Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2017 zur Bewertung der Umsetzung des Programms Horizont 2020 im Hinblick auf seine Zwischenbewertung und den Vorschlag für das Neunte Rahmenprogramm (2016/2147(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020)(1),
– unter Hinweis auf die Verordnung (Euratom) Nr. 1314/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014–2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020(2),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse(3),
– unter Hinweis auf den Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020)(4),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1292/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts(5),
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1312/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT): der Beitrag des EIT zu einem innovativeren Europa(6),
– unter Hinweis auf die Verordnungen (EU) Nr. 557/2014, 558/2014, 559/2014, 560/2014 und 561/2014 des Rates vom 6. Mai 2014(7) und die Verordnungen (EU) Nr. 642/2014(8) und 721/2014(9) des Rates vom 16. Juni 2014 zur Gründung von gemeinsamen Unternehmen, die im Rahmen von Horizont 2020 finanziert werden,
– unter Hinweis auf die Beschlüsse Nr. 553/2014/EU, 554/2014/EU, 555/2014/EU und 556/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014(10) zur Gründung der P2P nach Artikel 185, die im Rahmen von Horizont 2020 finanziert werden,
– unter Hinweis auf die Themenpapiere für die hochrangige Gruppe vom 3. Februar 2017 zur Maximierung der Auswirkungen der Forschungs- und Innovationsprogramme der EU(11),
– unter Hinweis auf die Fortschrittsberichte 2014 und 2015 der Kommission über Horizont 2020,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Der Europäische Forschungsraum: der richtige Zeitpunkt für Umsetzung und Fortschrittsüberwachung“ (COM(2017)0035),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Europäischer Verteidigungs-Aktionsplan“ (COM(2016)0950),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Umsetzung der Strategie für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation“ (COM(2016)0657),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Europäische Cloud-Initiative – Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa“ (COM(2016)0178) und das zugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0106),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Über die Reaktion auf den Bericht der hochrangigen Expertengruppe über die Ex-post-Bewertung des Siebten Rahmenprogramms“ (COM(2016)0005),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Jahresbericht über die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung im Jahr 2014“ (COM(2015)0401),
– unter Hinweis auf die Berichte der Kommission von 2014 und 2015 mit dem Titel „Integration of Social Sciences and Humanities in Horizon 2020: Participants, Budget and Disciplines“ (Integration der Geistes- und Sozialwissenschaften in Horizont 2020: Teilnehmer, Haushaltsmittel und Disziplinen),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Bessere Vorschriften für innovationsgetriebene Investitionen auf EU-Ebene“ (SWD(2015)0298),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Der Europäische Forschungsraum: Fortschrittsbericht 2014“ (COM(2014)0575),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Forschung und Innovation: Voraussetzungen für künftiges Wachstum“ (COM(2014)0339),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Second Situation Report on Education and Training in the Nuclear Energy Field in the European Union“ (Zweiter Lagebericht über Bildung und Ausbildung im Bereich Kernenergie in der Europäischen Union) (SWD(2014)0299),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „FET Flagships: A novel partnering approach to address grand scientific challenges and to boost innovation in Europe“ (FET-Flaggschiffe: ein neuer Partnerschaftsansatz zur Lösung großer wissenschaftlicher Herausforderungen und zur Förderung der Innovation in Europa) (SWD(2014)0283),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Zweite Zwischenbewertung der Gemeinsamen Unternehmen zur Umsetzung der Gemeinsamen Technologieinitiativen Clean Sky, Brennstoffzellen und Wasserstoff und Initiative für innovative Arzneimittel“ (COM(2014)0252),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Rolle und den Auswirkungen gemeinsamer Technologieinitiativen und öffentlich-privater Partnerschaften bei der Umsetzung von Horizont 2020 für einen nachhaltigen industriellen Wandel(12) (CCMI/142),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zu der europäischen Cloud-Initiative(13),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2017 zu den EU-Mitteln für die Gleichstellung der Geschlechter(14),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zu Synergien für Innovation: die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020 und andere europäische Innovationsfonds und EU-Programme(15),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu der Kohäsionspolitik und Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung (RIS3)(16),
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0209/2017),
A. in der Erwägung, dass Horizont 2020 das größte zentral verwaltete FuI-Programm der EU und das weltweit größte öffentlich finanzierte FuI-Programm ist;
B. in der Erwägung, dass das Parlament bei den Verhandlungen über Horizont 2020 und den aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 100 Mrd. EUR anstatt der ursprünglich vereinbarten 77 Mrd. EUR verlangt hat; in der Erwägung, dass der Haushalt sehr begrenzt scheint, wenn mit Horizont 2020 das Potenzial für Exzellenz voll ausgeschöpft und in angemessener Weise auf die gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Gesellschaft in Europa und weltweit zurzeit gegenübersieht, reagiert werden soll;
