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Verfahren : 2017/2083(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0334/2017

Eingereichte Texte :

A8-0334/2017

Aussprachen :

PV 14/11/2017 - 16
CRE 14/11/2017 - 16

Abstimmungen :

PV 16/11/2017 - 7.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0448

Angenommene Texte
PDF 232kWORD 63k
Donnerstag, 16. November 2017 - Straßburg
Die EU-Afrika-Strategie: ein Ansporn für die Entwicklung
P8_TA(2017)0448A8-0334/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. November 2017 zu der EU-Afrika-Strategie: ein Ansporn für die Entwicklung (2017/2083(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die „Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union – Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa“, die dem Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 28. und 29. Juni 2016 vorgestellt wurde,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Kommission vom 7. Juni 2017 über den neuen europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft,

–  unter Hinweis auf den Weltgipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und das am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Abschlussdokument mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ sowie auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Welternährungssicherheit (Committee on World Food Security – CFS-RAI) entwickelten Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme, mit denen ein Beitrag zur Verwirklichung des ersten und zweiten Ziels für nachhaltige Entwicklung geleistet werden soll,

–  unter Hinweis auf die Aktionsagenda von Addis Abeba von 2015 zur Entwicklungsfinanzierung,

–  unter Hinweis auf das Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015,

–  unter Hinweis auf den Afrika-Aktionsgipfel, der am 16. November 2016 stattfand und auf dem die afrikanische Dimension der COP 22 konsolidiert wurde;

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2016 zum Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (COM(2016)0087),

–  unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Raum einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde(1) (im Folgenden „Cotonou-Abkommen“), und auf dessen überarbeitete Fassungen von 2005 und 2010,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Afrika-EU-Strategie, die von den afrikanischen und europäischen Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel in Lissabon am 9. Dezember 2007 verabschiedet wurde, sowie die beiden Aktionspläne, die im Oktober 2007 in Accra (für den Zeitraum 2008–2010) und im November 2010 in Tripoli (für den Zeitraum 2011–2013) angenommen wurden,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des 4. EU-Afrika-Gipfels, der am 2. und 3. April 2014 in Brüssel stattgefunden hat, sowie den Fahrplan, in dem das Format der Treffen (Kairo-Format) und die Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den beiden Kontinenten für den Zeitraum 2014–2017 festgelegt sind, und die Erklärung EU-Afrika zu Migration und Mobilität,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2063 der Afrikanischen Union (AU), die im Mai 2014 verabschiedet wurde,

–  unter Hinweis auf den von Paul Kagamé erstellten Bericht über den Entwurf der Empfehlungen zur institutionellen Reform der Afrikanischen Union mit dem Titel „Das Gebot der Stärkung unserer Union“;

–  unter Hinweis auf das 3. Interkontinentale Forum der Zivilgesellschaft, das vom 11. bis 13. Juli 2017 in Tunis stattfand und auf dem zu mehr Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen aufgerufen sowie gefordert wurde, dass die Menschen in den Mittelpunkt der Strategie EU-Afrika gestellt werden;

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 7. Juni 2017 mit dem Titel „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“ (JOIN(2017)0021),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. September 2017 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD), der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds(2),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 5. Juli 2016 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 230/2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt (COM(2016)0447),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 22. November 2016 mit dem Titel „Eine erneuerte Partnerschaft mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean“ (JOIN(2016)0052),

–  unter Hinweis auf die verschiedenen Mitteilungen der Kommission über die Beziehungen zwischen der EU und Afrika, insbesondere die Mitteilungen vom 27. Juni 2007 mit dem Titel „Von Kairo nach Lissabon – die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika“ (KOM(2007)0357), vom 17. Oktober 2008 mit dem Titel „Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU“ (KOM(2008)0617) und vom 10. November 2010 über die Festigung der Beziehungen zwischen der EU und Afrika: 1,5 Milliarden Menschen, 80 Länder, zwei Kontinente, eine Zukunft (KOM(2010)0634),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 4. Mai 2017 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Neue Impulse für die Partnerschaft Afrika-EU“ (JOIN(2017)0017) und die Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema vom 19. Juni 2017,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der Union und Afrika und den AKP-Staaten, insbesondere jene vom 4. Oktober 2016 zur Zukunft der Beziehungen AKP-EU nach 2020(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu dem Thema „Treuhandfonds der Union für Afrika: Auswirkungen auf Entwicklung und humanitäre Hilfe“(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2016 zu dem Bericht 2015 der EU über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2016 zur Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit(6),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses und die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für internationalen Handel sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0334/2017),

A.  in der Erwägung, dass die Verbindungen, die die Europäische Union zu den afrikanischen Ländern unterhält, geschichtsträchtig sind und dass ihre Geschicke eng miteinander verwoben sind; in der Erwägung, dass die EU der wichtigste Partner Afrikas in den Bereichen Wirtschaft und Handel sowie in den Bereichen Entwicklung, humanitäre Hilfe und Sicherheit ist;

B.  in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika einer neuen Vision bedarf, die die Entwicklung der politischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Lage beider Kontinente widerspiegelt; in der Erwägung, dass wir uns an neue internationale Akteure – einschließlich Chinas – anpassen und in Richtung einer vertieften, modernisierten und stärker politischen Partnerschaft bewegen müssen, bei der der Schwerpunkt auf der Wahrung unserer wichtigsten gemeinsamen Interessen liegt;

C.  in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Afrika auf den Grundsätzen des gegenseitigen Verständnisses und gemeinsamen Interesses sowie auf gemeinsamen Werten im Rahmen einer gegenseitigen Partnerschaft aufgebaut werden müssen;

D.  in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und dem afrikanischen Kontinent auf verschiedene rechtliche Instrumente und verschiedene politische Strategien stützen und die Synergien und die Kohärenz zwischen ihnen gestärkt werden müssen, damit die Partnerschaft effizienter und nachhaltiger gestaltet wird;

