Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2017 zu dem Bericht 2016 der Kommission über Serbien (2016/2311(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den Beschluss 2008/213/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission vom 12. Oktober 2011 zum Antrag Serbiens auf Beitritt zur Europäischen Union (SEC(2011)1208), die Entscheidung des Europäischen Rates vom 2. März 2012 über die Verleihung des Status eines Beitrittskandidaten an Serbien und die Entscheidung des Europäischen Rates vom 27./28. Juni 2013 über die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Serbien,
– unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits, das am 1. September 2013 in Kraft getreten ist,
– unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung betreffend Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution 64/298 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs zur Kenntnis genommen und begrüßt wurde, dass die Europäische Union dazu bereit ist, den Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo auf den Weg zu bringen,
– unter Hinweis auf die in der fünften Sitzung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses Europäische Union–Serbien vom 22./23. September 2016 angenommene Erklärung sowie die dort angenommenen Empfehlungen,
– unter Hinweis auf den am 7. Oktober 2016 von dem Gemischten Beratenden Ausschuss EU/serbische Zivilgesellschaft angenommenen Bericht über die Unternehmens- und Industriepolitik,
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht der OSZE/BDIMR-Wahlbeobachtungsmission zu den vorgezogenen Parlamentswahlen in Serbien vom 29. Juli 2016,
– unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der Kommission über Serbien 2016 (SWD(2016)0361) vom 9. November 2016,
– unter Hinweis auf die Bewertung der Kommission hinsichtlich des Wirtschaftsreformprogramms Serbiens (2016–2018) (SWD(2016)0137),
– unter Hinweis auf die gemeinsamen Schlussfolgerungen des wirtschafts- und finanzpolitischen Dialogs zwischen der EU, den Staaten des westlichen Balkans und der Türkei vom 26. Mai 2016 (9500/2016),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2016,
– unter Hinweis auf die dritte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats EU-Serbien vom 13. Dezember 2016,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Februar 2016 zu dem Bericht 2015 über Serbien(2),
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0063/2017),
A. in der Erwägung, dass Serbien genau wie jedes andere Land, das die Mitgliedschaft in der EU anstrebt, bei der Erfüllung, Umsetzung und Einhaltung eines einheitlichen Kriterienkatalogs auf der Grundlage seiner Leistungen bewertet werden muss; in der Erwägung, dass der Zeitplan für den Beitritt von der Qualität der notwendigen Reformen und dem entsprechenden Engagement abhängt;
B. in der Erwägung, dass die Fortschritte Serbiens in Bezug auf die Kapitel 23 und 24 zur Rechtsstaatlichkeit und auf Kapitel 35 zu dem Prozess der Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen für das allgemeine Tempo des Verhandlungsprozesses weiterhin von grundlegender Bedeutung sind;
C. in der Erwägung, dass Serbien wichtige Schritte für eine Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo unternommen hat und in der Folge das Erste Abkommen über die Grundsätze der Normalisierung der Beziehungen vom 19. April 2013 und die Abkommen vom August 2015 geschlossen wurden, dass diesbezüglich jedoch nach wie vor viel getan werden muss; in der Erwägung, dass dringend weitere Schritte unternommen werden müssen, um alle noch offenen Fragen zwischen den beiden Ländern zu behandeln, zu klären und zu lösen;
D. in der Erwägung, dass Serbien weiterhin entschlossen ist, eine funktionierende Marktwirtschaft aufzubauen, und weiter an der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) arbeitet;
E. in der Erwägung, dass die Umsetzung des Rechtsrahmens für den Schutz von Minderheiten in jeder Hinsicht sichergestellt werden muss, insbesondere im Bereich Bildung und Sprachgebrauch sowie in Bezug auf Medienangebote und Gottesdienste in den Minderheitensprachen sowie die angemessene politische Vertretung der nationalen Minderheiten auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene;
1. begrüßt, dass Verhandlungen über Kapitel 23 (Judikative und Grundrechte) und Kapitel 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) – die entscheidenden Kapitel des Erweiterungskonzepts der EU, das auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit beruht – aufgenommen wurden, da Fortschritte bei diesen Kapiteln für einen weiteren raschen Verhandlungsprozess generell von grundlegender Bedeutung sind; begrüßt die Eröffnung von Kapitel 32 (Finanzkontrolle) und Kapitel 35 (Sonstiges), die Eröffnung von Verhandlungen zu Kapitel 5 (Öffentliches Auftragswesen) und die Eröffnung und den vorläufigen Abschluss von Kapitel 25 (Wissenschaft und Forschung), die Aufnahme von Verhandlungen über Kapitel 20 (Unternehmens- und Industriepolitik) und die Eröffnung und den vorläufigen Abschluss von Kapitel 26 (Bildung und Kultur); ist zuversichtlich in Bezug auf die Eröffnung weiterer Kapitel, die fachlich vorbereitet wurden;
2. begrüßt, dass sich Serbien kontinuierlich für die Integration in die EU engagiert und konstruktiv und gut vorbereitet in die Verhandlungen geht, woran die Entschlossenheit und der politische Wille des Landes deutlich zu erkennen sind; fordert Serbien auf, auch weiterhin aktiv für die Verbreitung seiner strategischen Entscheidung bei der serbischen Bevölkerung zu sorgen und darüber zu informieren, etwa indem die serbischen Bürger verstärkt dafür sensibilisiert werden, welche Finanzhilfen Serbien aus dem EU-Haushalt erhält; fordert die serbischen Behörden auf, bei öffentlichen Bekundungen auf EU-feindliche Rhetorik und Botschaften zu verzichten; betont, dass sachkundige, transparente und konstruktive Debatten über die EU, ihre Institutionen und die konkrete Bedeutung der EU-Mitgliedschaft geführt werden müssen; nimmt die Fortschritte beim Dialog und bei öffentlichen Konsultationen mit betroffenen Interessenträgern und der Zivilgesellschaft sowie deren Engagement für die europäische Integration zur Kenntnis;
3. betont, dass die gründliche Durchführung von Reformen und Maßnahmen auch künftig ein wichtiger Indikator für einen erfolgreichen Integrationsprozess sein wird; würdigt die Annahme des überarbeiteten nationalen Programms für die Übernahme des Besitzstands; fordert Serbien auf, die Umsetzung von neuen Rechtsvorschriften und Maßnahmen besser zu planen, zu koordinieren und zu überwachen, angemessene und effiziente Verwaltungskapazitäten aufzubauen und sich weiter darum zu bemühen, die Zivilgesellschaft systematisch in die politischen Dialoge, auch im Rahmen des Beitrittsverfahrens, einzubinden, da dadurch die Standards der demokratischen Staatsführung verbessert werden können; begrüßt die fortlaufenden Initiativen des Regierungsbüros für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft;
4. stellt fest, dass es bei der Inanspruchnahme der Heranführungshilfe auch aufgrund des unzulänglichen institutionellen Rahmens zu Verzögerungen kommt; fordert die Behörden nachdrücklich auf, bei den Mitgliedstaaten nach positiven Beispielen und bewährten Verfahren Ausschau zu halten; betont, dass ein wirksameres und umfassenderes institutionelles System auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eingerichtet werden muss, um das IPA (Instrument für die Heranführungshilfe) und weitere verfügbare Mittel nutzen zu können;
5. begrüßt, dass Serbien beim Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft Fortschritte erzielt und sich die allgemeine wirtschaftliche Lage im Land verbessert; betont, dass Serbien bei der Beseitigung einiger politischer Mängel gut vorangekommen ist, insbesondere hinsichtlich des Haushaltsdefizits, das nunmehr unter der durch die Maastricht-Kriterien festgelegten Grenze liegt; hebt hervor, dass sich die Wachstumsaussichten verbessert haben und binnen- und außenwirtschaftliche Ungleichgewichte verringert wurden; begrüßt, dass bei der Umstrukturierung staatlicher Unternehmen Fortschritte erzielt wurden, insbesondere in den Bereichen Energie und Eisenbahnverkehr, und betont, dass diese Unternehmen professionell geleitet werden müssen, damit sie effizienter, wettbewerbsfähiger und rentabler werden; betont, dass der öffentliche Dienst in Serbien als Arbeitgeber wichtig ist und dass die Arbeitnehmerrechte geachtet werden müssen;
6. nimmt die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl vom 2. April 2017 zur Kenntnis; verurteilt die Wortwahl von Regierungsvertretern und regierungsfreundlichen Medien gegenüber anderen Bewerbern um das Präsidentenamt im Wahlkampf auf das Schärfste; bedauert, dass nicht alle Bewerber im Wahlkampf im gleichen Maß auf die Medien zugreifen konnten und dass das Parlament während des Wahlkampfs eine Pause eingelegt hat und den Oppositionspolitikern dadurch eine öffentliche Plattform entzogen wurde; fordert die Behörden auf, den Beschwerden über Unregelmäßigkeiten, Gewalttaten und Einschüchterungen unterschiedlicher Art bei der Wahl gründlich nachzugehen; nimmt zur Kenntnis, dass es damals in verschiedenen serbischen Städten zu Protesten kam, und fordert die Behörden auf, den dabei erhobenen Forderungen gemäß den demokratischen Standards und im Geist der Demokratie Gehör zu schenken;
7. hebt die herausragende Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) für die serbische Wirtschaft hervor und fordert Serbien auf, das Geschäftsumfeld für die Privatwirtschaft weiter zu verbessern; fordert die serbische Regierung und die Organe der EU auf, KMU durch bessere Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern, insbesondere im IT-Bereich und in der digitalen Wirtschaft; würdigt, dass Serbien die duale Ausbildung und Berufsausbildung fördert, um gegen die Jugendarbeitslosigkeit vorzugehen, und betont, dass sich Schulungsangebote mehr an der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt orientieren müssen; fordert Serbien auf, insbesondere bei jungen Menschen den Unternehmergeist zu fördern; nimmt die ungünstige demografische Entwicklung und die Abwanderung gut ausgebildeter Arbeitskräfte zur Kenntnis und fordert Serbien auf, nationale Programme zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen aufzulegen;