C. in der Erwägung, dass mit dem Bericht der hochrangigen Gruppe zur Maximierung der Auswirkungen der Forschungs- und Innovationsprogramme der EU und der im dritten Quartal 2017 vorgesehenen Zwischenbewertung die Grundlagen für die Struktur und den Inhalt des Neunten Forschungsrahmenprogramms geschaffen werden, zu dem im ersten Halbjahr 2018 ein Vorschlag vorgelegt wird;
D. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise eine ausschlaggebende Rolle bei der Gestaltung von Horizont 2020 gespielt hat; in der Erwägung, dass das nächste Forschungsrahmenprogramm durch sich abzeichnende Herausforderungen, neue politische und sozioökonomische Paradigmen und andauernde globale Entwicklungen geprägt sein dürfte;
E. in der Erwägung, dass das Forschungsrahmenprogramm auf europäischen Werten, wissenschaftlicher Unabhängigkeit, Offenheit, Vielfalt, hohen europäischen ethischen Standards, sozialem Zusammenhalt und gleichberechtigtem Zugang der Bürger zu den Lösungen und bereitgestellten Antworten beruhen muss;
F. in der Erwägung, dass Investitionen in Forschung und Entwicklung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit Europas von wesentlicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass bei der Finanzierung des Neunten Forschungsrahmenprogramms der Bedeutung der Exzellenz in der Forschung zur Förderung der Innovation und der langfristigen Wettbewerbsvorteile Rechnung zu tragen ist;
Struktur, Philosophie und Umsetzung von Horizont 2020
1. ist der Auffassung, dass es über drei Jahre nach dem Beginn von Horizont 2020 an der Zeit ist, dass das Parlament seinen Standpunkt zur Zwischenbewertung sowie ein Konzept für das künftige Neunte Forschungsrahmenprogramm ausarbeitet;
2. weist darauf hin, dass das Ziel von Horizont 2020 darin besteht, zum Aufbau einer wissens- und innovationsgestützten Gesellschaft und Wirtschaft beizutragen und die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen und damit letztlich die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, indem zusätzliche öffentliche und private Mittel auf nationaler Ebene zur Finanzierung von FuE mobilisiert werden, und einen Beitrag dafür zu leisten, dass bis 2020 das Ziel eines BIP für FuE von 3 % erreicht wird; bedauert, dass die EU im Jahr 2015 nur 2,03 % des BIP in FuE investiert hat, wobei die einzelnen Zahlen der verschiedenen Länder zwischen 0,46 % und 3,26 % schwanken(17), während die wichtigsten globalen Mitwettbewerber höhere Forschungs- und Entwicklungsausgaben haben als die EU;
3. ruft in Erinnerung, dass der Europäische Forschungsraum direkt im Wettbewerb mit den weltweit leistungsstärksten Forschungsregionen der Welt steht und dass die Stärkung des Europäischen Forschungsraums folglich eine kollektive europäische Pflicht ist; hält die betroffenen Mitgliedstaaten an, in angemessener Höhe zum Erreichen des Ziels der Erhöhung der Forschungsinvestitionen für FuE auf 3 % des BIP beizutragen; stellt fest, dass ein Gesamtanstieg auf 3 % einen zusätzlichen Betrag von über 100 Mrd. EUR pro Jahr für Forschung und Innovation in Europa bringen würde;
4. betont, dass die Bewertung des Siebten Forschungsrahmenprogramms und die Überwachung von Horizont 2020 ergeben haben, dass das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ein Erfolg ist und einen eindeutigen Mehrwert für die EU hat(18); betont, dass das Forschungsrahmenprogramm und künftige Programme noch weiter verbessert werden können;
5. ist der Ansicht, dass die Gründe für den Erfolg auf den multidisziplinären und kooperativen Ansatz und die Anforderungen, was die Exzellenz und Wirkung betrifft, zurückzuführen sind;
6. versteht, dass mit dem Rahmenprogramm Anreize für die Beteiligung der Industrie geschaffen werden sollen, um die Ausgaben der Industrie für FuE zu erhöhen(19); stellt jedoch fest, dass die Beteiligung der Wirtschaft, einschließlich der KMU, wesentlich höher ist als beim Siebten Forschungsrahmenprogramm; weist jedoch darauf hin, dass die Wirtschaftsakteure ihren Anteil an den Ausgaben für FuE im Durschnitt nicht, wie dies in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Barcelona vereinbart wurde(20), erhöht haben; fordert die Kommission auf, den europäischen Mehrwert der Finanzierung von industrieorientierten Instrumenten wie gemeinsamen Technologieinitiativen(21) und deren Relevanz für die Öffentlichkeit sowie die Kohärenz, Offenheit und Transparenz aller gemeinsamen Initiativen(22) zu bewerten;
7. weist darauf hin, dass Haushalt, Verwaltung und Umsetzung des Programms auf über 20 verschiedene EU-Einrichtungen verteilt sind; fragt nach, ob dies zu übermäßigen Koordinierungsanstrengungen, komplizierten Verwaltungsverfahren und Doppelarbeit führt; ruft die Kommission auf, auf eine Optimierung und Vereinfachung hinzuarbeiten;
8. weist darauf hin, dass im Rahmen der Säulen 2 und 3 der Schwerpunkt überwiegend auf höhere Technologie-Reifegrade gelegt wird, wodurch die künftige Aufnahme radikaler Innovationen eingeschränkt werden könnte, die noch Gegenstand von Forschungsprojekten mit niedrigeren Technologie-Reifegraden sind; fordert eine sorgfältige Abwägung der Technologie-Reifegrade zur Förderung der gesamten Wertschöpfungskette; ist der Auffassung, dass Technologie-Reifegrade nicht-technologische Formen der Innovation ausschließen könnten, die aus der Grundlagenforschung oder der angewandten Forschung, insbesondere in den Sozial- und Geisteswissenschaften, hervorgegangen sind;
9. fordert die Kommission auf, eine ausgewogene Mischung aus kleinen, mittleren und großen Projekten anzubieten; weist darauf hin, dass die durchschnittliche Höhe der Haushaltsmittel für Vorhaben im Rahmen von Horizont 2020 zugenommen hat und dass sich größere Projekte schwieriger gestalten, was die Ausarbeitung des Vorschlags und das Projektmanagement anbelangt, wodurch Teilnehmer mit größerer Erfahrung im Zusammenhang mit Forschungsrahmenprogrammen im Vorteil sind, der Zugang für Neueinsteiger erschwert wird und die Finanzmittel überwiegend an eine begrenzte Anzahl an Einrichtungen fließen;
