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Verfahren : 2017/2620(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0534/2017

Eingereichte Texte :

B8-0534/2017

Aussprachen :

PV 03/10/2017 - 13
CRE 03/10/2017 - 13

Abstimmungen :

PV 04/10/2017 - 9.13
CRE 04/10/2017 - 9.13
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0380

Angenommene Texte
PDF 388kWORD 61k
Mittwoch, 4. Oktober 2017 - Straßburg
Klimakonferenz 2017 der Vereinten Nationen in Bonn, Deutschland (COP23)
P8_TA(2017)0380B8-0534/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2017 zu der Klimakonferenz 2017 der Vereinten Nationen in Bonn, Deutschland (COP23) (2017/2620(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll hierzu,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss 1/CP.21) und die 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP21) des UNFCCC sowie die 11. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP11) vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris,

–  unter Hinweis auf die 18. Konferenz der Vertragsparteien (COP18) des UNFCCC und die 8. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP8) vom 26. November bis 8. Dezember 2012 in Doha (Katar) und unter Hinweis auf die Annahme einer Änderung des Protokolls, mit der diesbezüglich ein zweiter Verpflichtungszeitraum festgelegt wurde, der am 1. Januar 2013 begann und am 31. Dezember 2020 endet,

–  unter Hinweis darauf, dass das Übereinkommen von Paris vom 22. April 2016 bis zum 21. April 2017 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auflag, und unter Hinweis darauf, dass 195 Staaten das Übereinkommen von Paris unterzeichnet und 160 Staaten ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt haben,

–  unter Hinweis auf die 22. Konferenz der Vertragsparteien (COP22) des UNFCCC und die erste Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA1) vom 15. November bis 18. November 2016 in Marrakesch (Marokko),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2016 zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens und zur Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 2016 in Marrakesch (Marokko) (COP22)(1),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2016 mit dem Titel „Beschleunigung des Übergangs Europas zu einer CO2-armen Wirtschaft“ (COM(2016)0500),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Februar 2016, vom 30. September 2016 und vom 23. Juni 2017,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Juni 2017,

–  unter Hinweis darauf, dass Lettland und die Kommission am 6. März 2015 im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten den beabsichtigten nationalen Beitrag (INDC) der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim UNFCCC hinterlegt haben,

–  unter Hinweis auf den 5. Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) und den dazugehörigen Synthesebericht,

–  unter Hinweis auf den Synthesebericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) vom November 2016 mit dem Titel „The Emissions Gap Report 2016“ (Bericht über die Emissionslücke 2016) und auf den UNEP-Bericht mit dem Titel „The Adaptation Gap Report 2016“ (Bericht über die Anpassungslücke 2016),

–  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung der Staats- und Regierungschefs des G7‑Gipfels auf Schloss Elmau (Deutschland) vom 7. bis 8. Juni 2015 mit dem Titel „An morgen denken. Gemeinsam handeln“, in der die G7-Vertreter ihre Absicht bekräftigt haben, sich an die Zusage zu halten, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 40–70 % gegenüber dem Stand von 2010 zu senken, wobei sichergestellt werden muss, dass die Senkung eher 70 % als 40 % beträgt,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs des G7-Gipfels von 2017 und insbesondere auf die Erklärung der G7-Umweltminister von Bologna,

–  unter Hinweis auf den vom Präsidenten der Vereinigten Staaten bekannt gegebenen Beschluss, aus dem Übereinkommen von Paris auszuscheiden,

–  unter Hinweis auf die Enzyklika „Laudato si’“ von Papst Franziskus,

–  unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zu der Klimakonferenz 2017 der Vereinten Nationen in Bonn, Deutschland (COP23) (O-0000068/2017 – B8‑0329/2017 und O-000069/2017 – B8-0330/2017),

–  gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Paris am 4. November 2016 in Kraft getreten ist und 160 der 197 Vertragsparteien des Übereinkommens ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden bei den Vereinten Nationen hinterlegt haben (Stand: 8. September 2017);

B.  in der Erwägung, dass der Vorschlag für die Reform des Emissionshandelssystems (EHS) vom Juli 2015 und das Klimapaket vom Juli 2016 (das Lastenteilung, Vorschläge mit Blick auf Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) und eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität umfasste) die wichtigsten Instrumente für die Verwirklichung dieser Zusagen sind und die Stellung der EU als weltweit führender Akteur bei der Bekämpfung des Klimawandels untermauern;

C.  in der Erwägung, dass die Bemühungen um eine Eindämmung der globalen Erwärmung im Streben nach Wirtschaftswachstum nicht als Hindernis, sondern im Gegenteil als Triebkraft für ein neues, nachhaltiges Wachstum und die Entstehung neuer, nachhaltiger Arbeitsplätze betrachtet werden sollten;

D.  in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer den negativen Auswirkungen des Klimawandels am stärksten ausgesetzt sein werden, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten, die nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, um sich auf den gegenwärtigen Wandel vorzubereiten und einzustellen; in der Erwägung, dass der Klimawandel dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) zufolge für Afrika eine besonders große Herausforderung darstellt und Afrika den Problemen im Zusammenhang mit Wasserknappheit, extremen Wetterereignissen und Ernährungsunsicherheit aufgrund von Dürre und Wüstenbildung besonders stark ausgesetzt ist;

E.  in der Erwägung, dass der Klimawandel in nicht allzu ferner Zukunft die Konkurrenz um Ressourcen wie Nahrungsmittel, Wasser und Weideflächen verstärken, die wirtschaftliche Not und politische Instabilität verschärfen und zum größten Auslöser von Wanderungsbewegungen sowohl innerhalb nationaler Grenzen als auch darüber hinaus werden dürfte; in der Erwägung, dass dem Thema der klimabedingten Migration daher Priorität auf der internationalen Agenda eingeräumt werden sollte;

F.  in der Erwägung, dass die EU am 6. März 2015 beim UNFCCC ihre INDC und die ihrer Mitgliedstaaten hinterlegt hat, mit denen sie sich auf ein verbindliches Reduktionsziel bis 2030 von mindestens 40 % der EU-weiten Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 verpflichtet hat;

G.  in der Erwägung, dass eine ambitionierte Strategie zur Eindämmung des Klimawandels Wachstum und Arbeitsplätze schaffen kann; in der Erwägung, dass bestimmte CO2-intensive und mit einer ausgeprägten Handelstätigkeit verbundene Branchen jedoch von einer Verlagerung der CO2-Emissionen betroffen sein können, wenn diese Ambitionen auf anderen Märkten nicht in vergleichbarem Maße umgesetzt werden; in der Erwägung, dass es eines angemessenen Schutzes vor CO2-Verlagerung bedarf, damit die Arbeitsplätze in diesen Branchen gesichert werden;

