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Verfahren : 2016/2276(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0204/2017

Eingereichte Texte :

A8-0204/2017

Aussprachen :

PV 14/06/2017 - 20
CRE 14/06/2017 - 20

Abstimmungen :

PV 15/06/2017 - 7.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0272

Angenommene Texte
PDF 233kWORD 62k
Donnerstag, 15. Juni 2017 - Straßburg
Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt
P8_TA(2017)0272A8-0204/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2017 zu Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt (2016/2276(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Mai 2016 mit dem Titel „Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt – Chancen und Herausforderungen für Europa“ (COM(2016)0288) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0172),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ (COM(2016)0356) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0184),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel „EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 – Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“ (COM(2016)0179) und die dazugehörigen Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0108 und SWD(2016)0109),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel „Digitalisierung der europäischen Industrie – Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen“ (COM(2016)0180) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0110),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2015)0100),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel „Europäische Cloud-Initiative – Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa“ (COM(2016)0178) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0106),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2017 mit dem Titel „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ (COM(2017)0009) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2017)0002),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zur Europäischen Cloud-Initiative(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union(4),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in Bezug auf Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte (COM(2016)0399),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (COM(2016)0590),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016)0593),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“)(5),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)(6),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netzen und Informationssystemen in der Union(7) (Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste angesichts der sich verändernden Marktgegebenheiten (COM(2016)0287),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (COM(2016)0283),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte (COM(2015)0634),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 25. Mai 2016 mit dem Titel „Leitlinien zur Durchführung/Anwendung der Richtlinie 2005/29/EG über unfaire Handelspraktiken“ (SWD(2016)0163),

–  unter Hinweis auf den von der Kommission im Juni 2013 veröffentlichten Leitfaden für den IKT-Sektor zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte („ICT Sector Guide on Implementing the UN Guiding Principles on Business and Human Rights“),

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 15. September 2016 mit dem Titel „Preliminary Report on the E-commerce Sector Inquiry“ (SWD(2016)0312),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt – Chancen und Herausforderungen für Europa“(8),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gemäß Artikel 55 der Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0204/2017),

A.  in der Erwägung, dass mit dem digitalen Binnenmarkt der Zweck verfolgt wird, eine Fragmentierung durch nationale Rechtsvorschriften zu verhindern und technische, rechtliche und steuerliche Hindernisse zu beseitigen, damit Unternehmen, Bürger und Verbraucher uneingeschränkt Nutzen aus digitalen Instrumenten und Diensten ziehen können;

B.  in der Erwägung, dass sich die Arten der Kommunikation, der Zugang zu Informationen und das Verhalten von Bürgern, Verbrauchern und Unternehmen durch die Digitalisierung und die neuen Technologien verändert haben, und in der Erwägung, dass die vierte industrielle Revolution zur Digitalisierung aller Bereiche der Wirtschaft und der Gesellschaft führen wird;

C.  in der Erwägung, dass durch die zunehmende Nutzung des Internets und von mobilen Geräten neue Möglichkeiten für Unternehmen aller Größen und Modelle sowie neue und alternative Geschäftsmodelle entstehen, bei denen die Vorteile der neuen Technologien nutzbringend eingesetzt werden und der Zugang zu den weltweiten Märkten ermöglicht wird, was aber auch mit neuen Herausforderungen einhergeht;

D.  in der Erwägung, dass sich durch die kontinuierliche Entwicklung und Nutzung von Internetplattformen für eine breite Palette an Tätigkeiten, darunter gewerbliche Tätigkeiten und das Teilen von Gütern und Dienstleistungen, die Art der Interaktion von Verbrauchern und Unternehmen mit den Anbietern von Inhalten, Händlern und anderen Personen, die Güter und Dienstleistungen anbieten, verändert hat;

E.  in der Erwägung, dass Vermittler durch die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr von der Haftung für Inhalte nur dann ausgenommen sind, wenn sie weder Kenntnis von den übermittelten und/oder gehosteten Inhalten noch Kontrolle über sie haben, dass sie jedoch unverzüglich tätig werden müssen, um illegale Informationen oder Aktivitäten zu entfernen bzw. zu unterbinden oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald ihnen Rechtsverletzungen oder rechtswidrige Tätigkeiten oder Informationen bekannt werden;

F.  in der Erwägung, dass zahlreiche Online-Plattformen und Dienste der Informationsgesellschaft einen einfacheren Zugang zu Waren, Dienstleistungen und digitalen Inhalten bieten und ihre Tätigkeiten in Bezug auf Kunden und andere Akteure ausgeweitet haben;

G.  in der Erwägung, dass die Kommission eine Reihe von Bewertungen der Verbraucherschutzvorschriften und der Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen, auf die Online-Plattformen in ihrer Geschäftsbeziehung zu gewerblichen Nutzern zurückgreifen, vornimmt;

H.  in der Erwägung, dass Kreativität und Innovation die treibenden Kräfte der digitalen Wirtschaft sind und es daher unbedingt notwendig ist, die Rechte des geistigen Eigentums in hohem Maße zu schützen;

Allgemeine Einleitung

1.  begrüßt die Mitteilung mit dem Titel „Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt – Chancen und Herausforderungen für Europa“;

2.  begrüßt die verschiedenen Initiativen, die bereits im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa vorgeschlagen wurden; betont, dass Abstimmung und Kohärenz zwischen diesen Initiativen wichtig sind; ist der Ansicht, dass die Errichtung eines digitalen Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung dafür ist, die Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Schaffung hochwertiger und hochqualifizierter Arbeitsplätze sowie das Wachstum der digitalen Wirtschaft in der EU zu fördern;

3.  erkennt an, dass Online-Plattformen von Nutzen für die gegenwärtige digitale Wirtschaft und die Gesellschaft sind, indem sie die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher erweitern und neue Märkte schaffen und formen; weist jedoch darauf hin, dass Online-Plattformen neue politische und regulatorische Probleme schaffen;

4.  weist erneut darauf hin, dass zwar zahlreiche EU-Strategien für Online-Plattformen gelten, die Rechtsvorschriften in einigen Fällen jedoch nicht ordnungsgemäß durchgesetzt oder in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt werden; betont, dass die EU-Rechtsvorschriften korrekt und um- und durchgesetzt werden müssen, bevor geprüft wird, ob der geltende rechtliche Rahmen ergänzt werden muss, um hier Abhilfe zu schaffen;

