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Verfahren : 2017/2586(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0390/2017

Eingereichte Texte :

B8-0390/2017

Aussprachen :

PV 31/05/2017 - 13
CRE 31/05/2017 - 13

Abstimmungen :

PV 01/06/2017 - 7.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0241

Angenommene Texte
PDF 256kWORD 44k
Donnerstag, 1. Juni 2017 - Brüssel
Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik – unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft
P8_TA(2017)0241B8-0390/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 2017 zu einer Gemeinsamen Erklärung des Rates, des Parlaments und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Kommission über den neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft (2017/2586(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die zwischen dem Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ (Entwicklung), der Kommission und dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über den neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft(1),

–  unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik vom Dezember 2005(2),

–  unter Hinweis auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und auf Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, die am 25. September 2015 auf dem Gipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in New York verabschiedet wurde,

–  unter Hinweis auf die im Juni 2016 veröffentlichte Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2016 mit dem Titel „Vorschlag für einen neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“ (COM(2016)0740),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, unter anderem die Entschließung vom 22. November 2016 zur Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit(3) und vom 14. Februar 2017 zu der Überarbeitung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik(4),

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik von 2005 zu überarbeiten, um dem neuen globalen entwicklungspolitischen Kontext in Folge der Verabschiedung der Agenda 2030 und den Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie den Veränderungen der rechtlichen und institutionellen Struktur der EU seit Annahme des Vertrags von Lissabon Rechnung zu tragen;

2.  betont, dass der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik ein Strategiepapier von hoher Bedeutung ist, mit dem eine gemeinsame Vision sowie gemeinsame Werte und Grundsätze für die EU und ihre Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda 2030 in ihrer Entwicklungspolitik festlegt werden;

3.  begrüßt, dass mit dem neuen Konsens klar anerkannt wird, dass das vorrangige Ziel der EU-Entwicklungspolitik gemäß Artikel 208 AEUV die Bekämpfung und langfristig die vollständige Beseitigung der Armut ist; bekräftigt, dass dies vollständig im Einklang mit den Grundsätzen einer wirksamen Entwicklungszusammenarbeit erfolgen sollte: Eigenverantwortung der Entwicklungsländer für Entwicklungsprioritäten, Ergebnisorientierung, integrative Entwicklungspartnerschaften sowie Transparenz und gemeinsame Rechenschaftspflicht;

4.  beharrt darauf, dass Mechanismen der Rechenschaftspflicht für die Überwachung und Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der 0,7 %-ODA/BNE-Ziele (Zielquote für den Anteil öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA) am Bruttonationaleinkommen(BNE)) notwendig sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu auf, einen Zeitplan vorzulegen, wie diese Ziele und Zielvorgaben schrittweise erreicht werden können, und dem Parlament jährlich Bericht über die erzielten Fortschritte zu erstatten;

5.  unterstützt die Gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Kommission über den neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln.

(1) siehe Ratsdokument Nr. 9459/2017.
(2) ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0437.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0026.

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