E.  in der Erwägung, dass das Cotonou-Abkommen, mit dem 79 AKP-Staaten, darunter 48 Staaten Subsahara-Afrikas, und die EU verbunden werden, die wichtigste Partnerschaft zwischen der EU und Afrika ist; in der Erwägung, dass die EU auch Beziehungen zu afrikanischen Ländern, die nicht dem Cotonou-Abkommen angehören, aufgebaut hat; in der Erwägung, dass die Partnerschaft EU-AKP zu einer Zeit begründet wurde, als die AKP-Länder ihre derzeitigen regionalen oder kontinentalen Strukturen der Zusammenarbeit noch nicht gebildet hatten; in der Erwägung, dass es durch die Gründung der Afrikanischen Union 2003 und die Verabschiedung der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU 2007 erforderlich geworden ist, die verschiedenen politischen Rahmen, die zwischen der EU und Afrika bestehen, zusammenzufassen; in der Erwägung, dass in der Präambel der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU ausdrücklich festgehalten wurde, dass „Afrika als eine Einheit behandelt“ werden soll;

F.  in der Erwägung, dass die EU mit den afrikanischen Ländern einen politischen und institutionellen Dialog führt, der mithilfe der EU-Afrika-Gipfel, der zwischenstaatlichen Organisation „Union für den Mittelmeerraum“ und den AKP-EU-Kooperationsgremien vorangetrieben wird, darunter auch auf parlamentarischer Ebene im Rahmen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, der Delegation des Europäischen Parlaments in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum sowie des Panafrikanischen Parlaments;

G.  in der Erwägung, dass der 11. Europäische Entwicklungsfonds (EEF) mit 30,5 Mrd. EUR ausgestattet ist, wovon 900 Mio. EUR für die Friedensfazilität für Afrika vorgesehen sind, und dass 1,4 Mrd. EUR aus dem EEF für den EU-Treuhandfonds für Afrika verwandt werden; in der Erwägung, dass über 5 Mrd. EUR im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) für Bedürfnisse afrikanischer Länder ausgegeben wurden und dass 845 Mio. EUR dem panafrikanischen Programm im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) für die Umsetzung der gemeinsamen Strategie EU-Afrika zugewiesen wurden;

H.  in der Erwägung, dass der kommende Gipfel AU-EU, der vom 29. bis 30. November 2017 in Abidjan zu dem Thema „In die Jugend investieren“ stattfinden wird, die Gelegenheit bietet, wirklich gleiche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Partner, die wesentliche gemeinsame Interessen wahren wollen, zu schaffen, zu unterstützen und zu entwickeln;

I.  in der Erwägung, dass die neue gemeinsame Strategie EU-Afrika in das künftige Abkommen, das das Cotonou-Abkommen ablösen wird, Eingang finden muss;

J.  in der Erwägung, dass die EU seit langem ein Partner und wichtiger Garant für die Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent ist, die von größter Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Sicherheit des europäischen Kontinents und sein nachhaltiges Wachstum eng und unmittelbar von der Stabilität und Entwicklung des afrikanischen Kontinents und umgekehrt abhängen;

K.  in der Erwägung, dass die kontinuierliche Unterstützung der wirksamen Umsetzung der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur und das Engagement der EU, der AU und anderer internationaler Akteure in Afrika für die Entwicklung und Stabilität des afrikanischen Kontinents von wesentlicher Bedeutung sind;

L.  in der Erwägung, dass die Migration in der Gesamtstrategie für Außen- und Sicherheitspolitik der Union einen hohen Stellenwert besitzt und eines der vordringlichsten Themen in den Außenbeziehungen der EU und so auch in ihren Beziehungen zu Afrika ist; in der Erwägung, dass Afrika und Europa bei Migration und Mobilität – einschließlich der Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität – gemeinsame Interessen haben und eine gemeinsame Verantwortung tragen, und dass es mit Blick auf die Migrationssteuerung weltweiter Lösungen bedarf, die auf Solidarität, geteilter Verantwortung, der Einhaltung der Rechte von Migranten und der Achtung des Völkerrechts sowie dem wirkungsvollen Einsatz der Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit gründen;

M.  in der Erwägung, dass mehr als 218 Millionen Menschen in Afrika in extremer Armut leben; in der Erwägung, dass der Anteil der Bevölkerung in extremer Armut in Afrika südlich der Sahara von 56 % im Jahr 1990 auf 43 % im Jahr 2012 zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass sich 33 der 47 am wenigsten entwickelten Länder auf dem afrikanischen Kontinent befinden, was die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika zu einem unverzichtbaren Werkzeug für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Beseitigung der Armut, macht;

N.  in der Erwägung, dass der Infrastrukturbedarf in Afrika auf 75 Mrd. EUR jährlich geschätzt wird und dass der Verbrauchermarkt im Jahr 2020 ein Volumen von 1 000 Mrd. USD und die stetig steigenden ausländischen Direktinvestitionen 2020 ein Volumen von 144 Mrd. USD erreichen dürften, wobei die Bevölkerungszahl Afrikas derzeit 1 Milliarde Menschen beträgt;

O.  in der Erwägung, dass es sich bei Ausfuhren aus Afrika zum Großteil nach wie vor um unverarbeitete Erzeugnisse handelt und dass für einen Großteil dieser Ausfuhren Handelspräferenzabkommen bestehen; in der Erwägung, dass es durch den freien Marktzugang für die meisten afrikanischen Erzeugnisse möglich wird, die Kapazitäten der afrikanischen Länder zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Präsenz auf dem Weltmarkt zu steigern, wenn dieser Marktzugang unter anderem durch Maßnahmen ergänzt wird, die auf eine nachhaltige und tragfähige Industrialisierung und eine hohe landwirtschaftliche Produktivität abzielen, die von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung sind;

P.  in der Erwägung, dass die Dynamik der demografischen Entwicklung berücksichtigt werden muss, da die Bevölkerung Afrikas nach einigen Prognosen bis 2050 auf 2,5 Milliarden vorwiegend junge Menschen anwachsen könnte, während die europäische Bevölkerung wohl erheblich altern wird; in der Erwägung, dass daher unbedingt Millionen von Arbeitsplätzen geschaffen werden müssen und dass die Emanzipation von Frauen und jungen Menschen vorangetrieben und unterstützt werden muss, und zwar insbesondere durch Bildung sowie durch den Zugang zu Gesundheitsversorgung und zu Ausbildungsplätzen auf dem afrikanischen Kontinent;