5.  begrüßt die laufenden Arbeiten zur Aktualisierung und Ergänzung des geltenden rechtlichen Rahmens, um ihn an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen; ist der Auffassung, dass ein funktionierendes und attraktives Regelungsumfeld von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung des Online- und Digitalgeschäfts in der EU ist;

Definition von Plattformen

6.  erkennt an, dass es aufgrund von Faktoren wie der Vielzahl der Arten von bestehenden Online-Plattformen und der Vielfalt der Tätigkeitsbereiche, für die sie eingesetzt werden, sowie des raschen Wandels im digitalen Umfeld sehr schwierig wäre, sich auf EU-Ebene auf eine einzige, rechtserhebliche und zukunftssichere Definition von Online-Plattformen zu einigen; ist der Ansicht, dass eine einzige Definition auf EU-Ebene oder eine vereinheitlichende Herangehensweise innerhalb der EU in jedem Falle für den Erfolg der EU in der Plattformwirtschaft nicht förderlich wären;

7.  ist sich gleichzeitig darüber im Klaren, dass eine Fragmentierung des EU-Binnenmarkts durch eine starke Zunahme regionaler oder nationaler Vorschriften verhindert werden und für Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und Verbraucher gesorgt werden muss;

8.  ist deshalb der Ansicht, dass Online-Plattformen in den relevanten branchenspezifischen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene aufgrund ihrer Merkmale, ihrer Klassifizierungen und ihrer Grundlagen gemäß einem problemorientierten Ansatz abgegrenzt und definiert werden sollten;

9.  begrüßt die laufenden Arbeiten der Kommission zu Online-Plattformen, einschließlich der Konsultationen von Interessenträgern und der Durchführung einer Folgenabschätzung; ist der Ansicht, dass ein solches evidenzbasiertes Vorgehen von entscheidender Bedeutung dafür ist, ein umfassendes Verständnis in diesem Bereich zu erzielen; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage dieser gründlichen Analyse erforderlichenfalls Regulierungsmaßnahmen oder andere Maßnahmen vorzuschlagen;

10.  weist darauf hin, dass Online-Plattformen für Geschäfte zwischen Unternehmen und für Geschäfte zwischen Verbrauchern in einem sehr vielfältigen Bereich von Tätigkeiten betrieben werden, darunter der elektronische Geschäftsverkehr, Medien, Suchmaschinen, Kommunikation, Zahlungssysteme, die Bereitstellung von Arbeitskräften, Betriebssysteme, Verkehr, Werbung, die Verbreitung kultureller Inhalte, die kollaborative Wirtschaft und soziale Netze; stellt außerdem fest, dass zwar bestimmte gemeinsame Merkmale verwendet werden können, um eine Bestimmung vorzunehmen, Online-Plattformen jedoch vielfältig ausgestaltet sein können und dass zur Bestimmung ihrer jeweiligen Form viele unterschiedliche Ansätze möglich sind;

11.  weist darauf hin, dass Online-Plattformen für Geschäfte zwischen Unternehmen und für Geschäfte zwischen Verbrauchern häufig mehr oder weniger stark durch bestimmte gemeinsame Merkmale charakterisiert sind, wie unter anderem: sie werden auf mehrseitigen Märkten betrieben; Parteien, die zwei oder mehr unterschiedlichen Nutzergruppen angehören, werden in die Lage versetzt, auf elektronischem Wege miteinander in direkten Kontakt zu treten; es wird eine Wechselbeziehung zwischen verschiedenen Arten von Nutzern geschaffen; es werden auf Nutzerpräferenzen zugeschnittene Online-Dienste angeboten, die auf von den Nutzern bereitgestellten Daten beruhen; Inhalte, Waren oder Dienstleistungen, die von Dritten online angeboten oder ins Netz gestellt werden, werden klassifiziert oder referenziert, beispielsweise mithilfe computergestützter Algorithmen; mehrere Parteien werden miteinander in Kontakt gebracht, mit dem Ziel, eine Ware zu verkaufen, eine Dienstleistung zu erbringen oder Inhalte, Informationen, Waren oder Dienstleistungen auszutauschen oder zu teilen;

12.  hebt hervor, dass es von entscheidender Wichtigkeit ist, dass die Methoden klargestellt werden, mit denen Entscheidungen auf der Grundlage von Algorithmen getroffen werden, und dass die Transparenz im Hinblick auf die Nutzung dieser Algorithmen gefördert wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, das Potenzial für Fehler und Verzerrungen bei der Nutzung von Algorithmen zu untersuchen, um jede Art von Diskriminierung beziehungsweise unlautere Verfahrensweisen und Verstöße gegen den Schutz der Privatsphäre zu verhindern;

13.  ist jedoch die Auffassung, dass angesichts der zunehmenden Vielzahl von Online-Plattformen für Geschäfte zwischen Unternehmen, die für die Entwicklung des industriellen Internets entscheidend sind, darunter etwa cloudbasierte Dienste oder Datenaustauschplattformen, die die Kommunikation zwischen Produkten des Internets der Dinge ermöglichen, eine klare Unterscheidung zwischen Plattformen, die Geschäften zwischen Unternehmen und Verbrauchern dienen, und Plattformen, die für Geschäfte zwischen verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden, getroffen werden sollte; fordert die Kommission auf, Hindernisse im Binnenmarkt, durch die das Wachstum dieser Plattformen behindert wird, zu beseitigen;

Förderung des nachhaltigen Wachstums von Online-Plattformen in der EU

14.  weist darauf hin, dass Online-Plattformen das Internet als Interaktionsmedium nutzen und als Vermittler zwischen den Parteien dienen, zum Vorteil von Nutzern, Verbrauchern und Unternehmen, indem sie den Zugang zu den weltweiten Märkten eröffnen; weist darauf hin, dass Online-Plattformen dazu beitragen können, das Angebot von und die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Stimmung in der Gemeinschaft und von gemeinsam genutztem Zugang, Reputation und Vertrauen anzupassen;

15.  weist darauf hin, dass Online-Plattformen und Online-Apps, von denen ein großer Teil das Werk europäischer App-Entwickler ist, Nutzen aus der enormen und stets weiter zunehmenden Zahl von mobilen Geräten, PC, Laptops und anderen Computern mit Netzanbindung ziehen und zunehmend auf diesen Geräten vorhanden sind;