1.  weist darauf hin, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen für die Menschheit darstellt und dass alle Staaten und Akteure weltweit alles in ihrer Macht Stehende unternehmen müssen, um die damit verbundenen Probleme einzudämmen; betont, dass das Übereinkommen von Paris ein großer Schritt in diese Richtung ist, aber noch weit mehr Anstrengungen erforderlich sind;

Wissenschaftliche Grundlagen für Klimaschutzmaßnahmen

2.  weist erneut darauf hin, dass sich das Erdklima, wie im 5. Sachstandsbericht des IPCC aus dem Jahr 2014 wissenschaftlich belegt, zweifelsfrei erwärmt, dass der Klimawandel eine Tatsache ist und die Tätigkeiten des Menschen die Hauptursache der seit Mitte des 20. Jahrhunderts beobachteten Erwärmung sind; ist in Sorge angesichts der weitverbreiteten, tiefgreifenden Auswirkungen des Klimawandels, die bereits auf allen Kontinenten und in allen Ozeanen in der Umwelt und in anthropogenen Systemen deutlich zutage treten;

3.  nimmt die im Fünften Sachstandsbericht des IPCC vorgestellten globalen CO2-Budgets zur Kenntnis und gelangt zu der Schlussfolgerung, dass – wenn der Ausstoß von Treibhausgasen weltweit auf dem derzeitigen Stand bleibt – das Budget an CO2, das noch ausgestoßen werden darf, wenn der Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C begrenzt werden soll, in vier Jahren ausgeschöpft sein wird; betont, dass alle Länder – gemäß dem Übereinkommen von Paris – den Übergang zur Klimaneutralität mit Blick auf Treibhausgase und die Bemühungen um die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel vorantreiben sollten, damit die schlimmsten Auswirkungen der Erderwärmung verhindert werden;

4.  bekräftigt, dass die weltweiten Klimaschutzmaßnahmen auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen müssen, und begrüßt den für 2018 vorgesehenen unterstützenden Dialog, der vor dem Ablauf der UNFCCC-Frist für die Neueinreichung der national festgelegten Beiträge für 2030 im Jahr 2020 stattfinden wird, und die erste allgemeine Bestandsaufnahme im Jahr 2023 als erste Chancen für die praktische Anwendung dieses Grundsatzes;

5.  regt den Dialog zwischen den Sachverständigen des IPCC und den Vertragsparteien an, da die Ergebnisse des sechsten Bewertungszyklus derzeit ausgearbeitet und veröffentlicht werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung, 2018 einen IPCC-Sonderbericht über die Auswirkungen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau und über die entsprechende globale Entwicklung des Ausstoßes von Treibhausgasen vorzulegen;

Übereinkommen von Paris – Ratifizierung und Einhaltung der Zusagen

6.  begrüßt das beispiellose Tempo, in dem die Ratifizierungen erfolgt sind, das rasche Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris und die in der Proklamation von Marrakesch geäußerte weltweite Entschlossenheit, das Übereinkommen uneingeschränkt und zügig umzusetzen; fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, das Übereinkommen schnellstmöglich zu ratifizieren;

7.  zeigt sich erfreut darüber, dass sämtliche Vertragsparteien auf der COP22 in Marrakesch zugesagt haben, sich ungeachtet geänderter politischer Voraussetzungen dauerhaft an die Verpflichtungen von Paris zu halten;

8.  bekundet seine Enttäuschung über die Ankündigung des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump, wonach er beabsichtigt, die Vereinigten Staaten aus dem Übereinkommen von Paris ausscheiden zu lassen; bedauert diesen Beschluss, da er einen Rückschritt darstellt; stellt fest, dass der formale Ausstieg frühestens nach der nächsten Präsidentschaftswahl in den USA im Jahr 2020 wirksam werden kann; begrüßt die unmissverständlichen Reaktionen von Regierungen weltweit und deren anhaltende und verstärkte Unterstützung der uneingeschränkten Umsetzung des Übereinkommens von Paris; begrüßt die Zusicherung einiger US-amerikanischer Bundesstaaten, Städte und Unternehmen, sich auch künftig an die Zusagen der USA mit Blick auf das Übereinkommen von Paris zu halten;

9.  zeigt sich erfreut darüber, dass alle wichtigen Vertragsparteien nach der Ankündigung von Präsident Trump ihr Engagement für das Übereinkommen von Paris bekräftigt haben;

10.  unterstreicht, dass sich Europa nun an vorderster Front für das Übereinkommen von Paris einsetzen muss, damit die Zukunft sowohl unserer Umwelt als auch unserer Wirtschaft gesichert wird; begrüßt, dass die EU bestehende Partnerschaften stärken und neue Allianzen anstreben wird;

11.  weist auf die raschen Fortschritte hin, die bei der Umsetzung der internationalen Zusagen der EU in EU-Rechtsvorschriften, mit denen ein solider klima- und energiepolitischer Rahmen für 2030 geschaffen wird, bislang erzielt wurden, und betont seine Absicht, diesen Rechtsetzungsprozess bis Ende 2017 zum Abschluss zu bringen;

12.  bekräftigt, dass insbesondere nach der Ankündigung von Präsident Donald Trump geeignete Bestimmungen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen gelten müssen und sichergestellt sein muss, dass Unternehmen, die sich vorbildlich verhalten, CO2-intensiv sind und sich durch eine starke Handelstätigkeit auszeichnen, die von ihnen benötigten Zertifikate unentgeltlich erhalten; ersucht die Kommission, die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit zusätzlicher Maßnahmen – wie beispielsweise der Einführung eines CO2-Grenzausgleichs und von Verbrauchsabgaben insbesondere für Erzeugnisse aus Ländern, die ihre Verpflichtungen unter dem Übereinkommen von Paris nicht erfüllen – zum Schutz der von der Verlagerung von CO2-Emissionen bedrohten Branchen zu prüfen;

13.  betont, dass die im Rahmen des Übereinkommens von Paris abgegebenen Zusagen, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C anzustreben, und das Ziel, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts einen auf Gerechtigkeit beruhenden Ausgleich zwischen den vom Menschen verursachten Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken („CO2-Neutralität“) herzustellen, einen entscheidenden Durchbruch in den gemeinsamen weltweiten Bemühungen um den Übergang zu einer klimaresistenten und klimaneutralen Weltwirtschaft eingeläutet haben;

