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Verfahren : 2017/2963(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0641/2017

Aussprachen :

PV 16/11/2017 - 4.3
CRE 16/11/2017 - 4.3

Abstimmungen :

PV 16/11/2017 - 7.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0445

Angenommene Texte
PDF 182kWORD 48k
Donnerstag, 16. November 2017 - Straßburg
Madagaskar
P8_TA(2017)0445RC-B8-0641/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. November 2017 zu Madagaskar (2017/2963(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Madagaskar, insbesondere diejenigen vom 7. Mai 2009(1), vom 11. Februar 2010(2) und vom 9. Juni 2011(3), sowie auf die Erkundungsmission der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU nach Madagaskar vom 10. und 11. Juli 2010,

–  unter Hinweis auf die Informationen der WHO vom 2. November 2017 über die kürzlich ausgebrochene Pest,

–  unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen vom 22. August 2017 zu dem vierten regelmäßigen Bericht über Madagaskar,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen, John H. Knox, vom Oktober 2016 zum Abschluss seiner Reise nach Madagaskar,

–  unter Hinweis auf das außerordentliche Gipfeltreffen der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) in Madagaskar vom 20. Mai 2011 sowie den vom Vermittlungsteam der SADC vorgeschlagenen Zeitplan nach Aufhebung der Sanktionen der EU, der Afrikanischen Union und der SADC gegen Madagaskar,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters vom 26. April 2017 zu der Frage der Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte im Zusammenhang mit einer sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt anlässlich seiner Reise nach Madagaskar,

–  unter Hinweis auf Artikel 8 und 9 des überarbeiteten Cotonou-Abkommens,

–  unter Hinweis auf die Verfassung Madagaskars,

–  unter Hinweis auf die EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Madagaskar 1969 unterzeichnete und 1971 ratifizierte,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker,

–  unter Hinweis auf die 120. Tagung des Menschenrechtsausschusses, die am 10. und 11. Juli 2017 in Genf stattfand, und auf der der vierte regelmäßige Bericht von Madagaskar über die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte erörtert wurde,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Madagaskar nach fünf Jahren politischer Unruhen, während deren Geber Entwicklungshilfsprogramme aussetzten, im Oktober 2013 eine glaubwürdige und demokratische Parlamentswahl und im Dezember 2013 eine Präsidentschaftswahl abhielt, aus der Hery Rajaonarimampianina als Präsident hervorging; in der Erwägung, dass die politische Lage nach wie vor instabil ist, auch wenn die Beziehungen zu den Geberländern wiederaufgenommen und somit sämtliche Einschränkungen bei der Zusammenarbeit mit der neuen Regierung aufgehoben wurden;

B.  in der Erwägung, dass ein neues Kommunikationsgesetz erlassen wurde, das von madagassischen Journalisten scharf kritisiert wurde, zumal mit diesem Gesetz Verstöße gegen das Pressegesetz strafrechtlich verfolgt werden, weshalb der Beruf des Journalisten kriminalisiert zu werden droht; in der Erwägung, dass sich die Lage zwar beruhigt hat, sich jedoch offenbar nicht in die richtige Richtung entwickelt;

C.  in der Erwägung, dass nächstes Jahr eigentlich eine Präsidentschaftswahl stattfinden soll, bisher jedoch kein endgültiges Datum festgelegt wurde; in der Erwägung, dass sich der Präsident Madagaskars für eine Verfassungsreform ausgesprochen hat, damit er im Wahlzeitraum an der Macht bleiben kann, und dass er die Absicht geäußert hat, Änderungsvorschläge von nationalen unabhängigen Wahlausschüssen, Sachverständigen sowie der Zivilgesellschaft und der Opposition zum Wahlrecht nach seinen Vorstellungen zurechtzubiegen; in der Erwägung, dass diese Aussagen von seinen politischen Gegnern und einem Teil der Zivilgesellschaft angefochten wurden, da diese befürchten, dass er auf diese Weise versuchen könnte, die Wahl hinauszuzögern und über die Dauer seiner in der Verfassung vorgesehenen Amtszeit hinaus im Amt zu bleiben; in der Erwägung, dass dies die Spannungen in einem bereits fragilen politischen Kontext weiter verschärfen dürften;

D.  in der Erwägung, dass der Regionaldirektor von Amnesty International für Südafrika am 10. Juli 2017 darauf hinwies, dass die Menschenrechtsbilanz Madagaskars sich infolge der eklatanten Missachtung des Rechtsstaatsprinzips drastisch verschlechtert hat; in der Erwägung, dass über 50 % der Häftlinge ohne Verfahren in Präventivhaft gehalten werden, und dass Verstöße wie außergerichtliche Hinrichtungen durch die Polizei und die Inhaftierung von Menschenrechtsverfechtern stattfinden, weil es keinen freien und fairen Zugang zum Recht gibt;

