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Dienstag, 4. Juli 2017 - Straßburg
Ernennung eines Mitglieds der Europäischen Kommission
P8_TA(2017)0275

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2017 zur Billigung der Ernennung von Mariya Gabriel zum Mitglied der Kommission (C8-0166/2017 - 2017/0805(NLE))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 246 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf Nummer 6 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission(1),

–  unter Hinweis auf den Rücktritt von Kristalina Georgieva als Mitglied der Kommission,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rates vom 29. Mai 2017, mit dem der Rat das Europäische Parlament hinsichtlich eines im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission zu fassenden Beschlusses zur Ernennung von Mariya Gabriel zum Mitglied der Kommission angehört hat (C8-0166/2017),

–  unter Hinweis auf die Anhörung von Mariya Gabriel, die vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und vom Ausschuss für Kultur und Bildung, unter Beteiligung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Rechtsausschusses sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am 20. Juni 2017 durchgeführt wurde, sowie auf die Erklärung über die Bewertung im Anschluss an die Anhörung,

–  gestützt auf Artikel 118 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

1.  billigt die Ernennung von Mariya Gabriel zum Mitglied der Kommission für die verbleibende Amtszeit der Kommission bis zum 31. Oktober 2019,

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.

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