14.  weist erneut darauf hin, dass eine Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C keine Garantie dafür bietet, dass es nicht zu erheblichen negativen Auswirkungen auf das Klima kommen wird; stellt fest, dass die derzeitigen Zusagen noch nicht ausreichend dafür sind, dass die Vorgaben des Übereinkommens von Paris verwirklicht werden können; betont deshalb, dass die globalen Treibhausgasemissionen so bald wie möglich ihren Höhepunkt erreichen sollten und dass alle Vertragsparteien und insbesondere die G20-Staaten ihre Bemühungen ausweiten und ihre national festgelegten Beiträge im Anschluss an den für 2018 vorgesehenen unterstützenden Dialog bis 2020 erneuern sollten; weist erneut darauf hin, dass die weltweiten CO2-Emissionen bis 2050 schrittweise zum Ende kommen müssen; ist der Ansicht, dass die Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung und letztendlich zum Übertreffen der national festgelegten Beiträge in allen Ländern eine wichtige innenpolitische Priorität sein sollte und dass diese Beiträge gemäß dem im Übereinkommen von Paris vorgesehenen Überarbeitungsmechanismus alle fünf Jahre neu geprüft werden sollten; stellt jedoch fest, dass die Intensität und das Ausmaß der Ambitionen nationaler Emissionssenkungsstrategien nicht an die Einreichung aktualisierter national festgelegter Beiträge geknüpft sind;

15.  fordert sämtliche Vertragsparteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihre national festgelegten Beiträge im Einklang mit den langfristigen Vorgaben gemäß dem langfristigen Temperaturziel des Übereinkommens von Paris stehen; betont, dass den Aktivitäten im Zusammenhang mit dem IPCC-Sonderbericht über die Auswirkungen einer Erwärmung um 1,5 °C und über die Wege zur Verwirklichung dieses Ziels und den Schlussfolgerungen aus dem unterstützenden Dialog im Jahr 2018 Rechnung getragen werden sollte; erinnert in diesem Zusammenhang an die Zusage der G7, lange vor dem Ablauf der vereinbarten Frist im Jahr 2020 bis zur Jahrhundertmitte reichende Strategien für eine mit Blick auf Treibhausgase emissionsarme Entwicklung vorzulegen; bekundet seine Bereitschaft, sich auf der Grundlage der von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 2. März 2016 mit dem Titel „Nach Paris“ (COM(2016)0110) angekündigten Analyse umfassend an der Ausarbeitung der EU-Strategie zu beteiligen;

16.  betont die besondere Verantwortung sämtlicher großer Volkswirtschaften, die insgesamt drei Viertel der weltweiten Emissionen verursachen, und ist der Ansicht, dass der Klimaschutz auch künftig eines der wichtigsten Themen in der G7 und der G20 sein sollte und dabei insbesondere die Umsetzung der national festgelegten Beiträge, Strategien bis 2050, die Reform der Subventionen für fossile Brennstoffe, die Offenlegung von Emissionen, saubere Energie und weitere Themen behandelt werden sollten; hält es für geboten, dass sich die großen Volkswirtschaften auch künftig auf ministerieller Ebene in Foren wie beispielsweise dem Clean Energy Ministerial engagieren;

17.  fordert die EU auf, sich im Anschluss an den unterstützenden Dialog im Jahr 2018 in ihrem national festgelegten Beitrag für 2030 zu weiteren Emissionssenkungen zu verpflichten;

18.  hält es für geboten, dass die EU deutlich macht, dass sie sich zum Übereinkommen von Paris bekennt, indem sie unter anderem das Übereinkommen im Wege von EU-Rechtsvorschriften umsetzt, wozu auch gehört, dass die Rechtsetzungsinstanzen die EU-Verordnung über Klimaschutzmaßnahmen rasch erlassen und die EHS-Richtlinie der EU überarbeiten, und dass sie ihre Ziele und politischen Instrumente zeitnah ambitionierter gestaltet; weist erneut darauf hin, dass alle Vertragsparteien aufgefordert sind, bis 2020 gegenüber dem Sekretariat des UNFCCC langfristige, bis zur Jahrhundertmitte reichende Strategien für eine Entwicklung mit niedrigen Treibhausgasemissionen vorzulegen; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, im Interesse der Einhaltung der mit dem Übereinkommen verbundenen Verpflichtungen bis zur COP24 eine bis Mitte des Jahrhunderts reichende EU-Emissionsvermeidungsstrategie auszuarbeiten, in der ein kostenwirksamer Weg zur Verwirklichung des im Übereinkommen von Paris vereinbarten Ziels der CO2-Neutralität aufgezeigt wird, sodass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich weniger als 2 °C und nach Möglichkeit auf 1,5 °C begrenzt werden kann; ist der Ansicht, dass dieser Prozess so bald wie möglich eingeleitet werden sollte, damit eine umfassende Debatte stattfinden kann, in der dem Europäischen Parlament gemeinsam mit Vertretern der einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft eine entscheidende Rolle zukommen sollte; weist jedoch darauf hin, dass Maßnahmen auf EU-Ebene allein nicht ausreichen werden, und fordert die Kommission und den Rat daher auf, sich stärker darum zu bemühen, dass andere Partner ebenfalls Maßnahmen ergreifen;

19.  begrüßt die im Übereinkommen von Paris enthaltene Zusage, die weltweiten Nettoemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts auf Null zu reduzieren; stellt fest, dass dies bedeutet, dass die meisten Branchen in der EU das Nullemissionsziel deutlich früher erreichen müssen;

20.  ist der Auffassung, dass bei den Verhandlungen Fortschritte zu den Kernpunkten des Übereinkommens von Paris erzielt werden sollten, darunter auch ein verbesserter Transparenzrahmen, Einzelheiten einer weltweiten Bestandsaufnahme, weitere Leitlinien zu den beabsichtigten nationalen Beiträgen, Erläuterungen zu Differenzierung, Verlusten und Schäden, die Klimaschutzfinanzierung, Unterstützung beim Kapazitätsaufbau, ein inklusives System des Verwaltungshandelns auf mehreren Ebenen und ein Instrument, das der Umsetzung und der Einhaltung des Übereinkommens dienlich ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die im Rahmen des Übereinkommens von Paris vereinbarten Zusagen insbesondere mit Blick auf den Beitrag der EU zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn und auf die Unterstützung in den Bereichen Finanzen, Technologietransfer und Kapazitätsaufbau einzuhalten;

21.  betont, dass der Faktor Zeit bei den gemeinsamen Bemühungen um die Bekämpfung des Klimawandels und um die Einhaltung des Übereinkommens von Paris eine entscheidende Rolle spielt; hebt hervor, dass die EU sowohl die Fähigkeit als auch die Verantwortung hat, mit gutem Beispiel voranzugehen und sofort damit zu beginnen, ihre Klima- und Energieziele auf das vereinbarte internationale Ziel einer Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur auf unter 2 °C auszurichten und zugleich die Anstrengungen fortzuführen, diesen Anstieg auf 1,5 °C zu begrenzen;