Mittel
10. betont, dass die gegenwärtig alarmierend niedrige Erfolgsquote von weniger als 14 %(23) eine negative Entwicklung im Vergleich zum Siebten Forschungsrahmenprogramm darstellt; betont, dass aufgrund einer Überzeichnung zahlreiche sehr hochwertige Vorhaben nicht gefördert werden können, und bedauert, dass dieses Problem aufgrund der Kürzungen im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) noch verschärft wurde; fordert die Kommission auf, von weiteren Kürzungen der Mittel für Horizont 2020 abzusehen;
11. weist auf die Haushaltszwänge hin, denen das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation unterliegt; bedauert die nachteiligen Auswirkungen, die die Zahlungskrise im EU-Haushalt auf die Umsetzung des Programms in den ersten Jahren des gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmens hatte; stellt fest, dass es u. a. 2014 zu einer künstlichen Verzögerung bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Wert von 1 Mrd. EUR und zu einer erheblichen Verringerung der Höhe der Vorfinanzierung für die neuen Programme gekommen ist; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Artikel 15 der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen in den Jahren 2014 und 2015 Mittel für Horizont 2020 vorzeitig bereitgestellt wurden; betont, dass diese vorzeitig bereitgestellten Mittel in vollem Umfang für das Programm genutzt wurden, was zeigt, dass es sehr leistungsfähig ist und durchaus mehr Mittel in Anspruch genommen werden können; betont, dass sich die finanzielle Gesamtausstattung der Programme durch die vorzeitige Bereitstellung von Mitteln nicht ändert, sodass in der zweiten Hälfte des mehrjährigen Finanzrahmens jeweils entsprechend weniger Mittel zur Verfügung stehen; fordert beide Teile der Haushaltsbehörde und die Kommission auf, in den kommenden Jahren in angemessenem Umfang Mittel für Zahlungen bereitzustellen und alles daran zu setzen, dass in den letzten Jahren des gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmens eine erneute Zahlungskrise verhindert wird;
12. betont, dass Horizont 2020 in erster Linie auf Zuschüssen beruhen und insbesondere auf Grundlagenforschung und kooperative Forschung ausgerichtet sein sollte; hebt hervor, dass Forschung für Investoren eine sehr riskante Investition sein kann und durch Finanzhilfen finanziert werden muss; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass zahlreiche öffentliche Einrichtungen ohnehin von Rechts wegen nicht in der Lage sind, Darlehen anzunehmen; bedauert, dass in einigen Fällen die Tendenz besteht, von Finanzhilfen abzurücken und zu Darlehen überzugehen; stellt fest, dass Finanzierungsinstrumente für Technologie-Reifegrade mit stark marktorientiertem Ansatz als Teil der Finanzierungsinstrumente InnovFin und außerhalb des Rahmenprogramms zur Verfügung stehen sollten (z. B. EIB- bzw. EIF-Programme);
13. betont, dass mehrere Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen hinsichtlich ihrer nationalen FuE-Investitionen nicht einhalten; betont, dass das Ziel von 3 % des BIP eingehalten werden muss, und hofft, dass dieses Ziel so zeitnah wie möglich auf das Niveau der größten Weltmarktkonkurrenten der EU angehoben werden kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, im Rahmen nationaler Strategien darauf hinzuarbeiten, dieses Ziel zu erreichen, und fordert die Zweckbindung eines Teils der Strukturfonds für FuE-Tätigkeiten und Programme, insbesondere Investitionen in Kapazitätsaufbau, Forschungsinfrastrukturen und Gehälter, sowie unterstützende Maßnahmen für die Ausarbeitung von Vorschlägen für das Forschungsrahmenprogramm sowie für das Projektmanagement;
Bewertung
14. bestätigt, dass „Exzellenz“ das wesentliche Bewertungskriterium aller drei Säulen des Rahmenprogramms bleiben sollte, weist jedoch auch auf die bestehenden Kriterien der „Wirkung“ und der „Qualität und Effizienz der Durchführung“ hin, die dazu beitragen könnten, den Mehrwert eines Projekts für die EU zu ermitteln; fordert die Kommission daher auf, im Rahmen der Kriterien „Auswirkung“ und „Qualität und Effizienz der Durchführung“ Möglichkeiten zur Berücksichtigung der mangelnden Beteiligung der unterrepräsentierten Regionen der EU, der Einbeziehung unterrepräsentierter Wissenschaftsfelder, wie z. B. die Sozial- und Geisteswissenschaften, sowie der Nutzung der über den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) finanzierten Forschungsinfrastrukturen, zu erkunden, da diese Bereiche wichtig für die erfolgreiche Umsetzung des EFR und für Synergieeffekte zwischen den Rahmenprogrammen und dem ESI-Fonds zu sein scheinen;
15. fordert eine bessere und transparentere Bewertung und Qualitätssicherung durch die Gutachter; betont, dass die den Teilnehmern im Verlauf des gesamten Bewertungsverfahrens übermittelten Rückmeldungen verbessert werden müssen, und fordert eindringlich, die Beschwerden von abgelehnten Antragstellern, wonach in den Gesamtbewertungsberichten nicht ausführlich und eindeutig beschrieben sei, was für einen erfolgreichen Antrag anders gemacht werden sollte, zu berücksichtigen; fordert die Kommission daher auf, gemeinsam mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausführliche Bewertungskriterien zu veröffentlichen, Teilnehmern detailliertere und aussagekräftigere Gesamtbewertungsberichte zukommen zu lassen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen so zu organisieren, dass es nicht zu einer Überzeichnung kommt, da dies für Wissenschaftler demotivierend ist und den Ruf des Programms schädigt;