16.  vertritt die Auffassung, dass ausreichenden Investitionen für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen und anderer digitaler Infrastruktur höchste Priorität einzuräumen ist, damit die Konnektivitätsziele der Gigabit-Gesellschaft erreicht werden, da dieser Aufbau von grundlegender Bedeutung dafür ist, dass die Bürger und die Unternehmen Nutzen aus den Vorteilen der Entwicklung der 5G-Technologie ziehen können und die Konnektivität in sämtlichen Mitgliedstaaten umfassend sichergestellt ist;

17.  hebt hervor, dass sich der Zugang zu neuen Dienstleistungen, einschließlich Online-Plattformen, durch die immer stärker verbreitete Nutzung von intelligenten Geräten wie Smartphones und Tablets noch mehr ausgeweitet und verbessert hat, wodurch sich ihre Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft – insbesondere bei jungen Menschen, aber zunehmend in allen Altersgruppen – erweitert hat; weist darauf hin, dass sich die Digitalisierung mit der rasanten Entwicklung des Internets der Dinge, über das bis zum Jahr 2020 Schätzungen zufolge 25 Milliarden Objekte verbunden sein werden, weiter beschleunigen wird;

18.  ist der Auffassung, dass Zugang zu Online-Plattformen über hochwertige technische Lösungen für alle Bürger und Unternehmen wichtig ist – nicht nur für jene, die schon heute im Internet aktiv sind; betont, dass das Entstehen einer Kluft, die sich unter Umständen aus fehlenden Kenntnissen im digitalen Bereich oder einem ungleichen Zugang zu Technologie ergeben kann, verhindert werden muss; betont, dass ein engagiertes Vorgehen im Hinblick auf die Entwicklung digitaler Kompetenzen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene erforderlich ist;

19.  macht auf die rasche Entwicklung der Märkte für Online-Plattformen aufmerksam, die eine neue Vertriebsmöglichkeit für Waren und Dienstleistungen bieten; erkennt den weltweiten und grenzüberschreitenden Charakter dieser Märkte an; weist darauf hin, dass den Verbrauchern auf den weltweiten Märkten für Online-Plattformen eine breite Palette an Wahlmöglichkeiten und ein funktionierender Preiswettbewerb geboten werden; weist darauf hin, dass die grenzüberschreitende Dimension von Online-Plattformen durch die Einigung über die Abschaffung der Roaming-Gebühren („Roam like at home“) vorangebracht wird, da die Nutzung von Online-Diensten erschwinglicher wird;

20.  weist darauf hin, dass Online-Plattformen eine wachsende Rolle beim Austausch von und dem Zugang zu Nachrichten und anderen Informationen spielen, die für die Bürger nützlich sind und einen hohen Wert für das Funktionieren der Demokratie haben; ist der Ansicht, dass Online-Plattformen auch als Grundlage für E-Governance fungieren können;

21.  fordert die Kommission auf, das Wachstum von Online-Plattformen und neugegründeten Unternehmen in der EU weiterhin zu fördern und ihre Fähigkeit zu stärken, zu wachsen und im weltweiten Wettbewerb zu bestehen; fordert die Kommission auf, ihre innovationsfreundliche Politik in Bezug auf Online-Plattformen fortzusetzen, damit der Markteintritt erleichtert wird; bedauert, dass der Anteil der EU an der Marktkapitalisierung von Online-Plattformen niedrig ist; betont, dass es wichtig ist, die Hindernisse für den reibungslosen grenzüberschreitenden Betrieb von Online-Plattformen, durch die das Funktionieren des digitalen EU-Binnenmarkts beeinträchtigt wird, abzubauen; hebt hervor, wie wichtig Nichtdiskriminierung ist, und betont, dass ein einfacher Wechsel zwischen Plattformen, die austauschbare Dienstleistungen anbieten, ermöglicht werden muss;

22.  betont, dass ein offenes Umfeld, einheitliche Vorschriften, ausreichende Konnektivität, die Interoperabilität bestehender Anwendungen und offene Standards Faktoren von grundlegender Bedeutung sind;

23.  erkennt an, dass Online-Plattformen für KMU und Unternehmensneugründungen erhebliche Vorteile bieten können; weist darauf hin, dass Online-Plattformen als erster Schritt für kleine Unternehmen, die im Internet tätig werden und Online-Vertriebskanäle nutzen möchten, oft am einfachsten und am besten geeignet sind; weist darauf hin, dass Online-Plattformen KMU und neugegründete Unternehmen den Zugang zu den weltweiten Märkten ermöglichen, ohne dass ausufernde Investitionen in den Aufbau kostspieliger digitaler Infrastruktur getätigt werden müssen; unterstreicht, wie wichtig Transparenz und ein fairer Zugang zu Plattformen sind, und erinnert daran, dass die unternehmerische Freiheit durch die zunehmende marktbeherrschende Stellung einiger Online-Plattformen nicht gemindert werden sollte;

24.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen Vorrang einzuräumen, durch die ermöglicht wird, dass neu gegründete Unternehmen und Online-Plattformen in der EU entstehen und wachsen können; betont, dass die Förderung der Finanzierung von Unternehmensneugründungen und von Investitionen in diese Unternehmen unter Nutzung sämtlicher bestehenden Finanzierungsinstrumente, insbesondere durch den Zugang zu Risikokapital, durch andere Kanäle wie Banken oder öffentliche Mittel oder durch alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Crowd-Finanzierung und Crowd-Investitionen, von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung von Online-Plattformen in der EU ist;

25.  weist darauf hin, dass eine Reihe von Online-Plattformen die kollaborative Wirtschaft ermöglicht und zu ihrem Wachstum in der EU beiträgt; begrüßt die Mitteilung der Kommission zur kollaborativen Wirtschaft und betont, dass es sich dabei um einen ersten Schritt hin zu einer umfangreicheren EU-Strategie in diesem Bereich handeln sollte, durch die die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle gefördert wird; betont, dass mittels dieser neuen Geschäftsmodelle Arbeitsplätze geschaffen werden, das Unternehmertum gefördert wird, den Bürgern und Verbrauchern neue Dienstleistungen, erweiterte Wahlmöglichkeiten und erschwingliche Preise geboten werden und für Flexibilität und neue Möglichkeiten gesorgt wird, wobei jedoch auch Herausforderungen und Risiken für Arbeitnehmer entstehen können;

