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Verfahren : 2016/0170(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0167/2017

Eingereichte Texte :

A8-0167/2017

Aussprachen :

PV 03/10/2017 - 17
CRE 03/10/2017 - 17

Abstimmungen :

PV 04/10/2017 - 9.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0373

Angenommene Texte
PDF 249kWORD 43k
Mittwoch, 4. Oktober 2017 - Straßburg
Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe ***I
P8_TA(2017)0373A8-0167/2017
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2017 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (COM(2016)0369 – C8-0208/2016 – 2016/0170(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0369),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 100 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0208/2016),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. Oktober 2016(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. Juni 2017 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie die Stellungnahme des Rechtsausschusses (A8‑0167/2017),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend verändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu verändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 167.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 4. Oktober 2017 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2017/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und ‑normen für Fahrgastschiffe
P8_TC1-COD(2016)0170

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie2017/2108.)

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