16. fordert die Kommission auf, eine weiter gefasste Definition des Begriffs „Wirkung“ vorzulegen, in der sowohl die wirtschaftlichen als auch die sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden; betont, dass die Wirkung von Projekten, die sich mit Grundlagenforschung befassen, weiterhin flexibel geprüft werden sollte; fordert die Kommission auf, das Gleichgewicht zwischen Bottom-up- und Top-down-Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen beizubehalten und zu analysieren, welches Bewertungsverfahren (eine oder zwei Phasen) sich besser eignet, um einer Überzeichnung vorzubeugen;
17. fordert die Kommission auf, zu prüfen, inwiefern eine stärkere thematische Fokussierung im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit sinnvoll wäre;
18. fordert die Kommission auf, das Teilnehmerportal leichter zugänglich zu machen und das Netz der nationalen Kontaktstellen auszuweiten und mit mehr Ressourcen auszustatten, damit sichergestellt ist, dass insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen in den Phasen der Einreichung und Bewertung von Projektvorschlägen eine wirksame Unterstützung erhalten;
19. ist der Auffassung, dass der Europäische Forschungsrat sich stärker an Projekten der Zusammenarbeit in ganz Europa beteiligen sollte und insbesondere Regionen und Einrichtungen mit geringer Kapazität einbeziehen sollte, um die EU-Forschungs- und Innovationspolitik und Know-how im Bereich FuI in der ganzen EU zu verbreiten;
Bereichsübergreifende Themen
20. stellt fest, dass die Struktur von Horizont 2020 insgesamt und das Konzept der gesellschaftlichen Herausforderungen im Besonderen von den Interessenträgern weitgehend begrüßt werden; fordert die Kommission auf, weiterhin das Konzept der gesellschaftlichen Herausforderungen zu verbessern, und weist darauf hin, wie wichtig kollaborative Forschung unter Beteiligung von Universitäten, Forschungsorganisationen, Industrie (insbesondere KMU) und anderen Akteuren ist; ersucht die Kommission zu erwägen, auf der Grundlage des derzeitigen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Zusammenhangs während der Durchführung des Rahmenprogramms und in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament die Angemessenheit und die einzelnen Haushalte der gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewerten;
21. würdigt die Anstrengungen der Kommission, die Verwaltung zu straffen und den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der Erteilung eines Zuschusses zu verringern; fordert die Kommission auf, mit ihren Bemühungen zum Abbau der Bürokratie und zur Vereinfachung der Verwaltung fortzufahren; begrüßt den Vorschlag der Kommission, Pauschalzahlungen einzuführen, um die Verwaltung und die Rechnungsprüfung zu vereinfachen;
22. fordert die Kommission auf, zu evaluieren, ob das für Horizont 2020 neu eingeführte vereinfachte Finanzierungsmodell wie beabsichtigt zu mehr Industriebeteiligung geführt hat; weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang die Effektivität des Finanzierungsmodells überprüft werden sollte;
23. fordert die Kommission auf, zu überprüfen, inwiefern die Verwendung nationaler bzw. eigener Abrechnungssysteme anstatt des in den Beteiligungsregeln festgelegten Systems zu einem deutlich vereinfachten Prüfverfahren führen kann und somit zu einer Reduzierung der Fehlerquote bei der Prüfung europäischer Finanzierungsprojekte; ruft in diesem Zusammenhang zu einer engeren Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof und zu einem möglichen one-stop audit auf;
24. weist darauf hin, dass Synergien zwischen Fonds wichtig sind, damit Investitionen wirksamer werden; betont, dass Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung (RIS3) ein wichtiges Instrument sind, um Synergien zu beschleunigen, mit denen nationale und regionale Rahmen für FEI-Investitionen festgelegt werden, weshalb sie gefördert und verstärkt werden sollten; bedauert, dass es erhebliche Hindernisse gibt, durch die verhindert wird, dass die Synergien ihre volle Wirkung entfalten(24); strebt daher die Anpassung der Vorschriften und Verfahren für FEI-Projekte im Rahmen der ESI-Fonds und des Rahmenprogramms an und stellt fest, dass eine wirksame Nutzung des Exzellenzsiegel-Programms nur möglich sein wird, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind; fordert die Kommission auf, einen Teil der ESI-Fonds für RIS3-Synergien mit Horizont 2020 vorzusehen; fordert die Kommission auf, die Vorschriften über staatliche Beihilfen zu überarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass FuE-Projekte der Strukturfonds innerhalb der Verfahrensregeln des Rahmenprogramms begründet werden können, während zugleich deren Transparenz sichergestellt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die ordnungsgemäße Anwendung des Grundsatzes der Zusätzlichkeit zu sorgen, das in der Praxis bedeutet, dass die Beiträge europäischer Fonds die nationalen oder gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedstaats in den Gebieten, in denen dieser Grundsatz gilt, nicht ersetzen sollten;
25. stellt fest, dass die erfolgreiche Umsetzung des EFR eine vollumfängliche Nutzung des FEI-Potenzials aller Mitgliedstaaten erforderlich macht; nimmt das Problem der Beteiligungslücke im Programm Horizont 2020 zur Kenntnis, die sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene, unter anderem durch die ESI-Fonds, gelöst werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vorhandene Instrumente anzupassen oder neue Maßnahmen anzunehmen, um diese Lücke zu schließen, beispielsweise durch die Entwicklung von Vernetzungsinstrumenten für Forscher; begrüßt die Strategie zur Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die drei Erweiterungsinstrumente ihre spezifischen Ziele erfüllt haben: angemessene Mittel und ein ausgewogenes Instrumentarium bereitzustellen, mit denen die bestehenden Ungleichheiten in der EU im Bereich der Forschung und Innovation behoben werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, klare Regeln auszuarbeiten, die die vollumfängliche Umsetzung des Exzellenzsiegel-Programms ermöglichen, und Finanzierungssynergien zu prüfen; fordert die Kommission auf, Mechanismen zu schaffen, die es ermöglichen, durch die ESI-Fonds finanzierte Forschungsinfrastruktur in Projekte des Rahmenprogramms einzubinden; fordert, die Indikatoren, die zur Definition des Begriffs „unterrepräsentierte“ Länder und Regionen verwendet werden, zu überarbeiten und die Liste dieser Länder und Regionen während der Durchführung des Rahmenprogramms regelmäßig zu überprüfen;
26. stellt fest, dass gemäß den Jahresberichten der Kommission zur Umsetzung von Horizont 2020 für 2014 und 2015 die EU-15 88,6 % der Mittel erhalten hat, während die EU-13 nur 4,5 % erhielt, noch weniger als die Finanzmittel für Assoziierungsländer (6,4 %);
27. begrüßt die Anstrengungen zur Sicherstellung besserer Verbindungen zwischen dem EFR und dem Europäischen Hochschulraum, um die Ausbildung der nächsten Generation von Forschern zu erleichtern; nimmt zur Kenntnis, wie wichtig es ist, MINT, Forschungskompetenzen und unternehmerische Kompetenzen von einem frühen Stadium an in die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten einzubinden, damit junge Menschen darin bestärkt werden, diese Kompetenzen zu entwickeln, da FuE eher in struktureller als in zyklischer oder zeitlicher Hinsicht betrachtet werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Beschäftigungsstabilität und Attraktivität für junge Forscher zu verbessern;
28. betont, dass die Kooperation zwischen der Industrie und den Hochschul- und Wissenschaftssystemen ausgebaut werden muss, damit in den Hochschulen und Wissenschaftszentren die Schaffung von Strukturen für eine stärkere Anbindung an die Wirtschaft gefördert wird;
29. betont, dass die weltweite Zusammenarbeit ein wichtiges Mittel zur Stärkung der europäischen Forschung ist; stellt fest, dass die internationale Beteiligung von 5 % im Siebten Rahmenprogramm auf 2,8 % unter Horizont 2020 zurückgegangen ist; weist erneut darauf hin, dass das Rahmenprogramm dazu beitragen sollte, dass Europa ein wichtiger globaler Akteur bleibt, und hebt gleichzeitig hervor, wie wichtig die Wissenschaftsdiplomatie ist; fordert die Kommission auf, die Bedingungen der internationalen Zusammenarbeit im Rahmenprogramm zu überarbeiten und konkrete unmittelbare Maßnahmen und eine langfristige strategische Vision und Struktur festzulegen, um dieses Ziel zu unterstützen; begrüßt in diesem Zusammenhang Initiativen wie BONUS und PRIMA;
30. unterstreicht, dass die internationale Zusammenarbeit im Rahmen des Neunten Rahmenprogramms gestärkt und die Wissenschaftsdiplomatie ausgeweitet werden muss;
31. weist erneut darauf hin, dass Integration der Sozial- und Geisteswissenschaften sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung in interdisziplinären Projekten und kein nachträglich an ansonsten technologische Projekte angehängtes Element bedeutet und dass die drängendsten Probleme der EU durch Methodenforschung gelöst werden müssen, die konzeptionell stärker auf Sozial- und Geisteswissenschaften ausgerichtet ist; stellt fest, dass die Sozial- und Geisteswissenschaften im laufenden Rahmenprogramm unterrepräsentiert sind; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten für Forscher im Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften zur Teilnahme an interdisziplinären Projekten des Rahmenprogramms zu verbessern und ausreichende Mittel für sozial- und geisteswissenschaftliche Themen bereitzustellen;
32. weist auf die Ausgewogenheit zwischen Forschung und Innovation im Programm Horizont 2020 hin und fordert im neuen Rahmenprogramm ein ähnliches Konzept; begrüßt, dass der EIC geschaffen wurde(25), betont jedoch, dass dies nicht erneut zu einer Trennung der Forschung von der Innovation oder zu einer weiteren Fragmentierung der Finanzierung führen darf; hebt hervor, dass Horizont 2020 nicht genug auf die Überwindung der „Durststrecke“ ausgerichtet ist, die das größte Hindernis darstellt, um Prototypen zur Herstellung zu bringen;
33. fordert die Kommission auf, die Instrumente und die Funktionsweise des EIC darzulegen, und betont, dass die Ergebnisse der EIC-Pilotstudie bewertet werden müssen; fordert die Kommission auf, eine ausgewogene Kombination von Instrumenten für das EIC-Portfolio vorzuschlagen; betont, dass der EIC in keinem Fall zum Ersatz der zweiten Säule werden sollte und dass sich die zweite Säule nicht zu einem Einzelförderungsinstrument entwickeln, sondern eher weiterhin den Schwerpunkt auf Verbundforschung legen sollte; betont, dass das KMU-spezifische Instrument und „Der schnelle Weg zur Innovation“ beibehalten und gestärkt werden müssen; fordert die Kommission auf, Mechanismen zu entwerfen, um die KMU besser in größere interdisziplinäre Projekte des Neunten Rahmenprogramms einzubinden, damit sie ihr Potenzial voll entfalten können; fordert die Kommission auf, die KIC in der gegenwärtigen Struktur des EIT zu belassen, wobei Transparenz und eine ausgiebige Einbeziehung der Interessenträger wichtig sind, und zu prüfen, wie das EIT und die KIC mit dem EIC zusammenwirken können; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem EIC einen Rahmen für private Risikokapitalinvestitionen auszuarbeiten, damit Risikokapitalinvestitionen in Europa angeregt werden;
34. begrüßt Initiativen, mit denen die Privatwirtschaft und die öffentliche Hand zusammengebracht werden, um Forschung und Innovation zu fördern; betont, dass die führende Stellung der EU verbessert werden muss, indem den Bedürfnissen der öffentlichen Forschung Priorität eingeräumt und für ausreichende Transparenz, Rückverfolgbarkeit und eine faire Rendite der Horizont-2020-Investitionen für die Öffentlichkeit im Sinne der Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit und Eignung der Endprodukte gesorgt wird, insbesondere in einer Reihe sensibler Bereiche wie dem Gesundheitswesen, um das öffentliche Interesse und eine gerechte soziale Wirkung zu erhalten; fordert die Kommission auf, auch weiterhin Mechanismen zu prüfen, insbesondere damit alle durch Finanzhilfen aus dem Rahmenprogramm finanzierten Projekte langfristig genutzt werden können, indem eine faire Rendite für die Öffentlichkeit und Anreize für eine Beteiligung der Industrie kombiniert werden;