22.  weist darauf hin, dass rasch auf niedrigere CO2-Emissionen umgestellt werden muss, damit dieses globale Ziel mit Blick auf die Durchschnittstemperatur verwirklicht werden kann, und die weltweiten Treibhausgasemissionen so schnell wie möglich ihren Höchststand erreichen müssen; ruft in Erinnerung, dass die globalen Emissionen bis 2050 oder kurz danach schrittweise eingestellt werden sollten, sodass sie weltweit kostenwirksam auf ein Maß zurückgeführt werden, das mit den Temperaturvorgaben des Übereinkommens von Paris im Einklang steht; fordert alle Vertragsparteien, die dazu in der Lage sind, auf, ihre nationalen Ziele und Strategien für die Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringeren CO2-Emissionen zu verfolgen, indem sie vorrangig die Emissionen aus Kohle schrittweise einstellen, da dies der am stärksten umweltbelastende Energieträger ist, und fordert die EU auf, mit ihren internationalen Partnern auf dieses Ziel hinzuarbeiten und dabei Beispiele für bewährte Vorgehensweisen aufzuzeigen;

23.  begrüßt, dass der Prozess des UNFCCC inklusiv ist; ist der Ansicht, dass die Problematik erworbener Ansprüche und kollidierender Interessen angegangen werden muss, damit für eine wirksame Beteiligung gesorgt ist; fordert in diesem Zusammenhang alle an dem Prozess Mitwirkenden auf, Leitlinien oder Verfahren zur Stärkung von Offenheit, Transparenz und Einbeziehung aller Beteiligten einzurichten, ohne die Ziele und Vorgaben des UNFCCC und des Übereinkommens von Paris aufs Spiel zu setzen;

24.  fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Doha-Änderung des Kyoto-Protokolls zu ratifizieren;

COP23 in Bonn

25.  begrüßt die in Marrakesch abgegebene Zusage, das Arbeitsprogramm fertigzustellen, damit bis 2018 detaillierte Umsetzungsregelungen für das Übereinkommen von Paris ausgearbeitet werden können; ist der Ansicht, dass die COP23 für diese technischen Belange von größter Bedeutung ist;

26.  sieht der COP23 erwartungsvoll entgegen, da dort deutlich werden wird, wie der unterstützende Dialog 2018 strukturiert sein soll, der eine gute Möglichkeit bieten wird, eine Zwischenbilanz der mit Blick auf die Verwirklichung des Reduktionsziels des Übereinkommens erzielten Fortschritte zu ziehen, und als Grundlage für die Vorbereitung und Überarbeitung – bis 2020 – der national festgelegten Beiträge der Vertragsparteien für 2030 dienen wird, damit die Ziele des Übereinkommens verwirklicht werden; ist der Überzeugung, dass die EU bei diesem ersten unterstützenden Dialog mit gutem Beispiel vorangehen sollte, damit bei dieser Gelegenheit eine Zwischenbilanz der kollektiven Bestrebungen und der bei der Erfüllung der Verpflichtungen erzielten Fortschritte gezogen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, deutlich vor dem unterstützenden Dialog weitere Zusagen in Bezug auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen abzugeben, die über die aktuellen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris hinausgehen und entsprechend den Fähigkeiten der EU angemessen dazu beitragen, die Klimaschutzlücke zu schließen;

27.  weist darauf hin, dass vermehrte Klimaschutzmaßnahmen im Zeitraum bis 2020 eine unabdingbare Grundvoraussetzung dafür sind, dass die langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden, und fordert die EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass kurzfristige Maßnahmen auf der Tagesordnung der COP23 bleiben;

Klimaschutzfinanzierung und andere Umsetzungsmaßnahmen

28.  begrüßt den „100-Milliarden-Dollar-Fahrplan“, mit dem das Ziel verwirklicht werden soll, bis 2020 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern zu mobilisieren; unterstreicht, dass dieses Mobilisierungsziel einem auf der COP21 gefassten Beschluss zufolge bis 2025 bestehen bleibt;

29.  begrüßt die Zusage der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris, die Finanzströme auf das Streben nach niedrigeren Treibhausgasemissionen und nach einer gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung abzustimmen; vertritt deshalb die Ansicht, dass die EU dringend gegen Finanzströme vorgehen muss, die in fossile Brennstoffe und CO2-intensive Infrastruktur fließen;

30.  hält es für geboten, dass der im Übereinkommen von Paris enthaltene Mechanismus für Verluste und Schäden in Angriff genommen wird, und spricht sich nachdrücklich dafür aus, diesen Mechanismus auf der COP23 in Bonn zu erörtern;

31.  betont, wie wichtig es ist, die Menschenrechte in den Mittelpunkt der Klimaschutzmaßnahmen zu stellen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass in den Verhandlungen über Anpassungsmaßnahmen anerkannt wird, dass die Menschenrechte – einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, der vollständigen und gleichberechtigten Beteiligung von Frauen und der aktiven Förderung eines gerechten Übergangs für die Arbeitnehmerschaft, in dessen Rahmen für menschenwürdige Arbeit und hochwertige Arbeitsplätze für alle gesorgt ist – geachtet, geschützt und gefördert werden müssen;

32.  begrüßt, dass die EU nach und nach ihre Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen erhöht, betont jedoch, dass noch weitere Bemühungen unternommen werden müssen; hält es für geboten, dass auch andere Industrieländer, die Vertragsparteien sind, ihren zugesagten Beitrag zum 100-Milliarden-Dollar-Ziel leisten; fordert konkrete Zusagen der EU und auf internationaler Ebene, dass zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden;

33.  fordert Regierungen, öffentliche und private Finanzinstitute einschließlich Banken, Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen auf, ambitionierte Zusagen abzugeben, damit die Vorgehensweisen bei der Darlehensvergabe und bei Investitionen im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris auf die Zielsetzung, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen, abgestimmt werden und keine Investitionen mehr in fossile Brennstoffe fließen, wozu auch gehört, dass nach und nach keine Ausfuhrkredite mehr für Investitionen in fossile Brennstoffe vergeben werden; fordert gesonderte öffentliche Garantien, damit umweltverträgliche Investitionen und Öko-Zertifikate gefördert werden und Steuervergünstigungen für umweltfreundliche Investitionsfonds und für die Ausgabe von Öko-Anleihen bereitgestellt werden;

34.  erkennt an, dass Änderungen an den nationalen und internationalen Steuersystemen, darunter eine Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit hin zum Kapital, die Einführung des Verursacherprinzips, die Beendigung von Investitionen in fossile Brennstoffe und die Festsetzung eines angemessenen CO2-Preises, von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es darum geht, ein wirtschaftliches Umfeld zu schaffen, in dem öffentliche und private Investitionen gefördert werden, mit deren Hilfe die Ziele für nachhaltige Entwicklung im Bereich der Industriepolitik erfüllt werden können;

35.  regt eine erweiterte Zusammenarbeit der Industrienationen und der Entwicklungsländer unter anderem im Rahmen der NDC-Partnerschaft an, damit Staaten über einen wirksameren Zugang zu dem technischen Fachwissen und der finanziellen Unterstützung verfügen, die sie für die Einrichtung von Strategien für die Erfüllung und das Übertreffen ihrer national festgelegten Beiträge benötigen;

