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Verfahren : 2016/2314(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0062/2017

Eingereichte Texte :

A8-0062/2017

Aussprachen :

PV 13/06/2017 - 16
CRE 13/06/2017 - 16

Abstimmungen :

PV 14/06/2017 - 8.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0262

Angenommene Texte
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Mittwoch, 14. Juni 2017 - Straßburg
Bericht 2016 über das Kosovo
P8_TA(2017)0262A8-0062/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2017 zu dem Bericht 2016 der Kommission über das Kosovo (2016/2314(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki am 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der Westbalkanländer auf einen Beitritt zur Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo, das am 1. April 2016 in Kraft getreten ist,

–  unter Hinweis auf die Unterzeichnung eines Rahmenabkommens mit dem Kosovo über die Beteiligung an EU-Programmen,

–  unter Hinweis auf die von den Ministerpräsidenten Hashim Thaçi und Ivica Dačić am 19. April 2013 unterzeichnete erste Grundsatzvereinbarung über die Normalisierung der Beziehungen und den Aktionsplan zur Umsetzung vom 22. Mai 2013,

–  unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2016/947 des Rates vom 14. Juni 2016 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX Kosovo),

–  unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die laufenden Tätigkeiten der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) und die entsprechenden Entwicklungen, insbesondere den aktuellen Bericht, der am 26. Oktober 2016 veröffentlicht wurde, und auf die Debatte des Sicherheitsrates über UNMIK, die am 16. November 2016 stattgefunden hat,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2016 mit dem Titel „Mitteilung 2016 über die EU-Erweiterungspolitik“ (COM(2016)0715),

–  unter Hinweis auf den Bericht 2016 der Kommission über das Kosovo (SWD(2016)0363) vom 9. November 2016,

–  unter Hinweis auf die Bewertung des Wirtschaftsreformprogramms für das Kosovo 2016–2018 durch die Kommission vom 18. April 2016 (SWD(2016)0134),

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Schlussfolgerungen des wirtschafts- und finanzpolitischen Dialogs zwischen der EU und den westlichen Balkanstaaten und der Türkei vom 26. Mai 2016 (9500/2016),

–  unter Hinweis auf die Europäische Reformagenda, die am 11. November 2016 in Pristina auf den Weg gebracht wurde,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 13. Dezember 2016 zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen zu den Tagungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 7. Dezember 2009, 14. Dezember 2010 und 5. Dezember 2011, in denen betont bzw. bekräftigt wurde, dass dem Kosovo ungeachtet des Standpunkts der Mitgliedstaaten zu seinem Status ebenfalls eine mögliche Visaliberalisierung in Aussicht gestellt werden sollte, sobald alle Bedingungen erfüllt sind,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Visaliberalisierung für Menschen aus dem Kosovo vom 1. Juni 2016 (COM(2016)0277) und auf den vierten Bericht der Kommission vom 4. Mai 2016 über die Fortschritte des Kosovos bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung (COM(2016)0276),

–  unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovos mit dem Völkerrecht und die Resolution 64/298 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens des IGH gewürdigt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo zu erleichtern,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Erklärungen im Anschluss an die interparlamentarischen Treffen EP – Kosovo vom 28./29. Mai 2008, 6./7. April 2009, 22./23. Juni 2010, 20. Mai 2011, 14./15. März 2012, 30./31. Oktober 2013 und 29./30. April 2015 und auf die Erklärungen und Empfehlungen, die beim ersten und zweiten Treffen des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU – Kosovo vom 16./17. Mai 2016 beziehungsweise 23./24. November 2016 angenommen wurden, sowie auf die erste Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates vom 25. November 2016,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8‑0062/2017),

A.  in der Erwägung, dass 114 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, darunter 23 der 28 Mitgliedstaaten der EU, die Unabhängigkeit des Kosovos anerkannt haben;

B.  in der Erwägung, dass (potenzielle) Bewerberländer auf der Grundlage ihrer Leistungen beurteilt werden und dass der Zeitplan für den Beitritt von der Geschwindigkeit, mit der die erforderlichen Reformen durchgeführt werden, und deren Qualität abhängt;

C.  in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Bereitschaft bekräftigt hat, die wirtschaftliche und politische Entwicklung des Kosovos durch eine klare europäische Perspektive im Einklang mit der europäischen Perspektive der gesamten Region zu unterstützen, und dass das Kosovo auf seinem Weg zur europäischen Integration Ehrgeiz gezeigt hat;

D.  in der Erwägung, dass die EU die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte, die Stärkung der demokratischen Institutionen, einschließlich der Reform der öffentlichen Verwaltung, sowie die gutnachbarlichen Beziehungen, die wirtschaftliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit zum Schwerpunkt ihrer Erweiterungspolitik gemacht hat;

E.  in der Erwägung, dass über 90 % aller Kosovaren Angst vor Arbeitslosigkeit haben und über 30 % zwischen 0 und 120 EUR im Monat beziehen;