8. begrüßt, dass die Parlamentswahl am 24. April 2016 von internationalen Beobachtern positiv bewertet wurde; fordert die Behörden auf, die Empfehlungen der OSZE/BDIMR-Wahlbeobachtungsmission vollumfänglich zu umzusetzen, insbesondere was die einseitige Medienberichterstattung, ungerechtfertigte Vorteile für etablierte Parteien, die unklare Trennung zwischen staatlichen und parteipolitischen Aktivitäten, das Registrierungsverfahren und die mangelnde Transparenz bei der Parteien- und Wahlkampffinanzierung betrifft; betont, dass die Parteienfinanzierung transparent sein und den höchsten internationalen Standards entsprechen muss; fordert die Behörden auf, den im Wahlkampf erhobenen Beschwerden über Unregelmäßigkeiten, Gewalt und Einschüchterung ordnungsgemäß nachzugehen; fordert Serbien auf, im April 2017 faire und freie Wahlen abzuhalten;
9. stellt fest, dass Ministerpräsident Aleksandar Vučić bei der Präsidentschaftswahl vom 2. April 2017 55,08 % der Stimmen erhielt; betont, dass die Wahl von einer Mehrparteiendelegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) beobachtet wurde und das BDIMR der OSZE eine Wahlbewertungsmission entsandt hat;
10. fordert Serbien erneut auf, seine Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Politik gegenüber Russland, den für Bewerberländer geltenden Anforderungen entsprechend schrittweise an die der EU anzugleichen; bedauert, dass Serbien und Russland gemeinsame Militärübungen durchführen; ist beunruhigt über die Präsenz der russischen Luftwaffe in Niš; bedauert, dass Serbien im Dezember zu den 26 Ländern gehörte, die die Krim-Resolution der Vereinten Nationen, in der die Entsendung einer internationalen Mission zur Beobachtung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel gefordert wurde, nicht unterstützt haben;; begrüßt, dass Serbien einen wichtigen Beitrag zu mehreren Missionen und Operationen der EU im Rahmen der GSVP (EUTM Mali, EUTM Somalia, EU NAVFOR Atalanta, EUTM RCA) leistet und sich kontinuierlich an internationalen friedenssichernden Einsätzen beteiligt; fördert und unterstützt Serbien mit Nachdruck bei den Verhandlungen über einen WTO-Beitritt;
11. würdigt Serbiens konstruktiven und humanitären Ansatz in der Migrationskrise; fordert Serbien auf, diesen konstruktiven Ansatz auch in den Beziehungen zu den Nachbarländern zu vertiefen; nimmt mit Anerkennung zur Kenntnis, dass Serbien mit der Unterstützung der EU und mit internationaler Unterstützung wesentliche Bemühungen unternommen hat, um Drittstaatsangehörigen Schutz zu bieten und Hilfsgüter zur Verfügung zu stellen; betont, dass Serbien das neue Asylgesetz verabschieden und umsetzen sollte; fordert die serbischen Behörden auf, für alle Flüchtlinge und Migranten weiterhin die Grundversorgung – angemessenen Wohnraum, Lebensmittel und Sanitäreinrichtungen sowie medizinische Versorgung – bereitzustellen; fordert die Kommission und den Rat auf, Serbien weiterhin bei der Bewältigung der Herausforderungen der Migration zu unterstützen und die Verwendung der Finanzhilfen für die Organisation und die Bewältigung der Migrationsströme genau zu überwachen; fordert Serbien auf, dafür zu sorgen, dass die rückläufige Entwicklung bei den aus Serbien in die EU einreisenden Asylbewerbern anhält; fordert Serbien auf, die Rechte von Asylbewerbern in Serbien uneingeschränkt zu achten und dafür zu sorgen, dass unbegleitete und von ihren Familien getrennte Minderjährige identifiziert und geschützt werden; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit allen Ländern des westlichen Balkans bezüglich der Migration fortzusetzen, um zu gewährleisten, dass die europäischen und internationalen Normen und Standards eingehalten werden;
Rechtsstaatlichkeit
12. stellt fest, dass im Bereich der Judikative zwar Fortschritte erzielt wurden – insbesondere durch Maßnahmen zur Harmonisierung der Rechtsprechung und die weitere Förderung eines auf Eignung beruhenden Einstellungsverfahrens –, die Unabhängigkeit der Justiz in der Praxis jedoch nicht gewährleistet ist, sodass Richter und Staatsanwälte die verabschiedeten Rechtsvorschriften nicht zur Anwendung bringen können; fordert die Behörden auf, den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen auf ein europäisches Niveau zu bringen und damit die politische Einflussnahme auf die Einstellung und Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zu verringern; betont, dass die Qualität und Effizienz der Justiz und der Zugang zur Justiz nach wie vor dadurch eingeschränkt sind, dass die Arbeitsbelastung ungleich verteilt ist, bei der Bearbeitung gerichtsanhängiger Fälle ein bedrückender Rückstand besteht und ein System der Prozesskostenhilfe fehlt; weist darauf hin, dass ein solches System eingerichtet werden muss; fordert die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;