36.  fordert die Kommission auf, die etwaigen Auswirkungen des Übereinkommens von Paris auf den EU-Haushalt umfassend zu bewerten und einen gesonderten, automatischen EU-Finanzierungsmechanismus für die Bereitstellung zusätzlicher und adäquater Finanzierungsmöglichkeiten aufzubauen, damit sichergestellt ist, dass die EU ihren fairen Beitrag zu der Verwirklichung des internationalen Klimaschutzfinanzierungsziels von 100 Mrd. USD leistet;

37.  fordert konkrete Zusagen für die Erschließung zusätzlicher Quellen für die Klimaschutzfinanzierung, indem beispielsweise eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird, im Zeitraum 2021–2030 Emissionszertifikate des EHS der EU vom Markt genommen werden und Einnahmen aus europäischen und internationalen Maßnahmen im Zusammenhang mit Emissionen aus Luft- und Schifffahrt der internationalen Klimaschutzfinanzierung und dem UNFCC-Klimafonds zugewiesen werden;

Rolle nichtstaatlicher Akteure

38.  betont, dass nichtstaatliche Akteure aus immer mehr Bereichen Bemühungen unternehmen, die der Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft und der Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel dienen; betont deshalb, dass es eines strukturierten und konstruktiven Dialogs zwischen Regierungen, Wirtschaft, Städten, Regionen, internationalen Organisationen, Zivilgesellschaft und Hochschulen bedarf und dass diese Akteure in die Planung und Umsetzung von skalierbaren Klimaschutzmaßnahmen eingebunden werden müssen, damit weltweit entschlossene Maßnahmen gefördert werden, mit denen CO2-arme und belastbare Gesellschaften aufgebaut werden, und der Fortschritt hin zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris aufgezeigt wird;

39.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit anderen Vertragsparteien des UNFCCC einen Prozess voranzutreiben, mit dem nichtstaatliche Akteure aktiv in die Verhandlungen über die Umsetzung des Übereinkommens von Paris eingebunden werden, ihre Bemühungen um die Leistung eines Beitrags zur Erfüllung der national festgelegten Beiträge eines Staates ungeachtet nationaler politischer Umwälzungen unterstützt werden und sie in die Lage versetzt werden, im Rahmen des UNFCCC neue Formen der Beteiligung und der Assoziierung auszuloten;

40.  hebt die wichtige Rolle der Plattform der nichtstaatlichen Akteure für den Klimaschutz („Non-State Actors Zone for Climate Action“, NAZCA) bei der Förderung und Überwachung von Maßnahmen nichtstaatlicher Akteure wie beispielsweise des globalen Konvents von Bürgermeistern („Global Covenant of Mayors“), der Innovationsmission, der Initiative InsuResilience, der Gruppe „Nachhaltige Energie für alle“ und der NDC-Partnerschaft hervor;

41.  begrüßt die Bemühungen der Vorreiter beim Klimaschutz („Climate Champions“) im Rahmen der Marrakesch-Partnerschaft für Klimaschutz;

42.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit allen Akteuren der Zivilgesellschaft (Einrichtungen, Privatwirtschaft, nichtstaatliche Organisationen und lokale Gemeinschaften) zusammenzuarbeiten, damit in wichtigen Bereichen (Energie, Technologie, Städte, Verkehr) Initiativen zur Verringerung der Emissionen sowie zur Verbesserung der Anpassung und der Widerstandsfähigkeit auf den Weg gebracht werden, mit denen Probleme bei der Anpassung, insbesondere im Zusammenhang mit der Wasserversorgung, der Ernährungssicherheit und der Risikoprävention, gelöst werden; fordert die Regierungen und alle Akteure der Zivilgesellschaft auf, diesen Aktionsplan zu unterstützen und zu stärken;

43.  weist die Vereinten Nationen und die Vertragsparteien des UNFCCC darauf hin, dass Einzelmaßnahmen genauso wichtig sind wie die Maßnahmen von Regierungen und Institutionen; fordert daher eine größere Dynamik bei Kampagnen und Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit in Bezug auf die kleinen und großen Gesten, mit denen in den Industrie- und Entwicklungsländern ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet werden kann;

Umfassende Bemühungen in allen Branchen

44.  begrüßt den weltweiten Aufbau von Emissionshandelssystemen, einschließlich der 18 Emissionshandelssysteme, die auf vier Kontinenten betrieben werden und 40 % des weltweiten BIP abdecken; fordert die Kommission auf, Verknüpfungen zwischen dem EU-EHS und anderen Emissionshandelssystemen zu fördern, damit am CO2-Markt internationale Mechanismen entstehen, die ein verstärktes Engagement im Klimaschutz bewirken und gleichzeitig dazu beitragen, dass die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen abnimmt, indem die Ausgangsbedingungen angeglichen werden; fordert die Kommission auf, Sicherheitsvorkehrungen dafür zu treffen, dass die Verflechtung des EU-EHS dauerhaft zum Klimaschutz beiträgt und das Ziel der EU mit Blick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU nicht gefährdet;

45.  betont, dass noch mehr Ehrgeiz und weitere Maßnahmen erforderlich sind, damit ausreichende Anreize für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bestehen bleiben, die erforderlich ist, damit die Klima- und Energieziele der EU für 2050 erreicht werden; hebt hervor, dass in den Bereichen Verkehr und Landwirtschaft nicht genügend Fortschritte bei der Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen erzielt wurden, um die Ziele für 2020 zu verwirklichen, und dass die Bemühungen intensiviert werden müssen, wenn diese Branchen bis 2030 ihre Vorgaben zur Verringerung der Emissionen erfüllen sollen;

46.  hält es für geboten, dass für die Umweltwirksamkeit etwaiger künftiger Marktansätze – sowohl im Rahmen des Übereinkommens von Paris als auch darüber hinaus – gesorgt wird, indem Risiken wie zum Beispiel Lücken, die eine Doppelzählung möglich machen, Probleme in Bezug auf die Beständigkeit und Zusätzlichkeit von Emissionssenkungen, potenzielle negative Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung und widersinnige Anreize für die Senkung der Ambitionen bei den national festgelegten Beiträgen berücksichtigt werden;

47.  betont, dass die „20-20-20“-Ziele für Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energieträger und Energieeinsparungen als Triebkraft hinter den Fortschritten eine entscheidende Rolle gespielt und die Arbeitsplätze von mehr als 4,2 Millionen Menschen in verschiedenen Umweltbranchen, die auch während der Wirtschaftskrise ein anhaltendes Wachstum verzeichnen konnten, gesichert haben;

48.  nimmt den Beschluss der ICAO-Versammlung von 2016 zur Kenntnis, ein globales marktbasiertes Klimaschutzinstrument für den internationalen Luftverkehr (CORSIA) zu errichten;

