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Verfahren : 2017/2727(RSP)
Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B8-0407/2017

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 15/06/2017 - 7.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0273

Angenommene Texte
PDF 181kWORD 48k
Donnerstag, 15. Juni 2017 - Straßburg
Humanitäre Lage in Jemen
P8_TA(2017)0273RC-B8-0407/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2017 zur humanitären Lage in Jemen (2017/2727(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Jemen, insbesondere diejenigen vom 25. Februar 2016(1) zur humanitären Lage in Jemen und vom 9. Juli 2015(2) zur Lage in Jemen,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. April 2017 zu Jemen,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission vom 8. Oktober 2016 zu dem Anschlag in Jemen und vom 19. Oktober 2016 zu der Waffenruhe in Jemen,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Jemen, insbesondere die Resolutionen 2216 (2015), 2201 (2015) und 2140 (2014),

–  unter Hinweis auf die hochrangige Geberkonferenz für die humanitäre Krise in Jemen, die am 25. April 2017 in Genf stattfand,

–  unter Hinweis auf die Forderung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die negativen Folgen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Ausübung der Menschenrechte, Idris Dschasairi, vom 12. April 2017, die Seeblockade gegen Jemen aufzuheben,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Said Ra’ad al Hussain, vom 10. Oktober 2016 zu dem entsetzlichen Anschlag auf eine Trauerfeier in Jemen, vom 10. Februar 2017 zu Zivilpersonen in Jemen, die zwischen den Fronten stehen, und vom 24. März 2017 zu den über 100 zivilen Todesopfern innerhalb eines Monats, darunter Fischer und Flüchtlinge, nach zwei Jahren des Konflikts in Jemen,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen für Jemen, Ismail Uld Scheich Ahmed, vom 21. Oktober und 19. November 2016 sowie vom 30. Januar 2017,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die humanitäre Lage in Jemen katastrophal ist; in der Erwägung, dass die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) die Lage in Jemen im Februar 2017 zur weltweit größten Ernährungssicherheitsnotlage erklärt hat; in der Erwägung, dass das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) im Mai 2017 erklärte, dass 17 Millionen Menschen in Jemen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen seien, von denen sich sieben Millionen in einer „Ernährungssicherheitsnotlage“ befänden; in der Erwägung, dass 2,2 Millionen Kinder unter akuter Unterernährung leiden und alle zehn Minuten ein Kind aus vermeidbaren Gründen stirbt; in der Erwägung, dass es 2 Millionen Binnenvertriebene und 1 Million Rückkehrer gibt;

B.  in der Erwägung, dass die Folgen des andauernden Konflikts verheerend für das Land und seine Bevölkerung sind; in der Erwägung, dass es den Konfliktparteien ungeachtet des internationalen Drängens auf eine politische Lösung der Krise bisher nicht gelungen ist, eine Lösung zu erzielen, und die Kämpfe andauern; in der Erwägung, dass keine der Parteien einen militärischen Sieg erzielt hat und dies wahrscheinlich in Zukunft auch keiner der Parteien gelingen wird;

C.  in der Erwägung, dass durch die Gewalt Angaben der Vereinten Nationen zufolge seit März 2015 rund 10 000 Menschen getötet und über 40 000 Menschen verletzt wurden; in der Erwägung, dass die Kämpfe – sowohl am Boden als auch in der Luft – es dem für die Beobachtung vor Ort bestimmten Personal des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) unmöglich gemacht haben, in das Gebiet zu reisen, um die Zahl der zivilen Opfer zu überprüfen, sodass bei diesen Zahlen nur die Toten und Verletzten berücksichtigt werden, die das OHCHR bestätigen konnte; in der Erwägung, dass die zivilen Infrastrukturen und Einrichtungen in Jemen durch den Krieg stark in Mitleidenschaft gezogen und immer weniger in der Lage sind, die Grundversorgung sicherzustellen; in der Erwägung, dass das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch steht und unentbehrliches medizinisches Personal, das an vorderster Front im Einsatz ist, seit Monaten nicht bezahlt worden ist;

D.  in der Erwägung, dass in Jemen zum zweiten Mal die Cholera sowie akuter wässriger Durchfall ausgebrochen, seither landesweit mehr als 100 000 vermutete Fälle von Cholera aufgetreten und zwischen dem 27. April und dem 8. Juni 2017 fast 800 Menschen an diesen Krankheiten gestorben sind;

