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Verfahren : 2016/2302(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0139/2017

Eingereichte Texte :

A8-0139/2017

Aussprachen :

PV 18/05/2017 - 8
CRE 18/05/2017 - 8

Abstimmungen :

PV 18/05/2017 - 11.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0222

Angenommene Texte
PDF 381kWORD 55k
Donnerstag, 18. Mai 2017 - Straßburg
Der richtige Finanzierungsmix für Europas Regionen: Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzinstrumenten und Finanzhilfen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik
P8_TA(2017)0222A8-0139/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2017 zu dem Thema „Der richtige Finanzierungsmix für Europas Regionen: Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzierungsinstrumenten und Finanzhilfen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik“ (2016/2302(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Titel XVIII,

–  gestützt auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (1)(CPR), sowie auf die mit den einschlägigen Artikeln dieser Verordnung verbundenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu der Europäischen territorialen Zusammenarbeit – bewährte Verfahren und innovative Maßnahmen(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur Kohäsionspolitik und zur Überprüfung der Strategie Europa 2020(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zu dem Thema „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union“(8),

–  unter Hinweis auf die im Bericht des Haushaltskontrollausschusses enthaltenen Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung mit dem Titel „Europäische Investitionsbank (EIB) – Jahresbericht 2014“ (A8-0050/2016),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2015 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015)0639),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Januar 2014 mit dem Titel „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen“(9),

–  unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt vom 23. Juli 2014 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (COM(2014)0473),

–  unter Hinweis auf den Synthesebericht der Kommission vom August 2016 mit dem Titel „Ex-post-Bewertung der kohäsionspolitischen Programme für den Zeitraum 2007–2013 mit den Schwerpunkten Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF) und Kohäsionsfonds“,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 30. Oktober 2014 über die nach Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung eingesetzten und mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan unterstützten Finanzierungsinstrumente zum 31. Dezember 2013 (COM(2014)0686),

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission vom 26. November 2015 für Mitgliedstaaten für Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe d der Dachverordnung – Zuschussfähige Verwaltungskosten und -gebühren,

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission vom 10. August 2015 für die Mitgliedstaaten für Artikel 37 Absätze 7, 8 und 9 der Dachverordnung zur Kombination von Unterstützung aus einem Finanzierungsinstrument mit anderen Formen der Unterstützung,

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der Kommission vom 27. März 2015für Mitgliedstaaten für Artikel 37 Absatz 2 der Dachverordnung – Ex-ante-Prüfung,

–  unter Hinweis auf den Leitfaden der Kommission für Verwaltungsbehörden vom 2. Juli 2014 mit dem Titel „Financial instruments in ESIF programmes 2014–2020“ (Finanzierungsinstrumente in ESI-Fonds-Programmen 2014–2020),

–  unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Kommission vom November 2016 mit dem Titel „Financial instruments under the European Structural and Investment Funds. Summaries of the data on the progress made in financing and implementing the financial instruments for the programming period 2014–2020 in accordance with Article 46 of Regulation (EU) No 1303/2013 of the European Parliament and of the Council“ (Finanzierungsinstrumente im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Zusammenfassungen der Daten über die Fortschritte bei der Finanzierung und Umsetzung der Finanzierungsinstrumente für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 im Einklang mit Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates),

–  unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Kommission vom Dezember 2015 mit dem Titel „Summary of data on the progress made in financing and implementing financial engineering instruments for the programming period 2014–2020 in accordance with Article 46 of Regulation (EU) No 1303/2013 of the European Parliament and of the Council“ (Zusammenfassung der Daten über die Fortschritte bei der Finanzierung und Umsetzung der Finanzierungsinstrumente für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 im Einklang mit Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates),