49.  bekundet jedoch seine Enttäuschung darüber, dass die ICAO bei der Einführung von CORSIA keine Emissionssenkung vereinbart, sondern den Schwerpunkt in erster Linie auf einen Ausgleich gelegt hat; bedauert, dass die Qualität der Ausgleichsmaßnahmen keineswegs gesichert ist, dass die Anwendung von CORSIA erst ab 2027 gesetzlich vorgeschrieben ist und dass wichtige Mitglieder der ICAO ihre Teilnahme an der freiwilligen Phase noch nicht zugesagt haben, während sich andere große Verursacher von Emissionen nicht einem CO2-neutralen Wachstum verschrieben haben, was zahlreiche Fragen zu den tatsächlichen Folgen für das Klima aufwirft, da das Ergebnis erheblich hinter den Erwartungen zurückbleibt, die die EU hegte, als sie das EU-EHS aussetzte; fordert, dass die Ausarbeitung belastbarer Regelungen für die Aufnahme des operativen Betriebs von CORSIA rasch abgeschlossen wird und dass das Instrument termingerecht auf nationaler und regionaler Ebene umgesetzt und ordnungsgemäß von allen Vertragsparteien durchgesetzt wird; fordert außerdem, dass sämtliche technischen Innovationen mit Blick auf Motorleistung und Kraftstoffqualität gestärkt werden;

50.  weist darauf hin, dass innereuropäische Flüge auch künftig vom EU-EHS abgedeckt werden und dass jede Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften und des Zeitplans für die Umsetzung von CORSIA lediglich in Anbetracht der mit dem System angestrebten Ziele und der noch festzulegenden Durchführungsmaßnahmen erwogen werden kann;

51.  nimmt den in der 70. Sitzung des Ausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für den Schutz der Meeresumwelt verabschiedeten Zeitplan für die Ausarbeitung einer umfassenden IMO-Strategie für die Senkung des Treibhausgasausstoßes von Schiffen zur Kenntnis; fordert die IMO mit Nachdruck auf, im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris einen globalen Mechanismus auszuarbeiten, indem sie ein ambitioniertes Emissionsreduktionsziel und einen konkreten Zeitplan als Bestandteile der anfänglichen, im Frühjahr 2018 anzunehmenden IMO-Treibhausgasstrategie festlegt;

52.  begrüßt die in Kigali beschlossene Änderung mit Blick auf den stufenweisen Verzicht auf klimaschädigende Fluorkohlenwasserstoffe (FKW); vertritt die Auffassung, dass dieser Beschluss eine konkrete Maßnahme zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris darstellt, die bis 2050 Emissionen von weit über 70 Milliarden Tonnen an CO2-Äquivalenten verhindern könnte, was dem Elffachen der jährlichen Emissionen der USA entspricht, und ersucht deshalb alle Vertragsparteien des Montrealer Protokolls, die erforderlichen Schritte für seine rasche Ratifizierung einzuleiten; weist darauf hin, dass die EU ambitionierte Rechtsvorschriften zur Senkung des Ausstoßes von FKW um 79 % bis 2030 erlassen hat, da klimafreundliche Alternativen gemeinhin verfügbar sind und deren Potenzial voll ausgeschöpft werden sollte;

Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel durch Anpassung

53.  stellt fest, dass die Prioritäten der fidschianischen Präsidentschaft der COP23 Bereiche umfassen, in denen Maßnahmen zur Anpassung und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit großen Raum einnehmen; weist darauf hin, dass Anpassungsmaßnahmen in allen Ländern unabdingbar sind, wenn die negativen Auswirkungen so gering wie möglich gehalten und die Chancen auf ein klimaresistentes Wachstum und eine nachhaltige Entwicklung uneingeschränkt genutzt werden sollen;

54.  fordert, dass dementsprechend langfristige Anpassungsziele festgelegt werden; weist erneut darauf hin, dass Entwicklungsländer – insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten – am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, den negativen Auswirkungen des Klimawandels jedoch am stärksten ausgesetzt und am wenigsten zur Anpassung an den Klimawandel in der Lage sind;

55.  hält es für geboten, dass die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wirklich in die nationalen Entwicklungsstrategien und in die Finanzplanung aufgenommen werden und dass die Kanäle für die Abstimmung zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen und Interessengruppen weiter geöffnet werden; ist der Ansicht, dass auch der Kohärenz mit Strategien und Plänen zur Verringerung des Katastrophenrisikos große Bedeutung zukommt;

56.  hält es für geboten, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf Städte und die besonderen Herausforderungen und Chancen von Städten mit Blick auf die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz gesondert beurteilt werden; ist der Ansicht, dass die Stärkung der Möglichkeiten von Städten und lokalen Behörden, sich für die Widerstandsfähigkeit ihrer Gemeinschaften einzusetzen und auf diese Widerstandsfähigkeit hinzuarbeiten, von größter Bedeutung dafür ist, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler Ebene angegangen werden;

57.  ist der Auffassung, dass klimapolitische Maßnahmen auf ausreichende Zustimmung stoßen, wenn sie von sozialen Maßnahmen flankiert werden, zu denen auch ein Fonds für einen gerechten Übergang gehört, mit dem die aktuellen Herausforderungen der Bekämpfung des Klimawandels mit den Bemühungen um die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und prekären Arbeitsverhältnissen verknüpft werden;

58.  fordert die Kommission auf, die EU-Anpassungsstrategie von 2013 erneut zu bewerten, damit größeres Augenmerk auf die Anpassungen auf der übergreifenden EU-Ebene gerichtet wird und ein größerer Zusatznutzen hieraus erwächst, indem die Verknüpfungen mit dem Übereinkommen von Paris gestärkt werden und die Ausweitung des effektiven Austauschs über bewährte Verfahren, Beispiele und Informationen mit Blick auf die Anpassung unterstützt wird; hält es für geboten, dass Systeme und Instrumente konzipiert werden, mit denen die Fortschritte und die Wirksamkeit einzelstaatlicher Anpassungspläne und ‑maßnahmen überwacht werden können;

59.  weist erneut darauf hin, dass Agrarflächen, Feuchtgebiete und Wälder, die über 90 % der Fläche der EU bedecken, stark vom Klimawandel betroffen sein werden; betont, dass diese Branche – bekannt als Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) – sowohl eine Emissionssenke als auch eine Emissionsquelle darstellt und ihre Bedeutung für den Klimaschutz und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit nicht hoch genug eingeschätzt werden kann;

60.  erinnert daran, dass das Ziel des Übereinkommens von Paris vom 4. November 2016 gemäß Artikel 2 unter anderem darin besteht, dass die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen erhöht und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen sowie eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung so gefördert werden, dass die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Finanzströme mit diesem Ziel in Einklang zu bringen;

61.  unterstreicht, dass Untätigkeit ernste negative und oftmals unumkehrbare Folgen hat, da sich der Klimawandel in allen Regionen der Welt unterschiedlich, aber äußerst verheerend auswirkt, Ursache für Migrationsbewegungen ist, Menschenleben fordert und wirtschaftliche, ökologische sowie soziale Verluste nach sich zieht; betont, dass gemeinsame weltweite politische und finanzielle Anreize für Innovationen im Bereich der sauberen und erneuerbaren Energieträger eine entscheidende Voraussetzung dafür sind, dass unsere Klimaschutzziele erreicht werden und Wachstum erzielt wird;

62.  ist sich zwar der vielen Schwierigkeiten bei der Festlegung einer anerkannten und allgemeingültigen Definition des Begriffs „Klimaflüchtling“ bewusst, fordert aber, dass die klimafolgenbedingten Wanderungs- und Migrationsbewegungen, die auf von der globalen Erwärmung verursachte Katastrophen zurückgehen, in ihrer Art und in ihrem Ausmaß ernst genommen werden; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass zwischen 2008 und 2013 etwa 166 Millionen Menschen aufgrund von Naturkatastrophen, steigenden Meeresspiegeln, extremen Wetterereignissen, Wüstenbildung, Wasserknappheit und der Ausbreitung tropischer und vektorübertragener Krankheiten zur Flucht gezwungen wurden; weist insbesondere darauf hin, dass klimabedingte Entwicklungen in Teilen Afrikas und des Nahen Ostens zu politischer Instabilität und wirtschaftlicher Not sowie zur Eskalation der Flüchtlingskrise im Mittelmeerraum beitragen könnten;

63.  weist darauf hin, dass 20 % der weltweiten Treibhausgasemissionen durch die Vernichtung und Schädigung von Wäldern entstehen, und hebt den Stellenwert der Wälder und einer aktiven und nachhaltigen Forstwirtschaft für die Eindämmung des Klimawandels sowie das Erfordernis hervor, die Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel zu stärken; betont, dass bei den Klimaschutzbemühungen der Schwerpunkt auf den tropischen Wäldern (REDD+) liegen muss; unterstreicht, dass die angestrebte Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf unter 2 °C ohne diese Klimaschutzbemühungen kaum erreichbar sein wird; fordert die EU ferner auf, die für Maßnahmen zur Begrenzung der Entwaldung in Entwicklungsländern vorgesehenen internationalen Finanzmittel aufzustocken;

Unterstützung von Entwicklungsländern

64.  hebt hervor, dass auch Entwicklungsländer für die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris eine wichtige Rolle spielen, und betont, dass diese Länder bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzpläne unterstützt werden müssen, indem die Synergien der ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen, des Aktionsplans von Addis Abeba und der Agenda 2030 mit den einschlägigen Zielen für nachhaltige Entwicklung voll ausgeschöpft werden;

65.  betont, dass der universelle Zugang zu nachhaltigen Energiequellen in Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika, gefördert werden muss, indem verstärkt erneuerbare Energieträger genutzt werden; weist darauf hin, dass Afrika über enorme natürliche Ressourcen verfügt, mit denen die Energieversorgungssicherheit des Kontinents sichergestellt werden kann; betont, dass schlussendlich ein Teil der in Europa nachgefragten Energie in Afrika erzeugt werden könnte, wenn erfolgreich entsprechende Stromverbundnetze eingerichtet würden;

66.  hebt hervor, dass die EU dank ihrer Erfahrung, ihrer Fähigkeiten und ihres globalen Einflusses in der Lage ist, beim Aufbau einer intelligenteren, saubereren und widerstandsfähigeren Infrastruktur, die für die Umsetzung des mit dem Übereinkommen von Paris eingeleiteten globalen Wandels erforderlich ist, die Vorreiterrolle zu übernehmen; fordert die EU auf, die Bemühungen der Entwicklungsländer beim Übergang zu einer inklusiveren, sozial und ökologisch nachhaltigen, wohlhabenden und sichereren Gesellschaft mit niedrigen CO2-Emissionen zu unterstützen;

Industrie und Wettbewerbsfähigkeit

67.  begrüßt die anhaltenden Bemühungen – und die diesbezüglich erzielten Fortschritte – der europäischen Industrie um die Einhaltung der Verpflichtungen und die vollumfängliche Nutzung der Chancen, die sich aus dem Übereinkommen von Paris ergeben und in erfolgreiche und kostenwirksame Klimaschutzmaßnahmen münden können;

68.  betont, dass die Bekämpfung des Klimawandels eine globale Priorität darstellt und als wahrhaft weltweites Bestreben angegangen und gleichzeitig für Energieversorgungssicherheit und eine tragfähige Wirtschaft gesorgt werden sollte;

69.  unterstreicht, dass ein stabiler und berechenbarer Rechtsrahmen und eindeutige politische Signale auf der Ebene der EU und weltweit Klimaschutzinvestitionen fördern und stärken würden;

70.  betont, dass anhaltende Bemühungen in erster Linie der größten Emittenten unabdingbar für den Klimaschutz und das Übereinkommen von Paris sind; bedauert zutiefst die Erklärung der US-Regierung mit Blick auf ihre Haltung zum Übereinkommen von Paris; begrüßt jedoch nachdrücklich die anhaltende Unterstützung der wichtigsten US-amerikanischen Unternehmen, die die Risiken des Klimawandels und die Chancen des Klimaschutzes eindeutig begriffen haben;

71.  ist der Ansicht, dass insbesondere diejenigen Bestimmungen über die Verlagerung von CO2-Emissionen, die auf die Branchen abzielen, die sich durch eine starke Handelstätigkeit und einen hohen Anteil der CO2-Emissionskosten in der Produktion auszeichnen, beibehalten werden müssen, wenn andere große Volkswirtschaften keine den Zusagen der EU ähnliche Verpflichtungen mit Blick auf die Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen eingehen, damit die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie aufrechterhalten wird;

72.  begrüßt, dass China und andere große Wettbewerber in den energieintensiven Wirtschaftszweigen der EU einen Handel mit Emissionszertifikaten bzw. andere Mechanismen für die Preisfestlegung einführen; ist der Ansicht, dass die EU bis zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen beibehalten sollte, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie gewährleistet und gegebenenfalls die Verlagerung von CO2-Emissionen verhindert wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass Energie-, Industrie- und Klimapolitik Hand in Hand gehen müssen;

73.  betont, dass mehr Fachkräfte in der Industrie eingestellt und dass Fachwissen sowie bewährte Verfahren gefördert werden müssen, damit Anreize für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze entstehen, während gleichzeitig gegebenenfalls ein fairer Wandel für die Arbeitnehmerschaft unterstützt werden muss;

Energiepolitik

74.  fordert die EU auf, die internationale Gemeinschaft zur unverzüglichen Ergreifung konkreter Maßnahmen einschließlich eines Zeitplans zu drängen, damit umweltschädliche Subventionen unter anderem für fossile Brennstoffe, die den Wettbewerb verzerren, von internationaler Zusammenarbeit abhalten und Innovation im Wege stehen, schrittweise abgebaut werden;