1.  begrüßt, dass als erste vertragliche Beziehung und als ein wesentlicher Schritt für die Fortsetzung der Integration des Kosovos in die EU am 1. April 2016 das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der EU und dem Kosovo in Kraft getreten ist; begrüßt die Aufnahme der Europäischen Reformagenda am 11. November 2016 und die Annahme der nationalen Strategie für die Umsetzung des SAA als einer Plattform, die die Umsetzung des Abkommens erleichtert; fordert das Kosovo auf, weiterhin den eindeutigen politischen Willen und die Entschlossenheit zu zeigen, den vereinbarten Fahrplan umzusetzen und in diesem Zusammenhang auch den Koordinierungsmechanismus zur Umsetzung des SAA einzurichten sowie die positiven Impulse zu nutzen, die durch das SAA entstanden sind, um Reformen umzusetzen und zu institutionalisieren und die sozioökonomische Entwicklung des Kosovos voranzutreiben, in zahlreichen Bereichen eine Zusammenarbeit mit der EU einzurichten, wodurch die Handels- und Investitionsintegration des Kosovos gefördert würde, die Beziehungen zu den Nachbarstaaten weiterzuentwickeln und einen Beitrag zur Stabilität in der Region zu leisten; fordert die Regierung des Kosovos auf, sich auf die Durchführung der umfassenden Reformen zu konzentrieren, die erforderlich sind, damit das Land seine Verpflichtungen gemäß dem SAA erfüllt; begrüßt die zweite Tagung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses vom 23./24. November 2016 und die erste Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU – Kosovo vom 25. November 2016; weist darauf hin, dass es für die demokratische Zukunft des Kosovos sowie für die Zukunft seines EU-Integrationsprozesses von zentraler Bedeutung ist, dass die vorgezogene Parlamentswahl und die Kommunalwahlen im zweiten Halbjahr 2017 frei, fair und transparent sind;

2.  begrüßt den insgesamt friedlichen und geordneten Ablauf der vorgezogenen Parlamentswahl vom 11. Juni 2017; bedauert allerdings, dass einigen Empfehlungen des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) aus dem Jahr 2014 auch aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht Rechnung getragen wurde; ist besorgt über die von den EU-Beobachtern aufgezeigten Probleme während des Wahlkampfs, insbesondere im Zusammenhang mit der störenden Einflussnahme einiger Parteien auf die Unabhängigkeit der Medien, sowohl was private als auch was öffentliche Medien betrifft, und mit Bedrohungen und Einschüchterungen von Mitgliedern und Kandidaten der kosovo-serbischen Gemeinschaft, die für die Serbische Liste angetreten sind; fordert die Parteien mit Nachdruck auf, zügig eine Regierung zu bilden, um den Weg des Kosovos in die EU fortzuführen, sich zu einer Ratifizierung des Grenzabkommens mit Montenegro zu verpflichten und weiterhin Verurteilungen auf höchster Ebene im Zusammenhang mit Korruption und organisiertem Verbrechen vorzuweisen, damit der Weg für visumfreies Reisen für die kosovarischen Bürger geebnet wird;

3.  ist besorgt über die anhaltende extreme Polarisierung der politischen Landschaft; fordert alle Parteien auf, Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich zu handeln sowie die Voraussetzungen für einen fruchtbaren, lösungs- und ergebnisorientierten Dialog zu schaffen mit dem Ziel, Spannungen abzubauen und einen tragfähigen Kompromiss zu erzielen, der das Voranschreiten des Landes auf seinem Weg nach Europa erleichtert;

4.  fordert die führenden Politiker der kosovo-serbischen Gemeinschaft auf, ihren Platz und ihre Rolle in den Institutionen des Landes in vollem Umfang ein- bzw. wahrzunehmen und unabhängig von Belgrad konstruktiv im Interesse aller Bewohner des Kosovos zu handeln; fordert zugleich das Kosovo auf, den Zugang von kosovarischen Serben zu kosovarischen Institutionen weiterhin zu unterstützen; begrüßt in dieser Hinsicht die Aufnahme kosovo-serbischer Mitarbeiter in das Justizwesen, die Polizei und den Zivilschutz des Kosovos; fordert die Behörden des Kosovos auf, das gegenseitige Vertrauen zwischen den Bevölkerungsgruppen weiter zu stärken und zugleich deren wirtschaftliche Integration zu fördern;

5.  verurteilt die gewaltsame Unterbrechung der Arbeit des kosovarischen Parlaments durch einige Vertreter der Opposition in der ersten Hälfte des Jahres 2016 auf das Schärfste und begrüßt, dass die Opposition inzwischen an der parlamentarischen Arbeit zu den meisten Themen wieder teilnimmt und dass sämtliche Mitglieder der gemeinsamen parlamentarischen Delegation des Europäischen Parlaments und des Parlaments des Kosovos in der letzten Phase der zu Ende gehenden Wahlperiode konstruktiv mitwirken; betont, dass der politische Dialog, die aktive und konstruktive Beteiligung aller politischen Parteien an den Beschlussfassungsprozessen und eine ungestörte Arbeit des Parlaments wichtige Voraussetzungen für Fortschritte auf dem Weg zu einer zunehmenden Integration des Landes in die EU sind;

6.  betont, dass der Weg hin zu einer Integration in die EU eine langfristige strategische Vision und anhaltendes Engagement für die Verabschiedung und Umsetzung der nötigen Reformen erfordert;

7.  nimmt zur Kenntnis, dass die Unabhängigkeit des Kosovos von fünf Mitgliedstaaten nicht anerkannt worden ist; betont, dass die Anerkennung der Normalisierung der Beziehungen zwischen dem Kosovo und Serbien zuträglich wäre und die Glaubwürdigkeit der Außenpolitik der Europäischen Union steigern würde; begrüßt die konstruktive Herangehensweise aller EU-Mitgliedstaaten daran, die Beziehungen zwischen der EU und dem Kosovo zu erleichtern und zu stärken, um die sozioökonomische Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit und die demokratische Konsolidierung zugunsten der Bevölkerung des Kosovos zu fördern; spricht sich für eine positive Haltung zur Mitwirkung des Kosovos in internationalen Organisationen aus;

