Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2017 an den Rat, die Kommission und den EAD zur Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im November 2017 (2017/2130(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 2, 3 und 8 und Titel V, insbesondere Artikel 21, 22, 36 und 37, des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie den Fünften Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Gründung der Östlichen Partnerschaft in Prag am 7. Mai 2009 als gemeinsames Unterfangen zwischen der EU und ihren osteuropäischen Partnern Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine,
– unter Hinweis auf die auf den Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft 2011 in Warschau, 2013 in Vilnius und 2015 in Riga abgegebenen gemeinsamen Erklärungen,
– unter Hinweis auf die am 25. März 2017 in Rom angenommene Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission,
– unter Hinweis auf die Empfehlungen und Aktivitäten der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST, des Zivilgesellschaftlichen Forums der Östlichen Partnerschaft und des Ausschusses der Regionen sowie der Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Länder der Europäischen Union und der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP),
– unter Hinweis auf die Mitteilungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), insbesondere den Bericht aus dem Jahr 2017 über die Umsetzung der überprüften Europäischen Nachbarschaftspolitik (JOIN(2017)0018) und das überarbeitete Arbeitsdokument aus dem Jahr 2017 mit dem Titel „Eastern Partnership – 20 Deliverables for 2020: Focusing on key priorities and tangible results“ über die Östliche Partnerschaft und 20 Zielvorgaben bis 2020 mit Schwerpunkt auf den wichtigsten Prioritäten und der Erzielung greifbarer Ergebnisse (SWD(2017)0300), sowie die Mitteilung aus dem Jahr 2016 über eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zur ENP und der Östlichen Partnerschaft,
– unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 5. Juli 2017 zur 72. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen(1), auf seine Entschließungen, insbesondere diejenigen vom 15. Juni 2017 zum Fall Əfqan Muxtarlı und der Lage der Medien in Aserbaidschan(2), vom 6. April 2017(3) und 24. November 2016(4) zur Lage in Belarus, vom 16. März 2017 zu den Prioritäten der EU für die Tagungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im Jahr 2017(5), vom 13. Dezember 2016 zu den Rechten der Frau in den Staaten der Östlichen Partnerschaft(6), vom 21. Januar 2016 zu den Assoziierungsabkommen sowie den vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine(7) und vom 9. Juli 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik(8),
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Parlamente Georgiens, der Republik Moldau und der Ukraine vom 3. Juli 2017,
– gestützt auf Artikel 113 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0308/2017),
A. in der Erwägung, dass die Östliche Partnerschaft auf einem gemeinsamen Bekenntnis von Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau, der Ukraine und der Europäischen Union zur Vertiefung ihrer Beziehungen und zur Einhaltung des Völkerrechts und der Grundrechte, einschließlich der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Gleichstellung der Geschlechter, sowie der sozialen Marktwirtschaft, einer nachhaltigen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Staatsführung beruht;
B. in der Erwägung, dass im Rahmen der Östlichen Partnerschaft die gemeinsamen Ziele verfolgt werden, Stabilität, Vertrauensbildung und Zusammenarbeit zu fördern, demokratische Reformen, gutnachbarschaftliche Beziehungen, die friedliche Lösung von Konflikten und die regionale Zusammenarbeit zu unterstützen, zwischenmenschliche Kontakte auszubauen und den Handel zu intensivieren, damit der politische Dialog und die politische Assoziation sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Integration verbessert werden;
C. in der Erwägung, dass die EU durch ihre Globale Strategie und die überarbeitete ENP eine Annäherung ihrer Partner untereinander über eine beschleunigte politische Assoziation und wirtschaftliche Integration in die EU anstrebt, und zwar bei gleichzeitiger Förderung der politischen Stabilisierung, der gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit und des wirtschaftlichen Wohlstands in ihrer Nachbarschaft, und dabei Möglichkeiten für den Aufbau von privilegierten politischen und wirtschaftlichen Beziehungen bietet, die mit dem Ambitionsniveau eines jeden Partnerlands im Einklang stehen;