–  unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Kommission vom September 2014 mit dem Titel „Summary of data on the progress made in financing and implementing financial engineering instruments reported by the managing authorities in accordance with Article 67(2)(j) of Council Regulation (EC) No 1083/2006“ (Zusammenfassung der Daten zu den erzielten Fortschritten bei der Finanzierung und Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten, die von den Verwaltungsbehörden gemäß Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates gemeldet wurden),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 13. November 2015 mit dem Titel „Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Finanzierungsinstrumenten, Begleitpapier zu dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 140 Absatz 8 der Haushaltsordnung über die eingesetzten und mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan unterstützten Finanzierungsinstrumente zum 31. Dezember 2014“ (SWD(2015)0206),

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 19/2016 mit dem Titel „Vollzug des EU-Haushalts durch Finanzierungsinstrumente: aus dem Programmplanungszeitraum 2007–2013 zu ziehende Lehren“,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 5/2015 des Rechnungshofs mit dem Titel „Sind Finanzierungsinstrumente im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums erfolgreich und vielversprechend?“

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 16/2014 mit dem Titel „Wirksamkeit der Kombination von Finanzhilfen aus regionalen Investitionsfazilitäten mit von Finanzinstitutionen gewährten Darlehen (Mischfinanzierung) zur Unterstützung der EU-Außenpolitik“,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 2/2012 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Finanzierungsinstrumente für KMU mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 14. Oktober 2015 mit dem Titel „Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der territorialen Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Europäischen Investitionsbank vom März 2013 mit dem Titel „Financial Instruments: A Stock-taking Exercise in Preparation for the 2014–2020 Programming Period“ (Finanzierungsinstrumente: Eine Bestandsaufnahme für die Vorbereitung des Programmplanungszeitraums 2014–2020),

–  unter Hinweis auf die Studie der Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments vom Oktober 2016 mit dem Titel „Financial instruments in the 2014–2020 programming period: first experiences of Member States“ (Finanzierungsinstrumente für den Programmplanungszeitraum 2014–2020: erste Erfahrungen der Mitgliedstaaten),

–  unter Hinweis auf die Studie der Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments vom März 2016 mit dem Titel „Review of the Role of the EIB Group in European Cohesion Policy“ (Überprüfung der Rolle der EIB-Gruppe in der Europäischen Kohäsionspolitik),

–  unter Hinweis auf das Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom Mai 2016 mit dem Titel „Challenges for EU cohesion policy: Issues in the forthcoming post-2020 reform“ (Herausforderungen für die Kohäsionspolitik: Probleme bei der anstehenden Reform nach 2020),

–  unter Hinweis auf die Kurzdarstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom September 2015 mit dem Titel „Cohesion Policy implementation in the EU28“ (Umsetzung der Kohäsionspolitik in der EU 28),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0139/2017),

A.  in der Erwägung, dass die Überprüfung/Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und der Umstand, dass demnächst die Halbzeit des Programmplanungszeitraum 2014–2014 erreicht wird, zu einer Debatte über die Finanzierung einer Mischung aus Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten aus dem EU-Haushalt im Zeitraum nach 2020 geführt haben;

B.  in der Erwägung, dass der Sammelvorschlag („Omnibus“) (COM(2016)0605) die einzige Möglichkeit darstellt, eine Reihe von mittelfristigen Verbesserungen am System des aktuellen Programmplanungszeitraums vorzunehmen;

C.  in der Erwägung, dass unter den Begriff der Finanzierungsinstrumente eine Vielfalt an Instrumenten fällt und dass deren Bewertung und die Entscheidung über ihre Nutzung eine fortlaufende und ausführliche Einzelfallanalyse erfordern, einhergehend mit einer Bewertung der spezifischen Erfordernisse der lokalen und regionalen Wirtschaft oder einer bestimmten Zielgruppe;

Zeitraum 2007–2013 – zuverlässige Investitionen durch Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente

1.  stellt fest, dass die Berichterstattung der Kommission deutliche Anhaltspunkte dafür liefert, dass Investitionen in EU-Regionen, die im Rahmen des europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) durch Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente ermöglicht wurden und sich exklusive nationaler Kofinanzierung und zusätzlich mobilisierter Ressourcen auf 347,6 Mrd. EUR beliefen, zu soliden und sichtbaren Ergebnissen führten, obwohl die Finanzierungsinstrumente vor der Finanz- und Wirtschaftskrise entwickelt wurden und sie für den wirtschaftlichen Kontext einer Krise nicht die am besten geeigneten Instrumente darstellen;

2.  begrüßt die kohäsionspolitischen Vorhaben der Europäischen Investitionsbank (EIB), die in Jahresberichten und branchenspezifischen Berichten beschrieben sind, in welchen die Auswirkungen auf KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, Infrastruktur, Forschung und Innovation, die Umwelt, Energie und die Landwirtschaft aufzeigt werden; kommt zu dem Schluss, dass die EIB-Darlehen zur Unterstützung der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007 bis 2013 auf 147 Mrd. EUR, d. h. etwa 38 % aller in der EU gewährten Darlehen, geschätzt werden;

Zeitraum 2014–2020: Ein neues Kapitel bei Investitionen aus den ESI-Fonds

3.  begrüßt, dass die EU im Zeitraum 2014–2020 voraussichtlich Investitionen in Höhe von 454 Mrd. EUR aus den ESI-Fonds investieren wird und dass diese Summe aufgrund nationaler Kofinanzierung in Form von Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten schätzungsweise auf 637 Mrd. EUR anwachsen wird;

4.  erkennt an, dass sich sowohl die Anzahl als auch die Qualität der Finanzierungsinstrumente (in Form von Mikrokrediten, Darlehen, Garantien, Eigen- und Risikokapital) durch die geteilte Mittelverwaltung im Rahmen der Kohäsionspolitik erhöht haben; hebt als die beiden Hauptgründe für diesen Trend hervor, dass der Zeitraum 2007–2013 mit wertvollen Erfahrungen und Lektionen hinsichtlich der Umsetzung der ESI-Fonds durch Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente einherging und dass der MFR 2014–2020 den sich aus der Krise ergebenden Bedarf an mehr Finanzierungsinstrumenten aufgrund von haushaltspolitischen Einschränkungen widerspiegelt;

5.  weist darauf hin, dass sich die Mittelzuweisungen für Finanzierungsinstrumente aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Schätzungen zufolge von 11,7 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007–2013 auf 20,9 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014–2020 erhöhen und damit fast verdoppeln dürften; weist darauf hin, dass die Finanzierungsinstrumente damit 6 % der gesamten Mittel für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014–2020 in Höhe von 351,8 Mrd. EUR ausmachen würden, während sie im Zeitraum 2007–2013 nur 3,4 % der zugewiesenen 347 Mrd. EUR ausmachten;

6.  weist darauf hin, dass sich die Zuweisungen aus dem Kohäsionsfonds auf etwa 75 Mrd. Euro belaufen, was 11,8 % der gesamten Zuweisungen für Finanzierungsinstrumente im Zeitraum 2014–2020 entspricht; begrüßt, dass die Zuweisungen von 70 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007–2013 auf 75 Mrd. EUR für dem Zeitraum 2014–2020 gestiegen sind; betont, dass die Zuweisungen für den Kohäsionsfonds nicht gesenkt werden sollten, da etwa 34 % der Einwohner der EU in Gebieten leben, die Finanzhilfen aus dem Kohäsionsfonds beziehen;

7.  nimmt zur Kenntnis, dass zum 31. Dezember 2015 im aktuellen MFR von 21 Mitgliedstaaten Beiträge zu operationellen Programmen für die Finanzierungsinstrumente in Höhe von insgesamt 5 571,63 Mio. EUR zugesagt waren, wobei 5 005,25 Mio. EUR aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds stammen;

