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Verfahren : 2017/2114(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0310/2017

Eingereichte Texte :

A8-0310/2017

Aussprachen :

PV 25/10/2017 - 13
CRE 25/10/2017 - 13

Abstimmungen :

PV 26/10/2017 - 10.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0418

Angenommene Texte
PDF 236kWORD 63k
Donnerstag, 26. Oktober 2017 - Straßburg
Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets
P8_TA(2017)0418A8-0310/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2017 zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet (2017/2114(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 136 und die Protokolle Nr. 1 und Nr. 2,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2017 zu den länderspezifischen Empfehlungen 2017 (COM(2017)0500),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2017 zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2017(1),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Februar 2017 mit dem Titel „Europäisches Semester 2017: Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen und bei der Verhinderung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sowie Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1176/2011“ (COM(2017)0090),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2017“ (COM(2016)0725), auf die Berichte mit den Titeln „Warnmechanismusbericht 2017“ (COM(2016)0728) und „Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2017 der Kommission und des Rates“ (COM(2016)0729) und auf die Empfehlung der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2015)0692);

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. November 2016 mit dem Titel „Hin zu einem positiven fiskalischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet“ (COM(2016)0727),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Fiskalausschusses vom 20. Juni 2017 über den künftigen angemessenen haushaltspolitischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet,

–  unter Hinweis auf das Occasional Paper Nr. 182 der Europäischen Zentralbank vom Januar 2017 zu einem haushaltspolitischen Kurs für das Euro-Währungsgebiet,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. März 2017 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets(2),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Mai 2017 zu den eingehenden Überprüfungen und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2016,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2017 zur Einstellung der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegen zwei Mitgliedstaaten und zur Wirtschafts- und Haushaltspolitik,

–  unter Hinweis auf die Wirtschaftsprognose für Europa der Kommission für Frühjahr 2017 vom Mai 2017,

–  unter Hinweis auf die Einzelheiten aus den Eurostat-Datensätzen zum realen Pro-Kopf-BIP, der Wachstumsrate des realen BIP und dem Gesamt-BIP vom 31. Mai 2017,

–  unter Hinweis auf die OECD-Statistiken über das Gesamtsteueraufkommen vom 30. November 2016,

–  gestützt auf den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion,

–  unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der Klimakonferenz von Paris angenommene COP21-Übereinkommen,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(3),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet(5),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit(6),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte(7),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet(8),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet(9),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind(10),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0310/2017),

A.  in der Erwägung, dass sich die BIP-Wachstumsrate für das Euro-Währungsgebiet den Prognosen der Kommission zufolge 2016 auf 1,8 % belief und auch 2017 mit 1,7 % im Euro-Währungsgebiet und 1,9 % in der EU insgesamt stabil bleiben dürfte, was über dem Niveau vor der Krise liegt, aber immer noch nicht ausreicht, da es erhebliche Unterschiede zwischen den Wachstumsraten in der EU gibt; in der Erwägung, dass das Wachstum in den letzten Jahren vor allem durch privaten Konsum genährt wurde, dass dieser zwar möglicherweise in diesem Jahr mäßiger ausfällt, dass aber voraussichtlich die Binnennachfrage mittelfristig die Grundlage für die Wachstumsaussichten bilden wird; in der Erwägung, dass das Wachstum in der EU weiterhin zu gering ist, um in den Mitgliedstaaten neue Arbeitsplätze zu schaffen, und deutlich hinter dem für die gesamte Weltwirtschaft prognostizierten Wachstum zurückbleibt;

B.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquoten in Euro-Währungsgebiet und in der EU-28 im April 2017 bei 9,3 % bzw. 7,8 % lagen, dem niedrigsten Stand seit März 2009 bzw. Dezember 2008, aber immer noch über dem Vorkrisenniveau; in der Erwägung, dass es auch weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Arbeitslosenquoten in der EU gibt, die zwischen 3,2 % und 23,2 % liegen; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquoten im Euro-Währungsgebiet und der EU-28 im April 2017 immer noch hoch waren, nämlich bei 18,7 % bzw. 16,7 %;

C.  in der Erwägung, dass das allgemeine öffentliche Defizit im Euro-Währungsgebiet 2017 voraussichtlich 1,4 % und 2018 voraussichtlich 1,3 % betragen wird, wobei die Wirtschaftsleistung der einzelnen Mitgliedstaaten voraussichtlich heterogen ausfällt; in der Erwägung, dass sich die allgemeine öffentliche Schuldenquote im Euro-Währungsgebiet Prognosen zufolge 2017 auf 90,3% und 2018 auf 89,0% belaufen wird;

D.  in der Erwägung, dass das weltweite Wirtschaftswachstum immer noch anfällig ist und die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets mit zunehmender Unsicherheit und beträchtlichen innen- und außenpolitischen Herausforderungen konfrontiert ist;

E.  in der Erwägung, dass die übermäßig niedrige Produktivität und globale Wettbewerbsfähigkeit der EU sozial ausgewogene Strukturreformen, anhaltende fiskalische Bemühungen und Investitionen in den Mitgliedstaaten erfordert, um nachhaltiges und inklusives Wachstum und Beschäftigung zu schaffen und eine aufwärts gerichtete Konvergenz mit anderen Volkswirtschaften weltweit und innerhalb der EU zu erreichen;

F.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2016 um 1,4 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote im März 2017 auf 9,5 % gesunken war, nachdem sie im März 2016 noch 10,2 % betragen hatte; in der Erwägung, dass sich die Lage in letzter Zeit zwar verbessert hat, die Arbeitslosenquote allerdings immer noch höher ist als vor der Krise;

G.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote 2016 in der EU-28 um 1,2 % gestiegen ist und im ersten Quartal 2017 234,2 Millionen Menschen beschäftigt waren, die höchste jemals verzeichnete Zahl(11); in der Erwägung, dass die beträchtliche Zahl an geschaffenen Arbeitsplätzen im Verhältnis zum Wirtschaftswachstum jedoch Herausforderungen birgt wie etwa die unzureichende Erholung bei den geleisteten Arbeitsstunden und moderates Produktivitätswachstum; in der Erwägung, dass diese Faktoren, wenn sie anhalten, zusätzlichen Druck auf Aspekte des langfristigen Wirtschaftswachstums und sozialen Zusammenhalts in der EU ausüben(12);

H.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquoten bei Frauen generell niedriger sind: die Beschäftigungsquote in der EU-28 lag im Jahr 2015 bei Männern zwischen 20 und 64 bei 75,9 % und bei Frauen bei 64,3 %;