D. in der Erwägung, dass die EU der Auffassung ist, dass die Zusammenarbeit an sich einen Wert darstellt, und der festen Überzeugung ist, dass sie für alle Beteiligten gewinnbringend ist, sodass auf Seiten der EU die Bereitschaft besteht, die Arbeit mit allen Ländern der Östlichen Partnerschaft fortzusetzen, sofern die zentralen europäischen Werte nicht infrage gestellt oder untergraben werden;
E. in der Erwägung, dass die EU und ihre Partner Ressourcen und Instrumente an die eingegangenen Verpflichtungen anpassen müssen, und in der Erwägung, dass sich die Partner verstärkt auf die Umsetzung geltender Abkommen konzentrieren müssen;
F. in der Erwägung, dass die Teilnehmer des Gipfeltreffens 2015 in Riga Fortschritte gefordert haben, die bis zum nächsten Gipfeltreffen erzielt werden sollen, und zwar in den Bereichen 1) Stärkung der Institutionen und der verantwortungsvollen Staatsführung, 2) Mobilität und Kontakte zwischen den Menschen, 3) wirtschaftliche Entwicklung und Marktchancen und 4) Konnektivität, Energieeffizienz, Umwelt und Klimawandel;
G. in der Erwägung, dass seit dem letzten Gipfeltreffen beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, insbesondere bei dem Abschluss und Inkrafttreten von drei Assoziierungsabkommen, einschließlich einer vertieften und umfassenden Freihandelszone mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine, sowie der Regelung für visumfreies Reisen gegenüber Georgien und der Ukraine seit 2017 (und gegenüber der Republik Moldau seit 2014), dem Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes und erweitertes Partnerschaftsabkommen mit Armenien (das als Beispiel dafür dient, wie die Mitgliedschaft in der Eurasischen Wirtschaftsunion und die Teilnahme an Nachbarschaftskonzepten der EU nebeneinander bestehen können), der Aufnahme von Verhandlungen über ein neues umfassendes Abkommen mit Aserbaidschan, der Verabschiedung wichtiger Reformen in einer Reihe dieser Länder mit der politischen, technischen und finanziellen Unterstützung der Europäischen Union und der Fortsetzung der Politik des kritischen Engagements gegenüber Belarus;
H. in der Erwägung, dass sich seit der Gründung der Östlichen Partnerschaft in Prag die Menschenrechtslage in einigen Gründungsstaaten insgesamt verschlechtert und die Tendenz zur Demokratisierung sich umgekehrt hat; in der Erwägung, dass eine der wichtigsten Herausforderung darin bestehen wird, den laufenden Übergang zu inklusiven, verantwortlichen, stabilen und funktionsfähigen Demokratien zu fördern;
I. in der Erwägung, dass die verstärkte Mobilität und die Verbesserung der Kontakte zwischen den Menschen zwischen den Partnerländern und der EU weiterhin ein unverzichtbares Instrument zur Förderung europäischer Werte darstellen;
J. in der Erwägung, dass der von der Kommission und dem EAD vorgeschlagene neue strategische Arbeitsplan eine Kombination von sowohl bilateraler als auch regionaler Zusammenarbeit vorsieht und darauf abzielt, die künftigen Tätigkeiten der EU und der sechs Partnerländer zu begleiten und dabei eine Fokussierung auf die bis 2020 zu erfüllenden zwanzig Zielvorgaben vorzunehmen;
K. in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der östlichen Partnerländer der EU weiterhin aufgrund ungelöster regionaler Konflikte bedroht sind, von denen einige auch von der Russischen Föderation – im Widerspruch zu ihren internationalen Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der internationalen Rechtsordnung – ausgelöst wurden und weiterhin geschürt werden; in der Erwägung, dass die EU eine aktivere Rolle bei der friedlichen Beilegung aller schwelenden Konflikte in ihrer Nachbarschaft spielen sollte; in der Erwägung, dass die europäische Sicherheit insgesamt durch das das aggressive Auftreten Russlands gegenüber der Ukraine, die Annexion der Krim-Halbinsel, die andauernde Besetzung zweier georgischer Regionen und die hybriden Bedrohungen durch Russland, darunter Destabilisierung und Propaganda, bedroht wird;
L. in der Erwägung, dass die Politik der Östlichen Partnerschaft auf der Grundlage beruht, dass jeder Partner das souveräne Recht besitzt, die Zielvorgaben, die er im Rahmen seiner Beziehung zur EU anstrebt, selbst zu bestimmen; in der Erwägung, dass Partner, die engere Beziehungen zur EU anstreben, auf mehr Unterstützung und Beistand bei der Verwirklichung gemeinsam festgelegter Ziele zählen können sollten, wenn sie bestehenden Reformverpflichtungen gemäß dem Grundsatz „mehr für mehr“ nachkommen;
1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst:
Zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft
a)
