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Verfahren : 2017/2044(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0299/2017

Eingereichte Texte :

A8-0299/2017

Aussprachen :

PV 24/10/2017 - 13
CRE 24/10/2017 - 13

Abstimmungen :

PV 25/10/2017 - 7.2
CRE 25/10/2017 - 7.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0408

Angenommene Texte
PDF 447kWORD 69k
Mittwoch, 25. Oktober 2017 - Straßburg
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2018 – alle Einzelpläne
P8_TA(2017)0408A8-0299/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2017 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (11815/2017 – C8-0313/2017 – 2017/2044(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union(1),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(2),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(3) (MFR-Verordnung),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(4) (IIV vom 2. Dezember 2013),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2017 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. April 2017 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2018(6),

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 29. Juni 2017 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (COM(2017)0400),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, der vom Rat am 4. September 2017 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 13. September 2017 zugeleitet wurde (11815/2017 – C8‑0313/2017),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2017 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2018(7),

–  gestützt auf Artikel 88 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A8‑0299/2017),

Einzelplan III – Kommission

Allgemeiner Überblick

1.  betont, dass die politischen Prioritäten, die in den zuvor genannten Entschließungen vom 15. März 2017 und vom 5. Juli 2017 mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurden, in der Lesung des Haushaltsplans 2018 im Parlament voll und ganz zum Ausdruck kommen; weist darauf hin, dass nachhaltiges Wachstum, Arbeitsplätze – insbesondere die Beschäftigung junger Menschen –, Sicherheit und Klimawandel im Mittelpunkt dieser Prioritäten stehen;

2.  betont, dass die Union auch künftig mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sein wird, und ist der Überzeugung, dass die erforderlichen Finanzmittel – unter Wahrung der Haushaltsdisziplin – aus dem Unionshaushalt bereitgestellt werden müssen, damit den politischen Prioritäten entsprochen werden kann und die Union konkrete Antworten geben und unverzüglich und wirksam auf diese Herausforderungen reagieren kann; betont, dass die Ausgaben der Union auf dem Grundsatz des europäischen Mehrwerts beruhen und das Subsidiaritätsprinzip wahren sollten;

3.  bekräftigt seine Verpflichtung, politische Maßnahmen der Union zu finanzieren, mit denen Arbeitsplätze und Wachstum in allen Regionen der EU durch Investitionen in Forschung, Bildung, Infrastruktur, KMU und Beschäftigung verbessert werden, vor allem bei der Beschäftigung junger Menschen; kann nicht nachvollziehen, wie die Union angesichts der Kürzungen, die der Rat in Teilrubrik 1a vorgeschlagen hat, Fortschritte in diesen Bereichen erzielen könnte; beschließt stattdessen, die Forschungs- und Innovationsprogramme zusätzlich zu fördern, die eine hohe Ausführungsrate aufweisen und wegen Überzeichnung eine besonders niedrige Erfolgsquote bei den Förderanträgen zu verzeichnen haben;

4.  bleibt den Zusagen des Parlaments verpflichtet, die bei den Verhandlungen zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gemacht wurden, nämlich die Auswirkungen von Kürzungen im Zusammenhang mit dem EFSI auf Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens zu minimieren; schlägt daher vor, diese Kürzungen auszugleichen, indem das ursprüngliche Jahresprofil dieser beiden Programme wiederhergestellt wird, damit sie die im Zuge der Verabschiedung der einschlägigen Rechtsvorschriften vereinbarten Ziele uneingeschränkt erreichen können;

5.  bringt seine politische Unterstützung für die Einrichtung des Europäischen Solidaritätskorps zum Ausdruck und begrüßt den Gesetzgebungsvorschlag, den die Kommission diesbezüglich vorgelegt hat; ist jedoch der Auffassung, dass bis zur Entscheidung über die Finanzierung des Europäischen Solidaritätskorps und der Verabschiedung der einschlägigen Verordnung im Zuge des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens im Haushaltsplan 2018 keine Mittelausstattung zu diesem Zweck vorgesehen werden sollte; beschließt daher, dass die entsprechenden von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans 2018 vorgesehenen Mittel und Umschichtungen vorerst rückgängig gemacht werden sollten, da die Entscheidung über den Haushaltsplan 2018 in keiner Weise dem Ergebnis der Legislativverhandlungen vorausgreifen sollte; ist auch weiterhin uneingeschränkt dazu bereit, die Entscheidung über die Finanzierung des Europäischen Solidaritätskorps im Rahmen des Haushaltsplans für das kommende Jahr umgehend über einen Berichtigungshaushaltsplan einzuarbeiten, falls die Verhandlungen über die entsprechende Verordnung nicht vor dem Abschluss des Haushaltsverfahrens für 2018 abgeschlossen sein sollten;

6.  ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Jugendarbeitslosigkeit weiterhin höher ist denn je, und ist überzeugt, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit nicht die Zukunft einer ganzen Generation junger Europäer gefährdet wird; beschließt daher, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen über das von der Kommission für 2018 vorgeschlagene Maß hinaus zu verstärken; betont, dass diese Verstärkung als zusätzlich zu den insgesamt zugewiesenen Mitteln erachtet werden sollte, die im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen politisch gebilligt wurden, und nicht als bloße Vorabausstattung dieser zugewiesenen Mittel im Haushaltsplan für 2018;

7.  weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Konvergenz in der EU und somit für die Sicherstellung von Entwicklung und Wachstum ist; betont, dass davon ausgegangen wird, dass die Programme der Kohäsionspolitik ab 2018 aufholen und Fahrt aufnehmen; unterstreicht die Zusage des Parlaments, für eine angemessene Mittelausstattung für diese Programme zu sorgen, die zu den zentralen politischen Maßnahmen der EU gehören; ist jedoch besorgt über die nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Durchführung operationeller Programme auf nationaler Ebene; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Benennung der Verwaltungs-, Prüf- und Zertifizierungsbehörden abgeschlossen und die Durchführung beschleunigt wird; fordert außerdem die Kommission auf, die damit verbundenen Verfahren weiter zu vereinfachen;

8.  ist tief besorgt über den Anstieg von Instabilität und Ungewissheit sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU; unterstreicht, dass es geboten ist, das Augenmerk wieder auf den Ansatz der EU in Bezug auf Kohäsion, Integration, Frieden, nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte zu richten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam vorzugehen und Anstrengungen im Hinblick auf einen fortgesetzten Einsatz für Frieden und Konfliktprävention zu unterstützen; erinnert an die inspirierende Wirkung, die das Karfreitagsabkommen weltweit hatte, und erkennt gleichzeitig die beispiellosen Herausforderungen und den beispiellosen Druck nach dem 2016 im Vereinigten Königreich abgehaltenen Referendum an; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für eine Aussöhnung zu verstärken, um in Irland Frieden, Stabilität und Versöhnung sicherzustellen;

9.  ist der Ansicht, dass die Union nun, da der Höhepunkt der Migrations- und Flüchtlingskrise überwunden zu sein scheint, bereit sein muss, auf unvorhergesehene künftige Ereignisse in diesem Bereich zu reagieren, und ein aktiveres Konzept im Bereich Migration verfolgen muss; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, die Angemessenheit von Zuweisungen in Rubrik 3 kontinuierlich zu überwachen und alle im Rahmen des derzeitigen MFR verfügbaren Instrumente uneingeschränkt zu verwenden, um zügig auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren, für die zusätzliche Mittel erforderlich sein könnten; weist darauf hin, dass es der EU zwar gelungen ist, einige Systeme für den Umgang mit dieser Situation einzurichten, dass aber trotzdem dem UNHCR zufolge im Jahr 2017 bislang mehr als hunderttausend Flüchtlinge und Migranten auf dem Seeweg nach Europa gekommen sind; beschließt daher, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und den Fonds für die innere Sicherheit sowie die Agenturen mit Zuständigkeit im Asylbereich wie das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die angemessene finanzielle und personelle Mittel benötigen, in begrenztem Umfang zu stärken; stellt erneut fest, dass die Obergrenze der Rubrik 3 bei weitem nicht ausreichend hoch ist, um genügend Mittel für den innenpolitischen Aspekt der Migrations- und Flüchtlingskrise sowie für andere vorrangige Programme, etwa in den Bereichen Kultur und Unionsbürgerschaft, bereitzustellen;