I.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote im Euro-Währungsgebiet im März 2017 19,4 % betrug, während sie im März 2016 bei 21,3 % lag; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor viel zu hoch ist; in der Erwägung, dass der Anteil der jungen Menschen, die sich weder in schulischer oder beruflicher Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, mit 14,8 % der 15- bis 29-Jährigen, d. h. 14 Millionen Menschen, hoch blieb; in der Erwägung, dass junge Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, der Union schätzungsweise jährliche Kosten in Höhe von 153 Mrd. EUR (1,21 % des BIP) an Arbeitslosenleistungen sowie Verdienst- und Steuerausfällen verursachen(13), während sich die geschätzten Gesamtkosten der Einrichtung von Jugendgarantie-Programmen im Euro-Währungsgebiet auf 21 Mrd. EUR pro Jahr (0,22 % des BIP) belaufen; in der Erwägung, dass 1 Mrd. EUR derzeit für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen verwendet wird, ein Betrag, der mit 1 Mrd. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds für den Zeitraum 2017–2020 einhergehen soll;

J.  in der Erwägung, dass zwar die Langzeitarbeitslosigkeit in der EU-28 von 5 % im Jahr 2014 auf 4 % im Jahr 2016 zurückging, dass aber weiterhin besorgniserregend ist, dass sie fast die Hälfte der gesamten Arbeitslosigkeit ausmacht; stellt mit Besorgnis fest, dass die Quote der Extrem-Langzeitarbeitslosen mit 2,5 % im Jahr 2016 immer noch 1 % über der Zahl von 2008 liegt; in der Erwägung, dass es immer noch große Unterschiede unter den Mitgliedstaaten gibt;

K.  in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten der Umfang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und der Erwerbsbevölkerung kontinuierlich schrumpft, insbesondere wegen niedriger Geburtenraten; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen zusammen mit dem anhaltenden Eintreffen von Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten bietet, dieses Problem zu bewältigen und die Erwerbsbevölkerung in der EU zu stärken;

L.  in der Erwägung, dass eines der fünf Ziele der Strategie Europa 2020 darin besteht, die Zahl der Menschen, die in Armut und sozialer Ausgrenzung leben oder davon bedroht sind, um mindestens 20 Millionen zu verringern; in der Erwägung, dass die Armut abnimmt, denn im Jahr 2015 lebten 4,8 Millionen weniger Menschen in Armut und sozialer Ausgrenzung als im Jahr 2012; in der Erwägung, dass diese Zahl für 2015 immer noch um 1,6 Millionen über der Zahl von 2008 liegt; in der Erwägung, dass im Jahr 2012 32,2 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass im Jahr 2013 26,5 Millionen Kinder in der EU-28 von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass die Quote derjenigen, die von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, mit 23,7 % immer noch inakzeptabel hoch liegt und dass die Zahlen in einigen Mitgliedstaaten weiterhin sehr hoch sind; in der Erwägung, dass überdies die Energiearmut so hoch bleibt, dass es bei den betroffenen 11 % der EU-Bevölkerung zu einer Spirale wirtschaftlicher Benachteiligungen kommt;

M.  in der Erwägung, dass die Arbeitsmarktbedingungen und die Entwicklung des Arbeitsmarktes in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind, auch wenn die Diskrepanzen inzwischen abnehmen;

N.  in der Erwägung, dass neue Beschäftigungs- und Arbeitsformen mit der digitalen Revolution des Arbeitsmarktes zunehmende Verbreitung finden;

1.  begrüßt die verbesserte Leistung der europäischen Wirtschaft, die auf immer breiteren Grundlagen fußt und die durch ein moderates BIP-Wachstum, das über dem Vorkrisenniveau liegt, und rückläufige, allerdings nach wie vor hohe Arbeitslosenquoten unterstützt wird; ist der Ansicht, dass die positive Tendenz auf die politischen Maßnahmen in den letzten Jahren zurückzuführen ist; stellt fest, dass die moderate Erholung trotzdem immer noch fragil und innerhalb der Gesellschaft und zwischen den Regionen ungleichmäßig verteilt ist, während die Entwicklung des Pro-Kopf-BIP nahezu stagniert; bedauert, dass die wirtschaftlichen Entwicklungen weiterhin durch die Altlasten der Krise gehemmt werden; stellt fest, dass trotz erheblichen Fortschritts die Schuldenstände in vielen Mitgliedstaaten immer noch über dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Schwellenwert liegen;

2.  stellt besorgt fest, dass die Wachstumsraten des BIP und der Produktivität hinter ihrem vollen Potenzial zurückbleiben, dass daher Selbstzufriedenheit nicht angebracht ist und dass diese mäßige Erholung unermüdliche Anstrengungen erfordert, wenn durch höhere Wachstums- und Beschäftigungsraten eine stärkere Widerstandsfähigkeit und mittel- bis langfristige Tragfähigkeit erzielt werden sollen;

3.  stellt fest, dass es in Europa noch unausgeschöpftes wirtschaftliches Potenzial gibt, da die Fortschritte bei Wachstum und Beschäftigung ungleichmäßig sind; betont, dass dies auf die heterogene Leistung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zurückzuführen ist; betont, dass die Umsetzung von sozial ausgewogenen Strukturreformen und gesteigerte private und öffentliche Investitionen sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in der EU ein um mindestens 1 % höheres Wachstum ermöglichen könnten; weist darauf hin, dass die Koordinierung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik als Beitrag zur Gewährleistung von Konvergenz und Stabilität in der EU weiterhin eine wesentliche Priorität des Europäischen Semesters sein sollte;

4.  vertritt die Auffassung, dass ein höheres Maß an aufwärts gerichteter Konvergenz und allgemeiner Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls erforderlich wäre, um den Aufschwung in der EU und im Euro-Währungsgebiet auf längere Sicht zu erhalten; ist der Ansicht, dass die bestehenden Indikatoren für Wirtschaft und Beschäftigung entscheidend sind, damit für nachhaltiges und inklusives Wachstum gesorgt ist;

5.  ist der Auffassung, dass dazu die Rahmenbedingungen für Wachstum verbessert werden müssen; vertritt die Ansicht, dass das potenzielle Wachstum aller Mitgliedstaaten langfristig auf mindestens 3 % steigen sollte; ist der Ansicht, dass zu diesem Zweck der Schwerpunkt stärker auf wirtschaftliche Konvergenz gelegt werden muss, wobei die Festlegung eindeutiger Benchmarks für die Verbesserung des potenziellen Wachstums der Mitgliedstaaten die erforderlichen Leitlinien für politische Maßnahmen liefern könnte; weist darauf hin, dass bei einem solchen regelmäßigen Benchmarking den strukturbedingten Stärken und Schwächen der einzelnen Mitgliedstaaten gebührend Rechnung getragen und ein inklusives und nachhaltiges Wachstum angestrebt werden müsste; ist der Auffassung, dass dabei Bereiche wie die digitale Wirtschaft, der Dienstleistungssektor und der Energiemarkt, aber auch die Qualität öffentlicher Dienstleistungen, Investitionsbedingungen sowie die Inklusivität und Bereitschaft der Bildungssysteme einbezogen werden sollten;