empfiehlt dafür zu sorgen, dass das Gipfeltreffen von November 2017 zukunftsorientiert sein, neue Impulse verleihen und eine klare politische Vision für die Zukunft der Östlichen Partnerschaft als langfristige Strategie festlegen wird; empfiehlt sicherzustellen, dass die Ergebnisse dieses Gipfeltreffens in erster Linie als Grundlage für die Wahrung der zentralen Werte der Europäischen Union herangezogen werden, insbesondere für die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung, der bürgerlichen Rechte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter, auf deren Basis die Östliche Partnerschaft errichtet ist, da hervorzuheben ist, dass diese Werte im Mittelpunkt der Assoziierungsabkommen stehen und die beteiligten Partner zur Umsetzung und Förderung dieser Werte verpflichtet sind;
b)
empfiehlt, den hohen Erwartungen der Bürger in allen Partnerländern in Bezug auf die Beseitigung der Korruption, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung gerecht zu werden; empfiehlt daher, eine erneute Verpflichtung der Partner zur Annahme und vollständigen Umsetzung der Reformen in den Bereichen Justizwesen, öffentliche Verwaltung und Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu erwirken, und zwar anhand geeigneter Fahrpläne samt klar festgelegter Ziele und Fristen;
c)
empfiehlt, die Zivilgesellschaft in den Partnerländern und ihre wesentliche Rolle innerhalb der Östlichen Partnerschaft sowohl als unverzichtbarer Akteur im Prozess der demokratischen Konsolidierung als auch als Plattform für die regionale Zusammenarbeit zu stärken, und zwar indem allen Rechtsvorschriften und Maßnahmen entschieden entgegengetreten wird, die dazu genutzt werden können, ihre rechtmäßigen Aktivitäten einzuschränken, ihre eingehendere Beteiligung an der Ausarbeitung, Kontrolle und Überwachung der Umsetzung von Reformen im Rahmen der Partnerschaft eingefordert wird und die Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Einrichtungen gefördert werden;
d)
empfiehlt, Wahlreformen anzuregen, durch die sichergestellt wird, dass die rechtlichen Rahmen den internationalen Standards, den Empfehlungen der von der OSZE geleiteten internationalen Beobachtungsmissionen und den Stellungnahmen der Venedig-Kommission entsprechen, und die im Rahmen eines transparenten Verfahrens verwirklicht werden, Gegenstand von umfassenden Konsultationen und, soweit möglich, Ergebnisse eines Konsenses mit der Opposition und der Zivilgesellschaft sind, um die Rahmenbedingungen für Wahlen zu verbessern, ohne dabei jedoch in Bezug auf die Regierungsparteien Voreingenommenheit zu zeigen; empfiehlt sicherzustellen, dass die EU die bestehende Konditionalität im Zusammenhang mit Wahlreformen strikt anwendet;
e)
empfiehlt sicherzustellen, dass in den Ergebnissen des Gipfeltreffens vom November 2017 eine Bilanz über das, was bereits erreicht wurde, gezogen wird, hervorgehoben wird, dass allen bereits eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen werden muss, und neue Impulse für die Zukunft der Partnerschaft gegeben und auch konkrete Ergebnisse für die Bürger erzielt werden, insbesondere im Hinblick auf Beschäftigung, Verringerung der sozioökonomischen Unterschiede, Verkehr, Vernetzung, Unabhängigkeit der Energieversorgung, Mobilität und Bildung, wobei erwähnt werden muss, dass eine neue europäische Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument darstellt;
f)
empfiehlt die Fortsetzung der Anstrengungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, vor allem der Jugendarbeitslosigkeit, unter anderem durch ein Paket mit Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen, wie beispielsweise dem Programm EU4Youth, zur Entwicklung von Kompetenzen, die an die sich verändernden Bedürfnisse des Arbeitsmarkts angepasst sind, unter anderem durch berufliche Aus- und Weiterbildung, zur Förderung des Unternehmertums und lokaler Industriezweige, zur Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft, zur Entwicklung von Tourismus und digitaler Wirtschaft sowie zum Ausbau der sozialen Infrastruktur und des öffentlichen und privaten Dienstleistungssektors unter anderem im Gesundheits- und Pflegebereich;
g)
empfiehlt, die Umsetzung von Antidiskriminierungsstrategien in allen Bereichen der Gesellschaft zu fördern und aktiv zu unterstützen; empfiehlt, die Gleichstellung der Geschlechter in den öffentlichen politischen Maßnahmen sowie die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und der unternehmerischen Selbständigkeit von Frauen sicherzustellen, wobei die politische Kontinuität über das Zieldatum 2020 hinaus zu gewährleisten ist;
h)