E.  in der Erwägung, dass Amnesty International auch im Besitz dokumentierter Berichte über Vollzugsbeamte ist, die nach Vorfällen von Lynchjustiz auf Rache aus seien; in der Erwägung, dass Polizeibeamten im Februar 2017 vorgeworfen wurde, fünf Dörfer in Antsakabary niedergebrannt zu haben, nachdem zwei ihrer Kollegen mutmaßlich von Dorfbewohnern getötet wurden, und dass eine ältere Frau während des Angriffs an ihren Brandverletzungen starb, weil sie nicht fliehen konnte; in der Erwägung, dass die Polizei jetzt in dem Brandanschlag ermittelt, obwohl sie selbst darin verwickelt ist;

F.  in der Erwägung, dass die Behörden Journalisten und Menschenrechtsverfechter einschüchtern und bedrohen in dem Versuch, sie zum Schweigen zu bringen und ihre Untersuchungsarbeit oder ihre Tätigkeit im Bereich der Menschenrechte zu behindern; in der Erwägung, dass viele Medien seit den Wahlen im Jahr 2013 wegen „Achtung der Rechtsstaatlichkeit“ und der nach Auffassung des Ministeriums für Kommunikation notwendigen „Reform der audiovisuellen Landschaft“ geschlossen und zensiert wurden;

G.  in der Erwägung, dass die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) 2013 einen Aktionsplan für Madagaskar annahm, in dem das Land aufgefordert wurde, verstärkte Anstrengungen zur Durchsetzung zu unternehmen und ein Embargo auf die Ausfuhr von Holzbeständen zu verhängen; in der Erwägung, dass das CITES-Sekretariat und der ständige Ausschuss des CITES seither wiederholt darauf hingewiesen haben, dass Madagaskar den Aktionsplan nicht eingehalten hat; in der Erwägung, dass für illegalen Holzeinschlag und Verstöße gegen die Umweltrechtsvorschriften nach Auffassung des CITES-Sekretariats nach wie vor allgemein Straflosigkeit herrscht; in der Erwägung, dass hingegen Personen, die sich gegen illegalen Holzeinschlag ausgesprochen haben, von den Gerichten verurteilt wurden, die einer ernsthaften Gefahr der Korruption unterliegen;

H.  in der Erwägung, dass Madagaskar zu den außergewöhnlichsten Orten der Welt gehört, was die Umwelt betrifft, gleichzeitig aber auch das ärmste nicht in einen Konflikt verstrickte Land der Welt ist, in dem 92 % der Bevölkerung mit weniger als 2 USD pro Tag auskommen müssen und das auf dem Index der menschlichen Entwicklung unter insgesamt 188 Ländern den 154. Platz belegt;

I.  in der Erwägung, dass der illegale Handel mit Holz und Tieren eine ernsthafte Bedrohung der Umwelt und der Artenvielfalt Madagaskars sowie der Umweltrechte seiner Bevölkerung ist; in der Erwägung, dass die Auswirkungen der mineralgewinnenden Industrie auf die Umwelt ebenso wie die intransparente Bewirtschaftung in dieser Branche der Bevölkerung vor Ort und ihrer nachhaltigen Entwicklung oft schaden; in der Erwägung, dass Handelsnetze mutmaßlich Verbindungen zur organisierten Kriminalität haben, was der demokratischen Regierungsführung in dem Land abträglich ist; in der Erwägung, dass der illegale Holzeinschlag und der Handel mit Edelholz sowie die Bergbaugenehmigungen nach Aussage des Sonderberichterstatters für Menschenrechte und Umwelt in engem Zusammenhang mit der Gewalt gegen die Bevölkerung vor Ort stehen;

J.  in der Erwägung, dass der Umweltschützer Clovis Razafimalala, der den illegalen Handel und die illegale Nutzung von Rosenholz und anderen Holzarten angeprangert hat, sich seit 16. September 2016 in Haft befindet, weil er fälschlicherweise des Aufstands, der Zerstörung öffentlicher Dokumente und der Brandstiftung beschuldigt wird, obwohl es überhaupt keine Beweise gibt; in der Erwägung, dass der Umweltaktivist und Menschenrechtsverfechter Raleva am 27. September 2017 wegen „Verwendung eines falschen Titels“ verhaftet wurde, als er die Tätigkeit eines Goldabbauunternehmens infrage stellte, nachdem der Abbau wegen Umweltschäden verboten worden war; in der Erwägung, dass Raleva am 26. Oktober 2017 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde; in der Erwägung, dass Augustin Sarovy, Direktor einer nichtstaatlichen Organisation, die den Handel mit Rosenholz bekämpft, nach Europa fliehen musste, nachdem er Todesdrohungen erhalten hatte;