6.  betont, dass dies die laufenden Bemühungen ergänzen würde, die Qualität und Verwaltung der nationalen Haushalte zu verbessern, indem im Einklang mit den Haushaltsvorschriften der Union und unter uneingeschränkter Achtung ihrer bestehenden Flexibilitätsklauseln auf die Auslöser für Wachstum eingegangen wird;

Strukturpolitik

7.  ist der Ansicht, dass die uneinheitliche Lage in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung im Euro-Währungsgebiet eine bessere Koordinierung der wirtschaftspolitischen Strategien, insbesondere durch eine verbesserte und konsequente nationale Eigenverantwortung und eine solide Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, erforderlich macht, auch im Hinblick auf die Förderung einer aufwärts gerichteten Konvergenz, wozu auch die bessere Anwendung und Befolgung von EU-Recht gehört; betont, dass bei Reformen der besonderen Lage und den Herausforderungen in jedem Mitgliedstaat Rechnung getragen werden muss; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass zwischen Strukturreformen und EU-Ausgaben Konsistenz besteht; weist erneut darauf hin, dass technische Hilfe von enormer Bedeutung ist, um die Mitgliedstaaten beim Kapazitätsaufbau und der Konvergenz zu unterstützen, und ist der Ansicht, dass ein auf Partnerschaft basierender Ansatz für eine stärkere Rechenschaftspflicht und Eigenverantwortung für das Ergebnis der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen sorgen könnte;

8.  stellt fest, dass die Jugendarbeitslosigkeit in den Ländern des Euro-Währungsgebiets weiterhin übermäßig hoch ist, und weist darauf hin, dass eine hohe und anhaltende Jugendarbeitslosigkeit ein langfristiges strukturelles Risiko darstellt; stimmt der Auffassung zu, dass die Bewältigung der Altlasten der Krise, von Langzeitarbeitslosigkeit über eine Beschäftigung, bei der die Fähigkeiten und Begabungen nicht vollständig genutzt werden, und alternde Gesellschaften bis hin zu hohen privaten und öffentlichen Schulden, weiterhin eine dringende Priorität ist, die die Umsetzung nachhaltiger und inklusiver Reformen erfordert;

9.  ist der Ansicht, dass die Altlasten der Krise wie eine hohe Verschuldung und Arbeitslosigkeit in einigen Wirtschaftszweigen nach wie vor das nachhaltige Wachstum hemmen und potenzielle abwärts gerichtete Risiken bergen; fordert die Mitgliedstaaten auf, übermäßige Schuldenstände zu reduzieren; ist in diesem Zusammenhang besorgt, dass der anhaltend hohe Anteil notleidender Kredite in einigen Mitgliedstaaten erhebliche Ausstrahlungseffekte von einem Mitgliedstaat auf einen anderen sowie zwischen Banken und Staaten haben könnte, was eine Gefahr für die finanzielle Stabilität in Europa darstellt; stellt fest, dass die Kapitalpuffer im Finanzsektor gestärkt wurden, dass aber eine geringe Rentabilität in Verbindung mit vielen notleidenden Krediten Herausforderungen mit sich bringt; ist davon überzeugt, dass eine Strategie auf EU-Ebene zum Umgang mit notleidenden Krediten einen umfassenderen Ansatz fördern könnte, bei dem gegebenenfalls eine Mischung aus einander ergänzenden politischen Maßnahmen auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene angewandt würde;

10.  ist der Auffassung, dass Reformen und Initiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen erforderlich sind, um dazu beizutragen, die Produktivität, die preisliche und außerpreisliche Wettbewerbsfähigkeit, die Investitionen und die Beschäftigung im Euro-Währungsgebiet zu steigern; ist davon überzeugt, dass zusätzliche Bemühungen erforderlich sind, um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln zu verbessern, was ein entscheidender Faktor ist, damit Unternehmen innovativ sein und expandieren können; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von zukunftsorientierten Reformen, die auf die Angebots- und auf die Nachfrageseite abgestimmt sind;

11.  ist der Ansicht, dass gut funktionierende und produktive Arbeitsmärkte in Kombination mit einem ausreichenden Maß an Sozialschutz und Dialog dazu beitragen, die Beschäftigung zu steigern und für nachhaltiges Wachstum zu sorgen; betont, wie wichtig es ist, die hohen Beschäftigungsquoten da, wo sie bereits erreicht worden sind, zu erhalten; stellt fest, dass Fachkräftemangel, alternde Gesellschaften sowie eine Reihe weiterer Herausforderungen ein weiteres Beschäftigungswachstum und einen Rückgang der Arbeitslosenquoten in den Mitgliedstaaten beeinträchtigen;

12.  betont die Bedeutung verantwortbarer und wachstumsfreundlicher Lohnentwicklungen, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen und mit einer Produktivität im Einklang stehen, die der Wettbewerbsfähigkeit Rechnung trägt; nimmt zur Kenntnis, dass relativ moderate Lohnsteigerungen prognostiziert werden; ist der Ansicht, dass Produktivitätssteigerung ein vorrangiges Ziel von Strukturreformen darstellen sollte; stimmt der Kommission zu, dass Spielraum für Lohnsteigerungen besteht, die mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf den aggregierten Verbrauch einhergehen könnten;

13.  betont, dass mit den Steuersätzen auch die Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden sollten; fordert Reformen der Besteuerung im Hinblick auf die Verbesserung der Steuererhebung, die Verhinderung von Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung sowie das Vorgehen gegen die hohe Steuerlast auf Arbeit in Europa, während gleichzeitig die Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme sichergestellt werden muss; ist der Ansicht, dass eine Senkung der Steuerlast auf den Faktor Arbeit zu einer Erhöhung der Beschäftigung und einer Unterstützung des Wachstums führen würde; betont, dass fiskalpolitische Impulse – wo möglich auch durch niedrigere Steuern – die Binnennachfrage, die soziale Sicherheit und das Angebot an Investitionen und Arbeitskräften unterstützen können;

Investitionen

14.  teilt die Auffassung, dass der wirtschaftliche Aufschwung durch öffentliche und private Investitionen, insbesondere in Innovationen, unterstützt werden muss, und stellt fest, dass es im Euro-Währungsgebiet noch immer eine Investitionslücke gibt; begrüßt jedoch, dass die Investitionen in einigen Mitgliedstaaten bereits über dem Vorkrisenniveau liegen, und bedauert, dass sie in anderen Mitgliedstaaten weiterhin zu gering sind oder nicht mit der nötigen Geschwindigkeit ansteigen; hebt hervor, dass weitere Bemühungen erforderlich sind, um die Investitionslücke, die seit dem Ausbruch der Krise aufgelaufen ist, auszugleichen;