empfiehlt sich zu verpflichten, gemeinsam an einer verbesserten Mobilität zwischen der EU und ihren Partnerländern zu arbeiten; empfiehlt, die Republik Moldau, Georgien und die Ukraine bei der Umsetzung der Übereinkommen über Visaerleichterungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Aussetzungsmechanismen in der Zukunft nicht ausgelöst werden, insbesondere durch eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Zoll, um sich vor Sicherheitsbedrohungen, Kriminalität und Überschreitungen der zulässigen Aufenthaltsdauer zu schützen; empfiehlt, Visumdialoge mit Armenien aufzunehmen, die Fortschritte bei der Umsetzung der Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen in Aserbaidschan zu fördern, um in Zukunft einen Visumdialog aufzunehmen, und die Verhandlungen über Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit Belarus zum Wohl seiner Bürger abzuschließen, falls diese Länder bedeutende Fortschritte im Bereich der Grundwerte erzielen und die genauen, in den Aktionsplänen zur Visaliberalisierung festgelegten Bedingungen erfüllen;
i)
empfiehlt, die Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation weiter zu verbessern, insbesondere durch die Erleichterung der Teilnahme an Programmen wie „Erasmus+“, „Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung“ und „EU4Innovation“ sowie die Bereitstellung von Kreditbürgschaften durch die EIB-Gruppe im Rahmen ihres Programms „InnovFin“; empfiehlt, Unterstützung bereitzustellen, um das Bildungswesen zu reformieren und die Lücke bei Forschung und Innovation zu schließen;
j)
empfiehlt sicherzustellen, dass die Ergebnisse des Gipfeltreffens im November 2017 ebenfalls neue Impulse geben werden, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Modernisierung bestehender Branchen sowie Möglichkeiten für Handel und Investitionen zu fördern, einschließlich intraregionaler Möglichkeiten für eine grenzübergreifende Zusammenarbeit, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Unternehmertum sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegen soll;
k)
empfiehlt, für eine erneute Kalibrierung der EU-Unterstützung für die Assoziierungsagenden und die damit verbundenen Strukturreformen zu plädieren, insbesondere für diejenigen, die eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung eines günstigeren Unternehmensumfelds und einen angemessenen Zugang zu Finanzierungsquellen ermöglichen, unter anderem durch die Initiative EU4Business; empfiehlt, die Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen engmaschig zu überwachen, um Sozial- und Umweltdumping zu verhindern; empfiehlt, eine gezielte Unterstützung für KMU auszuarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, das Potenzial der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen vollständig auszuschöpfen; empfiehlt, eine echte Reform des Wirtschaftssystems zu fördern und zu unterstützen, die darauf abzielt, Monopole auslaufen zu lassen und die Rolle von Oligarchen durch die Einführung geeigneter Gesetze einzuschränken, sowie eine wichtige Reform des Banken- und Finanzsektors zu fördern und zu unterstützen, mit der Geldwäsche und Steuerhinterziehung bekämpft werden sollen;
l)
empfiehlt, die Entwicklung der erforderlichen Verkehrs- und Vernetzungsinfrastruktur zu unterstützen, unter anderem durch einen ehrgeizigen Investitionsplan für das TEN-T-Kernnetz, und auch den intraregionalen Handel zu fördern; empfiehlt, Infrastrukturvorhaben zu unterstützen, die neue Möglichkeiten für den Handel sowie für eine verstärkte Kommunikation und einen verstärkten Austausch zwischen der EU und den Partnerländern sowie unter den Partnerländern eröffnen;
m)
empfiehlt, sowohl die Unabhängigkeit der Energieversorgung als auch die Energieeffizienz durch zielgerichtete Investitionen und die Diversifizierung der Energiequellen, insbesondere mit Blick auf erneuerbare Energieträger und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, zu verbessern, indem die Zusammenarbeit in allen von der Energieunion abgedeckten Schwerpunktbereichen gestärkt wird und die Energiemärkte der Partner enger in den europäischen Energiemarkt integriert werden, wobei hier ein besonderer Schwerpunkt auf Konnektivität und Infrastruktur liegen muss; empfiehlt sicherzustellen, dass Abschnitte einer neuen Pipeline-Infrastruktur in der Region – sowohl offshore als auch an Land –, einschließlich der Pipeline Nord Stream 2, vollständig im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und der Strategie für die Energieunion stehen und die regionale Energiesicherheit nicht untergraben; empfiehlt, mit den östlichen Partnerländern zusammenzuarbeiten, um die Haushalte zu unterstützen, die von den steigenden Energiepreisen am stärksten betroffen sind;
n)