75.  betont, dass Energieeinsparungen, Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen für die Verringerung von Emissionen, im Hinblick auf finanzielle Einsparungen und die Sicherheit der Energieversorgung sowie für die Vorbeugung und Linderung von Energiearmut von großer Bedeutung sind, damit benachteiligte und wirtschaftsschwache Haushalte geschützt und unterstützt werden; fordert, dass Energieeffizienz- und Energiesparmaßnahmen und die Entwicklung erneuerbarer Energieträger (beispielsweise im Wege der Förderung der Eigenerzeugung und des Verbrauchs erneuerbarer Energie) sowie deren wirksame Verbreitung weltweit gefördert werden; weist darauf hin, dass die Priorisierung von Energieeffizienz und die weltweite Führungsrolle bei erneuerbaren Energieträgern zwei der wichtigsten Ziele der Energieunion der EU sind;

76.  hält es für geboten, dass Technologien zur Speicherung von Energie, intelligente Netze und die Laststeuerung weiterentwickelt werden, da sie einen Beitrag zur Stärkung der effektiven Nutzung erneuerbarer Energieträger bei der Energieerzeugung und der Wärme- und Kälteversorgung von Haushalten leisten werden;

Forschung, Innovation und digitale Technologien

77.  unterstreicht, dass eine anhaltende und gestärkte Forschung und Innovation im Bereich des Klimaschutzes, der Anpassungsstrategien, der Ressourceneffizienz, von emissionsarmen Technologien und der nachhaltigen Nutzung von Sekundärrohstoffen („Kreislaufwirtschaft“) der Schlüssel zur kostenwirksamen Bekämpfung des Klimawandels und zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ist; fordert daher ein weltweites Engagement, damit Investitionen in diesem Bereich verstärkt und vorangetrieben werden;

78.  betont, dass sich Fortschritte bei Technologien, die für eine Dekarbonisierung erforderlich sind, nur dann einstellen werden, wenn klare politische Signale gesetzt werden, Markthindernisse und regulatorische Schranken für neue Technologien und Geschäftsmodelle beseitigt werden und zielgerichtete öffentliche Ausgaben getätigt werden;

79.  weist erneut darauf hin, dass Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam eine der fünf Säulen der Strategie für die Energieunion der EU darstellen; stellt fest, dass die EU entschlossen ist, weltweit weiterhin eine Führungsrolle auf diesen Gebieten einzunehmen und gleichzeitig eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit mit internationalen Partnern aufzubauen; hält es für außerordentlich wichtig, in Industrie- und Schwellenländern ausgeprägte innovatorische Kapazitäten aufzubauen und zu erhalten, damit saubere und nachhaltige Energietechnologie zum Einsatz kommen kann;

80.  weist auf den hohen Stellenwert hin, der digitalen Technologien bei der Förderung der Energiewende zukommt, da mit diesen Technologien neue tragfähige Geschäftsmodelle geschaffen und Energieeffizienz und ‑einsparung verbessert werden können; betont die Umweltvorteile, die die Digitalisierung der europäischen Industrie zeitigen kann, indem Ressourcen effizient eingesetzt werden und der Materialaufwand verringert wird;

81.  hält es für geboten, dass die bestehenden Programme und Instrumente der EU wie zum Beispiel Horizont 2020, die einer Beteiligung von Drittstaaten offenstehen, insbesondere in den Bereichen Energie, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung vollumfänglich genutzt werden;

82.  fordert, dass Technologien wie Weltraumsatelliten für die genaue Erfassung von Daten zu Emissionen, Temperatur und Klimawandel besser genutzt werden; weist insbesondere darauf hin, welchen Beitrag das Programm Kopernikus hierzu leistet; fordert ebenfalls, dass die Länder transparent zusammenarbeiten und Informationen austauschen und dass Daten der Wissenschaft offen zur Verfügung stehen;

Klimaschutzdiplomatie

83.  begrüßt nachdrücklich, dass die EU der Klimaschutzdiplomatie nach wie vor eine hohe Bedeutung beimisst, da diese entscheidend dazu beiträgt, dem Klimaschutz in den Partnerländern und in der öffentlichen Meinung weltweit einen höheren Stellenwert einzuräumen; hält es für geboten, den Klimawandel als strategische Priorität in diplomatischen Dialogen zu bewahren, wobei den jüngsten Entwicklungen und dem sich wandelnden geopolitischen Umfeld Rechnung zu tragen ist; hebt hervor, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und die Mitgliedstaaten erhebliche außenpolitische Kapazitäten besitzen und in Klimaforen Führungsstärke beweisen müssen; betont, dass mit Ehrgeiz vorangetriebene und dringend erforderliche Klimaschutzmaßnahmen sowie die Umsetzung der auf der COP21 eingegangenen Verpflichtungen auch künftig zu den Prioritäten der EU bei hochrangigen bilateralen und biregionalen Dialogen mit Partnerländern, im Rahmen der G7, der G20, der Vereinten Nationen und in anderen internationalen Foren gehören müssen;

84.  bekräftigt seinen Standpunkt, wonach die klimapolitischen Ziele im Mittelpunkt des außenpolitischen Handelns der EU und der globalen Agenda stehen müssen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Führungsrolle im globalen Klimaschutz zu übernehmen, indem sie sich dauerhaft dem Übereinkommen von Paris verschreiben und aktiv auf strategische Partner auf nationaler und subnationaler Ebene zugehen, um Klimaschutzbündnisse zu schmieden oder zu stärken, damit die Dynamik mit Blick auf einen ambitionierten Klimaschutz aufrechterhalten wird;

85.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, darauf hinzuarbeiten, dass die Klimarisiken bekannter sowie besser analysiert und bewältigt werden, und die Partner der EU weltweit in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Auswirkungen des Klimawandels auf die innenpolitische Stabilität, die internationale Sicherheit und Migrationsbewegungen besser zu verstehen, zu berücksichtigen, vorwegzunehmen und zu bewältigen;

86.  sagt zu, seine internationale Rolle und seine Mitgliedschaft in internationalen parlamentarischen Netzwerken zu nutzen, um kontinuierlich auf Fortschritte bei der raschen Umsetzung des Übereinkommens von Paris hinzuarbeiten;

Rolle des Europäischen Parlaments

87.  ist der Ansicht, dass das Parlament umfassend in die EU-Delegation einbezogen werden muss, da es internationalen Abkommen zustimmen muss und als rechtsetzendes Organ eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der EU spielt; geht daher davon aus, dass es zur Teilnahme an den EU-Koordinationstreffen in Bonn berechtigt ist und vom Beginn der Verhandlungen an stets Zugang zu allen Unterlagen für die Vorbereitung erhält;

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88.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UNFCCC – mit dem Ersuchen um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die nicht der EU angehören – zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0383.

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