Stärkung des politischen Dialogs zwischen der EU und Afrika: eine Voraussetzung für die Erneuerung der strategischen Partnerschaft

1.  nimmt die neue Mitteilung mit dem Titel „Neue Impulse für die Partnerschaft Afrika-EU“ zur Kenntnis, mit der der Partnerschaft Afrika-EU neue Impulse verliehen werden sollen, damit diese gestärkt und vertieft wird und dabei auf Wohlstand und Stabilität der beiden Kontinente ausgerichtet ist, im Einklang mit den im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen, dem neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, der als Katalog von Leitlinien für die europäische Entwicklungspolitik dient, der Gesamtstrategie für Außen- und Sicherheitspolitik der Union und der Agenda 2063;

2.  weist darauf hin, dass Afrika für die EU ein wichtiger strategischer Partner ist, und hält es für wesentlich, die Beziehungen zwischen der EU und der AU durch einen überarbeiteten und erweiterten Dialog zu intensivieren, der die Grundsätze der Transparenz und der verantwortungsvollen Staatsführung einschließt, um eine „Win-Win“-Situation und eine gleichberechtigte und nachhaltige Zusammenarbeit zu schaffen, damit gemeinsame Herausforderungen gemeistert und Vorteile für beide Seiten erzielt werden, wobei der Grundsatz der Eigenverantwortung sichergestellt und den besonderen Umständen und dem Entwicklungsstand jedes Partnerlandes Rechnung getragen werden muss;

3.  fordert die künftige Partnerschaft auf, sich auf die von der AU und der EU festgelegten vorrangigen Bereiche zu konzentrieren, wie

   wirtschaftliche Entwicklung (über Handel, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), verstärkte regionale Integration, wirtschaftliche Diversifizierung, nachhaltige Industrialisierung und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze),
   verantwortungsvolle Staatsführung, einschließlich der Menschenrechte,
   menschliche Entwicklung durch öffentliche Dienstleistungen, die Grundbedürfnisse wie Bildung, Gesundheit, Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung, Gleichstellung der Geschlechter, Wissenschaft, Technologie und Innovation abdecken,
   Sicherheit und Terrorismusbekämpfung,
   Migration und Mobilität,
   Umwelt – einschließlich Klimawandel;

4.  weist darauf hin, dass Budgethilfen der beste Weg für Zuwendungen sind, sodass Regierungen mit den Mitteln ausgestattet werden, um ihre Bedürfnisse und Prioritäten selbst zu bestimmen; weist darauf hin, dass durch allgemeine oder sektorspezifische Budgethilfen entwicklungspolitische Maßnahmen unterstützt werden können und für eine maximale Mittelverwendung gesorgt werden kann;

5.  begrüßt es, dass die Jugend das Hauptthema des 5. Gipfels AU-EU ist, der im November 2017 in Côte d'Ivoire stattfinden wird, wenn man bedenkt, welch große Bedeutung die Jugend für die Zukunft beider Kontinente hat;

6.  weist auf die Bedeutung und die Effizienz der Zusammenarbeit AKP-EU und die im Bereich Entwicklung erzielten Ergebnisse hin; betont, dass dieser rechtsverbindliche Rahmen nach 2020 beibehalten werden muss; betont, dass diese Zusammenarbeit intensiviert und gleichzeitig ihre regionale Dimension entwickelt werden muss, auch über eine gestärkte Zusammenarbeit mit der AU, den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und anderen regionalen Organisationen; fordert eine strategischere, pragmatischere, umfassendere und besser strukturierte Herangehensweise beim politischen Dialog im Rahmen der Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen zum Cotonou-Abkommen;

7.  fordert, dass die parlamentarische Dimension der Zusammenarbeit AKP-EU gestärkt wird; betont, dass die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU eine einzigartige Plattform für Interaktion ist und eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte spielt;

8.  unterstreicht, dass sich anlässlich der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) Möglichkeiten ergeben, die Koordinierung der Nachbarschaftspolitik und die Politik gegenüber anderen afrikanischen Staaten zu verbessern, etwa durch die Einrichtung eines erweiterten Rahmens für die Zusammenarbeit in regionalen Fragen wie Sicherheit, Energie und sogar Migration;

9.  bekräftigt, dass im Rahmen der Afrika-EU-Partnerschaft ein Ansatz zum Zuge kommen muss, der zwischen den Mitgliedstaaten der EU selbst sowie zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten koordiniert wird, wie es in Artikel 210 AEUV vorgesehen ist; weist gleichzeitig darauf hin, dass EU-Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung bei den Maßnahmen und Initiativen der EU und Afrikas geachtet werden muss, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen;

10.  fordert, dass der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung vollständig in die Handelsbeziehungen der EU mit Afrika integriert wird, was die Aufnahme durchsetzbarer Klauseln zur Förderung des Handels und der nachhaltigen Entwicklung in alle Handelsabkommen der EU mit den afrikanischen Ländern beinhaltet und im Einklang mit der von der Kommission im Rahmen ihrer Strategie „Handel für alle“ eingegangenen Verpflichtung steht;

11.  weist erneut darauf hin, dass es mit Blick auf die Stärkung der Zusammenarbeit mit Afrika wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusage einhalten, 0,7 % ihres BIP für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen;

12.  teilt den erklärten Wunsch, die Allianzen zwischen der EU und Afrika in Fragen der Weltordnungspolitik zu vertiefen; betont in dieser Hinsicht, dass der Dialog mit der AU gestärkt und ihre finanzielle Autonomie gemäß dem Beschluss von Kigali über die Finanzierung gesichert werden muss, indem ihre Abhängigkeit von externen Finanzmitteln gemindert wird; nimmt die in dem Bericht von Paul Kagamé unterbreiteten Vorschläge zur Kenntnis, die auf eine Stärkung der AU abzielen, um dem Prozess der politischen Integration Afrikas Schwung zu verleihen;