empfiehlt sicherzustellen, dass internationale nukleare Sicherheits- und Umweltschutzabkommen und -verpflichtungen vollständig eingehalten werden; empfiehlt, die Anstrengungen zu intensivieren, um den Klimaschutzverpflichtungen nachzukommen, darunter durch eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit und eine allmähliche und tragfähige Stilllegung veralteter Kraftwerke in Armenien und der Ukraine; empfiehlt, die Entwicklung neuer Projekte, etwa des Kernkraftwerks Astrawez (Belarus), aufmerksam zu verfolgen;
o)
empfiehlt sicherzustellen, dass im Rahmen der Ergebnisse des Gipfeltreffens im November 2017 auch die Sicherheitsbedrohungen und -konflikte, die die Unabhängigkeit, die Souveränität, die territoriale Integrität, die grundlegenden Menschenrechte sowie die politische, soziale und wirtschaftliche Stabilität und Entwicklung der Partner und der gesamten Region beeinträchtigen, angegangen werden;
p)
empfiehlt, sich weiterhin zu einer einheitlichen Vorgehensweise in den EU-Mitgliedstaaten bei der Aufrechterhaltung des kollektiven Drucks gegenüber Russland zu verpflichten, dessen militärische Präsenz in der Region sich in den letzten Jahren nichtsdestoweniger erhöht hat, und zwar insbesondere durch den verstärkten Einsatz von zielgerichteten restriktiven Maßnahmen, den Konflikt in der Ostukraine durch eine vollständige und glaubwürdige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und durch die Fortführung der OSZE-Beobachtermission beizulegen, den Konflikt zwischen Russland und Georgien mittels konkreter Ergebnisse im Rahmen der Internationalen Gespräche von Genf und der vollständigen Umsetzung der Waffenstillstandsvereinbarung aus dem Jahr 2008 durch Russland beizulegen, die uneingeschränkte Souveränität der Ukraine auf der Krim, Georgiens in den besetzten Regionen Abchasien und Südossetien und der Republik Moldau in Transnistrien wiederherzustellen, der gefährlichen ökologischen Situation in der Ostukraine angemessene Beachtung zu schenken, ihre Partner dabei zu unterstützen, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken, und der zusätzlichen Bedrohung durch staatliche Auftragsmorde, elektronische Kriegsführung, Desinformation und andere Arten der Destabilisierung ein Ende zu setzen;
q)
empfiehlt zu betonen, dass die Beteiligung eines östlichen Partners an gegen die EU und/oder eine ihrer Partner gerichteten Militärübungen, etwa der von Russland angeführten Militärübung „Sapad 2017“ in Belarus, nicht hinnehmbar ist; empfiehlt sicherzustellen, dass künftig kein Partner mehr an einer solchen Übung teilnimmt;
r)
empfiehlt, die unverzügliche Beendigung der militärischen Feindseligkeiten zwischen den armenischen und aserbaidschanischen Streitkräften zu fordern, in denen unnötigerweise sowohl Zivilisten als auch Soldaten ihr Leben verloren haben und durch die zugleich die sozioökonomische Entwicklung beeinträchtigt wird; empfiehlt, die Unterstützung für die Anstrengungen der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE zur Beilegung des Berg-Karabach-Konflikts und der Umsetzung ihrer im Jahr 2009 verankerten Grundprinzipien zu bekräftigen, zu denen territoriale Integrität, Selbstbestimmung und Gewaltverzicht gehören; empfiehlt, Armenien und Aserbaidschan aufzufordern, die Verhandlungen in gutem Glauben wiederaufzunehmen, um diese Grundsätze umzusetzen und so den Konflikt beizulegen, für den es keine militärische Lösung geben kann; empfiehlt, die Regierungen Armeniens und Aserbaidschans dazu aufzufordern, Gespräche auf hoher Ebene durchzuführen und sich zu echten vertrauensbildenden Maßnahmen und zum Dialog zwischen der armenischen und aserbaidschanischen Zivilgesellschaft zu verpflichten; empfiehlt, die Ratifizierung neuer Abkommen zwischen der EU und jeder der Parteien von sinnvollen Zusagen und substanziellen Fortschritten auf dem Weg zur Beilegung des Konflikts abhängig zu machen, z. B. dass die Waffenruhe eingehalten und die Umsetzung der Grundprinzipien aus dem Jahr 2009 unterstützt wird;
s)
empfiehlt, die Anstrengungen der EU- und OSZE-Missionen in Georgien, der Republik Moldau und der Ostukraine als wesentliche Maßnahmen zur Sicherstellung von Frieden und Sicherheit, in erster Linie zum Wohl der Bürger vor Ort, weiterhin zu unterstützen; empfiehlt, eine wirksame Umsetzung der Mandate dieser Missionen sicherzustellen und Russland nachdrücklich aufzufordern, deren ungehinderten Zugang zu gewährleisten; empfiehlt, die Unterstützung der Entsendung einer bewaffneten OSZE-Polizeimission in die Ostukraine in Erwägung zu ziehen; empfiehlt, sich gemeinsam mit den Partnerländern Gedanken über eine Stärkung der Rolle der EU bei der Beilegung dieser Konflikte zu machen, unter anderem durch die Durchführung von ehrgeizigen und ausgereiften Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), durch die eine Verbesserung der Sicherheit und Stabilität erzielt werden soll;