10.  betont, dass Rubrik 3 in den letzten Jahren umfassend mobilisiert wurde, um der Migrations- und Flüchtlingskrise zu begegnen, und dass diese Maßnahmen so lange weitergeführt werden sollten, wie erforderlich ist; stellt jedoch fest, dass die bislang bereitgestellten Mittel nicht ausreichend sind; beschließt aus diesem Grund, die Agenturen im Bereich Justiz und Inneres zu stärken, die wegen höherer Arbeitsbelastung und zusätzlichen Aufgaben in den vergangenen Jahren mit Personalmangel und finanziellen Engpässen zu kämpfen hatten;

11.  betont, dass angesichts der jüngsten Sicherheitsbedenken in der EU Finanzmittel in Rubrik 3 auch für Maßnahmen genutzt werden sollten, mit denen die Sicherheit der Unionsbürger verbessert wird;

12.  weist erneut darauf hin, dass es ein wesentlicher Teil der Lösung für die Migrations- und Flüchtlingskrise und die Sicherheitsbedenken der Unionsbürger ist, die Ursachen der Migration anzugehen und ausreichend finanzielle Mittel für externe Instrumente bereitzustellen, mit denen Probleme wie Armut, fehlende Arbeitsplätze, mangelnde Bildungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Möglichkeiten, Instabilität und Konflikte, aber auch der Klimawandel bewältigt werden sollen, da dieser zu den grundlegenden Ursachen für die wachsenden Migrationsströme zählt; ist der Ansicht, dass die Union die Finanzmittel in Rubrik 4 optimal verwenden sollte, die sich als nicht ausreichend erwiesen haben, um alle externen Herausforderungen gleichermaßen anzugehen, da die Mittel eindeutig unzureichend sind und systematischer aufgestockt werden sollten;

13.  bedauert, dass das Parlament bei der Ausarbeitung seines Standpunkts nicht ausreichend darüber informiert war, welche finanziellen Auswirkungen eine politische Entscheidung, die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zu erweitern, haben würde; bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass neue Initiativen nicht zulasten der bestehenden Projekte der EU in Drittstaaten finanziert werden dürfen; fordert daher die Kommission auf, bei einer Verlängerung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei vorzuschlagen, diese mit neuen Mitteln zu finanzieren, und bei der Umsetzung mehr örtliche nichtstaatliche Organisationen einzubeziehen; stellt fest, dass die Obergrenze der Rubrik 4 in erheblichem Maße unzureichend ist, um den derzeitigen außenpolitischen Herausforderungen, einschließlich der Migrations- und Flüchtlingskrise, auf tragfähige und wirksame Weise zu begegnen;

14.  weist darauf hin, dass mit dem Unionshaushalt dazu beigetragen werden muss, die Ziele des Übereinkommens von Paris und die langfristigen Klimaschutzziele der EU zu verwirklichen, indem das im MFR 2014–2020 festgelegte Ziel, Ausgaben in Höhe von 20 % für Klimaschutzmaßnahmen vorzusehen, umgesetzt wird; bedauert, dass die Kommission keine konkreten, realistischen Vorschläge vorgelegt hat, wie diese Ziele erreicht werden können; schlägt daher vor, die Mittel für Klimaschutzmaßnahmen über das Niveau im Entwurf des Haushaltsplans hinaus aufzustocken; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass diese Aufstockungen nicht ausreichen, und fordert die Kommission auf, alle Vorschläge vorzulegen, die erforderlich sind, damit die Ziele in den kommenden Entwürfen des Haushaltsplans erreicht werden können; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass 8,2 % der im Entwurf des Haushaltsplans vorgeschlagenen Gesamtmittel für Verpflichtungen mit dem Schutz der biologischen Vielfalt verbunden sind; betont, dass ein jährlicher Zuwachs von 0,1 % im Gegensatz zu dem besorgniserregenden und immer rascheren Rückgang der Arten und Lebensräume steht;

15.  begrüßt, dass die Kommission bei der Aufstellung des Haushaltsplans zum ersten Mal den neuen Ansatz des „ergebnisorientierten Haushalts“ verfolgt hat, um die Ausgaben auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und festzustellen, wo Anpassungen erforderlich wären;

16.  setzt die von den Kürzungsvorschlägen des Rates betroffenen Mittelansätze im Entwurf des Haushaltsplans wieder ein; kann die Begründung für die vorgeschlagenen Kürzungen nicht nachvollziehen, beispielsweise bei Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“ – zwei Programmen, die bereits von Umschichtungen zugunsten des EFSI betroffen sind – und bei der Außenpolitik; spricht sich in jedem Fall gegen die erklärte Absicht des Rates aus, vornehmlich in Haushaltslinien mit niedriger Ausführungsquote oder geringer Absorptionskapazität zu kürzen, da dies von den tatsächlichen Ausführungszahlen nicht bestätigt wird und dabei die unterschiedlichen Ausführungsprofile bestimmter Programme missachtet werden;

17.  kommt zu dem Schluss, dass zum Zwecke einer angemessenen Finanzierung aller dringlichen Bedürfnisse und in Anbetracht der sehr engen MFR-Margen im Jahr 2018 alle Mittel, die der MFR-Verordnung zufolge flexibel verfügbar sind, genutzt werden müssen; geht davon aus, dass der Rat diese Einschätzung teilt und im Vermittlungsverfahren schnell eine Einigung erzielt wird, auf deren Grundlage sich die Union der Lage gewachsen zeigen und effektiv auf die bevorstehenden Herausforderungen reagieren kann; betont, dass die in jedem Haushaltsjahr auftretenden Abweichungen von der ursprünglichen Programmplanung im Rahmen des derzeitigen MFR dafür sprechen, die Obergrenzen im MFR für den Zeitraum nach 2020 nach oben anzupassen;

18.  setzt den Gesamtumfang der Mittel für Verpflichtungen für 2018 auf 162 597 930 901 EUR und den der Mittel für Zahlungen auf 146 712 004 932 EUR fest;

Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

19.  lehnt die nicht gerechtfertigten Kürzungen in Höhe von 750 Mio. EUR ab, die der Rat in Teilrubrik 1a vorgenommen hat und die für sich genommen fast zwei Drittel aller Kürzungen des Rates bei den Verpflichtungen in Rubriken des MFR ausmachen; stellt fest, dass diese Kürzungen im Widerspruch zu den vom Rat selbst erklärten politischen Prioritäten stehen;

20.  beharrt darauf, dass in der EU nur dann nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen werden können, wenn die Investitionen in Forschung, Innovation, Bildung, Infrastruktur, Kleinstunternehmen und KMU erhöht werden; warnt davor, dass durch die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen Programme mit einem echten europäischen Mehrwert und unmittelbaren Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum, beispielsweise Horizont 2020 oder die Fazilität „Connecting Europe“, gefährdet werden; weist vor allem darauf hin, dass unbedingt ausreichende Mittel für Horizont 2020 bereitgestellt werden müssen, damit Forschung und Innovation weiterentwickelt werden können, eine Führungsrolle bei der Digitalisierung eingenommen werden kann und KMU in Europa unterstützt werden können; weist darauf hin, dass dieses Programm einen erheblichen europäischen Mehrwert unter Beweis gestellt hat, da 83 % der im Rahmen von Horizont 2020 finanzierten Projekte ohne Unterstützung auf Unionsebene nicht hätten durchgeführt werden können; bekräftigt die Bedeutung der Fazilität „Connecting Europe“ als Finanzierungsinstrument für die Vollendung des TEN‑V‑Netzes und die Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums; beschließt daher, alle vom Rat vorgenommenen Kürzungen rückgängig zu machen und darüber hinaus das ursprüngliche Profil der Haushaltslinien für Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ wiederherzustellen, die zugunsten der Mittelausstattung des EFSI-Garantiefonds gekürzt wurden;