E.  in der Erwägung, dass schutzbedürftige Gruppen, Frauen und Kinder von den anhaltenden Kampfhandlungen und der humanitären Krise besonders stark betroffen sind, und in der Erwägung, dass insbesondere die Sicherheit und das Wohlergehen von Frauen und Mädchen Anlass zur Sorge gibt; in der Erwägung, dass angesichts der zunehmenden Gewalt in Jemen insbesondere Kinder schutzbedürftig sind und Aufzeichnungen der Vereinten Nationen zufolge 1 540 Kinder getötet und 2 450 verletzt wurden;

F.  in der Erwägung, dass aufgrund der Gewalt über 350 000 Kinder im letzten Schuljahr ihre Schulbildung nicht wieder aufnehmen konnten, wodurch die Gesamtzahl der Kinder in Jemen, die nicht zur Schule gehen, Angaben der UNICEF zufolge auf mehr als 2 Millionen gestiegen ist; in der Erwägung, dass Kinder, die nicht zur Schule gehen, der Gefahr ausgesetzt sind, als Kämpfer rekrutiert zu werden;

G.  in der Erwägung, dass das Land fast 90 % seiner Grundnahrungsmittel über Einfuhren bezieht; in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die negativen Folgen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Ausübung der Menschenrechte betont hat, dass die von der Koalition seit März 2015 gegen Jemen aufrecht erhaltene Luft- und Seeblockade einer der Hauptgründe für die humanitäre Katastrophe sei, während aufgrund der Gewalt im Land und der weit verbreiteten Treibstoffengpässe die inländischen Nahrungsmittelversorgungsnetze zusammengebrochen sind;

H.  in der Erwägung, dass ein stabiler, sicherer Jemen mit einer funktionierenden Regierung von entscheidender Bedeutung für die internationalen Bemühungen um die Bekämpfung des Extremismus und der Gewalt in der Region und darüber hinaus sowie für den Frieden und die Stabilität in Jemen selbst ist;

I.  in der Erwägung, dass die Lage in Jemen große Risiken für die Stabilität der Region, insbesondere der Region am Horn von Afrika, der Region am Roten Meer sowie des Nahen und Mittleren Ostens, birgt; in der Erwägung, dass sich Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) die Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage im Jemen zunutze machen konnte, um ihre Präsenz auszudehnen und mehr und größere Terroranschläge zu verüben; in der Erwägung, dass sich AQAH und der sogenannte Islamische Staat IS/Da‘esh in Jemen festgesetzt und Terroranschläge verübt haben, bei denen Hunderte Menschen ums Leben kamen;

J.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 25. Februar 2016 im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 eine Initiative zur Verhängung eines Waffenembargos der EU gegen Saudi-Arabien gefordert hat;

K.  in der Erwägung, dass die Huthi und ihre Alliierten beschuldigt wurden, schwerwiegende Verstöße gegen das Kriegsrecht begangen zu haben, indem sie verbotene Antipersonenminen gelegt, Gefangene misshandelt und wahllos Raketen auf bevölkerte Gebiete in Jemen und im Süden Saudi-Arabiens abgeschossen haben;

L.  in der Erwägung, dass die von der EU bereitgestellten Mittel für humanitäre Hilfe für Jemen in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 120 Mio. EUR betrugen; in der Erwägung, dass für 2017 Mittel für humanitäre Hilfe im Umfang von 46 Mio. EUR bereitgestellt wurden; in der Erwägung, dass ungeachtet der im April 2017 in Genf abgehaltenen hochrangigen Geberkonferenz für die humanitäre Krise in Jemen, in deren Verlauf diverse Länder Zusagen zur Zahlung von Mitteln in Höhe von insgesamt 1,1 Mrd. USD ab dem 9. Mai 2017 gemacht haben, lediglich Spenden in Höhe von 28 % des Spendenaufrufs der Vereinten Nationen über 2,1 Mrd. USD an humanitärer Hilfe für Jemen für 2017 zusammengekommen sind; in der Erwägung, dass erwartet wird, dass 2017 weitere 70 Mio. EUR an Entwicklungshilfe bereitgestellt werden;