t)
empfiehlt, die Partner der EU aufzufordern, bei der Bewältigung von Herausforderungen wie illegale Migration, Terrorismus, Cyberkriminalität, Menschenhandel, Schmuggel und illegaler Handel mit der EU uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;
u)
empfiehlt, im Rahmen der Politik der Östlichen Partnerschaft ein attraktives längerfristiges Modell einer „erweiterten Östlichen Partnerschaft“ mit assoziierten Ländern zu erwägen, die bei der Umsetzung der Reformen in Bezug auf die Assoziierungsabkommen und vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen substanzielle Fortschritte erzielt haben, wobei dieses Modell schließlich den Beitritt zur Zollunion, zur Energieunion, zur Digitalunion und zum Schengen-Raum, einen erweiterten Zugang zum EU-Binnenmarkt, die Integration in die EU-Verkehrsnetze, Industriepartnerschaften, die verstärkte Beteiligung an weiteren Programmen und Agenturen der EU, eine erweiterte Zusammenarbeit im Bereich der GSVP sowie weitere Sofortmaßnahmen wie beispielsweise zusätzliche einseitige Zollpräferenzen, einen konkreten Zeitplan für die Abschaffung von Roamingtarifen zwischen den Partnern und der EU und den Aufbau eines Breitbandnetzes mit hoher Kapazität vorsehen könnte; empfiehlt, das Modell der „erweiterten Östlichen Partnerschaft“ auch für andere Länder der Östlichen Partnerschaft zugänglich zu machen, wenn diese für derartige weitergehende Verpflichtungen bereit sind und bedeutende Fortschritte auf dem Weg der Umsetzung gemeinsam vereinbarter Reformen erzielt haben;
v)
empfiehlt, bei nicht assoziierten Ländern neue Wege zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, des Handels, der Wissenschaft und der unabhängigen Medien sowie der jungen Menschen in Betracht zu ziehen, auch durch zusätzliche Finanzierungs- und Mobilitätspartnerschaften;
w)
empfiehlt, in beiden Fällen sicherzustellen, dass die gemeinsamen Ziele je nach Bedarf sowohl mittel- als auch langfristig ausgerichtet sind, und einige der Partnerländer zu ermuntern, nicht strikt einer Logik der Wahlzyklen zu folgen, sondern eher strategisch ausgerichtete Visionen zu verfolgen;
Zur Umsetzung der Östlichen Partnerschaft
x)
empfiehlt, den Grundsatz der Differenzierung zu bekräftigen, sowie die Tatsache, dass der Umfang und die Intensität der Zusammenarbeit mit der EU von ihren Zielsetzungen und denen der Partner sowie von dem Tempo und der Qualität der Reformen bestimmt werden, die anhand ihrer vollständigen und wirksamen Umsetzung zu bewerten sind, insbesondere was die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung betrifft;
y)
empfiehlt hervorzuheben, dass mit der Östlichen Partnerschaft das Ziel verfolgt wird, die notwendigen Bedingungen für eine enge politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration zu schaffen, einschließlich der Teilnahme an EU-Programmen; empfiehlt zu bekräftigen, dass die Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine nicht das Endziel ihrer Beziehungen zur EU darstellen; empfiehlt, die europäischen Bestrebungen dieser Länder einmal mehr anzuerkennen; empfiehlt, darauf hinzuweisen, dass gemäß Artikel 49 EUV und im Einklang mit der Erklärung von Rom vom 25. März 2017 jeder europäische Staat beantragen kann, Mitglied der EU zu werden, sofern er die Kopenhagener Kriterien erfüllt, sich an die Grundsätze der Demokratie hält und die Grundfreiheiten sowie die Menschenrechte, einschließlich der Menschenrechte von Minderheiten, achtet und die Rechtsstaatlichkeit wahrt; empfiehlt, die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang mit Nachdruck aufzufordern, einer ehrgeizigen Erklärung für das Gipfeltreffen 2017 zuzustimmen, in der relevante langfristige Ziele festgelegt werden;
z)
empfiehlt, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine aufzufordern, sich auf die vollständige Umsetzung der Assoziierungsagenden zu konzentrieren, damit sich all die im Rahmen der Assoziierungsabkommen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten voll entfalten können, und sich auch an den gemeinsamen Gesprächen über die Fortschritte, die Möglichkeiten und die Herausforderungen der mit den Assoziierungsabkommen und vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen in einem Zusammenhang stehenden Reformen zu beteiligen; empfiehlt, erneut auf die Bedeutung zu verweisen, die eine tatsächliche Umsetzung der zuvor genannten Reformen für die künftige Stabilität und Entwicklung der Länder sowie für das Wohlergehen ihrer jeweiligen Gesellschaften hat; empfiehlt zu bekräftigen, dass die Vertiefung der Beziehungen im Rahmen des Modells der „erweiterten Östlichen Partnerschaft“ sowie die Aussicht auf einen Beitritt zur EU substanzielle Fortschritte hinsichtlich der Umsetzung dieser Reformen erfordern, insbesondere was die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte und die verantwortungsvolle Staatsführung betrifft;