13.  betont, dass die Zivilgesellschaft – darunter nichtstaatliche Organisationen, religiöse Organisationen, Jugend- und Frauenrechtsorganisationen, der Privatsektor, Gewerkschaften, parlamentarische Versammlungen, lokale Behörden und die Diaspora, mit ihren jeweils eigenen charakteristischen Merkmalen – bei der Festigung des politischen Dialogs zwischen der EU und Afrika eine wichtige Rolle spielen, im Sinne einer Partnerschaft, bei der die Menschen im Mittelpunkt stehen;

14.  betont, dass die Teilnahme der Zivilgesellschaft an der Partnerschaft Afrika-EU gefördert werden muss, indem die Stärkung ihrer Kapazitäten gefördert wird, insbesondere durch den Transfer von Know-how und die Sicherstellung ihrer Einbeziehung in die Ausgestaltung und Umsetzung von wichtigen Reformen und Maßnahmen; vertritt die Ansicht, dass das Engagement der zivilgesellschaftlichen Organisationen wesentlich ist, um Regierungen öffentlich rechenschaftspflichtig zu machen; unterstützt die verschiedenen Plattformen, die eingerichtet wurden, damit die Zivilgesellschaft eine Schlüsselrolle in der Partnerschaft erhält, insbesondere das jährliche gemeinsame Forum, das zum Ziel hat, den Fahrplan EU-Afrika umzusetzen; bedauert jedoch, dass das jährliche gemeinsame Forum noch nie stattgefunden hat, und fordert die EU und die AU auf, umgehend die finanziellen und politischen Mittel bereitzustellen, die erforderlich sind, damit alle an der Partnerschaft beteiligten Akteure – auch im Rahmen dieses 5. Gipfeltreffens AU-EU – sinnvoll daran mitwirken können;

Aufbau widerstandsfähigerer Staaten und Gesellschaften für alle Menschen und insbesondere die Jugend, damit die Ziele für nachhaltige Entwicklung erreicht werden

15.  ist der Auffassung, dass die Resilienz – in ihrer fünffachen Dimension – zu einer Hauptachse der neuen EU-Afrika-Strategie gemacht werden muss;

Politische Resilienz

16.  betont, dass gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte gefördert, jedoch auch Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Korruption auf beiden Kontinenten zu bekämpfen, da diese Faktoren untrennbar mit einer nachhaltigen Entwicklung verbunden sind;

17.  fordert deshalb, dass über diese Werte und Grundsätze ein offener und inklusiver Dialog auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung geführt und daraus eine Hauptachse der Zusammenarbeit gemacht wird, insbesondere indem die Entwicklungshilfe davon abhängig gemacht wird, dass diese Werte und Grundsätze strikt eingehalten werden;

18.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die Probleme bei der Staatsführung auf beiden Kontinenten unbedingt entschlossener angegangen werden müssen, damit gerechtere, stabilere und sicherere Gesellschaften geschaffen werden können; betont, dass die Menschenrechte und die Governance weiterhin auf der Grundlage der bestehenden internationalen Rechtsinstrumente, Gesetze, Grundsätze und Mechanismen gewahrt und gefördert werden müssen, die unter anderem von regionalen afrikanischen Leitungsgremien beschlossen wurden, wie etwa die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker und ihre Protokolle, die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung, die Afrikanische Kommission für die Menschenrechte und Rechte der Völker und der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker, um die Eigenverantwortung zu stärken;

19.  betont erneut, wie wichtig die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs ist, wenn es darum geht, gegen Straflosigkeit vorzugehen und die Werte des Friedens, der Sicherheit, der Gleichheit, der Fairness, der Gerechtigkeit und des Ausgleichs hochzuhalten, wofür der Strafgerichtshof eingerichtet wurde; fordert die Europäische Union und die Staaten Afrikas auf, das Römische Statut und den Internationalen Strafgerichtshof weiterhin zu unterstützen; fordert sämtliche Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts auf, das Statut schnellstmöglich zu ratifizieren;

20.  spricht sich dafür aus, dass eine gemeinsame hochrangige AU-EU-Konferenz über Wahlen, Demokratie und Regierungsführung in Afrika und in Europa organisiert wird, und fordert, dass das Europäische Parlament, das Panafrikanische Parlament, die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU und die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer umfassend daran beteiligt werden; fordert eine Stärkung der Verbindungen zwischen den einzelnen Versammlungen, damit Synergien und die Kohärenz der getroffenen Maßnahmen befördert werden;

Resilienz im Bereich Sicherheit

21.  bekräftigt die enge Verknüpfung zwischen Sicherheit und Entwicklung; weist darauf hin, dass Sicherheitsfragen und Entwicklungsziele besser integriert werden müssen, wenn es darum geht, die spezifischen Probleme fragiler Staaten anzugehen und die Entwicklung widerstandsfähigerer Staaten und Gesellschaften zu fördern; stellt fest, dass dies mit Hilfe spezifischer Instrumente und durch die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel geschehen sollte;

22.  fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika in den Bereichen Sicherheit und Justiz in Bezug auf den internationalen Rechtsrahmen, damit ein ganzheitlicher Ansatz zur Problembewältigung verfolgt werden kann und organisiertes Verbrechen, Menschenhandel und Schleuserkriminalität – insbesondere betreffend Kinder – sowie Terrorismus besser bekämpft werden können; ist der Auffassung, dass es eine Synergie zwischen den Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und den von den afrikanischen Ländern angenommenen Strategien geben sollte, insbesondere denjenigen, die in der Agenda 2063 zum Thema Frieden und Sicherheit formuliert wurden;

23.  betont, dass die EU, die AU, regionale Organisationen und andere relevante politische Akteure in Afrika im Bereich der Sicherheit zusammenarbeiten müssen, um die Kapazitäten der Entwicklungsländer zu stärken, ihre Sicherheitssektoren zu reformieren und Maßnahmen im Bereich der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten zu unterstützen;