8.  weist darauf hin, dass wesentliche Änderungen der Vorschriften für die Planung, die Umsetzung und die Verwaltung von Finanzierungsinstrumenten – darunter direkte Verbindungen zu allen elf thematischen Zielen, angemessene verbindliche Ex-ante-Prüfungen, mit denen sich ein Marktversagen erkennen lässt, die Entwicklung von maßgeschneiderten und vereinfachten Standardfinanzierungsinstrumenten sowie von Berichterstattungsmechanismen – sich in entscheidender Weise positiv auf die Attraktivität und die Geschwindigkeit der Umsetzung der Kohäsionspolitik auswirken können, indem damit rechtliche Unsicherheiten, die im Zeitraum 2007–213 zutage traten, ausgeräumt werden; fordert jedoch das Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass durch die fraglichen Änderungen die Attraktivität der Finanzierungsinstrumente und die Geschwindigkeit ihrer Umsetzung nicht beeinträchtigt werden;

Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente – Interventionslogik bestimmt die Mischung

9.  betont, dass über den ESI-Fonds abgewickelte Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente, die keinem Selbstzweck dienen, im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung auf einer jeweils unterschiedlichen Logik beruhen und bei der Inangriffnahme territorialer Entwicklungsbedürfnisse, den Interventionsbereichen und der Reaktion auf Markterfordernisse unterschiedlich angewandt werden, obwohl mit ihnen dieselben kohäsionspolitischen Ziele unterstützt werden;

10.  weist darauf hin, dass Finanzhilfen abhängig von der Art des Projekts im Vergleich zu Finanzierungsinstrumenten einige Vorteile bieten: die Unterstützung von Projekten, die nicht notwendigerweise Einnahmen generieren, die Bereitstellung von Mitteln für Projekte, für die aus unterschiedlichen Gründen keine privaten oder öffentlichen Mittel mobilisiert werden können, die Unterstützung bestimmter Begünstigter, Fälle und regionaler Prioritäten sowie die geringere Komplexität bei ihrer Anwendung aufgrund der vorhandenen Erfahrungswerte und Kapazitäten; erkennt an, dass Finanzhilfen in einigen Fällen Einschränkungen unterliegen: Schwierigkeiten, für Qualität und Nachhaltigkeit bei Projekten zu sorgen, die Gefahr, dass öffentliche Mittel langfristig ersetzt werden und es zu einem Verdrängungseffekt in Bezug auf mögliche private Investitionen kommt, selbst wenn Projekte möglicherweise einen revolvierenden Charakter besitzen und Umsätze erzielt werden könnten, um eine kreditbasierte Finanzierung zurückzuzahlen;

11.  weist darauf hin, dass Finanzierungsinstrumente Vorteile bieten, etwa eine Hebelwirkung und einen revolvierenden Effekt, die Anziehung von Privatkapital sowie das Schließen spezifischer Investitionslücken durch hochwertige bankfähige Projekte, und dadurch die Effizienz und die Wirksamkeit der Umsetzung der Regionalpolitik optimiert wird; erkennt an, dass Finanzierungsinstrumente mit bestimmten Nachteilen einhergehen, wodurch sie mit attraktiveren nationalen oder regionalen Instrumenten in Konflikt geraten könnten, darunter: langsamere Umsetzung in einigen Regionen, höhere Komplexität, geringere Hebelwirkung von Finanzierungsinstrumenten der ESI-Fonds als erwartet sowie in einigen Fällen höhere Umsetzungskosten einschließlich Verwaltungskosten; merkt an, dass sich Finanzhilfen in einigen Politikbereichen besser für Investitionen eignen, beispielsweise bei bestimmten Arten öffentlicher Infrastruktur, sozialen Diensten, der Forschungs- und Innovationspolitik oder allgemein bei Projekten, die keine Umsätze erzielen;