aa)
empfiehlt sicherzustellen, dass an die gegenwärtige und künftige Zusammenarbeit und Unterstützung der Partner stets strikte Auflagen geknüpft sind und dass deren Einhaltung auch überwacht wird; empfiehlt hervorzuheben, dass die finanzielle Unterstützung der EU für ihre Partner an konkrete Reformschritte und deren wirksame Umsetzung geknüpft sein wird und dass der anreizbasierte Ansatz der EU auch künftig die Partner begünstigen wird, die bei der Durchführung ehrgeiziger Reformen den größten Einsatz zeigen; empfiehlt darauf hinzuwirken, dass Finanzhilfen in kleineren Raten ausgezahlt werden, damit die EU besser auf unerwartete Krisen oder einen Mangel an Reformen reagieren kann; empfiehlt, insbesondere zu betonen, dass kein umfassendes Abkommen mit einem Land ratifiziert wird, das die Werte der EU nicht achtet, vor allem dann, wenn es Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht umsetzt und Menschenrechtsverteidiger, nichtstaatliche Organisationen und Journalisten schikaniert, einschüchtert und verfolgt; empfiehlt, ebenfalls hervorzuheben, dass klare Richtwerte eingehalten werden müssen, bevor neue Dialoge über Befreiungen von der Visumpflicht aufgenommen und abgeschlossen werden; empfiehlt, wiederholt darauf hinzuweisen, dass Rückschritte gegenüber früheren Errungenschaften systematisch eine Aussetzung der Abkommen zur Folge haben werden, auch bezüglich der Befreiung von der Visumpflicht und der EU-Finanzhilfen;
ab)
empfiehlt, die multilaterale Dimension der Östlichen Partnerschaft in ihrer Funktion als Instrument zur Förderung der multilateralen Vertrauensbildung, insbesondere in von Konflikten betroffenen Gebieten, und zur Schaffung von Möglichkeiten für die regionale Zusammenarbeit zu unterstützen, einschließlich über transnationale zivilgesellschaftliche Plattformen, die Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Behörden und grenzüberschreitende Projekte, beispielsweise Programme zur Förderung zwischenmenschlicher Kontakte, die mit interkulturellem Dialog einhergehen und auch die jüngere Generation als Faktor für den Wandel einbeziehen;
ac)
empfiehlt, in kohärenter und wirksamer Weise die Bedeutung der Kommunikationsstrategien in Bezug auf die Östliche Partnerschaft hervorzuheben, und zwar sowohl intern als auch extern, und speziell auf bestimmte Regionen zugeschnittene Kommunikationsmaßnahmen bereitzustellen, vor allem damit die Wissenslücke überbrückt wird, was die EU und ihre Beziehungen zu ihren Partnern betrifft; empfiehlt, die hervorragende bislang von der East StratCom Task Force geleistete Arbeit anzuerkennen und ihre Tätigkeit mit zusätzlichen Finanzmitteln zu unterstützen; empfiehlt, sich der Herausforderung einer besseren Bereitstellung von Informationen über die konkreten Vorteile und Ziele der Östlichen Partnerschaft zu stellen, der Desinformation mithilfe von hochwertigen, faktengestützten und in allen Sprachen der Partnerländer zugänglichen Informationen zu begegnen und die uneingeschränkte Achtung der Freiheit der Meinungsäußerung sicherzustellen;
ad)
empfiehlt, weiter auf einer maßgeschneiderten Unterstützung der EU zu bestehen, um dem gemeinsamen Ambitionsniveau hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Partner gemäß den Grundsätzen „mehr für mehr“ und „weniger für weniger“ zu entsprechen; empfiehlt, insbesondere die EU aufzufordern, Haushaltsinstrumente wie das Europäische Nachbarschaftsinstrument und den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung auf die politischen Aufgabenstellungen und Umsetzungsstrategien auszurichten, vor allem im Rahmen ihrer jährlichen und mehrjährigen Haushaltsverfahren;
ae)
empfiehlt, die Vorschläge der Kommission zu begrüßen, makrofinanzielle Hilfe (MFA) für die Partner bereitzustellen, und gleichzeitig auf einer Beibehaltung der an die Vorschläge geknüpften strengen und wirksamen Auflagen, insbesondere in Bezug auf die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit (einschließlich einer unabhängigen Justiz und eines parlamentarischen Mehrparteiensystems) zu bestehen, eine verantwortungsvolle Staatsführung (einschließlich der wirksamen Bekämpfung der Korruption) sicherzustellen und die Menschenrechte und die Medienfreiheit zu verteidigen; empfiehlt, dem Parlament und dem Rat alle sechs Monate einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die von den Partnern, die bereits in den Genuss einer solchen Unterstützung kommen, in diesen drei Bereichen erzielten Fortschritte zukommen zu lassen; empfiehlt, die Kommission aufzufordern, für Partnerländer, die in der Vergangenheit Programme erfolgreich abgeschlossen haben, neue MFA-Programme auszuarbeiten, diese Auflagengebundenheit in künftigen Vorschlägen für eine solche Unterstützung systematisch festzulegen und sicherzustellen, dass diese strikt zur Anwendung kommen, vor allem im Fall der Republik Moldau;