26.  hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten in den letzten Jahrzehnten Fortschritte bei den Arbeits- und Sozialnormen und den Sozialschutzsystemen erzielt haben, und betont, dass die Weiterentwicklung der sozialen Dimension auch im digitalen Zeitalter sichergestellt werden muss; weist darauf hin, dass die zunehmende Digitalisierung Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte, die Neudefinierung von Arbeitsplätzen und die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen hat; weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften sicherzustellen und die geltenden Rechtsvorschriften korrekt durchzusetzen, damit die Systeme der sozialen Sicherheit und die Qualität der Beschäftigung weiter gefördert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und anderen relevanten Interessenträgern zu beurteilen, ob die geltenden Rechtsvorschriften einschließlich der Systeme der sozialen Sicherheit modernisiert werden müssen, damit der technologischen Entwicklung Rechnung getragen und gleichzeitig der Schutz der Arbeitnehmer sichergestellt wird, menschenwürdige Arbeitsbedingungen sichergestellt werden und ein allgemeiner Nutzen für die Gesellschaft insgesamt erzeugt wird;

27.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für die ausreichende soziale Absicherung von Selbstständigen zu sorgen, zumal Selbstständige zu den wichtigsten Akteuren des digitalen Arbeitsmarktes zählen; fordert die Mitgliedstaaten auf, erforderlichenfalls neue Schutzmechanismen zu entwickeln, damit ein angemessener Schutz der bei Online-Plattformen beschäftigten Arbeitnehmer sowie Nichtdiskriminierung und die Gleichstellung der Geschlechter sichergestellt sind, und auf EU-Ebene bewährte Verfahren auszutauschen;

28.  weist darauf hin, dass Online-Gesundheitsplattformen einen Beitrag zur Innovationstätigkeit leisten können, indem dort relevantes Wissen entsteht und von engagierten Verbrauchern an ein innovativ tätiges Gesundheitswesen übermittelt wird; betont, dass neue Innovationsplattformen an der Planung und Gestaltung der nächsten Generation innovativer Gesundheitsprodukte beteiligt sein werden, damit diese Produkte dem derzeit ungedeckten Bedarf genau entsprechen;

Klarstellung der Haftung von Vermittlern

29.  weist darauf hin, dass die gegenwärtige EU-Regelung der begrenzten Haftung von Vermittlern eines der Probleme ist, das von bestimmten Interessenträgern in der laufenden Debatte über Online-Plattformen vorgebracht wird; weist darauf hin, dass die Konsultation zum Rechtsrahmen für Plattformen ergeben hat, dass ein gewisses Maß an Unterstützung für den in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr festgelegten Rahmen besteht, aber bestimmte Mängel bei seiner Durchsetzung beseitigt werden müssen; ist deshalb der Ansicht, dass die Haftungsregelung weiter klargestellt werden sollte, da sie eine wichtige Säule der digitalen Wirtschaft in der EU ist; ist der Ansicht, dass Leitlinien der Kommission für die Umsetzung der Regelung für die Haftung von Vermittlern erforderlich sind, damit die Online-Plattformen ihrer Verantwortung gerecht werden, die Haftungsvorschriften einhalten, für mehr Rechtssicherheit sorgen und das Vertrauen der Nutzer stärken können; fordert die Kommission auf, in diesem Sinne weitere Schritte zu erarbeiten, und weist darauf hin, dass Plattformen, die keine neutrale Rolle gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr spielen, den Haftungsausschluss nicht in Anspruch nehmen können;

30.  betont, dass heute durch Dienste wie beispielsweise Plattformdiensten mit von Nutzern hochgeladenen Inhalten oder der Zusammenstellung von Inhalten („Content Aggregation“) zwar mehr Kreativinhalte konsumiert werden als je zuvor, die Einnahmen der Kreativwirtschaft allerdings nicht im gleichen Maße gestiegen sind; betont, dass als einer der Hauptgründe dafür eine Wertverlagerung angeführt wird, die entstanden ist, weil in Bezug auf den Status dieser Online-Dienste nach dem Urheberrecht und den Rechtsvorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr keine Klarheit herrscht; betont, dass ein unfairer Markt geschaffen wurde, wodurch die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts und seiner zentralen Marktteilnehmer, der Kultur- und Kreativwirtschaft, gefährdet wird;

31.  begrüßt die Absicht der Kommission, Leitlinien zur Haftung von Vermittlern herauszugeben, da es hinsichtlich der geltenden Bestimmungen und ihrer Umsetzung in einigen Mitgliedstaaten in gewissem Umfang an Klarheit mangelt; ist der Ansicht, dass das Vertrauen der Nutzer in Online-Dienste durch diese Leitlinien gestärkt wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Vorschläge vorzulegen; fordert die Kommission auf, auf die Unterschiede in der Regulierung des Online- und des Offline-Bereichs aufmerksam zu machen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für vergleichbare Dienstleistungen im Online- und im Offline-Bereich zu schaffen, wo dies notwendig und möglich ist, und dabei den Besonderheiten der beiden Bereiche, der gesellschaftlichen Entwicklung, der Notwendigkeit von mehr Transparenz und Rechtssicherheit und dem Erfordernis, Innovationen nicht zu behindern, Rechnung zu tragen;

32.  ist der Ansicht, dass digitale Plattformen dazu dienen, einen breiteren Zugang zu kulturellen und kreativen Werken zu schaffen, und der Kultur- und Kreativwirtschaft hervorragende Möglichkeiten bieten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln; hebt hervor, dass geprüft werden sollte, wie dieser Prozess mit mehr Rechtssicherheit und Achtung der Rechteinhaber einhergehen kann; unterstreicht, wie wichtig es ist, für Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen; ist diesbezüglich der Ansicht, dass der Schutz der Rechteinhaber im Rahmen des Urheberrechts und der Rechte des geistigen Eigentums erforderlich ist, damit die Anerkennung von Werten sichergestellt und Innovation, Kreativität, Investitionen und die Produktion von Inhalten zu angeregt werden;