21.  betont überdies, dass die Bereiche Bildung und Berufsbildung sowie Jugend des Programms Erasmus+ im Rahmen der strategischen Investitionen in die Jugend Europas gestärkt werden müssen;

22.  hebt hervor, dass die Bereitstellung ausreichender finanzieller Unterstützung für Kleinstunternehmen, Unternehmer und KMU die wichtigste Priorität der EU sein sollte, da sie die wichtigste Quelle für die Schaffung von Arbeitsplätzen in ganz Europa sind; betont, dass KMU nur dann wettbewerbsfähig bleiben und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Binnenmarkt sowie zum Weltmarkt bewältigen können, wenn sie über einen einfachen Zugang zu Finanzmitteln verfügen;

23.  beschließt aus diesem Grund, über den Entwurf des Haushaltsplans und die Profile vor dem EFSI und dem Europäischen Solidaritätskorps hinaus diejenigen Programme stärker zu unterstützen, die ausschlaggebend sind, wenn es gilt, Wachstum und Beschäftigung zu fördern, und die im Einklang mit Prioritäten der Union stehen, über die weitgehend Einvernehmen besteht, d. h. Erasmus+, Horizont 2020 (Marie Curie, Europäischer Forschungsrat, KMU-Instrument), COSME und EaSI (PROGRESS und EURES); fordert die Kommission auf, die Haushaltslinien im Zusammenhang mit der WIFI4EU-Initiative mit ausreichenden Mitteln auszustatten und ihre Zusagen in Bezug auf Investitionen für den Zeitraum 2017–2020 einzuhalten;

24.  begrüßt, dass die Haushaltslinie „besondere jährliche Veranstaltungen“ in den Haushaltsplan für 2018 aufgenommen wurde, wodurch sich unter den Bürgern ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa entwickeln kann; weist darauf hin, dass diese besonderen jährlichen Veranstaltungen eindeutig einen Mehrwert für die Unionsbürger in allen Mitgliedstaaten darstellen müssen;

25.  betont, wie wichtig es ist, die gemeinsame Verteidigungsforschung in Europa zu fördern, um die größten Kapazitätsdefizite in einer Zeit zu beseitigen, in der Europa angesichts der internationalen Entwicklungen und Ungewissheiten seine Anstrengungen in Bezug auf die Verteidigung verstärken muss; unterstützt die Aufstockung der Mittel für die vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung; fordert ein Forschungsprogramm für die Verteidigung mit entsprechenden Mitteln innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens; bekräftigt aber seinen seit langem vertretenen Standpunkt, dass neue Initiativen mit neuen Mitteln anstatt auf Kosten bestehender EU-Programme finanziert werden sollten; betont ferner, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der europäischen Verteidigungsindustrie gestärkt werden müssen;

26.  ist der Ansicht, dass die Mittel im Haushaltsplan für 2018 aufgestockt werden sollten, um auf der Grundlage der Kriterien von Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849(8) das Risiko, das wegen der strategischen Mängel von Drittländern bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht, umfassend und unparteiisch bewerten zu lassen und eine Liste der Drittländer mit hohem Risiko auszuarbeiten;

27.  fordert die Kommission auf, für ein angemessenes Maß an Mittelzuweisungen zu sorgen, damit das Referenzlabor der Europäischen Union für alternative Methoden zu Tierversuchen (EURL E CVAM) seine in Anhang VII der Richtlinie 2010/63/EU(9) aufgeführten Aufgaben und Pflichten wirksam erfüllen kann, insbesondere in Bezug auf die Koordinierung und Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von alternativen Methoden zu Tierversuchen, auch in den Bereichen Grundlagenforschung und angewandte Forschung sowie gesetzlich vorgeschriebene Versuche;

28.  erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen in Teilrubrik 1a über den Entwurf des Haushaltsplans hinaus um 143,9 Mio. EUR (ohne Wiederherstellung des Zustands vor dem EFSI und dem Europäischen Solidaritätskorps, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen), die innerhalb der verfügbaren Margen und durch eine stärkere Mobilisierung des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen aufgebracht werden sollen;

Teilrubrik 1b – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

29.  erklärt sich nicht mit den vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen der Mittelansätze bei den Zahlungen in Teilrubrik 1b, einschließlich der Haushaltslinien für die Unterstützung, um 240 Mio. EUR einverstanden und macht diese rückgängig, solange die aktualisierten Vorausschätzungen der Kommission noch ausstehen;

30.  stellt mit zunehmender Besorgnis fest, dass nicht hinnehmbare Verzögerungen bei der Durchführung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds deren Wirksamkeit untergraben und die Verwaltungsbehörden und Empfänger unter Druck setzen; bekräftigt erneut, dass von den aktuellen Verzögerungen ein Risiko der Akkumulierung unbezahlter Rechnungen in der zweiten Hälfte dieses MFR und zu Beginn des kommenden MFR ausgeht; fordert die Mitgliedstaaten noch einmal mit Nachdruck auf, die Kommission um Rat und Unterstützung zu ersuchen, um gegen die verzögerte Benennung der Verwaltungs-, Zertifizierungs- und Kontrollbehörden vorzugehen; ist äußerst beunruhigt über den Abwärtstrend und die mangelnde Genauigkeit der Schätzungen der Mitgliedstaaten;

31.  weist darauf hin, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der Union weiterhin unannehmbar hoch ist; betont, dass die angemessene Finanzierung der Jugendgarantie-Programme durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und den ESF sichergestellt werden muss, um dieses Problem anzugehen; begrüßt, dass Einigkeit darüber herrscht, dass neue Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt werden müssen, und dass in den Entwurf des Haushaltsplans für 2018 entsprechende Mittelzuweisungen aufgenommen wurden; ist jedoch der Ansicht, dass der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen angesichts der Herausforderungen und Risiken, die von der Jugendarbeitslosigkeit ausgehen, mehr Mittel zugewiesen werden sollten, und beschließt daher, die Mittel für Verpflichtungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2018 auf 600 Mio. EUR aufzustocken; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass Berufsausbildungsmaßnahmen, die auf junge Menschen ausgerichtet sind, und insbesondere die Lehrlingsausbildung im Rahmen der Kohäsionspolitik förderfähig sein sollten;

32.  begrüßt die neue Mittelausstattung in Höhe von 142,8 Mio. EUR, die geschaffen wurde, um die Durchführung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen im Zeitraum 2017–2020 zu erleichtern;

Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

33.  weist darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission, die Mittel für die Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGF) aufzustocken, in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass für 2018 von deutlich weniger zweckgebundenen Einnahmen ausgegangen wird; stellt fest, dass der Rat Kürzungen in Höhe von 275 Mio. EUR vorgenommen hat, vertritt aber die Auffassung, dass das Berichtigungsschreiben der Kommission weiterhin als Grundlage für eine zuverlässige Prüfung der Mittelzuweisungen für den EAGF dienen sollte, und setzt dementsprechend die Mittelansätze aus dem Entwurf des Haushaltsplans wieder ein, solange die Prüfung dieses Berichtigungsschreibens im Vermittlungsverfahren noch aussteht;

34.  betont, dass sich Lagerprogramme in Krisenzeiten als wirksames Instrument erwiesen haben und dass eine Reduzierung der vorgesehenen finanziellen Mittel im Planungsprozess kontraproduktiv wäre;

