Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2017/2079(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0248/2017

Eingereichte Texte :

A8-0248/2017

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 04/07/2017 - 6.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0277

Angenommene Texte
PDF 269kWORD 47k
Dienstag, 4. Juli 2017 - Straßburg
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung – Antrag EGF/2017/001 ES/Castilla y León Bergbau
P8_TA(2017)0277A8-0248/2017
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2017 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung – Antrag Spaniens – EGF/2017/001 ES/Castilla y León Bergbau (COM(2017)0266 – C8-0174/2017 – 2017/2079(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0266 – C8‑0174/2017),

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006(1) (EGF-Verordnung),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(2), insbesondere auf Artikel 12,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3) (IIV vom 2. Dezember 2013), insbesondere auf Nummer 13,

–  unter Hinweis auf das in Nummer 13 der IIV vom 2. Dezember 2013 vorgesehene Trilogverfahren,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0248/2017),

A.  in der Erwägung, dass die Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge oder den Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein;

B.  in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte, wobei hinsichtlich der Beschlussfassung über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 gebührend zu beachten ist;

C.  in der Erwägung, dass der Erlass der EGF-Verordnung die Einigung widerspiegelt, die das Parlament und der Rat in Bezug auf eine Festsetzung des Kriteriums der krisenbedingten Inanspruchnahme des Fonds, eine Erhöhung des Finanzbeitrags der EU auf 60 % der geschätzten Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen, eine Verbesserung der Effizienz bei der Bearbeitung der EGF-Anträge in der Kommission und durch das Parlament und den Rat durch Verkürzung der Zeiträume für die Bewertung und Genehmigung, eine Ausweitung der förderfähigen Maßnahmen und Begünstigten durch Einbeziehung von Selbständigen und jungen Menschen und eine Finanzierung von Anreizen zur Unternehmensgründung erzielt haben;

D.  in der Erwägung, dass Spanien den Antrag EGF/2017/001 ES/Castilla y León auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 5 (Steinkohlen- und Braunkohlenförderung) in der Region der NUTS-2-Ebene Castilla y León (ES41) gestellt hat und dass voraussichtlich 339 entlassene Arbeitnehmer und 125 junge Menschen unter 30 Jahren, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET-Jugendliche), an den Maßnahmen teilnehmen werden; in der Erwägung, dass die Entlassungen bei Hullera Vasco Leonesa S.A., Centro de Investigación y Desarrollo S.A., Hijos de Baldomero García S.A., Minas del Bierzo Alto S.L. und Unión Minera del Norte S.A. erfolgten;

E.  in der Erwägung, dass eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 2 der EGF-Verordnung beantragt wird – in Abweichung von den in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b festgelegten Förderkriterien, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von neun Monaten in Unternehmen, die in derselben NACE-Revision-2-Abteilung in einer oder zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS-2-Ebene tätig sind, in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss;

1.  teilt die Auffassung der Kommission, dass die Bedingungen nach Artikel 4 Absatz 2 der EGF-Verordnung erfüllt sind und Spanien im Rahmen dieser Verordnung somit Anspruch auf einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 002 264 EUR hat, was 60 % der sich auf 1 670 440 EUR belaufenden Gesamtkosten entspricht;

2.  stellt fest, dass die spanischen Behörden den Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF am 20. Januar 2017 gestellt haben und dass die Bewertung des Antrags durch die Kommission am 2. Juni 2017 abgeschlossen und dem Europäischen Parlament noch am gleichen Tag übermittelt wurde;

3.  erinnert daran, dass der starke Rückgang der Kohlenförderung in der EU und des Weltmarktpreises von Kohle in den letzten zehn Jahren zu einer Zunahme der Einfuhrmengen von Kohle aus Nicht-EU-Ländern und zur Schließung zahlreicher unrentabel gewordener Kohlenbergwerke in der EU geführt hat; weist darauf hin, dass sich diese Trends noch stärker in Spanien abzeichnen, was zu einer Umstrukturierung und Umwandlung des Kohlenbergbaus führte; hebt hervor, dass die Beschäftigungssituation in der Region Castilla y León durch die Auswirkungen der Krise auf den Bergbausektor schwer gelitten hat, und weist darauf hin, dass im Zeitraum 2010 bis 2016 allein in Castilla y León zehn Unternehmen, die im Kohlenbergbau tätig sind, schließen mussten;

4.  weist darauf hin, dass Spanien einen Antrag auf Ausnahme von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b mit der Begründung gestellt hat, dass das von den Entlassungen betroffene Gebiet aus kleinen isolierten Städten im abgelegenen und dünn besiedelten Kantabrischen Gebirge besteht, die mehrheitlich in starkem Maße vom Kohlenbergbau abhängig sind und unter eingeschränkter Konnektivität leiden, und dass das betroffene Gebiet folglich als Kleinarbeitsmarkt gemäß Artikel 4 Absatz 2 angesehen werden kann;

5.  weist insbesondere auf die sehr geringe Bevölkerungsdichte, die mit der Berglandschaft verbundenen Probleme und die schwierige Beschäftigungssituation im Norden der Provinzen León und Palencia hin; ist besorgt angesichts des deutlichen Bevölkerungsrückgangs, der sich verhältnismäßig am stärksten bei Personen unter 25 Jahren abzeichnet;

6.  weist darauf hin, dass der Finanzbeitrag insgesamt 339 entlassenen Arbeitnehmern zugutekommen wird, von denen 97 % Männer sind;

7.  begrüßt den Beschluss Spaniens, bis zu 125 NEET-Jugendlichen unter 30 Jahren personalisierte Dienstleistungen, die aus dem EGF kofinanziert werden, bereitzustellen; stellt fest, dass im Rahmen dieser Dienstleistungen auch Personen unterstützt werden, die ihr eigenes Unternehmen gründen wollen;