24.  weist darauf hin, dass Terrorismus eine globale Bedrohung für den regionalen Frieden und die regionale Stabilität, die nachhaltige Entwicklung und die innere Sicherheit darstellt, die mit aufeinander abgestimmten Bemühungen der nationalen Regierungen, regionaler und internationaler Organisationen und der EU-Agenturen angegangen werden muss; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Afrika-Strategie, damit Straffreiheit verhindert wird und die Rechtsstaatlichkeit und die Ausweitung der Kapazitäten von Polizei und Justiz gefördert werden, sodass der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren erleichtert, die Finanzierung von Terrorismus verhindert und bekämpft wird und Terrorismus verfolgt wird; stellt fest, dass die Strategie zur Terrorismusbekämpfung außerdem Maßnahmen zur Förderung des interreligiösen Dialogs und zur Vorbeugung der Radikalisierung in Afrika und Europa umfassen sollte, die insbesondere bei jungen Menschen zu gewaltsamem Extremismus führt;

25.  erklärt erneut, dass die verschiedenen Missionen und Unternehmungen der EU in Afrika wichtig sind; begrüßt die Einrichtung einer gemeinsamen Streitkraft durch die G5-Sahel-Staaten; fordert, dass die Maßnahmen der EU für Frieden und Sicherheit in Zusammenarbeit mit den afrikanischen und internationalen Partnern verstärkt werden und dass die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur voll einsatzbereit wird; fordert, dass die EU einen anfänglichen Beitrag zum Friedensfonds der AU für Aktivitäten im Bereich „Mediation und Diplomatie“ leistet;

Ökologische Resilienz

26.  weist darauf hin, dass Afrika besonders stark für die Auswirkungen des Klimawandels anfällig ist; ist der Auffassung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass die EU einen strategischen Ansatz zur Erzeugung von Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel entwickelt und die afrikanischen Länder, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, in ihren Bemühungen, Treibhausgase zu reduzieren und umzurüsten, entsprechend unterstützt; betont, dass der Klimawandel ein wichtiger Risikomultiplikator für Konflikte, Dürre, Hunger und Migration ist, wie bei den kürzlich ausgebrochenen Hungersnöten im Südsudan, in Nigeria und in Somalia deutlich wurde; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die 2015 in Paris eingegangene Verpflichtung, Entwicklungsländern bis 2020 100 Mrd. USD zuzuteilen, unbedingt eingehalten werden muss; fordert neue Formen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika, mit denen die Hürden für Finanzierungen und Technologietransfer gesenkt werden;

27.  betont, dass Afrika über eine reiche und vielfältige natürliche Umwelt verfügt; fordert, dass der Schutz der Artenvielfalt im Mittelpunkt der zwischen der EU und Afrika vereinbarten politischen Agenda stehen muss; fordert, dass die EU-Afrika-Strategie in Verbindung mit den Prioritäten des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels verfolgt wird und dass damit das Naturerbe und insbesondere Naturparks geschützt werden;

28.  fordert dazu auf, stärker in erneuerbare Energien und in die Kreislaufwirtschaft zu investieren, damit weiterhin Maßnahmen angeregt werden, die zum Umweltschutz beitragen und durch die Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden; weist erneut darauf hin, dass die Sicherstellung des Zugangs zu erschwinglicher, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle von grundlegender Bedeutung dafür ist, dass die Grundbedürfnisse der Menschen befriedigt werden, und für nahezu alle Arten der Wirtschaftstätigkeit entscheidend ist und eine wesentliche Triebkraft der Entwicklung darstellt; fordert die EU auf, die afrikanische Initiative für erneuerbare Energie (AREI) weiter zu unterstützen, und begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine neue Forschungs- und Innovationspartnerschaft zwischen der EU und Afrika in den Bereichen Klimawandel und nachhaltige Energie ins Leben zu rufen;

29.  fordert die Partnerschaft zwischen der EU und der AU auf, langfristig den Schwerpunkt auf die Landwirtschaft und die Lebensmittelsicherheit zu legen und Synergien zwischen der Lebensmittelsicherheit und dem Klimaschutz zu fördern; fordert die EU in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, ihre Unterstützung für eine nachhaltige Landwirtschaft, die Agroforstwirtschaft und agrarökologische Methoden auszuweiten, indem die traditionelle Landnutzung respektiert wird und der Zugang zu Land, Wasser und ohne Lizenzbeschränkungen zugänglichem Saatgut gewährleistet wird; fordert die EU zudem auf, Kleinerzeuger/Kleinlandwirte und Viehhirten dabei zu unterstützen, Ernährungssicherheit zu erzielen, indem sie im Einklang mit den vom Ausschuss für Welternährungssicherheit entwickelten Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme Infrastrukturen aufbauen und darin investieren, und die Gründung von Genossenschaften zu unterstützen; weist ferner nachdrücklich auf die Kapazitäten und die Erfahrungen hin, die die zivilgesellschaftlichen Organisationen auf der Ebene der Gemeinschaften hinsichtlich nachhaltiger Landwirtschaft erworben haben;

30.  begrüßt die Initiativen der EU, mit denen eine bessere Bewirtschaftung und ein transparenterer Handel mit natürlichen Ressourcen gefordert werden; ist der Ansicht, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen wie Minerale, Holz und wildlebende Tiere und der nachhaltige Handel mit ihnen ressourcenreichen Ländern und ihren Bevölkerungen ermöglichen würde, weiterhin Nutzen aus diesem Reichtum zu ziehen; weist darauf hin, dass im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zu Mineralien aus Konfliktgebieten umgehend flankierende Maßnahmen zu treffen sind, und zwar anhand eines integrierten Ansatzes, über den die Anwendung internationaler Standards im Bereich der Sorgfaltspflichten – etwa die in den OECD-Leitsätzen definierten Standards – gefördert wird; fordert, dass eine gemeinsame Charta der EU und Afrikas über die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ausgearbeitet wird;

Ökonomische Resilienz

31.  vertritt die Auffassung, dass ein stabiler regulatorischer und institutioneller Rahmen und eine gesunde Wirtschaft wesentliche Faktoren sind, mit denen für Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen, neue Arbeitsplätze, einen höheren Lebensstandard und nachhaltiges Wachstum gesorgt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass der Internetabruf von juristischen Informationen über das Wirtschaftsrecht verbessert werden muss; weist darauf hin, dass Wirtschaftswachstum ohne einen unparteiischen Staat nicht automatisch eine gesellschaftliche Entwicklung oder gesellschaftlichen Fortschritt mit sich bringt, und betont, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass der Wohlstand umverteilt wird, die Bürger mit Dienstleistungen versorgt werden und die Chancengleichheit verbessert wird;

32.  fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der europäischen und afrikanischen Privatwirtschaft gestärkt wird und der Investitionsschwerpunkt – vor allem im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften auf der Grundlage eines strengen Ethikkodexes und der Prinzipien der sozialen Verantwortung – auf Schlüsselbranchen konzentriert wird wie

   nachhaltige Energie einschließlich des Zugangs zu Strom für alle,
   grundlegende Infrastruktur, vor allem im Verkehrssektor, einschließlich des Seeverkehrs,
   nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen,
   nachhaltige Landwirtschaft,
   „blaue Wirtschaft“ – einschließlich der meerestechnischen Industrie,
   Forschung, Wissenschaft, Technologie und Innovation, sowohl hinsichtlich Themen von gemeinsamem Interesse als auch Themen, die einen Kontinent besonders betreffen, wie armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten,
   Digitalisierung als wesentlichem Faktor für die Sicherstellung der Entwicklung der afrikanischen Wirtschaft sowie für zwischenmenschliche Kontakte;

33.  betont, dass die regionale Integration ein Motor für die wirtschaftliche Entwicklung und eine Notwendigkeit in einer globalisierten Welt ist; fordert, dass die Süd-Süd-Kooperation, wie sie bei den Wandlungsprozessen auf dem afrikanischen Kontinent zu beobachten ist, unterstützt wird; unterstützt die Schaffung einer kontinentalen Freihandelszone in Afrika sowie das Ziel, den innerafrikanischen Handel bis 2050 auf 50 % zu steigern; verweist ferner darauf, dass sich aus Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und Handelsabkommen zwischen der EU und den afrikanischen Ländern Entwicklungsperspektiven ergeben, die die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und eines fairen und ethischen Handels ermöglichen; betont, dass für entwicklungsfördernde Ursprungsregeln, wirksame Schutzklauseln, asymmetrische Liberalisierungspläne, den Schutz im Aufbau befindlicher Industriezweige und die Vereinfachung und Transparenz von Zollverfahren gesorgt werden muss; erinnert daran, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen den AKP-Ländern bei der Erschließung neuer Märkte sowie bei der Förderung des Warenhandels und von Investitionen helfen sollen und dass sie Vorboten einer langsamen, schrittweisen und asymmetrischen Öffnung des Warenhandels zwischen der EU und den AKP-Ländern sind;

34.  fordert, dass für Transparenz in Handelsverträgen gesorgt wird, und fordert eine umfassende Beteiligung aller einschlägigen Interessenträger – einschließlich der Zivilgesellschaft der betroffenen Länder – an künftigen Verhandlungen und an der Umsetzung der Abkommen, über die derzeit verhandelt wird, wobei diese Beteiligung über förmliche Konsultationen erfolgen sollte;

35.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre handelsbezogenen Hilfsprogramme besser zu koordinieren sowie die Synergien mit ihren investitionspolitischen Maßnahmen in Afrika zu erhöhen; fordert außerdem, mehr Finanzmittel für Handelshilfeprogramme und technische Unterstützung sowie Initiativen zum Aufbau von Kapazitäten bereitzustellen, was für die afrikanischen Länder und insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder von entscheidender Bedeutung ist;

36.  vertritt die Ansicht, dass die Privatwirtschaft, von Kleinstunternehmen über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zu Genossenschaften und multinationalen Unternehmen, eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Entwicklungsprozess spielt und dass sie zu dessen Finanzierung beiträgt; hebt die besondere Rolle von KMU und kleinen Familienunternehmen hervor, und fordert, dass Einzelinitiativen unterstützt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung, der darauf abzielen sollte, die Privatwirtschaft in den afrikanischen Ländern und insbesondere die Unternehmen auf lokaler Ebene und KMU in instabilen Ländern zu unterstützen und so Investitionen und die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze, insbesondere für Frauen und junge Menschen, zu fördern;

37.  weist auf die Verpflichtungen hin, die die Privatwirtschaft gemäß den Leitlinien der Vereinten Nationen und der OECD erfüllen muss, und fordert die Mitgliedstaaten der EU und der AU erneut auf, konstruktiv in der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu transnationalen Unternehmen und anderen Firmen in Bezug auf die Menschenrechte mitzuarbeiten, mit dem Ziel, auf der Grundlage der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte einen international verbindlichen Vertrag dafür zu erarbeiten, wie Unternehmen ihre Menschenrechtsverpflichtungen und ihre Verpflichtungen im Hinblick auf Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards erfüllen;

38.  unterstreicht, dass im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika menschenwürdige Arbeitsplätze geschaffen werden müssen und dass sie mit Investitionen verknüpft werden müssen; fordert, dass diesbezüglich die IAO-Normen eingehalten werden; unterstreicht die Bedeutung der Interaktion zwischen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und institutionellen Akteuren und fordert, dass die Rolle der Sozialpartner gestärkt wird, indem die Wirksamkeit des sozialen Dialogs auf allen relevanten Ebenen verbessert wird, was den Tarifverhandlungen zugute kommt;

39.  bedauert, dass Afrika alljährlich etwa 50 Mrd. USD in Form von illegalen Geldflüssen verliert, was die jährlichen Zuwendungen durch die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit übersteigt und wodurch die Bemühungen hinsichtlich der Mobilisierung inländischer Einnahmen untergraben werden; fordert die beiden Parteien auf,

   wirksame Instrumente für den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Korruption zu schaffen und auch öffentlich transparent zu machen, wer der eigentliche wirtschaftliche Eigentümer von juristischen Einheiten, Trusts und ähnlichen juristischen Konstrukten ist;
   die von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment zu propagieren;
   Initiativen zur Steigerung der Effizienz und Transparenz der Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu unterstützen;