13. sieht mit Besorgnis, dass bei der Bekämpfung der Korruption keine Fortschritte zu verzeichnen sind, und fordert Serbien nachdrücklich auf, klaren politischen Willen zu zeigen und dieses Problem entschieden anzugehen, unter anderem, indem der Rechtsrahmen verbessert und auch durchgesetzt wird; fordert Serbien auf, die nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung und den dazugehörigen Aktionsplan besser umzusetzen, und fordert eine erste Bilanz der Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen in Korruptionsfällen auf höchster Ebene; begrüßt, dass bei der Fertigstellung des Gesetzentwurfs über das Amt für Korruptionsbekämpfung Fortschritte zu verzeichnen sind und die im Rahmen des neu errichteten Partnerschaftsprojekts mit der EU vorgesehenen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption umgesetzt werden; fordert Serbien auf, den Abschnitt des Strafgesetzbuches über Wirtschaftskriminalität und Korruption zu ändern und die Änderungen auch umzusetzen, damit für ein glaubwürdiges, vorhersehbares Strafrecht gesorgt ist; hält es für bedenklich, dass immer wieder Informationen über laufende Ermittlungen zu den Medien durchsickern; fordert die serbischen Behörden auf, in mehreren prominenten Fällen zu ermitteln, zu denen Journalisten Nachweise für mutmaßliches Fehlverhalten vorgelegt haben; wiederholt seine Forderung nach einer gründlichen Reform des Tatbestands des Amtsmissbrauchs und Missbrauchs einer Führungsposition, damit etwaigem Missbrauch und willkürlichen Auslegungen vorgebeugt wird; betont, dass die übermäßige Berufung auf den Tatbestand des Amtsmissbrauch in der Privatwirtschaft dem Geschäftsklima schadet und die Rechtssicherheit beeinträchtigt; fordert Serbien auf, die Neutralität und die Kontinuität der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten;
14. begrüßt, dass Serbien auf internationaler und regionaler Ebene eine aktive Rolle bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit spielt, bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens Fortschritte erzielt wurden und die erste nationale Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität (SOCTA) in Serbien angenommen wurde; fordert Serbien auf, sich stärker darum zu bemühen, größere kriminelle Netze aufzudecken, Finanzermittlungen und die nachrichtendienstlich gestützte Strafverfolgung zu verbessern und eine solide Bilanz rechtskräftiger Verurteilungen vorzulegen; fordert Serbien auf, das Gesetz über die Polizei vom Februar 2016 mit den EU-Vorschriften zur Konfiszierung illegal erworbener Vermögenswerte abzustimmen und eine sichere Plattform für den Austausch von Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden einzurichten; begrüßt, dass das Gesetz über öffentliches Eigentum kürzlich geändert wurde, und betont, dass dieses Gesetz transparent und diskriminierungsfrei angewandt werden muss und weitere Maßnahmen erforderlich sind, um bei den Eigentumsrechten eindeutige Rechtsklarheit zu schaffen; fordert eine stärkere Auseinandersetzung mit Fragen des Anwendungsbereichs, der Anwendung und der Auswirkungen des Gesetzes über die Organisation und die Zuständigkeiten staatlicher Behörden in Verfahren über Kriegsverbrechen; fordert die Behörden auf, sich mit den Fällen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung der Polizei gegen Bürger zu befassen; hat mit Sorge die undurchsichtigen Ereignisse im Belgrader Bezirk Savamala, insbesondere den Abriss privater Immobilien, zur Kenntnis genommen, hält es für bedenklich, dass ein ganzes Jahr vergangen ist, ohne dass bei der Ermittlung Fortschritte erzielt wurden, und fordert, dass dieser Fall rasch aufgeklärt wird und dass die Justizbehörden bei den Ermittlungen uneingeschränkt unterstützt werden müssen, damit die Täter vor Gericht gestellt werden; fordert das serbische Innenministerium und die Stadtverwaltung von Belgrad auf, in dem Fall eng mit dem Staatsanwalt zusammenzuarbeiten; fordert die Behörden auf, Angriffe auf Mitglieder der zivilen Bewegung „Belgrad darf nicht untergehen“ zu unterlassen, keine Anschuldigungen gegen sie zu erheben und keinen Druck auf sie auszuüben;
15. begrüßt, dass Serbien eine aktive Rolle im Kampf gegen den Terrorismus spielt, und weist darauf hin, dass Serbien die Aktivitäten ausländischer Kämpfer bereits 2014 im Einklang mit der Resolution 2178(2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unter Strafe gestellt hat; fordert nachdrücklich, dass die im März 2016 fertiggestellte nationale Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet wird; fordert Serbien auf, die Empfehlungen des Bewertungsberichts des Expertenausschuss des Europarates für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Moneyval) vollständig umzusetzen, insbesondere die Empfehlungen der Financial Action Task (FATF) zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche; begrüßt Serbiens anhaltende gute Zusammenarbeit auf internationaler und regionaler Ebene bei der Drogenbekämpfung, weist jedoch darauf hin, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um im Menschenhandel aktive kriminelle Netze aufzudecken und zu verfolgen; ist der Ansicht, dass eine regionale Strategie und eine verstärkte Zusammenarbeit in der Region von entscheidender Bedeutung sind, wenn erfolgreich gegen Korruption und das organisierte Verbrechen vorgegangen werden soll;
Demokratie