8.  weist darauf hin, dass sich die Maßnahmen an einer Studie zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu produktiven Tätigkeiten in der Region Castilla y León orientieren werden, damit die Initiativen, auf die im Paket Bezug genommen wird, besser definiert werden können;

9.  stellt fest, dass Spanien sechs Arten von Maßnahmen für die unter den vorliegenden Antrag fallenden entlassenen Arbeitnehmer und NEET-Jugendlichen plant: (i) Begrüßungs- und Informationsveranstaltungen, (ii) berufliche Orientierung und Beratung, (iii) intensive Unterstützung bei der Arbeitssuche, (iv) Schulung in Querschnittskompetenzen und ‑qualifikationen und Berufsbildung, (v) Förderung von Unternehmertum und (vi) Unterstützung für Unternehmensgründung sowie Fördermaßnahmen;

10.  stellt fest, dass sich die Anreize auf 19,53 % des Gesamtpakets personalisierter Maßnahmen belaufen und damit weit unter dem in der EGF-Verordnung festgelegten Höchstwert von 35 % liegen werden und dass die aktive Teilnahme der Begünstigten an den Aktivitäten zur Arbeitsplatzsuche bzw. Weiterbildung Vorbedingung für diese Maßnahmen ist;

11.  weist darauf hin, dass die angebotenen Fortbildungskurse Workshops zur Vorgehensweise bei der Arbeitsplatzsuche und Schulungen in den Bereichen persönliche und soziale Fähigkeiten, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Fremdsprachen umfassen, während bei der Berufsbildung der Schwerpunkt entweder auf dem Ausbau der vorhandenen Bergbau-Kompetenzen, die für Tätigkeiten in anderen Wirtschaftszweigen relevant sein könnten, oder die Vermittlung von Kompetenzen für Bereiche wie Tourismus und Gastgewerbe in ländlichen Gebieten, die ökologische Sanierung von Bergbaugebieten, Aufforstung und Landschaftsgestaltung liegen wird;

12.  begrüßt, dass auf regionaler Ebene Konsultationen von Interessenträgern, unter anderem Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, der regionalen Agentur für wirtschaftliche Entwicklung, Innovation, Finanzierung und Internationalisierung von Unternehmen und einer öffentlichen Stiftung, die der staatlichen Arbeitsverwaltung angegliedert ist, durchgeführt wurden, um das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen zusammenzustellen, und dass beim Zugang zu den aus dem EGF finanzierten Maßnahmen und während der Umsetzung dieser Maßnahmen die Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewendet werden;

13.  weist erneut darauf hin, dass im Einklang mit Artikel 7 der EGF-Verordnung bei der Ausarbeitung des koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen sowohl den künftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt als auch den in Zukunft nachgefragten Kompetenzen Rechnung getragen werden sollte und dass dieses Paket mit dem Umstieg auf eine ressourcenschonende und nachhaltige Wirtschaft vereinbar sein sollte;

14.  begrüßt, dass zu den verfügbaren Anreizen Beiträge zu den Ausgaben für die Betreuung von pflegebedürftigen Personen gehören, da sich dies wahrscheinlich positiv auf das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen auswirken wird; fordert die Kommission auf, detaillierte Informationen darüber vorzulegen, wie diese Möglichkeit genutzt wird;

15.  erinnert daran, dass vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzübereinkommens (COP 21) die Volkswirtschaften der EU rasch umgestaltet und einschlägige Arbeitsplätze gefördert werden müssen;

16.  hält es für wichtig, eine Informationskampagne einzuleiten, um die NEET-Jugendlichen zu erreichen, die für diese Maßnahmen infrage kommen könnten, wobei für ein möglichst ausgewogenes Geschlechtergleichgewicht zu sorgen ist;

17.  fordert die Kommission auf, in künftigen Vorschlägen genauer auf die Branchen einzugehen, die Wachstumspotenzial aufweisen und in denen daher wahrscheinlich Arbeitsplätze geschaffen werden können, und ferner aussagekräftige Daten über die Auswirkungen der EGF-Finanzierung, einschließlich der Auswirkungen auf die Qualität der Arbeitsplätze und die mit dem EGF erzielte Wiedereingliederungsquote, zusammenzutragen;

18.  stellt fest, dass die spanischen Behörden bestätigt haben, dass für die förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen Finanzinstrumenten der EU in Anspruch genommen wird, dass Maßnahmen ergriffen werden, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen, und dass die förderfähigen Maßnahmen komplementär zu Maßnahmen sein werden, die aus den Strukturfonds finanziert werden;

19.  weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen treten darf, die aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifvereinbarungen in die Verantwortung der Unternehmen fallen, und auch kein Ersatz für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren sein darf;

20.  begrüßt die Tatsache, dass der Interventionsplan eine Beobachtungsinitiative beinhalten wird, an der sich die Sozialpartner beteiligen können sollten und deren Ziel darin besteht, dafür Sorge zu tragen, dass der Vorschlag im Einklang mit den Empfehlungen einer Studie zum Bedarf an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen und zu Einstellungsmöglichkeiten umgesetzt wird, die als Teil der Maßnahmen der Initiative durchgeführt wird, sowie sicherzustellen, dass die vorgesehenen Mittel ordnungsgemäß verwaltet werden;

21.  erinnert an seine Forderung an die Kommission, sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit den EGF-Fällen offenzulegen;

22.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

23.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

24.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(3) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.


ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung – Antrag Spaniens – EGF/2017/001 ES/Castilla y León Bergbau

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2017/1372.)

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen