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Verfahren : 2017/2870(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0549/2017

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 05/10/2017 - 4.3
CRE 05/10/2017 - 4.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0383

Angenommene Texte
PDF 178kWORD 46k
Donnerstag, 5. Oktober 2017 - Straßburg
Lage auf den Malediven
P8_TA(2017)0383RC-B8-0549/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2017 zur Lage auf den Malediven (2017/2870(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Malediven, insbesondere die Entschließungen vom 16. September 2004(1), 30. April 2015(2) und 17. Dezember 2015(3),

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), dem die Malediven als Vertragspartei angehören,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen von 1981 über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zur Todesstrafe,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, insbesondere die Artikel 2, 7 und 19,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, António Guterres, vom 27. Juli 2017,

–  unter Hinweis auf den Bericht über die Delegationsreise anlässlich des 5. Interparlamentarischen Treffens EU-Malediven am 8./9. Februar 2016,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der EU-Delegation auf den Malediven und der auf den Malediven akkreditierten Botschaften der EU-Mitgliedstaaten sowie Kanadas, Norwegens, der Schweiz und der Vereinigten Staaten vom 25. Juli 2017 zur Lage auf den Malediven,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 14. März 2016 zu der Verurteilung des früheren maledivischen Präsidenten Mohamed Nasheed,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Agnès Callamard, vom 3. August 2017 zur unmittelbar bevorstehenden Wiederaufnahme von Hinrichtungen auf den Malediven,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die EU seit Langem Beziehungen zu den Malediven pflegt und jedes Jahr Hunderttausende europäischer Touristen auf die Malediven reisen;

B.  in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage auf den Malediven seit der ersten demokratischen Wahl in dem Land im Jahr 2008 und seit der Vertreibung des ersten demokratisch gewählten Präsidenten, Mohamed Nasheed, aus dem Amt im Jahr 2012 dramatisch verschlechtert hat;

C.  in der Erwägung, dass die politischen und bürgerlichen Freiheiten untergraben, führende Vertreter der Opposition willkürlich festgenommen und die Medien angegriffen werden, der zunehmende religiöse Konservatismus zur Beschneidung von Religionsfreiheit und Toleranz führt und sich Präsident Abdulla Yameen – der ehemalige Vorsitzende der Progressiven Partei der Malediven („Progressive Party of Maldives“) – und seine Regierung noch fester an die Macht klammern;

D.  in der Erwägung, dass Sicherheitskräfte am 22. August 2017 das Parlament (Majlis) gewaltsam abriegelten, was oppositionelle Abgeordnete als Versuch bezeichneten, einen Antrag auf Amtsenthebung gegen den Parlamentspräsidenten zu unterbinden;

E.  in der Erwägung, dass Mitglieder der Oppositionspartei, unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger über zunehmende Bedrohungen und Übergriffe durch Behörden, Polizei und extremistische Gruppierungen berichten;

F.  in der Erwägung, dass Mohamed Nasheed, der erste demokratisch gewählte Präsident der Malediven, im März 2015 wegen Terrorismusvorwürfen zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde; in der Erwägung, dass von den 85 Mitgliedern des Parlaments zwölf oppositionelle Abgeordnete unter Anklage stehen, von mindestens dreien die Pässe eingezogen wurden und mindestens einer weiterhin willkürlich inhaftiert ist; in der Erwägung, dass 2018 Präsidentschaftswahlen stattfinden sollen;

G.  in der Erwägung, dass Bedenken hinsichtlich der stark politisierten Justiz der Malediven erhoben wurden, deren Vertreter ihre Befugnisse jahrelang überschritten haben, zugunsten der derzeitigen Regierungspartei gehandelt haben und gegen Politiker der Opposition vorgegangen sind; in der Erwägung, dass das Recht auf ein faires Verfahren nach wie vor nicht gewährleistet ist und die entsprechenden Grundsätze entscheidende Bestandteile der Rechtsstaatlichkeit sind;

H.  in der Erwägung, dass das Parlament der Malediven am 9. August 2016 das Gesetz zum Schutz der Ehre, des Ansehens und der Meinungsfreiheit („Bill on Protection of Reputation and Good Name and Freedom of Expression“) verabschiedete, das die Meinungsfreiheit teilweise einschränkt und die Regierung ermächtigt, die Zulassungen von Rundfunkanstalten, Publikationen, Websites und anderen Medien zu widerrufen oder auszusetzen;

I.  in der Erwägung, dass der Präsident der Malediven im August 2016 mehrere Änderungen des Gesetzes über die Versammlungsfreiheit ratifizierte, mit denen die für rechtmäßige Demonstrationen ausgewiesenen Zonen eingeschränkt wurden;

J.  in der Erwägung, dass die Malediven vom Ausschuss der Interparlamentarischen Union für die Menschenrechte von Parlamentariern als eines der Länder eingestuft werden, in denen Übergriffe auf Parlamentsmitglieder der Opposition weltweit am häufigsten vorkommen und oppositionelle Politiker regelmäßig eingeschüchtert, festgenommen und inhaftiert werden; in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Medienfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und der demokratische Pluralismus zunehmend gefährdet sind und dass Hunderte regierungskritischer Demonstranten festgenommen und angeklagt wurden; in der Erwägung, dass es immer mehr Anhaltspunkte dafür gibt, dass die strafrechtlichen Vorwürfe, die gegen politische Gegner von Präsident Yameen erhoben werden, möglicherweise politisch motiviert sind;

K.  in der Erwägung, dass Präsident Yameen wiederholt seine Absicht bekundet hat, die staatlich sanktionierten Hinrichtungen wiederaufzunehmen und ein seit 60 Jahren geltendes Moratorium aufzuheben; in der Erwägung, dass 20 Staaten des asiatisch-pazifischen Raums die Todesstrafe abgeschafft haben und sieben weitere Staaten die Todesstrafe in der Praxis nicht vollstrecken;

L.  in der Erwägung, dass es auf den Malediven derzeit mindestens 20 Personen gibt, gegen die ein Todesurteil verhängt wurde, von denen mindestens fünf bei ihrer Festnahme noch nicht 18 Jahre alt waren; in der Erwägung, dass das maledivische Recht – im Widerspruch zum Völkerrecht – erlaubt, dass Minderjährige zum Tode verurteilt werden, wobei die Hinrichtung aufgeschoben und die Todesstrafe nach dem 18. Geburtstag vollstreckt wird; in der Erwägung, dass die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen die Regierung der Malediven nachdrücklich aufgefordert hat, die Hinrichtungen nicht wiederaufzunehmen;

M.  in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof der Malediven in zumindest drei Fällen – nämlich denen von Hussein Humaam Ahmed, Ahmed Murrath und Mohamed Nabeel – Todesurteile bestätigt hat, die nach Gerichtsverfahren, welche nicht international anerkannten Standards entsprachen, verhängt worden waren; in der Erwägung, dass diesen drei Personen nun unmittelbar die Hinrichtung droht;

N.  in der Erwägung, dass die Internationale Juristen-Kommission jüngst die Aussetzung der Zulassung von 56 maledivischen Anwälten – eines Drittels der im Land praktizierenden Anwälte, die alle eine Reform des Justizwesens zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz gefordert hatten – verurteilt hat;

O.  in der Erwägung, dass auch der zunehmende militante radikale Islamismus und die Anzahl der radikalisierten jungen Männer und Frauen, die sich dem IS angeschlossen haben sollen, Anlass zur Sorge geben;

P.  in der Erwägung, dass der Blogger und scharfe Regierungskritiker Yameen Rasheed am 23. April 2017 ermordet wurde; in der Erwägung, dass der Journalist Ahmen Rilwan seit August 2014 vermisst wird und befürchtet wird, dass er tot ist; in der Erwägung, dass der Blogger Ismail Rasheed im Jahr 2012 niedergestochen und verwundet wurde;

1.  bedauert – insbesondere im Lichte der 2018 anstehenden Wahlen – zutiefst, dass sich die politische Lage und die Menschenrechtslage auf den Malediven verschlechtert und dass Präsident Abdulla Yameen und seine Regierung zunehmend autoritär regieren, was zu einem Klima der Angst geführt hat und die Fortschritte gefährdet, die in dem Land in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit erzielt wurden;

2.  verurteilt die Verabschiedung des Gesetzes über Diffamierung und Redefreiheit im Jahr 2016, mit dem versucht wird, scharf gegen die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung vorzugehen, sowie die 2016 erfolgten Änderungen an dem Gesetz über die Versammlungsfreiheit, mit dem diese eingeschränkt wird; fordert die Regierung der Malediven auf, alle nationalen Gesetze in Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen zu bringen und die genannten Gesetze aufzuheben oder abzuändern;

3.  verurteilt das Vorgehen gegen politische Gegner auf den Malediven und fordert die Regierung auf, alle Anklagepunkte gegen den früheren Präsidenten Mohamed Nasheed fallen zu lassen und all diejenigen, die aus politischen Gründen inhaftiert sind, darunter Qasim Ibrahim, den Vorsitzenden der Jumhooree Party, unverzüglich und bedingungslos freizulassen; erinnert die Regierung an ihre internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Achtung der Grundfreiheiten und Grundrechte im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu denen ein Mindestmaß an Garantien für ein faires Verfahren gehört;

4.  fordert den Obersten Gerichtshof der Malediven auf, die Aussetzung der Zulassung derjenigen der 56 Anwälte, gegen die diese Maßnahme im September 2017 verhängt worden war und für die sie weiterhin gilt, unverzüglich aufzuheben; fordert die Regierung erneut auf, die volle Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz sicherzustellen und allen Bürgern das Recht auf eine faire und transparente Gerichtsbarkeit, die frei von politischem Einfluss ist, zu garantieren;

5.  bekräftigt, dass die EU die Todesstrafe in allen Fällen und ausnahmslos vehement ablehnt; fordert, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird; verurteilt die Ankündigung der Wiedereinführung der Todesstrafe auf den Malediven auf das Schärfste und fordert die Regierung und das Parlament der Malediven nachdrücklich auf, das Moratorium in Bezug auf die Vollstreckung der Todesstrafe, das seit über 60 Jahren besteht, aufrechtzuerhalten;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Präsident Yameen und die Regierung der Malediven öffentlich nachdrücklich aufzufordern, alle Fälle von in Todeszellen sitzenden Personen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die international anerkannten und von der Verfassung geschützten Rechte auf ein faires Verfahren geachtet wurden; fordert die Regierung auf, bei Jugendlichen alle Forderungen nach der Todesstrafe im Rahmen von Anklagen unverzüglich fallen zu lassen und die Hinrichtung jugendlicher Straftäter zu verbieten;

7.  ist der Auffassung, dass der einzige Weg, der Verschlechterung der Lage der Demokratie, der Menschenrechte und der Freiheiten auf den Malediven Einhalt zu gebieten, darin besteht, einen echten Dialog unter Einbeziehung aller politischen Parteien und anderen führenden Vertreter der Zivilgesellschaft in die Wege zu leiten;

8.  fordert die Regierung der Malediven auf, das Recht auf Protest, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Gewissensfreiheit und die Freiheit der Religion und Weltanschauung unabhängig von der Mehrheitsreligion zu achten und umfassend zu fördern;

9.  fordert die Regierung der Malediven auf, die Straffreiheit für Bürgerwehren, die Gewalt gegen Personen, die sich für religiöse Toleranz einsetzen, friedliche Demonstranten, kritische Medien und Vertreter der Zivilgesellschaft angewendet haben, zu beenden;

10.  verurteilt die erzwungene Schließung des maledivischen Parlaments für dessen Mitglieder sowie die Schikanierung, Einschüchterung und Festnahme von gewählten Mitgliedern des Parlaments;

11.  verurteilt die wiederholte Einschüchterung und Bedrohung von Journalisten, Bloggern und Menschenrechtsverteidigern auf den Malediven, die Verhaftung von Reportern sowie die Razzien bei und die erzwungenen Schließungen von Nachrichtenorganen;

12.  fordert die Regierung auf, eine unparteiliche und unabhängige Untersuchung des Todes von Yameen Rasheed sowie der Entführung von Ahmed Rilwan zu garantieren, damit alle dafür Verantwortlichen ermittelt und vor Gericht gestellt werden können;

13.  fordert die staatlichen Stellen der Malediven auf sicherzustellen, dass die Menschenrechtskommission der Malediven, die Kommission für Nationale Integrität und die Wahlkommissionen unabhängig und ohne Einmischung durch die Regierung arbeiten können; fordert die Regierung der Malediven auf, mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen, einschließlich der Sonderverfahren und des Amtes des Hohen Kommissars für Menschenrechte, uneingeschränkt zusammenarbeiten;

14.  fordert die EU auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente umfassend einzusetzen, um die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze auf den Malediven zu fördern, wozu sie unter anderem die Einführung zeitlich begrenzter individueller und gezielter Sanktionen gegen diejenigen, die die Menschenrechte untergraben, in Erwägung ziehen sollte;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem BDIMR der OSZE, dem Europarat sowie der Regierung der Malediven zu übermitteln.

(1) ABl. C 140E vom 9.6.2005, S. 165.
(2) ABl. C 346 vom 21.9.2016, S. 60.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0464.

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