33.  fordert die Online-Plattformen auf, Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Online-Inhalte zu intensivieren; begrüßt die laufenden Arbeiten an der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und die Absicht der Kommission, Maßnahmen für Videoplattformen zum Schutz von Minderjährigen und zur Entfernung von Inhalten mit hetzerischen Äußerungen vorzuschlagen; weist darauf hin, dass nicht auf Inhalte Bezug genommen wird, die zum Terrorismus aufstacheln; fordert, dass der Verhinderung von Mobbing und Gewalt gegen schutzbedürftige Personen besondere Aufmerksamkeit zuteil wird;

34.  ist der Ansicht, dass die Haftungsregeln für Online-Plattformen ermöglichen sollten, Probleme im Zusammenhang mit illegalen Inhalten und Erzeugnissen wirksam anzugehen, indem beispielsweise die gebotene Sorgfalt unter Wahrung einer ausgewogenen und innovationsfreundlichen Vorgehensweise angewandt wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Verfahren zur Meldung und Entfernung festzulegen und weiter klarzustellen und Leitlinien für freiwillige Maßnahmen zum Umgang mit diesen Inhalten herauszugeben;

35.  betont, dass Maßnahmen gegen die Verbreitung von Falschmeldungen („Fake News“) ergriffen werden müssen; fordert die Online-Plattformen auf, den Nutzern Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie Falschmeldungen so anprangern können, dass andere Nutzer darüber informiert werden können, dass der Wahrheitsgehalt der Inhalte strittig ist; weist gleichzeitig darauf hin, dass der freie Austausch von Meinungen eine der Grundlagen der Demokratie ist und dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre auch in den sozialen Medien gilt; betont die Bedeutung der freien Presse für die Versorgung der Bürger mit verlässlichen Informationen;

36.  fordert die Kommission auf, die derzeitige Lage und den geltenden Rechtsrahmen im Hinblick auf Falschmeldungen gründlich zu analysieren und zu prüfen, ob sich die Verbreitung gefälschter Inhalte durch legislative Maßnahmen begrenzen lässt;

37.  betont, dass die Online-Plattformen gegen illegale Waren und Inhalte und unfaire Praktiken (z. B. den Weiterverkauf von Veranstaltungskarten zu Wucherpreisen) vorgehen müssen, indem Maßnahmen zur Regulierung, ergänzt durch Maßnahmen zur wirksamen Selbstregulierung (z. B. klare Nutzungsbedingungen und geeignete Mechanismen zur Ermittlung von Wiederholungstätern oder die Einrichtung spezieller Arbeitsgruppen zur Moderierung von Inhalten und die Rückverfolgung gefährlicher Produkte) bzw. hybride Maßnahmen ergriffen werden;

38.  begrüßt den Verhaltenskodex der Wirtschaft zur Bekämpfung illegaler Hetze, der 2016 angenommen wurde und von der Kommission unterstützt wird, und fordert die Kommission auf, geeignete und angemessene Instrumente für Online-Plattformen zu entwickeln, mit deren Hilfe illegale Waren und Inhalte erkannt und entfernt werden können;

39.  ist der Ansicht, dass die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und der Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit im Hinblick auf das Dateneigentum von grundlegender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass häufig Anreize für die Nutzer bestehen, ihre Daten auf Online-Plattformen auszutauschen; betont, dass die Nutzer genau über die Art der erfassten Daten und die Art ihrer Verwendung informiert werden müssen; unterstreicht, dass die Nutzer unbedingt die Kontrolle über die Erfassung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten haben müssen; betont, dass auch die Option existieren sollte, keine personenbezogenen Daten weiterzugeben; weist darauf hin, dass das „Recht auf Vergessenwerden“ auch auf Online-Plattformen gilt; fordert die Online-Plattformen auf, sicherzustellen, dass die Anonymität gewahrt wird, wenn personenbezogene Daten von Dritten verarbeitet werden;

40.  fordert die Kommission auf, die Überprüfung der Frage, ob formale Melde- und Abhilfeverfahren als aussichtsreicher Weg, die Haftungsregelung EU-weit auf harmonisierte Weise zu stärken, erforderlich sind, zügig abzuschließen;

41.  legt der Kommission nahe, ihren praktischen Leitfaden für die Marktüberwachung von online vertriebenen Produkten so schnell wie möglich vorzulegen;

Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen

42.  fordert die Kommission auf, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter von Online-Plattformdiensten und für andere Dienste, mit denen sie im Wettbewerb stehen, sicherzustellen, einschließlich Diensten für Geschäfte zwischen Unternehmen und für Geschäfte zwischen Verbrauchern; betont, dass Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung für eine florierende digitale Wirtschaft ist; weist darauf hin, dass sich der Wettbewerbsdruck von Wirtschaftszweig zu Wirtschaftszweig sowie zwischen den verschiedenen Akteuren innerhalb eines Wirtschaftszweigs unterscheidet; macht deshalb darauf aufmerksam, das Pauschallösungen kaum angemessen sind; ist der Ansicht, dass bei maßgeschneiderten Lösungen und Regulierungsmaßnahmen, die vorgeschlagen werden, die besonderen Merkmale der Plattformen berücksichtigt werden müssen, damit für einen fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen gesorgt ist;

43.  macht darauf aufmerksam, dass sich die Größe von Online-Plattformen zwischen multinationalen Unternehmen und Kleinstunternehmen bewegt; betont, dass ein fairer und funktionierender Wettbewerb zwischen Online-Plattformen wichtig ist, damit die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher erweitert werden und die Entstehung von Monopolen oder marktbeherrschenden Stellungen, die durch den Missbrauch von Marktmacht zu Marktverzerrungen führen, verhindert wird; betont, dass der Wechsel zwischen Online-Plattformen und -diensten erleichtert werden muss, da diese Maßnahme von grundlegender Bedeutung dafür ist, dass Marktversagen und Lock-In-Situationen verhindert werden;

44.  weist darauf hin, dass es durch die Online-Plattformen bei dem stark regulierten herkömmlichen Geschäftsmodell zu einem Wandel kommt; unterstreicht, dass im Mittelpunkt möglicher Reformen des bestehenden Regelungsrahmens die Harmonisierung der Vorschriften und die Verringerung der regulatorischen Fragmentierung stehen sollten, damit bei Aufrechterhaltung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ein offener und durch Wettbewerb gekennzeichneter Markt für Online-Plattformen sichergestellt wird; betont, dass es nicht zu einer Überregulierung kommen darf und dass der REFIT-Prozess fortgeführt und der Grundsatz einer besseren Rechtsetzung weiter umgesetzt werden muss; betont, dass der Technologieneutralität und der Kohärenz zwischen den Vorschriften, die – soweit dies erforderlich und möglich ist – online und offline in vergleichbaren Situationen gelten, große Bedeutung zukommt; betont, dass durch die Rechtssicherheit der Wettbewerb, Investitionen und Innovationen begünstigt werden;