8.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Visaliberalisierung zu gewähren, was für das Kosovo einen äußerst positiven Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration darstellen würde; begrüßt die rückläufige Zahl von Asylanträgen kosovarischer Bürger sowohl in der EU als auch in assoziierten Schengen-Ländern und die Einführung des Wiedereingliederungsfonds und von Wiedereingliederungsprogrammen für zurückgekehrte Kosovaren; ist besorgt über den Stillstand im scheidenden Parlament in Bezug auf die Ratifizierung des Grenzabkommens mit Montenegro und betont, dass eine Visaliberalisierung erst gewährt werden kann, wenn das Kosovo alle Kriterien erfüllt und unter anderem bei Verurteilungen auf höchster Ebene im Zusammenhang mit Korruption und organisiertem Verbrechen konkrete Erfolge vorweisen kann, wozu der IT-Mechanismus zur Verfolgung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene maßgeblich beiträgt, den das Kosovo bei Verbrechen auf hoher Ebene einsetzt und der auch auf andere Strafsachen ausgeweitet werden sollte; fordert die Behörden daher auf, ihre Bemühungen um die Bekämpfung von Geldwäsche, Drogenhandel, Menschen- und Waffenhandel sowie von illegalem Waffenbesitz zu verstärken;

9.  hält es für unerlässlich, dass die Außen- und Sicherheitspolitik des Kosovos mit der Außen- und Sicherheitspolitik der EU im Einklang steht;

10.  begrüßt die Fortschritte, die nach Monaten, in denen keine oder nur wenige Fortschritte erzielt wurden, bei der Umsetzung der verschiedenen Abkommen erzielt wurden, die seit August 2016 im Rahmen des Normalisierungsprozesses mit Serbien unterzeichnet wurden; betont, dass die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen für die erfolgreiche Entwicklung des Dialogs zwischen Pristina und Belgrad wesentlich ist; fordert sowohl das Kosovo als auch Serbien auf, mehr Engagement und nachhaltigen politischen Willen mit Blick auf die Normalisierung der Beziehungen zu zeigen und alle Handlungen zu unterlassen, die die bisher in diesem Prozess erzielten Fortschritte gefährden würden; erinnert daran, dass dies eine Voraussetzung für den Beitritt zur EU ist; stellt fest, dass in einigen technischen Fragen wie im Katasterwesen, bei Hochschulabschlüssen und Kfz-Kennzeichen sowie bei der Umsetzung der Vereinbarung über die Brücke von Mitrovica gewisse Fortschritte erzielt wurden; hat die Entwicklungen hinsichtlich der Brücke von Mitrovica mit Anteilnahme verfolgt und unterstützt die jüngste Einigung; begrüßt, dass dem Kosovo eine eigene internationale Ländervorwahl zugewiesen wurde; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst erneut auf, regelmäßig zu bewerten, inwiefern die Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen, und dem Europäischen Parlament darüber Bericht zu erstatten; betont, dass sich der Alltag der Bürger durch die getroffenen Vereinbarungen verbessern dürfte; weist darauf hin, dass sich den Bürgern des Kosovos und Serbiens der Nutzen des Dialogs nicht erschließt, und hebt hervor, dass bei der Kommunikation der Ergebnisse des Dialogs vor allem im Norden des Kosovos ein Höchstmaß an Transparenz gewährleistet werden muss; betont, dass es für das Kosovo wichtig ist, gute nachbarschaftliche Beziehungen mit allen Ländern auf dem westlichen Balkan zu unterhalten;

11.  verurteilt es aufs Schärfste, dass Serbien einen Zug mit nationalistischen Schriftzügen von Belgrad auf den Weg in den Norden des Kosovos geschickt hat; gibt seiner Besorgnis angesichts kriegstreiberischer Aussagen und einer EU-feindlichen Rhetorik Ausdruck; nimmt die Entscheidung des Gerichts in Colmar (Frankreich) zur Kenntnis, die Auslieferung von Ramush Haradinaj, der 2008 und 2012 vom IStGHJ freigesprochen wurde und am 4. Januar 2017 in Frankreich auf der Grundlage eines internationalen Haftbefehls verhaftete wurde, den Serbien 2004 gemäß seinem Gesetz über die Organisation und die Kompetenzen staatlicher Behörden in Verfahren wegen Kriegsverbrechen ausgestellt hat, an Serbien zu verweigern und ihn freizulassen; bedauert, dass dieses Gesetz bislang dafür genutzt wurde, Angehörige von Staaten des ehemaligen Jugoslawien zu verfolgen, wie dieser jüngste Fall belegt; fordert beide Seiten nachdrücklich auf, provokative Schritte und eine kontraproduktive Rhetorik, die den Normalisierungsprozess behindern könnten, zu unterlassen; fordert die EU, das Kosovo und Serbien auf, diese Angelegenheiten im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt zur EU auf konstruktive Weise zu erörtern;

12.  weist darauf hin, dass der Verband serbischer Gemeinden bislang noch nicht eingerichtet wurde, dass das entsprechende Statut noch nicht entworfen wurde und dass die Regierung des Kosovos für die Einrichtung des Verbands zuständig ist; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, den Verband unverzüglich und im Einklang mit der Einigung, die im Rahmen des von der EU vermittelten Dialogs erzielt wurde, und dem Urteil des Verfassungsgerichts des Kosovos einzurichten; legt den Behörden des Kosovos in dieser Hinsicht nahe, eine hochrangige Arbeitsgruppe mit einem eindeutigen und fristgebundenen Mandat einzusetzen, damit diese unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Statut ausarbeitet, das dem Parlament zur Prüfung vorgelegt wird; ist besorgt darüber, dass Serbiens Parallelstrukturen unter anderem aufgrund ihrer andauernden finanziellen Förderung fortbestehen, und fordert, dass diese aufgelöst werden; fordert alle Interessenträger auf, eine für alle Seiten annehmbare langfristige Lösung für den Status des Bergbaukombinats Trepca zu finden;