af)
empfiehlt, die Kommission, die Europäische Investitionsbank und weitere multilaterale Finanzinstitutionen aufzufordern, auf eine erfolgreiche Umsetzung der Investitionsoffensive für Europa und eines gezielten Mechanismus zur Unterstützung der Länder der Östlichen Partnerschaft, die sich dafür einsetzen, die Assoziierungsabkommen umzusetzen, hinzuarbeiten; empfiehlt, die Einrichtung eines Treuhandfonds für die Ukraine, Georgien und die Republik Moldau einzufordern, der auf bewährten Verfahren bei von mehreren Gebern finanzierten Instrumenten basiert, wobei zu betonen ist, dass der Schwerpunkt dieses Treuhandfonds auf privaten und öffentlichen Investitionen liegen sollte, insbesondere wenn es um Investitionen in die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur und um solche geht, die auf die Stärkung der Absorptionskapazität für Investitionen ausgerichtet sind, sowie auf der Koordinierung der internationalen Finanzierungsinstitutionen und der internationalen Geberunterstützung vor Ort; empfiehlt, die Abhaltung einer Geberkonferenz für die Ukraine zu erwägen, um das Land dabei zu unterstützen, den humanitären Bedarf zu decken, der durch den Konflikt im Osten und die Annexion der Krim hervorgerufen wurde; empfiehlt sicherzustellen, dass auch die Verwendung all dieser Finanzmittel streng geprüft wird, damit jeglichem Missbrauch vorgebeugt wird;
ag)
empfiehlt, erneut auf seine nachdrückliche Unterstützung der parlamentarischen Teilhabe und Kontrolle bezüglich der Politik der Östlichen Partnerschaft hinzuweisen, insbesondere was die Auswirkungen der Politik auf das Leben der Bürger anbelangt; empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Rolle der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST innerhalb der neuen multilateralen Architektur der Östlichen Partnerschaft sowie die Rolle der parlamentarischen Assoziationsausschüsse oder der Ausschüsse für Parlamentarische Kooperation innerhalb der Assoziations- oder Kooperationsräte zu erweitern; empfiehlt, die umzusetzenden Programme im Rahmen des umfassenden Ansatzes zur Förderung der Demokratie zu begrüßen; empfiehlt, die Abgeordneten der Parlamente der Partnerländer einzuladen, bei der Kontrolle der Umsetzung und dem Austausch bewährter Verfahren zusammenzuarbeiten; empfiehlt, die Einbindung des Zivilgesellschaftlichen Forums der Östlichen Partnerschaft in diesen Prozess zu stärken;
ah)
empfiehlt, den Beschluss des Parlaments zur Verstärkung seiner Kontrolle der Umsetzung von internationalen Abkommen mit den östlichen Partnerländern und seiner Prüfung der diesbezüglich von der EU geleisteten Unterstützung zur Kenntnis zu nehmen; empfiehlt, der an die Partner und die Kommission gerichteten Aufforderung des Europäischen Parlaments nach einer Verbesserung der Transparenz bei sämtlichen Empfängern von EU-Mitteln nachzukommen; empfiehlt, die Kommission und den EAD aufzufordern, dem Parlament und dem Rat alle sechs Monate einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Umsetzung dieser Abkommen zukommen zu lassen;
ai)
empfiehlt, den Beschluss des Parlaments zur Verstärkung seiner Kontrolle während der Aushandlung künftiger internationaler Abkommen mit den östlichen Partnerländern zur Kenntnis zu nehmen; empfiehlt, den Rat aufzufordern, dem Parlament gemäß der einschlägigen Interinstitutionellen Vereinbarung(9) unverzüglich alle relevanten Verhandlungsrichtlinien zukommen zu lassen; empfiehlt, die wirksame Zusammenarbeit der Kommission und des EAD mit dem Parlament bei der Bereitstellung von Informationen zu diesen Verhandlungen zu begrüßen, die Institutionen jedoch ebenfalls aufzufordern, gemäß der einschlägigen Rahmenvereinbarung(10) unverzüglich die Entwürfe der Verhandlungstexte und der paraphierten Abkommen vorzulegen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst und – zur Information – dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien, der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie den Regierungen und Parlamenten der Länder der Östlichen Partnerschaft zu übermitteln.