35.  betont, dass ein Teil der Lösung für die Jugendarbeitslosigkeit darin besteht, junge Menschen in ländlichen Gebieten angemessen zu unterstützen; schlägt daher vor, die Zahlungen für Junglandwirte um 50 Mio. EUR über dem Niveau aus dem Entwurf des Haushaltsplans zu erhöhen; betont, dass der Zugang junger Menschen zu Arbeitsplätzen in der Fischerei mithilfe des Europäischen Meeres- und Fischereifonds und weiterer Finanzierungsmöglichkeiten der Union erleichtert werden muss;

36.  beschließt im Einklang mit seinen Zielen im Rahmen der Strategie Europa 2020 und seinen internationalen Verpflichtungen im Kampf gegen den Klimawandel, eine Erhöhung der Mittel für Klimaschutzmaßnahmen um 21,2 Mio. EUR über dem Niveau aus dem Entwurf des Haushaltsplans vorzuschlagen; bekräftigt, dass sowohl der Europäische Rechnungshof als auch der Rat (Wirtschaft und Finanzen) festgestellt haben, dass der Haushaltsplan der Union nicht im Einklang mit ihren Klimazielen steht;

37.  weist darauf hin, dass das Geld der Steuerzahler nicht zur Unterstützung der Haltung oder Aufzucht von Stieren für Stierkämpfe verwendet werden sollte; ist der Auffassung, dass die Aufzucht oder Haltung zu diesen Zwecken nicht für Basisprämien in Betracht kommen sollte, und fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften vorzulegen;

38.  erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen um 78,1 Mio. EUR, so dass – ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen – noch ein Spielraum von 619,7 Mio. EUR unter der Obergrenze für Verpflichtungen in Rubrik 2 bleibt;

39.  betont mit Bedauern, dass unabhängig davon, ob es sich um Personen oder Staaten handelt, von Katastrophen in der Regel jene betroffen sind, die weniger Mittel haben, um sich zu schützen; ist der Ansicht, dass so rasch wie möglich auf Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen reagiert werden sollte, damit die Schäden so gering wie möglich gehalten und die Menschen und ihr Hab und Gut gerettet werden können; weist darauf hin, dass eine zusätzliche Mittelaufstockung notwendig ist, und zwar vor allem in den Haushaltslinien im Zusammenhang mit der Katastrophenvorbeugung und -vorsorge, wobei insbesondere die Brände in Spanien und Portugal zu berücksichtigen sind, die dramatische und schwerwiegende Folgen für die Menschen hatten und bei denen auf tragische Weise Menschen ums Leben kamen;

40.  macht auf die Bedrohungen für viele Waldökosysteme aufmerksam, wie etwa die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, Schädlinge (wie der Kiefernfadenwurm) und Waldbrände; vertritt die Auffassung, dass durch gemeinschaftliche Unterstützungsprogramme und -maßnahmen ausreichend Finanzmittel für die Bewertung des ökologischen Zustands der Wälder und die Pflanzengesundheit in den Wäldern sowie für die Sanierung der Wälder (auch durch Wiederaufforstungsmaßnahmen) bereitgestellt werden sollten; weist darauf hin, dass diese Finanzmittel in einigen Mitgliedstaaten besonders dringend benötigt werden, unter anderem in Portugal und Spanien nach den zahlreichen Bränden im gesamten Hoheitsgebiet;

Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft

41.  betont, dass die Lösung der Migrations- und Sicherheitsprobleme nach Ansicht des Europäischen Parlaments eine der wichtigsten Unionsprioritäten bleiben muss, und bekräftigt seine Überzeugung, dass sich die Obergrenze der Rubrik 3 als in erheblichem Maße unzureichend erwiesen hat, um ausreichend Mittel für die innenpolitische Dimension dieser Probleme bereitzustellen;

42.  nimmt zur Kenntnis, dass zwar die Anzahl der Migranten, die über die mittlere und östliche Mittelmeerroute in die Union kommen, in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 gesunken ist, der Druck auf die westliche Mittelmeerroute jedoch fortbesteht; stellt fest, dass innerhalb der ersten neun Monate des Jahres 2017 mehr als hunderttausend Migranten und Flüchtlinge auf dem Seeweg nach Europa gekommen sind, von denen mehr als 75 % in Italien und die übrigen in Griechenland, Zypern und Spanien angekommen sind; ist der Ansicht, dass mehr Mittel erforderlich sind, um die Bedürfnisse der Union im Bereich Migration vollständig zu decken – vor allem durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds –, damit die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Integrationsmaßnahmen und ‑verfahren für diejenigen, die internationalen Schutzes bedürfen, insbesondere unbegleitete Minderjährige, und im Bedarfsfall bei der Durchführung von Maßnahmen zur Rückführung derjenigen Personen, die keinen Anspruch auf Schutz haben, unter uneingeschränkter Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung unterstützt werden können; fordert in diesem Zusammenhang auch mit Nachdruck, dass das EASO mit angemessenen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet wird, damit das Amt die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen kann;

43.  befürwortet die Schaffung einer neuen Haushaltslinie für einen Such- und Rettungsfonds zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Verpflichtungen gemäß internationalem Seerecht; fordert die Kommission auf, einen Gesetzgebungsvorschlag für die Einrichtung eines EU-Such- und Rettungsfonds vorzulegen;

44.  ist überzeugt, dass die Sicherheitsbedenken der Unionsbürger nur wirksam angegangen werden können, indem die Mittel des Fonds für die innere Sicherheit weiter aufgestockt werden, damit die Mitgliedstaaten im Kampf gegen Terrorismus, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Radikalisierung und Cyberkriminalität besser gerüstet sind; betont vor allem, dass ausreichende Mittel zur Stärkung der Sicherheitsinfrastrukturen und zur Förderung des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden und einzelstaatlichen Behörden bereitgestellt werden müssen, indem u. a. die Interoperabilität der Informationssysteme verbessert wird, während gleichzeitig die Achtung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen sichergestellt wird;

45.  betont, dass den Agenturen der Union im Bereich Justiz und Inneres wesentliche Bedeutung zukommt, wenn es gilt, dringliche Bedenken der Unionsbürger anzugehen; beschließt daher, die Mittel und die Personalausstattung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) aufzustocken, unter anderem durch die Schaffung von sieben Planstellen für die neue operative Stelle von Europol für vermisste Kinder, und die Mittel für die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust), das EASO und die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) aufzustocken; bekräftigt, dass diese Agenturen einen wesentlichen Beitrag zur besseren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich leisten;

46.  fordert die Kommission auf, angesichts der Fortschritte, die derzeit bei den laufenden interinstitutionellen Verhandlungen erzielt werden, aktualisierte Informationen über die finanziellen Auswirkungen bereitzustellen, die die anhängigen Gesetzgebungsvorschläge im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda im Jahr 2018 haben werden, insbesondere die Reform des Dublin-Systems, das Einreise-/Ausreisesystem, das Europäische Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem und das EASO, damit dies beim Vermittlungsverfahren berücksichtigt werden kann;

47.  bedauert, dass der Rat willkürlich die Mittel für Verpflichtungen für zahlreiche Programme in den Bereichen Kultur, Unionsbürgerschaft, Justiz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherrechte und Katastrophenschutz um mehr als 30 Mio. EUR gekürzt hat, ohne zu berücksichtigen, dass diese Programme hervorragende Ausführungsraten aufweisen, und obwohl die Mittel bereits unzureichend sind, weshalb viele hochwertige Projekte keine Finanzierung erhalten; setzt in allen Haushaltslinien wieder die Mittelansätze des Entwurfs des Haushaltsplans ein und schlägt vor, einschlägige Haushaltslinien zusätzlich aufzustocken;