40.  fordert darüber hinaus, dass die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Auslandsschulden und Menschenrechte sowie die Grundsätze der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) für eine verantwortungsvolle staatliche Kreditvergabe und -aufnahme wirksam umgesetzt werden; begrüßt die Bemühungen der Vereinten Nationen um einen internationalen Mechanismus zur Umstrukturierung von Staatsschulden;

41.  fordert eine stärkere finanzielle Inklusion in Afrika, auch von Frauen, durch den Ausbau elektronischer Bankdienste, um die Polarisierung der afrikanischen Gesellschaft zu bekämpfen; weist darauf hin, dass durch Heimatüberweisungen umfangreichere Geldströme in die Entwicklungsländer fließen als durch die gesamte öffentliche Entwicklungszusammenarbeit, und dass sie erheblich zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen können; fordert deshalb, dass die EU die Bemühungen der AU, die Mechanismen für Heimatüberweisungen zu verbessern, weiter unterstützt;

Soziale Resilienz

42.  weist darauf hin, welchen Stellenwert die dynamische demografische Entwicklung in Afrika einnimmt, weshalb es einer langfristigen strategischen Vision bedarf, um nachhaltige, integrative und partizipative Gesellschaften aufzubauen; betont gleichermaßen, dass sichergestellt werden muss, dass gefährdete Bevölkerungsgruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen und indigener Völker, nicht diskriminiert werden; erkennt an, dass die wachsende Bevölkerung Afrikas sowohl eine Herausforderung für die lokale Wirtschaft als auch eine Chance für den Kontinent darstellt; fordert die EU daher auf, bei der Förderung von geeigneten politischen Maßnahmen und von Investitionen im Bildungsbereich und im Gesundheitswesen, auch hinsichtlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte, Engagement zu zeigen, damit sichergestellt wird, dass junge Menschen in der Lage sind, sachkundige Entscheidungen in Bezug auf ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit, die Geschlechtergleichstellung und Kinderrechte zu treffen, was unverzichtbar ist, wenn es gilt, soziale, wirtschaftliche und ökologische Resilienz zu erzielen;

43.  betont, dass die Verstädterungsrate in Afrika stetig ansteigt und soziale, wirtschaftliche und ökologische Probleme aufwirft; fordert, dass Lösungen gefunden werden, um diesen Druck auf die Städte zu verringern und die Probleme der unkontrollierten Urbanisierung zu vermindern;

44.  fordert die EU und die AU auf, die nationalen Bildungssysteme in Afrika zu stärken, einschließlich der Kapazitäten der Verwaltungsstrukturen, indem mindestens 20 % ihrer Staatshaushalte in die Bildung investiert werden und die Unterstützung der EU für die Globale Partnerschaft für Bildung und für „Education Cannot Wait“ aufgestockt wird;

45.  betont, dass es eines universellen, integrativen, gleichberechtigten und langfristigen Zugangs zu qualitativ hochwertiger Bildung auf allen Ebenen bedarf, von frühester Kindheit an und für alle, mit besonderem Fokus auf Mädchen, sowie auch in Not- und Krisensituationen;

46.  betont, dass in Humankapital investiert werden muss, und dass die Jugend mit den globalen Realitäten vertraut gemacht und mit Fähigkeiten ausgestattet werden muss, die den derzeitigen und künftigen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen, indem die Bildungs- und Berufsbildungssysteme – sowohl die formellen als auch die informellen – die berufliche Selbständigkeit und das Unternehmertum gestärkt werden;

47.  hält es für wichtig, die afrikanischen Länder beim Aufbau von leistungsstarken Gesundheitssystemen und bei der Sicherstellung eines erschwinglichen Zugangs zu hochwertiger Gesundheitsversorgung für alle Menschen zu unterstützen und gleichzeitig insbesondere die Hindernisse auszuräumen, denen sich Frauen und andere gefährdete Gruppen, einschließlich Kindern, Menschen mit Behinderungen und LGBTI-Personen gegenübersehen;

48.  fordert die Einführung einer universellen Mindestversorgung durch die Einrichtung horizontaler nationaler Gesundheitssysteme; unterstreicht, dass ausgehend von den gegenwärtigen Tendenzen eine Million mehr qualifizierte Kräfte im Gesundheitswesen ausgebildet werden müssen als ursprünglich geplant, um die Mindeststandards der WHO bis 2030 zu erfüllen;

49.  betont, dass Infektionskrankheiten eine ernste Bedrohung für die Widerstandskraft der Gesellschaften darstellen; fordert die Kommission auf, die Anstrengungen der wissenschaftlichen und medizinischen Zusammenarbeit zwischen beiden Kontinenten stärker zu unterstützen, wie etwa die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (EDCTP2), und in Wissenschaft, Technologie und Innovation zu investieren, um das nach wie vor große Problem der armutsbedingten und vernachlässigten Krankheiten durch ihre Entwicklungszusammenarbeit anzugehen;

50.  weist darauf hin, dass mehr Investitionen in den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Mütter und zu sexueller und reproduktiver Gesundheit erforderlich sind, um die Mütter- und Kindersterblichkeit zu verringern und gegen traditionelle Praktiken wie Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen sowie Zwangs- und Kinderehen vorzugehen;

51.  unterstreicht, wie wichtig die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Stärkung der Rolle der Frau bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika ist; hebt die positive Rolle und die Teilhabe von Frauen in Politik und Wirtschaft sowie bei der Verhinderung von Konflikten und der Schaffung eines dauerhaften Friedens hervor;