45.  unterstreicht, dass Investitionen in die Infrastruktur von städtischen und ländlichen Gebieten wichtig sind; betont, dass ein fairer Wettbewerb für Investitionen in hochwertige Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste sorgt; betont, dass das Angebot und die Nutzung von Online-Plattform-Diensten durch einen erschwinglichen Zugang zu einer zuverlässigen Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur, darunter ultraschnelle Breitband- und Telekommunikationsnetze, und deren vollständige Einrichtung gefördert werden; betont, dass die Netzneutralität und der faire und diskriminierungsfreie Zugang zu Online-Plattformen eine Vorbedingung für Innovationen und einen durch wirklichen Wettbewerb gekennzeichneten Markt sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Finanzierungsprogramme für entsprechende Initiativen, durch die der Prozess der Digitalisierung gefördert wird, zu vereinfachen, damit der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI), die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), Horizont 2020 und die Beiträge aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten leichter genutzt werden können; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten zu bewerten, die öffentlich-private Partnerschaften und gemeinsame Technologieinitiativen bieten;

46.  fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, einen harmonisierten Ansatz für das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Gegendarstellung und Unterlassungsansprüche für Nutzer von Onlineplattformen einzuführen;

47.  fordert die Kommission auf, einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Hinblick auf Schadenersatzansprüche gegen Plattformen aufgrund der Verbreitung von verunglimpfenden Meldungen, durch die der Nutzer dauerhaft geschädigt wird, zu schaffen;

Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position

48.  unterstreicht, dass das Vertrauen der Nutzer in Online-Plattformen, eine verbesserte Transparenz, gleiche Wettbewerbsbedingungen, der Schutz personenbezogener Daten, eine bessere Kontrolle über Werbung und andere automatisierte Systeme und die Einhaltung sämtlicher anwendbaren Rechtsvorschriften und die Wahrung der berechtigten Interessen der Nutzer seitens der Online-Plattformen unabdingbare Voraussetzungen für den Erfolg des Internets der Zukunft sind;

49.  betont, dass Transparenz im Zusammenhang mit der Abfrage und Verarbeitung von Daten wichtig ist, und ist der Ansicht, dass die Online-Plattformen die Bedenken der Nutzer auf geeignete Weise ausräumen müssen, indem sie die Einwilligung der Nutzer ordnungsgemäß im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung einholen und sie besser und eindeutiger darüber informieren, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden und wie diese Daten weitergegeben und im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften für den Datenschutz verwendet werden, und den Nutzern zugleich die Möglichkeit einräumen, ihre Einwilligung zu einzelnen Bestimmungen zurückzuziehen, ohne ihren uneingeschränkten Zugang zu einem Dienst zu verlieren;

50.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um für die uneingeschränkte Achtung des Rechts der Bürger auf Schutz der Privatsphäre und Schutz ihrer personenbezogenen Daten im digitalen Umfeld Sorge zu tragen; erachtet es als besonders wichtig, die Datenschutz-Grundverordnung ordnungsgemäß durchzuführen und so sicherzustellen, dass der Grundsatz des Datenschutzes durch Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen uneingeschränkt Anwendung findet;

51.  weist darauf hin, dass es immer wichtiger wird, die Probleme im Zusammenhang mit dem Datenzugriff, dem Dateneigentum und der Datenhaftung zu lösen, und fordert die Kommission auf, die diesbezügliche Bewertung des gegenwärtigen Rechtsrahmens fortzusetzen;

52.  unterstreicht, dass der grenzüberschreitende Charakter von Online-Plattformen einen großen Vorteil bei der Entwicklung des digitalen Binnenmarkts darstellt, jedoch auch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten erfordert; fordert die bestehenden Verbraucherschutzdienste und -mechanismen auf, zusammenzuarbeiten und für einen wirksamen Schutz der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Betrieb von Online-Plattformen führen zu sorgen; weist außerdem darauf hin, wie wichtig in diesem Zusammenhang die Verordnung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung und Zusammenarbeit im Verbraucherschutz ist; begrüßt die Absicht der Kommission, im Rahmen der REFIT-Überprüfung der EU-Verbraucher- und Vermarktungsrechtsvorschriften im Jahre 2017 weiter zu prüfen, ob zusätzlicher Bedarf an einer Aktualisierung der bestehenden Verbraucherschutzvorschriften in Bezug auf Plattformen besteht;

53.  fordert die Betreiber von Online-Plattformen auf, den Kunden klare, vollständige und faire Geschäftsbedingungen zu bieten und diese Geschäftsbedingungen, die Art der Datenverarbeitung, die rechtlichen und gewerblichen Garantien und eventuelle Kosten unter Verzicht auf komplexe technische Verfahren nutzerfreundlich zugänglich zu machen, damit der Verbraucherschutz verbessert wird und Vertrauen und Verständnis der Verbraucherrechte gestärkt werden, was eine unverzichtbare Vorbedingung für den Erfolg von Online-Plattformen ist;

54.  weist darauf hin, dass auf Online-Plattformen nicht nur für Geschäfte zwischen Unternehmen, sondern auch für Beziehungen zwischen Verbrauchern hohe Standards für Verbraucherschutz erforderlich sind;

55.  fordert vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Beschwerden über eine Reihe von Plattformen und angesichts der diesbezüglichen Untersuchungen der Kommission eine Bewertung der aktuellen Rechtsvorschriften und Selbstregulierungsmechanismen, um festzustellen, ob die Benutzer, Verbraucher und Unternehmen durch sie angemessen geschützt werden;

56.  betont, dass es wichtig ist, den Nutzern klar, unvoreingenommen und transparent mitzuteilen, welche Kriterien bei der Filterung, der Klassifizierung, dem Sponsoring, der Personalisierung und der Überprüfung der ihnen präsentierten Informationen angewendet werden; betont, dass zwischen gesponserten und anderen Inhalten klar unterschieden werden muss;