13.  fordert die politischen Kräfte auf, für die Sicherheit der serbischen Bevölkerungsgruppe zu sorgen sowie sicherzustellen, dass ihre Grundfreiheiten und ihre Kultstätten geachtet werden;

14.  begrüßt die Einrichtung der Sonderkammern und der Sonderstaatsanwaltschaft für das Kosovo in Den Haag als einen wesentlichen Schritt, um für Gerechtigkeit und Versöhnung zu sorgen; betont, dass der Zeugenschutz eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg des Sondergerichts ist, und fordert die Behörden daher auf dafür zu sorgen, dass die Bürger dieses System ohne Furcht vor Vergeltung nutzen können; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, das Gericht weiterhin, unter anderem durch die Bereitstellung angemessener Mittel, zu unterstützen; begrüßt, dass sich die Niederlande als Sitzland für das Gericht angeboten haben;

15.  fordert das Kosovo auf, das Problem der vermissten Personen in Angriff zu nehmen und in diesem Zusammenhang unter anderem den wirksamen Schutz von Eigentumsrechten zu gewährleisten, die widerrechtliche Aneignung fremden Eigentums zu verhindern und die Rückkehr und Wiedereingliederung Vertriebener sicherzustellen; fordert das Kosovo auf, gemäß seinem nationalen Aktionsplan die wirksame Entschädigung der Personen sicherzustellen, die während des Krieges Opfer von Vergewaltigungen wurden; nimmt mit Besorgnis die langsamen Fortschritte bei den Ermittlungen zu Kriegsverbrechen, ihrer Verfolgung und ihrer Verurteilung zur Kenntnis, zu denen auch die Fälle sexueller Gewalt gehören, zu denen es im Kosovo-Krieg von 1998/99 gekommen ist, und fordert das Kosovo auf, seine diesbezüglichen Anstrengungen zu verstärken;

16.  bedauert, dass die Zivilgesellschaft im Rahmen von Entscheidungsfindungsprozessen nicht regelmäßig angehört wird; fordert nachdrücklich, dass die Zivilgesellschaft weiter gestärkt und der politische Wille zur Zusammenarbeit mit ihr gezeigt wird, indem die Mindeststandards für öffentliche Anhörungen umgesetzt werden;

17.  fordert die politischen Kräfte auf sicherzustellen, dass Anstrengungen um eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit und eine größere Unabhängigkeit der Justiz erfolgen, und diese zu achten, zu unterstützen und zu verstärken, unter anderem, indem klar zwischen dem legitimen Streben der Bevölkerung des Kosovos nach Freiheit und Gerechtigkeit und den Handlungen einzelner mutmaßlicher Kriegsverbrecher unterschieden wird, die von den zuständigen Justizbehörden ordnungsgemäß verfolgt werden müssen;

18.  weist darauf hin, dass der Bürgerbeauftragte mit der Umsetzung des Gesetzes über den Bürgerbeauftragten aus dem Jahr 2015 begonnen hat, das eine umfassendere und bessere Berichterstattung vorsieht, und fordert nachdrücklich die Annahme damit verbundener abgeleiteter Rechtsvorschriften; fordert das Parlament und die Regierung des Kosovos auf, die finanzielle, funktionale und organisatorische Unabhängigkeit des Bürgerbeauftragten im Einklang mit den internationalen Normen für nationale Menschenrechtsinstitutionen sicherzustellen; fordert die Regierung nachdrücklich auf, Folgemaßnahmen zu Berichten und Empfehlungen des Obersten Rechnungshofs und des Bürgerbeauftragten zu ergreifen;

19.  hebt hervor, dass der Bürgerbeauftragte sein Amt ordnungsgemäß wahrnehmen können muss und dass dafür gesorgt werden muss, dass er alle für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel erhält;

20.  stellt fest, dass bei der Annahme von Rechtsvorschriften für das ordnungsgemäßes Funktionieren der Justiz zwar gewisse Fortschritte erzielt wurden, die Rechtspflege jedoch nach wie vor langsam und ineffizient arbeitet und auch in der Sonderstaatsanwaltschaft durch die noch bestehenden Mängel des Strafrechts sowie im Bereich der politischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit, durch politische Einflussnahme, mangelnde Rechenschaftspflicht und begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen behindert wird; legt dem Kosovo nahe, der Bekämpfung dieser Probleme Priorität einzuräumen, um im Hinblick auf die Eigentumsrechte ausländischer Investoren für Rechtssicherheit zu sorgen; weist auf die Bemühungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft hin, die organisierte Kriminalität zu bekämpfen; nimmt die Bemühungen der zuständigen Behörden zur Kenntnis, im Falle des in Haft verstorbenen Astrit Dehari zu ermitteln, und fordert die zuständigen Behörden nachdrücklich auf, die Ermittlungen abzuschließen;

21.  begrüßt die Unterzeichnung des Rahmenabkommens über die Beteiligung des Kosovos an EU-Programmen und spricht sich dafür aus, dass das Abkommen möglichst rasch in Kraft tritt und ordnungsgemäß umgesetzt wird, sobald das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat;