12.  hebt hervor, dass die Interventionslogik keine Trennlinie darstellt, sondern eine Schnittstelle, mit der gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente geschaffen werden, damit im Rahmen der Kohäsionspolitik mit einer Vielfalt von Maßnahmen für eine bessere Unterstützung von Begünstigten und das Schließen von Investitionslücken gesorgt werden kann; weist darauf hin, dass es sich bei der Interventionslogik um einen Bottom-up-Ansatz in der Programmplanung der ESI-Fonds handelt und dass alle Mitgliedstaaten und Regionen weiterhin die am besten geeignete Lösung in Betracht ziehen sollten, wenn sie nach freiem Ermessen den Anteil der Finanzierungsinstrumente bzw. der Finanzhilfen festlegen, mit denen zu den Prioritäten im Rahmen ihrer jeweiligen operationellen Programme beigetragen werden soll, wobei darauf zu achten ist, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften einbezogen werden und ihnen eine tragende Rolle zukommt; weist erneut darauf hin, dass die Verwaltungsbehörden aus freien Stücken darüber entscheiden, welche Art von Finanzierungsinstrument für die Umsetzung am besten geeignet ist;

Die Leistung von Finanzierungsinstrumenten – Herausforderungen

13.  nimmt zur Kenntnis, wie wichtig Finanzierungsinstrumente für die Kohäsionspolitik sind; begrüßt, dass die Berichterstattung über die Umsetzung der Finanzierungsinstrumente im Jahr 2015 gezeigt hat, dass ungeachtet des verspäteten Beginns des aktuellen Programmplanungszeitraums Fortschritte erzielt wurden; stellt jedoch fest, dass die Geschwindigkeit, mit der die Finanzierungsinstrumente der ESI-Fonds umgesetzt werden, sowohl zwischen den als auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten stark variiert; weist darauf hin, dass die positiven Erfahrungen mit und die Auswirkungen der Anwendung von Finanzierungsinstrumenten im Programmplanungszeitraum 2007–2013 mit einer Reihe von leistungsbezogenen Problemen einhergingen: verspäteter Beginn von Vorhaben, falsche Markteinschätzung, regionale Unterschiede bei der Nutzung, insgesamt niedrige Auszahlungsquoten, geringe Hebelwirkung, Probleme beim Revolving, hohe Verwaltungskosten und ‑gebühren sowie unangemessen hohe Kapitalausstattungen; weist darauf hin, dass bis 2015 eine Reihe von ermittelten Mängeln durch gezielte Maßnahmen angegangen wurden, nachdem die die Kommission Fristen für die Umsetzung der Finanzierungsinstrumente verlängert hatte;

14.  weist darauf hin, dass sich Verzögerungen bei der Umsetzung der ESI-Fonds auf die Auszahlungsquoten, das Revolving und die Hebelwirkung auswirken könnten, wobei Letztere auf einer von internationalen Organisationen wie der OECD genutzten Definition und Methodik beruhen sollte, wobei eindeutig zwischen öffentlichen und privaten Beteiligungen zu unterscheiden ist und eine genaue nach Ländern und Regionen aufgeschlüsselte Berechnung der für jedes Finanzierungsinstrument möglichen Hebelwirkung erfolgen muss; ruft in Erinnerung, dass Verzögerungen im Zeitraum 20072013 unumkehrbar zu einer suboptimalen Leistung der Finanzierungsinstrumente des EFRE und des ESF beitrugen; betont, dass Verzögerungen bei der Umsetzung, die auf den verspäteten Beginn des Programmplanungszeitraums zurückzuführen sind, die Leistung der Finanzierungsinstrumente der ESI-Fonds beeinträchtigen können, was am Ende des Zeitraums zu ungenauen Schlussfolgerungen führen könnte; fordert daher, dass von den Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die negativen Auswirkungen von Verzögerungen bei der Umsetzung abzumildern, insbesondere, was die Gefahr einer geringen Inanspruchnahme und einer begrenzten Wirkung der Finanzierungsinstrumente betrifft;

15.  ist stark beunruhigt angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass in der zweiten Hälfte des aktuellen MFR erneut Rückstände bei den unbezahlten Rechnungen entstehen, da dies schwerwiegende Folgen für andere von der EU finanzierte Maßnahmen haben könnte;

16.  weist auf die erheblichen Unterschiede in der EU hin, was die Durchschlagskraft von Finanzierungsinstrumenten, einschließlich der ESI-Fonds und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), die ursprüngliche Wirksamkeit dieser Fonds und die zu erwartende Hebelwirkung zusätzlicher Mittel sowie andere von der EU finanzierte Finanzierungsinstrumente in den leistungsstärksten Volkswirtschaften der Union betrifft, die den Zielen der Kohäsionspolitik entgegenwirken; betont, dass der Gesamterfolg solcher Instrumente davon abhängt, wie einfach ihre Nutzung ist und ob die Mitgliedstaaten in der Lage sind, Investitionen über sie zu tätigen, weshalb es präziser und differenzierter Indikatoren bedarf, mit denen sich ihre tatsächlichen Auswirkungen auf die Kohäsionspolitik prüfen lassen;

Vereinfachung, Synergien und technische Hilfe – Lösungen

17.  begrüßt die Maßnahmen der Kommission zur Optimierung der Regelungen und zum Bürokratieabbau; betont, dass die Finanzierungsinstrumente ungeachtet der Verbesserungen noch immer komplex sind und dass Probleme wie die lange Vorlaufzeit und der Verwaltungsaufwand für Empfänger Hemmnisse für ihre Nutzung darstellen; fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit der EIB, dem EIF und Verwaltungsbehörden dafür zu sorgen, dass sich Mikrokredite, Darlehen sowie Eigen- und Risikokapital aus dem ESI-Fonds sehr viel leichter kombinieren lassen, und dabei den gleichen Umfang an Transparenz, demokratischer Kontrolle, Berichterstattung und Kontrolle sicherzustellen;

18.  stellt fest, dass die Flexibilität im Umgang mit Finanzierungsinstrumenten durch bestimmte Vorgaben eingeschränkt wird; weist darauf hin, dass Vorschriften für staatliche Beihilfen mit einer enormen Verwaltungslast einhergehen, insbesondere, wenn Finanzhilfen mit Finanzierungsinstrumenten kombiniert werden; fordert die Kommission auf, für einen angemessenen Rahmen für staatliche Beihilfen zu sorgen und weitere Möglichkeiten zu erwägen, wie die Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf allen drei Ebenen – Verwaltungsbehörden, Dachfonds und Finanzintermediäre – verbessert werden kann; fordert im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Finanzierungsinstrumente, damit nicht etwa bestimmte Finanzierungsquellen gegenüber anderen bevorzugt behandelt werden, insbesondere im Bereich der Unterstützung für KMU;

19.  hebt hervor, dass die Prüfung von Finanzierungsinstrumenten, einschließlich einer Prüfung der kohäsionspolitischen Vorhaben der EIB-Gruppe, wichtig ist; stellt fest, dass im Rahmen von Prüfungen Zugang zum gesamten Finanzierungszyklus des ESI-Fonds besteht; fordert die Kommission und die nationalen Behörden auf, im Rahmen des Prüfungsverfahrens Möglichkeiten zur Vereinfachung und für Synergieeffekte zu finden; fordert die Kommission daher auf, den Schwerpunkt auf die vergleichende Analyse zwischen den Finanzhilfen und den Finanzierungsinstrumenten sowie auf den weiteren Aufbau der Kapazitäten, Prüfmethoden und Leitlinien für Prüfverfahren zu legen, wodurch sich die finanzielle Belastung und der Verwaltungsaufwand für Begünstigte nicht erhöhen sollte;