15.  ist der Ansicht, dass Reformen zur Beseitigung von Engpässen für private und öffentliche Investitionen eine unmittelbare Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit ermöglichen und gleichzeitig die Bedingungen für langfristiges Wachstum schaffen würden; weist darauf hin, dass Investitionen in Bildung, Innovation und FuE eine bessere Anpassung an die wissensbasierte Wirtschaft ermöglichen würden; hebt hervor, dass die Vollendung der Kapitalmarktunion ein entscheidender Faktor ist, um Investitionen anzuziehen und zu steigern und die Finanzierung von Wachstum und Arbeitsplätzen zu verbessern;

16.  ist der Ansicht, das Forschung, Technologie und Bildung für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung des Euro-Währungsgebiets von entscheidender Bedeutung sind; hebt das große Ungleichgewicht zwischen den Investitionen in diesen Bereichen in den einzelnen Mitgliedstaaten hervor und weist darauf hin, dass Investitionen zur Entwicklung von Innovationen beitragen und eine bessere Anpassung an die wissensbasierte Wirtschaft gemäß der Strategie Europa 2020 ermöglichen würden;

17.  vertritt die Auffassung, dass die zügige Einigung über den überarbeiteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) dazu beitragen wird, die Wirksamkeit dieses Instruments zu verbessern und die Mängel zu beheben, die bei seiner Umsetzung bisher festgestellt wurden, indem die Finanzierung einer höheren Zahl von Projekten mit großem Potenzial vereinfacht, eine strenge Umsetzung des Grundsatzes der Zusätzlichkeit sichergestellt und die geographische Reichweite und Inanspruchnahme erweitert werden, indem Investitionen unterstützt werden, die andernfalls nicht getätigt würden;

18.  weist darauf hin, dass sich die Zielsetzungen der europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) von denen des EFSI unterscheiden und erklärt, dass die ESI-Fonds daher weiterhin von Bedeutung sind, etwa um nachhaltige Strukturreformen zu unterstützen;

19.  betont, dass mit einer voll funktionsfähigen Kapitalmarktunion langfristig gesehen neue Finanzmittel für KMU bereitgestellt werden können, die die Finanzierung durch den Bankensektor ergänzen; betont, dass KMU das Rückgrat der europäischen Wirtschaft sind, und vertritt daher die Auffassung, dass eine Verbesserung ihres Zugangs zu Finanzmitteln und die Bekämpfung der mit ihren Tätigkeiten verbundenen Geschäftsunsicherheit zu den wichtigsten Aufgaben gehören sollten, um so die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit des Euro-Währungsgebiets zu verbessern; hebt hervor, dass der Verwaltungsaufwand verringert und die Arbeit von Behörden rationalisiert und effizienter gestaltet werden muss;

Fiskalpolitik

20.  vertritt die Auffassung, dass eine umsichtige und vorausschauende Fiskalpolitik für die Stabilität des Euro-Währungsgebiets und der EU insgesamt eine grundlegende Rolle spielt; unterstreicht, dass in diesem Bereich eine rechtliche Verpflichtung zu einer umfassenden Koordinierung der Fiskalpolitik, ihrer ordnungsgemäßen Umsetzung sowie der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften, etwa der umfassenden Beachtung der geltenden Flexibilitätsklauseln, besteht und dass diese Maßnahmen von zentraler Bedeutung für das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sind;

21.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass sich die Lage der öffentlichen Finanzen offenbar verbessert, da die Defizite der Staatshaushalte im Euro-Währungsgebiet Prognosen zufolge zurückgehen werden; gleichzeitig mit der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums müssen jedoch die Anstrengungen zur Verringerung der Schuldenbelastung fortgesetzt werden, damit die Mitgliedstaaten von außen kommende Erschütterungen besser verkraften können;

22.  stimmt der Kommission zu, dass die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor hoch ist und dass die öffentlichen Haushalte tragfähig gestaltet und gleichzeitig wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung gefördert werden müssen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass niedrige Zinszahlungen, eine akkommodierende Geldpolitik, einmalige Maßnahmen und andere Faktoren, die zur Linderung der aktuellen Schuldenlast beitragen, lediglich vorübergehender Natur sind, und hebt daher hervor, dass die öffentlichen Haushalte tragfähig gestaltet werden müssen, künftige Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind und ein dauerhaftes Wachstum angestrebt werden muss; weist darauf hin, dass die Kosten des Schuldendienstes möglicherweise steigen werden; hebt hervor, dass die Schuldenstände insgesamt verringert werden müssen;

23.  betont, dass mit dem haushaltspolitischen Kurs auf nationaler Ebene und auf der Ebene des Euro-Währungsgebiets ein Gleichgewicht zwischen der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unter uneingeschränkter Achtung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und seiner Flexibilitätsbestimmungen sowie der kurzfristigen makroökonomischen Stabilisierung gefunden werden muss;

24.  weist darauf hin, dass der gegenwärtige gemeinsame haushaltspolitische Kurs für den Euro 2016 weitgehend neutral blieb und vermutlich auch 2017 bleiben wird; weist darauf hin, dass die Kommission in ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2016 einen positiven haushaltspolitischen Kurs gefordert hat, während die Euro-Gruppe erklärte, dass mit dem insgesamt neutralen haushaltspolitischen Kurs 2017 eine angemessener Ausgleich gefunden worden sei, und hervorhob, dass ein Ausgleich zwischen der erforderlichen Tragfähigkeit und der Notwendigkeit, Investitionen zu fördern, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und so eine ausgeglichenere Mischung der politischen Maßnahmen zu erreichen, gefunden werden müsse; verweist in diesem Zusammenhang auf die erste Beurteilung des voraussichtlichen haushaltspolitischen Kurses für das Euro-Währungsgebiet durch den unabhängigen Europäischen Fiskalausschuss vom 20. Juni 2017; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen haushaltspolitischen Kurs zu planen, der den jeweiligen Umständen gerecht wird;

25.  betont jedoch, dass in der Gesamtschau die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollten und der von den einzelnen Mitgliedstaaten geforderte haushaltspolitische Kurs ihren jeweiligen Gegebenheiten entsprechen muss; betont, dass das Konzept eines gemeinsamen haushaltspolitischen Kurses nicht bedeutet, dass die Überschüsse und Defizite in verschiedenen Mitgliedstaaten gegeneinander aufgerechnet werden können;