22.  erklärt sich tief besorgt über die mangelnden Fortschritte im Hinblick auf den Schutz der Meinungs- und Medienfreiheit und darüber, dass die Medien von politischer Seite in zunehmendem Maß Einflussnahme, Druck und Einschüchterung ausgesetzt sind; nimmt mit tiefer Sorge zur Kenntnis, dass direkte Drohungen gegen und Angriffe auf Journalisten zugenommen haben und dass Selbstzensur weit verbreitet ist; fordert die Behörden des Kosovos mit Nachdruck auf, die Meinungsfreiheit im Einklang mit EU-Standards in vollem Umfang anzuerkennen und zu schützen, der Straflosigkeit von Angriffen gegen Journalisten ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen; fordert die Regierung nachdrücklich auf, für die Unabhängigkeit und die Tragfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt RTK zu sorgen und ein System für ihre angemessene Ausstattung mit Finanzmitteln einzuführen; fordert, dass belastbare Rechtsvorschriften betreffend das Urheberrecht angenommen und Transparenz hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich sichergestellt wird;

23.  fordert die Regierung des Kosovos auf, dafür Sorge zu tragen, dass Übergriffe gegen Journalisten und andere Formen von Druckausübung umgehend untersucht werden, die Verhandlung von Fällen vor Gericht zu beschleunigen und zu stärken, alle Angriffe auf Journalisten und Medienunternehmen weiterhin unmissverständlich zu verurteilen und hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich für Transparenz zu sorgen, um der zunehmenden Gefahr eines unzulässigen Drucks auf Verleger und Journalisten zu begegnen;

24.  begrüßt das vom Kosovo und Serbien am 30. November 2016 unterzeichnete Abkommen über die abschließenden Schritte zur Umsetzung des Justizabkommens, das im Rahmen des Dialogs vom 9. Februar 2015 geschlossen wurde und die Voraussetzungen dafür schaffen wird, dass die Justizbehörden des Landes im gesamten Hoheitsgebiet des Kosovos ihre Arbeit aufnehmen können;

25.  betont, dass systemimmanente Korruption im Widerspruch zu den grundlegenden Werten der EU steht, zu denen Transparenz und die Unabhängigkeit der Justiz gehören; bringt erneut seine Sorge darüber zum Ausdruck, dass die Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen nur sehr langsam voranschreitet, und fordert größere Anstrengungen und den eindeutigen politischen Willen, diesen Problemen zu begegnen, die die Chancen auf eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung des Landes einschränken; bedauert, dass Korruption und organisiertes Verbrechen in bestimmten Gebieten des Kosovos – insbesondere im Norden – straflos bleiben; ist besorgt darüber, dass die Erfolgsbilanz in Bezug auf Ermittlung, Verfolgung und rechtskräftige Verurteilungen nach wie vor gering ausfällt und illegal erworbene Vermögenswerte nur selten eingezogen und beschlagnahmt werden, obwohl dies ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung der Korruption ist; empfiehlt daher, dass Vermögenswerte umgehend eingefroren und häufiger endgültig eingezogen werden; legt der Antikorruptionsbehörde des Kosovos nahe, im Zusammenhang mit Ermittlungen einen proaktiveren Ansatz zu verfolgen; gibt seiner Besorgnis darüber Ausdruck, dass keine angemessene Kontrolle der Finanzierung politischer Parteien und von Wahlkämpfen stattfindet; ist der Ansicht, dass die Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte in Einklang mit den europäischen Normen gebracht werden müssen und dass öffentliche Bedienstete, die eines schweren Verbrechens oder eines Korruptionsdelikts angeklagt bzw. wegen eines solchen verurteilt wurden, tatsächlich ihres Amts enthoben werden müssen; bekundet seine Besorgnis darüber, dass sich die für die Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsdelikten zuständigen Einrichtungen nicht wirksam miteinander abstimmen; ist zutiefst besorgt über die Beteiligung bewaffneter krimineller Gruppen an grenzüberschreitenden kriminellen Tätigkeiten und fordert eine direkte und wirksame Zusammenarbeit zwischen dem Kosovo und Serbien sowie zwischen allen Ländern in der Region bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität; betont, dass es in diesem Zusammenhang von Vorteil wäre, wenn das Kosovo Mitglied von Interpol wäre und mit Europol zusammenarbeiten würde;

26.  bekundet seine Besorgnis darüber, dass das Kosovo nach wie vor ein Lagerungs- und Transitland für harte Drogen ist; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sichergestellte Drogen vor ihrer Vernichtung nicht sicher verwahrt werden; nimmt mit tiefer Sorge zur Kenntnis, dass die Zahl der Verurteilungen in Fällen von Menschenhandel trotz der Tatsache, dass das Kosovo ein Herkunfts-, Transit- und Zielland für Frauen- und Kinderhandel ist, gering ist; ist besorgt über bewaffnete Gruppen und deren Beteiligung an kriminellen Tätigkeiten des organisierten Verbrechens wie Waffenschmuggel sowie über die Straflosigkeit, die diese offensichtlich genießen und die es ihnen erlaubt, grenzüberschreitend tätig zu sein;

27.  fordert das Kosovo auf, sich verstärkt darum zu bemühen, der geschlechtsspezifischen Gewalt Einhalt zu gebieten und sicherzustellen, dass Frauen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können; fordert die Institutionen des Kosovos auf, angemessene Mittel für die Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt bereitzustellen, die internationale Mechanismen wie das Übereinkommen von Istanbul umfasst; begrüßt, dass die Rechte von LGBTI‑Personen auf höchster politischer Ebene unterstützt werden, und die Durchführung der zweiten „Pride Parade“, bekräftigt jedoch, dass in LGBTI-Kreisen Angst nach wie vor weit verbreitet ist;

28.  fordert die Behörden des Kosovos auf, der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Bereichen Priorität beizumessen und sicherzustellen, dass Regierungsstellen und Behörden mit gutem Beispiel vorangehen; ist besorgt angesichts der strukturellen Herausforderungen, die die Umsetzung des Gesetzes über die Geschlechtergleichstellung behindern, und ist unverändert besorgt darüber, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, Frauen kontinuierlich dazu zu ermutigen, Führungspositionen anzustreben; bekundet seine Besorgnis darüber, in welch geringem Umfang Frauen Grundeigentum besitzen; fordert die Behörden auf, aktiv sicherzustellen, dass die Eigentumsrechte von Frauen, einschließlich ihrer Nachlassansprüche, geachtet werden; begrüßt die Annahme einer nationalen Strategie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und fordert, dass diese Strategie vollständig umgesetzt wird, damit Fortschritte bei der Bekämpfung häuslicher und geschlechterspezifischer Gewalt erzielt werden; weist erneut darauf hin, dass sexuelle Gewalt in Zeiten von Kriegen und Konflikten oft zur Normalisierung und einer weiten Verbreitung geschlechtsspezifischer Gewalt in Ländern, die gerade einen Konflikt überwunden haben, führt, wenn nicht angemessen auf diese Probleme eingegangen wird; fordert die Behörden nachdrücklich auf, Schutzmechanismen und Zufluchtsmaßnahmen für Frauen, die das Schweigen brechen und häusliche Gewalt anprangern, öffentlich zu befürworten und einzurichten; befürwortet die Arbeit nichtstaatlicher Organisationen in diesem Bereich;

29.  begrüßt zwar die Einrichtung der interministeriellen Koordinierungsgruppe für Menschenrechte im Jahr 2016, weist jedoch darauf hin, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, um die Rechte aller Minderheiten im Kosovo, auch die der Roma, Aschkali, Balkan-Ägypter und Goranen, durch die vollständige Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften und die Bereitstellung ausreichender Mittel zu schützen; fordert die zuständigen nationalen und lokalen Behörden auf, die Ergreifung aller erforderlichen rechtlichen und praktischen Maßnahmen als eine Priorität anzusehen, damit Diskriminierung bekämpft, die Rechte der verschiedenen ethnischen Minderheiten, einschließlich ihrer kulturellen und sprachlichen Rechte sowie ihrer Eigentumsrechte, bekräftigt und somit ein Beitrag zur Entwicklung einer multiethnischen Gesellschaft geleistet wird; fordert das Kosovo auf, sicherzustellen, dass zurückkehrende Flüchtlinge, unter denen sich viele Roma befinden, umfassend integriert werden und ihre Bürgerrechte zurückerhalten und damit ihre Staatenlosigkeit beendet wird; fordert das Kosovo auf, eine neue Strategie und einen Aktionsplan für die Integration der Roma, der Aschkali und der Balkan-Ägypter anzunehmen;

30.  begrüßt die verstärkten Bemühungen um die Bekämpfung, Vorbeugung und Abwehr von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung und würdigt die bedeutende Arbeit, die das Kosovo in diesem Bereich leistet; stellt fest, dass viele ausländische Kämpfer in das Kosovo zurückgekehrt sind, und fordert die Behörden auf, dafür zu sorgen, dass diese Personen überwacht und verfolgt werden und dass ein umfassender Ansatz mit wirksamen Strategien zur Prävention, Deradikalisierung und gegebenenfalls Wiedereingliederung entwickelt wird; fordert verstärkte Anstrengungen, um ausländische Kämpfer zu identifizieren und den Zustrom dieser Kämpfer sowie nicht nachvollziehbarer Finanzmittel, die für eine weitere Radikalisierung vorgesehen sind, zu verhindern und zu unterbinden; hebt hervor, dass wirksame Gemeinschaftsprogramme eingeführt werden müssen, um die Missstände zu beheben, die die Ursache von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung sind, und dass Beziehungen aufgebaut werden müssen, mit denen die Toleranz und der Dialog gefördert werden;

31.  begrüßt, dass sich die Wirtschaftslage verbessert hat und die Steuereinnahmen gestiegen sind, wodurch der Regierung mehr Ressourcen für die Umsetzung ihrer Politik zur Verfügung stehen; äußert jedoch insbesondere mit Blick auf die Höhe der Leistungen für Kriegsveteranen Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit des Haushalts des Kosovos und fordert in diesem Zusammenhang, dass das betreffende Gesetz, wie mit dem Internationalen Währungsfonds vereinbart, reformiert wird; weist erneut darauf hin, dass sozioökonomische Strukturreformen ausschlaggebend für die Förderung langfristigen Wachstums sind; betont, dass die Industrie vor Ort dringend gefördert werden muss und dabei der Wettbewerbsfähigkeit der im Kosovo hergestellten Erzeugnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, damit sie die für eine Einfuhr in die EU geltenden Normen erfüllen; ist besorgt über die Abhängigkeit von Überweisungen von Migranten; bekundet seine Besorgnis über die gefassten Ad‑hoc‑Finanzierungsbeschlüsse, die die von Unternehmen benötigte Stabilität beeinträchtigen; weist erneut darauf hin, dass die Eintragung neuer Unternehmen, die derzeit unter einer Verwaltung, die niemandem Rechenschaft ablegt, einer unterentwickelten Infrastruktur und einer schwach ausgeprägten Rechtsstaatlichkeit sowie unter Korruption zu leiden haben, beschleunigt werden muss; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen aus der Bewertung des „Small Business Act“ der EU und zur Einführung von Gesetzesfolgenabschätzungen zu ergreifen und so den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern; fordert die Kommission auf, KMU stärker zu unterstützen; fordert das Kosovo auf, die Empfehlungen des Wirtschaftsreformprogramms 2016–2018 und die Europäische Reformagenda, die am 11. November 2016 auf den Weg gebracht wurde, vollständig umzusetzen;