48.  bekräftigt seine Überzeugung, dass es an der Zeit ist, die Finanzierung wichtiger Unionsprogramme in den Bereichen Kultur und Bürgerschaft zu fördern, insbesondere der Programme „Kreatives Europa“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, denen bei der Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche wesentliche Bedeutung zukommt, wie auch der aktiven Bürgerschaft, vor allem mit Blick auf die Europawahl 2019; bekräftigt, dass alle Organe die politische Einigung achten müssen, die bezüglich der Mittel für 2018 für das Europäische Jahr des Kulturerbes erzielt wurde, indem ausreichende Mittel dafür durch das Unterprogramm „Kultur“ des Programms „Kreatives Europa“ bereitgestellt werden, da es keine gesonderte Haushaltslinie für das Europäische Jahr des Kulturerbes gibt; fordert die Kommission auf, die Initiativen im Rahmen der Haushaltslinie „Multimedia-Aktionen“ zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass die hochwertige unabhängige Berichterstattung über Unionsangelegenheiten mit dem Haushalt wirksam unterstützt wird;

49.  befürwortet die verbesserte Transparenz und Wahrnehmbarkeit des Ziels „Daphne“ im Rahmen des Programms „Recht, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ als eines der wichtigsten Instrumente der Union, wenn es gilt, Gewalt jeder Art gegen Kinder, Jugendliche, Frauen, lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen und andere gefährdete Gruppen zu bekämpfen; unterstützt die Einrichtung einer europäischen Stelle zur Beobachtung der geschlechtsspezifischen Gewalt im Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen;

50.  erhöht die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 3 über den Entwurf des Haushaltsplans hinaus um 108,8 Mio. EUR – ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen – und schlägt vor, diese Aufstockungen zu finanzieren, indem das Flexibilitätsinstrument stärker in Anspruch genommen wird;

Rubrik 4 – Europa in der Welt

51.  betont erneut, dass die Union in ihrem auswärtigen Handeln mit einem stetig wachsenden Finanzierungsbedarf konfrontiert ist, der die derzeitige Ausstattung der Rubrik 4 übersteigt; vertritt die Auffassung, dass eine Inanspruchnahme des Unionshaushalts zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration auch in den kommenden Jahren weiterhin dynamisches Handeln erfordern wird; hebt hervor, dass eine ad hoc erfolgte einjährige Aufstockung wie 2017 angesichts der komplexen Herausforderungen, vor denen die Union steht, und der dringenden Notwendigkeit einer stärkeren auswärtigen Präsenz der EU in der heutigen globalen Welt nicht als ausreichend betrachtet werden kann;

52.  ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt auf die unmittelbaren Nachbarn der Union und Maßnahmen zur Bekämpfung der größten Probleme, mit denen sie konfrontiert sind, gelegt werden sollte, wobei es sich um die Migrations- und Flüchtlingskrise und die damit verbundenen humanitären Probleme in der südlichen Nachbarschaft und das aggressive Auftreten Russlands in der östlichen Nachbarschaft handelt; vertritt die Auffassung, dass die Stabilität und der Wohlstand der Nachbarschaft der Union von Vorteil für die betroffenen Regionen, aber auch für die gesamte Union sind; bekräftigt seine Forderung, die Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten, der Palästinensischen Autonomiebehörde und des UNRWA zu verstärken, um den wachsenden Bedürfnissen gerecht zu werden, damit das erklärte Ziel der Union, Entwicklung und Stabilität in der Region zu fördern und die Widerstandsfähigkeit der Palästinenser zu unterstützen, erreicht werden kann; bekräftigt, dass die Länder, die Assoziierungsabkommen mit der Union umsetzen, unbedingt unterstützt werden müssen, damit sie Reformen in Politik und Wirtschaft durchführen können, betont jedoch auch, dass diese Unterstützung nur solange geleistet werden sollte, wie diese Länder die diesbezüglichen Kriterien erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Stärkung der demokratischen Institutionen; beschließt daher, die Mittel für das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI), das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) und makroökonomische Finanzhilfe (MFA) aufzustocken;

53.  hebt hervor, welch wichtige Rolle Europa auf globaler Ebene bei der Beseitigung der Armut und der Sicherstellung der Entwicklung der bedürftigsten Regionen im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung spielt; stellt daher zusätzliche Finanzmittel für das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und für humanitäre Hilfe bereit; weist darauf hin, dass die Unterstützung der Union in dieser Region von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung der Ursachen der Migration ist, da ein beträchtlicher Teil der Migranten, die das Mittelmeer durchqueren, aus Afrika südlich der Sahara stammt;

54.  spricht sich dagegen aus, dass die finanzielle Unterstützung für Erasmus+ aus den externen Finanzierungsinstrumenten (ENI, IPA, PI und DCI) drastisch gekürzt wird, wo doch Jugendaustauschprogramme eine der erfolgreichsten langfristigen Investitionen in Kulturdiplomatie und gegenseitiges Verständnis sind, und beschließt daher, diese Unterstützung zu erhöhen;

55.  beschließt angesichts der besorgniserregenden Verschlechterung der Lage in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, die Unterstützung für politische Reformen in der Türkei zu verringern; beschließt, einen Teil der verbleibenden Mittel in die Reserve einzustellen, die dann freigegeben werden, wenn die Türkei messbare Verbesserungen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und Pressefreiheit umsetzt, mit dem Ziel, diese Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen, mit denen diese Ziele unterstützt werden, an Akteure der Zivilgesellschaft umzuleiten;

56.  ist der Meinung, dass zusätzliche Finanzmittel erforderlich sind, um Desinformationskampagnen angemessen zu bekämpfen und ein objektives Bild der Union außerhalb ihrer Grenzen zu fördern; fordert daher weitere Mittel, um Desinformationskampagnen und Cyberangriffen zu begegnen; beschließt daher, die Mittel für strategische Kommunikationsmaßnahmen in der Nachbarschaft sowie in den westlichen Balkanländern aufzustocken; weist darauf hin, wie wichtig Investitionen in die Außenwirkung des auswärtigen Handelns der Union sind, um die Wirkung der Finanzmittel in diesem Bereich zu erhöhen und die „Public Diplomacy“ der Union im Einklang mit der Globalen Strategie auszubauen;

57.  erachtet es für notwendig, die Mittel für die türkisch-zyprische Gemeinschaft zu erhöhen und so entscheidend dazu beizutragen, dass der Ausschuss für die Vermissten in Zypern seine Arbeit fortsetzen und ausweiten kann, sowie zum Wohlergehen der Maroniten, die sich wieder ansiedeln wollen, und zum Wohlergehen aller in Enklaven lebenden Personen wie im Dritten Wiener Übereinkommen vereinbart beizutragen, sowie den bikommunalen Technischen Ausschuss für das kulturelle Erbe zu unterstützen und damit die Vertrauensbildung und Aussöhnung zwischen den beiden Gemeinschaften zu fördern;

58.  unterstreicht, dass die seitens der Kommission festzustellende Tendenz, sich ergänzender Haushaltsmechanismen wie Treuhandfonds und ähnlicher Instrumente zu bedienen, nicht immer erfolgreich war; hält es für bedenklich, dass durch die Einrichtung von Finanzinstrumenten außerhalb des Unionshaushalts die Einheit des Haushalts gefährdet und das Haushaltsverfahren umgangen und gleichzeitig die transparente Haushaltsführung untergraben und das Recht des Parlaments auf wirksame Kontrolle der Ausgaben behindert werden könnte; ist daher der Auffassung, dass die in den letzten Jahren entstandenen externen Instrumente in den Haushaltsplan der Union aufgenommen werden müssen, wobei das Parlament die uneingeschränkte Kontrolle über den Einsatz dieser Instrumente haben muss; stellt fest, dass bis Ende September 2017 im Haushaltsplan 2017 insgesamt 795,4 Mio. EUR für die Treuhandfonds der Europäischen Union gebunden wurden; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat mitzuteilen, welchen Betrag sie 2018 für die Treuhandfonds veranschlagen will; wiederholt seine Besorgnis darüber, dass die Mitgliedstaaten dazu neigen, weniger Mittel zu diesen Treuhandfonds beizutragen als sie zugesagt haben; nimmt den Sonderbericht Nr. 11/2017 des Europäischen Rechnungshofs über den EU-Treuhandfonds Bêkou für die Zentralafrikanische Republik zur Kenntnis; ist besorgt über die vom Rechnungshof festgestellten Mängel, wie z. B. das Fehlen einer Bewertung des Gesamtbedarfs und die dysfunktionalen Koordinierungsmechanismen mit anderen Gebern; bekundet seine Absicht, zu bewerten, welchen Mehrwert die EU-Treuhandfonds als Instrument der Außenpolitik der Union erbringen;