Länderspezifische Empfehlungen

26.  nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Laufe der Zeit bei zwei Dritteln der Empfehlungen für 2016 zumindest „gewisse Fortschritte“ erzielt haben; ist jedoch der Ansicht, dass sich die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen weiterhin verzögert und damit die Konvergenz im Euro-Währungsgebiet verlangsamt wird; vertritt die Auffassung, dass die Verantwortung für die Folgen einer fehlenden Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen bei den Mitgliedstaaten liegt, und erwartet daher eine stärkere Bereitschaft der Mitgliedstaaten, auf der Grundlage der vereinbarten länderspezifischen Empfehlungen die notwendigen politischen Maßnahmen zu ergreifen;

27.  erkennt an, dass die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen sowie im Bereich der Fiskalpolitik und einer aktiven Arbeitsmarktpolitik erzielt haben, während die Fortschritte in Bereichen wie dem Wettbewerb bei Dienstleistungen und den Rahmenbedingungen für Unternehmen nicht ausreichend sind; erwartet ein stärkeres Engagement seitens der Mitgliedstaaten, um die erforderlichen politischen Maßnahmen auf der Grundlage der länderspezifischen Empfehlungen zu ergreifen, deren Umsetzung entscheidend ist, um die Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet zu bekämpfen;

28.  begrüßt die Empfehlung der Kommission, im Falle einiger Mitgliedstaaten die Verfahren bei einem übermäßigen Defizit zu beenden; begrüßt die bisherigen und die laufenden Haushalts- und Reformbemühungen, mit denen es den Mitgliedstaaten gelungen ist, das Defizitverfahren zu verlassen, weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass diese Bemühungen fortgesetzt werden müssen, um auch langfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte sicherzustellen und gleichzeitig Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern; fordert die Kommission auf, eine ordnungsgemäße Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sicherzustellen, indem sie seine Regelungen konsequent umsetzt;

29.  weist darauf hin, dass in 12 Mitgliedstaaten makroökonomische Ungleichgewichte unterschiedlicher Art und Schwere und in sechs Mitgliedstaaten übermäßige Ungleichgewichte bestehen; nimmt die Schlussfolgerung der Kommission zur Kenntnis, dass es derzeit keine Gründe gibt, das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht für irgendeinen Mitgliedstaat zu intensivieren;

30.  hebt hervor, dass mit dem Verfahren bei einem makroökonomische Ungleichgewicht (MIP) Ungleichgewichte innerhalb der Mitgliedstaaten verhindert werden sollen, um negativen Spill-over-Effekten auf andere Mitgliedstaaten vorzubeugen

31.  hält es daher für entscheidend, dass alle Mitgliedstaaten die erforderlichen politischen Maßnahmen ergreifen, um makroökonomische Ungleichgewichte, insbesondere eine hohe Verschuldung, aber auch übermäßige Leistungsbilanzüberschüsse und Ungleichgewichte in der Wettbewerbsfähigkeit anzugehen, und sozial ausgewogene und inklusive Strukturreformen in Angriff nehmen, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten sichern und so für die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt sorgen;

Sektorbezogene Beiträge zum Bericht über die Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet

Beschäftigungs- und Sozialpolitik

32.  ist der Auffassung, dass anhaltende Bemühungen erforderlich sind, um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen der wirtschaftlichen und sozialen Dimension des Prozesses des Europäischen Semesters zu erreichen und sozial und wirtschaftlich ausgeglichene Strukturreformen zu fördern, die Ungleichheiten verringern und menschenwürdige Arbeitsplätze fördern, was zu einer hochwertigen Beschäftigung, nachhaltigem Wachstum und Sozialinvestitionen führt; unterstützt die Verwendung des sozialpolitischen Scoreboards im Rahmen des Europäischen Semesters; fordert, dass in den länderspezifischen Empfehlungen der Schwerpunkt stärker auf das strukturelle Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt gelegt wird;

33.  bekräftigt die Forderung nach drei neuen Schlüsselkennzahlen für Beschäftigung, denen der gleiche Wert zugemessen werden soll wie den bestehenden Konjunkturindikatoren, sodass binnenwirtschaftliche Ungleichgewichte zutreffender bewertet und Strukturreformen erfolgreicher werden; schlägt vor, dass ein nicht mit Sanktionen verbundenes Verfahren bei einem sozialen Ungleichgewicht in die länderspezifischen Empfehlungen eingeführt wird, um einen Wettlauf um die niedrigsten Sozialstandards zu verhindern, wobei dieses Verfahren auf der Heranziehung von Sozial- und Beschäftigungsindikatoren bei der makroökonomischen Überwachung beruhen soll; stellt fest, dass sich die Ungleichheit in etwa zehn Mitgliedstaaten verstärkt hat und eine der größten sozioökonomischen Herausforderungen in der EU ist(14);

34.  betont, dass sozialverträgliche Reformen auf Solidarität, Integration und sozialer Gerechtigkeit basieren müssen; betont, dass Reformen auch die anhaltende Unterstützung für die soziale und wirtschaftliche Erholung berücksichtigen, hochwertige Beschäftigung schaffen, den sozialen und territorialen Zusammenhalt fördern, benachteiligte Bevölkerungsgruppen schützen und den Lebensstandard für alle Bürger verbessern müssen;

35.  vertritt die Auffassung, dass das Europäische Semester nicht nur zur Bewältigung der anstehenden, sondern auch der sich abzeichnenden gesellschaftlichen Herausforderungen beitragen sollte, um eine größere wirtschaftliche Effizienz und einen stärkeren sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union sicherzustellen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die gesellschaftlichen Auswirkungen der politischen Strategien der EU bewertet werden müssen;

36.  fordert die Kommission auf, die Finanzierung zur Bekämpfung der in der EU nach wie vor viel zu hohen Jugendarbeitslosigkeit sicherzustellen und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bis zum Ende des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens fortzuführen und gleichzeitig die Wirksamkeit und Umsetzung der Initiative zu verbessern, wobei die neuesten Erkenntnisse des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofes über Jugendarbeitslosigkeit und die Nutzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu berücksichtigen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs umzusetzen und zu gewährleisten, dass die Jugendgarantie uneingeschränkt zugänglich ist; bedauert Umschichtungen von Haushaltsmitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, hin zum Europäischen Solidaritätskorps, das stattdessen durch alle Gelder finanziert werden sollte, die im Rahmen der geltenden MFR-Verordnung zur Verfügung stehen; unterstreicht, dass die geschaffenen Arbeitsplätze qualitativ und quantitativ bewertet werden müssen; hebt hervor, dass EU-Mittel nicht als Ersatz für einzelstaatliche Sozialleistungen verwendet werden sollten;