35. begrüßt die Tatsache, dass Open Access mittlerweile ein allgemeiner Grundsatz im Rahmen von Horizont 2020 ist; weist darauf hin, dass durch die erhebliche Zahl von Publikationen in Verbindung mit Projekten von Horizont 2020 bis Dezember 2016(26) deutlich wird, dass neue Maßnahmen zur Durchsetzung eines freien Austauschs von Daten und Ideen erforderlich sind, damit so viele Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Daten wie möglich zur Verfügung stehen; fordert die Kommission auf, die Flexibilitätskriterien zu überprüfen, die diesem Ziel entgegenstehen könnten, und Wissen und Entwicklung zu mehren;
36. begrüßt die Finanzierung des Pilotprojekts für offene Forschungsdaten als einen ersten Schritt in Richtung der Cloud für offene Wissenschaft; nimmt zur Kenntnis, wie wichtig E-Infrastrukturen und Supercomputer sind, dass Interessenträger der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft beteiligt sein müssen und wie wichtig Bürgerwissenschaft ist, damit die Gesellschaft eine aktivere Rolle bei der Feststellung und Inangriffnahme der Probleme und der Mitgestaltung der Lösungen spielt; fordert die Kommission und die öffentliche und private Forschungsgemeinschaft auf, nach neuen Modellen zu suchen, mit denen die privaten Cloud- und Netzressourcen und öffentlichen E-Infrastrukturen sowie die Einführung von Bürgeragenden in den Bereichen Wissenschaft und Innovation integriert werden;
37. begrüßt das von der Kommission neu eingeführte Konzept der Drehscheiben für die Innovation, die die europäische Innovationslandschaft weiter stärken, indem sie Unternehmen, insbesondere KMU, dabei unterstützen, ihre Geschäftsmodelle und Produktionsprozesse zu verbessern;
38. regt an, dass sich die nationalen Kontaktstellen stärker bei der Förderung von Projekten engagieren, für die das Exzellenzsiegel vergeben wurde, und Unterstützung bei der Suche nach anderen nationalen oder internationalen öffentlichen oder privaten Finanzierungsquellen für diese Projekte leisten, indem sie die Zusammenarbeit in diesem Bereich innerhalb des Netzes der nationalen Kontaktstellen stärken;
Empfehlungen für das Neunte Rahmenprogramm
39. ist der Ansicht, dass die EU über das Potenzial verfügt, ein weltweit führendes globales Zentrum für Forschung und Wissenschaft zu werden; ist außerdem der Auffassung, dass das Neunte Rahmenprogramm in der EU oberste Priorität erhalten muss, damit dazu Wachstum, Arbeitsplätze und Innovation gefördert werden;
40. begrüßt den Erfolg von Horizont 2020 und den Hebelfaktor von 1:11; fordert die Kommission auf, eine Aufstockung der Mittel für das Neunte Rahmenprogramm auf 120 Mrd. EUR vorzuschlagen; ist der Ansicht, dass neben der Aufstockung der Haushaltsmittel ein Rahmen benötigt wird, der sich auch auf Innovation erstreckt, und fordert deshalb die Kommission auf, Innovation und ihre unterschiedlichen Typen eindeutig zu definieren;
41. weist darauf hin, dass die EU zahlreichen erheblichen und dynamischen Problemen gegenübersteht, und fordert die Kommission auf, zusammen mit dem Europäischen Parlament in Säule 3 ein ausgewogenes und flexibles Instrumentarium bereitzustellen, das dem dynamischen Charakter der entstehenden Probleme entspricht; unterstreicht, dass angesichts der besonderen Herausforderungen in Säule 3 ein hinreichender Haushalt bereitgestellt und die Angemessenheit dieser Herausforderungen regelmäßig überprüft werden muss;
42. fordert die Kommission auf, im Neunten Rahmenprogramm ein Gleichgewicht zwischen Grundlagenforschung und Innovation zu wahren; weist darauf hin, dass die kollaborative Forschung gestärkt werden muss; unterstreicht, dass KMU besser in kollaborative Projekte und Innovation eingebunden werden müssen;
43. bestärkt die Kommission darin, die Synergien zwischen dem Neunten Rahmenprogramm und anderen zweckbestimmten europäischen Fonds für Forschung und Innovation zu verstärken und auf europäischer wie auf nationaler Ebene in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten harmonisierte Instrumente und aneinander angepasste Vorschriften für diese Fonds zu schaffen; fordert die Kommission auf, auch im künftigen Rahmenprogramm die wichtige Rolle der Normung im Zusammenhang mit Innovationen zu berücksichtigen;
44. weist darauf hin, dass mit dem Neunten Rahmenprogramm das mögliche Problem der Überzeichnung und der niedrigen Erfolgsquoten von Horizont 2020 angegangen werden sollte; regt an zu erwägen, das aus zwei Phasen bestehende Bewertungsverfahren mit einer einheitlichen ersten Phase und einer spezifischen zweiten Phase, die an den ausgewählten Bewerbern ausgerichtet ist, wieder einzuführen; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Gesamtbewertungsberichte hinreichend umfassend sind und Angaben dazu enthalten, wie der Vorschlag verbessert werden könnte;
45. betont, dass ein europäischer Mehrwert weiterhin ein unbestrittener Kern des Forschungsrahmenprogramms bleiben muss;
46. fordert die Kommission auf, im nächsten MFR eine Trennung zwischen Forschung für den Verteidigungsbereich und ziviler Forschung vorzunehmen, indem sie zwei unterschiedliche Programme mit zwei unterschiedlichen Haushalten vorlegt, durch die die ehrgeizigen Haushaltsziele der zivilen Forschung des Neunten Rahmenprogramms nicht beeinträchtigt werden; fordert die Kommission daher auf, dem Parlament die möglichen Wege einer Finanzierung des künftigen Forschungsprogramms für den Verteidigungsbereich im Einklang mit den Verträgen, mit einem gesonderten Haushalt mit frischen Mitteln und mit besonderen Bestimmungen vorzulegen; weist auf die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle in diesem Zusammenhang hin;