16. begrüßt, dass zur Verbesserung der Transparenz und des Anhörungsverfahrens im Parlament Maßnahmen ergriffen wurden, darunter öffentliche Anhörungen und regelmäßige Sitzungen und Konsultationen mit dem nationalen Konvent für europäische Integration, zumal diese Veranstaltungen wichtige Elemente der Verhandlungen sind; ist nach wie vor besorgt, dass Rechtsvorschriften häufig in Eilverfahren verabschiedet werden; hebt hervor, dass durch die häufigen Eilverfahren und kurzfristige Änderungen der parlamentarischen Tagesordnung die Effektivität, Qualität und Transparenz des Gesetzgebungsprozesses beeinträchtigt wird und nicht immer eine ausreichende Konsultation der Interessenträger und der breiteren Öffentlichkeit stattfinden kann; betont, dass die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament gestärkt werden muss; fordert eine bessere Koordinierung auf allen Ebenen und die unverzügliche Annahme eines Verhaltenskodex für das Parlament; bedauert, dass der Leiter der EU-Delegation in Serbien aufgrund einer Störung nicht in der Lage war, den Bericht der Kommission im Ausschuss für europäische Integration des serbischen Parlaments vorzustellen; betont, dass der Leiter der EU-Delegation in der Lage sein sollte, diesen Bericht ohne ungebührliche Unterbrechungen vorzustellen, und dass dies auch eine Voraussetzung für die angemessene Kontrolle des Beitrittsprozesses durch das serbische Parlament ist;
17. stellt fest, dass die Verfassung überarbeitet werden muss, wenn die Empfehlungen der Venedig-Kommission umgesetzt werden sollen, insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Parlaments bei Ernennungen im Justizwesen, die Kontrolle der Parteien über die Mandate der Parlamentsmitglieder, die Unabhängigkeit zentraler Institutionen und den Schutz der Grundrechte;
18. begrüßt, dass das Programm zur Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, die E-Government-Strategie, eine Strategie für ordnungspolitische Reformen und Politikgestaltung sowie neue Gesetze über allgemeine Verwaltungsverfahren, Gehälter im öffentlichen Dienst und Beamte der Provinz- und Kommunalverwaltungen angenommen wurden; stellt fest, dass der Aktionsplan für die Reform der öffentlichen Verwaltung in einigen Bereichen nur schleppend umgesetzt wurde und bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens für Beamte in der Zentralverwaltung keine Fortschritte erzielt wurden; betont, dass größere Anstrengungen erforderlich sind, um die Verwaltung kompetenter zu machen und zu entpolitisieren sowie Einstellungs- und Entlassungsverfahren transparenter zu gestalten;
19. weist erneut darauf hin, dass unabhängige Aufsichtsstellen, etwa der Bürgerbeauftragte, der Kommissar für Informationen von öffentlichem Interesse und den Schutz personenbezogener Daten, die staatliche Rechnungskontrollbehörde, die Agentur für Korruptionsbekämpfung und der Rat für Korruptionsbekämpfung eine wichtige Rolle dabei spielen, die Exekutive zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sie ihrer Rechenschaftspflicht nachkommt; weist darauf hin, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht bei den Staatsorganen unabdingbar sind; fordert die Behörden auf, die Unabhängigkeit dieser Stellen umfassend zu schützen, sie uneingeschränkt politisch und administrativ zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihren Empfehlungen entsprechend Folge geleistet wird; fordert die Behörden auf, Anschuldigungen gegen den Bürgerbeauftragten und unbegründete politische Angriffe auf ihn zu unterlassen;
20. betont, dass für ein allen Bürgern offenstehendes Bildungssystem mit umfassenden und ausgewogenen Lehrplänen, in deren Rahmen auch die Bedeutung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Diskriminierung vermittelt wird, sowie für Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen gesorgt werden muss und dass europäische Studienprogramme, wie das ERASMUS-Programm, gefördert werden müssen;
Menschenrechte
21. hebt hervor, dass der gesetzliche und institutionelle Rahmen für die Einhaltung der internationale Menschenrechtsnormen vorhanden ist; betont, dass dieser im ganzen Land konsequent umgesetzt werden muss; stellt fest, dass weiter kontinuierlich daran gearbeitet werden muss, die Situation von Personen zu verbessern, die schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen angehören, wie Roma, Menschen mit Behinderungen oder HIV/AIDS, LGBTI-Personen, Migranten, Asylbewerbern und ethnischen Minderheiten; betont, dass die serbischen Behörden sowie alle politischen Parteien und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ein Klima der Toleranz und Inklusion in Serbien fördern müssen; fordert die Behörden auf, in Bezug auf die verabschiedeten Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung insbesondere bei Hassverbrechen für eine ordnungsgemäße Anwendung zu sorgen; bekundet seine Besorgnis darüber, dass das Gesetz über die Rechte ziviler Kriegsopfer für einige Opfergruppen, die während des Konflikts Gewalt erlitten haben, nicht gilt, und fordert die Regierung auf, dieses Gesetz zu überarbeiten;