37.  betont, dass die Umsetzung der Jugendgarantie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene verbessert werden sollte, und hebt ihre Bedeutung für den Übergang von der Schule ins Berufsleben hervor; weist darauf hin, dass jungen Frauen und Mädchen besondere Aufmerksamkeit gelten muss, da es für sie aufgrund ihres Geschlechts möglicherweise schwieriger ist, ein hochwertiges Stellenangebot, ein Angebot zur Weiterbildung oder einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz zu erhalten; betont, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass die Jugendgarantie auch jungen Menschen zugute kommt, die von Mehrfachausgrenzung und extremer Armut betroffen sind;

38.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorschläge aus der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2016 zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt(15) umzusetzen;

39.  ist der Ansicht, dass Anwendungsbereich, Wirksamkeit und Effizienz von aktiven und nachhaltigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit Hilfe einer angemessenen Finanzausstattung ausgeweitet werden müssen, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz von Umwelt, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Gesundheit und Verbrauchern liegen sollte; ist der Ansicht, dass das Phänomen der Armut von Erwerbstätigen bekämpft werden muss;

40.  bedauert, dass die Sozialwirtschaft in dem Bewertungs-/Empfehlungspaket der Kommission keine Berücksichtigung fand; weist darauf hin, dass dieser Bereich zwei Millionen Unternehmen umfasst, in denen über 14 Millionen Menschen beschäftigt sind, und dass er dazu beiträgt, die 2020-Ziele zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Unternehmen der Sozialwirtschaft stärker anzuerkennen und ihnen mit Hilfe eines europäischen Aktionsplans für die Sozialwirtschaft einen höheren Stellenwert einzuräumen; ist der Auffassung, dass diese fehlende Anerkennung den Zugang dieser Unternehmen zu Finanzierungsmitteln nachteilig beeinflusst; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für ein europäisches Statut für Verbände, Stiftungen und Unternehmen der Sozialwirtschaft vorzulegen;

41.  erinnert daran, dass sozialer Dialog, Tarifverhandlungen und die Position der Arbeitnehmer in Lohnfestsetzungsverfahren unterstützt und verbessert werden müssen, da sie entscheidend zur Schaffung von hochwertigen Arbeitsbedingungen beitragen; betont, dass das Arbeitsrecht und anspruchsvolle Sozialstandards in der sozialen Marktwirtschaft eine entscheidende Rolle spielen, indem sie die Einkommen stützen und Investitionen in Fähigkeiten fördern; hebt hervor, dass das EU-Recht die Rechte und Freiheiten der Gewerkschaften wahren, den entsprechend den Gepflogenheiten des jeweiligen Mitgliedstaats bestehenden Tarifverträgen entsprechen und den Grundsatz der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf einhalten muss;

42.  fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Entschließung des Parlaments ambitionierte Vorschläge für eine starke europäische Säule sozialer Rechte vorzulegen und die sozialen Ziele der Verträge uneingeschränkt zu verfolgen, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Menschen zu verbessern und gute Möglichkeiten für alle zu bieten;

43.  warnt vor der sinkenden Lohnquote, den zunehmenden Ungleichheiten bei den Löhnen und Einkommen und der wachsenden Armut von Erwerbstätigen in der EU; weist erneut darauf hin, dass sowohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 als auch in der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1919 erklärt wird, dass Arbeitnehmer existenzsichernde Löhne erhalten müssen, und dass sämtliche Erklärungen der Menschenrechte darin übereinstimmen, dass die Entlohnung ausreichen muss, um eine Familie zu versorgen;

44.  betont, dass die Arbeitnehmer mittels ihrer Löhne ihre eigenen Bedürfnisse und die ihrer Familien befriedigen können müssen und dass jeder Arbeitnehmer in der Europäischen Union einen existenzsichernden Lohn erhalten sollte, mit dem nicht nur für die Grundbedürfnisse Ernährung, Wohnraum und Kleidung gesorgt ist, sondern auch für Gesundheitsversorgung, Bildung, Beförderung, Erholung und das Anlegen gewisser Ersparnisse für unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheiten und Unfälle; hebt hervor, dass dies der menschenwürdige Lebensstandard ist, der durch existenzsichernde Löhne für Arbeitnehmer und ihre Familien in der EU sichergestellt werden sollte;

45.  ersucht die Kommission zu untersuchen, wie ermittelt werden kann, was zu einem existenzsichernden Lohn gehören könnte und wie er bemessen werden könnte, um als Bezugsrahmen für die Sozialpartner zu dienen und zum Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich beizutragen;

46.  verweist darauf, dass angemessene Löhne nicht nur für den sozialen Zusammenhalt, sondern auch für den Erhalt einer starken Wirtschaft und einer produktiven Arbeitnehmerschaft von Bedeutung sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen umzusetzen, durch die die Qualität der Arbeitsplätze erhöht und die Lohnstreuung verringert wird;

47.  weist darauf hin, dass die Systeme der sozialen Sicherung, die in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen, auf europäischer Ebene immer besser koordiniert werden müssen; betont, dass die Sicherstellung der Nachhaltigkeit und Fairness der Systeme der sozialen Sicherung, die einen zentralen Pfeiler des europäischen Sozialmodells darstellen, höchste Priorität hat; betont, dass alle Menschen das Recht auf eine angemessene und nachhaltige Rente haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, vor dem Hintergrund des kontinuierlichen demografischen Wandels angemessene und nachhaltige Renten sicherzustellen; unterstreicht die Tatsache, dass Rentensysteme ein angemessenes Einkommen im Ruhestand gewähren sollten, das über der Armutsgrenze liegt und den Rentnern ermöglicht, einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten; ist der Ansicht, dass die beste Möglichkeit, nachhaltige, sichere und angemessene Renten für Frauen und Männer sicherzustellen, darin besteht, die Gesamtbeschäftigungsquote und die Zahl hochwertiger Arbeitsplätze für alle Lebensalter zu erhöhen sowie die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu verbessern; weist darauf hin, dass das geschlechtsspezifische Rentengefälle weiterhin groß ist und negative soziale und wirtschaftliche Auswirkungen hat; unterstreicht diesbezüglich die Bedeutung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt und anderer geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der Altersarmut; ist der Auffassung, dass Reformen der Rentensysteme und das Renteneintrittsalter auch Tendenzen am Arbeitsmarkt, Geburtenraten, die Gesundheits- und Vermögenssituation, die Arbeitsbedingungen und den Belastungsquotienten der Erwerbsbevölkerung widerspiegeln sollten;

48.  ist der Ansicht, dass bei diesen Reformen auch die Lage der Millionen von Arbeitnehmern in der EU und insbesondere von Frauen, jungen Menschen und Selbständigen berücksichtigt werden sollte, die von unsicheren Beschäftigungsformen, Zeiträumen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit und Arbeitszeitverkürzung betroffen sind;

49.  fordert die Kommission auf, weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Verbesserung von Kinderbetreuungseinrichtungen, flexible Arbeitszeitregelungen und die Bedürfnisse älterer Männer und Frauen und sonstiger von Langzeitpflege abhängigen Personen zu richten;