59.  erinnert daran, dass gemäß Artikel 24 der MFR-Verordnung sämtliche Ausgaben und Einnahmen der Union und von Euratom gemäß Artikel 7 der Haushaltsordnung in den Gesamthaushaltsplan der Union eingesetzt werden; fordert die Kommission auf, die Einheit des Haushalts aufrechtzuerhalten und diese bei der Ergreifung neuer Initiativen als Leitlinie vor Augen zu haben;

60.  betont die Bedeutung von Wahlbeobachtungsmissionen für die Stärkung der demokratischen Institutionen und den Aufbau des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Wahlprozesse, wodurch im Gegenzug Friedenskonsolidierung und Stabilität gefördert werden; betont, dass dafür ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden müssen;

61.  weist darauf hin, dass die Mittel des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit nicht umgeschichtet werden dürfen, um die neue Initiative „Kapazitätsaufbau im Hinblick auf Sicherheit und Entwicklung“ (CBSD) im Rahmen des Stabilitäts- und Friedensinstruments (IcSP) zu finanzieren; bedauert, dass im Entwurf des Haushaltsplans vorgeschlagen wurde, 7,5 Mio. EUR vom Instrument für Entwicklungszusammenarbeit auf die CBSD umzuschichten, und betont, dass dringend alternative Lösungen gefunden werden müssen, um diese Lücke zu schließen;

62.  verlangt erneut, dass die Haushaltslinie für EU-Sonderbeauftragte in haushaltsneutraler Weise vom Haushalt der GASP auf den Verwaltungshaushalt des EAD übertragen wird, um die diplomatischen Tätigkeiten der Union weiter zu konsolidieren.

63.  beschließt daher, fast alle vom Rat vorgenommenen Kürzungen rückgängig zu machen und die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 4 über den Entwurf des Haushaltsplans hinausgehend um 299,7 Mio. EUR zu erhöhen (ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, Übertragung der Sonderbeauftragten der EU und angenommene Kürzungen);

Rubrik 5 – Verwaltung; andere Rubriken – Verwaltungsausgaben und Unterstützungsausgaben für die Forschung

64.  vertritt die Ansicht, dass die vom Rat vorgenommenen Kürzungen nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und somit die bereits erheblich beschnittenen Verwaltungsausgaben gefährden; setzt daher die im Haushaltsentwurf für sämtliche Verwaltungsausgaben der Kommission veranschlagten Mittel wieder ein, darunter auch die Verwaltungsausgaben und die Unterstützungsausgaben für die Forschung in den Rubriken 1 bis 4;

65.  beschließt im Einklang mit der Schlussfolgerung des „Gemeinsamen Gutachtens der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu drei Aspekten der Beziehungen zwischen OLAF und seinem Überwachungsausschuss“ vom 12. September 2016, 10 % der Mittelzuweisungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zurückzuhalten, bis der Überwachungsausschuss Zugang zu den Einzelfalldossiers von OLAF erhält, sein Budget jedoch entsprechend den zusätzlichen Aufgaben leicht aufzustocken;

66.  nimmt zur Kenntnis, dass OLAF Anfang 2017 einen schweren Fall von Zollbetrug im Vereinigten Königreich untersucht hat, der durch die Unterbewertung von Einfuhrerzeugnissen verursacht wurde und im Zeitraum 2013-2016 zu einem Einkommensverlust für den Unionshaushalt von fast 2 Mrd. EUR geführt hat; ist besorgt darüber, dass der Betrug bisher nicht gestoppt wurde und dass im Unionshaushalt noch immer Verluste zu verzeichnen sind; fordert die Kommission auf, bei den Brexit-Verhandlungen die langsame Reaktion der britischen Regierung auf ihre diesbezüglichen Empfehlungen zu berücksichtigen; ersucht die Mitgliedstaaten, die Einwände gegen den Rechtsrahmen der Union für Zollverletzungen und -sanktionen erhoben haben, ihre Haltung zu überdenken, um eine rasche Lösung dieses Problems zu ermöglichen;

Dezentrale Agenturen und Einrichtungen

67.  stimmt dem von der Kommission veranschlagten Mittelbedarf der Agenturen generell zu; ist daher der Ansicht, dass sämtliche vom Rat vorgeschlagenen weiteren Kürzungen möglicherweise die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Agenturen gefährden und es ihnen nicht gestatten würden, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen; vertritt die Auffassung, dass die neuen Stellen, die in seinem Standpunkt angenommen wurden, benötigt werden, um zusätzliche Aufgaben aufgrund neuer politischer Entwicklungen und neuer Rechtsvorschriften zu erfüllen; bekräftigt seine Zusage, die Mittel für das ordnungsgemäße Arbeiten der Agenturen zu sichern und gegebenenfalls zusätzliche Mittel bereitzustellen;

68.  beschließt mit Blick auf die Herausforderungen, mit denen die Union in den Bereichen Migration und Sicherheit immer noch konfrontiert ist, sowie angesichts dessen, dass es einer koordinierten Reaktion auf europäischer Ebene bedarf, die Mittel für Europol, für Eurojust, CEPOL, EASO und für die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) aufzustocken;

69.  weist darauf hin, dass sich die Union auf Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf Wachstum und Arbeitsplätze konzentrieren muss; weist darauf hin, dass die Union der vollständigen Entwicklung und Umsetzung ihrer Projekte GALILEO und EGNOS, für die die Agentur für das Europäische GNSS (GSA) teilweise zuständig ist, strategische Priorität beimisst; weist ferner darauf hin, dass die GSA nicht über ausreichende Mittel für Cybersicherheit und den öffentlichen regulierten Dienst verfügt, und beschließt daher, ihre Mittel aufzustocken;

70.  ist der Ansicht, dass zusätzliche Mittel und zusätzliches Personal benötigt werden, damit die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ihre erweiterten Aufgaben in Bezug auf die Umsetzung der Netzkodizes für die Strom- und Erdgasnetze und die entsprechenden Leitlinien sowie ihre Überwachung wahrnehmen kann;

71.  weist insbesondere darauf hin, dass die Europäische Umweltagentur (EUA) die Union dabei unterstützt, in Kenntnis der Sachlage Beschlüsse über die Verbesserung der Umwelt, die Einbeziehung umweltpolitischer Belange in die Wirtschaftspolitik und den Übergang zur Nachhaltigkeit zu fassen, und dass die Kommission im Zusammenhang mit der Klima- und Energiepolitik der Union mit Blick auf 2030 neue Tätigkeiten für die EUA in Bezug auf das Governance-System der Energieunion ohne entsprechende Aufstockung des Stellenplans vorgeschlagen hat;

72.  betont, dass der Europäischen Grenz- und Küstenwache zwar momentan genügend Haushaltsmittel und Stellen zur Verfügung stehen dürften, der zukünftige Bedarf der Agentur an operativen Mitteln und an Personal jedoch genau beobachtet werden muss;