20.  weist darauf hin, dass das Kombinieren von Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten ungenutztes Potenzial birgt; betont, dass es neben Leitlinien für Behörden einer weiteren Vereinfachung und Harmonisierung der Vorschriften über das Kombinieren verschiedener ESI-Fonds sowie der Vorschriften über das Kombinieren von ESI-Fonds mit Instrumenten wie Horizont 2020 und dem EFSI bedarf; fordert eine bessere Regulierung in Form von eindeutigen, einheitlichen und zielgerichteten Vorschriften zur Verringerung der Regelungslast, indem die vorstehend genannte Kombinierung von Mittelzuweisungen aus mehr als einem Programm an dasselbe Finanzierungsinstrument erleichtert, das Kombinieren von Mikrofinanzierungsinstrumenten für ESF-Vorhaben ermöglicht und die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Auswahl von Finanzintermediären sowie für öffentlich-private Partnerschaften vereinfacht wird; fordert, dass zwischen verschiedenen Strategien eine bessere Kohärenz erreicht wird; betont, dass durch eine Kombination von Finanzhilfen aus ESI-Fonds und Finanzierungsinstrumenten mit anderen Mitteln die Finanzierungsstruktur für Begünstigte sowie für öffentliche und private Investoren möglicherweise attraktiver wird, da die Risikoverteilung günstiger ausfällt und die Projektleistung verbessert wird und so dazu beigetragen wird, dass die Instrumente ein langfristiges Wachstumspotenzial bieten können;

21.  weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme der Finanzierungsinstrumente durch Investitionspartnerschaften gesteigert werden kann und dass durch öffentlich-private Partnerschaften Synergien zwischen Finanzierungsquellen verbessert werden und das erforderliche Gleichgewicht zwischen privaten und öffentlichen Interessen aufrechterhalten wird; betont, dass die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der von den Kommunen gesteuerten Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) und integrierten territorialen Investitionen (ITI) gefördert werden sollte;

22.  begrüßt die vorhandenen Verfahren der Kommission und der EIB-Gruppe für technische Hilfe, die über die Plattform Fi-Compass bereitgestellt werden; bedauert, dass die Unterstützungsdienste, die den Behörden und insbesondere den Empfängern von Finanzierungsinstrumenten vor Ort bereitgestellt werden – darunter der EFSI – begrenzt sind, wohingegen viele lokale und regionale Gebietskörperschaften vor technischen Schwierigkeiten stehen und nicht über die Kapazitäten und das Know-how verfügen, um die Finanzierungsinstrumente wirkungsvoll zu nutzen; fordert technische Unterstützung, mit der in erster Linie Erleichterungen für die lokalen bzw. regionalen Akteure sowie für alle betroffenen Partner erreicht werden sollte, die jedoch nicht dazu genutzt werden sollte, die Tätigkeiten nationaler Behörden zu finanzieren; fordert die Kommission und die EIB darüber hinaus auf, einen gemeinsamen Plan für technische Hilfe aufzustellen, der finanzielle und nicht finanzielle Beratung, insbesondere in Bezug auf Großprojekte, sowie den Aufbau von Kapazitäten, Schulungen, Unterstützung und den Austausch von Wissen und Erfahrung umfasst; spricht sich ferner dafür aus, dass auf nationale Behörden, Fondsmanager und Begünstigte ausgerichtetes Fachwissen (darunter rechtliche Beratung) in Bezug auf kohäsionspolitische Regelungen, Finanzprodukte, staatliche Beihilfen und die Vergabe öffentlicher Aufträge kombiniert wird, hebt jedoch hervor, dass keine Doppelstrukturen entstehen dürfen;

23.  fordert die Kommission auf, die Öffentlichkeitswirksamkeit von Investitionen im Rahmen der ESI-Fonds zu erhöhen und deutlicher hervorzuheben, dass dabei EU-Mittel zum Einsatz kommen; fordert zudem eine angemessene und umfassende Informations- und Kommunikationspolitik im Hinblick auf Möglichkeiten zur Nutzung von EU-Finanzierung, wodurch der öffentliche und der private Sektor dazu ermutigt würden, von solchen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, und potenzielle Begünstigte, insbesondere junge Menschen, angesprochen würden;