50.  betont, dass die Tatsache, dass Investitionen in Weiterqualifizierung und lebenslanges Lernen, insbesondere in digitale Kompetenzen und Programmierung sowie andere Fertigkeiten, die in Wachstumsbranchen, wie der grünen Wirtschaft, benötigt werden, unzureichend und falsch ausgerichtet sind, der Wettbewerbsposition der EU schaden könnte; fordert die Mitgliedstaaten auf, für einen besseren Austausch von Wissen, bewährten Verfahren und Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu sorgen, um dazu beizutragen, dass die Entwicklung von Fertigkeiten durch die Aktualisierung von Qualifikationen und entsprechenden Programmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Lehrplänen gefördert wird; verweist auf die Bedeutung von im nicht formalen und informellen Lernumfeld erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen; betont aus diesem Grund die Bedeutung eines Anrechnungssystems für Kenntnisse, die im Rahmen von nicht formalen und informellen Lernumgebungen erworben wurden, insbesondere solcher Kenntnisse, die im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten erworben wurden;

51.  ist der Ansicht, dass die Kompetenzen der Arbeitnehmer besser auf die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abgestimmt werden müssen und Qualifikationen vermehrt gegenseitig anerkannt werden müssen, wenn gegen den Mangel an Fachkräften und das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage vorgegangen werden soll; betont, welche Rolle die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Lehrstellen in diesem Zusammenhang spielen können; fordert die Kommission auf, ein europaweit anwendbares Instrument zu entwickeln, mit dem prognostiziert werden kann, welche Fachkräfte künftig benötigt werden; ist der Auffassung, dass alle Interessenträger am Arbeitsmarkt auf allen Ebenen umfassend einbezogen werden müssen, damit der künftige Qualifikationsbedarf prognostiziert werden kann;

52.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, sämtliche geeigneten Mechanismen für eine größere Mobilität unter jungen Menschen – darunter auch im Rahmen der Lehrlingsausbildung – zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Lehrlingsausbildung zu fördern und die Mittel im Rahmen des Programms Erasmus+, die für Auszubildende zur Verfügung stehen, in vollem Umfang zu nutzen, um die Qualität und Attraktivität dieser Art von Ausbildung sicherzustellen; fordert eine bessere Umsetzung der EURES-Verordnung; hebt hervor, dass eine bessere Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Interessenträgern auf kommunaler Ebene sowie bessere Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Regierungsebenen die Reichweite und die Auswirkungen der Programme verbessern würden;

53.  ist der Ansicht, dass der Zugang zu Bildung und ihre Qualität verbessert werden müssen; weist darauf hin, dass die Rolle der Mitgliedstaaten darin besteht, einen Zugang zu hochwertiger Bildung und Ausbildung zu vertretbaren Kosten sicherzustellen, ungeachtet des EU-weiten Arbeitsmarktbedarfs; stellt fest, dass in vielen Mitgliedstaaten stärkere Bemühungen um die Ausbildung der Arbeitskräfte erforderlich sind, auch im Hinblick auf die Erwachsenenbildung und die Möglichkeiten zur Berufsbildung; setzt einen besonderen Schwerpunkt auf lebenslanges Lernen, auch bei Frauen, da es dadurch möglich wird, sich auf dem sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt neu zu qualifizieren; fordert, dass unter Mädchen weiterhin zielgerichtet Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Fächer) gefördert werden, um gegen bestehende Stereotype im Bildungsbereich und das langfristige geschlechtsspezifische Gefälle bei Beschäftigung, Lohn und Renten vorzugehen;

54.  betont, dass so früh wie möglich im Leben eines Menschen in dessen Bildung investiert werden muss, um Ungleichheiten zu verringern und die soziale Integration bereits in jungen Jahren zu fördern; fordert aus diesem Grund für alle Kinder in allen Mitgliedstaaten den Zugang zu hochwertiger, integrativer und erschwinglicher frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung; betont ferner, dass Stereotype vom frühesten Alter an in der Schule bekämpft werden müssen, indem die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Bildungsebenen gefördert wird; empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, die Empfehlung mit dem Titel „Investitionen in Kinder“ vollständig umzusetzen und die Fortschritte genau zu überwachen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen wie beispielsweise eine Garantie gegen Kinderarmut, bei der Kinder in den Mittelpunkt der bestehenden Strategien zur Armutsbekämpfung gestellt werden, auszuarbeiten und einzuführen;

55.  betont, dass der Arbeitsmarkt aufgrund der Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz in einem tiefgreifenden Wandel begriffen ist; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, unter Einbeziehung der Sozialpartner Instrumente und Kooperationsinitiativen für vorbereitende, einführende und weiterführende Schulungsmaßnahmen zu entwickeln, um die Kompetenzen in diesem Bereich zu fördern;

56.  fordert diesbezüglich sowie zur Leistung eines Beitrags zur Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben, dass gemeinsam mit den Sozialpartnern Mechanismen geprüft werden, die die Flexibilität und Sicherheit („Flexicurity“) fördern, insbesondere Telearbeit und flexible Arbeitszeiten;

57.  hebt hervor, wie wichtig Investitionen in das Humankapital sind, das für die Entwicklung, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum von zentraler Bedeutung ist;

58.  betont, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und eine Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter für die Unterstützung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt wesentlich sind; unterstreicht die Tatsache, dass der Wandel und die Anpassung des Arbeitsmarktes und der Sozialsysteme für die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau von besonderer Bedeutung sind, damit den Phasen im Leben einer Frau Rechnung getragen werden kann;

59.  begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und erachtet ihn als positiven ersten Schritt auf dem Weg zur Gewährleistung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für diejenigen Männer und Frauen, die für ihre Kinder und andere betreuungsbedürftige Personen sorgen, sowie zur verstärkten Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt; beharrt darauf, dass die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung und ein gut ausgebauter Sozialschutz der Schlüssel zur Verwirklichung dieser Ziele sind;

60.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen auszuarbeiten, die Veränderungen bewirken, und in Sensibilisierungskampagnen zu investieren, mit denen Geschlechterstereotype überwunden werden und eine gerechtere Aufteilung der Betreuungs- und Haushaltspflichten gefördert wird und in denen der Schwerpunkt außerdem darauf gelegt wird, dass Männer Betreuungspflichten übernehmen dürfen und müssen, ohne dass sie dafür stigmatisiert oder bestraft werden;

61.  fordert die Mitgliedstaaten auf, vorausschauende Maßnahmen zu ergreifen und angemessene Investitionen zu tätigen, die darauf zugeschnitten und so gestaltet sind, dass Frauen und Männer gemäß Artikel 27 der Europäischen Sozialcharta nach einem Urlaub aus familiären Gründen und aus Pflegegründen beim (Wieder-)Eintritt und Verbleib im Arbeitsmarkt unterstützt werden;