1.  ist zutiefst beunruhigt angesichts der besorgniserregenden Verschlechterung der humanitären Lage in Jemen, die von weit verbreiteter Ernährungsunsicherheit und schwerer Unterernährung, unterschiedslosen Angriffen auf Zivilisten, medizinisches Personal und Helfer, der Zerstörung von ziviler und medizinischer Infrastruktur, anhaltenden Luftangriffen, Bodenkämpfen und Beschuss gekennzeichnet ist, obwohl wiederholt eine erneute Einstellung der Kampfhandlungen gefordert wurde;

2.  bedauert zutiefst die Todesopfer, die der Konflikt gefordert hat, und das Leid der von den Kämpfen betroffenen Menschen und spricht den Angehörigen der Opfer sein Mitgefühl aus; bekräftigt, dass es entschlossen ist, Jemen und seine Bevölkerung auch weiterhin zu unterstützen; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, einen sofortigen Waffenstillstand anzustreben und an den Verhandlungstisch zurückzukehren; bekräftigt seine Unterstützung für die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit Jemens;

3.  äußert sich zutiefst besorgt über die anhaltenden Luftangriffe und Bodenkämpfe, die zum Tod von Tausenden Zivilpersonen, zu Vertreibungen, zum Verlust von Lebensgrundlagen sowie zur Gefährdung weiterer Menschenleben geführt und Jemen weiter destabilisiert haben, die Infrastrukturanlagen des Landes zerstören, zu Instabilität geführt haben, die von terroristischen und extremistischen Organisationen wie dem IS/Da‘esh und AQAH ausgenutzt wird, und eine ohnehin kritische humanitäre Lage noch verschlimmert haben;

4.  verurteilt aufs Schärfste alle Terroranschläge und Gewaltakte gegen Zivilpersonen, darunter Bombardierungen, den Einsatz von Streumunition und Raketen, den Beschuss, u. a. durch Heckenschützen, und Raketenangriffe, sowie den berichteten Einsatz von Antipersonenminen und die Angriffe, durch die zivile Infrastrukturen wie Schulen, medizinische Einrichtungen, Wohngebiete, Märkte, Wasserversorgungssysteme, Häfen und Flughäfen zerstört werden;

5.  fordert die Regierung Jemens dringend auf, sich ihrer Verantwortung für die Bekämpfung des IS/Da‘esh und von AQAH zu stellen, die sich die aktuelle instabile Lage zunutze machen; weist darauf hin, dass alle Terrorakte, ganz gleich aus welchen Gründen oder wann, wo und durch wen sie begangen wurden, Verbrechen darstellen und nicht gerechtfertigt werden können; betont, dass alle Konfliktparteien entschlossen gegen solche Gruppen, deren Aktivitäten eine ernsthafte Bedrohung für eine Verhandlungslösung darstellen und erhebliche Risiken für die Sicherheit in der Region und darüber hinaus bergen, vorgehen müssen;

6.  fordert erneut alle Seiten sowie ihre regionalen und internationalen Unterstützer auf, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten, damit die Zivilbevölkerung geschützt wird, und zivile Infrastrukturanlagen, insbesondere medizinische Einrichtungen und Wasserversorgungssysteme, nicht gezielt anzugreifen; weist darauf hin, dass gezielte Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur, darunter Krankenhäuser und medizinisches Personal, ein schwerwiegender Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht sind; fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, Maßnahmen für die internationale strafrechtliche Verfolgung der Personen zu treffen, die für in Jemen begangene Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind; unterstützt in diesem Zusammenhang die Forderung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Said Ra’ad al Hussain, nach Einsetzung eines unabhängigen internationalen Gremiums zur Durchführung einer umfassenden Untersuchung der im Konflikt in Jemen verübten Verbrechen; unterstreicht, dass, die Gewährleistung einer Rechenschaftspflicht für Verstöße unerlässlich ist, um den Konflikt dauerhaft beizulegen;

7.  weist darauf hin, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt in Jemen geben kann und dass die Krise nur durch von Jemen geführte inklusive Verhandlungen, in die alle beteiligten Akteure – unter voller und wirksamer Mitwirkung von Frauen – einbezogen werden und die in eine inklusive politische Lösung münden, bewältigt werden kann; bekräftigt seine Unterstützung der Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Jemen und des Europäischen Auswärtigen Dienstes um Wiederaufnahme der Verhandlungen und fordert alle Konfliktparteien auf, die Bemühungen konstruktiv und ohne Vorbedingungen zu unterstützen; betont, dass vertrauensbildende Maßnahmen, wie sofortige Schritte zugunsten eines dauerhaften Waffenstillstands, ein Mechanismus für einen von den Vereinten Nationen überwachten Streitkräfteabzug, die Erleichterung des Zugangs für humanitäre Hilfe und Handel und die Freilassung politischer Gefangener, von grundlegender Bedeutung sein werden, um eine Rückkehr auf den Weg der Politik zu erleichtern;