22. bringt erneut seine Sorge darüber zum Ausdruck, dass sich die Situation in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Selbstzensur der Medien nicht verbessert hat, sondern vielmehr verschlimmert; betont, dass gegen Journalisten gerichtete politische Einflussnahme, Drohungen, Gewalt und Einschüchterung, darunter tätliche Angriffe, mündliche und schriftliche Drohungen und Angriffe auf ihr Eigentum, weiterhin Anlass zur Besorgnis geben; fordert die Behörden auf, alle Angriffe öffentlich und unmissverständlich zu verurteilen und ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, damit alle Angriffe auf Journalisten und Medien vorausschauender untersucht und die Täter umgehend vor Gericht gestellt werden können; hält es für bedenklich, dass kritische Medien und Journalisten unverhältnismäßig oft Opfer von zivilrechtlichen Verleumdungsprozessen und Schmutzkampagnen sind und dass auf Verleumdungen gestützte Gerichtsentscheidungen Auswirkungen auf die Medienfreiheit haben könnten; sieht mit Sorge, dass gegen investigative Journalisten, die über Korruption berichten, Stimmung gemacht wird, und fordert die Regierungsvertreter auf, sich an solchen Hetzkampagnen nicht zu beteiligen; fordert, dass die Mediengesetze umfassend angewandt werden; begrüßt die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit und den Schutz von Journalisten, die zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei, Journalisten und Medienverbänden getroffen wurde, und sieht deren Umsetzung erwartungsvoll entgegen; betont, dass absolute Transparenz herrschen muss, was die Eigentumsverhältnisse bei Medienunternehmen und deren Finanzierung angeht; legt der Regierung nahe, die Unabhängigkeit und finanzielle Tragfähigkeit sowohl der beiden öffentlichen Medienunternehmen und die Finanzierung von Medieninhalten in Minderheitensprachen zu garantieren und dafür zu sorgen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in diesem Bereich eine größere Rolle spielen;
23. hält es für bedenklich, dass das Werbegesetz, in dessen Rahmen wichtige Vorschriften, beispielsweise über das Werbeverbot von Behörden und das Verbot politischer Werbung außerhalb des Wahlkampfs, gestrichen wurden, 2015 ohne ordnungsgemäße öffentliche Konsultation verabschiedet wurde;
24. bedauert, dass Organisationen der Zivilgesellschaft, die IPA-Mittel in Anspruch zu nehmen beabsichtigen, Partner des Staates werden müssen, damit ihre Anträge positiv beschieden werden;
25. verurteilt die negativen Kampagnen der Regierung und der Regierungsmedien gegen Organisationen der Zivilgesellschaft; ist besorgt darüber, dass die Regierung Scheinorganisationen der Zivilgesellschaft gründet, die den unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft entgegenwirken sollen; hält es für nicht hinnehmbar, dass eine Partnerschaft mit der Regierung erforderlich ist, damit Organisationen der Zivilgesellschaft erfolgreich IPA-Mittel beantragen können;
Achtung und Schutz von Minderheiten
26. weist erneut darauf hin, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von nationalen Minderheiten, eine grundlegende Voraussetzung für den Beitritt zur EU darstellen; begrüßt, dass ein Aktionsplan für die Durchsetzung der Rechte nationaler Minderheiten angenommen und ein Dekret zur Einrichtung eines Fonds für nationale Minderheiten erlassen wurde, das es nun umzusetzen gilt; fordert, dass der Aktionsplan einschließlich Anhang vollständig, umfassend und transparent umgesetzt wird und sich alle Seiten konstruktiv daran beteiligen können; fordert Serbien erneut auf, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften für den Minderheitenschutz einheitlich angewendet werden, und besonders darauf zu achten, dass die nationalen Minderheiten in allen Landesteilen nicht diskriminiert werden, unter anderem in Bezug auf Bildung, den Gebrauch von Sprachen, die angemessene Vertretung in der Justiz, der öffentlichen Verwaltung, dem nationalen Parlament und den kommunalen und regionalen Stellen, sowie beim Zugang zu Medien und bezüglich der Religionsausübung in Minderheitensprachen; begrüßt, dass neue Bildungsstandards für das Fach Serbisch als Fremdsprache verabschiedet wurden und die Übersetzung von Schulbüchern in die Minderheitensprachen fortgesetzt wird, und fordert die serbischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass diese Entwicklungen von Dauer sind; fordert Serbien auf, alle internationalen Verträge über Minderheitenrechte vollständig zu erfüllen;
27. weist darauf hin, dass auch die multiethnische, multikulturelle und multikonfessionelle Vielfalt der Wojwodina Teil der Identität Serbiens ist; hebt hervor, dass in der Wojwodina ein ausgeprägter Minderheitenschutz bewahrt wurde und dass die Beziehungen zwischen den ethnischen Gruppen weiterhin gut sind; betont, dass die Autonomie der Wojwodina nicht geschwächt und das Gesetz über die Ressourcen der Wojwodina umgehend verfassungsgemäß verabschiedet werden sollte; begrüßt, dass es der serbischen Stadt Novi Sad als erster Stadt eines Bewerberlandes gelungen ist, als Kulturhauptstadt Europas ausgewählt zu werden – nämlich für das Jahr 2021;
28. begrüßt die Annahme der neuen Strategie für die soziale Inklusion der Roma 2016–2025, die die Bereiche Bildung, Gesundheit, Wohnen, Beschäftigung, sozialer Schutz, Antidiskriminierung und Geschlechtergleichstellung erstreckt; fordert, dass die neue Strategie für die Inklusion der Roma vollständig und rasch umgesetzt wird, da die Roma die schutzbedürftigste und am stärksten ausgegrenzte und diskriminierte Bevölkerungsgruppe Serbiens sind, und dass der Aktionsplan umgehend angenommen sowie ein Gremium zur Koordinierung der Umsetzung des Aktionsplans eingesetzt wird; verurteilt, dass die Behörden informelle Roma-Siedlungen ohne Ankündigung oder Bereitstellung alternativer Unterkünfte abreißen ließen; ist äußerst besorgt darüber, dass den Roma keine Ausweisdokumente ausgestellt werden, was eine Einschränkung ihrer Grundrechte darstellt; vertritt die Auffassung, dass dies alles dazu führt, dass eine sehr viele Roma aus Serbien in der EU Asyl beantragen;
Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen
29. begrüßt die Tatsache, dass sich Serbien weiterhin konstruktiv für die bilateralen Beziehungen zu anderen Beitrittsstaaten und benachbarten EU-Mitgliedstaaten engagiert; fordert Serbien auf, sein vorausschauendes und positives Engagement in Bezug auf seine Nachbarn und in der Großregion zu verstärken, gutnachbarliche Beziehungen zu pflegen und sich verstärkt darum zu bemühen, bilaterale Probleme mit den Nachbarländern im Einklang mit dem Völkerrecht zu lösen; fordert die Behörden erneut auf, in Bezug auf die ehemaligen Republiken Jugoslawiens Zugang zu den betreffenden Archiven zu gewähren; fordert Serbien auf, die bilateralen Abkommen mit den Nachbarländern vollständig umzusetzen; betont, dass sich offene bilaterale Streitigkeiten nicht nachteilig auf den Beitrittsprozess auswirken sollten; fordert Serbien auf, insbesondere in Grenzgebieten stärker mit den benachbarten Mitgliedstaaten der EU zusammenzuarbeiten, um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern;
30. begrüßt, dass sich Serbien in Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, wie die Donau-Strategie, den Südosteuropäischen Kooperationsprozess, den Regionalen Kooperationsrat, das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen, die Initiative für die Adria und das Ionische Meer, den Brdo-Brijuni-Prozess, die Initiative der sechs Länder des westlichen Balkans und ihre Konnektivitätsagenda sowie den Berlin-Prozess, zunehmend konstruktiv einbringt; begrüßt, dass die Ministerpräsidenten Bulgariens, Rumäniens und Serbiens zu einem Treffen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Energie- und Verkehrsinfrastruktur zusammengekommen sind, und unterstützt den Vorschlag, die Treffen der „Craiova-Gruppe“ zu einer dauerhaften Einrichtung zu machen; betont, dass das regionale Büro für Jugendzusammenarbeit des westlichen Balkans wichtig für die Aussöhnung in der Region ist; fordert Serbien auf, die mit der Konnektivitätsagenda verbundenen Reformmaßnahmen, die Schlussfolgerungen der Konferenz über den westlichen Balkan 2016 in Paris und die TEN-V-Verordnung umzusetzen; würdigt die Rolle, die die serbische Industrie- und Handelskammer bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit und beim Aufbau des Investitionsforums der Handelskammern des westlichen Balkans einnimmt;
31. begrüßt, dass eine nationale Strategie zur Untersuchung und Strafverfolgung von Kriegsverbrechen angenommen wurde; fordert Serbien auf, ein Klima des Respekts und der Toleranz zu fördern und alle Formen der Hetze, der öffentlichen Billigung oder Leugnung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verurteilen; stellt fest, dass das Mandat des ehemaligen für Kriegsverbrechen zuständigen Staatsanwalts im Dezember 2015 ausgelaufen ist; betont, dass die Ernennung seines Nachfolgers eine äußerst wichtige Angelegenheit ist; fordert, dass diese nationale Strategie umgesetzt wird und eine operative Strategie für die Strafverfolgung beschlossen wird, die den Grundsätzen und Vorschriften des Völkerrechts und den internationalen Normen entspricht; fordert eine bessere regionale Zusammenarbeit beim Umgang mit Kriegsverbrechen und bei der Lösung aller diesbezüglich offenen Fragen, etwa durch Zusammenarbeit zwischen den für Kriegsverbrechen zuständigen Staatsanwaltschaften in der Region in Angelegenheiten von beiderseitigem Interesse; fordert die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ), die nach wie vor von großer Bedeutung ist; fordert, dass Kriegsverbrechen ohne Diskriminierung geahndet werden, gegen Straflosigkeit vorgegangen wird und die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die Behörden nachdrücklich auf, sich auch weiterhin mit dem Schicksal von Vermissten zu befassen, Massengräber ausfindig zu machen und die Rechte der Opfer und ihrer Angehörigen zu garantieren; bekräftigt seine Unterstützung für die Initiative zur Einrichtung der regionalen Kommission zur Wahrheitsfindung in Bezug auf Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im ehemaligen Jugoslawien und fordert die serbische Regierung nachdrücklich auf, für deren Einrichtung die Federführung zu übernehmen;
32. äußert seine Besorgnis darüber, dass mehrere offizielle Vertreter Serbiens an den Feierlichkeiten zum „Tag der Republika Srpska“ am 9. Januar 2017 teilgenommen haben, die unter Missachtung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts Bosnien und Herzegowinas abgehalten wurden; betont, dass sowohl Serbien als Bewerberland als auch Bosnien und Herzegowina als mögliches Bewerberland die Rechtsstaatlichkeit mit ihrem Verhalten verteidigen und fördern sollten; fordert die serbischen Behörden auf, Verfassungsreformen in Bosnien und Herzegowina zu fördern, damit die Funktionsfähigkeit des Landes verbessert wird und es EU-Beitrittsverhandlungen führen kann;
33. hebt hervor, dass die Einrichtung von drei neuen Grenzübergängen zwischen Serbien und Rumänien eine positive Entwicklung ist, und empfiehlt, dass auch die drei Grenzübergänge zu Bulgarien – Salash–Novo Korito, Bankya–Petachinci und Treklyano–Bosilegrad –, bei denen es zu Verzögerungen gekommen ist, eröffnet werden;