32.  nimmt mit Besorgnis die hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere unter Jugendlichen, zur Kenntnis und äußert Besorgnis angesichts der Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere im Rahmen von Einstellungsverfahren; fordert das Kosovo auf, sich verstärkt darum zu bemühen, das Beschäftigungsniveau zu erhöhen und die Arbeitsmarktbedingungen zu verbessern; hebt hervor, dass das Augenmerk darauf gelegt werden muss, die Qualität des Bildungssystems unter anderem durch eine bessere Ausbildung der Lehrkräfte zu verbessern, den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu fördern und die im Rahmen des Bildungssystems vermittelten Kompetenzen auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts auszurichten, was ein wesentlicher Schritt für die Bekämpfung der ausgeprägten Jugendarbeitslosigkeit ist; fordert, dass weitere Bemühungen unternommen werden, damit die gemeinsame Ausbildung aller gesellschaftlichen Gruppen im Kosovo zunimmt; hebt hervor, dass die Durchsetzungsmechanismen, allen voran die Arbeitsaufsichtsbehörden und die -gerichte, verbessert werden müssen und der Dialog zwischen öffentlichen Einrichtungen und den Sozialpartnern mithilfe des kosovarischen Wirtschafts- und Sozialrats gestärkt werden muss; begrüßt die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens 2016 in Paris und die Einrichtung des ersten regionalen Büros für Jugendzusammenarbeit;

33.  bedauert, dass die Bemühungen des Kosovos um den Aufbau angemessener und effizienter Verwaltungskapazitäten nur schleppend vorankommen, was das Land daran hindert, die verabschiedeten Gesetze vollständig umzusetzen und EU-Mittel wirksam zu nutzen; bedauert die die weit verbreitete Korruption, die politische Einflussnahme auf das Personal auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und die Politisierung dieses Personals sowie die Besetzung von Stellen in unterschiedlichen unabhängigen Institutionen und Agenturen aufgrund politischer Zugehörigkeit und nicht in ausreichendem Maße aufgrund beruflicher Kriterien; fordert, dass weitere Bemühungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass Bewerber aufgrund ihrer Leistung eingestellt werden, da dies die Voraussetzung für eine effektive, effiziente und fachlich unabhängige öffentliche Verwaltung ist; fordert eine Untersuchung der jüngst erhobenen Vorwürfe, wonach die Einstellungsverfahren und die Beschlussfassungsverfahren öffentlicher Einrichtungen politisch beeinflusst sein sollen;

34.  weist darauf hin, dass die allgemeinen Vergabebedingungen für alle Arten von Verträgen im Rahmen des IPA so streng sind, dass sich kosovarische oder regionale Unternehmen häufig nicht einmal darum bewerben können, und fordert daher, dass besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, Interessenträger zu beraten und zu unterweisen; fordert die Behörden nachdrücklich auf, die verbleibenden noch nicht zugewiesenen Mittel in Projekte fließen zu lassen, die eine unmittelbarere Wirkung auf die Wirtschaft des Kosovos haben;

35.  begrüßt, dass das Mandat von EULEX Kosovo verlängert wurde, und fordert das Kosovo nachdrücklich auf, durch aktive Zusammenarbeit weiterhin dazu beizutragen, dass EULEX sein Mandat uneingeschränkt und ungehindert wahrnehmen kann; fordert die EU auf, in ihren Bemühungen um die Stärkung eines unabhängigen Justiz-, Polizei- und Zollwesens über das Jahr 2018 hinaus nicht nachzulassen, so dass das Kosovo diese Aufgaben schließlich vollständig selbst übernehmen kann; fordert eine effiziente und reibungslose Übergabe von Gerichtsverfahren, mit denen sich EULEX-Ermittler befassen, an nationale Staatsanwälte, einschließlich angemessener Garantien, damit sichergestellt ist, dass Opfer vergangener Verstöße Zugang zur Wahrheit, Justiz und Wiedergutmachung haben;

36.  nimmt zur Kenntnis, dass das Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsvorwürfen innerhalb der EULEX-Mission eingestellt wurde; gibt seiner Zufriedenheit darüber Ausdruck, dass die entsprechenden EU-Beamten von jedem Fehlverhalten freigesprochen wurden; fordert EULEX auf, in Bezug auf die Mission während der Dauer dieses Mandats für höhere Wirksamkeit, uneingeschränkte Transparenz und erhöhte Verantwortlichkeit zu sorgen und alle Empfehlungen, die der unabhängige Sachverständige Jean Paul Jacqué in seinem Gutachten von 2014 ausgesprochen hat, in vollem Umfang umzusetzen;

37.  weist darauf hin, dass das Kosovo bislang nicht zu einem bedeutenden Transitland für die die Westbalkanroute nehmenden Flüchtlinge und Migranten geworden ist; fordert die Behörden des Kosovos nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Umgang mit den Durchreisenden dem europäischen Recht und dem Völkerrecht, darunter der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Flüchtlingskonvention von 1951, entspricht; weist erneut darauf hin, dass unter anderem im Rahmen des IPA II Finanzmittel bereitgestellt werden sollten, die in Krisenzeiten und Notlagen umgehend und wirksam mobilisiert und verwendet werden können;