52.  weist darauf hin, dass Kultur sowohl ein Vermittler als auch eine wichtige Komponente der Entwicklung ist und dass sie der sozialen Inklusion, der freien Meinungsäußerung, der Schaffung einer gemeinsamen Identität, den bürgerlichen Mitgestaltungsrechten und der Konfliktverhütung förderlich sein kann und mit ihr gleichzeitig das Wirtschaftswachstum gestärkt werden kann; fordert daher die EU und die AU auf, den interkulturellen politischen Dialog und die kulturelle Diversität zu fördern und Strategien zum Schutz der Kultur und des kulturellen Erbes zu unterstützen; betont, dass die Demokratie ein universeller Wert ist, der Teil einer jeden Kultur sein kann; erkennt auch die Rolle des Sports als eine Quelle und Triebkraft der sozialen Inklusion und der Gleichstellung der Geschlechter an;

Umsetzung einer Strategie für Mobilität und Migrationsbewegungen, mit denen zur Entwicklung beider Kontinente beigetragen wird

53.  weist darauf hin, dass Migration und Mobilität zwischen den beiden Kontinenten und innerhalb der beiden Kontinente Einfluss auf wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und politischer Ebene haben und dass diese Herausforderung von Europa und Afrika auf eine koordinierte und ganzheitliche Weise und in Zusammenarbeit mit den Ursprungs-, Transit- und Zielländern angegangen werden muss, wobei die Synergien maximiert und die einschlägigen Strategien, Instrumente und Werkzeuge der EU angewandt werden müssen, und zwar auf der Grundlage von Solidarität, geteilter Verantwortung, Respekt und Menschenwürde; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Dialog zwischen Afrika und der EU im Vorfeld der Verhandlungen über die beiden globalen Pakte zu Migration und Flüchtlingen verstärkt werden muss, die 2018 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ausgearbeitet werden sollen, damit nach Möglichkeit gemeinsame Prioritäten ermittelt werden können;

54.  weist darauf hin, dass die positiven Auswirkungen von Migration und Mobilität verstärkt werden müssen, damit diese Phänomene als Werkzeuge zur Entwicklung beider Kontinente angesehen werden; betont, dass dies eine sorgfältig ausgestaltete, ausgewogene, faktengestützte und nachhaltige politische Reaktion zusammen mit einer langfristigen Strategie erfordert, in deren Rahmen die demografischen Perspektiven und die grundlegenden Ursachen der Migration berücksichtigt werden;

55.  stellt fest, dass gewaltsame Konflikte, Verfolgung, Ungleichheit, Verstöße gegen die Menschenrechte, schwache Regierungen, Korruption, Terrorismus, repressive Regime, Naturkatastrophen, Klimawandel, Arbeitslosigkeit und chronische Armut in den letzten Jahren zu Wanderungsbewegungen und einer Zunahme der Migration nach Europa geführt haben; weist gleichwohl darauf hin, dass mehr als 85 % der Afrikaner, die ihr Land verlassen, auf dem afrikanischen Kontinent bleiben;

56.  unterstützt die verschiedenen Initiativen zur Bekämpfung der grundlegenden Ursachen irregulärer Migration, die auf europäischer Ebene ergriffen wurden: Migrationspartnerschaften, der Treuhandfonds für Afrika und der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung; fordert, dass ihre Umsetzung auf flexible, effiziente, kohärente und transparente Weise gewährleistet und fortgesetzt wird und dass gleichzeitig mögliche Synergien zwischen den einzelnen Instrumenten, Programmen und Aktivitäten sowohl in der Innen- als auch der Außenpolitik ausgeweitet werden; betont, dass es einer engeren Zusammenarbeit beim Grenzschutz bedarf;

57.  bekräftigt seine Forderung, im Einklang mit den Empfehlungen des Aktionsplans von Valletta die legale Migration zu fördern; betont, dass die Entwicklungshilfe nicht von einer Zusammenarbeit in Fragen der Migration abhängig gemacht werden sollte;

58.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einer bedeutenden Zahl von Flüchtlingen einen Neuansiedlungsplatz anzubieten; fordert in diesem Zusammenhang, dass ein europäischer Neuansiedlungsrahmen geschaffen wird, der von den Mitgliedstaaten leicht umgesetzt werden kann; fordert überdies die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit den afrikanischen Ländern, die mit Flüchtlingsbewegungen oder anhaltenden Krisensituationen konfrontiert sind, zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen, damit sie ihre Asylkapazitäten und Schutzsysteme verbessern können;

59.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre finanziellen Beiträge zu Treuhandfonds und anderen Instrumenten zur Förderung von integrativem und nachhaltigem Wachstum und zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen zu erhöhen und so dazu beizutragen, das Problem der Migration an der Wurzel zu packen; fordert ferner, dass die Kontrollfunktion des Europäischen Parlaments gestärkt wird, damit sichergestellt wird, dass die Migrationspartnerschaften und die Finanzierungsinstrumente mit der Rechtsgrundlage, den Prinzipien und den Verpflichtungen der EU in Einklang stehen;

60.  fordert die EU und die AU auf, den Studenten-, Lehrer-, Unternehmer- und Wissenschaftleraustausch zwischen beiden Kontinenten zu fördern; begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Jugendfazilität für Afrika ins Leben zu rufen und den Anwendungsbereich von Erasmus+ und des Programms der EU zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erweitern; fordert eine Diskussion über die Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen afrikanischer Schulen und Universitäten durch die EU; stellt fest, dass die Sicherstellung einer zirkulären Migration für die nachhaltige Entwicklung und die Verhinderung der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte aus Afrika von grundlegender Bedeutung ist;

61.  erkennt die besondere Stellung der Diaspora sowohl in den Aufnahmeländern als auch in den Herkunftsländern an, die beträchtliche Summen in letztere überweist und als Entwicklungspartner auf nationaler und regionaler Ebene fungiert; bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, dass die Diaspora als Informationsquelle dienen könnte, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten ist und den Gefahren der irregulären Migration sowie den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration in den Aufnahmeländern Rechnung trägt;

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62.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission der Afrikanischen Union, dem AKP-Rat sowie dem Panafrikanischen Parlament und dem Präsidium der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

(1) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
(2) ABl. L 249 vom 27.9.2017, S. 1.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0371.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0337.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0246.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0437.

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