ein Waffenembargo gegen den Südsudan verhängt worden wäre, Reisebeschränkungen gegen drei hochrangige südsudanesische Entscheidungsträger erlassen und deren Vermögenswerte eingefroren worden wären; fordert die EU auf, ein internationales Waffenembargo gegen den Südsudan anzustreben, das wirksam durchgesetzt werden muss; ist alarmiert über Berichte, denen zufolge Waffen über Mittelsmänner in den EU-Mitgliedstaaten in den Südsudan geliefert werden, was einen Verstoß gegen den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates darstellt; fordert die Mitgliedstaaten und die HR/VP eindringlich auf, die Einhaltung der EU-Bestimmungen über Waffenausfuhrkontrolle durchzusetzen und sich mit jedem Drittland, das erwiesenermaßen Waffen in den Südsudan ausführt und das Land militärlogistisch unterstützt, formell zu befassen;

14.  fordert die Behörden auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine etwaige Rückführung oder Umsiedlung von Binnenvertriebenen sicher und unter angemessenen Bedingungen abläuft; fordert, dass zielgerichtete Sanktionen gegen alle politischen oder militärischen Entscheidungsträger in der Regierung oder der Opposition, die den Konflikt verstetigen oder Menschenrechtsverletzungen begehen, verhängt werden, wobei diese Sanktionen Teil einer EU-Strategie sein müssen, mit der für die Bereitstellung von humanitärer Unterstützung, die Einhaltung eines Waffenstillstands und das Entstehen eines erneuerten politischen Prozesses zur Umsetzung des Friedensabkommens gesorgt wird;

15.  ist der Ansicht, dass aufgrund des immer wieder neu aufflammenden Konflikts, der Unsicherheit und der groß angelegten Vertreibung von Menschen im derzeitigen politischen Umfeld keine glaubwürdigen und friedlichen Wahlen abgehalten werden können; weist darauf hin, dass das Mandat der Übergangsregierung der Nationalen Einheit im Juni 2018 ausläuft; hält es für geboten, dass die südsudanesischen Frauen eine vollwertige Rolle in den Friedensgesprächen und in den staatlichen Stellen des Landes übernehmen; fordert die EU auf, Frauen in den Strukturen vor Ort zu fördern, da sie die Qualität der Friedensverhandlungen merklich verbessern, indem sie die Tendenz des Misstrauens umkehren, Vertrauen aufbauen und die Aussöhnung fördern;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung des Südsudans, der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung, dem Menschenrechtsbeauftragten für den Südsudan, der Gesetzgebenden Nationalversammlung des Südsudans, den Organen der Afrikanischen Union, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

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