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Verfahren : 2016/0366(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0327/2017

Eingereichte Texte :

A8-0327/2017

Aussprachen :

PV 16/11/2017 - 3
CRE 16/11/2017 - 3

Abstimmungen :

PV 16/11/2017 - 7.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0446

Angenommene Texte
PDF 246kWORD 43k
Donnerstag, 16. November 2017 - Straßburg
Partnerschaftsabkommen über Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen der EU und Neuseeland (Zustimmung)***
P8_TA(2017)0446A8-0327/2017

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. November 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits (15470/2016 – C8-0027/2017 – 2016/0366(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15470/2016),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Partnerschaftsabkommens über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits (09787/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union sowie Artikel 207, Artikel 212 Absatz 1, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0027/2017),

–  unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 16. November 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses(1),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0327/2017),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Neuseelands zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2017)0447.

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