57.  fordert die Kommission auf, bestimmte Probleme im Zusammenhang mit den Bewertungssystemen der Plattformen anzugehen, so beispielsweise gefälschte Kundenbewertungen und die Löschung negativer Bewertungen, wodurch Wettbewerbsvorteile erzielt werden sollen; betont, dass die Bewertungen zuverlässiger und nützlicher für die Verbraucher werden müssen und dass sichergestellt werden muss, dass die Plattformen die geltenden Verpflichtungen erfüllen und in diesem Sinne Maßnahmen gegen Praktiken wie freiwillige Systeme ergreifen; begrüßt die Leitlinien für die Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken;

58.  fordert die Kommission auf zu untersuchen, ob Kriterien und Schwellenwerte eingeführt werden müssen, anhand deren die Bedingungen für eine weitere Marktüberwachung von Online-Plattformen festgelegt werden können, und die Online-Plattformen anzuleiten, damit sie die geltenden Verpflichtungen rasch und leichter erfüllen und die Leitlinien befolgen, insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes und der Wettbewerbsvorschriften;

59.  betont, dass die Rechte der Autoren und Urheber auch im digitalen Zeitalter geschützt werden müssen, und weist auf die Bedeutung der Kreativwirtschaft für Beschäftigung und Wirtschaft in der EU hin; fordert die Kommission auf, die gegenwärtige Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums(9) zu bewerten, damit der vorsätzliche Missbrauch von Berichtsverfahren verhindert und sichergestellt wird, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette, einschließlich Vermittlern wie z. B. Internetdienstanbietern, angesichts der Tatsache, dass die Fälschung von Produkten eine Gefahr für die Verbraucher darstellt, wirksamer gegen Produktfälschungen vorgehen können, indem sie vorausschauende, angemessene und wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und zur Verhinderung der Werbung für gefälschte Waren und deren Verbreitung ergreifen;

60.  betont, dass es notwendig ist, wieder ein Gleichgewicht zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Wertschöpfung aus geistigem Eigentum herzustellen, insbesondere auf Plattformen zur Verbreitung von geschützten audiovisuellen Inhalten;

61.  fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen den Plattformen und den Rechteinhabern, mit der eine ordnungsgemäße Freigabe der Urheberrechte sichergestellt und gegen die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Internet vorgegangen wird; weist darauf hin, dass solche Verletzungen ein ernstzunehmendes Problem darstellen können, und zwar nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher, die dafür sensibilisiert werden müssen, dass der illegale Handel mit gefälschten Produkten Realität ist; fordert daher erneut, dass den einschlägigen Zahlungsdiensten der Ansatz der Verfolgung der Geldflüsse bei zum Einsatz kommt, um Fälschern die Mittel zur Ausübung ihrer Wirtschaftstätigkeit zu entziehen; unterstreicht, dass eine Überarbeitung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zusammen mit einer korrekten Anwendung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr das geeignete Mittel sein könnte, um für ein hohes Niveau der Zusammenarbeit zwischen Plattformen, Nutzern und allen anderen Wirtschaftsteilnehmern zu sorgen;

62.  fordert die Kommission auf, die bereits gestartete Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Verkäufen zwischen Verbrauchern weiter zu fördern, ihre Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und zu überwachen, ob die Händler ihrer Verpflichtung nachkommen sowie einen Link zu dieser Plattform auf ihrer Website zu veröffentlichen, damit die zunehmenden Beschwerden gegen verschiedene Online-Plattformen angegangen werden können;

Stärkung des Vertrauens im Online-Bereich und Förderung von Innovationen

63.  unterstreicht, dass die wirksame Durchsetzung des Datenschutzes und der Rechte der Verbraucher auf Online-Märkten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und der Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit sowohl für die Politik als auch für die Unternehmen vorrangige Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens sind; betont, dass der Verbraucherschutz und der Datenschutz eine Reihe von Maßnahmen und technischen Instrumenten in den Bereichen Schutz der Privatsphäre im Online-Umfeld sowie Internet- und Cybersicherheit erfordern; unterstreicht die Bedeutung der Transparenz im Zusammenhang mit der Abfrage von Daten und der Sicherheit von Zahlungen;

64.  weist darauf hin, dass Online-Zahlungen einen hohen Grad an Transparenz bieten, der zum Schutz der Rechte von Verbrauchern und Unternehmern und zur Verringerung der Betrugsgefahr beiträgt; begrüßt außerdem neue innovative alternative Zahlungsarten, wie z. B. virtuelle Währungen und elektronische Brieftaschen („E-Wallets“); weist darauf hin, dass durch die Transparenz der Vergleich von Preisen und Transaktionskosten erleichtert und die Rückverfolgbarkeit von wirtschaftlichen Transaktionen verbessert wird;

65.  betont, dass ein faires, planungssicheres und innovationsförderndes Umfeld sowie Investitionen in Forschung, Entwicklung und Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern von grundlegender Bedeutung für das Hervorbringen von neuen Ideen und Innovationen sind; unterstreicht, dass Open Data und offene Standards wichtig für die Entwicklung neuer Online-Plattformen und für Innovationen sind; weist darauf hin, dass 2018 die Überprüfung der Umsetzung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors(10) ansteht; weist darauf hin, dass offene, moderne und gemeinsam genutzte Testumgebungen und offene Schnittstellen für die Anwendungsprogrammierung ein Aktivposten für die EU sein können;

66.  betont, dass ein engagiertes Vorgehen seitens der Kommission und insbesondere seitens der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Entwicklung von Kompetenzen im digitalen Bereich erforderlich ist, damit hochqualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen – eine Voraussetzung für die Gewährleistung einer hohen Beschäftigungsquote unter fairen Bedingungen in der gesamten EU – und dem „digitalen Analphabetismus“, der ein Grund für die digitale Kluft und für digitale Ausgrenzung ist, ein Ende gesetzt wird; unterstreicht deshalb, dass die Kompetenzen im digitalen Bereich unbedingt entwickelt bzw. verbessert werden müssen und dass dafür umfangreiche Investitionen in Bildung und lebenslanges Lernen erforderlich sind;