62.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Schutz vor Diskriminierung und unrechtmäßiger Kündigung in Verbindung mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben auszuweiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Strategien vorzuschlagen, mit denen die Durchsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung am Arbeitsplatz verbessert wird, auch durch eine Sensibilisierung für die gesetzlichen Rechte hinsichtlich der Gleichbehandlung, indem Informationskampagnen durchgeführt werden, die Beweislast umgekehrt wird und einzelstaatliche Gleichbehandlungsstellen ermächtigt werden, auf eigene Initiative förmliche Ermittlungen bei Gleichstellungsproblemen durchzuführen und möglichen Diskriminierungsopfern beizustehen;

63.  betont, dass die Integration von Langzeitarbeitslosen über individuell zugeschnittene Maßnahmen ein Schlüsselfaktor zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist und letztendlich einen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme der Mitgliedstaaten leisten wird; hält angesichts der sozialen Lage dieser Bürger und ihrer Bedürfnisse im Hinblick auf ein ausreichendes Einkommen, einen angemessenen Wohnraum, den öffentlichen Verkehr, die Gesundheit und die Kinderbetreuung eine solche Integration für notwendig; betont, dass die Strategien, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden, auf europäischer Ebene besser überwacht werden müssen;

64.  betont, wie wichtig das Verständnis neuer Beschäftigungs- und Arbeitsformen und die Erfassung vergleichbarer Daten zu diesem Thema ist, damit die Effizienz der Arbeitsmarktvorschriften verbessert wird und schließlich die Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum gesteigert werden;

65.  fordert eine integrierte Strategie zur Armutsbekämpfung, damit das in der Strategie Europa 2020 niedergelegte Ziel im Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung erreicht wird; betont, dass die Mindesteinkommensregelungen der Mitgliedstaaten für die Armutsbekämpfung von Bedeutung sind, insbesondere in Verbindung mit Maßnahmen zur sozialen Integration unter Beteiligung der Begünstigten; fordert, dass die Mitgliedstaaten auf eine schrittweise Schaffung von Mindesteinkommensregelungen hinarbeiten, die nicht nur angemessen sind, sondern auch eine ausreichende Reichweite und Inanspruchnahme gewährleisten; ist der Ansicht, dass ein angemessenes Mindesteinkommen ein Einkommen ist, das für ein Leben in Würde mit umfassender Teilhabe an der Gesellschaft in allen Lebensphasen unabdingbar ist; weist darauf hin, dass ein Mindesteinkommen nur angemessen ist, wenn es über der Armutsgrenze liegt, sodass es für die Erfüllung der Grundbedürfnisse der Menschen ausreicht, wozu auch nichtmonetäre Aspekte wie der Zugang zu Bildung und lebenslangem Lernen, menschenwürdiger Wohnraum, hochwertige Gesundheitsleistungen, gesellschaftliche Aktivitäten und Bürgerbeteiligung gehören;

66.  fordert einen effizienteren, gezielteren und gründlicher überwachten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) durch nationale, regionale und kommunale Behörden zur Förderung von Investitionen in hochwertige Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Beschäftigungsleistungen und zur Bekämpfung von Energiearmut, steigenden Lebenshaltungskosten, sozialer Ausgrenzung, Wohnungsmangel und unzureichender Qualität des Wohnungsbestands;

67.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, in jenen Regionen, in denen die Arbeitslosigkeits-, Jugendarbeitslosigkeits- und Langzeitarbeitslosenquoten 30 % übersteigen, spezifische Investitionsprogramme zu erstellen;

68.  fordert die Kommission auf, die nächste Frühjahrstagung des Rates den Sozialinvestitionen in denjenigen Branchen zu widmen, in denen es deutliche Belege dafür gibt, dass durch sie soziale und wirtschaftliche Erträge gefördert werden (z. B. frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, Grund- und Sekundarschulbildung, berufliche Bildung und aktive Arbeitsmarktpolitik, erschwinglicher Wohnraum und Sozialwohnungen sowie Gesundheitsversorgung);

69.  fordert eine Agenda, bei der dem Standpunkt des Parlaments ein größerer Stellenwert zuerkannt wird und bei der er vor der Beschlussfassung berücksichtigt wird; fordert, dass die Rolle des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) im Europäischen Semester gestärkt wird;

70.  fordert zusätzliche gemeinsame Anstrengungen zur Verbesserung der Integration von Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt;

Regionalpolitik

71.  begrüßt die Tatsache, dass die Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014–2020 einen Umfang von 454 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen erreicht; hebt jedoch hervor, dass es sich bei der Kohäsionspolitik der EU nicht nur um ein Instrument, sondern um eine langfristig angelegte Strukturpolitik handelt, die darauf ausgerichtet ist, die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen zu verringern und Investitionen, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Entwicklung und Wachstum zu fördern, und dass diese Politik die bedeutendste und umfassendste für die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in allen Mitgliedstaaten ist, und zwar ohne Unterscheidung zwischen jenen innerhalb und außerhalb des Euro-Währungsgebiets; weist nachdrücklich darauf hin, dass der EU-Haushalt fünfzig Mal kleiner ist als die gesamten Staatsausgaben der EU-28 und sich auf etwa 1 % des BIP der EU-28 beläuft; hebt deshalb hervor, dass zwischen dem EU-Haushalt, den Haushalten der Mitgliedstaaten, den politischen Prioritäten sowie den Maßnahmen und Projekten, die auf die Erfüllung der europäischen Ziele ausgerichtet sind, Synergieeffekte geschaffen werden sollten, während ein Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen und der sozialen Dimension des Politikrahmens der EU gewahrt wird; weist darauf hin, dass Kofinanzierungsanforderungen im Rahmen der ESI-Fonds einen wichtigen Mechanismus zur Schaffung von Synergieeffekten darstellen; vertritt die Meinung, dass die Einheit des EU-Haushalts gewahrt werden sollte; begrüßt die Maßnahmen, die im aktuellen Programmplanungszeitraum eingeführt wurden, um die Kohäsionspolitik besser mit der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Einklang zu bringen;

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72.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0038.
(2) ABl. C 92 vom 24.3.2017, S. 1.
(3) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.
(4) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.
(5) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8.
(6) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33.
(7) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(8) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.
(9) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.
(10) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.
(11) Entwicklungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales in Europa, Jahresbericht 2017, S. 11.
(12) A. a. O., S. 46.
(13) Eurofound-Bericht über Jugendarbeitslosigkeit.
(14) Entwicklungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales in Europa, Jahresbericht 2017(ESDE), P11.
(15) ABl. C 67 vom 20.2.2016, S. 1.

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