8.  fordert Saudi-Arabien und Iran auf, auf eine Verbesserung ihrer bilateralen Beziehungen und auf eine Beendigung der Kämpfe in Jemen hinzuarbeiten;

9.  unterstützt den Appell der EU an sämtliche Konfliktparteien, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jedwede Form der Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, in Situationen eines bewaffneten Konflikts zu verhindern und darauf zu reagieren; verurteilt entschieden die Verletzungen der Rechte des Kindes und ist besorgt, dass Kinder selbst zu grundlegender Gesundheitsversorgung und Bildung nur beschränkten Zugang haben; verurteilt die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten in Kampfhandlungen; fordert die EU und die internationale Gemeinschaft auf, die Wiederherstellung der körperlichen Unversehrtheit und die Reintegration von ehemaligen Kindersoldaten in die Gesellschaft zu unterstützen;

10.  fordert alle Konfliktparteien auf, darauf hinzuarbeiten, alle logistischen und finanziellen Hürden für die Einfuhr und die Verteilung von Nahrungsmitteln und medizinischen Hilfsgütern an bedürftige Zivilpersonen zu beseitigen; fordert sie insbesondere auf, dafür zu sorgen, dass die wichtigsten Zugangstore für den Handel, darunter die Häfen von Al-Hudaida und Aden, tatsächlich und uneingeschränkt nutzbar sind; hebt deren Bedeutung als Lebensader für humanitäre Hilfe und für die Grundversorgung hervor; fordert, dass der Flughafen Sanaa wieder für gewerbliche Flüge geöffnet wird, damit die dringend benötigten Medikamente und Grundstoffe eingeflogen und Jemeniten, die eine medizinische Behandlung benötigen, ausgeflogen werden können;

11.  fordert den Rat auf, gemäß den einschlägigen EU-Leitlinien wirksam für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzutreten; bekräftigt insbesondere, dass die im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend Waffenexporte festgelegten Vorschriften von allen EU-Mitgliedstaaten strikt eingehalten werden müssen; verweist diesbezüglich auf seine Entschließung vom 25. Februar 2016;

12.  hebt hervor, dass es wichtig ist, die lokalen Behörden zu stärken und ihre Kapazitäten zur Erbringung von Dienstleistungen auszubauen sowie die jemenitische Diaspora und internationale nichtstaatliche Organisationen dafür zu gewinnen, wichtige Dienstleistungsbereiche zu unterstützen; unterstreicht insbesondere, dass die EU und weitere internationale Akteure dringend auf den Ausbruch der Cholera reagieren und das Gesundheitssystem unterstützen müssen, um seinen Zusammenbruch zu verhindern, wozu gehört, für die Bereitstellung von Hilfsgütern und die Zahlung der Gehälter des medizinischen Personals an vorderster Front zu sorgen, da sie unerlässlich für die humanitäre Hilfe sind;

13.  begrüßt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereit sind, die humanitäre Hilfe für die Bevölkerung im ganzen Land entsprechend dem steigenden Bedarf aufzustocken und für die Finanzierung von Projekten in wichtigen Bereichen Entwicklungshilfe bereitzustellen; begrüßt die Zusagen, die auf der hochrangigen Geberkonferenz für die humanitäre Krise in Jemen gemacht wurden, und betont, dass koordinierte humanitäre Maßnahmen unter Leitung der Vereinten Nationen erforderlich sind, um die Not der Menschen in Jemen zu lindern; fordert weiterhin alle Länder dringend auf, die auf der Geberkonferenz gemachten Zusagen einzuhalten, um zur Deckung des humanitären Bedarfs beizutragen;

14.  fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission auf, unverzüglich eine integrierte EU-Strategie für Jemen vorzuschlagen und erneut für eine Friedensinitiative für Jemen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen einzutreten; fordert in diesem Zusammenhang, dass ein Sonderbeauftragter der Europäischen Union für Jemen ernannt wird;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrates, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten und der Regierung von Jemen zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0066.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0270.

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