73.  begrüßt, dass in den Haushaltsplan 2018 Mittel in angemessener Höhe für die europäischen Aufsichtsbehörden eingestellt wurden; betont, dass den europäischen Aufsichtsbehörden eine entscheidende Aufgabe zukommt, wenn es gilt, die kohärente Anwendung des Unionsrechts voranzubringen, eine bessere Abstimmung zwischen den nationalen Behörden zu fördern und für Finanzstabilität, besser integrierte Finanzmärkte, Verbraucherschutz und Aufsichtskonvergenz zu sorgen; betont, dass sich die Aufsichtsbehörden der Union im Interesse einer umsichtigen Verwendung ihrer Haushaltsmittel strikt auf die Aufgaben und Vollmachten beschränken müssen, die ihnen vom Unionsgesetzgeber übertragen wurden;

74.  bekräftigt, dass in der IIV vom 2. Dezember 2013 vereinbart wurde, dass 2018 das letzte Jahr ist, in dem der Personalbestand um 5 % verringert und ein Pool für die Umschichtung von Personal für die Personalbesetzung der Agenturen verwendet wird; bekräftigt, dass es jedwede Fortsetzung eines globalen Konzepts für die Ressourcen der Agenturen nach 2018 ablehnt; bekräftigt, dass es der Erzielung von Effizienzgewinnen zwischen den Agenturen durch eine verstärkte Verwaltungszusammenarbeit oder gegebenenfalls sogar Fusionen und durch die gemeinsame Übernahme bestimmter Aufgaben entweder zusammen mit der Kommission oder mit einer anderen Agentur aufgeschlossen gegenübersteht; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative zur weiteren Koordinierung der Tätigkeiten der Agenturen durch die Einrichtung des ständigen Sekretariats des Netzwerks der Agenturen der EU (heute Gemeinsames Unterstützungsbüro) und unterstützt die Zuweisung einer zusätzlichen Planstelle im Stellenplan der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, deren Kosten aus den bestehenden Haushaltsplänen der EU-Agenturen gemeinsam bestritten werden sollen und die zu diesem Büro abgeordnet werden soll;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

75.  beschließt nach eingehender Prüfung der eingereichten Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen – mit Blick auf die Erfolgsquoten laufender Projekte und Maßnahmen und mit Ausnahme von bereits durch bestehende Rechtsgrundlagen abgedeckten Initiativen sowie unter umfassender Berücksichtigung der Bewertung der Durchführbarkeit der Projekte durch die Kommission – sowie angesichts der begrenzten Spielräume und der Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, ein Kompromisspaket zu verabschieden, das eine begrenzte Anzahl von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen umfasst;

76.  betont daher die diesbezüglichen Bemühungen des Parlaments und fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung der angenommenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen am Ende des Haushaltsverfahrens – unabhängig von ihrer Durchführbarkeitsbewertung – sowie bei jedem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates guten Willen zu zeigen;

Besondere Instrumente

77.  weist darauf hin, dass besondere Instrumente hilfreich sind, um Flexibilität über die äußerst engen Obergrenzen des derzeitigen MFR hinaus zu bieten, und begrüßt die Verbesserungen, die im Zuge der Halbzeitüberprüfung der MFR-Verordnung erzielt wurden; fordert, dass das Flexibilitätsinstrument, der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen und der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben umfassend genutzt werden, um die zahlreichen neuen Herausforderungen und zusätzlichen Aufgaben zu finanzieren, vor denen der Unionshaushalt steht;

78.  fordert angesichts der jüngsten tragischen Katastrophen, darunter die Brände und extremen Dürren in Portugal und Spanien, eine Aufstockung der Soforthilfereserve und des Solidaritätsfonds der Europäischen Union;

79.  verweist außerdem auf den Stellenwert des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), der Soforthilfereserve und des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF); unterstützt die Absicht der Kommission, für eine schnellere Inanspruchnahme des EUSF zu sorgen, indem der Großteil des jährlichen Betrags zusätzlich zu dem bereits für Vorschusszahlungen vorgesehenen Betrag in eine Reserve im Unionshaushalt eingestellt wird; bedauert, dass der Rat in diesem Zusammenhang Kürzungen vorgenommen hat, und setzt teilweise die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs wieder ein, mit Ausnahme des Betrags, für den für 2017 über den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2017 vorzeitig Mittel bereitgestellt wurden, und der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Italien; fordert, dass der Anwendungsbereich des EUSF auf die Unterstützung von Opfern von Terrorakten und ihrer Familienangehörigen ausgedehnt wird;

Zahlungen

80.  ist besorgt über die derzeit herrschende Tendenz zur unvollständigen Ausschöpfung der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan der Union, nicht nur in Teilrubrik 1b, sondern auch in den Rubriken 3 und 4, obwohl doch eine Antwort auf die zunehmenden neuen Herausforderungen gefunden werden muss und obwohl flexible Finanzierungsmechanismen eingerichtet wurden; weist darauf hin, dass in den vergangenen zwei Jahren die Mittel für Zahlungen im Unionshaushaltsplan deutlich geringer waren und dass dies mit einem hohen Haushaltsüberschuss einherging; äußert sich daher besorgt, dass dem Entwurf des Haushaltsplans zufolge mit 10 Mrd. EUR eine so hohe Marge unter der Zahlungsobergrenze verbleibt wie nie zuvor, was die Tendenz zur geringen Ausschöpfung widerspiegelt, die zu einem akuten Zahlungsdruck zum Ende des jetzigen MFR führen könnte;

81.  drängt darauf, dass die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs bei den Zahlungen in allen vom Rat gekürzten Haushaltslinien wiederhergestellt werden, und stockt die Mittel für Zahlungen gezielt auf, und zwar hauptsächlich für die Haushaltslinien, in denen die Mittel für Verpflichtungen geändert wurden;

Andere Einzelpläne

82.  bedauert, dass der Rat wiederholt den Pauschalabschlag für die Unionsorgane erhöht hat; ist der Ansicht, dass sich dies besonders verzerrend auf die Haushaltspläne von Organen auswirkt, die traditionell genaue Pauschalabschläge haben; vertritt die Auffassung, dass dieses Vorgehen weder eine gezielte Senkung noch eine wirtschaftliche Haushaltsführung darstellt; setzt daher den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Pauschalabschlag wieder ein;

Einzelplan I – Europäisches Parlament

83.  behält das in der genannten Entschließung vom 5. April 2017 angenommene Gesamtniveau des Haushaltsplans für 2018 bei, das sich auf 1 953 384 373 EUR beläuft; nimmt haushaltsneutrale technische Anpassungen vor, um aktuellen Informationen Rechnung zu tragen, die früher in diesem Jahr noch nicht zur Verfügung standen;

84.  stellt fest, dass der Haushaltsvoranschlag des EP für 2018 18,88 % der Gesamtmittel von Rubrik 5 ausmacht, was unter dem 2017 erreichten Wert liegt (19,25 %) und den niedrigsten Wert in Rubrik 5 in den letzten fünfzehn Jahren bedeutet; betont dennoch, dass das Streben des Europäischen Parlaments nach möglichst niedrigen Ausgaben nicht zu Lasten seiner Fähigkeit gehen darf, seine regulären legislativen Aufgaben wahrzunehmen;

85.  bekräftigt die Prioritäten des Parlaments für das kommende Haushaltsjahr, nämlich die Konsolidierung der bereits ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen und die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Parlaments gegen Cyberangriffe, die Verbesserung der Transparenz des internen Haushaltsverfahrens des Parlaments und die Konzentration des Parlamentshaushalts auf seine Kernfunktionen, d. h. die Gesetzgebung, das Wirken als ein Teil der Haushaltsbehörde, die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und die genaue Prüfung der Arbeit anderer Organe;

86.  begrüßt die Einsetzung der Arbeitsgruppe des Präsidiums des Parlaments für die allgemeine Kostenvergütung; verweist auf die Erwartungen hinsichtlich einer größeren Transparenz der allgemeinen Kostenvergütung sowie auf die Notwendigkeit, genauere Regeln für die Rechenschaftspflicht für die im Rahmen dieser Vergütung bewilligten Ausgaben festzulegen, ohne dass dem Parlament zusätzliche Kosten entstehen;