47. ist der Ansicht, dass das Programm „Neue und künftige Technologien“ über ein großes Potenzial für die Zukunft verfügt und ein geeignetes Instrument für die Verbreitung innovativer Ideen und technischen Fachwissens auf nationaler und regionaler Ebene ist;
48. unterstreicht, dass vor dem Hintergrund des Übereinkommens von Paris und der Klimaschutzziele der EU die Finanzierung der Forschung im Bereich des Klimawandels und von Infrastruktur für das Sammeln klimarelevanter Daten Vorrang genießen muss, zumal die Vereinigten Staaten erhebliche Haushaltskürzungen bei US-Umweltforschungseinrichtungen erwägen;
49. betont, dass das Neunte Rahmenprogramm den gesellschaftlichen Fortschritt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken sollte, indem es Wachstum und Arbeitsplätze schafft, neues Wissen und Innovationen mit dem Ziel, die grundlegenden Probleme, vor denen Europa steht, zu lösen, hervorbringt und weiteren Fortschritt bei der Entwicklung eines nachhaltigen EFR erzielt; begrüßt in dieser Hinsicht die gegenwärtige Säulenstruktur des Rahmenprogramms und fordert die Kommission auf, diese Struktur im Interesse der Kontinuität und Vorhersehbarkeit beizubehalten; fordert die Kommission daher auf, weiterhin daran zu arbeiten, das Programm kohärenter, einfacher, transparenter und klarer zu gestalten, den Bewertungsprozess zu verbessern, Fragmentierung und Duplizierung zu verringern und unnötige Verwaltungslasten zu vermeiden;
50. erkennt an, dass Verwaltungsaufgaben und Forschung einander in hohem Maße entgegenstehen; betont deshalb, dass es wichtig ist, die Berichterstattungspflichten auf ein Mindestmaß zu begrenzen, damit bürokratischer Aufwand die Innovation nicht behindert und um eine wirksame Verwendung der Finanzmittel des Neunten Rahmenprogramms und auch die Autonomie der Forschung sicherzustellen; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck ihre Bemühungen um Vereinfachung zu intensivieren;
51. stellt fest, dass die Kommission immer häufiger von outputbasierter Förderung spricht; fordert die Kommission auf, Output genauer zu definieren;
52. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nach dem Grundsatz der Zusätzlichkeit die Synergien zwischen dem Rahmenprogramm und anderen Finanzierungsquellen zu steigern und das Problem von Forschungsdefiziten, vor dem Konvergenzregionen in einigen Mitgliedstaaten stehen, abzubauen; bedauert, dass die Finanzmittel aus den Struktur- und Investitionsfonds dazu führen können, dass die nationalen Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Regionen, die diese Mittel erhalten, verringert werden, und betont, dass diese Mittel zusätzlich zu nationalen öffentlichen Ausgaben bereitgestellt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf sicherzustellen, dass öffentliche FuE-Investitionen eher als Investitionen in die Zukunft anstatt als Kosten betrachtet werden;
53. stellt fest, dass effektive Investitionen in Forschung und Innovation aus den Strukturfonds nur getätigt werden können, wenn in den Mitgliedstaaten die Rahmenbedingungen entsprechend geschaffen sind; fordert daher eine stärkere Verknüpfung zwischen länderspezifischen Empfehlungen im Bereich der Strukturreformen und Investitionen in F&I;
54. betont, dass es neuer Zentren und Regionen mit größerer Exzellenz bedarf und dass der EFR weiterhin ausgebaut werden muss; betont, dass mehr Synergien zwischen dem Rahmenprogramm, dem EFSI und den ESI-Fonds erzielt werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen; fordert Maßnahmen, um Hindernisse wie niedrige Löhne in östlichen und südlichen Ländern zu beseitigen, damit Fachkräfte nicht abwandern; verlangt, dass die Exzellenz des Projekts Vorrang vor der Exzellenz führender „Eliteeinrichtungen“ hat;
55. ist der Auffassung, dass stärkere Anreize geboten werden müssen, um ESI-Fonds-Mittel für Investitionen in F&I einzusetzen, wenn sich dies aus den länderspezifischen Empfehlungen ergibt oder wenn Mängel aufgedeckt werden; gelangt zu dem Schluss, dass sich die ESI-Fonds-Mittel für Investitionen in F&I im Zeitraum 2014–2020 auf 65 Mrd. EUR belaufen; schlägt daher vor, dass die in den ESI-Fonds festgelegte leistungsgebundene Reserve in den Mitgliedstaaten dafür eingesetzt wird, einen substanziellen Teil der Einnahmen aus den Strukturfonds in F&I zu investieren;
56. begrüßt den Grundsatz und die Möglichkeiten des „Exzellenzsiegels“ als Qualitätslabel für Synergien zwischen ESI-Fonds und Horizont 2020, stellt jedoch fest, dass dies in der Praxis wegen des Mangels an Finanzierungsmitteln in den Mitgliedstaaten nur unzureichend angewandt wird; vertritt die Auffassung, dass Projekte, für die im Rahmen von Horizont 2020 ein Antrag auf Finanzierung gestellt wurde, die die strengen Auswahl- und Vergabekriterien erfolgreich erfüllt haben, die jedoch aufgrund finanzieller Einschränkungen nicht finanziert werden könnten, aus ESI-Fonds-Mitteln finanziert werden sollten, wenn diese Mittel für diesen Zweck verfügbar sind; weist darauf hin, dass ein vergleichbarer Mechanismus auch für gemeinsame Forschungsprojekte festgelegt werden sollte;
57. fordert die Kommission auf, im Neunten Rahmenprogramm junge Forscher in stärkerem Maße zu unterstützen, beispielsweise durch gesamteuropäische Vernetzungsinstrumente, und Finanzierungssysteme für Nachwuchsforscher mit weniger als zwei Jahren Erfahrung nach der Promotion zu verstärken;
58. stellt fest, dass Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen eine bei Forschern weithin anerkannte Quelle der Finanzierung sind und die Mobilität von Forschern und die Entwicklung junger Forscher fördern; vertritt die Auffassung, dass es im Interesse der Kontinuität wünschenswert wäre, wenn Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen im Neunten Rahmenprogramm weiterhin finanziert würden;
59. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin Anreize für private Investitionen in FEI zu setzen, die zusätzlich zu öffentlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung erfolgen müssen und letztere nicht ersetzen dürfen; weist darauf hin, dass zwei Drittel der 3 % des BIP für FuE aus der Privatwirtschaft kommen sollten(27); begrüßt die bisherigen Anstrengungen der Industrie und fordert angesichts der allgemein spärlichen Mittel für öffentliche FuE-Ausgaben die Privatwirtschaft auf, sich stärker bei den Ausgaben für FuE sowie Open Access und offene Wissenschaft zu engagieren; fordert die Kommission auf, je nach Ausmaß des europäischen Mehrwerts des Projekts und seines Potenzials, eine Triebkraft für KMU zu werden, den Grad der Beteiligung der Großindustrie (sei es durch Darlehen, Finanzhilfen oder auf eigene Kosten) zu ermitteln und gleichzeitig die besonderen Merkmale und Bedürfnisse jeder Branche zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, die Sachleistungen zu überwachen, um sicherzustellen, dass Investitionen real und neu sind;
60. fordert die Kommission auf, für mehr Transparenz und Klarheit in den Vorschriften für die öffentlich-private Zusammenarbeit bei Projekten innerhalb des Neunten Rahmenprogramm zu sorgen und sich dabei nach den Ergebnissen und Empfehlungen der Bewertung zu richten; fordert die Kommission auf, die bestehenden Instrumente für öffentlich-private Partnerschaften zu überprüfen und zu bewerten;
61. hebt hervor, dass die Industriebeteiligung ungeachtet des KMU-Instruments weiter gefördert werden sollte, da die Industrie in vielen Bereichen das nötige Fachwissen besitzt und einen wichtigen finanziellen Beitrag leistet;
62. bedauert, dass der Schwerpunkt Gleichstellung der Geschlechter in Horizont 2020 zu gemischten Ergebnissen geführt hat, da als einziges Ziel der anvisierte Anteil von Frauen in Beratungsgruppen erreicht wurde, während der Anteil von Frauen in Projektbewertungsgremien und unter den Projektkoordinatoren sowie die geschlechtsspezifische Dimension in den Inhalten von Forschung und Innovation unter den gesteckten Zielen geblieben sind; betont, dass die Beteiligung und die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Neunten Rahmenprogramm verbessert werden muss und die in der Horizont-2020-Verordnung festgelegten Zielwerte erreicht werden müssen, und fordert die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, um die Barrieren oder Schwierigkeiten zu erkunden, die ein Grund für die mangelnde Beteiligung von Frauen an dem Programm sein können; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, gemäß den Zielen des EFR ein geschlechtergerechtes rechtliches und politisches Umfeld sowie Anreize für Veränderungen zu schaffen; begrüßt den Leitfaden der Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter im Programm Horizont 2020(28); weist darauf hin, dass diesem Leitfaden zufolge das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen einer der Einstufungsfaktoren ist, nach denen über der Schwelle liegende Vorschläge mit gleicher Punktzahl Vorrang erhalten;
63. weist darauf hin, dass im nächsten Rahmenprogramm der Austritt des Vereinigten Königreich aus der EU und seine Folgen berücksichtigt werden müssen; weist darauf hin, dass Forschung und Innovation von klaren und stabilen langfristigen Rahmen profitieren und dass das Vereinigte Königreich eine führende Rolle in der Wissenschaft einnimmt; bringt den Wunsch zum Ausdruck, dass Netzwerke und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen im Vereinigten Königreich und in der EU im Bereich der Forschung fortgesetzt werden können und dass vorbehaltlich bestimmter Bedingungen schnell eine stabile und zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, damit der EU die im Rahmen von Horizont 2020 und dem Neunten Rahmenprogramm hervorgebrachten wissenschaftlichen Ergebnisse nicht entgehen;
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64. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Horizon 2020, the EU framework programme for research and innovation. European Implementation Assessment“ (Horizont 2020, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung. Bewertung der europäischen Umsetzung).
Mit über 130 000 eingereichten Vorschlägen, 9 000 Vereinbarungen über Finanzhilfen, 50 000 Beteiligungen und EU-Finanzmitteln in Höhe von 15,9 Mrd. EUR.
Zwei Drittel der 3 % des BIP für FuE sollten von der Wirtschaft kommen. Siehe Eurostat, private FuE-Ausgaben: http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=en&pcode=tsc00031&plugin=1
Die sieben Gemeinsamen Technologieinitiativen machen insgesamt mehr als 7 Mrd. EUR der Finanzmittel für Horizont 2020 aus, ca. 10 % des gesamten Haushalts für Horizont 2020 und mehr als 13 % der tatsächlich verfügbaren Finanzmittel für die Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont 2020 (ca. 8 Mrd. EUR/Jahr über sieben Jahre).
Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Horizon 2020, the EU framework programme for research and innovation. European Implementation Assessment“ (Horizont 2020, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung. Bewertung der europäischen Umsetzung).
Große Forschungsinfrastrukturen fallen unter den Anwendungsbereich und die Ziele des EFRE, auf nationaler Ebene zugewiesene Mittel des EFRE können zur Kofinanzierung jedoch nicht verwendet werden; Baukosten in Verbindung mit neuen Forschungsinfrastrukturen können im Rahmen des EFRE gefördert werden, Betriebs- und Personalkosten jedoch nicht.
OpenAIRE-Bericht: Im Rahmen von Horizont 2020 wurden 2017 (19 %) von insgesamt 10 684 Projekten abgeschlossen, während 8 667 noch laufen. OpenAIRE hat 6 133 Publikationen in Verbindung mit 1 375 Projekten von Horizont 2020 ermittelt.
Siehe den Leitfaden der Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter im Programm Horizont 2020.http://eige.europa.eu/sites/default/files/h2020-hi-guide-gender_en.pdf