34. lobt sowohl Serbien als auch Albanien für ihr anhaltendes Engagement für die Verbesserung der bilateralen Beziehungen und die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene, zum Beispiel durch das regionale Büro für Jugendzusammenarbeit (RYCO) mit Sitz in Tirana; legt den beiden Ländern nahe, ihre gute Zusammenarbeit fortzusetzen und damit die Aussöhnung in der Region zu fördern;
35. begrüßt, dass sich Serbien kontinuierlich für den Normalisierungsprozess mit dem Kosovo einsetzt und dafür engagiert, dass die in dem von der EU initiierten Dialog erzielten Vereinbarungen umgesetzt werden; bekräftigt, dass die im Rahmen des Dialogs erzielten Fortschritte daran gemessen werden sollten, wie sie vor Ort umgesetzt werden; fordert daher beide Seiten auf, alle bereits erreichten Vereinbarungen nach Treu und Glauben vollständig und fristgemäß umzusetzen und den Normalisierungsprozess auch in der Frage der Gemeinschaft der serbischen Gemeinden entschlossen fortzusetzen; fordert Serbien und den Kosovo auf, neue Themen für den Dialog vorzulegen, wobei es darum gehen sollte, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und die Beziehungen auf allen Ebenen zu normalisieren; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) erneut auf zu bewerten, inwiefern die Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen;
36. bedauert jedoch, dass die serbischen Behörden der ehemaligen Präsidentin des Kosovo Atifete Jahjaga den Besuch des Festivals „Mirëdita, dobar dan!“ in Belgrad nicht gestattet haben, bei dem sie eine Ansprache über die Opfer sexueller Gewalt während des Krieges im Kosovo halten sollte; bedauert außerdem, dass die kosovarischen Behörden im Gegenzug dem serbischen Arbeitsminister Aleksandar Vulin die Einreise in das Kosovo untersagten; betont, dass diese Beschlüsse gegen die Brüsseler Vereinbarung über die Freizügigkeit verstoßen, die Serbien und dem Kosovo im Rahmen der Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern geschlossen haben;
37. sieht mit Sorge, dass in jüngster Zeit wegen der ersten Zugfahrt von Belgrad nach Mitrovica Nord Spannungen zwischen Serbien und dem Kosovo aufgekommen sind und es in dem Zusammenhang zu kriegstreiberischen und EU-feindlichen Äußerungen gekommen ist; betont, dass sowohl Belgrad als auch Priština Handlungen, die die bisher in dem Prozess erzielten Fortschritte zunichtemachen könnten, unterlassen und sich provokativer Schritte und kontraproduktiver Äußerungen, die den Normalisierungsprozess behindern könnten, enthalten sollten;
38. begrüßt, dass die serbischen Behörden Montenegro bei den Untersuchungen der missglückten Anschläge unterstützen, die für den Wahltag in Montenegro 2016 geplant waren; nimmt zur Kenntnis, dass die serbischen Behörden nach der Ausstellung eines Haftbefehls durch Montenegro zwei Verdächtige festgenommen haben; fordert die serbischen Behörden auf, gemäß der bilateralen Auslieferungsvereinbarung zwischen Serbien und Montenegro weiterhin mit Montenegro zusammenzuarbeiten, um die Auslieferung der Verdächtigen nach Montenegro zu regeln;
39. fordert die Kommission auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um einen echten Aussöhnungsprozess in der Region zu unterstützen, insbesondere durch die Förderung kultureller Projekte, die die jüngste Vergangenheit zum Thema haben und auf ein gemeinsames und einvernehmliches Verständnis der Geschichte und eine öffentliche und politische Kultur der Toleranz, Inklusion und Aussöhnung hinwirken;
Energie
40. fordert Serbien auf, die Reformmaßnahmen für Verbindungsleitungen im Energiesektor vollständig umzusetzen; legt Serbien nahe, für Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu sorgen und in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Bekämpfung des Klimawandels Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassung an den Besitzstand zu treffen und dafür eine umfassende Klimastrategie zu beschließen; fordert die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris über den Klimaschutz; fordert, dass gemäß dem Umweltrecht der EU für den gesamten westlichen Balkan eine Strategie für die Wasserkraftnutzung entwickelt wird, und fordert die Behörden auf, zusätzliche EU-Mittel in Höhe von 50 Mio. EUR für den Ausbau des Wasserkraftpotenzials der Region zu verwenden; würdigt, dass Serbien ein Finanzierungssystem für die Umwelt in Form des Klimaschutzfonds eingerichtet hat; betont, dass Serbiens Gas- und Stromverbundnetze mit den Nachbarländern ausgebaut werden müssen; fordert Serbien auf, die technischen und haushaltstechnischen Vorbereitungen für die Gasverbindungsleitung zwischen Bulgarien und Serbien zu beschleunigen;
41. weist darauf hin, dass Serbien die Wasserbewirtschaftungsstrategie noch formell annehmen muss und das Wassergesetz und den Nationalen Bewirtschaftungsplan für das Donaueinzugsgebiet noch nicht überarbeitet hat; betont, dass diese Gesetze für eine weitere Anpassung an den Besitzstand der EU und für eine verbesserte Umsetzung der EU-Richtlinien im Bereich Wasser von grundlegender Bedeutung sind;
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42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Serbiens zu übermitteln.