Der richtige Finanzierungsmix für die Zeit nach 2020 und die künftige Kohäsionspolitik

24.  erkennt an, dass sich Herausforderungen wie Migration und Sicherheit oder aktuelle und künftige politische Entwicklungen in der EU nicht negativ auf die Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik oder ihre Ziele und erwarteten Ergebnisse – insbesondere im Anschluss an den aktuellen Programmplanungszeitraum – auswirken sollten;

25.  erkennt an, dass sowohl Finanzhilfen als auch Finanzierungsinstrumente ihre spezifische Funktion in der Kohäsionspolitik erfüllen, jedoch denselben im Rahmen der elf thematischen Ziele verfolgten Schwerpunkt haben, und zwar die Verwirklichung der fünf Kernziele der Strategie Europa 2020 mit Blick auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum; betont, dass sichergestellt werden muss, dass Finanzierungsinstrumente Finanzhilfen nicht als wichtigstes Instrument der Kohäsionspolitik ersetzen, und hebt zudem hervor, dass der revolvierende Charakter der Mittel gewahrt werden muss, d. h. dass sie für Reinvestitionen im Rahmen der Sektoren und Maßnahmen, die damit unterstützt werden können, frei gemacht werden müssen;

26.  hebt hervor, dass Finanzierungsinstrumente in Regionen und Ballungsräumen, die über höher entwickelte Finanzmärkte verfügen, bessere Leistungen erbringen, wohingegen die Mobilisierung von Investitionen in Regionen in äußerster Randlage und Regionen mit hohen harmonisierten Arbeitslosenquoten und geringer Bevölkerungsdichte schwierig ist, während sich Finanzhilfen ihrerseits zur Bewältigung regionaler struktureller Probleme sowie für eine regional ausgewogene Finanzierung eignen; weist darauf hin, dass der Erfolg von Finanzierungsinstrumenten von einer Reihe von Faktoren abhängt und keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen auf der Grundlage eines einzigen Kriteriums gezogen werden können; merkt an, dass verbindliche Ziele bezüglich der Nutzung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der Kohäsionspolitik nach 2020 keine gangbare Option darstellen; weist darauf hin, dass sich die Erhöhung des Anteils an Finanzierungsinstrumenten nicht auf die Mittelausstattung für finanzielle Zuschüsse, die nicht rückerstattet werden müssen, auswirken sollte, da dies das Gleichgewicht beeinträchtigen würde; betont, dass in einer Reihe von Politikbereichen Finanzhilfen überwiegen müssen, während Finanzierungsinstrumente unter Berücksichtigung angemessener Ex-ante-Bewertungen und Marktanalysen eine ergänzende Rolle spielen können; spricht sich für eine verstärkte Förderung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen von Interreg-Programmen aus, um sie stärker an die Ziele der Europäischen territorialen Zusammenarbeit anzugleichen;

27.  ruft in Erinnerung, dass die bisherigen Erfahrungen bei der Bereitstellung von Mitteln aus den ESI-Fonds gezeigt haben, dass ein Finanzierungsmix aus Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumenten länderspezifischen Gegebenheiten sowie den Defiziten beim sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt Rechnung trägt; betont, dass ein Finanzierungsmix aufgrund einer Reihe von Faktoren (geografische Region, Politikbereich, Art und Größe der Begünstigten, Verwaltungskapazitäten, Marktbedingungen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Existenz konkurrierender Instrumente, haushalts- und wirtschaftspolitischer Kurs) nicht mit einer Einheitslösung einhergehen kann;

o
o   o

28.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
(4) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 281.
(5) ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0321.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0384.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0308.
(9) ABl. C 19 vom 22.1.2014, S. 4.

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