38.  begrüßt, dass mehrere serbische religiöse und kulturelle Stätten, die 2004 bedauerlicherweise zerstört wurden, wie etwa die orthodoxe Kathedrale, mit öffentlichen Geldern des Kosovos wiederaufgebaut wurden; würdigt das Engagement des Kosovos für den Schutz von Kulturerbestätten und fordert die Behörden auf, unabhängig vom Status des Kosovos im Verhältnis zur UNESCO alle VN‑Übereinkommen zur Erhaltung des kulturellen Erbes auf allen Ebenen durch die Annahme einer angemessenen Strategie und entsprechender nationaler Rechtsvorschriften umzusetzen und zu gewährleisten, dass Kulturerbestätten im gesamten Kosovo angemessen geschützt und verwaltet werden; begrüßt in diesem Zusammenhang das von der EU finanzierte Programm zum Schutz und Wiederaufbau kleiner Kulturerbestätten, womit der interkulturelle und interreligiöse Dialog in allen multiethnischen Gemeinden gefördert werden soll; weist erneut darauf hin, dass der Gesetzesentwurf über die Religionsfreiheit angenommen werden muss und in diesen die einschlägigen Empfehlungen der Venedig-Kommission aufgenommen werden sollten;

39.  begrüßt mit Nachdruck die Entscheidung des Europarats, dem Kosovo ab Januar 2017 für Sitzungen mit Bezug zum Kosovo Beobachterstatus bei seiner Parlamentarischen Versammlung zu erteilen; unterstützt die Bemühungen des Kosovos, sich in die internationale Gemeinschaft zu integrieren; fordert in diesem Zusammenhang die Einbindung des Kosovos in alle einschlägigen regionalen und internationalen Organisationen und fordert Serbien nachdrücklich auf, sich in diesen Prozess nicht länger einzumischen;

40.  fordert die Behörden des Kosovos mit Nachdruck auf, eine überzeugende langfristige Energiestrategie und einen Rechtsrahmen anzunehmen, der sich auf Energieeffizienz, die Diversifizierung der Energiequellen und den Ausbau erneuerbarer Energieträger stützt; hebt hervor, dass weiterhin darauf hingearbeitet werden muss, dass die Stromnetze zuverlässig funktionieren, und der Energiesektor sowohl hinsichtlich der Sicherheits- als auch der Umweltstandards nachhaltiger gestaltet werden muss; fordert die Behörden auf, die Vereinbarung der sechs Länder des westlichen Balkans über den Ausbau des regionalen Strommarkts und zur Schaffung eines Rahmens für die künftige Zusammenarbeit mit anderen Ländern (Western Balkans 6 Memorandum of understanding on regional electricity market development and on establishing a framework for future collaboration with other countries) zu unterzeichnen; betont, dass das Kosovo im Jahr 2017 den Vorsitz in der Energiegemeinschaft führen wird, und weist die Behörden darauf hin, dass das Kosovo kraft dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft rechtlich dazu verpflichtet ist sicherzustellen, dass bis 2020 25 % seines gesamten Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird; fordert die Regierung auf, sich an die Vereinbarung über die Stilllegung des Kraftwerks Kosovo A und die Sanierung des Kraftwerks Kosovo B zu halten und die 60 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, die die EU zu diesem Zweck als IPA-Mittel bereitstellt; spricht sich dafür aus, eine Wasserkraftstrategie für den gesamten westlichen Balkan zu entwickeln;

41.  äußert Bedenken über die besorgniserregend hohe Luftverschmutzung im Kosovo, insbesondere im Stadtgebiet von Pristina, und fordert die staatlichen Stellen und die Behörden vor Ort auf, umgehend angemessene Maßnahmen zur Bewältigung dieser Notlage zu ergreifen; betont, dass die nationale Strategie zur Verbesserung der Luftqualität ordnungsgemäß umgesetzt werden muss; nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die Abfallbewirtschaftung im Kosovo nach wie vor eines der offensichtlicheren Probleme ist und dass diesem Problem in den geltenden Rechtsvorschriften nicht in vollem Umfang Rechnung getragen wird;

42.  begrüßt den Beginn des neuen Projekts für den Bau von Eisenbahnverbindungen entlang des Korridors Orient-Östliches Mittelmeer, einschließlich der neuen Bahnhöfe und der neuen Bahnstrecke im Kosovo, die die einzige Anbindung des Kosovo an die Großregion darstellt; fordert die Regierung des Kosovos auf, die Umsetzung des Projekts uneingeschränkt zu unterstützen;

43.  begrüßt die Bemühungen der Kommission, die darauf abzielen, den Stillstand bei dem seit Monaten von Serbien blockierten Stromverbund zwischen Albanien und dem Kosovo zu überwinden, und fordert eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Stromversorgern Serbiens und des Kosovos; weist Serbien darauf hin, dass die von der Energiegemeinschaft gesetzte Frist, innerhalb der die Blockade beseitigt werden sollte, am 31. Dezember 2016 abgelaufen ist;

44.  fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit allen Länder des westlichen Balkans in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Migration stehen, fortzusetzen, damit die europäischen und internationalen Normen und Standards eingehalten werden; begrüßt die bisher in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit;

45.  fordert die Kommission auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um einen echten Aussöhnungsprozess in der Region zu unterstützen, insbesondere durch die Förderung kultureller Projekte, die die jüngste Vergangenheit zum Thema haben, eines gemeinsamen und einvernehmlichen Verständnisses der Geschichte und einer öffentlichen und politischen Kultur der Toleranz, der Inklusion und der Aussöhnung;

46.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie der Regierung und dem Parlament des Kosovos zu übermitteln.

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