K.  in der Erwägung, dass der für seine Nachforschungen über heikle Themen wie den illegalen Saphirbergbau bekannte Hörfunkdirektor Fernand Cello am 6. Mai 2017 wegen „Fälschung und Verwendung von Fälschungen“ angeklagt wurde; in der Erwägung, dass Reporter ohne Grenzen (Reporters Sans Frontières) die große Härte verurteilte, mit der die Staatsorgane in der Region aufgrund falscher Behauptungen von Personen, die von seinen Nachforschungen betroffen waren, gegen den Leiter von Radio Jupiter vorgingen;

L.  in der Erwägung, dass die auf Betreiben des Bianco (Bureau Indépendant Anti-Corruption, Unabhängiges Korruptionsbekämpfungsbüro) erfolgte Festnahme von Claudine Razaimamonjy wegen der Veruntreuung öffentlicher Mittel in einigen Gemeinden zur Staatsaffäre wurde, da sie eine enge Vertraute und Beraterin des Staatsoberhaupts Hery Rajaonarimampianina ist; in der Erwägung, dass die Gendarmerie vor ihrer Festnahme beantragt hatte, Jacqueline Raharimanantsoa Saholiniaina, Sylvie Randriantsara Linah und Claudine Razaimamonjy zur Vernehmung vorzuladen; in der Erwägung, dass es sich bei diesen drei Frauen tatsächlich um ein und dieselbe Person handelt, nämlich um Claudine Razaimamonjy, die der Vorladung zur Vernehmung nie nachkam;

M.  in der Erwägung, dass der sogenannte Fall Claudine einen offenen Konflikt zwischen der Regierung und der Justiz hervorrief, da der Justizminister persönlich öffentlich forderte, Claudine Razaimamonjy aus dem Polizeigewahrsam zu entlassen; in der Erwägung, dass der Richterbund erklärte, er missbillige den Standpunkt der Regierung in diesem Fall ebenso wie deren direkte Einmischung, wobei er sich auf die Gewaltenteilung berief und betonte, diese Angelegenheit stehe in keinem politischen Zusammenhang; in der Erwägung, dass die Richter in diesem Jahr bereits dreimal in Streik getreten sind, um gegen die wiederholten Einschüchterungen und die staatliche Einmischung in ihre Tätigkeit zu protestieren und ihre Unabhängigkeit zu bekräftigen;

N.  in der Erwägung, dass es in Madagaskar seit den 1980er Jahren alljährlich zu Pestausbrüchen kommt, wobei von dem jüngsten und besonders heftigen Ausbruch im August 2017 vor allem Großstädte und nicht-endemische Gebiete betroffen sind; in der Erwägung, dass bislang mehr als 1 800 Erkrankungen und 127 Todesfälle gemeldet wurden; in der Erwägung, dass der WHO zufolge der außergewöhnliche Charakter der Epidemie und ihre rasche Ausbreitung in diesem Jahr auf die Verschlechterung des Gesundheitssystems und die soziale und politische Krise zurückzuführen ist, unter der das Land seit einigen Jahren leidet; in der Erwägung, dass die WHO schätzt, dass das Risiko der möglichen weiteren Ausbreitung der Pest im Land nach wie vor hoch ist;

O.  in der Erwägung, dass das vorherrschende Gewohnheitsrecht in dem Land schädliche traditionelle Praktiken wie arrangierte Ehen, Zwangs- und Frühehen begünstigt; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen nach wie vor Opfer sexueller und anderweitiger physischer Gewalt werden, wobei die Dunkelziffer hoch ist und die Täter selten strafrechtlich verfolgt werden; in der Erwägung, dass Abtreibungen in dem Land aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 1920 immer noch verboten sind; in der Erwägung, dass täglich ungefähr zehn Frauen bei der Entbindung sterben; in der Erwägung, dass sich dieses Verbot dahingehend auswirken kann, dass illegale und gefährliche Schwangerschaftsabbrüche von Personen vorgenommen werden, die über keine medizinischen Qualifikationen verfügen;

1.  begrüßt, dass die Rechtsstaatlichkeit mit den Wahlen vom Oktober und Dezember 2013 wiederhergestellt wurde; gemahnt die Staatsorgane Madagaskars und in erster Linie ihren Präsidenten, dass sie für die Wahrung und den Schutz der Rechte ihrer Bürger im ganzen Land verantwortlich sind, wozu auch zählt, dass Schutz vor Missbrauch und Verbrechen gewährt wird, und dass sie ihren Regierungsauftrag unter strikter Achtung des Rechtsstaatsprinzips ausführen; fordert, dass sie alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, damit die Bevölkerung tatsächlich ihre Grundfreiheiten wahrnehmen können, wozu auch das Recht auf freie Meinungsäußerung zählt;