87.  fordert das Präsidium auf, bezüglich der allgemeinen Kostenvergütung folgende konkrete Änderungen vorzunehmen:

   die allgemeine Kostenvergütung sollte in allen Fällen über ein gesondertes Bankkonto abgewickelt werden,
   sämtliche Quittungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Kostenvergütung sollten von den Mitgliedern aufbewahrt werden,
   ein nicht verwendeter Anteil der allgemeinen Kostenvergütung sollte am Ende des Mandats zurückgezahlt werden;

88.  kürzt den Stellenplan seines Generalsekretariats für 2018 – im Einklang mit der mit dem Rat am 14. November 2015 erzielten Einigung über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 – um 60 Stellen (entsprechend dem Ziel des Personalabbaus um 1 %); weist darauf hin, dass die 35 Stellen, die dem Parlament 2016 im Zusammenhang mit neuen Tätigkeiten zur Verbesserung der Sicherheit gewährt wurden, als solche von der angestrebten Verringerung des Personalbestands ausgenommen waren, wie bei der Annahme des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016 und des Gesamthaushaltsplans 2017(10) bestätigt wurde; fordert die Kommission auf, ihre Kontrollpläne entsprechend anzupassen, damit das Europäische Parlament und der Rat in allen Stufen des Verfahrens korrekte Informationen erhalten;

89.  begrüßt die Aussprache über die Gebäudepolitik des Parlaments vom 11. Juli 2017 zwischen dem Haushaltsausschuss, dem Generalsekretär und den Vizepräsidenten mit Zuständigkeit für die Gebäudepolitik des Parlaments; ist der Ansicht, dass dieser Dialog ein dauerhafter Prozess sein sollte, vor allem angesichts der bevorstehenden Diskussionen des Präsidiums über den Umbau des Paul-Henri-Spaak-Gebäudes;

90.  bekräftigt seinen in der erwähnten Entschließung vom 5. April 2017 vertretenen Standpunkt, dass die Kontrollverfahren im Zusammenhang mit europäischen politischen Parteien und politischen Stiftungen noch verbesserungsfähig sind; nimmt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014(11) zur Kenntnis und begrüßt alle Bemühungen, die Rechenschaftspflicht und Transparenz der Ausgaben zu verbessern;

91.  verweist auf die Analyse des Rechnungshofs aus dem Jahr 2014, in der die Kosten der geografischen Verteilung des Parlaments auf verschiedene Standorte auf 114 Mio. EUR pro Jahr veranschlagt wurden; verweist darüber hinaus auf die Erkenntnisse seiner Entschließung vom 20. November 2013 zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union(12), wonach 78 % aller Dienstreisen der Bediensteten des Parlaments eine direkte Folge seiner geografischen Verteilung sind; hebt hervor, dass sich dem Bericht zufolge durch die geografische Verteilung auch Auswirkungen auf die Umwelt in Form von schätzungsweise 11 000 bis 19 000 Tonnen CO2-Emissionen ergeben; betont erneut, dass diese Verteilung auf verschiedene Standorte von der Öffentlichkeit negativ wahrgenommen wird, und fordert daher die Ausarbeitung eines Fahrplans für einen einzigen Sitz und eine Kürzung bei den einschlägigen Haushaltslinien;

Einzelplan IV – Gerichtshof

92.  setzt die im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte und die für den Betrieb des Gerichtshofs wesentlich sind, und setzt die veranschlagten Mittel für zwei Haushaltsposten wieder ein, damit der Gerichtshof den wachsenden Übersetzungsbedarf besser bewältigen kann;

93.  hegt Zweifel bezüglich der einseitigen Erklärung des Rates und der damit zusammenhängenden Anlage zur Verringerung des Personalbestands um 5 % im Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2018, der zufolge der Gerichtshof seinen Stellenplan noch um 19 Planstellen kürzen muss; betont, dass diese 19 Planstellen den 12 und 7 Planstellen entsprechen, denen das Parlament und der Rat in den Haushaltsverfahren 2015 bzw. 2016 ordnungsgemäß zugestimmt haben, um den zusätzlichen Bedarf zu decken, und fordert daher, dass diese 19 Planstellen nicht zurückgegeben werden sollten, zumal der Gerichtshof die vorgegebene Verringerung seines Personalbestands um 5 % bereits ordnungsgemäß erfüllt hat, indem er im Zeitraum 2013 bis 2017 98 Planstellen abgebaut hat;

Einzelplan V – Rechnungshof

94.  setzt die im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte, damit das Arbeitsprogramm des Rechnungshofs umgesetzt werden kann und die geplanten Prüfberichte abgegeben werden können;

95.  stellt Mittel des Postens „Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme“ in die Reserve ein, solange das Ergebnis der laufenden Verhandlungen über die Überarbeitung der Haushaltsordnung noch aussteht und bis die Überarbeitung 2018 in Kraft tritt;

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

96.  setzt die im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte;

97.  stockt die Mittel zweier Haushaltslinien in Verbindung mit der Arbeit der Internen Beratungsgruppen im Rahmen von Handelsabkommen über die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs hinaus auf;

Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

98.  setzt die im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte;

99.  stockt im Einklang mit den Voranschlägen des Ausschusses der Regionen die Mittel einer Reihe von Haushaltslinien über die Mittelansätze des Haushaltsentwurfs hinaus auf;

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

100.  begrüßt die Arbeit der Bürgerbeauftragten, was Effizienzsteigerungen bei ihrem eigenen Budget im Vergleich zum Vorjahr betrifft;

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

101.  fragt sich, warum der Rat das Budget des Europäischen Datenschutzbeauftragten kürzen sollte, da diesem Organ doch vom Parlament und vom Rat zusätzliche Aufgaben übertragen wurden; setzt daher die Mittel aller vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder ein, damit der Europäische Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen kann;

Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

102.  setzt die Mittel aller vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder ein;

103.  schafft im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2015 eine Haushaltslinie für Kapazitäten im Bereich der strategischen Kommunikation, um den EAD mit ausreichend Bediensteten und Instrumenten auszustatten, um die Herausforderung der Desinformation durch Drittstaaten und nichtstaatliche Akteure zu bewältigen;

104.  beschließt ferner, den Bereich EU-Sonderbeauftragte vom GASP-Kapitel auf den Haushalt des EAD zu übertragen, um die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union zu stärken;

105.  stellt einen über die Voranschläge des EAD hinausgehenden zusätzlichen Betrag für Praktikanten in den Delegationen der Union bereit und reagiert so auf die Erkenntnisse aus der Umfrage der Europäischen Bürgerbeauftragten zu dem Thema unbezahlte Praktika(13);

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106.  nimmt die einseitige Erklärung Frankreichs und Luxemburgs im Anhang zum Standpunkt des Rates zu dem am 4. September 2017 angenommenen Entwurf des Haushaltsplans für 2018 zur Kenntnis; erinnert daran, dass sich die Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission beim Haushaltstrilog im Frühjahr am 27. März 2017 auf den pragmatischen Zeitplan für die Durchführung des Haushaltsverfahrens, einschließlich der Termine für den Vermittlungszeitraum, verständigt haben; erinnert daran, dass der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) diesen pragmatischen Zeitplan auf seiner Tagung vom 25. April 2017 in voller Kenntnis des Tagungskalenders des Parlaments für 2017 gebilligt hat; stellt daher fest, dass das Haushaltsverfahren im Einklang mit dem zwischen den drei Organen vereinbarten pragmatischen Zeitplan verläuft;

107.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.
(2) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(4) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(5) Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0085.
(6) Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0114.
(7) Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0302.
(8) Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73).
(9) Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 33).
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0401 und P8_TA(2016)0411.
(11) COM(2017)0481.
(12) ABl. C 436 vom 24.11.2016, S. 2..
(13) Europäische Bürgerbeauftragte, 454.2014/PMC.

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