67.  ist der Ansicht, dass Plattformen, auf denen eine bedeutende Zahl von geschützten Werken gespeichert ist und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, Lizenzvereinbarungen mit den jeweiligen Rechteinhabern abschließen sollten, es sei denn, sie sind nicht aktiv und fallen somit in den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 14 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, mit dem Ziel, einen fairen Anteil des Gewinns mit den Verfassern, Urhebern und jeweiligen Rechteinhabern zu teilen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass in solchen Lizenzvereinbarungen und bei deren Umsetzung darauf zu achten ist, dass die Nutzer ihre Grundrechte wahrnehmen können;

Achtung der Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Einhaltung des EU-Wettbewerbsrechts

68.  begrüßt die Maßnahmen der Kommission zur besseren Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im digitalen Bereich und betont, dass angesichts des raschen Wandels im digitalen Sektor Beschlüsse in Wettbewerbsangelegenheiten zügig gefasst werden müssen; weist jedoch darauf hin, dass das EU-Wettbewerbsrecht in verschiedener Hinsicht an den digitalen Bereich angepasst werden muss, damit es seinen Zweck erfüllen kann;

69.  ist besorgt über problematische unfaire Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen, die von einigen Online-Plattformen verfolgt werden, wie mangelnde Transparenz (z. B. bei den Suchergebnissen, der Verarbeitung von Daten oder der Preisgestaltung), einseitige Änderungen von Geschäftsbedingungen, Förderung von beworbenen oder gesponserten Ergebnissen bei gleichzeitig abnehmender Sichtbarkeit von nicht bezahlten Ergebnissen, möglicherweise unfaire Geschäftsbedingungen, z. B. für Zahlungslösungen, und ein möglicher Missbrauch der zweifachen Rolle von Plattformen als Vermittler und Wettbewerber; weist darauf hin, dass diese zweifache Rolle Betreibern von Online-Plattformen als wirtschaftlicher Anreiz dienen kann, zugunsten ihrer eigenen Produkte und Dienste auf diskriminierende Weise zu handeln und diskriminierende Bedingungen für Geschäfte zwischen Unternehmen einzuführen; fordert die Kommission in diesem Sinne auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen;

70.  fordert die Kommission auf, einen wachstumsorientierten, verbraucherfreundlichen, zielgerichteten Rechtsrahmen für die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen vorzuschlagen, der auf den Grundsätzen beruht, Missbrauch von Marktmacht zu verhindern, und dafür zu sorgen, dass Plattformen, die als Zugangspunkt für einen nachgelagerten Markt dienen, nicht zu Gatekeepern werden; ist der Ansicht, dass mit einem derartigen Rechtsrahmen die Verbraucher geschützt und Wettbewerb und Innovation gefördert würden; empfiehlt ferner, dass dieser Rahmen technologieneutral ist und dass damit bestehende Risiken eingedämmt werden können, z. B. auf dem Markt für Betriebssysteme für mobile Geräte, aber auch künftige Risiken in Verbindung mit neuen internetgestützten Technologien wie dem Internet der Dinge oder künstlicher Intelligenz, durch die die Stellung der Plattformbetreiber zwischen Online-Unternehmen und Verbrauchern noch weiter gestärkt wird;

71.  begrüßt die gezielte Bestandsaufnahme von Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen, die bis zum Frühjahr 2017 von der Kommission durchgeführt werden soll, und fordert, dass wirksame Maßnahmen zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs ergriffen werden;

72.  unterstreicht, dass dort, wo dies angebracht ist, durch das EU-Wettbewerbsrecht und die Behörden gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden müssen, einschließlich hinsichtlich des Verbraucherschutzes und von Steuerangelegenheiten;

73.  weist auf die jüngsten Enthüllungen hin, die unter anderem große Unternehmen im digitalen Bereich und ihre Steuerplanungspraktiken in der EU betreffen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission im Kampf gegen Steuerumgehung und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, weitere Reformen vorzuschlagen, durch die Steuerumgehungspraktiken in der EU Einhalt geboten wird; fordert Maßnahmen, mit denen dafür gesorgt wird, dass alle Unternehmen, einschließlich digitaler Unternehmen, ihre Steuern in den Mitgliedstaaten zahlen, in denen sie ihre Gewinne erzielen;

74.  weist auf die Unterschiede im Rechtsumfeld in den 28 Mitgliedstaaten und die Besonderheiten des digitalen Sektors hin, in dem die physische Anwesenheit eines Unternehmens in dem jeweiligen Marktland häufig nicht erforderlich ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Mehrwertsteuersysteme gemäß dem Bestimmungslandprinzip anzupassen(11);

Die Stellung der EU in der Welt

75.  weist darauf hin, dass die Präsenz der EU auf dem Weltmarkt bedauerlicherweise nur schwach ausgeprägt ist, insbesondere aufgrund der gegenwärtigen Fragmentierung des digitalen Marktes, der Rechtsunsicherheit, des Mangels an Finanzierungsquellen und der fehlenden Fähigkeit, technische Innovationen zu vermarkten, wodurch es für EU-Unternehmen schwierig ist, eine weltweite Führungsrolle in diesem neuen, durch weltweiten Wettbewerb gekennzeichneten Wirtschaftszweig einzunehmen und mit anderen Akteuren in der übrigen Welt in Wettbewerb zu treten; regt an, eine für die Gründung und das Wachstum neuer Unternehmen günstige Umgebung zu schaffen, durch die die Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort gefördert werden;

76.  fordert die EU-Organe auf, für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Betreiber aus der EU und aus Drittländern zu sorgen, beispielsweise hinsichtlich der Besteuerung und ähnlicher Bereiche;

77.  ist der Überzeugung, dass die EU das Potenzial hat, einer der wichtigsten Akteure in der digitalen Welt zu werden, und vertritt die Ansicht, dass die EU den Weg für ein innovationsfreundliches Klima in Europa bahnen sollte, indem sie für einen sicheren Rechtsrahmen sorgt, durch den alle Interessenträger geschützt werden;

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78.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0052.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0009.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0010.
(4) ABl. L 310 vom 26.11.2015, S. 1.
(5) ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.
(6) ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1.
(7) ABl. L 194 vom 19.7.2016, S. 1.
(8) ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 119.
(9) Richtlinie 2004/48/EG ( ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 45).
(10) Richtlinie 2003/98/EG (ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 90).
(11) Siehe Entschließung des Parlaments vom 24. November 2016 zu dem Thema „Wege zu einem endgültigen Mehrwertsteuersystem und zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug“, (angenommene Texte, P8_TA(2016)0453).

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