2.  verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die anstehende Wahl in einem friedlichen und ruhigen Klima stattfindet, damit sie demokratisch und transparent abläuft; beharrt darauf, dass verfassungsmäßige Ordnung und politische Stabilität gewahrt werden müssen und dass nur durch den Dialog aller politischen Akteure und Konsens unter ihnen Gewähr dafür geleistet werden kann, dass die Wahl 2018 rechtzeitig und glaubwürdig durchgeführt wird; fordert die internationale Gemeinschaft auf, dass sie alle erdenklichen Maßnahmen ergreift, um eine faire und freie Präsidentschaftswahl im Jahr 2018 sicherzustellen;

3.  ist besorgt über die Häufigkeit von Lynchjustiz und die Verstrickung von Vollzugsbeamten in außergerichtliche Tötungen; fordert eine unabhängige und unparteiische Untersuchung des Niederbrennens von fünf Dörfern in Antsakabary, in deren Rahmen garantiert wird, dass die Opfer sicher vor Vergeltung sind, sofern sie einschlägige Beweismittel vorlegen; fordert die madagassischen Staatsorgane auf, systematisch unabhängige Untersuchungen außergerichtlicher Hinrichtungen durchzuführen, die Täter strafrechtlich zu verfolgen und sicherzustellen, dass die Familien der Opfer angemessene Entschädigungen erhalten;

4.  fordert die madagassischen Staatsorgane auf, dass sie ihren Verpflichtungen nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen nachkommen, indem sie beispielsweise die Gesetze zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des illegalen Handels wesentlich wirksamer durchsetzen;

5.  begrüßt, dass der Bergbaukodex derzeit überarbeitet wird, und fordert die Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der überarbeitete Kodex den internationalen Anforderungen entspricht, zu denen Folgenabschätzungen und Konsultationen mit den meisten Betroffenen ebenso zählen wie Zugang zu Rechtsmitteln und Begrenzung der Umweltschäden auf ein Mindestmaß; fordert die Regierung auf, die von der Übergangsregierung ausgestellten Bergbaugenehmigungen zu prüfen und Genehmigungen auszusetzen, die nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Erlasses über die Umweltverträglichkeit von Investitionen (MECIE) stehen;

6.  verurteilt, dass Journalisten, Menschenrechtsverfechter und Umweltschützer aufgrund fingierter Anschuldigungen willkürlich inhaftiert werden; fordert, dass ihre Schikanierung und Einschüchterung endgültig beendet wird, missbilligt die gegen die Medien gerichteten Maßnahmen im Vorfeld der letzten Wahl und fordert, dass ausnahmslos alle individuellen und kollektiven Freiheiten wiederhergestellt werden; fordert die madagassische Regierung auf, die restriktiven Bestandteile des Kommunikationsgesetzes aufzuheben;

7.  fordert die Regierung von Madagaskar auf, im sogenannten Fall Claudine und allen Fällen von aktiver und passiver Bestechung ein normales und unabhängiges Verfahren zuzulassen; pocht darauf, dass die Politik keinen Einfluss auf die Justiz ausübt und dass es dem Bianco gestattet wird, ohne Einschränkungen in Korruptionsfällen zu ermitteln; pocht ferner darauf, dass der Grundsatz der Gewaltenteilung strikt geachtet wird, und betont, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz unter allen Umständen gewahrt werden muss; fordert die madagassischen Staatsorgane auf, deutlich mehr für die Eindämmung von Korruption und Straflosigkeit im Land zu tun und dafür zu sorgen, dass alle Fälle von Korruption vor Gericht gebracht werden;

8.  ist besorgt über die zunehmenden Aktivitäten ausländischer Prediger, die Schüler zwingen, zu einer extremistischen Form des Islams überzutreten;

9.  betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Unterstützung und den Schutz von Menschenrechtsverfechtern als maßgeblichen Akteuren der nachhaltigen Entwicklung investieren müssen, und zwar unter anderem durch Notfallzuschüsse im Rahmen des Notfonds des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) für gefährdete Menschenrechtsverteidiger;

10.  fordert transnationale Unternehmen auf, die Menschenrechte und den Grundsatz der Sorgfaltspflicht gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte zu achten;

11.  fordert die EU auf, darauf zu achten, dass die Vorbereitung der anstehenden Präsidentschaftswahl tatsächlich integrativ und transparent ist und von allen akzeptiert wird, etwa mittels eines zwei Jahre laufenden Hilfspakets für die Abhaltung der Wahl;

12.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Rat, dem AKP-EU-Ministerrat, der Regierung von Madagaskar, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika und der Kommission der Afrikanischen Union zu übermitteln.

(1) ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 111.
(2) ABl. C 341 E vom 16.12.2010, S. 72.
(3) ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 129.

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